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ThemaGericht verurteilt Feuerwehrmann - war: 2 Tote und zahlreiche Verletzt26 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • 2 Tote und 21 Verletzte nach Unfall zwischen Linienbus und HLF der Hamburger Feuerwehr
  • Abschluss der Ermittlungen zum Verkehrsunfall zwischen einem HLF und einem Linienbus mit zwei Toten
  • Tödlicher Busunfall - Anklage gegen Fahrer des Feuerwehrautos
  • Schwerer Verkehrsunfall in Hamburg-Tonndorf: Hauptverhandlung gegen Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs vor dem Landgericht
  • 6 Monate Haft auf Bewährung - Urteil im Prozess Feuerwehrfahrzeug gegen Linienbus - Feuerwehrmann verurteilt
  • Urteil nach dem Busunfall in Hamburg-Tonndorf
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738875
    Datum18.09.2012 14:0611749 x gelesen
    hallo,

    das Urteil ist verkündet: p.gifHamburg: 6 Monate Haft auf Bewährung - Urteil im Prozess Feuerwehrfahrzeug gegen Linienbus - Feuerwehrmann verurteilt

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738881
    Datum18.09.2012 14:358587 x gelesen
    hallo,

    Das Gericht folgte somit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft das er zu schnell und mit zu spät eingeschalteten Martinshorn in eine Kreuzung eingefahren sein soll.

    @Maschinisten und sonstige Einsatzfahrer: denkt mal drüber nach ...

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern738882
    Datum18.09.2012 14:418419 x gelesen
    Tja , wie war hat doch der blöde aber wahre Spruch : Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht. Ist ein großes Ausfahrtsschild am Mitarbeiterparkplatz eine berühmten schwäbischen Sportwagenherstellers.(gewesen?)
    Also aufgemerkt

    Gruß Klaus


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

    Blackberry Pin:2820CBA7
    http://www.facebook.com/gordon.gollob

    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen738894
    Datum18.09.2012 16:168157 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.Also aufgemerkt


    Ja nun, sicher hast Du recht und wir wissen Alle (die meisten) dass dem so ist. Was die Sprüche betrifft, so spar ich mir die hier mal ausnahmsweise, wir kennen sie zur Genüge.

    Ich hoffe nur Er nimmt das Urteil an und kommt endlich wieder zur Ruhe, und alle Beteiligten auch.


    Es wird darauf ankommen wie man mit derartigen Unfällen in der Zukunft umgeht, der erhobene Zeigefinger allein genügt da meiner Meinung nach nicht. Die gesammte Schulung und vor allem die Weiterbildung aller Fahrer von Einsatzfahrzeugen muss nachhaltiger werden. Die Einflussnahme durch die Beifahrer hat auch keinen geringen Einfluss.


    Wenn man den Arsch in der Hose hat muss man dann eben auch mal einen Problemfall vom Steuer entfernen...

    Dann fällt mir da noch ein gewisser Führerschein ein, aber lassen wirs lieber...

    Gruß
    Olf

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen738895
    Datum18.09.2012 16:278317 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.das Urteil ist verkündet: Hamburg: 6 Monate Haft auf Bewährung - Urteil im Prozess Feuerwehrfahrzeug gegen Linienbus - Feuerwehrmann verurteilt

    Vier Jahre Haft für 365 Euro Beute


    Kann mir mal einer der Juristen helfen, warum das Strafmaß so unterschiedlich ist.

    Ist ein Raubüberfall schlimmer als fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung?

    Gruß Michael

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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg738900
    Datum18.09.2012 16:568059 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael T.Ist ein Raubüberfall schlimmer als fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung?

    der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist dir bewusst?

    Mit freundlichen und privaten Grüßen

    Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen738905
    Datum18.09.2012 17:087985 x gelesen
    Geschrieben von Sven K.der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist dir bewusst?

    Nein, daher ja meine Frage, ich als Laie sehe zwei Tote und dann im Gegensatz den dreistelligen Eurobetrag.

    Daher meine Frage. Ich weiß zwar OT aber interessiert mich.

    Gruß Michael

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738908
    Datum18.09.2012 17:117932 x gelesen
    hallo,

    Einen fahrlässigen Raubüberfall gibt es nicht. Fahrlässige Brandstiftung schon.

    Wobei in dem hier diskutierten Fall die Brandstiftung an den Mülleimer sicherlich vorsätzlich war. Ich denke daber daß das Übergreifen nicht vorsätzlich in Kauf genommen wurde.

    Deshalb hat sich wohl die Strafbemessung nicht an einer vorsätzlich begangenen Tag orientiert.

    Liege ich da mit meiner Ansicht nach richtig?

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW738910
    Datum18.09.2012 17:267894 x gelesen
    Das hat viele Gründe, ich versuche hier mal einige aufzuzählen. Zum einen haben wir eine Einzelfallgerichtsbarkeit. Das heißt, das jeder Einzelfall neu betrachtet werden muss. Hier wird dem Feuerwehrmann beispielsweise auch zur Gute gehalten, das gleichzeitig der Dienstherr tätig sein muss, und Dienstrechtliche Konsequenzen zusätzlich anfallen. Zusätzlich wird das Gericht bewerten, das eine Entlassung aus dem Beamtenverhältniss ansteht, wenn ein bestimmtes Strafmaß überschritten ist. das kann nicht gewollt sein.

    Die Frage der Fahrlässigkeit ergibt sich aus dem Umgangssprachlichen "versehen". Dabei gilt:

    einfache Fahrlässigkeit: aus Versehen (man hätte sich vorher informieren können)
    Fahrlässigkeit: aus Versehen (man hätte sich vorher informieren müssen)
    grobe Fahrlässigkeit: musste einfach schiefgehen

    Zuletzt kommt noch die Tatsache, das unser Strafrecht mit Kapitalverbrechern deutlich Milder umgeht, als mit Betrug usw. Am schärfsten wird der Betrug gegen den Staat bestraft (Steuerbetrug).

    Alles stark vereinfacht.

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg738912
    Datum18.09.2012 17:477789 x gelesen
    Geschrieben von Michael T.ich als Laie sehe zwei Tote und dann im Gegensatz den dreistelligen Eurobetrag.

    Geschrieben von ---StGB--- § 222 Fahrlässige Tötung
    Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 250 Schwerer Raub
    (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
    1.der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
    a)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,


    Muss man nicht verstehen ist aber nun mal Gesetz.

    Gruß Ralf

    Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

    Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH738914
    Datum18.09.2012 18:007750 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Einen fahrlässigen Raubüberfall gibt es nicht. Fahrlässige Brandstiftung schon.

    Wobei in dem hier diskutierten Fall die Brandstiftung an den Mülleimer sicherlich vorsätzlich war. Ich denke daber daß das Übergreifen nicht vorsätzlich in Kauf genommen wurde.

    Deshalb hat sich wohl die Strafbemessung nicht an einer vorsätzlich begangenen Tag orientiert.


    ?

    Geschrieben von Jürgen M.Liege ich da mit meiner Ansicht nach richtig?

    Nein, ich glaube du bist im falschen Thread unterwegs. Hier ist HLF vs. Linienbus in HH

    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg738916
    Datum18.09.2012 18:087732 x gelesen
    Moin!

    Nicht?

    Geschrieben von Ralf H.Muss man nicht verstehen

    Du fährst mit deinem PKW durch die Stadt, bist kurz abgelenkt und überfährst eine Person und diese Person kommt bei dem Unfall ums Leben. Dann hast du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt.

    Und:

    Du besorgst dir eine Pistole und marschierst mit dieser Waffe ganz bewusst in einen Laden, bedrohst die Verkäuferin und zwingst sie den Kasseninhalt herauszugeben.

    Wird der Unterschied zwischen Vorsatz (du willst es) und Fahrlässigkeit ("Mist, ist passiert, war aber nicht gewollt!) deutlich? ;-)

    Mit freundlichen und privaten Grüßen

    Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt738918
    Datum18.09.2012 18:097686 x gelesen
    Geschrieben von Michael T.Kann mir mal einer der Juristen helfen, warum das Strafmaß so unterschiedlich ist.
    Neben den schon erwähnten Paragraphen dürfte auch der Unterschied zwischen Hamburg und Bayern evtl. eine Rolle spielen.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland738922
    Datum18.09.2012 18:437659 x gelesen
    Geschrieben von David J.Nein, ich glaube du bist im falschen Thread unterwegs. Hier ist HLF vs. Linienbus in HH
    Mensch, jetzt habe ich gerade eines der Kinder wach gelacht. Gute Antwort!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg738923
    Datum18.09.2012 18:457594 x gelesen
    hallo,

    dann hat mein fehlgeleiteter Beitrag wenigstens eine positive Wirkung gehabt ;-)

    der sollte in den anderen Thread ...

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg738924
    Datum18.09.2012 18:557587 x gelesen
    Hallo Sven,
    Geschrieben von Sven K.Wird der Unterschied zwischen Vorsatz (du willst es) und Fahrlässigkeit ("Mist, ist passiert, war aber nicht gewollt!) deutlich?
    ich habe das schon verstanden und finde es so wie es ist richtig. Und wenn das so im Gesetz steht dann ist das nun mal so, man muss nicht immer über alles diskutieren, man kann auch mal einfach was akzeptieren.

    Gruß Ralf

    Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

    Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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    AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg738925
    Datum18.09.2012 19:04   8062 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Michael T.Kann mir mal einer der Juristen helfen, warum das Strafmaß so unterschiedlich ist.

    Ist ein Raubüberfall schlimmer als fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung?


    Im deutschen Strafrecht geht es darum, "wieviel" Schuld jemand auf sich geladen hat und unter Schuld wird meistens so etwas wie "Vorwerfbarkeit" verstanden.

    Bsp.: Du stehst mit Deinem Rucksack am Bahnsteig, drehst Dich um weil Du gerufen wirst und stößt dabei ein Kind vor einen einfahrenden Zug, das daraufhin verstirbt.

    Vorwerfen kann man Dir, dass Du Dich unachtsam umgedreht hast. Das Ergebnis dieser versehentlichen (fahrlässigen) Handlung ist allerdings sehr heftig. Im deutschen Strafrecht hat man sich dafür entschieden, solche Versehen eher gering zu bestrafen, weil sie jedem in einem unachtsamen Augenblick passieren können, obwohl man ansonsten ein völlig rechtstreuer Mensch ist.

    Wenn aber ein Mensch sich ganz bewußt entscheidet, einem anderen etwas wegzunehmen oder einen anderen zu töten, kann man ihm diese bewußte Entscheidung und die sich daran anschließende bewußte und gezielte Handlung vorwerfen. (Vorsatz)

    Solche vorsätzlichen Handlungen gegen die Rechtsordnung (und damit das Leben, die Gesundheit, das Eigentum) werden als schlimmer eingeordnet. Dementsprechend unterschiedlich ist dann das gesetzlich vorgesehene Strafmaß in den Paragraphen des StGB.

    Die Strafzumessung selbst ist dann noch mal eine komplizierte Geschichte. Denn das Gesetz gibt in der Regel nur einen Strafrahmen vor und der Richter muss dann eine tat- und schuldangemessene Strafe finden. Darin wird berücksichtigt, wie sorglos der Täter war (am Beispiel mit dem Bahngleis: der hat sich nicht umgedreht, sondern "pogomäßig" mit seinen Kumpels geschubst), je sorgloser desto mehr Strafe. Es kann auch berücksichtigt werden, wie groß der Schaden ist und bei Vorsatztaten kann man auch berücksichtigen wie viel kriminelle Energie aufgewendet wurde. Erst Laden ausspähen, dann Waffe besorgt, dann Aufbruchwerkzeug besorgt und Ladenöffnung durch Parktikantin abwarten wird mehr Strafe ergeben als ein Taschenmesser in der Hose im Laden eigentlich Batterien kaufen wollen und dann noch ein Teil mehr mitnehmen.
    Schließlich kommen weitere Umstände dazu, wie zum Beispiel Vorstrafen des Täters, Mitwirkung bei der Tataufklärung, Schadenswiedergutmachung etc.

    Insgesamt eher komplexe Materie.

    Viele Grüße
    Sven

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    AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen749823
    Datum08.01.2013 18:53   8257 x gelesen
    Hallo zu dem Urteil passend (Bezug zur Geschwindigkeit vor roter Ampel) hier eine Alarmfahrt aus neuester Zeit, ich verstehe viele Kollegen (egal woher) nicht...muß man solche Risiken eingehen?



    https://www.youtube.com/watch?v=Z-zZZ65QvtY

    Gruß

    Detlef

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen749826
    Datum08.01.2013 19:447702 x gelesen
    Hallo Detlef,
    meinen "grünen Daumen" hast Du dafür, aber der Rest des Forums scheint sprachlos zu sein??? - an "Klicks" hat es ja nicht gemangelt.
    Das halte ich für Bedenklich!

    mkg hwk

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    AutorChri8sti8an 8G., Berlin / Berlin749828
    Datum08.01.2013 19:577677 x gelesen
    Ich denke wir sind uns einig: Bei Rot geht sowas absolut nicht!

    Aber:
    Es wäre ja auch möglich, dass das Löschfahrzeug grün hatte, oder?
    Ist zwar eher selten anzutreffen, dass gleiche Hauptrichtungen unterschiedliche Grünphasen haben, aber doch möglich: Aus Richtung LF gesehen war für geradeaus und Linksabbieger grün. Folglich hat die Gegenrichtung rot = Kameraperspektive.

    LG Christian

    Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun.

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen749832
    Datum08.01.2013 21:157457 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner K.
    meinen "grünen Daumen" hast Du dafür, aber der Rest des Forums scheint sprachlos zu sein??? - an "Klicks" hat es ja nicht gemangelt.
    Das halte ich für Bedenklich!

    ich nicht.

    Ich hab im ersten Moment auch gedacht: "Huih, die sind aber flott unterwegs", aber dann Christians Beitrag gelesen. Und ja, auch ich kenne Ampeln, da hat jede der vier Zufahrten zur Kreuzung eine separate Grünphase.

    Kann also auch in dem Video vermutlich so ein. Wir sehen´s halt nur nicht.

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorLars8 J.8, Krefeld / NRW749835
    Datum08.01.2013 23:057309 x gelesen
    Oder man kennt die Ampelphasen im eigenen Beritt, nimmt mit einem Auge auf die Querampeln den Fuß vom Gas und setzt ihn auf die Bremse und sobald die Fußgängerampeln im Querverkehr rot schalten und ich noch 25 Meter entfernt bin weiß ich, dass für den Moment, in dem ich die Kreuzung Passiere zunächst noch jeder Rot hat oder ich bald sowieso grün bekomme...
    Das praktiziere ich so tagtäglich mit noch kleineren und schnelleren BOS-Fahrzeugen.

    Im Endeffekt weiß man's nicht, ob das in dem kurzen Video kopflos oder kalkulierbares Risiko war...

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    AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen749843
    Datum09.01.2013 07:107017 x gelesen
    Hi,

    aus eigener Erfahrung auch wenn Grün ist, runter vom Gas, denn wieviele Fußgänger, Kinder etc halten sich nicht an das Rot der Ampel wenn eh alles steht aus deren Sicht und egal wieviel Lärm man macht die gehen trotzdem los! Von Fahrradfahrern die wie aus dem Nichts erscheinen ganz zu schweigen. Aber wie dem auch sei, es ging mir ja nicht darum die Situation zu analysieren die da vor Ort herrschte sondern um das bestenfalls "zweifelhafte" Verhalten des Fahrers bei der Alarmfahrt.

    Detlef

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen749846
    Datum09.01.2013 08:086937 x gelesen
    Schön, dass es noch Menschen gibt, die an die Vernunft anderer Verkehrsteilnehmer gleich welcher Art, ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer glauben.

    Ich habe mittlerweile jede Illusion verloren ( Ich passiere jeden Tag etliche Kreuzungen und drei Autobahnkreuze hin und zurück ). Für mich trifft in Bezug auf den Straßenverkehr nachdem, was ich täglich erlebe eher meine Fußzeile zu . Selbst wenn man grün hat. Es gibt immer jemanden, der anders reagiert als er sollte.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen749866
    Datum09.01.2013 10:316965 x gelesen
    Geschrieben von Christian G.Aber:
    Es wäre ja auch möglich, dass das Löschfahrzeug grün hatte, oder?
    Ist zwar eher selten anzutreffen, dass gleiche Hauptrichtungen unterschiedliche Grünphasen haben, aber doch möglich: Aus Richtung LF gesehen war für geradeaus und Linksabbieger grün. Folglich hat die Gegenrichtung rot = Kameraperspektive.


    Deshalb bleibt auch das andere Fahrzeug aus Richtung LF an der Ampel brav stehen und hält auch weiterhin, nachdem das LF passiert hat, der querverkehr hatte offensichtlich vorher noch grün. Die Zeit wäre eindeutig zu kurz, dass er erneut rot hätte.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorOliv8er 8S., Starnberg / Bayern749968
    Datum10.01.2013 09:016607 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.@Maschinisten und sonstige Einsatzfahrer: denkt mal drüber nach ...

    Mein Reden...

    FF Starnberg

    https://www.facebook.com/oliver.schwab
    aktuelle Sammlung von Unfällen bei Einsatzfahrten bzw. mit Einsatzfahrzeugen:
    Operation Sichere Einsatzfahrt
    http://sichere-einsatzfahrt.de/category/feuerwehr/

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     06.07.2011 15:33 ., Bad Hersfeld 2 Tote und zahlreiche Verletzte nach Unfall zwischen Linienbus und HLF der Hamburger Feuerwehr
     18.09.2012 14:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.09.2012 14:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.09.2012 14:41 ., München
     18.09.2012 16:16 Olf 7R., Freiberg
     10.01.2013 09:01 Oliv7er 7S., Starnberg
     18.09.2012 16:27 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     18.09.2012 16:56 Sven7 K.7, Hamburg
     18.09.2012 17:08 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     18.09.2012 17:26 Hara7ld 7S., Köln
     18.09.2012 17:47 Ralf7 H.7, Drebkau
     18.09.2012 18:08 Sven7 K.7, Hamburg
     18.09.2012 18:55 Ralf7 H.7, Drebkau
     18.09.2012 17:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.09.2012 18:00 Davi7d J7., Kaiserstuhl
     18.09.2012 18:43 ., Viskafors
     18.09.2012 18:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.09.2012 18:09 ., Thierstein und Magdeburg
     18.09.2012 19:04 Sven7 T.7, Hamburg
     08.01.2013 18:53 Detl7ef 7M., Braunschweig
     08.01.2013 19:44 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
     08.01.2013 21:15 Lars7 T.7, Oerel
     08.01.2013 23:05 Lars7 J.7, Krefeld
     09.01.2013 07:10 Detl7ef 7M., Braunschweig
     09.01.2013 08:08 ., Frankfurt
     08.01.2013 19:57 Chri7sti7an 7G., Berlin
     09.01.2013 10:31 ., Frankfurt
    zurück


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