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Thema | Rechtskunde Feuerwehr war jetzt auch in Ellhofen: Feuerwehr ? | 81 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 731875 | |||
Datum | 25.07.2012 19:05 | 46731 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Uwe A. Und hier nun die Stellungnahme der Kameraden: Vielleicht sollte sich der Vorsitzende des KFV- Heilbronn im Innenministerium beraten lassen, wie das mit Austritten aus der Feuerwehr in Baden- Württemberg geht! Auch nach neuem Recht, kann der FW- Angehörige einen Antrag auf Entlassung beim Bürgermeister stellen. Von einem Austritt ist hier keine Rede. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 731877 | |||
Datum | 25.07.2012 19:08 | 44210 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Vielleicht sollte sich der Vorsitzende des KFV- Heilbronn im Innenministerium beraten lassen, wie das mit Austritten aus der Feuerwehr in Baden- Württemberg geht!Und von dem Innenminister ist hier keine Rede? Abgesehen davon, dass die korrekte Begrifflichkeit eine ziemlich irrelevante Rolle spielen dürfte, wenn jemand aus was für Gründen auch immer nicht mehr will. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Patr8ick8 A.8, Steyr / Oberösterreich | 731880 | |||
Datum | 25.07.2012 19:26 | 44142 x gelesen | |||
"Der FA ist auf Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen wenn [...] der Einsatzdienst aus persönlichen Gründen nicht mehr möglich ist" also wo ist das Problem? Mit freundlichen Grüßen / Best regards Patrick Allinger Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar. Diese entsprechen nicht den Ansichten und Meinungen meiner Feuerwehr, meines Arbeitgebers oder meines Verbandes! www.technische-hilfeleistung.info Fachblog für alle Bereiche der Technischen Hilfeleistung www.innenangriff.com Fachblog zum Thema Innenangriff, Atemschutz und Brandbekämpfung | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 731882 | |||
Datum | 25.07.2012 19:31 | 44024 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick A."Der FA ist auf Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen wenn [...] der Einsatzdienst aus persönlichen Gründen nicht mehr möglich ist" also wo ist das Problem? Dass eine FF eigentlich nicht von heute auf morgen aufgrund von Austritten nicht mehr Einsatzbereit sein kann, da das Austrittsgesuch erst vom Bürgermeister positiv beschieden werden muss? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 731883 | |||
Datum | 25.07.2012 19:35 | 43929 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Dass eine FF eigentlich nicht von heute auf morgen aufgrund von Austritten nicht mehr Einsatzbereit sein kann, da das Austrittsgesuch erst vom Bürgermeister positiv beschieden werden muss? nur : Geschrieben von Daniel H. Der FA ist auf Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen wenn [...] der Einsatzdienst aus persönlichen Gründen nicht mehr möglich ist ist = (rechtsdeutsch) muss Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 731884 | |||
Datum | 25.07.2012 19:35 | 43761 x gelesen | |||
Na ja, alles eine Frage der Betrachtungsweise. Wenn ich als geneigter FA (SB) betroffen wäre, dann würde ich halt zu keinem Einsatz mehr erscheinen, da ich "zufällig" jedes mal kurz vorher eine nicht aufschiebbare Dienstbesprechung mit dem Arbeitgeber oder alternativ mein Feierabendbierchen hatte. Ist die Feuerwehr dann noch einsatzbereit, wenn davon "zufällig" alle FA (SB) betroffen gewesen wären? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 731885 | |||
Datum | 25.07.2012 19:36 | 43728 x gelesen | |||
Und jetzt? Man kann immer Gründe finden, den Dienst nicht mehr sinnvoll ausführen zu können... Persönliche Gründe gibt es wie Sand am Meer. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird, was dann? Dann fehlen die FA eben einfach... | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 731887 | |||
Datum | 25.07.2012 19:38 | 43990 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.ist = (rechtsdeutsch) muss Steht aber nirgends, dass das ohne offfizielles Austrittsverfahren stattfindet. FA übergibt dem BGM ein Austrittsgesuch, aber ohne Bearbeitung ist ein Austritt damit noch nicht abgeschlossen. Funktioniert also nicht von heute auf morgen wenn der BGM nicht bereits eine Blanko-Entlassungs"urkunde" dabei hat... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 731888 | |||
Datum | 25.07.2012 19:40 | 43724 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck D.Und jetzt? Man kann immer Gründe finden, den Dienst nicht mehr sinnvoll ausführen zu können... Persönliche Gründe gibt es wie Sand am Meer. Klar, dann bleiben sie eben daheim. Michael ging es aber um die Einhaltung des Dienstweges, und der gilt auch für Personal das das "nur ehrenamtlich" macht. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 731889 | |||
Datum | 25.07.2012 19:44 | 43680 x gelesen | |||
Gilt er eigentlich nicht. Wenn einer das Ehrenamt aufgibt, gerade aus solchen Gründen wie in Ellhofen, dürfte ihm der Dienstweg ziemlich Schnurz sein... Dann fehlt er eben und irgendwann hat sich das Thema. Und ob Austritt, Niederlegung, Verweigerung,... seines Dienstes ist eigentlich ganz egal. Zwingen kann den FA niemand, seinen Dienst fortzuführen. Fakt ist, daß sich da einige, ziemlich Schnell, Gedanken machen sollten wie und ob es weiter geht... | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 731890 | |||
Datum | 25.07.2012 19:45 | 43829 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Steht aber nirgends, dass das ohne offfizielles Austrittsverfahren stattfindet. FA übergibt dem BGM ein Austrittsgesuch, aber ohne Bearbeitung ist ein Austritt damit noch nicht abgeschlossen. Funktioniert also nicht von heute auf morgen wenn der BGM nicht bereits eine Blanko-Entlassungs"urkunde" dabei hat... steht aber auch nichts von einem offiziellen Austrittsverfahren. FA geht zum Bürgermeister mit Austrittsgesuch, Bürgermeister druckt Urkunde aus, Unterschrift, Dienststempel, Ende Austrittsverfahren nach knapp 5min. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 731891 | |||
Datum | 25.07.2012 19:50 | 43674 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Na ja, alles eine Frage der Betrachtungsweise. Wenn ich als geneigter FA (SB) betroffen wäre, dann würde ich halt zu keinem Einsatz mehr erscheinen, da ich "zufällig" jedes mal kurz vorher eine nicht aufschiebbare Dienstbesprechung mit dem Arbeitgeber oder alternativ mein Feierabendbierchen hatte. Sollte man aber nicht so offensichtlich fingiert machen. Zumindest dann wenn man irgendwann wieder in die Fw will. MkG Marc | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 731892 | |||
Datum | 25.07.2012 19:51 | 43838 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck D.Gilt er eigentlich nicht. Oh, doch. Vielleicht sollte sich der eine oder andee Mal Gedanken machen, dass die Mitgliedschaft und Tätigkeit in der Feuerwehr einen anderen rechtlichen Status als eine Mitgliedschaft in einem Sportverein ist. Geschrieben von Hauck D. Wenn einer das Ehrenamt aufgibt, gerade aus solchen Gründen wie in Ellhofen, dürfte ihm der Dienstweg ziemlich Schnurz sein... Mag sein. Rechtlich gesehen ist das jedoch nicht möglich. Geschrieben von Hauck D. Und ob Austritt, Niederlegung, Verweigerung,... seines Dienstes ist eigentlich ganz egal. Ja, ist es eigentlich. Nur ist ein Austritt aus der Feuerwehr eben nun mal keine einseitige Entscheidung. Was der FA daraus macht ist seine Sache. Jedoch ist er verpflichtet seine aus dem Feuerwehrgesetz ersichtlichen Pflichten bis zu seiner offiziellen Entlassung wahrzunehmen. Streng genommen könnte er sogar für eine Unterlassung bestraft werden. Technisch gesehen. Geschrieben von Hauck D. Zwingen kann den FA niemand, seinen Dienst fortzuführen. Oh doch. In der Folge der Austrittswelle eventuell im Zusammenhang mit einer Pflichtfeuerwehr. Steht aber alles seit Jahren schwarz auf weiss in den diversen Landesfeuerwehrgesetzen. Geschrieben von Hauck D. Fakt ist, daß sich da einige, ziemlich Schnell, Gedanken machen sollten wie und ob es weiter geht... Unbestritten. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 731893 | |||
Datum | 25.07.2012 19:54 | 43800 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.steht aber auch nichts von einem offiziellen Austrittsverfahren. Was sonst? Geschrieben von Gerrit L. FA geht zum Bürgermeister mit Austrittsgesuch, Bürgermeister druckt Urkunde aus, Unterschrift, Dienststempel, Ende Austrittsverfahren nach knapp 5min. Wenn er es denn auch sofort macht. Bis zur Aushändigung an den "ehemaligen" FA ist er immer noch "Mitglied der Feuerwehr" mit allen Rechten und Pflichten. Mir geht es nur um die rechtliche Seite, von der moralischen Entscheidung/Durchführung rede ich gar nicht. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 731894 | |||
Datum | 25.07.2012 19:58 | 43698 x gelesen | |||
Du glaubst doch nicht im Ernst, daß es Sinn macht, jemanden "zu zwingen" bei einer Wehr zu bleiben... Da gibts eigentlich nichts zu Diskutieren. Zwischen den FA gehört ne Menge Vertrauen dazu, wenn man Einsätze fährt. Und ist das (aus welchen Gründen auch immer) nicht gegeben, handelt jeder Bürgermeister grob fahrlässig, wenn er das weiss und trotzdem einen Austritt verhindert. Eine Pflichtfeuerwehr ist eine ganz andere Geschichte. Damit es soweit kommt muss wesentlich mehr passieren. Und selbst da kann dich, wenn du schlau genug bist, niemand zwingen. Wie willst du jemand bestrafen, wenn er sagt, er ist dem psychischen Druck eines Feuerwehreinsatzes nicht mehr gewachsen? Nur so als Beispiel. Da das Gegenteil zu beweisen dürfte schwer bis unmöglich sein. Wer macht seinen Dienst gut wenn er gezwungen wird? Niemand... Also. Was gibts da zu diskutieren? Die Rechtslage kannst du drehen und wenden wie du willst. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 731896 | |||
Datum | 25.07.2012 20:08 | 43585 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Hauck D. Wie willst du jemand bestrafen, wenn er sagt, er ist dem psychischen Druck eines Feuerwehreinsatzes nicht mehr gewachsen? Nur so als Beispiel. Da das Gegenteil zu beweisen dürfte schwer bis unmöglich sein. Was auch in der aktuellen Situation in Ellhofen auch verständlich und glaubwürdig ist. Wenn ich dem Feuerwehrdienst nervlich nicht mehr gewachsen bin DARF ich ja gar nicht zum Einsatz kommen. Auch wenn ich noch (formell) Mitglied der Feuerwehr bin. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 731897 | |||
Datum | 25.07.2012 20:10 | 43460 x gelesen | |||
Und das ist der Punkt. Man kann nicht immer nur von müssen und von Zwang reden. Es gibt Dinge (in diesem Fall sogar sehr einleuchtende), wo es einfach nicht mehr geht. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 731900 | |||
Datum | 25.07.2012 20:19 | 43721 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Wenn er es denn auch sofort macht. Bis zur Aushändigung an den "ehemaligen" FA ist er immer noch "Mitglied der Feuerwehr" mit allen Rechten und Pflichten. Da der Bürgermeister die ganze Vorgeschichte kennt, braucht er da nich groß nachzuforschen und eindeutigere persönliche Gründe wie Anfeindungen aufgrund des Dienstes gegen den FA selbst und oder gegen die Familie gibt es wohl nicht. und die 5 min vom Antrag überreichen bis zum Aushändigen der Urkunde sind nicht wirklich viel, macht bei 20 FA dann keine anderthalb Stunden und die Feuerwehr ist nicht mehr einsatzfähig. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 731902 | |||
Datum | 25.07.2012 20:26 | 43508 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck D.Du glaubst doch nicht im Ernst, daß es Sinn macht, jemanden "zu zwingen" bei einer Wehr zu bleiben... Sagt mal, lest ihr eigentlich die Beiträge auch ganz durch? Ich habe nur beschrieben, wie es rechtlich aussieht und wie es laufen kann, wenn der BGM sich nicht gleich an den Schreibtisch setzt. Moralisch gesehen kann man die FA verstehen, muss man aber nicht. Ich würde mir auch überlegen, wie ich mit derartigen Anfeindungen aus der Bevölkerung umgehen würde. Und da ist der Austritt meiner Meinung nach eine Option von vielen. Irgendwann hat man den Kanal voll, das verstehe ich nur zu gut. Aber eine Bewertung des Vorganges wollte ich mit meinen vorherigen Beiträgen nicht vornehmen, wie ich auch deutlich geschrieben hatte. Ich hab nur beschrieben, wie rechtlich verfahren werden muss und wie das Ganze aussehen könnte. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 731903 | |||
Datum | 25.07.2012 20:30 | 43445 x gelesen | |||
Es gibt rechtlich nix dran zu rütteln, wenn ich sage ich bin nervlich keinem Feuerwehreinsatz mehr gewachsen. Ohne Nennung von Gründen. Sowas kann keine rechtlichen Konsequenzen haben. Eher hat es Konsequenzen, wie Jürgen schrieb, wenn du den Einsätzen nicht gewachsen bist und trotzdem gehst. Vielleicht solltest du meine Beiträge etwas genauer sehn. Einfacher ausgedrückt für dich: Kann dich jemand zum Dienst zwingen wenn du krank bist? Beantworte es dir selbst... | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 731905 | |||
Datum | 25.07.2012 20:34 | 43447 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck D.Kann dich jemand zum Dienst zwingen wenn du krank bist? Beantworte es dir selbst... Bin ich unmittelbar mit Abgabe des Austrittsgesuches nicht mehr Mitglied der Feuerwehr? Beantworte es dir selbst... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 731906 | |||
Datum | 25.07.2012 20:35 | 43457 x gelesen | |||
Doch, aber zu KEINEM Dienst verpflichtet. Und darum gehts... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 731908 | |||
Datum | 25.07.2012 20:48 | 43547 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.und die 5 min vom Antrag überreichen bis zum Aushändigen der Urkunde sind nicht wirklich viel, Ich glaube nicht, daß man üblicherweise vorbereitete Entlassungsurkunden rumliegen hat. Dürfte schon so enden, daß da eine Schreibkraft bemüht werden muß. MkG Marc | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 731909 | |||
Datum | 25.07.2012 20:49 | 43532 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck D.Es gibt rechtlich nix dran zu rütteln, wenn ich sage ich bin nervlich keinem Feuerwehreinsatz mehr gewachsen. Dabei aber immer aufpassen. Es gibt Aussagen, die einem den Weg auch für die Zukunft versperren können. MkG Marc | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 731910 | |||
Datum | 25.07.2012 20:55 | 43481 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc D.Ich glaube nicht, daß man üblicherweise vorbereitete Entlassungsurkunden rumliegen hat. Dürfte schon so enden, daß da eine Schreibkraft bemüht werden muß. Formular+ Laserdrucker+ Urkundenpapier Hier einfügen: Name, Grund , Datum Gibt ja nicht nur Entlassungen aufgrund persönlicher Gründe, man muss dafür nicht extra ne Urkunde entwerfen Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 731912 | |||
Datum | 25.07.2012 21:05 | 43420 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.Gibt ja nicht nur Entlassungen aufgrund persönlicher Gründe, man muss dafür nicht extra ne Urkunde entwerfen Stimmt, das heißt aber noch lange nicht, daß die Vorlage dafür beim Bürgermeister auf dem Rechner rumliegt. Wäre sogar eher unüblich. Zudem dürfte auf den anderen üblichen Vorlagen dafür die eine oder andere nichtzutreffende Rechtsgrundlage genannt sein. Also wer das als Bgm. in 5 Minuten hinkriegt, der hat das meines Erachtens schon verbereitet gehabt. MkG Marc | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 731913 | |||
Datum | 25.07.2012 21:10 | 43387 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc D.Ich glaube nicht, daß man üblicherweise vorbereitete Entlassungsurkunden rumliegen hat. Dürfte schon so enden, daß da eine Schreibkraft bemüht werden muß.Muss das denn schriftlich erfolgen? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 731914 | |||
Datum | 25.07.2012 21:15 | 43473 x gelesen | |||
Hallo Marc, hmmmm wenn es hinterher um den "Neuaufbau" geht, werden solche Sachen gerne vergessen... Ist hier in der Nähe in einer Einheit nicht anders gelaufen.... Gruß | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 731916 | |||
Datum | 25.07.2012 21:28 | 43335 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian K. Muss das denn schriftlich erfolgen?Rechtsfähiger Bescheid! Hat bei mir ca. 2 Monate gedauert. Im Bescheid wurde sogar auf ein Wiederspruchsrecht hingewiesen. :-) Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 731918 | |||
Datum | 25.07.2012 21:40 | 43316 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Hauck D. Doch, aber zu KEINEM Dienst verpflichtet. Und darum gehts...Wo steht das? Der FWA ist bis zu dem, auf seiner Entlassungsurkunde stehenden Datum, Mitglied der Feuerwehr. Mit allen Rechten und Pflichten. Ich bin der Meinung ein Bürgermeister sollte sich sehr wohl überlegen ob er gleichzeitig einen größeren Teil der FWA aus dem Dienst entläst. Er muss auch §3 FWG Ba- Wü im Blick haben. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 731921 | |||
Datum | 25.07.2012 21:59 | 43291 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc D.Stimmt, das heißt aber noch lange nicht, daß die Vorlage dafür beim Bürgermeister auf dem Rechner rumliegt. Wäre sogar eher unüblich. Zudem dürfte auf den anderen üblichen Vorlagen dafür die eine oder andere nichtzutreffende Rechtsgrundlage genannt sein. Genau in einer Zeit in der selbst Normalbürger Formulare herunterladen können gibt der Bürgermeister das noch an seine Sekretärin, die das auf der Schreibmaschine abtippt. Es soll Gerüchten zufolge auch in Kommunalverwaltungen sowas wie Server und oder Intranet geben. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 731929 | |||
Datum | 25.07.2012 22:33 | 43252 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Martin D. hmmmm wenn es hinterher um den "Neuaufbau" geht, werden solche Sachen gerne vergessen... Ist hier in der Nähe in einer Einheit nicht anders gelaufen.... Das würde ja heissen, dass eine Erpressung (ob aus gutem Grund oder nicht, eine Erpressung bleibt eine Erpressung) Erfolg hätte. O tempora, o mores. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 731931 | |||
Datum | 25.07.2012 22:36 | 43287 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael B. Ich bin der Meinung ein Bürgermeister sollte sich sehr wohl überlegen ob er gleichzeitig einen größeren Teil der FWA aus dem Dienst entläst. Er muss auch §3 FWG Ba- Wü im Blick haben. Sehe ich auch so - er muss in solchen Fällen zeitnah entsprechend reagieren. Im Falle eines Falles auch mit Verpflichtungen. Wobei das natürlich schwierig umzusetzen ist. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 731932 | |||
Datum | 25.07.2012 22:39 | 43379 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Marc D. Dabei aber immer aufpassen. Es gibt Aussagen, die einem den Weg auch für die Zukunft versperren können. klar - da muss man dann halt vorher etwas nachdenken und die Begründung dementsprechend formulieren. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 731933 | |||
Datum | 25.07.2012 22:40 | 43255 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Hauck D. Und das ist der Punkt. Man kann nicht immer nur von müssen und von Zwang reden. Es gibt Dinge (in diesem Fall sogar sehr einleuchtende), wo es einfach nicht mehr geht. Wenn ich mich aber nicht ordnungsgemäss abmelde (Krank, oder sonst etwas) könnte ich ein Busgeld auferlegt bekommen, weil ich meinen Dienstpflichten nicht nachkomme. Also sollte man sich schon rein Formal abmelden, gerade wenn es am eskalieren ist. Sonst könnte die Gegenseite zurückschlagen. Das man Gründe findet, gegen die niemand was sagen kann, ist klar. Aber einfach wegbleiben, und die Gründe dann im Nachhinein anführen kann zu Problemen führen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 731935 | |||
Datum | 25.07.2012 23:07 | 43176 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen M. Sehe ich auch so - er muss in solchen Fällen zeitnah entsprechend reagieren. Im Falle eines Falles auch mit Verpflichtungen.Solange die Prüfung der beantragten Entlassung läuft, braucht niemand verpflichtet werden. Und es ist schon sehr seltsam wenn ca. 50% der FWA gleichzeitig aus der FW wollen. Ich halte das für Erpressung! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 731936 | |||
Datum | 25.07.2012 23:14 | 43173 x gelesen | |||
Hallo Michael, Erpressung von wem? Erpressung wäre es, wenn die Austritte vorher angekündigt wurden. Nun ist es die Konsequenz aus einer Entscheidung, die anderweitig getroffen wäre. Und da sollte man nicht so mit dem Finger auf die Kameraden zeigen. Hätten wir unseren Neubau nicht bekommen sondern wären über kurz oder lang auf die Hauptwache umgesiedelt, dann gebe ich dir Brief und Siegel, sähe es bei uns genau so aus. Und ich wäre ganz klar mit bei denen, die gehen würden. Gruß | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 731937 | |||
Datum | 25.07.2012 23:16 | 43100 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.
Vielleicht nicht auf einer Schreibmaschine, aber ansonsten ist das Alltag. Die Tippse braucht dafür nämlich nur ein Drittel der Zeit und Kostet je nach Einzelfall auch nur ein Drittel bis hin zur Hälfte. MkG Marc | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 731938 | |||
Datum | 25.07.2012 23:17 | 43195 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Hätten wir unseren Neubau nicht bekommen sondern wären über kurz oder lang auf die Hauptwache umgesiedelt, dann gebe ich dir Brief und Siegel, sähe es bei uns genau so aus. Und ich wäre ganz klar mit bei denen, die gehen würden. Und warum? welche fachlich-sachlichen Gründe hätten denn gegen einen solchen Umzug gesprochen? MkG Marc "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 731939 | |||
Datum | 25.07.2012 23:29 | 43216 x gelesen | |||
Hallo Marc, wie dir schon geschrieben, wäre es für mich persönlich eine rein Emotionale Entscheidung. Für einige andere, wäre die Entfernung vermutlich ein Grund. Ich will hier aber klar stellen, dass das (Soweit mir bekannt ist) kein Thema war und vermutlich auch nicht wird! Gruß | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 731941 | |||
Datum | 25.07.2012 23:55 | 43159 x gelesen | |||
Dann geb ich eben meinen Antrag auf Entlassung ab und füge ein Schreiben bei, daß ich mich nicht mehr fähig fühle Feuerwehreinsätze zu fahren lass es den/die Bürgermeister/in bestätigen und gut ist. ZWINGEN kann einen niemand. Da könnt ihr mir noch mit 1000 Paragraphen kommen. Oder wer, außer einem selber, kann beurteilen, ob er in der Lage ist, oder nicht, sinnvoll für die Feuerwehr da zu sein??? Was irgendwo vorgeschrieben ist und wie es in der Realität aussieht sind zweierlei Schuhe. | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 731942 | |||
Datum | 25.07.2012 23:56 | 43057 x gelesen | |||
Naja, wen will er denn Verpflichten zum Dienst? Wäre das dann nicht so, wie wenn ein Jäger sein Hund zum Jagen tragen muß??? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 731949 | |||
Datum | 26.07.2012 07:01 | 43032 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.Genau in einer Zeit in der selbst Normalbürger Formulare herunterladen können gibt der Bürgermeister das noch an seine Sekretärin, die das auf der Schreibmaschine abtippt.Und der Bürgermeister kennt und bearbeitet die Formulare alle selber, ist klar... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 731952 | |||
Datum | 26.07.2012 07:51 | 43070 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Hauck D. Dann geb ich eben meinen Antrag auf Entlassung ab und füge ein Schreiben bei, daß ich mich nicht mehr fähig fühle Feuerwehreinsätze zu fahren lass es den/die Bürgermeister/in bestätigen und gut ist. Genau. Das wäre mal der erste Schritt. Them heißt hier ja auch Rechtskunde. Ohne einen förmlichen Antrag oder eine Krankmeldung oder so dem Dienst fern zu bleiben, könnte Konsequenzen nach sich ziehen. Geschrieben von Hauck D. ZWINGEN kann einen niemand. Da könnt ihr mir noch mit 1000 Paragraphen kommen. Aber für dienstliche Vergehen bestrafen (wenn es jemand drauf anlegt), wenn die Vorgehensweise "wachsweich" ist. Wenn Dir jemand böse will, müsstest Du schon ausführlich begründen, warum Du keinen Feuerwehrdienst mehr machen willst. Dann könnte er es immer noch ablehnen. Zumindest in Ba-Wü sehe ich keinen Rechtsanspruch auf eine Entlassung aus dem Feuerwehrdienst "aus persönlichen Gründen". Wenn Du Dich krank meldest, könnte jemand, der Dir böse will ein Attest verlangen, oder Dich evtl. sogar zum Amtsartzt schicken. Im Allgemeinen wird es niemand so weit eskalieren lassen, wenn jemand aufhören will, aber die Möglichkeiten bestehen. Wenn jemand nicht mehr will, würde ich ihn erstmal nicht halten. Wenn der Schritt vollzogen ist, gäbe es für mich persönlich aber auch kein zurück mehr. Ich habe kein Problem damit, wenn jemand aus welchen Gründen auch immer den Feuerwehrdienst beendet. Er sollte es rechtzeitig sagen, wenn es nicht mehr geht. Eine Begründung wäre nett. Wenn aber jemand öffentlichkeitswirksam mit Austritt droht oder öffentlichkeitswirksam austritt (so nach dem Motto: jetzt seht ihr was ihr davon habt) habe ich dafür kein Verständnis. Mit dieser Person wäre für mich als Führungskraft (oder als Bürgermeister bzw. kommunaler Verwaltung) keine Vertrauensvolle wie aucch immer geartete zusammenarbeit möglich. Geschrieben von Hauck D. Was irgendwo vorgeschrieben ist und wie es in der Realität aussieht sind zweierlei Schuhe. Und ich dachte immer ich lebe in einem Rechtsstaat und nicht in einer "Bananenrepublik". vielleicht ist aber in einzelnen Feuerwehren oder bei einzelnen Feuerwehrangehörigen genau dieses Rechtsverständnis das Problem. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 731960 | |||
Datum | 26.07.2012 08:52 | 42920 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten H. ich lebe in einem Rechtsstaat und nicht in einer "Bananenrepublik". Dann musst Du Dir aber mal dringend die Brille putzen, was so in Berlin, BW (EnBW), RLP (Nürburgring) usw. abgeht. Da ist es in Afrika nicht schlimmer, da gute bei uns ist, dass das alles (naja einiges) anschließend juristisch "aufbereitet" wird. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 731989 | |||
Datum | 26.07.2012 10:01 | 42881 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas K. Dann musst Du Dir aber mal dringend die Brille putzen, was so in Berlin, BW (EnBW), RLP (Nürburgring) usw. abgeht. Das ist mir durchaus klar, dass die Einstellung "Regeln sind für andere da" oder "das sieht schon niemand so ernst" oder "es wird schon keiner merken" in vielen Bereichen vorherrscht. Aber in Deutschland bleibt dieses Verhalten (zum Glück) oftmals nicht folgenlos (spätestens wenn daraus jemandem ein Schaden entsteht). Und das möchte ich nur den Leuten klar machen, die denken, man müsse Regeln, Verordnungen etc. nicht so ernst sehen (weil es in der Praxis ja anders aussieht). Das geht eben spätestens schief, wenn dadurch ein größerer Sachschaden, oder ein Personenschaden entsteht. Aber auch dann, wenn es die "Gegenseite" drauf anlegt. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 731994 | |||
Datum | 26.07.2012 10:12 | 42945 x gelesen | |||
Wir reden hier vom Austreten eines Ehrenamtlichen (freiwilligen) Amtes. Zeig mir einen Fall, bei dem ein FA zu Schadensersatz verklagt wurde. Und in so nem Fall zu tricksen und nicht den Dienstweg zu gehen, wie er vorgeschrieben ist, ist alles andere, als "Bananenrepublik". So ein schwachsinniger Vergleich. Natürlich geht es hier um geltendes Recht. Das muss dann aber auch die Gemeinde einhalten. indem sie die benannten Mängel (Liste mit Bildern hast sicher schon gesehen...) schleunigst behebt, die Sicherheit der FA gewährleistet und nicht erst nach Jahrelangem hinhalten. Das schweift jetzt etwas vom eigentlichen Thema ab, man kann ein Austritt oder eine (sofortige) Niederlegung seines Amtes aber auch damit rechtfertigen, daß wenn man auf gravierende Mängel (welche die eigene Sicherheit beim Anfahren, Ausrücken, Umziehn, usw.) hinweist und nix passiert. Wir drehn uns hier im Kreis. Was wenn ich aus persönlichen Gründen, die ich nichtmal Angeben muss, keine Übungen besuchen kann? Dann darf ich auch nicht ausrücken. Und irgendwann werde ich ganz von alleine "ausgetreten". Und wer will mir da bitte an den Karren fahren? Die Gemeinde, weil ich mein Dienst nicht erfülle? Auf die Klage würde ich und mein Anwalt uns sehr freuen... | |||||
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Autor | Pete8r H8., Schriesheim / BW | 732012 | |||
Datum | 26.07.2012 11:15 | 42892 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Ich habe kein Problem damit, wenn jemand aus welchen Gründen auch immer den Feuerwehrdienst beendet. Er sollte es rechtzeitig sagen, wenn es nicht mehr geht. Eine Begründung wäre nett. Widerspricht sich diese deiner Aussagen nicht mit dieser: Geschrieben von Thorsten H. Wenn aber jemand öffentlichkeitswirksam mit Austritt droht oder öffentlichkeitswirksam austritt (so nach dem Motto: jetzt seht ihr was ihr davon habt) habe ich dafür kein Verständnis. Hätten die Kameraden also rechtzeitig (vor dem Bürgerentscheid) sagen sollen dass sie keinen Rückhalt mehr unter den Bürgern sehen usw. ? Dann wären nämlich genau so Aussagen gekommen wie "Jetzt drohen die uns auch noch" Auch sonst: Es sollte mir auch nur mal jemand andeuten dass ich als Ehrenamtlicher gezwungen werde zu einem Amtsarzt (unter den diskutierten Vorraussetzungen) zu gehen. So viel potenzielle (Aufwnads-)Entschädigungen die ich dan geltend machen müsste und überhaupt, bis ich dann vielleicht einen Termin finden würde. Und, wenn man es daruf anlegt, brauch ich mich nicht mal abzumelden. Dann habe ich halt ein Bier getrunken. Wer bitte will mich zwingen unter Alkoholeinfluss an einem einsatz teilzunehmen ?! Wenn man also will hat keiner eine Chance mir eine Strafe aufzuerlegen. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732021 | |||
Datum | 26.07.2012 11:47 | 42755 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter H. Hätten die Kameraden also rechtzeitig (vor dem Bürgerentscheid) sagen sollen dass sie keinen Rückhalt mehr unter den Bürgern sehen usw. ? Ich möchte nichts wiedersprüchliches aussdrücken. Mit rechtzeitig meine ich: dann wenn ich nicht mehr komme bzw. weiß ab welchem Termin ich nicht mehr komme (weil es dann z.b. beruflich, Familiär oder so nicht mehr geht) sage ich Bescheid (melde mich ab, melde mich krank, Bitte um Entlassung, ...). Leider gibt es nämlich Zeitgenossen, die einfach nicht mehr auftauchen, ohne sich zu melden. Ich meine damit keine Ankündigung (Drohung) die Fw zu verlassen, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732025 | |||
Datum | 26.07.2012 11:57 | 42887 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Hauck D. Wir reden hier vom Austreten eines Ehrenamtlichen (freiwilligen) Amtes. Zeig mir einen Fall, bei dem ein FA zu Schadensersatz verklagt wurde. Und in so nem Fall zu tricksen und nicht den Dienstweg zu gehen, wie er vorgeschrieben ist, ist alles andere, als "Bananenrepublik". So ein schwachsinniger Vergleich. Es geht hier im Thread doch um "Rechtskunde" und nicht um Emotionen, obwohl die zugegeben auch bei mir manchmal hochkochen :-(, oder darum, wie es vielleicht in der Praxis läuft. Deshalb bleibe ich bei der Aussage, wenn ich dem Dienst fernbleiben möchte, sollte ich das rechzeitig mit guter Begründung ankündigen. Ich muss damit rechnen, dass die Begründung hinterfragt/ überprüft wird. Mir sind durchaus Fälle bekannt, in denen Feuerwehrangehörige (in Ba-Wü) ein Bussgeld zahlen mussten, weil sie fortgesetzt gegen die Dienstpflichten vertstossen haben. Ich beziehe mich ausdrücklich auf diese beiden Aussagen: Geschrieben von Hauck D. ZWINGEN kann einen niemand. Da könnt ihr mir noch mit 1000 Paragraphen kommen. Geschrieben von Hauck D. Was irgendwo vorgeschrieben ist und wie es in der Realität aussieht sind zweierlei Schuhe. Es könnte der Eindruck entstehen, wenn ich mich hier nicht an die Regeln halte, habe ich keine Konsequenzen zu befürchten. Das in der Praxis selten eine Verwaltung diese Konmsequenzen durchsetzt ist mir klar. aber es gibt auch andere Fälle. Deshalb sollte man sich einfach überlegen was man auf welche Weise tut. Die Feuerwehr ist kein Verein, und auch von der rechtlichen Situation nicht mit einem Verein vergleichbar. Das sollte einfach jedem klar sein. Ich bestreite nicht, dass es genügend rechtlich nicht (oder nur schwer) anfechtbare Möglichkeiten gibt den Feuerwehr Dienst zu beenden. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Pete8r H8., Schriesheim / BW | 732027 | |||
Datum | 26.07.2012 12:00 | 42816 x gelesen | |||
Ok, im generellen gebe ich Dir absolut Recht. ich hab deine Aussagen direkt auf den Fall in Ellhofen bezogen. Und da wäre es mit Sicherheit als Drohung aufgefunden worden wenn die kameraden im Vorfeld schon gesagt hätten: "Wir müssen uns Anfeindungen und Beschuldigungen aus der Bürgerschaft aussetzen. Wenn sich jetzt beim Bürgerschaft noch herausstellt dass eine Mehrheit der Bürger nicht hinter der Fw steht bleibt für uns nur auszutreten...." Oder auch andere Gründe wie: "Wenn die mehrheit gegen den Standort ist und wir, da ja kein Plan B vorhanden ist bzw. nicht mal ansatzweise so wiet fortgeschritten ist dass sich die untragbaren und gefährlichen Zustände für die Kameraden im Gerätehaus ändern bleibt uns nur der austritt..." Egal wie: In dieser scheinbar emotional aufgeheizten Stimmung (wobei die bisherigen berichterstattungen wohl belegen dass seitens der Fw eher sachlich und begründbar argumentiert wird/wurde und von den Bürgern die emo-schiene hart aufgefahren wurde) wäre alles in dieser richtung von der gegenseite doch sofort als drohung, Erpressung und der gleichen aufgefasst und wahrscheinlich auch ausgeschlachtet worden. Sehr wahrscheinlich hätten wir hier dann auch ein Thema in dem diskutiert wird dass hier wieder ein paar Kameraden beleidigt sind weil sie kein neues Häuschen bekommen....so wie es hier dann doch auch immer ist. | |||||
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Autor | Pete8r H8., Schriesheim / BW | 732028 | |||
Datum | 26.07.2012 12:04 | 42791 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Mir sind durchaus Fälle bekannt, in denen Feuerwehrangehörige (in Ba-Wü) ein Bussgeld zahlen mussten, weil sie fortgesetzt gegen die Dienstpflichten vertstossen haben. Solche Fälle kenne ich auch. Aber dabei handelte es sich eigentlich ausschließlich um Angehörige der Fw die sich im Rahmen eines Wehrersatzdienstes bei der Fw verpflichtet haben. Von Angehörigen die "einfach so" der Fw beigetreten und vielleicht mal bei ein paar Übungen unentschuldigt gefehlt haben ist mir sowas nicht bekannt. | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 732034 | |||
Datum | 26.07.2012 12:29 | 42715 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H."Mitglied der Feuerwehr" mit allen Rechten und Pflichten. Stimmt gewisserweise schon. Ich kann mich jedoch nicht daran erinnern, dass ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr juristisch verpflichtet ist, an jedem Einsatz teilzunehmen. Dann kann derjenige halt aus beruflichen Gründen nicht, oder hat zum Zeitpunkt der Alarmierung schon Alkohol zu sich genommen (Stichwort Einsatztauglichkeit), Kind/Frau war krank, oder, oder, oder ... Die Einsatzkraft kann etliche, plausible Gründe anführen, warum sie nicht an dem Einsatz teilnehmen konnte, ohne daraus einen Strick gedreht zu bekommen. M.E. zieht das Argument mit dem "Feierabendbier" am besten, denn erstens kann niemand gezwungen werden, keinen Alkohol zu konsumieren und zweitens kann niemand dazu gezwungen werden, seine (Ex-)Kameraden zu gefährden... Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 732037 | |||
Datum | 26.07.2012 12:51 | 42680 x gelesen | |||
Damit wir uns nicht falsch verstehen. Ich bin auf jeden Fall dafür das Dienstwege, Rechte und Pflichten, usw. eingehalten werden. Keine Frage. Wenn man aber, wie im aktuellen Fall beleidigt wird, auch die Familie bei den Beleidigungen nicht außen vorgelassen wird, man sogar teilweise bedroht wird und versucht wird, die FA mit irgendwas einzuschüchter, usw. genau DANN wäre mir als FA der Dienstweg ziemlich egal. Und daran gibts rechlich nichts zu Rütteln, denn dann hat man mehr als genug Argumente, den Dienst sofort niederzulegen. Man sollte Unterscheiden zwischen einem "friedlichen" Austritt und eines solchen, wie in den Fällen Ellhofen. Du versteifst dich hier pauschal auf Rechte, Vorschriften, Gesetze. Was auch richtig ist. Allerdings nicht in solchen Extremfällen. Und bei der Meinung bleibe ich. | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 732038 | |||
Datum | 26.07.2012 12:55 | 42650 x gelesen | |||
Und die Fälle, bei den Bußgelder verhängt wurden, hast du da Quellen? Wo kann man das nachlesen? Weil das glaube ich dir nicht. Ausgenommen evtl. Fälle, bei denen es sich darum handelt daß jemand den Wehrdienst verweigert hat und dann sein Soll nicht erfüllt hat. Aber in anderen Fällen? Glaub ich nicht... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732041 | |||
Datum | 26.07.2012 12:57 | 42879 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Hauck D. Du versteifst dich hier pauschal auf Rechte, Vorschriften, Gesetze. Was auch richtig ist. Allerdings nicht in solchen Extremfällen. Sehe ich anders. Gerade in solchen Extremfällen ist es sehr wichtig peinlichst die Formalien, Vorschriften, Gesetze bzw. Dienstanweisungen einzuhalten. Ansonsten macht man sich angreifbar. Geschrieben von Hauck D. Wenn man aber, wie im aktuellen Fall beleidigt wird, auch die Familie bei den Beleidigungen nicht außen vorgelassen wird, man sogar teilweise bedroht wird und versucht wird, die FA mit irgendwas einzuschüchter, usw. genau DANN wäre mir als FA der Dienstweg ziemlich egal. Und daran gibts rechlich nichts zu Rütteln, denn dann hat man mehr als genug Argumente, den Dienst sofort niederzulegen. In einer solchen Situation gibt es auch im Rahmen der Vorschriften genügend Möglichkeit entsprechend zu reagieren. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 732043 | |||
Datum | 26.07.2012 13:03 | 42771 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Ohne einen förmlichen Antrag oder eine Krankmeldung oder so dem Dienst fern zu bleiben, könnte Konsequenzen nach sich ziehen. Alles graue Theorie. In Praxi ist das ziemlich wurstegal, wie sich die Gemeinde auf den Kopf stellt, wer den Antrag stellt, ist für die Wehr verloren. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, ist er ausgetreten, wenn nicht, kommt er halt nicht mehr und findet schon seine Gründe. Und wenn das zufällig 50% der Wehr sind, dann ist das zwar auffällig, aber rechtlich nicht anzuzweifeln. Geschrieben von Thorsten H. Im Allgemeinen wird es niemand so weit eskalieren lassen, wenn jemand aufhören will, aber die Möglichkeiten bestehen. Das wird auch im speziellen niemand machen, weil die mittelbaren Folgen unter Umständen gravierend sein können: - Gerade in kleinen Orten spricht sich so etwas herum. Dann wird es halt noch schwieriger, neue Mitglieder zu gewinnen... - bei Nichtentlassung Sabotage o.ä. ... - aus reinem Protest schließen sich weitere Kameraden an ("Die Gemeinde stellt sich gegen unseren persönlichen Willen") - etc. Geschrieben von Thorsten H. Wenn jemand nicht mehr will, würde ich ihn erstmal nicht halten. Wenn der Schritt vollzogen ist, gäbe es für mich persönlich aber auch kein zurück mehr. Wenn du es dir leisten kannst, fertig ausgebildete, willige [1] Kräfte abzulehnen, bitte. [1]: Jemand wird ja vermutlich nicht zurückkommen, bis sich nichts an den Umständen geändert hat, die zum Austritt geführt hat. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 732046 | |||
Datum | 26.07.2012 13:06 | 42759 x gelesen | |||
Finde ich in dem Fall nicht. Wenn ein FA endgültig für sich entschieden hat, auszutreten und es kein unüberlegter Schnellschuss ist, gerade wegen den Fällen mit den Beleidigungen/Drohungen, dann kann es nicht sein, daß der FA auf eine Bestätigung des Bürgermeisters warten muss, die der wenn er will Tage, oder gar Wochen, rauszögern kann. Denn damit ist dann auch niemand geholfen. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732067 | |||
Datum | 26.07.2012 13:55 | 42624 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jürgen M. Sehe ich anders. Gerade in solchen Extremfällen ist es sehr wichtig peinlichst die Formalien, Vorschriften, Gesetze bzw. Dienstanweisungen einzuhalten. Ansonsten macht man sich angreifbar. Genau darauf will ich hinaus. Je schlimmer (verfahrener) die Situation ist, desto eher muss ich damit rechnen, dass mal jemand von der "Gegenseite" versucht das Ganze ohne Rücksicht durchzusetzen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732070 | |||
Datum | 26.07.2012 14:00 | 42742 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Hauck D. Finde ich in dem Fall nicht. Wenn ein FA endgültig für sich entschieden hat, auszutreten und es kein unüberlegter Schnellschuss ist, gerade wegen den Fällen mit den Beleidigungen/Drohungen, dann kann es nicht sein, daß der FA auf eine Bestätigung des Bürgermeisters warten muss, die der wenn er will Tage, oder gar Wochen, rauszögern kann. Denn damit ist dann auch niemand geholfen. Das ist klar. Aber man sollte auf jeden Fall "formal" richtig aus der Feuerwehr austreten. Das heisst man stellt einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst und überlegt sich am besten eine schöne (nicht angreifbare) Begründung dazu. Dazu hat man ja im Allgemeinen etwas Zeit, weil so eine Situation nicht von jetzt auf nachher entsteht. Hilfreich ist dann sicher noch, wenn man vorher nicht (öffentlich) mit Austritt gedroht hat und das ganze reinf formal emotionslos abwickelt. Wenn man aber einfach sagt, "ich habe keine Lust mehr" und nicht mehr kommt, dann ist man juristisch angreifbar. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 732076 | |||
Datum | 26.07.2012 14:06 | 42595 x gelesen | |||
Dann kommt das Argument "fühle mich einem Feuerwehreinsatz nicht mehr gewachse" oder "persönliche Probleme" usw. zum Tragen und die Juristen können nachdenken bis ihre Köpfe rauchen... Ne Strafe kommt für mich nicht raus dabei... | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 732079 | |||
Datum | 26.07.2012 14:16 | 42616 x gelesen | |||
Selbst wenn du mit Austritt gedroht hast (wenns soweit mal ist, macht es eh keinen Sinn mehr) ist es nicht mehr oder minder Hilfreich. Denn dann ist eine sinnvolle 'Zusammenarbeit eh nicht mehr gegeben und jeder Verantwortliche wäre blöd wenn er auf biegen und brechen ein Weitermachen durchsetzt. Und wenn ich zu dir sage , oder auch zu mehreren, ich habe keine Lust mehr und begründe meinen Austritt offiziell mit den schon oft genannten Gründen, kann der Bürgermeister auch nichts dagegen machen. Wir schreiben eigentlich immer das selbe und kommen auf keinen Nenner... Wenn eine/r aufhören will und seinen Ersatzdienst geleistet hat, kann das ohne Konsequenzen befürchten zu müßen. Austritt beantragen, schriftlich festhalten daß aus Grund xyz der Dienst mit sofortiger Wirkung niedergelegt wird, warten auf die "Austrittsurkunde"(noch nie gesehen) und der Fall hat sich... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732083 | |||
Datum | 26.07.2012 14:41 | 42756 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Hauck D. Wenn ein FA endgültig für sich entschieden hat, auszutreten und es kein unüberlegter Schnellschuss ist, gerade wegen den Fällen mit den Beleidigungen/Drohungen, dann kann es nicht sein, daß der FA auf eine Bestätigung des Bürgermeisters warten muss, die der wenn er will Tage, oder gar Wochen, rauszögern kann. Da die Rechtslage so ist muss man sich damit abfinden. Wenn eine Seite gegen Gesetze verstößt gibt es der anderen Seite kein Recht auch gegen Regeln zu verstossen. Ich sehe bei der Rechtslage aber auch kein gravierendes Problem. In einer solchen verfahren Situation würde ich bis der Austritt bestätigt wird: - Dienst nach Vorschrift machen - darauf achten das ich selbst nicht gegen Vorschriften usw. verstosse - laufend prüfen ob ich überhaupt einsatzfähig bin. Falls nicht - das dann sauber dokumentieren Wenn dann in dieser Zeit doch ein angesetzter Dienst stattfindet diesen natürlich besuchen. Mein Engagement bei der Dienstbeteiligung würde ich dabei aber entsprechend dosieren. Wichtig ist ja das ich daran teilnehme. Im Einsatzfall gelten natürlich andere Anforderungen. Und ob ich denen genügen kann muss ich dann auch bei der Alarmierung prüfen. Wenn ein sachlicher Grund gegen meine EInsatzfähigkeit spricht sollte ich mich entsprechend entscheiden und dies auch entsprechend dokumentieren. Wichtig ist dabei in solchen Fällen sich nicht auf das Nievau der anderen Seite zu begeben. Hat auch was mit Selbstachtung und Charakter zu tun. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 732098 | |||
Datum | 26.07.2012 15:27 | 42545 x gelesen | |||
Das nützt dem Bürgermeister aber auch nichts, wenn er "rechtlich" noch X FA haben müsste, aber nur < X/2 FA zum Einsatz kommen würden? Da kann die Rechtslage sein, wie sie will. Wenn keiner kommt, ist keiner da und dann können die Einsätze auch nicht abgearbeitet werden. So einfach ist das... Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 732103 | |||
Datum | 26.07.2012 15:36 | 42558 x gelesen | |||
Ist richtig. Seh ich ja eigentlich auch so. Nur im Falle von Beleidigungen, Drohungen, usw. würde ich den regulären Diestweg gehen und mich trotzdem ab sofort "Dienstunfähig" melden. Weil das ist meines Erachtens dann auch eine Charakterfrage, ob ich den Dienst nach Vorschrift machen soll, obwohl das eigentlich ja gar nicht mehr möglich ist, in so einem Fall. Ich differenziere das weiterhin von einem "normalen" Austritt, z.B. berufsbedingt. Dann geh ich so gut ich kann zu Übungen und wenn möglich Einsätzen. Nur wenn das Vertrauensverhältnis dermaßen gestört, wenn nicht sogar zerstört ist, findest du echt, das es dann Sinn macht die Zeit bis zum offiziellen Ausscheiden, einfach so abzusitzen als wäre nichts gewesen? Ich weiss auch nicht... | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 732106 | |||
Datum | 26.07.2012 15:52 | 42513 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Wenn man aber einfach sagt, "ich habe keine Lust mehr" und nicht mehr kommt, dann ist man juristisch angreifbar. Bei uns wird immer gesagt: Eintritt und Austritt sind freiwillig. Das bedeutet für mich, dass wenn ich - warum auch immer - aus dem Dienst in der freiwilligen Feuerwehr austreten möchte, muss ich das nicht begründen. Dann reicht ein formloses "Hiermit trete ich aus der freiwilligen Feuerwehr XY-Dorf aus." Ich muss ja auch nicht begründen, warum ich eintrete... Dann bin ich auch nicht juristisch angreifbar. Theoretisch könnte man auch für ein paar Tage seinen Hauptwohnsitz ins Nachbardorf verlegen, dann fällt streng genommen "formal" die Mitgliedschaft auch weg, da man ja am alten Wohnort "formal" nicht mehr verfügbar ist. Man kann es immer drehen, man muss nur kreativ genug sein. Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 732117 | |||
Datum | 26.07.2012 16:16 | 42488 x gelesen | |||
Tach! Ich schreibs mal hier Geschrieben von Daniel H. Funktioniert also nicht von heute auf morgen wenn der BGM nicht bereits eine Blanko-Entlassungs"urkunde" dabei hat... Nur mal für das Verständniss: Wenn ich eine Entlassungsurkunde "benötige", müsste es ja auch eine "Ernennungsurkunde" bekommen haben, ansonsten müsste es doch idR. reichen, wenn der BGM auf einen Bierdeckel schreibt "Ich habe das Entlassungsgesuch des Herrn ...., zum Austritt aus der FF am .. um entgegengenommen", wenn die Welt noch einigermaßen in Ordnung ist (und das ist sie wieder wenn es einmal soweit ist), sollte sogar ein Handschlag zur Entpflichtung doch genau so reichen wie zur Verpflichtung. Gruß Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 732126 | |||
Datum | 26.07.2012 16:33 | 42534 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Hauck D. Nur im Falle von Beleidigungen, Drohungen, usw. würde ich den regulären Diestweg gehen und mich trotzdem ab sofort "Dienstunfähig" melden. Das ist auch ein formal juristisch passender Weg. Zu sagen ich trete aus und man ist sofort aus der Feuerwehr raus geht (zumindest in Bawü) nicht. Da ist die Definition der "Dienstfähigkeit" der richtige Ansatz ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732137 | |||
Datum | 26.07.2012 17:23 | 42580 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus K.Bei uns wird immer gesagt: Eintritt und Austritt sind freiwillig. Das wird zwar gerne so gesagt. Ist aber für Ba-Wü (und da liegt Ellhofen) falsch. In Ba-Wü gilt (rein formal), dass der Eintritt freiwillig ist. Der Rest nicht mehr. Erstaunlich ist, dass in Eurem Brandschutzgesetzt SH zu Aufnahme und Ausscheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr so überhaupt nichts gesagt wird. Dafür hat eine gemeindliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit die Möglichkeit sich eine Satzung zu geben. Sachen gibt es... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 732141 | |||
Datum | 26.07.2012 17:41 | 42413 x gelesen | |||
Gut, dann ist er nicht gleich raus, aber eben auch nicht verpflichtet Dienst zu tun. Und ich denke darum gehts den FA in erster Linie. Dann wird eben die Zeit zwischen Austrittsgesuch und Austritt mit Dienstunfähigkeit überbrückt. Was dabei rauskommt ist im Endeffekt das selbe. | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 732142 | |||
Datum | 26.07.2012 17:41 | 42487 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus K.Das bedeutet für mich, dass wenn ich - warum auch immer - aus dem Dienst in der freiwilligen Feuerwehr austreten möchte, muss ich das nicht begründen. Ja, aber... der Austritt ist nicht einfach damit getan, dass Du einfach nicht mehr zum Dienst erscheinst oder formlos mal ein "Ich habe keine Lust mehr" in die Runde wirfst. Also zumindest bei uns ist es so, dass Du Deinen Austritt schriftlich erklärst und der dann vom Bgm. bzw. Wehrführer angenommen werden musst (und dieses natürlich nur dann, wenn die Ausrüstung vollständig zurückgegeben worden ist und auch sonst keine "offenen Rechnungen" mehr ausstehen). Erst dann ist der Austritt vollzogen und Du damit von Deinen Pflichten entbunden. Einen Grund musst Du da nicht unbedingt angeben. Aber mal weiter gesponnen: Rechnen musst Du bei einem Austritt ohne entsprechenden Grund (körperliche/seelische Gründe, familiäre Probleme, unter Umständen Beruf) damit, dass Du im Anschluss an Deinen (freiwiligen) Austritt vom Bürgermeister Zwangsverpflichtet wirst, wenn die Gemeinde nicht mehr genügend freiwillige für ihre Wehr hat. Gut, das kommt bei einem einzelnen Austritt sicherlich selten bis gar nicht vor - wäre bei einem Massenaustritt weswegen auch immer aber durchaus denkbar. Einfach nicht mehr zum Einsatz oder zum Dienst zu kommen kann sicherlich dazu führen dass Du irgendwann aufgefordert wirst, Deinen Austrittswunsch einzureichen - ist bis dahin aber erstmal eine Verletzung der Dienstpflicht - und da sind wir wieder bei "Eintritt und Austritt sind freiwillig... alles dazwischen ist Dienst..." MkG Kay - meine persönliche Meinung - | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 732156 | |||
Datum | 26.07.2012 18:43 | 42296 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Dafür hat eine gemeindliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit die Möglichkeit sich eine Satzung zu geben. Sachen gibt es... Dafür ist der Wortlaut der kommunalen Satzung, welche die kommunale Legislative beschließen muß, durch das IM zwingend vorgegeben. Mindestens genauso faszinierend. Und erst die Tatsache, daß man sich in SH selber auflösen kann... MkG Marc | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732187 | |||
Datum | 26.07.2012 21:22 | 42436 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck D.Dann wird eben die Zeit zwischen Austrittsgesuch und Austritt mit Dienstunfähigkeit überbrückt. Was dabei rauskommt ist im Endeffekt das selbe. Wenn der Bgm. böse ist, dann geht es zum Amtsarzt. Dann wird etwas festgestellt (oder auch nicht). Wenn was festgestellt wird, dann kann das auch in anderen Bereichen (angefangen von Personenbeförderungsschein über Führerschein, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Job,....) Auswirkungen haben. So etwas vergißt der eine oder andere ganz gerne. Wie gesagt, so kann das laufen, wenn es beide Seiten auf den Dienstweg anlegen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 732245 | |||
Datum | 26.07.2012 22:55 | 42487 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Hauck D. Und die Fälle, bei den Bußgelder verhängt wurden, hast du da Quellen? Wo kann man das nachlesen? Weil das glaube ich dir nicht. Ausgenommen evtl. Fälle, bei denen es sich darum handelt daß jemand den Wehrdienst verweigert hat und dann sein Soll nicht erfüllt hat.Schau mal in deine Örtliche Feuerwehrsatzung. Du wirst staunen was da alles drin steht. Z.B. Mindestverpflichtungszeit von 10 Jahren (§ 3 letzter Satz) Bei Euch ist, vor der Entlassung durch den Bürgermeister, der Feuerwehrausschuß zu hören(§4 (2) 3. Absatz) Hier ein besonderes Schmankerl Geschrieben von -Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Gemmingen (Feuerwehrsatzung)- § 5 Ich stelle doch immer wieder fest, wie mangelhaft die Ausbildung in den uns betreffenden Rechtsgrundlagen ist. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 732289 | |||
Datum | 27.07.2012 03:41 | 42455 x gelesen | |||
Ja, sicher. Aber ob ich mich in der Lage fühle, Feuerwehreinsätze zu bewältigen, oder nicht, als Beispiel, diese Frage kann nur ich mir beantworten und dagegen kann auch ein Amtsarzt nix machen. Und ändern tut das in meinem Privatleben dann auch nichts. Man findet immer Wege, wenn man das will. Wenn ich sage ich hab Angst vor den grausamen Bildern, die mich vielleicht erwarten bei Einätzen und die Folgen, dann wird das auch in anderen Bereichen meines Lebens keine Folgen haben. Und wie von mir schon öfter geschrieben, es macht einfach keinen Sinn FA zum Dienst zu zwingen. So kann keine gute Arbeit gemacht werden. Entweder man ist voll und ganz bei der Sache und macht es aus eigenem Willen, oder man lässt es (und tritt aus, oder unterstützt die Feuerwehr meinetwegen anders). Gerade bei der Feuerwehr, wo man sich auf einander verlassen können muss, finde ich, spielt das noch ne viel größere Rolle. | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 732290 | |||
Datum | 27.07.2012 03:50 | 42341 x gelesen | |||
Sicher kenne ich die Satzung. Sicher weiß ich aber auch von Fällen, bei denen die 10 Jahre nicht eingehalten wurden. Und stell dir vor, das ganze ohne irgendwelche Strafen. Und weißt du warum? Aus persönlichen, oder beruflichen Gründen, die man nicht näher erläutern muss. Und dagegen würde keine Kommune vorgehen, weil sie damit nicht durchkommt, da ein Ehrenamt zum Beispiel nie und nimmer ein Berufsleben eines Bürgers beeinträchtigen darf. Es sei denn er will es so. Dann ist es seine Sache. Bsp.: Übung Dienstags 19:30. Ich arbeite aber bis 20 Uhr, bis ich daheim bin, halb neun. Somit kann ich keine Übung besuchen und DARF bei Einsätzen nicht mit raus. Und jetzt? Glaubst du auch nur eine Kommune würde mir einen Strick draus drehen? Das ist lächerlich... Ich stelle doch immer wiederfest, wie die Leute sich abspeisen lassen, wenn jemand mit irgendwelchen Pflichten und Gesetzen droht... | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 732295 | |||
Datum | 27.07.2012 07:08 | 42431 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Hauck D. Sicher weiß ich aber auch von Fällen, bei denen die 10 Jahre nicht eingehalten wurden. Und stell dir vor, das ganze ohne irgendwelche Strafen. Sicher. Es gibt genügend mehr oder weniger schwere Rechts/ Regelverstöße, gegen die niemand vorgeht, weil der Vertoss keine folgen hatte, weil kein Interesse an einer Verfolgung bestand, etc. Das bestreitet niemand. Eine Gemeinde wird normalerweise diese 10 Jahre nicht einfordern. Aber sie könnte es rein rechtlich. Geschrieben von Hauck D. Und weißt du warum? Aus persönlichen, oder beruflichen Gründen, die man nicht näher erläutern muss. Eben nicht. Wenn ich mich für zehn Jahre verpflichtet habe, kann ich nicht ohne Angabe von Gründen aussteigen. Auch wenn es in der Praxis nicht durchgesetzt wird, heißt es nicht, dass es rechtlich nicht möglich/ zulässig wäre. Geschrieben von Hauck D. Und dagegen würde keine Kommune vorgehen, weil sie damit nicht durchkommt, da ein Ehrenamt zum Beispiel nie und nimmer ein Berufsleben eines Bürgers beeinträchtigen darf. Nein. umgekehrt wird ein Schuh draus. Mein Arbeitgeber hat mich für den Feuerwehrdienst freizustellen. (nochmal: dieser Thread heißt "Rechtskunde Feuerwehr") Natürlich ist mir klar, dass das niemand erzwingt (mache ich ja auch nicht). Das ist ein Geben und ein Nehmen. Aber wenn es hart auf hart käme, könnte die Gemeinde zu Dir sagen: "Wo ist das Problem, dein Arbeitgeber MUSS Dich freistellen." (zumindest in Ba-Wü) Geschrieben von Hauck D. Bsp.: Übung Dienstags 19:30. Ich arbeite aber bis 20 Uhr, bis ich daheim bin, halb neun. Somit kann ich keine Übung besuchen und DARF bei Einsätzen nicht mit raus. Und jetzt? Und jetzt. Das ist ein spezieller Fall mit ausführlicher Begründung. Und das hat hier niemand bestritten, das es so möglich ist den Feuerwehrdienst zu beenden. Aber Deine wiederkehrende Behauptung man könne die Feuerwehr jederzeit ohne Angabe von Gründen verlassen, mag zwar dem persönlichen Rechts- oder Gerechtigkeitsempfinden vieler entsprechen, mag auch vielerorts so praktiziert werden, ist aber rein juristisch nicht uneingeschränkt möglich. Geschrieben von Hauck D. Ich stelle doch immer wiederfest, wie die Leute sich abspeisen lassen, wenn jemand mit irgendwelchen Pflichten und Gesetzen droht... Genau, ist doch lächerlich, warum soll ich mir von irgendjemandem drohen lassen, dass es Folgen hat, wenn ich mich an bestehende Gesetze, Verordnungen, Kommunalsatzungen halte. Die macht der Staat eh nur um mich zu gängeln. REVOLUTION! "Achtung, das war Sarkasmus" Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 732296 | |||
Datum | 27.07.2012 07:17 | 42379 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck D.Aber ob ich mich in der Lage fühle, Feuerwehreinsätze zu bewältigen, oder nicht, als Beispiel, diese Frage kann nur ich mir beantworten und dagegen kann auch ein Amtsarzt nix machen. Gegen dein Gefühl kann er nichts machen. Aber er kann dir sagen ob dein Dienstherr ein Problem mit deinem Gefühl haben muß oder nicht. MkG Marc | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 732314 | |||
Datum | 27.07.2012 09:01 | 42380 x gelesen | |||
Nein, das wollte ich auch nicht damit ausdrücken. Für mich persönlich käme ein Austritt aus der Feuerwehr auch nur in Extremfällen in Frage. Ich bin sicherlich nicht unbedingt einfach ;-). Aber bisher konnte ich alle "Konflikte", die ich mit Kameraden hatte, im persönlichen Gespräch in entspannter Atmosphäre klären. Wenn man in Ruhe über Probleme spricht, findet man in den meisten Fällen auch einen für alle Beteiligten akzeptablen Weg. Ich für meinen Teil bin stolz darauf behaupten zu können, dass es in unserer Wehr keine Einsatzkraft gibt, auf die man sich im Einsatz nicht nicht vollends verlassen kann, und das unabhängig davon, ob man sich nun persönlich mag oder nicht. Man kann halt nicht immer mit jedem gut, dafür sind wir eben Menschen. Aber man kann über seinen Schatten springen, denn letztendlich haben wir alle zumindest zwei Ziele, erstens anderen zu helfen und zweitens dass alle gesund und unverletzt aus dem Einsatz nach Hause kommen (wobei erstens und zweitens jetzt nicht als wertende Aufzählung gemeint ist ;-)). Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 732561 | |||
Datum | 28.07.2012 22:23 | 42351 x gelesen | |||
Hallo Daniel Geschrieben von Hauck D. Aus persönlichen, oder beruflichen Gründen, die man nicht näher erläutern muss.Das hier Geschrieben von -Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Gemmingen (Feuerwehrsatzung) §4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes- (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten einzureichen.Sieht mir sehr wohl nach einer Begründung aus, wie sollen der Bürgermeister und der Feuerwehrausschuß die Gründe nachvollziehen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 732562 | |||
Datum | 28.07.2012 22:42 | 42559 x gelesen | |||
Hallo Martin, Geschrieben von Martin D. Erpressung von wem? Erpressung wäre es, wenn die Austritte vorher angekündigt wurden.Aus eigener Erfahrung weis ich, das es zu diesem Schritt (Beantragen der Entlassung), ein langer Weg ist. Waren bei mir, von den ersten Überlegungen bis zur Durchführung ca. 5 Jahre. Und dann soll ich glauben, das bei 50 - 75% der Mannschaft dieser Prozess gleichzeitig mit dem Bürgerentscheid beendet war? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich glaube eher: 1. Man spricht übereinander nicht miteinander. 2. Man versucht den "Austritt" als Druckmittel einzusetzen, um doch noch seinen Willen zu bekommen. Und ja, ich habe mehr wie einmal die Aufforderung gehört: "Wenn wir das nicht bekommen, [ ] Geben wir unsere Melder ab. [ ] Treten wir aus. [ ] Geben wir unsere Klamotten ab. (Nach bedarf ankreuzen) Die Kuh kommt nur vom Eis, wenn alle Beteiligte (Feuerwehr, Verwaltung, Gemeinderat, Bürger) sich an einen Tisch setzen und Lösungen suchen. Die Austritte (bei allem Verständniss bei dem was man so hört) schaden in meinen Augen nur der Feuerwehr. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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