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ThemaBeurlaubung u. Ausschlussverfahren wg unkameradschaftlichen Verhaltens56 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738595
Datum16.09.2012 13:3530373 x gelesen
Hallo,

ich möchte mal folgenden Sachverhalt hier in die Runde werfen und zur Diskussion stellen:

Ein Gemeindewehrleiter einer Gemeinde in Sachsen ist öfters durch alkoholbedingten Ausfallerscheinungen u.A. bei Veranstaltungen der Feuerwehr negativ aufgefallen. Es gibt Anhaltspunkte daß er auch schon unter Alkoholeinfluß mit dem Dienstwagen unterwegs war. Auch an Einsätzen hat er schon unter Alkoholeinfluss teilgenommen.

Er ist auch auf Kreisebene in einer Führungsposition tätig.

Feuerwehrangehörige suchen ein Gespräch mit dem Landrat.

Feuerwehrangehörige melden dem Landrat und dem Bürgermeister das Problem schriftlich

Bürgermeister beurlaubt einige der Feuerwehrangehörige die sich an den Landrat gewandt haben befristet. Er soll ein Ausschlussverfahren auf Grund unkameradschaftlichen Verhaltens im groben Maße wegen der Verletzung des Dienstwegs eingeleitet werden.

In der örtlichen Feuerwehrsatzung ist eine Beurlaubung nicht geregelt.
MkG Jürgen Mayer

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz738596
Datum16.09.2012 13:4326314 x gelesen
Hallo,

wieso sollte er nur beurlaubt werden?

M.E. nach Ausschluss aus der Feuerwehr nach vorheriger Abberufung aus allen Führungsfunktionen.
Sollte er sein Problem in den Griff bekommen, erneute Aufnahme in den (normalen) Feuerwehrdienst.

Ist eine recht radikale Einstellung, aber m.E. die eheste, die ihn, wenn er an der Sache hängt, vielleicht mal zum nachdenken bringt.

Gruss
Ralf

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Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü738598
Datum16.09.2012 13:4625908 x gelesen
Hi,

ich glaub da hast Du was falsch verstanden Ralf....der Herr BM wählt den Weg "was nicht sein darf kann nicht sein..."


Gruß Andi

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AutorOlaf8 S.8, Wendschott / Nds738599
Datum16.09.2012 13:4725688 x gelesen
Ich glaube, du hast das missverstanden, die die das gemeldet haben wurden beurlaubt.

mfG Olaf

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz738600
Datum16.09.2012 13:4825654 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.wieso sollte er nur beurlaubt werden?
Nicht der WL wird beurlaubt- die FA, die den Landrat über den Alkoholmissbrauch unterrichtet haben wurden durch den BGM beurlaubt...

MfG
Daniel

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein738601
Datum16.09.2012 13:4825637 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.wieso sollte er nur beurlaubt werden?

Der Wehrleister wurde nciht beurlaub, sondern die FA die den Wehrleiter wegen seiner Probleme beim
Bürgermeister gemeldet haben.


Wäre ich betroffen hätte ich dem Bürgermeister meine PSA bei nächst möglicher Gelegenheit mit möglichst breitem Publikum vor die Füße geworfen und die magischen Worte( klei mi ane Fööt..) gesprochen....

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738602
Datum16.09.2012 13:4925647 x gelesen
hallo,

sorry - ich hatte das undeutlich geschrieben.

der Vorwurf wg. unkameradschaftlichem Verhalten geht gegen die Feuerwehrangehörige die das Problem angesprochen haben.

hab mein Text etwas korrigiert um dies jetzt deutlich zu machen.

MkG Jürgen Mayer

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen738603
Datum16.09.2012 13:5225630 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Bürgermeister beurlaubt einige der Feuerwehrangehörige die sich an den Landrat gewandt haben befristet.

Presse informieren und Verwaltungsgericht anrufen.

MkG
Marc

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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738606
Datum16.09.2012 14:0225512 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Marc D.Presse informieren

wäre das nicht eine Steilvorlage um dem Bürgermeister noch mehr Argumente für den Vorwurf "unkameradschaftliches Verhalten" und somit auch Gründe für den Rauswurf in die Hand zu geben?

Geschrieben von Marc D.Verwaltungsgericht anrufen.

Das geht erst wenn der Rauswurf durch ist. Momentan ist der Status einiger Feuerwehrangehörigen nur "beurlaubt"

MkG Jürgen Mayer

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg738609
Datum16.09.2012 14:1426023 x gelesen
Ein derartiges Verhalten von Vorgesetzten ist auch in Hilfsorganistionen nicht selten anzutreffen.

Beispiel:
Helfer wird ohne zwingend notwendiges Verfahren "beurlaubt" und "ausgeschlossen" (Grund: er hatte in einer E-Mail an einen Vorgesetzten erwähnt, das ein anderer Helfer mit reichlich Restalkohol (Kater) zu einer Übung erschienen war).
Beschwerden und Verfahrensanträge an übergeordnete Verbandstufen werden verschleppt und ignoriert, ebenfalls tätige Familienangehörige (Ehefrau und Kinder in der Jugendorganisation) werden von Vorgesetzten massiv gemobbt und ebenfalls, entgegen den verbandlichen Bestimmungen "ausgeschlossen". Selbst vor öffentlichen Verleumdungen wird nicht zurückgeschreckt.

Anderes Beispiel:
Eine Helferin sieht sich von Vorgesetzten regelmäßig gewissen "Anzüglichkeiten" ausgesetzt. Beschwerden an übergeordnete Vorgesetzte werden ignoriert oder heruntergespielt. Das Ende: Suizidversuch.

Drittes Beispiel:
Helfer informiert Vorgesetzte über Kraftstoffdiebstahl. Um weiteren Verlusten vorzubeugen, montiert er mit Zustimmung des Vorgesetzten ein neues Schloss und übergibt alle Schlüssel. Wenige Wochen später wird der Helfer mit dem Vorwurf "Kraftstoffdiebstahl" aus dem Verband ohne das zwingend notwendige Verfahren ausgeschlossen, Beschwerden an übergeordneter Stelle werden ignoriert.

Leider gibt es keine verlässlichen Zahlen, wie viele Helferinnen und Helfer unter derartigem Fehlverhalten von Vorgesetzen zu leiden haben.
Viele der Betroffenen geben irgendwann auf, ohne sich zur Wehr zu setzen.
Und selbst, wenn dieses "zur Wehr" setzen Erfolg hat, eine Weiterarbeit in der Organisation wird dann oft genung durch übergeordnete Vorgesetzte zur Hölle auf Erden.


Das Fazit (und das ist auch das, was ich Betroffenen, die mich um Hilfe bitten, letztendlich rate): Ausweis abgeben und dem Verein den Rücken kehren.
Den zweiten Teil meines Rates, einen Brief an das zuständige Bundespräsidium der Organisation zu schreiben, trauen sich allerdings die wenigsten.
Und noch weniger wagen es, sich tatsächlich bis zu letzten Instanz - einem Gerichtsverfahren - zur Wehr zu setzen, letztendlich auch aus finanziellen Gründen und weil kaum einer diesen Gefühls- und Anfeindungsmarathon durchhält.

Eine kleine Anmerkung sei noch gestattet:
Wenn hier jemand mitliest, der als DRK-Mitglied entsprechenden Anfeindungen / Mobbing / Bossing ausgesetzt ist, möge sich bitte mit mir in Verbindung setzen. Um hier ein Umdenken und entsprechende Präventions- und Hilfsmaßnahmen initiieren zu können, brauche ich Informationen, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden.

Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz738610
Datum16.09.2012 14:15   25652 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.der Vorwurf wg. unkameradschaftlichem Verhalten geht gegen die Feuerwehrangehörige die das Problem angesprochen haben.

Willkommen in FW-Deutschland...oder auch noch weiter...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen738615
Datum16.09.2012 14:4525289 x gelesen
Schriftlich beim Bürgermeister die Rücknahme der Maßnahme fordern. Wenn dies nicht geschieht dann das Fehlverhalten des Bürgermeisters an die Landesdirektion melden und Abhilfe fordern.

Den Sachverhalt zum Gemeindewehrleiter ebenfalls an die Landesdirektion melden und den Schritt der Meldung mit der Beurlaubung und dem ausstehenden Ausschlussverfahren begründen.

Ich wünsche viel Stehvermögen!

Gruß
Alexander

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Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall738616
Datum16.09.2012 15:19   25648 x gelesen
hi

Geschrieben von Jürgen M.Ein Gemeindewehrleiter einer Gemeinde in Sachsen ist öfters durch alkoholbedingten Ausfallerscheinungen u.A. bei Veranstaltungen der Feuerwehr negativ aufgefallen. Es gibt Anhaltspunkte daß er auch schon unter Alkoholeinfluß mit dem Dienstwagen unterwegs war. Auch an Einsätzen hat er schon unter Alkoholeinfluss teilgenommen.

Leider geht das oft zuungunsten der Leute die den Mißstand ansprechen aus. Stichwort "Mobbing". Sieht man ja an diesem Beispiel.

Das Problem würde ich anders anpacken. Einfach entweder alleine oder zusammen mit einigen Kameraden dem Alkoholiker genau auf die Finger schauen. Wenn der sich dann hinters Steuer setzt und vorher was getrunken hat muss man doch als guter Staatsbürger seine Pflicht tun und die Polizei informieren. Damit kann man ja auch möglicherweise einen Unfall verhindern.

Führerscheine sind auf besonderem Papier gedruckt. Das Papier hat die Eigenschaft sich unter Alkoholeinfluss manchmal einfach aufzulösen.

Leute die ein Alkoholproblem haben benötigen oft einen kräftigen Denkanstoß um sich klarzuwerden daß sie krank sind. Wenn der Führerschein weg ist könnte das der dringend notwendige Denkanstoß sein und sehr hilfreich sein um die Krankheit in den Griff zu bekommen.

Da bekommt dann der Spruch von der Polizei, dein Freund und Helfer eine sinnvolle Bedeutung.

Tut ihm den Gefallen und helft ihm!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen738617
Datum16.09.2012 15:2125222 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.wäre das nicht eine Steilvorlage um dem Bürgermeister noch mehr Argumente für den Vorwurf "unkameradschaftliches Verhalten" und somit auch Gründe für den Rauswurf in die Hand zu geben?

Möglich, ... versuchen kann er es zumindest. Kann aber auch sein politische Karriere etwas ankratzen - insbesondere wenn er nachlegt.

MkG
Marc

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(2) ...


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen738618
Datum16.09.2012 15:2325054 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.(...) an die Landesdirektion melden und Abhilfe fordern.

Die Landesebene hat da nur dummerweise keine wirklichen Handlungsmöglichkeiten.

MkG
Marc

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg738619
Datum16.09.2012 15:2525273 x gelesen
Durchaus eine Möglichkeit.
Hat nur einen kleinen Haken ... irgendwas sickert wo durch und schon kocht die Gerüchteküche - oft genug zum Nachteil von unbeteiligten Dritten.

Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz738620
Datum16.09.2012 15:2925173 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von = anonym = a.Wenn der sich dann hinters Steuer setzt und vorher was getrunken hat muss man doch als guter Staatsbürger seine Pflicht tun und die Polizei informieren

Sorry, aber so verstehe ich Kameradschaft nicht !

Das fällt bei mir dann schon unter
Geschrieben von = anonym = a. Stichwort "Mobbing

Was will ich denn ?

Will ich dem WL wirklich helfen ?
Dann muss ich ihn direkt unter vier Augen auf den Alkohol ansprechen - immer wieder. Und ich muss von ihm verlangen, dass er sich in Behandlung begibt. Ob er während dieser Zeit seine Führungsposition noch ausüben kann, kommt auf den Einzelfall an.
Der erfordert natürlich Größe.

Oder will ich den WL einfach nur loswerden ?
Dann ist die öffentliche Blamage und die Polizei geeignet.

MfG, Thomas

PS: Ja - das ist leider kein Einzelproblem - nicht nur bei der Feuerwehr, sondern in allen Vereinen und sogar am Arbeitsplatz.

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz738621
Datum16.09.2012 15:3525040 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas K.auf den Alkohol ansprechen

Und nicht wie so mancher Chef:

Haben Sie Probleme mit Alkohol ?

Antwort: Nein, mit Alkohol hab ich keine Probleme.

MfG, Thomas

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AutorKlau8s S8., München / Bayern738624
Datum 16.09.2012 15:49   26655 x gelesen
Da muss man schon ein wenig ausholen und dem einen oder anderen wird nu hier die Luft ausgehen beim Lesen, die Jungs aus Sachsen werden dann auch verstehen warum ich am 17.11 mindestens 90 Minuten Zeit brauche.
Nur ein paar kleine Hinweise und Informationen, damit der Thread nicht so sehr abflacht und es keine Stammtischdiskussion wird, uih der war gut,Stammtisch.
Persönlich finde ich was da abläuft nicht gerade korrekt, verstehe aber aus eigener Erfahrung voll und ganz die Situation des Wehrleiters,bzw.seine Position dazu, kann aber aufgrund des nur hier vermittelten Wissens auf seine Problematik(Erkrankung ) eingehen.

Geschrieben von Thomas K.Was will ich denn ?

Will ich dem WL wirklich helfen ?


dann muss ich erst verstehen :

Auf die Frage, warum jemand suchtkrank wird, ist nur schwer zu antworten. In dem meist mehrere Jahre andauernden Prozess der Suchtentwicklung wirken häufig eine ganze Reihe von Faktoren zusammen. Die Hintergründe lassen sich letztlich nur durch die intensive Auseinandersetzung mit der konkreten Lebensgeschichte des Betroffenen begreifen.

Wissenschaftlich unbestritten ist mittlerweile, dass für die Entstehung der Alkoholkrankheit neben sozialen, psychischen und weltanschaulich deutbaren Teilursachen auch eine physiologische Disposition angenommen werden muss.

So können Menschen, die nicht gelernt haben, ihre Gefühle auszudrücken, versucht sein, ihre ungeliebten Gefühle durch Suchtmittelmissbrauch zu betäuben. Auch belastende soziale und familiäre Situationen, wie Arbeitslosigkeit, Trennung von nahe stehenden Menschen oder die Monotonie des Alltags, können den Weg ebnen zu Missbrauch und Sucht. Andere Betroffene hatten in ihrer Kindheit traumatische Erfahrungen durch häusliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch, die sie nicht verarbeiten konnten.

Bei anderen steht der Spaß in der Gruppe, Leichtsinn und die Suche nach neuen Erlebnissen im Vordergrund des Suchtmittelkonsums.

Suchtentwicklung vollzieht sich durch

Erfahrung
Wiederholung
Gewöhnung
Anfangs ist der Griff zum (späteren) Suchtmittel ein Erfolg: Je nach Wirkungsweise des jeweiligen Mittels und persönlicher Verfassung fühlt man sich erleichtert, entlastet und entspannt. Vielleicht erlebt man Gefühle und Stimmungen, die man bisher nicht kannte. Man fühlt sich jedenfalls besser als vorher. Wer gelernt hat, Stimmungen und Gefühle mit Hilfe des Suchtmittels zu steuern, gerät leicht in Versuchung, dies häufiger zu tun.

Doch der positive Effekt verfliegt in der Folgezeit immer schneller. Die Fähigkeit, auf persönliche Schwierigkeiten angemessen zu reagieren, nimmt weiter ab. Der Wunsch, das Mittel zu konsumieren, wird so stark, dass es immer häufiger missbraucht wird, immer noch in der trügerischen Hoffnung, einen bestimmten Gefühlszustand und Wohlbefinden zu erreichen. Schließlich wird der Versuch, durch eine weiter steigende Dosis des Suchtmittels eine bessere Wirkung zu erreichen, zum Verhängnis.

Seelische Abhängigkeit entsteht - das Suchtmittel wird zum Dreh- und Angelpunkt aller Handlungen, Gedanken und Gefühle. Es geht nur noch darum, die tiefe Missstimmung und Niedergeschlagenheit zu vermeiden, die durch das Fehlen des Suchtmittels entsteht. Die Sucht hat die ursächlichen Probleme überlagert und neue geschaffen.

Folgen psychischer Abhängigkeit sind z.B.

Einengung der Interessen auf das Suchtmittel, das heißt der unbezwingbare Drang zur Einnahme und Beschaffung des Mittels um jeden Preis
Wiederholungszwang und Kontrollverlust bezüglich Beginn, Beendigung und Menge des Suchtmittel-Konsums
Vernachlässigung und Verlust familiärer, beruflicher bzw. schulischer Interessen
Wechsel der Freunde
Unwahrhaftigkeit bezüglich der Menge und Häufigkeit der Stoffeinnahme
Anhaltender Suchtmittel-Konsum trotz psychischer und sozialer Folgeschäden
Psychische Abhängigkeit ist schwer zugänglich und auflösbar. Sie ist der Hauptgrund dafür, dass Abhängige in ihr altes Verhalten zurückfallen, selbst wenn sie Monate oder sogar Jahre ohne Suchtmittel leben.

Neben der seelischen Abhängigkeit gibt es bei Alkohol, Nikotin, verschiedenen Medikamenten und Heroin auch eine körperliche: Der Organismus reagiert auf die ständige Zufuhr des Suchtmittels mit einer Anpassung des Stoffwechsels. Wird ihm das Suchtmittel abrupt entzogen, kommt es je nach Substanz zu unangenehmen bis schmerzhaften oder gar lebensgefährlichen Entzugserscheinungen. Sie klingen bei erneuter Suchtmittelzufuhr wieder ab. Ein Vorzeichen körperlicher Abhängigkeit ist die Gewöhnung mit Toleranzentwicklung und Dosissteigerung.

Geschrieben von Thomas K.Will ich dem WL wirklich helfen ?
Dann muss ich ihn direkt unter vier Augen auf den Alkohol ansprechen - immer wieder. Und ich muss von ihm verlangen, dass er sich in Behandlung begibt. Ob er während dieser Zeit seine Führungsposition noch ausüben kann, kommt auf den Einzelfall an.
Der erfordert natürlich Größe.


Nein, das erfordert erstmal Einsicht des Erkrankten ,das schaffe ich unter 4 Augen nicht oder nur äussert selten,eventuell mit gewissen Androhungen oder Konsequenzen.

Sucht betrifft die ganze Familie und das gesamte soziale Umfeld:

5 bis 7 Millionen Angehörige sind von der Alkoholabhängigkeit eines Familienmitglieds betroffen.
2 bis 3 Millionen Kinder leben in suchtbelasteten Familien, 50 bis 70 Prozent der Kinder suchtkranker Eltern werden selbst abhängig.
Im Jahr 2009 standen bei Verkehrsunfällen rund 17.400 Beteiligte unter Alkoholeinfluss. Dabei wurden 22.175 Menschen verletzt, 440 von ihnen starben - das sind 10,5 Prozent aller getöteten Verkehrsteilnehmer.
Drei von zehn Gewaltdelikten werden unter Alkoholeinfluss verübt. 2009 wurden insgesamt 208.440 Gewalttaten wie Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung, Totschlag und Mord registriert, 1,2 Prozent weniger als im Vorjahr.
Ungefähr 25 bis 30 Prozent aller Arbeitsunfälle sind alkoholbedingt. Im betrieblichen Bereich rechnet man mit 5 bis 10 Prozent alkoholabhängigen Mitarbeitern.
Mindestens 5,5 Prozent aller Krankenhausbehandlungen sind auf den Konsum von Alkohol allein oder auf den gemeinsamen Konsum von Alkohol und Tabak zurückzuführen.
Jährlich gibt es rund 74.000 Todesfälle durch Alkoholkonsum allein oder durch den Konsum von Alkohol und Tabak. Das sind 21 Prozent aller Todesfälle in der Altersgruppe von 35 bis 64.
In Deutschland ist jährlich mit 110.000 bis 140.000 tabakbedingten Todesfällen zu rechnen. Das entspricht 22 Prozent aller Todesfälle bei Männern und 5 Prozent aller Todesfälle bei Frauen. Die Zahl der Todesfälle durch Passivrauchen wird auf jährlich 3.300 geschätzt.
Jährlich werden etwa 4.000 alkoholgeschädigte Kinder geboren. (Alkoholembryopathie)
Die volkswirtschaftlichen Kosten alhoholbezogener Krankheiten liegen pro Jahr bei über 26 Milliarden Euro.
10,7 Prozent aller durch Behinderungen, Verletzungen oder Krankheiten verlorenen oder beeinträchtigten Lebensjahre werden durch Alkoholkonsum verursacht. Damit ist der Alkoholkonsum nach dem Tabakrauchen und Bluthochdruck der bedeutendste gesundheitliche Risikofaktor.
Die volkswirtschaftlichen Kosten durch tabakbedingte Krankheiten und Todesfälle belaufen sich auf über 17 Milliarden Euro.

Möglichkeiten der Behandlung:
In Deutschland gibt es ein flächendeckendes System der Suchtkrankenhilfe. Um eine bestmögliche Behandlung anbieten zu können, arbeiten Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und stationäre Einrichtungen Hand in Hand. Aus mehreren Bausteinen kann jeder suchtkranke Mensch das passende Angebot auswählen.

Selbsthilfegruppen
Für viele Suchtkranke ist die Selbsthilfegruppe die erste Anlaufstelle. Kontaktsuchende können hier wertvolle Tipps zu verschiedenen Therapieformen erhalten. In der Selbsthilfegruppe berichten die Teilnehmer/-innen, wie sie ihre Sucht überwunden haben. Die Gruppenbesucher/-innen unterstützen sich auch bei der Bewältigung von Alltagsproblemen. Jedes Mitglied entscheidet selbst, was es während des Gruppenabends anspricht. Vertraulichkeit ist das oberste Gebot. Jederzeit können neue Teilnehmer/-innen einen Gruppenabend besuchen. Die Teilnahme ist kostenlos. Insgesamt gibt es rund 7.500 Selbsthilfegruppen im Suchtbereich, die jährlich von 120.000 Menschen besucht werden. 80 Prozent der suchtkranken Gruppenteilnehmer/-innen leben mit Hilfe der Gruppe dauerhaft abstinent. Etwa ein Drittel der Teilnehmer/-innen von Selbsthilfegruppen schaffen ihren Ausstieg aus der Sucht ohne ambulante oder stationäre Therapie.

Beratungsstellen
Die Mitarbeiter/-innen von Suchtberatungsstellen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Kontaktsuchende können hier in Einzelgesprächen mit Therapeuten einen Ausweg aus der Abhängigkeit finden; über eine Beratungsstelle können Suchtkranke Anträge für ambulante oder stationäre Therapien stellen.

Viele der rund 1.200 ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungstellen bieten ambulante Therapien an. Sie dauern in der Regel ein bis anderthalb Jahre bei ein bis zwei Einzel- oder Gruppengesprächen pro Woche. Viele Hilfesuchende entscheiden sich für eine ambulante Therapie, weil sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten und an ihrem Arbeitsplatz nicht auffallen möchten. Die Kosten werden vom Rentenversicherungsträger, der Krankenkasse oder dem Sozialamt übernommen.

Stationäre Einrichtungen
Der Verzicht auf ein Suchtmittel führt häufig zu Entzugserscheinungen, die in schweren Fällen lebensbedrohend sein können. Deshalb sollte die so genannte Entgiftung immer unter ärztlicher Aufsicht stattfinden, am besten in einer speziellen Entgiftungsstation eines Krankenhauses. Der Krankenhausaufenthalt dauert etwa vier bis zehn Tage. Für den qualifizierten Entzug stehen ca. 6.500 Plätze in Kliniken zur Verfügung.

Fachkliniken bieten nach der Entgiftung stationäre Therapien an. In einem Zeitraum von sechs bis 16 Wochen wird intensiv an den Ursachen für das süchtige Verhalten gearbeitet. Die Fachkliniken liegen in der Regel außerhalb der Ballungszentren. Stationäre Therapien werden von Hilfesuchenden bevorzugt, die das Gefühl haben, den Belastungen des Alltags nicht gewachsen zu sein. Fern von den alltäglichen Problemen bietet die Fachklinik einen schützenden Rahmen. Der Rentenversicherungsträger, die Krankenkasse oder das Sozialamt übernehmen die Kosten auch für eine Behandlung in einer Fachklinik. Insgesamt gibt es rund 16.000 stationäre Plätze für die medizinische Rehabilitation von Alkohol- und Medikamentenabhängigen sowie von Abhängigen illegaler Drogen.


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz738625
Datum16.09.2012 15:5125245 x gelesen
Hallo,

oh Mann, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Sorry für meinen falschen Beitrag.

Gruss
Ralf

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz738626
Datum16.09.2012 16:2224994 x gelesen
Hallo Klaus,

Geschrieben von Klaus S.Nein, das erfordert erstmal Einsicht des Erkrankten

Das ist sicher richtig.

So weit war / bin ich ja aber noch nicht.
Zunächst wollte ich mal klar machen, dass man dem Kameraden helfen muss - und das beginnt nun mal mit der persönlichen Ansprache und nicht mit irgendwelchen Mitteilungen an Bürgermeister, Landrat, Presse oder wen auch immer.

Damit macht man deutlich, dass man den "Kerl" loswerden will.

Ansonsten volle Zustimmung.

Hab drei Fälle in meinem näheren privaten / beruflichen Umfeld erlebt.

Einer ist trocken, hatte derartige grsundheitliche Probleme, dass die Angst vorm Tod größer ist, als der Drang zum Suff.

Ein anderer ist daran gestorben, der Dritte wurde "verrentet" und säuft munter weiter.

MfG, Thomas

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 738627
Datum16.09.2012 16:25   24977 x gelesen
Hallo!

Es geht also um einen Gemeindewehrleiter der durch Alkoholmissbrauch schon mehrfach aufgefallen ist und auch unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt hat. Aha!
Die Personen, die es pflichtgetreu gemeldet haben wurden wegen unkameradschaftlichen Verhalten beurlaubt?

Jetzt schießt mir aber der Draht aus der Mütze!
In welcher Bananenrepublik leben wir denn?

In welchem Abhängigkeitsverhältnis steht der Bürgermeister zu seinem Gemeindewehrleiter? Skatbruder? Zechkumpan?

Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat. Alkoholisiert im Einsatz ist auch nicht zu tolerieren, wer trägt die Verantwortung für alkoholbedingte Fehlentscheidungen? So was kann ganz schnell auf die Knochen der eingesetzten Kräfte gehen!

Wenn der BGM diese Tatsachen und das Fehlverhalten des WL deckt, hat er aber ein ganz anderes Problem. Und wenn dazu auch noch Zeugen Mundtot gemacht werden sollen ist es schlicht und ergreifend eine sehr dreiste Frechheit! Da klingeln bei mir alle Alarmglocken!

Hier muss man auf die Pauke hauen das es nur so kracht.
Wenn der WL wieder alkoholisiert beim Einsatz erscheint einfach seine Befehle ignorieren, der anwesenden POL Bescheid geben und ihn zur Klärung des Sachverhaltes mitnehmen lassen.
Wenn der WL alkoholisiert sein Fahrzeug besteigen will, versuchen ihn zurückzuhalten, wenn das nicht klappt, POL informieren!

Es ist Unkameradschaftlich und absolut Verantwortungslos wenn man ein solches Verhalten duldet. Durch besoffene Kraftfahrer sterben zu viele Menschen auf unseren Straßen.

Alkoholikern hilft man nicht durch Verständnis und durch das Abschirmen von allem unangenehmen. Man macht sich so zum Co-Alkoholiker und zum Mitschuldigen.
Man kann ihnen nur helfen wenn man ihnen klare Grenzen setzt und ihnen auch die vollen Konsequenzen ihres Verhaltens und ihres Alkoholmissbrauchs vor Augen führt.

Hier sollte besser der BGM und der WL mal eine Auszeit nehmen und über den Blödsinn nachdenken den beide verzapfen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 738628
Datum16.09.2012 16:2624785 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas K.Zunächst wollte ich mal klar machen, dass man dem Kameraden helfen muss - und das beginnt nun mal mit der persönlichen Ansprache und nicht mit irgendwelchen Mitteilungen an Bürgermeister, Landrat, Presse oder wen auch immer.

Ich denke mal das so etwas schon im Vorfeld geschehen ist und man nun die Notbremse ziehen wollte.

GRuß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorKlau8s S8., München / Bayern738629
Datum16.09.2012 16:2724726 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.So weit war / bin ich ja aber noch nicht.
Zunächst wollte ich mal klar machen, dass man dem Kameraden helfen muss - und das beginnt nun mal mit der persönlichen Ansprache und nicht mit irgendwelchen Mitteilungen an Bürgermeister, Landrat, Presse oder wen auch immer.

Damit macht man deutlich, dass man den "Kerl" loswerden will.


Das ist richtig, aber zu einem ordentlichen Gespräch brauche ich ZDF(Zahlen,Daten,Fakten) bei einem Vermutungsgespräch,wie,ich glaube,ich meine, könnte es nicht sein....., habe ich nach meinem ersten Satz schon verloren.

Geschrieben von Thomas K.Einer ist trocken, hatte derartige grsundheitliche Probleme, dass die Angst vorm Tod größer ist, als der Drang zum Suff.


Lebt er zufrieden abstinent ? oder trinkt er bloss nicht mehr ?

Die anderen 2 sind das Spiegelbild dieser Personengruppe.


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen738630
Datum16.09.2012 16:3524716 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Hier sollte besser der BGM und der WL mal eine Auszeit nehmen und über den Blödsinn nachdenken den beide verzapfen.

Der Wehrleiter ist krank, der BGM dumm. Den einen kann man vielleicht heilen, der anderen nur raus werfen...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 738631
Datum16.09.2012 16:3724592 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Lüder P.Der Wehrleiter ist krank, der BGM dumm. Den einen kann man vielleicht heilen, der anderen nur raus werfen...

Die Krankheit eine Menschen ist oft leichte zu heilen als die Dummheit.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg738634
Datum16.09.2012 16:58   24765 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Jürgen M.Bürgermeister beurlaubt einige der Feuerwehrangehörige die sich an den Landrat gewandt haben befristet. Er soll ein Ausschlussverfahren auf Grund unkameradschaftlichen Verhaltens im groben Maße wegen der Verletzung des Dienstwegs eingeleitet werden.

Da sind wir beim Thema: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Wir machen keine Fehler.
Wir kritisieren uns nicht selbst.
Kritik darf schon gar nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Wir machen keine Fehler.
Wir sind ja schließlich ehrenamtlich. Da muss man ein paar Augen zudrücken.
Ein paar Bier sind doch nicht schlimm, wir machen das ja ehrenamtlich.
Wir machen keine Fehler.
Man darf das alles nicht so eng sehen, wir sind doch auch nur Menschen, der Vorsitzende vom Sportverein säuft auch gerne, ach ja: wir machen das ehrenamtlich.
Nicht vergessen: Wir machen keine Fehler.
...

SCNR

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein738635
Datum16.09.2012 16:5924510 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Will ich dem WL wirklich helfen ?
Dann muss ich ihn direkt unter vier Augen auf den Alkohol ansprechen - immer wieder. Und ich muss von ihm verlangen, dass er sich in Behandlung begibt.


Vergiss es!

Solange jemand nicht einsieht ein Problem zu haben sieht er jeden der ihn drauf anspricht als Feind und Gegner! Selbst wenn es seine Frau, Sohn, Schwiegertocher etc sind also engste Familie!

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg738637
Datum16.09.2012 17:0524611 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Jakob T.Ich denke mal das so etwas schon im Vorfeld geschehen ist und man nun die Notbremse ziehen wollte.

Das vermute ich auch.
Da Alkoholismus gerne totgeschwiegen oder verharmlost oder bewusst geleugnet wird (gerade im Freundeskreis, Familie), werden es wohl seine Freunde (evtl, auch der BM) sein, die gegen die FA vorgehen. Nur werden sie ihm damit auf Dauer keinen gefallen tun.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein738638
Datum16.09.2012 17:0524590 x gelesen
Geschrieben von Klaus S.Teilursachen auch eine physiologische Disposition angenommen werden muss.

Für mich ist das erwiesen.....

Geschrieben von Klaus S.Nein, das erfordert erstmal Einsicht des Erkrankten ,das schaffe ich unter 4 Augen nicht oder nur äussert selten,eventuell mit gewissen Androhungen oder Konsequenzen.

Ack!
Geschrieben von Klaus S.Sucht betrifft die ganze Familie und das gesamte soziale Umfeld:


Allerdings

Geschrieben von Klaus S.Jährlich gibt es rund 74.000 Todesfälle durch Alkoholkonsum allein oder durch den Konsum von Alkohol und Tabak. Das sind 21 Prozent aller Todesfälle in der Altersgruppe von 35 bis 64.

Manchmal ist das zumindest fürs Umfeld die beste Lösung....

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AutorKlau8s S8., München / Bayern738639
Datum16.09.2012 17:1024607 x gelesen
Geschrieben von René H.Manchmal ist das zumindest fürs Umfeld die beste Lösung....
Aber nicht für das Umfeld derer er mit in den Tod genommen hat, unverschuldet bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss,Verkehrsunfallflucht,Arbeitsunfälle,nicht ausbezahlte Lebensversicherungen wegen Suchtmittelerkrankung und und und.......


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen738640
Datum16.09.2012 17:2324864 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.

Geschrieben von Marc D."Verwaltungsgericht anrufen."

Das geht erst wenn der Rauswurf durch ist. Momentan ist der Status einiger Feuerwehrangehörigen nur "beurlaubt"


Ist nicht aber auch die ausgesprochene Beurlaubung durch den Vorgesetzten ein Verwaltungsakt? Eine Beurlaubung zur Vorbereitung eines Ausschlusses ist vergleichbar mit einer Suspendierung zum Zwecke der Entfernung aus dem Dienst. Das ist ein Verwaltungsakt, ausgesprochen durch die vorgesetzte Behörde.

Eine derartige "disziplinarische Maßnahme" oder deren Vorbereitungshandlung dürfte meiner Meinung nach durchaus verwaltungsrechtlich überprüfbar sein.

MfG

Sven R.

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)



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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz738641
Datum16.09.2012 17:2324560 x gelesen
Hallo Klaus,

Geschrieben von Klaus S.Lebt er zufrieden abstinent ? oder trinkt er bloss nicht mehr ?

Er hat keine Therapie gemacht, deshalb vermute ich dass er bloss nicht mehr trinkt (max alkoholfreies Bier).
Geht allerdings schon ein paar Jahre gut...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738643
Datum16.09.2012 17:2624865 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sven R.st nicht aber auch die ausgesprochene Beurlaubung durch den Vorgesetzten ein Verwaltungsakt? Eine Beurlaubung zur Vorbereitung eines Ausschlusses ist vergleichbar mit einer Suspendierung zum Zwecke der Entfernung aus dem Dienst. Das ist ein Verwaltungsakt, ausgesprochen durch die vorgesetzte Behörde.

Eine derartige "disziplinarische Maßnahme" oder deren Vorbereitungshandlung dürfte meiner Meinung nach durchaus verwaltungsrechtlich überprüfbar sein.

vor allem wenn so eine Beurlaubung keine Rechtsgrundlage in der örtlichen Feuerwehrsatzung hat ...

siehe 'Beurlaubung vom Feuerwehr-Dienst? [Sachsen]'

MkG Jürgen Mayer

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen738645
Datum16.09.2012 17:4624651 x gelesen
Tach!

Geschrieben von Thomas K.Einer ist trocken, hatte derartige grsundheitliche Probleme, dass die Angst vorm Tod größer ist, als der Drang zum Suff.

Ein anderer ist daran gestorben, der Dritte wurde "verrentet" und säuft munter weiter.


Klaus hats mal schön gesagt (ich zitiere aus dem Gedächtnis): "Man muss erst weit genug "unten" sein um aufzuhören!"
Fall 1: Angst vorm Tod, das war wohl weit genug unten!
Fall 2: Die schädlichen Wirkungen waren tödlich bevor die pers. Schmerzgrenze erreicht war.
Fall 3: Noch spielt der Körper mit, und die Schmerzgrenze ist noch nicht erreicht.

Ob für den oben Angeführten WL der Verlust des Führerscheins schon die "Schmerzgrenze" ist kann keiner voraus sagen, aber Versuch macht kluch! Wenn nicht gehts nur etwas eher weiter "abwärts" (kann vor Fall 2 schützen). Er hat ja dummerweise auch noch einen "Co-Alkoholiker" (also jemanden der ihn in seiner Abhängigkeit unterstützt, der muss in seinem Leben noch keinen Tropfen Alkohol getrunken haben) im BGM ....
Zumindest hast du so einen "Alki" (alle die mich kennen, wissen das das für mich kein Schimpfwort ist) von der Straße...

Bei Drogenmissbrauch kannst du dem Betroffenen helfen wollen wie du willst, bevor er nicht einsieht das er ein Problem hat (und ggf. Hilfe annehmen muss), hast du keine Chance ....

Gruß Jan

PS: So hab ichs zumindest verstanden und erlebt ... Klaus darf mich gern korrigieren ...

Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;)

... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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AutorKlau8s S8., München / Bayern738648
Datum16.09.2012 17:5524472 x gelesen
Geschrieben von Jan K.PS: So hab ichs zumindest verstanden und erlebt ... Klaus darf mich gern korrigieren ...

Nein warum sollte ich, ist alles richtig und der Co-Alkoholiker erst recht :-)


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP738649
Datum16.09.2012 17:5724564 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Ein Gemeindewehrleiter einer Gemeinde in Sachsen ist öfters durch alkoholbedingten Ausfallerscheinungen u.A. bei Veranstaltungen der Feuerwehr negativ aufgefallen.Wie?
Geschrieben von Jürgen M.Es gibt Anhaltspunkte daß er auch schon unter Alkoholeinfluß mit dem Dienstwagen unterwegs war.Welche?
Geschrieben von Jürgen M.Auch an Einsätzen hat er schon unter Alkoholeinfluss teilgenommen.Bewiesen?
Geschrieben von Jürgen M. Feuerwehrangehörige suchen ein Gespräch mit dem Landrat.Vor einem Gespräch mit dem WL und dem BGM?

Für mich sind das alles zu wenige und zu einseitige Informationen, um da eine wirkliche Diskussion zu führen. Und man sieht ja auch, wie einseitig das hier bislang verläuft.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorKlau8s S8., München / Bayern738651
Datum16.09.2012 18:0024642 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Für mich sind das alles zu wenige und zu einseitige Informationen, um da eine wirkliche Diskussion zu führen. Und man sieht ja auch, wie einseitig das hier bislang verläuft.

Na dann musst du mal die Hose der zweiten Seite runterlassen,wenn du eine hast,eine zweite Seite,die ja bei diesen Diskussionen von dir immer gern vertreten wird.


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP738653
Datum16.09.2012 18:1324576 x gelesen
Wir haben ja noch nichtmal die eine, erste Seite. Wir haben nur ein paar Brocken, die uns über Umwege vor die Tastaturen geworfen wurden.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738655
Datum16.09.2012 18:1724501 x gelesen
Hallo,

aus div. Gründen, z.B. wg. Persönlichkeitsrechten kann ich in dem Beispiel keine detailierten Infos angeben.

MkG Jürgen Mayer

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AutorKlau8s S8., München / Bayern738658
Datum16.09.2012 18:2024500 x gelesen
Persönlich finde ich was da abläuft nicht gerade korrekt, verstehe aber aus eigener Erfahrung voll und ganz die Situation des Wehrleiters,bzw.seine Position dazu, kann aber aufgrund des nur hier vermittelten Wissens auf seine Problematik(Erkrankung ) eingehen.

Hab ich vorhin geschrieben, das sind einfach grundsätzliche Dinge, wo bereits die hingeworfenen Brocken ausreichen,ansonsten beziehe ich mich, auf die grundsätzliche Lehre der Sucht und meine langjährige eigene Erkrankung und mein Verhalten während dieser Zeit, wenn es nicht zu oberflächlich wäre würde ich behaupten das Verhalten ist " klassisch" , mein einzigster Vorteil aus der und meiner Geschichte ist das ich beide Seiten kenne,die des Betroffenen und der Betreffenden.
Das alles ist auch keine Anmassung von mir sondern,erforschte,erprobte Lehrmeinung und eigenes ,erfahrenes Wissen.
Aber warum muss ich mich für mein Leben und meine Erfahrungen eigentlich rechtfertigen ? Ganz einfach umd eventuell anderen damit helfen zu können.
Gruß Klaus


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP738659
Datum16.09.2012 18:2324531 x gelesen
Was ist den die Intention derer, die dich zu dem Beispiel angeregt haben? Geht es um die Hilfe für eine vermeintlich suchtkranke Person, geht es um die Formalien des Dienstrechts, den Dienstweg, Möglichkeiten gegen die Beurlaubung? Will man die Angelegenheit so regeln, dass nachher geregelter Dienst für eine/beide Seiten möglich ist, oder ohne Rücksicht auf Verluste?
So wird aus der "Diskussion" keine "Hilfestellung".

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein738662
Datum16.09.2012 18:3024535 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.ass nachher geregelter Dienst für eine/beide Seiten möglich ist,

Die Möglichkeit hat der Bürgermeister längst versenkt...

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AutorKlau8s S8., München / Bayern738664
Datum16.09.2012 18:3824465 x gelesen
Geschrieben von René H.Die Möglichkeit hat der Bürgermeister längst versenkt...

nicht nur diese und nicht nur der Bürgermeister,da sind von Anfang an grundsätzliche Fehler gemacht worden,von beiden Seiten, aber woher wollen,können sie die Lösung im Rahmen des Verdrängungsprozesses den wissen ?


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738671
Datum16.09.2012 19:5824577 x gelesen
hallo,

ich möchte jetzt mal die Diskussion auf diesen Punkt lenken:

Bürgermeister beurlaubt einige der Feuerwehrangehörige die sich an den Landrat gewandt haben befristet. Er soll ein Ausschlussverfahren auf Grund unkameradschaftlichen Verhaltens im groben Maße wegen der Verletzung des Dienstwegs eingeleitet werden.
Einfach mal unabhängig vom Wehrführer diesen Punkt betrachten.

Ist die "Verletzung des Dienstweges" hier ein ausreichender Grund für ein Ausschluss aus der Feuerwehr?

MkG Jürgen Mayer

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AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen738672
Datum16.09.2012 20:0724428 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Ist die "Verletzung des Dienstweges" hier ein ausreichender Grund für ein Ausschluss aus der Feuerwehr?

Das glaube ich kaum. In Ordnung ist es auch nicht, aber kein Grund die Leute raus zu schmeißen.

Vielleicht will Er bald alles alleine machen...

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AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen738673
Datum16.09.2012 20:0824438 x gelesen
Sachsen untergliedert sich in drei Landesdirektionen (LD) - Dresden, Leipzig und Chemnitz. Die LD ist Aufsichtsbehörde über die Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Direktion.

Wenn also jemand nach einer Meldung Represalien ausgesetzt ist oder ein Sachverhalt totgeschwiegen wird so wendet man sich an die nächst höhere Stelle. In diesem Fall dann an die LD. Somal der Gemeindewehrleiter ja auch noch eine Funktion im Landkreis ausführt.

Oder habe ich da um die falsche Ecke gedacht?

Gruß
Alexander

--------------------------------------------------------------
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung.

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AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST738676
Datum16.09.2012 20:4024588 x gelesen
Auch die Beurlaubung ist bereits ein VA. also ist aer auf Verlangen schriftlich zu erteilen und zu begründen. Dagegen Widerspruch einlegen. Wenn keine sofortige Vollziehung angeordnet wurde, hat der Ws aufschiebene Wirkung, d. h. die Beurlaubung greift nicht.

Wenn sofortige Vollziehung angeordnet wurde, dann Wiederherstellung beim VerwGericht beantragen.

Wie gesagt, aus meiner Erfahrung heraus, berechtigen die hier erwähnten Vorwürfe keine Rauswurf.

Dennoch sind die Kameraden nicht klug an die Sache rangegangen. Das Einschalten des Landrates (der Person oder des Landratsamtes?) macht eigentlich erst Sinn, wenn alle anderen Wege geangen wurden.

Meine erste Wahl wäre ein Abwahlverfahren gegen den WL. Da er von den Kameraden gewählt wird, können diese ihn auch abwählen (Misstrauen aussprechen). Darauf muss der BM reagieren. Wenn allerdings die Mehrheit der Kameraden trotz der Probleme hinter dem WL steht, dann hilft nur ein anderes Hobby.

Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg738677
Datum16.09.2012 20:4324200 x gelesen
Hallo lieber Anonym, Hallo Forum,

Geschrieben von = anonym = a.Leider geht das oft zuungunsten der Leute die den Mißstand ansprechen aus. Stichwort "Mobbing". Sieht man ja an diesem Beispiel.Richtig.
Man muss damit rechnen, wenn man der, von der Mehrheit der Einheit gewählten Führungskraft, gegen das Bein Pinkelt das dies das Ende der Karriere in dieser Einheit ist. Den keine Einheit sieht es gerne wenn man Ihr vor Augen führt das sie den falschen gewählt hat.

Geschrieben von = anonym = a.Das Problem würde ich anders anpacken.
.
.
.
Tut ihm den Gefallen und helft ihm!
Du hast sicher in allen Deinen Aussagen recht. Trotzdem wird dies das Ende der Karriere in dieser Einheit sein. Man gilt als Königsmörder.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen738679
Datum16.09.2012 20:4824246 x gelesen
Geschrieben von Marcus M.Wenn allerdings die Mehrheit der Kameraden trotz der Probleme hinter dem WL steht, dann hilft nur ein anderes Hobby.

Wenn das dort ist, wo ich mir quasi sicher bin, daß es ist, pfeifen die Spatzen diese Zustände seit über 10 Jahren von den Dächern. Vom Rathausdach genauso wie vom Dach der Firma mit den weiß/blau/silber/grünen Autos.
Da hilft wirklich nur ein anderes Hobby...

MfG

Frank

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt738680
Datum16.09.2012 20:5824374 x gelesen
Geschrieben von Marcus M.Da er von den Kameraden gewählt wird, können diese ihn auch abwählen (Misstrauen aussprechen).
Das ist m.W. so nicht gekoppelt. Z.B. gibt es in Bayern - wenn nich per örtlicher Satzung geregelt - keine Möglichkeit, einen Kommandanten abzuwählen. Wie auch (m.W. noch) die Lkr.-Fükr.
(Wenn jemand das Gegenteil belegen kann, lasseich mich gern überzeugen.)

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern738688
Datum16.09.2012 23:0824366 x gelesen
Servus Linus,

Geschrieben von Linus D.
Z.B. gibt es in Bayern - wenn nich per örtlicher Satzung geregelt - keine Möglichkeit, einen Kommandanten abzuwählen. Wie auch (m.W. noch) die Lkr.-Fükr.
nicht ganz - Abwahl geht nicht, weil nicht gesetzlich geregelt. Aber ein Amtsenthebungsverfahren kann ggf. "beantragt" werden.

Gruß
Markus

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY738727
Datum17.09.2012 12:5124043 x gelesen
Servus Markus,

Geschrieben von Markus R.Abwahl geht nicht, weil nicht gesetzlich geregelt.

das weiß ich, weil wir da auch mal in der Situation waren.

Geschrieben von Markus R.Aber ein Amtsenthebungsverfahren kann ggf. "beantragt" werden.

Wie geht das? Davon habe ich noch nie was gehört.
Die einzige Möglichkeit die ich kenne, wäre die "Amtsenthebung" aus medizinischen Gründen. Hier kenne ich einige Kommandanten, die nach einem Herzinfarkt zurückgetreten sind. Einer machte dann sogar die G26.3 und wurde wieder als Kommandant gewählt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern742616
Datum21.10.2012 23:3623769 x gelesen
Servus Anton,

sorry, hatte übersehen, dass ich Dir hier noch eine Antwort schuldig war:

Geschrieben von Anton K.
Wie geht das? Davon habe ich noch nie was gehört.
Zuständig wäre wohl die gleiche Stelle, die auch die Bestätigung für die jeweilige Position ausspricht, also

- die Gemeinde für den Kommandanten,
- der Landkreis für die KBM/ KBI,
- die Bezirksregierung für den KBR.

Was ich allerdings noch nicht so richtig rausgelesen habe, auf welcher Grundlage das Ganze erfolgt. Könnte meines Erachtens aber aus den Vorschriften des BayVwVfG möglich sein (Rücknahme/ Widerruf eines Verwaltungsaktes)... ob Beamtenrecht etc. bei der Freiwilligen Feuerwehr anwendbar ist oder nicht, bin ich jetzt ehrlich gesagt überfragt.

Gruß
Markus

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY742619
Datum22.10.2012 00:4323533 x gelesen
Servus Markus,

danke für die Antwort.

Geschrieben von Markus R.Könnte meines Erachtens aber aus den Vorschriften des BayVwVfG möglich sein (Rücknahme/ Widerruf eines Verwaltungsaktes)... ob Beamtenrecht etc. bei der Freiwilligen Feuerwehr anwendbar ist oder nicht, bin ich jetzt ehrlich gesagt überfragt.

da werde ich mal meinen "Erstgeborenen" dran setzen. Der hat das als Dipl.Verwaltungsirt das Ganze ja mal studiert.;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern742620
Datum22.10.2012 00:5223573 x gelesen
Geschrieben von Anton K.
da werde ich mal meinen "Erstgeborenen" dran setzen. Der hat das als Dipl.Verwaltungsirt das Ganze ja mal studiert.;-)
hätte ich auch mal vor einigen Monden... aber mit der Zeit wird man einfach betriebsblind - bzw. unsicher, wenn man das so nicht mehr regelmäßig braucht :-)

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 16.09.2012 13:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.09.2012 13:43 Ralf7 R.7, Kirchen
 16.09.2012 13:46 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 16.09.2012 13:47 Olaf7 S.7, Wendschott
 16.09.2012 13:48 Dani7el 7M., Jockgrim
 16.09.2012 13:48 ., Flensburg
 16.09.2012 13:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.09.2012 14:15 Thom7as 7K., Hermeskeil
 16.09.2012 15:51 Ralf7 R.7, Kirchen
 16.09.2012 13:52 ., Bad Hersfeld
 16.09.2012 14:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.09.2012 15:21 ., Bad Hersfeld
 16.09.2012 17:23 Sven7 R.7, Cuxhaven
 16.09.2012 17:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.09.2012 14:14 Udo 7B., Aichhalden
 16.09.2012 14:45 Alex7and7er 7H., Leipzig
 16.09.2012 15:23 ., Bad Hersfeld
 16.09.2012 20:08 Alex7and7er 7H., Leipzig
 16.09.2012 15:19 = an7ony7m =7 a7., 3
 16.09.2012 15:25 Udo 7B., Aichhalden
 16.09.2012 15:29 Thom7as 7K., Hermeskeil
 16.09.2012 15:35 Thom7as 7K., Hermeskeil
 16.09.2012 15:49 ., München
 16.09.2012 16:22 Thom7as 7K., Hermeskeil
 16.09.2012 16:26 Jako7b T7., Bischheim
 16.09.2012 17:05 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 16.09.2012 16:27 ., München
 16.09.2012 17:23 Thom7as 7K., Hermeskeil
 16.09.2012 17:46 Jan 7K., Niederlungwitz
 16.09.2012 17:55 ., München
 16.09.2012 17:05 ., Flensburg
 16.09.2012 17:10 ., München
 16.09.2012 16:59 ., Flensburg
 16.09.2012 20:43 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 16.09.2012 16:25 Jako7b T7., Bischheim
 16.09.2012 16:35 Lüde7r P7., Kelkheim
 16.09.2012 16:37 Jako7b T7., Bischheim
 16.09.2012 16:58 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 16.09.2012 17:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.09.2012 18:00 ., München
 16.09.2012 18:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.09.2012 18:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.09.2012 18:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.09.2012 18:30 ., Flensburg
 16.09.2012 18:38 ., München
 16.09.2012 18:20 ., München
 16.09.2012 19:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.09.2012 20:07 Olf 7R., Freiberg
 16.09.2012 20:40 ., Reddeber
 16.09.2012 20:48 Fran7k S7., Nossen
 16.09.2012 20:58 ., Thierstein und Magdeburg
 16.09.2012 23:08 Mark7us 7R., Höhenrain
 17.09.2012 12:51 Anto7n K7., Mühlhausen
 21.10.2012 23:36 Mark7us 7R., Höhenrain
 22.10.2012 00:43 Anto7n K7., Mühlhausen
 22.10.2012 00:52 Mark7us 7R., Höhenrain
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