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ThemaGrenzen der Schweigepflicht13 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorTobi8as 8L., Schwetzingen / B-W724549
Datum13.05.2012 22:557876 x gelesen
Guten Abend,

folgende Situation habe ich erlebt und bin an euren Ideen interessiert, wie ihr gehandelt hättet.

Einsatzmeldung "Krampfanfall"; nach der Ankunft steht ein PKW mit Unfallspuren neben der Fahrbahn; laut Ersthelfern habe die Fahrerin am ganzen Körper gezittert und sei danach bewußtlos gewesen; inzwischen läuft sie wieder herum und ist orientiert.

Anamnese: Epilepsie seit mehreren Jahren; Amnesie für das Unfallereignis; sie habe heute mehr von ihrer antiepileptischen Medikation genommen, da sie sich nicht gut gefühlt habe, von daher sei jetzt mit keinem Anfall mehr zu rechnen; letzter Anfall vor mehreren Wochen

Sie will nicht mit ins Krankenhaus, sondern weiterfahren...

Vorteile für mich:
- Polizei vor Ort und erklärt das Fahrzeug für fahruntauglich
- Patientin ist damit einverstanden, daß ich mit der Polizei über ihren gesundheitlichen Probleme rede

-> Polizei kassiert den Führerschein ein.

Was, wenn
a) die Patientin keine Entbindung von der Schweigepflicht vornimmt?
b) keine Polizei alarmiert ist und der Patient in sein fahrbereites Auto steigt?

Viele Grüsse

Tobias

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg724551
Datum13.05.2012 23:325432 x gelesen
hallo,

eine Anmerkung bzw. Hinweis:

Unglücksfahrer war schon mehrfach in Verkehrsunfälle verwickelt

"Der Vorwurf lautet, dass er sich in Kenntnis seiner schweren Erkrankung hinter das Steuer gesetzt hat", sagt Staatsanwaltschaftssprecher Wilhelm Möllers. Der Angeklagte habe um seine Epilepsie und die damit einhergehenden Risiken beim Fahren gewusst - allein deshalb, weil er in den vergangenen Jahren bereits mehrfach in teilweise schwere Verkehrsunfälle verwickelt gewesen sei.

siehe hier: p.gifVerkehrsunfall: Epilepsie-Kranker raste in Menschenmenge - Prozess beginnt

MkG Jürgen Mayer

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen724557
Datum14.05.2012 01:175094 x gelesen
Moin,

mal aus dem Bauch heraus: Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für dritte .

Info an Polizei und ÄLRd über Lst. Ggf. Verfolgung der Person.

Dieses Vorgehen würde ich genau so dem Patienten erklären, mit der Frage, ob er sich das nicht doch besser überlegen möchte.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 724559
Datum14.05.2012 05:565047 x gelesen
Geschrieben von Tobias L. a) die Patientin keine Entbindung von der Schweigepflicht vornimmt?

Dann wird aus " Die Patientin hatte einen epileptischen Anfall und kann nicht weiterfahren" "Die Patientin kann aus medizinischen Gründen nicht mehr weiterfahren. Es besteht die Gefahr der Fremd und Eigengefährdung." ..

Interessensfrage: Wie hast du die Entbindung der Schweigepflicht dokumentiert.

Geschrieben von Tobias L. b) keine Polizei alarmiert ist und der Patient in sein fahrbereites Auto steigt?

Ein Verkehrsunfall ohne Polizei? Ansonsten sollte man dem Patienten direkt klar machen was passiert wenn er wieder ins Auto steigt. Polizei -> Führerscheinstelle. Und das es der schlauste Weg wäre mit dem Rettungsdienst mitzufahren..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorTobi8as 8L., Schwetzingen / B-W724560
Datum14.05.2012 06:195133 x gelesen
a) Ich habe die Frage vor Zeugen gestellt, ob es in Ordnung ist, mich mit den Polizisten über ihre gesundheitlichen Probleme zu unterhalten, und das ins Protokoll geschrieben. Hinterher hatte ich die Idee, daß ich es ab jetzt in die Mitfahrverweigerung mitreinschreibe, die sie unterschrieben hat.

b) um die Situation zu präzisieren: Krampfanfall ohne Verkehrsunfall und möchte dann losfahren...

Viele Grüsse

Tobais

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 724562
Datum14.05.2012 06:304685 x gelesen
a) ok

b) Wie vor hin beschrieben. Massive Drohkulisse aufbauen. Ansonsten: Pol rufen.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland724563
Datum14.05.2012 08:104524 x gelesen
Guten Morgen,

also in dem Moment, wo ich eine Verkehrsgefährdung durch die Person sehe, sei es auf Grund meiner Ausbildung oder nur auf Grund der Kenntnisse durch Zeugenaussagen, würde ich (und habe) IMMER die Pol hinzuziehen um eine Beurteilung "Gefährdung" einzuleiten. Weiteres ist (war) nicht mehr meine Angelegenheit.

Unmöglich wird es allerdings (in Deutschland - nicht in Schweden), wenn der Patient mir im Patientengespräch mitteilt, dass er später trotz Fahruntauglichkeit Auto fahren will. Da tritt die Schweigepflicht voran. (Da gab es auch schon im Facharzt Forum eine interessante Diskussion zum Thema Demenz und Führerschein - ohne Jürgen vors Schienbein treten zu wollen.) Da geht es nur mit Dokumentation der Aufklärung.
Das ist z.B. der Fall, wenn man als Notarzt zum Epileptiker gerufen wird, der nach med. Kontrolle (also ohne Benzos) sich zu Hause auf die Fahrt zur Arbeit vorbereitet, während das NEF wieder abrückt. Da hat das deutsche Rechtssystem eine große, Menschenleben kostende, Lücke.

Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."

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AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen724564
Datum14.05.2012 09:254162 x gelesen
Moin,
Kleiner Hinweis am Rande.
Ein Epileptiker der erst vor wenigen Wochen einen Anfall hatte ist rechtlich gar nicht in der Lage ein PKW zu führen und hätte sowieso seinen Führerschein abgeben müssen. Erst nach einer gewissen Anfallsfreien Zeit (je nach Anfallsart und Anfallsstärke) kann der Patient über seinen Epileptologen (oder Neurologen) eine Empfehlung zur Ausstellung einen Führscheines beantragen.
Somit hat der Fahrer grob Fahrlässig gehandelt. .
Rechtlich bin ich da nun weiter nicht bewandert.

MkG,

Andreas

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY724578
Datum14.05.2012 10:453821 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Andreas V.Ein Epileptiker der erst vor wenigen Wochen einen Anfall hatte ist rechtlich gar nicht in der Lage ein PKW zu führen und hätte sowieso seinen Führerschein abgeben müssen.

wo steht das? Und weiß der "gemeine" Autofahrer, dass er das tun muss? Ich habe jedenfalls da noch nichts gehört. Was aber auch nicht viel bedeuten muss.;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg724581
Datum14.05.2012 10:483778 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Anton K.Und weiß der "gemeine" Autofahrer, dass er das tun muss?

solange der diese Krankheit nicht hat braucht er das auch nicht zu wissen.

sobald aber ein Patient davon betroffen ist sollte sein Arzt dazu auch deutliche Worte äussern und ihn auf die Gefahren aufmerksam machen. Spätestens dann kann er sich nicht mehr mit "Nichtwissen" aus der Verantwortung stehlen.

MkG Jürgen Mayer

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AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen724591
Datum14.05.2012 11:333805 x gelesen
Hi Anton,
Jürgen hat schon alles gesgat.
Anbei ein Link um es zu verdeutlichen, was ein Epileptiker benötigt und beachten muß.
Epi und Führerschein
Meine Frau hat nun von Arzt die Erlaubnis, einen Führerschein zu machen. War eine Menge Papier- und Ärztekrieg ;-)

MkG, Andreas


(Sry, meine Seite wird gerade neu gestaltet, daher ein Link zu einer Fremdsite)

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen

epilepsie-forum.EU

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg724594
Datum14.05.2012 11:473762 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Anton K.wo steht das? Und weiß der "gemeine" Autofahrer, dass er das tun muss? Ich habe jedenfalls da noch nichts gehört. Was aber auch nicht viel bedeuten muss.;-)

Ich hatte vor etlichen Jahren aufgrund eines "venösen Kavernoms" eine Hirnblutung mit epileptischem Anfall. Ich musste im Krankenhaus unterschreiben, dass man mich darauf hingewiesen hat, dass ich sechs Monate kein KFZ mehr führen darf (sollte?). Eine Meldung an die Führerscheinstelle ist nicht ergangen, d.h. ich hatte den Führerschein damals behalten.

Gruss Thorsten.

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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 13.05.2012 22:55 Tobi7as 7L., Schwetzingen
 13.05.2012 23:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.05.2012 01:17 Lutz7 R.7, Weener
 14.05.2012 05:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2012 06:19 Tobi7as 7L., Schwetzingen
 14.05.2012 06:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2012 08:10 ., Viskafors
 14.05.2012 09:25 Andr7eas7 V.7, Uetze
 14.05.2012 10:45 Anto7n K7., Mühlhausen
 14.05.2012 10:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.05.2012 11:33 Andr7eas7 V.7, Uetze
 14.05.2012 11:47 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 14.05.2012 09:59 gesperrt
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