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Thema2. Rettungsweg Einfamilienhaus NRW19 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorKili8an 8E., Rheda-Wiedenbrück / NRW724188
Datum09.05.2012 20:3424553 x gelesen
Hallo,

ich habe eine Frage zu folgender Situation (Bundesland NRW):

Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachstuhl (entspricht 2.OG), der momentan noch keine Genehmigung als Wohnraum
hat. Diese soll er bekommen! Nun kam vom Bauamt der Stadt die Aussage, dass ein 2. Rettungsweg benötigt wird. Dieser muss laut Amt durch ein Fenster mit 1,20m x 0,80m Größe gewährleistet sein. Mit der Begründung, dass ein voll ausgerüsteter Feuerwehrmann durch ein kleineres Fenster nicht durch kommt. Der Dachstuhl besitzt aber nur ein Fenster von 0,8m x 0,8m und 2 Dachfenster.

Nun meine Frage:

Benötige ich überhaupt einen 2. Rettungsweg bei einem Einfamilienhaus?
Wenn ja, zählen die Dachfenster nicht evtl. auch? Diese sind groß genug.

Mit kameradschaftlichen Gruß

Kilian


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW724192
Datum09.05.2012 20:4717579 x gelesen
Hallo Kilian!

Geschrieben von Kilian E.Dieser muss laut Amt durch ein Fenster mit 1,20m x 0,80m Größe gewährleistet sein. Mit der Begründung, dass ein voll ausgerüsteter Feuerwehrmann durch ein kleineres Fenster nicht durch kommt. Der Dachstuhl besitzt aber nur ein Fenster von 0,8m x 0,8m und 2 Dachfenster.
Zur vorgeschriebenen Größe: s.u.
Ansonsten: sind 90cm lichte Weite schon schmal genug, wenn man die Leiter etwas in's Fenster reinstellen muss. Dann so mit SChutzkleidung und Atemschutzgerät auf dem Rücken...

Geschrieben von Kilian E.Benötige ich überhaupt einen 2. Rettungsweg bei einem Einfamilienhaus?
Geschrieben von Landesbauordnung NRW §17(3) Für jede Nutzungseinheit müssen in jedem Geschoss mit einem Aufenthaltsraum zwei Rettungswege vorhanden sein; die Rettungswege dürfen innerhalb eines Geschosses über einen gemeinsamen notwendigen Flur führen. Der erste Rettungsweg muss in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen; der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden.

Geschrieben von Kilian E.Wenn ja, zählen die Dachfenster nicht evtl. auch? Diese sind groß genug.
Geschrieben von Landesbauordnung NRW §40(4) Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt, horizontal gemessen, nicht mehr als 1,20 m von der Traufkante entfernt sein; von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für die Feuerwehr bemerkbar machen können.


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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen724193
Datum09.05.2012 20:5115464 x gelesen
Geschrieben von Kilian E.Benötige ich überhaupt einen 2. Rettungsweg bei einem Einfamilienhaus?

Ja!


Geschrieben von Kilian E.Dieser muss laut Amt durch ein Fenster mit 1,20m x 0,80m Größe gewährleistet sein.

Die BO NRW sieht eigentlich 120x90 cm vor.

Geschrieben von Kilian E.Wenn ja, zählen die Dachfenster nicht evtl. auch? Diese sind groß genug.
Kann man die ohne weiteres mit Leitern der Feuerwehr erreichen? Wenn dem so ist, kann man das Bauamt fragen, ob die Feuerwehr dies vor Ort zeigen darf. Wenn der Nachweis gelingt, sollte diese als 2. RW ausreichen. Aber das liegt im Ermessen des zuständigen Bauamtes.


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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen724194
Datum09.05.2012 20:5214868 x gelesen
Oh da war wohl jemand schneller.


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg724208
Datum09.05.2012 23:1215041 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Kilian E.Benötige ich überhaupt einen 2. Rettungsweg bei einem Einfamilienhaus?
Wenn ja, zählen die Dachfenster nicht evtl. auch? Diese sind groß genug.

eine kleine Anmerkung meinerseits:

Die Vorschriften sind nicht zur Befriedigung von Beamten bzw. Behörden gemacht worden.

Solche Vorschriften sollen wirksam dazu beitragen im Notfall Menschenleben zu retten.


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)724326
Datum 11.05.2012 01:4922241 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Kilian E.zählen die Dachfenster nicht evtl. auch? Diese sind groß genug.
Wenn die Dachfenster die Anforderung an Fenster, die als Rettungswege dienen, gemäß § 40, Abs. 4 BauO NRW erfüllen, dann ja. Aber mach vorher mal den Selbstversuch bei einer Übung und betrete eine Leiter, wenn das Dachflächenfenster 1,20m von der Traufkante entfernt ist. Am besten nachts um halb drei bei Treibeisschneeregen, barfuß mit Schießer-Feinripp. Und dann überlege Dir, ob Du das denen zumuten möchtest, die zukünftig in Deinem DG hausen werden.

Jetzt aber kommt für mich der Oberhammer! Jesusmariaundjosefhimmelhilf!
Geschrieben von Kilian E.Benötige ich überhaupt einen 2. Rettungsweg bei einem Einfamilienhaus?
Bist Du wirklich Feuerwehrmann??? Ich frage mich nur, wie man auf so eine depperte Frage kommen kann!
Warum hast Du in Deinem Golf Hand- und Fußbremse? Reicht da nicht auch eine von beiden? Ist ja auch nur ein Einfamilienauto, gell! Kämst Du jemals auf die Idee, so eine Frage zu stellen?

Ich weiß ja nicht, warum das DG ausgebaut werden soll, vielleicht ist es ja eine erneute Bestätigung der vielzitierten Aussage meines ehemaligen Kreisbrandrates und deutschen Feuerwehr-Tausendsassas:
Geschrieben von Bernd P. Wir Menschen sind die einzige Wesensart, die ihre Kinder nachts möglichst weit entfernt von sich unterm Dach oder unten im Keller unterbringen

Man darf den zweite Rettungsweg bei einem Brand in der eigenen Nutzungseinheit durchaus kritisch betrachten. Vielleicht ist es ja der gleiche Selbstbetrug wie die vielpropagierte Selbstrettung mit Haltegurt und Kälberstrick.
Beweisstück HH.
Hier war der zweite Rettungsweg vorhanden, sogar in einer Größe, von der manche nur träumen können. Und dam Augenschein nach sogar mit tragbaren Leitern erreichbar! Gibt es in dieser Stadt nicht sogar eine Berufsfeuerwehr? Warum hat das mit dem zweiten Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr nicht geklappt?
Böse Zungen behaupten zwar, dass es an der Berufsfeuerwehr lag, die durch Personal mit allzu einseitiger Berufs- und Freizeitgestaltung so Drehleiter.info-rmiert ist, dass sie keine tragbaren Leitern mehr bedienen kann. Zur Minderung dieses Defizits musste die FF HH für ihre Berufskollegen extra einen Lehrfilm erstellen. Vielleicht kann ja mich einer der Filmdarsteller hier im Forum über die Hintergründe aufklären, bevor mir sein Berufskollege die Rübe abhaut ;-)
Nein, weit gefehlt. Das Problem zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr beim Brand in der eigenen Nutzungseinheit liegt daran, dass innerhalb der Wohnung keine feuerwiderstandsfähige Abtrennung vorgeschrieben ist. Wenn also die gesamte Wohnung in Flammen steht, bevor die Leiter steht, dann kann es passieren, dass der Hintern Blasen wirft und die Person springt. Je kleiner die Nutzungseinheit, desto problematischer.
Trotzdem: Mit der Forderung nach einem zweiten baulichen Rettungsweg für alle Geschosse mit Aufenthaltsräumen in allen Gebäuden unabhängig von deren Höhe bzw. Gebäudeklasse oder Nutzung definiert der Gesetzgeber ein bauliches Restrisiko. Man könnte gerettet werden. Bei einem EFH mit mehrere Ebenen, die auch durch (großflächige) Deckenöffnungen untereinander verbunden sein dürfen, wird kein (feuerwiderstandsfähiger) Raumabschluss in Wänden und Decken gefordert. Ungeachtet dessen sind aber in der Regel Wände und Türen vorhanden. Somit kann man in der Regel auch eine Tür zwischen sich und dem Brand schließen. Vorausgesetzt, man bemerkt den Brand. Hilfreich sind dabei Rauchwarnmelder. (Hm, wer den 2. Rettungsweg in Frage stellt, der pfeift bestimmt auch auf Rauchwarnmelder ;-) SCNR) Dann hat man etwas Zeit gewonnen und kann vielleicht auch am Fenster abgepflückt werden. Wie man seine Wohnung ausführt, dafür ist jeder selbst verantwortlich. Jeder bekommt die Sicherheit, die er einzubauen bereit ist. Und keiner kann sich beschweren, dass er im EFH rettungswegtechnisch schlechter gestellt ist als der im MFH.

Traurig ist aber, dass es Feuerwehrs in weiten Teilen des Landes (und leider in nicht wenigen Bereichen Bayerns) nicht schafft, den zweiten Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr zeitnah sicherzustellen.
Das Baurecht geht meist nicht wie früher davon aus, dass der zweite Rettungsweg IMMER nur dann über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden kann, wenn diese bei der Feuerwehr vorhanden sind, dies ist jetzt nur noch bei den anleiterbaren Stellen höher als 8m so.
Grundsätzlich geht das Baurecht davon aus, dass DIE FEUERWEHR über die 4-teilige Steckleiter verfügt, es wird nur noch vorgegeben, dass für jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss EINE anleiterbare Stelle < 8m über GOK vorhanden sein muss. Alles weitere liegt in der Hand der Gemeinden, die ihre Feuerwehren gefälligst geeignet auszurüsten haben.
Während man in RP die Zeichen der Zeit erkannt hat ( TR09_TSA und TR12_GW_TS) und durchaus Bilder von TSA mit Leitern googelbar sind, setzt man z.B. in Bayern nach wie vor auf den Berg Zusatzschläuche auf dem TSA (ersatzweise zwei Fass Ölbinder und Besen). Vielleicht will man ja im Brandfall den am Fenster Wartenden einen der Zusatzschläuche zuwerfen, mit den aufmunternden Worten Jetzt beweis uns, dass das mit dem Selbstretten KEIN Märchen ist!. Bringt man dieses Argument gegenüber Feuerwehr-Verantwortlichen an, kommen leider ganz schnell folgende Argumente:
Auf dem Dorf hat jeder eine Leiter! (Ja, früher aufm Bauernhof. in den Neubaugebieten Junges Wohnen, Bebauung in der Regel EG+1+DG, ist der höchste Tritt meistens der Küchenschemel)
Die Stützpunktfeuerwehr hat ja eine Leiter und die ist meistens eh schneller da als die Ortsfeuerwehr! (Danke, das ist der Ausverkauf der Ortsfeuerwehr einschließlich Verzichtserklärung und Degradierung zum Traditionshalte-Kirchweih-Maibaumaufstell-Verein)

Am Rande noch etwas zur Begründung:
Geschrieben von Kilian E.Mit der Begründung, dass ein voll ausgerüsteter Feuerwehrmann durch ein kleineres Fenster nicht durch kommt. Tja, das ist wohl bundeslandabhängig. A gstandnes Mannsbild kommt nämlich auch durch Geschrieben von Art. 35 BayBO, Fenster, Türen, sonstige Öffnungen Abs. (4) Satz 1: Fenster, die als Rettungswege nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen in der Breite mindestens 0,60 m, in der Höhe mindestens 1 m groß, von innen zu öffnen und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein.
Satz 2: Liegen diese Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein.

Das geht natürlich nur, wenn man mal sinnvoll darüber nachdenkt, welche Märchen irgendwelche Gebrüder Kreis-, Bezirks- und Landesbrandgrimm gebetsmühlenartig verbreiten, in dem Sie auch beim Einstieg in ein Fenster jedesmal das Lied vom 1 m- (ersatzweise drei Sprossen-) Leiterüberstand gemäß UVV knödeln. Hat einer der Leitermärchenonkel eigentlich schon mal erwähnt, dass die UVV Leitern und Tritte, auf die man sich immer beruft, 2008 großflächig zurückgezogen und durch die BGI 694 ersetzt wurde? Dort ist endlich mal neben dem Überstand erwähnt, dass Leitern auch zum Übersteigen geeignet sind, wenn bauseits Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind. Das Piktogramm der BGI bzw. der Benutzungsanweisung der Leitern zeigt aus gutem Grund eine Leiter mit Überstand am Flachdach und nicht am Fenster. (Schade, jetzt ist eine mindestens 1000 Jahre alte Feuerwehrlegende zerstört ;-))

Fazit: Überleg Dir bitte nochmal Deine Fragen und überlege auch, was Dir Deine (oder Eure) eigene Sicherheit wert ist. Es geht hier bestimmt nicht nur um die ÜBERlebensqualität sondern auch sicher um die Lebensqualität unterm Dach, und da § 48, Abs. 2 BauO NRW vorgibt
Aufenthaltsräume müssen unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl und Beschaffenheit haben, dass die Räume ausreichend Tageslichterhalten und belüftet werden können (notwendige Fenster). Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen; ein geringeres Maß ist zulässig, wenn wegen der Lichtverhältnisse Bedenken nicht bestehen.
wäre sicher das eine oder andere größere Fenster nicht schädlich.

Grüßla,
FP

Noch ein kleiner Hinweis zur Fenstergröße: ein lesenswerter Artikel eines geschätzten Kollegen


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorKlau8s S8., München / Bayern724330
Datum11.05.2012 06:5414058 x gelesen
Was für ein Genuss zum Frühstück :-) köstlich,wie immer.

Geschrieben von Franz-Peter L.Mit der Forderung nach einem zweiten baulichen Rettungsweg für alle Geschosse mit Aufenthaltsräumen in allen Gebäuden unabhängig von deren Höhe bzw. Gebäudeklasse oder Nutzung definiert der Gesetzgeber ein bauliches Restrisiko. Man könnte gerettet werden.

Deswegen werden wir am Mittwoch,mit der überwachenden Behörde ,mal wieder das "Könnte" am eigenen Leib überprüfen , ich freue mich besonders auf die Verwaltungsdamen in Pumps und High Heels mit der 3-teiligen Schiebleiter und der Notleiter am Übungsturm der FW 2.
Gruß Klaus



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein724333
Datum11.05.2012 07:2113862 x gelesen
Geschrieben von Klaus S. ich freue mich besonders auf die Verwaltungsdamen in Pumps und High Heels

Mit Bildern "von unten" könnte man dann ja sogar die Übung "refinanzieren"

SCNR

Hab gleich ne PrüfungRené


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AutorKlau8s S8., München / Bayern724335
Datum11.05.2012 07:3313809 x gelesen
nein, sie sind schon so schlau und tragen dann Hosen,es hat sich schon vom letzten Jahr rumgesprochen, das eine Hose effektiver wäre, zumindest war durch eine gewisse Unbekümmertheit der Übungsteilnehmer letztes jahr eine ordentliche Portion Realität dabei, was für uns VB,ler natürlich ein unschätzbarer Vorteil war, der Nachteil ist, das ein Bundesland mit aller Gewalt die dreiteilige Schiebleiter als 2.ter Rettungsweg proklamiert und wir nur durch solche Übungen die lokale Baubehörde vom Gegenteil überzeugen können und müssen, für uns ist es immer wieder ein positives Erlebnis,wie Ernst wir da auf einmal wieder genommen werden.



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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY724337
Datum11.05.2012 07:4313613 x gelesen
Servus Klaus,

dann ladet doch auch mal Leute, v.a. maßgebliche, aus dem Innenministerium ein. So weit dürfte es von der Feldherrnhalle zu euch doch nicht sein.;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKlau8s S8., München / Bayern724338
Datum11.05.2012 07:4613498 x gelesen
na die stehen ja so fest wie die Halle selber , da geht es um so komische Abweichungsanträge,mit denen das Innenministerium ja nix zu tun hat,für die ist die 3-teilige Schiebleiter eine Mischung aus Gift und Galle:-)



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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen724341
Datum11.05.2012 08:3313827 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Bist Du wirklich Feuerwehrmann??? Ich frage mich nur, wie man auf so eine depperte Frage kommen kann!
Ich will die ganze Sache nicht schön reden aber es könnte daran liegen, dass VB erst ab dem Gruppenführer ausgebildet wird. Vorher sieht die FwDv 2 nichts dergleichen vor.

Geschrieben von Franz-Peter L.Warum hat das mit dem zweiten Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr nicht geklappt?
Ich kenne eine ganze Menge an Feuerwehrleuten auch in Führungspositionen (so StadtBM oder so), die den Zusammenhang zwischen Gebäudehöhen und Leitern der Feuerwehr nicht kennen. Und die etwas betreten reagieren, wenn man ihnen etwas von Hilfsfristen und Mindestausstattung erzählt. Also das ist ein böses Pflaster.

Eines nehme ich mir noch raus. Die Arroganz der BF HH gegenüber kann ich nicht nachvollziehen. Es ist an der Elbe sicher nicht alles Gold, was glänzt aber ich habe dort 3 Jahre gewohnt und kann berichten, dass die sehr wohl mit tragbaren Leitern umgehen können.
Zudem ist Herr K. (seines Zeichens Leiter der VB-Abteilung) sehr deutliche, wenn es um Rettungswege und die Erreichung von Schutzzielen geht.


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)724343
Datum11.05.2012 09:1013500 x gelesen
Hallo,
gell, Du bist neu hier ;-)
Sorry, dass ich die ironisch gemeinten Textstellen nicht extra für Dich gekennzeichnet habe.
Geschrieben von Rico K.Eines nehme ich mir noch raus. Die Arroganz der BF HH gegenüber kann ich nicht nachvollziehen. Es ist an der Elbe sicher nicht alles Gold, was glänzt aber ich habe dort 3 Jahre gewohnt und kann berichten, dass die sehr wohl mit tragbaren Leitern umgehen können.

Das ganze ist keine Arroganz, sondern ein kleiner Ellenbogenschubser an unsere beiden Hamburger Mitforanten, von denen einer Mitwirkender beim Lehrfilm war und der andere sich nimmermüde neben seinem Job in seiner nicht allzu üppigen Freizeit auch um die durchaus erforderliche Qualität der Drehleiter-Ausbildung, Drehleiter-Aufklärung, Drehleiter-Unfallforschung, Drehleiter-..... kümmert.
Ihnen sei Lob und Anerkennung ausgesprochen!


Grüßla,
FP


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AutorOliv8er 8S., Münster / NRW724353
Datum11.05.2012 11:3813569 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter: Dort [in der BGI 694] ist endlich mal neben dem Überstand erwähnt, dass Leitern auch zum Übersteigen geeignet sind, wenn bauseits Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind.

Das steht sogar schon in der GUV 6.4. Zumindest in der Fassung vom Oktober 1992, welche im Anhang der FwDV 10 (Stand 1996) zitiert wird. Der Zusatz wird also in diesem Jahr mindestens 20 Jahre alt.

Zitiert aus der FwDV 10 Stand 1996: GUV 6.4 (Fassung vom Oktober 1992)
IV. Betrieb
B. Besondere Bestimmungen für Anlegeleitern
§ 22 Bestimmungsgemäße Verwendung von Anlegeleitern

(2) Versicherte dürfen Anlegleitern nur so anlegen, daß diese mindestens 1 m über Austrittsstellen hinausragen, wenn nicht andere gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind.


Von "es müssen drei Sprossen überstehen sonst ist man nicht versichert weil UVV" steht dort nichts. Es wurde mir jedoch zu meiner Grundlehrgangszeit (1996) so verkauft. Und es wird auch jetzt noch (2012) von einigen Ausbildern so an die Lehrgangsteilnehmer weitergegeben.

Grüße

Oliver

P.S.: Gibt's einen Tag für's Klugscheißen? Dieser würde meiner Antwort noch die notwendige tiefere Bedeutung geben.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg724359
Datum11.05.2012 12:5113362 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Von "es müssen drei Sprossen überstehen sonst ist man nicht versichert weil UVV" steht dort nichts. Es wurde mir jedoch zu meiner Grundlehrgangszeit (1996) so verkauft. Und es wird auch jetzt noch (2012) von einigen Ausbildern so an die Lehrgangsteilnehmer weitergegeben.


Ja, das Ausbilderproblem. Einfach blöd, wenn die Ausbilder selbst eigentlich nicht wirklich Ahnung von den Themen haben (und auch nicht in der Lage sind, sich diese Ahnung selbstständig zu erschließen). Wenn dann neben den fachlichen Mängeln auch noch die methodisch-didaktischen "Meisterleistungen" betrachtet werden wird klar, warum wir heute da stehen, wo wir stehen und nicht da, wo wir sein müßten/ könnten...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW724360
Datum11.05.2012 12:5913289 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Ja, das Ausbilderproblem. Einfach blöd, wenn die Ausbilder selbst eigentlich nicht wirklich Ahnung von den Themen haben (und auch nicht in der Lage sind, sich diese Ahnung selbstständig zu erschließen). Wenn dann neben den fachlichen Mängeln auch noch die methodisch-didaktischen "Meisterleistungen" betrachtet werden wird klar, warum wir heute da stehen, wo wir stehen und nicht da, wo wir sein müßten/ könnten...

Augenscheinlich triviale Dinge wie z.B. das Leiteranstellen sind bei genauerer Betrachtung auch nicht mehr so leicht.

Ich persönlich leitere, wenn möglich auch in Fenstern mit Sprossenüberstand an.
Einfach weil man sich an Sprossen bzw. Holm grade beim Übersteigen von Innen nach Außen besser festhalten kann, als wenn man nur die nackte Wand zum festhalten hat.
Ist das Fenster aber zu schmal, um neben der Leiter noch gescheit einsteigen zu können, wird nicht mit Überstand im Fenster angeleitert.
Je nach Leiterlänge und Bodengeschaffenheit mag es mal besser sein neben dem Fenster, mal unter dem Fenster anzuleitern.

Einfache Tätigkeiten sind einfach auzubilden.
Den Lehrgangsteilnehmer, also i.d.R. bei der Truppführer-Ausbildung, dazu zu befähigen zu entscheiden wie die Leiter an's Fenster kommt ist dann schon schwer. Ziemlich schwer.
Falls jemand ein Patentrezept für soetwas hat, bin ich ganz Ohr :-)


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AutorKili8an 8E., Rheda-Wiedenbrück / NRW724361
Datum11.05.2012 13:0213321 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.ist Du wirklich Feuerwehrmann??? Ich frage mich nur, wie man auf so eine depperte Frage kommen kann!
Warum hast Du in Deinem Golf Hand- und Fußbremse? Reicht da nicht auch eine von beiden? Ist ja auch nur ein Einfamilienauto, gell! Kämst Du jemals auf die Idee, so eine Frage zu stellen?


Ja ich bin wirklich Feuerwehrmann. Mir ist schon bewusst, dass ein 2. Rettungsweg immer sehr sinnvoll und auch in meinen Augen notwendig ist.

Wenn es um mein eigenes Haus gehen würde, würde ich auch nie so handeln. Ich bin jedoch von einer Bekannten darauf angesprochen worden, wie genau die Rechtslage ist.

Ich ging bis vor kurzem noch davon aus, dass nach Rechtslage ein 2. Rettungsweg jedoch nur bei Gewerbe oder öffentlichen Gebäuden gefordert ist. Ihr mich nun eines besseren belehrt.


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW724366
Datum11.05.2012 14:1713119 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Ja, das Ausbilderproblem. Einfach blöd, wenn die Ausbilder selbst eigentlich nicht wirklich Ahnung von den Themen haben (und auch nicht in der Lage sind, sich diese Ahnung selbstständig zu erschließen). Wenn dann neben den fachlichen Mängeln auch noch die methodisch-didaktischen "Meisterleistungen" betrachtet werden wird klar, warum wir heute da stehen, wo wir stehen und nicht da, wo wir sein müßten/ könnten...

Kann ich ein Lied von Singen. ich hatte am Wochenende auch eine Fortbildung durchgeführt, in der es zwangsläufig mit diesen Dogmen Schwierigkeiten gab.

Viele Menschen merken sich nur bestimmte Leitsätze wie hier beispielsweise hier "Leiterüberstand 3-4 Sprossen" und verinnerlichen das so sehr,das sie nicht mehr nach rechts oder links schauen können.

Wenn diese Menschen dann Ausbilder werden, dann wird es kritisch, da sie ja den Mainstreem kennen und können, aber die Ausnahmen der Regel nicht mehr kennen. Die Verfallen dann sehr leicht in eine Haltung, das nur diese eine Methode existiert, und alle anderen Mist sind. (Selbst in diesem Forum findet man häufig diese Haltung)

Nur wenige Ausbilder erkennen eine Abweichung von ihrer Lehrmeinung an und befinden diese als Gleichwertig, oder "anders Mist". Jede vorgegebene Methode ist für die Grenzbereiche nicht ausgelegt und muss neu überdacht werden. Auch muss die Methode beherrscht werden.

Für mich gibt es immer eine oder mehrere vorzugsweise genutzte Methoden und Abweichungen nach Bedarf und Einzelfallprüfung. Denn jedes Material das ich in den Einsatz bringe hat immer auch seine Nachteile, egal wie praktisch es ist!


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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen724373
Datum11.05.2012 15:0113167 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.Ich persönlich leitere, wenn möglich auch in Fenstern mit Sprossenüberstand an.
Einfach weil man sich an Sprossen bzw. Holm grade beim Übersteigen von Innen nach Außen besser festhalten kann, als wenn man nur die nackte Wand zum festhalten hat.
Ist das Fenster aber zu schmal, um neben der Leiter noch gescheit einsteigen zu können, wird nicht mit Überstand im Fenster angeleitert.


So ähnlich habe ich das auch lange Zeit gesehen. Aber es kann sogar praktisch sein ohne Überstand anzuleitern, selbst wenn ausreichender Platz da wäre. Denn nach Selbstversuchen und eingehender Beobachtung einiger Kameraden beim Übersteigen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass der Vorteil der guten Haltemöglichkeit durch die Verlagerung des Körperschwerpunkts neben die Leiter zu einem guten Teil wieder kompensiert wird.

Gruß,
Alex


"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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 09.05.2012 20:34 Kili7an 7E., Rheda-Wiedenbrück
 09.05.2012 20:47 ., Dortmund
 09.05.2012 20:51 Max 7M., Hannover
 09.05.2012 20:52 Max 7M., Hannover
 09.05.2012 23:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.05.2012 01:49 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 11.05.2012 06:54 ., München
 11.05.2012 07:21 ., Flensburg
 11.05.2012 07:33 ., München
 11.05.2012 07:43 Anto7n K7., Mühlhausen
 11.05.2012 07:46 ., München
 11.05.2012 08:33 Max 7M., Hannover
 11.05.2012 09:10 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 11.05.2012 11:38 Oliv7er 7S., Münster
 11.05.2012 12:51 Chri7sti7an 7F., Wernau
 11.05.2012 12:59 ., Dortmund
 11.05.2012 15:01 Alex7and7er 7W., Linden
 11.05.2012 14:17 Hara7ld 7S., Köln
 11.05.2012 13:02 Kili7an 7E., Rheda-Wiedenbrück
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