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ThemaBedarfsplan schmackhaft machen, aber wie?19 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg731963
Datum26.07.2012 09:087899 x gelesen
Sorry erstmal das ich Dich zum ablösen des threads genommen habe, aber passt halt am gerade am besten.


Das ein Bedarfsplan sinnvoll oder auch notwendig ist bin ich mit Euch allen einig.

Aber wie würdet Ihr vorgehen wenn dies so von der Feuerwehrführung eher unerwünscht ist (aus den bekannten gründen wie z.B. Angst) und/oder auch von Seiten BGM/Gemeinde gar nicht finanziert werden will?

Interessiert mich insofern da ich einen solchen Bedarfsplan öfters mal vorschlage aber eben bisher immer auf ablehnung gestoßen bin.

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Gruß
Markus

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AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg731965
Datum26.07.2012 09:216530 x gelesen
Deinem KBM vorschlagen, dass keine Beschaffung mehr genehmigt/bezuschusst wird, solange keine vernünftige Bedarfsplanung vorliegt.

Geht es darum den an extern zu vergeben oder grundsätzlich einen zu machen?

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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen731969
Datum26.07.2012 09:336329 x gelesen
Wenn du Bedenken hast, dass die FW leistungsfähig ist, dann würde ich mich mit der Ausichtsbehörde in Verbindung setzen. "Schmackhaft" macht man das damit allerdings nicht.
Wenn keine Motivation für sowas besteht, kann man da wenig machen. Oftmals verfallen die Leute in sowas wie "groupthink" und lassen keine Expertenmeinungen mehr zu, selbst wenn sie dies täten, wäre der Erfolg mäßig...

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern731974
Datum26.07.2012 09:406380 x gelesen
Hallo Markus,

das mit dem "schmackhaft machen" hat dann sofort ein Ende, wenn du andeutungsweise feststellst, das Feuerwehr A mit ihrem LF 20/16 und 30 Einsätzen im Jahr als nächstes nur (!!!) mit einem LF 10 auskommen soll.

Dann ist meist Schicht im Schacht. Wie es dann weitergeht, kannst du in verschiedenen anderen Beiträgen hier im Forum lesen...

Ich befürchte, dass man nur mit einer rechtlichen Verpflichtung die meisten Kommunen zu einem BSBP (Feuerwehrbedarfsplan, Feuerwehrkonzept,... etc).

Oder mit einem guten KBM (KBI, KBR,....), der seiner Kommune ordentlich auf die Zehen steigt ;-)

Grüße,
Albert

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg731977
Datum26.07.2012 09:446321 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Albert K.Oder mit einem guten KBM (KBI, KBR,....), der seiner Kommune ordentlich auf die Zehen steigt ;-)
indem bei der nächsten Fahrzeugbeschaffung die Gewährung eines Zuschusses an die Vorlage eines Brandschutzbedarfsplanes knüpft

MkG Jürgen Mayer

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AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg731978
Datum26.07.2012 09:456356 x gelesen
Da wir einen neuen KBM haben gehe ich mal davon aus (von dem was ich bisher so mitbekommen habe) das er erst mal sowenig wie möglcih anecken möchte, würde ich an seiner Stelle auch erst mal so machen erst mal einfinden man muss ja noch eine weile miteinadner auskommen ;-)

Ich persönlich würde gerne extern Beauftragen um auch eine andere Sichtweise zu bekommen.
Vorallem auch um das Thema objektiver zu Beleuchten.
Grundsätzlich habe wir aber was ähnliches was bei uns Mittelfrist Planung genannt wurde, aber prinzipiell ist der passend geschrieben.

Als kleines persönliches Beispiel:
Wir sind momentan daran das es irgendwann mal ein neues Gerätehaus geben soll, aber schon die Grundstücksfrage läuft da schon sehr emotional ab.
Und da bin ich keine ausnahme ich tue mir sehr schwer objektive Entscheidungen zu treffen.
Ich denke halt das man solche Entscheidungen besser annimmt wenn diese von einem externen Fachmann kommen als aus den eigenen Reihen.

-----------------------------------------------------------
Gruß
Markus

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.731981
Datum26.07.2012 09:486337 x gelesen
Geschrieben von Michael K.Deinem KBM vorschlagen, dass keine Beschaffung mehr genehmigt/bezuschusst wird, solange keine vernünftige Bedarfsplanung vorliegt.
Kann aber auch andersrum gehen. Nämlich das die Gemeinde eine BSBP 2009/2010 erstellen lässt, aber deren Endfertigung und die Verabschiedung hinauszögert. Dann bei Beschaffungsanträgen, zum Beispiel einem Erstangriffsfahrzeug für TH-VU mit jetzt 27 Jahren Einsatzdienst, darauf verweist, dass erst über Anträge entschieden werden kann, wenn der BSBP vorliegt.

Das ist aber nur so wahllos hingeraten und hat natürlich keinerlei Bezug auf die Realität ;-)

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz731982
Datum26.07.2012 09:516357 x gelesen
Hallo,

in RLP:

Geschrieben von Albert K.rechtlichen Verpflichtung die meisten Kommunen zu einem BSBP

Eine Verpflichtung hierzu ist m.E. unzulässig, weil dies den Kernbereich der kommunelen Selbstverwaltung betrifft.
Die Gemeinde entscheidet, wie sie z.B. die FW aufstellt (im gesetzlichen Rahmen --> 8 Minuten Grundeinsatzzeit).

Geschrieben von Albert K.einem guten KBM (KBI, KBR,....), der seiner Kommune ordentlich auf die Zehen steigt ;-)

Sorry, aber DER könnte mir zwar den "Buckel runterrutschen", aber nicht auf die Zehen steigen.
Gegen den Willen des Bgm und / oder des WL kann der KFI nix ausrichten, vorausgesetzt es liegen keine gravierenden Rechtsverstöße vor.

Wie im richtigen Leben geht es auch hier am besten mit dem Austausch von Meinungen, die vom GMV getragen sind.
Damit kann man Berge versetzen...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen731984
Datum26.07.2012 09:566215 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Die Gemeinde entscheidet, wie sie z.B. die FW aufstellt (im gesetzlichen Rahmen --> 8 Minuten Grundeinsatzzeit).

Ich gehe mal davon aus, dass auch RLP Gemeinden lesitungsfähige Feuerwehren stellen müssen. LEistungsfähigkeit ist ein Begriff, der nicht nur vom Schutzziel Eintreffzeit geprägt ist, sondern noch mindestens zwei weitere Dimensionen hat. Eine Verpflichtung würde bedeuten, dass die Gemeinde nachweisen muss, dass sie die Leistungsfähigkeit erreicht. Wenn sie der Meinung ist, sie möchte gern 10 HLF im Stall haben, statt eines TSF, dann darf sie das. Andersrum aber nicht. Das ist kein Eingriff die kommunale Selbstverwaltung, sondern ein Schutz des Bürgers, der wie alle anderen in Deutschland ein Recht auf körperliche Unversehtheit hat. ;)

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern731987
Datum26.07.2012 10:006135 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Eine Verpflichtung hierzu ist m.E. unzulässig, weil dies den Kernbereich der kommunelen Selbstverwaltung betrifft.

Dann haben wohl NRW, SH, HB, BW und andere ein Problem :-)

Wenn das im Feuerwehrgesetz direkt veranlagt ist, dann kommt auch eine Kommune nicht drumrum.
Wie zum Beispiel im § 22, FSHG.

Viele Grüße,
Albert

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AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg731992
Datum26.07.2012 10:086170 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.indem bei der nächsten Fahrzeugbeschaffung die Gewährung eines Zuschusses an die Vorlage eines Brandschutzbedarfsplanes knüpft

Wird bei uns im LK so geregelt - erst einen Brandschutzbedarfsplan erstellen und dann gibts Zuschüsse. Finde ich auch richtig und gut auf diese Weise auch gut gelöst.

Gruß Eric

Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY731997
Datum26.07.2012 10:226182 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Thomas K.Gegen den Willen des Bgm und / oder des WL kann der KFI nix ausrichten, vorausgesetzt es liegen keine gravierenden Rechtsverstöße vor.

oh, ich denke schon. Wenn´s wie z.B. bei uns, vom Landkreis Geld gibt für Feuerwehrfahrzeuge (und das sind nicht nur Zuschüsse im 1%-Bereich) und das Gewähren von einem BSBP abhängig macht, dann wird sich das die eine oder andere Kommune ganz sicher überlegen. Auch bei uns in Bayern gibt´s Gemeinden, die nicht ganz so viel Geld haben wie andere in bestimmten "Speckgürteln".

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern731998
Datum26.07.2012 10:286223 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Auch bei uns in Bayern gibt´s Gemeinden, die nicht ganz so viel Geld haben wie andere in bestimmten "Speckgürteln".

Stimmt, kenn ich. ;-) Dafür scheint bei euch der Kreis reich zu sein wenns Zuschüsse vom Kreis für normale Fahrzeugbeschaffungen gibt, aber das ist natürlich ein gutes Mittel um Bedarfspläne zu "fördern" wenn man davon Kreiszuschüsse abhängig machen kann.


Gruß
Christian




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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY732002
Datum26.07.2012 10:366145 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Christian S.Dafür scheint bei euch der Kreis reich zu sein wenns Zuschüsse vom Kreis für normale Fahrzeugbeschaffungen gibt,

naja, sagen´s wir mal so, wir sind zufrieden. So werden im kommenden Jahr die Müllgebühren gesenkt. Wo gibt´s da denn sonst.;-)
Nachdem unser "Altlandkreis" im Jahr 1958 der zweitärmste in Deutschland war, hat sich das in den letzten 50 Jahren deutlich gebessert. Es ist einfach schön, hier zu leben und zu arbeiten (und auch bei der Feuerwehr zu sein).;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732007
Datum26.07.2012 10:456179 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian S.Dafür scheint bei euch der Kreis reich zu sein wenns Zuschüsse vom Kreis für normale Fahrzeugbeschaffungen gibt
das dürften eher die Zuschüsse vom Land BaWü sein. Der Kreis in Form des Kreisbrandmeisters ist da eine Instanz über dessen Tisch die Zuschussanträge gehen.

MkG Jürgen Mayer

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern732008
Datum26.07.2012 10:466167 x gelesen
Geschrieben von Anton K.naja, sagen´s wir mal so, wir sind zufrieden. So werden im kommenden Jahr die Müllgebühren gesenkt. Wo gibt´s da denn sonst.;-)

Bei uns, zum 4. mal in Folge. :-)


CS




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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern732015
Datum26.07.2012 11:396063 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.das dürften eher die Zuschüsse vom Land BaWü sein. Der Kreis in Form des Kreisbrandmeisters ist da eine Instanz über dessen Tisch die Zuschussanträge gehen.

Anton ist aus Bayern (bzw. Oberpfalz das ist sowas ähnliches *ggg*) und hat explizit Zuschüsse vom Landkreis erwähnt, ich weiß in manchen Gegenden gibts das.
Mit dem Landeszuschuss hat das gar nichts zu tun.


Gruß
Christian




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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt732056
Datum26.07.2012 13:345970 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Dafür scheint bei euch der Kreis reich zu sein wenns Zuschüsse vom Kreis für normale Fahrzeugbeschaffungen gibt
Kenne ich auch, aber eher im Bereich <<10%. Das ist sowieso nur ein hin und her Schieben von Schuldenbergen, pleite sind hier eigentlich alle. Geht in den Gemeinden bis zu >5500 pro EW. Der Landkreis sitzt "nur" auf >600 pro EW...

Geschrieben von Anton K.Auch bei uns in Bayern gibt´s Gemeinden, die nicht ganz so viel Geld haben wie andere in bestimmten "Speckgürteln".
q.e.d.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern732174
Datum26.07.2012 20:265987 x gelesen
Geschrieben von Markus R.Aber wie würdet Ihr vorgehen wenn dies so von der Feuerwehrführung eher unerwünscht ist (aus den bekannten gründen wie z.B. Angst) und/oder auch von Seiten BGM/Gemeinde gar nicht finanziert werden will?

Also wen Chef und Chef Chef an so einem Plan kein Interesse haben, hast Du wohl erst mal schlechte Karten :-).

Erste Hilfsmittel könnten Standardeinsatzregeln und die Alarm- und Ausrückeordnung sein. Mit den beiden Dokumenten hat man zumindest mal grob eine Sollvorgabe. Und wenn in 50 % der Fälle die SER nicht angewendet werden können weil die passenden Funktionen fehlen dann ist das vielleicht mal ein erstes Signal "Houston, wir haben ein Problem". Schick wäre es dann noch wenn man über die Leitstelle die Zeiten von Alarm und Fahrzeugbewegungen bekommt, da hat man dann am Ende des Jahres ne schicke Statistik. Das Ding muss man ja auch nicht gleich Feuerwehrbedarfsplan nennen (Schockgefahr) sondern einfach mal lapidar Einsatzauswertung. Wenn man das gemacht hat kann man sich ja Gedanken machen zur Nachwuchsgewinnung mit der Frage "was wollen wir überhaupt erreichen". Aha, also muss ich mir mal Gedanken machen wieviele Leute ich überhaupt brauche, wann die da sein sollen und wie oft das erreicht werden soll. Schwupps schon habe ich die Schutzzielfestlegung. Und so weiter...

Allerdings würde ich Dir nicht empfehlen gegen den Willen von Chef und Chef Chef einen Feuerwehrbedarfsplan zu erzwingen, denn die sitzen am längeren Hebel und ohne, dass die mitmachen hast Du keine Chance. Außerdem gehe ich davon aus, dass oftmals Politik als auch Feuerwehr kein großes Interesse haben so genau hinzuschauen. Wenn die Feuerwehr alarmiert wird kommt sie halt so schnell wie möglich, was das auch immer bedeutet...

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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 25.07.2012 19:05 Ulri7ch 7C., Düsseldorf GW-Logistik
 26.07.2012 09:08 Mark7us 7R., Stockach
 26.07.2012 09:21 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
 26.07.2012 09:45 Mark7us 7R., Stockach
 26.07.2012 09:48 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.07.2012 09:33 Max 7M., Hannover
 26.07.2012 09:40 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 26.07.2012 09:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
 26.07.2012 10:08 ., Hohentengen a.H.
 26.07.2012 09:51 Thom7as 7K., Hermeskeil
 26.07.2012 09:56 Max 7M., Hannover
 26.07.2012 10:00 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 26.07.2012 10:22 Anto7n K7., Mühlhausen
 26.07.2012 10:28 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 26.07.2012 10:36 Anto7n K7., Mühlhausen
 26.07.2012 10:46 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 26.07.2012 10:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 26.07.2012 11:39 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 26.07.2012 13:34 ., Thierstein und Magdeburg
 26.07.2012 20:26 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
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