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Thema | Gericht verurteilt Feuerwehrmann - war: 2 Tote und zahlreiche Verletzt | 26 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 738875 | |||
Datum | 18.09.2012 14:06 | 11749 x gelesen | |||
hallo, das Urteil ist verkündet: Hamburg: 6 Monate Haft auf Bewährung - Urteil im Prozess Feuerwehrfahrzeug gegen Linienbus - Feuerwehrmann verurteilt MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 738881 | |||
Datum | 18.09.2012 14:35 | 8587 x gelesen | |||
hallo,Das Gericht folgte somit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft das er zu schnell und mit zu spät eingeschalteten Martinshorn in eine Kreuzung eingefahren sein soll. @Maschinisten und sonstige Einsatzfahrer: denkt mal drüber nach ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 738882 | |||
Datum | 18.09.2012 14:41 | 8419 x gelesen | |||
Tja , wie war hat doch der blöde aber wahre Spruch : Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht. Ist ein großes Ausfahrtsschild am Mitarbeiterparkplatz eine berühmten schwäbischen Sportwagenherstellers.(gewesen?) Also aufgemerkt Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Olf 8R., Freiberg / Sachsen | 738894 | |||
Datum | 18.09.2012 16:16 | 8157 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus S.Also aufgemerkt Ja nun, sicher hast Du recht und wir wissen Alle (die meisten) dass dem so ist. Was die Sprüche betrifft, so spar ich mir die hier mal ausnahmsweise, wir kennen sie zur Genüge. Ich hoffe nur Er nimmt das Urteil an und kommt endlich wieder zur Ruhe, und alle Beteiligten auch. Es wird darauf ankommen wie man mit derartigen Unfällen in der Zukunft umgeht, der erhobene Zeigefinger allein genügt da meiner Meinung nach nicht. Die gesammte Schulung und vor allem die Weiterbildung aller Fahrer von Einsatzfahrzeugen muss nachhaltiger werden. Die Einflussnahme durch die Beifahrer hat auch keinen geringen Einfluss. Wenn man den Arsch in der Hose hat muss man dann eben auch mal einen Problemfall vom Steuer entfernen... Dann fällt mir da noch ein gewisser Führerschein ein, aber lassen wirs lieber... Gruß Olf | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 738895 | |||
Datum | 18.09.2012 16:27 | 8317 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.das Urteil ist verkündet: Hamburg: 6 Monate Haft auf Bewährung - Urteil im Prozess Feuerwehrfahrzeug gegen Linienbus - Feuerwehrmann verurteilt Vier Jahre Haft für 365 Euro Beute Kann mir mal einer der Juristen helfen, warum das Strafmaß so unterschiedlich ist. Ist ein Raubüberfall schlimmer als fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung? Gruß Michael | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 738900 | |||
Datum | 18.09.2012 16:56 | 8059 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael T. Ist ein Raubüberfall schlimmer als fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung? der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist dir bewusst? Mit freundlichen und privaten Grüßen Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 738905 | |||
Datum | 18.09.2012 17:08 | 7985 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist dir bewusst? Nein, daher ja meine Frage, ich als Laie sehe zwei Tote und dann im Gegensatz den dreistelligen Eurobetrag. Daher meine Frage. Ich weiß zwar OT aber interessiert mich. Gruß Michael | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 738908 | |||
Datum | 18.09.2012 17:11 | 7932 x gelesen | |||
hallo, Einen fahrlässigen Raubüberfall gibt es nicht. Fahrlässige Brandstiftung schon. Wobei in dem hier diskutierten Fall die Brandstiftung an den Mülleimer sicherlich vorsätzlich war. Ich denke daber daß das Übergreifen nicht vorsätzlich in Kauf genommen wurde. Deshalb hat sich wohl die Strafbemessung nicht an einer vorsätzlich begangenen Tag orientiert. Liege ich da mit meiner Ansicht nach richtig? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 738910 | |||
Datum | 18.09.2012 17:26 | 7894 x gelesen | |||
Das hat viele Gründe, ich versuche hier mal einige aufzuzählen. Zum einen haben wir eine Einzelfallgerichtsbarkeit. Das heißt, das jeder Einzelfall neu betrachtet werden muss. Hier wird dem Feuerwehrmann beispielsweise auch zur Gute gehalten, das gleichzeitig der Dienstherr tätig sein muss, und Dienstrechtliche Konsequenzen zusätzlich anfallen. Zusätzlich wird das Gericht bewerten, das eine Entlassung aus dem Beamtenverhältniss ansteht, wenn ein bestimmtes Strafmaß überschritten ist. das kann nicht gewollt sein. Die Frage der Fahrlässigkeit ergibt sich aus dem Umgangssprachlichen "versehen". Dabei gilt: einfache Fahrlässigkeit: aus Versehen (man hätte sich vorher informieren können) Fahrlässigkeit: aus Versehen (man hätte sich vorher informieren müssen) grobe Fahrlässigkeit: musste einfach schiefgehen Zuletzt kommt noch die Tatsache, das unser Strafrecht mit Kapitalverbrechern deutlich Milder umgeht, als mit Betrug usw. Am schärfsten wird der Betrug gegen den Staat bestraft (Steuerbetrug). Alles stark vereinfacht. | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 738912 | |||
Datum | 18.09.2012 17:47 | 7789 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael T.ich als Laie sehe zwei Tote und dann im Gegensatz den dreistelligen Eurobetrag. Geschrieben von ---StGB--- § 222 Fahrlässige Tötung Muss man nicht verstehen ist aber nun mal Gesetz. Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 738914 | |||
Datum | 18.09.2012 18:00 | 7750 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Einen fahrlässigen Raubüberfall gibt es nicht. Fahrlässige Brandstiftung schon. ? Geschrieben von Jürgen M. Liege ich da mit meiner Ansicht nach richtig? Nein, ich glaube du bist im falschen Thread unterwegs. Hier ist HLF vs. Linienbus in HH Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 738916 | |||
Datum | 18.09.2012 18:08 | 7732 x gelesen | |||
Moin! Nicht? Geschrieben von Ralf H. Muss man nicht verstehen Du fährst mit deinem PKW durch die Stadt, bist kurz abgelenkt und überfährst eine Person und diese Person kommt bei dem Unfall ums Leben. Dann hast du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt. Und: Du besorgst dir eine Pistole und marschierst mit dieser Waffe ganz bewusst in einen Laden, bedrohst die Verkäuferin und zwingst sie den Kasseninhalt herauszugeben. Wird der Unterschied zwischen Vorsatz (du willst es) und Fahrlässigkeit ("Mist, ist passiert, war aber nicht gewollt!) deutlich? ;-) Mit freundlichen und privaten Grüßen Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 738918 | |||
Datum | 18.09.2012 18:09 | 7686 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael T.Kann mir mal einer der Juristen helfen, warum das Strafmaß so unterschiedlich ist. Neben den schon erwähnten Paragraphen dürfte auch der Unterschied zwischen Hamburg und Bayern evtl. eine Rolle spielen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 738922 | |||
Datum | 18.09.2012 18:43 | 7659 x gelesen | |||
Geschrieben von David J.Nein, ich glaube du bist im falschen Thread unterwegs. Hier ist HLF vs. Linienbus in HH Mensch, jetzt habe ich gerade eines der Kinder wach gelacht. Gute Antwort! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 738923 | |||
Datum | 18.09.2012 18:45 | 7594 x gelesen | |||
hallo, dann hat mein fehlgeleiteter Beitrag wenigstens eine positive Wirkung gehabt ;-) der sollte in den anderen Thread ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 738924 | |||
Datum | 18.09.2012 18:55 | 7587 x gelesen | |||
Hallo Sven, Geschrieben von Sven K. Wird der Unterschied zwischen Vorsatz (du willst es) und Fahrlässigkeit ("Mist, ist passiert, war aber nicht gewollt!) deutlich? ich habe das schon verstanden und finde es so wie es ist richtig. Und wenn das so im Gesetz steht dann ist das nun mal so, man muss nicht immer über alles diskutieren, man kann auch mal einfach was akzeptieren. Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 738925 | |||
Datum | 18.09.2012 19:04 | 8062 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Michael T. Kann mir mal einer der Juristen helfen, warum das Strafmaß so unterschiedlich ist. Im deutschen Strafrecht geht es darum, "wieviel" Schuld jemand auf sich geladen hat und unter Schuld wird meistens so etwas wie "Vorwerfbarkeit" verstanden. Bsp.: Du stehst mit Deinem Rucksack am Bahnsteig, drehst Dich um weil Du gerufen wirst und stößt dabei ein Kind vor einen einfahrenden Zug, das daraufhin verstirbt. Vorwerfen kann man Dir, dass Du Dich unachtsam umgedreht hast. Das Ergebnis dieser versehentlichen (fahrlässigen) Handlung ist allerdings sehr heftig. Im deutschen Strafrecht hat man sich dafür entschieden, solche Versehen eher gering zu bestrafen, weil sie jedem in einem unachtsamen Augenblick passieren können, obwohl man ansonsten ein völlig rechtstreuer Mensch ist. Wenn aber ein Mensch sich ganz bewußt entscheidet, einem anderen etwas wegzunehmen oder einen anderen zu töten, kann man ihm diese bewußte Entscheidung und die sich daran anschließende bewußte und gezielte Handlung vorwerfen. (Vorsatz) Solche vorsätzlichen Handlungen gegen die Rechtsordnung (und damit das Leben, die Gesundheit, das Eigentum) werden als schlimmer eingeordnet. Dementsprechend unterschiedlich ist dann das gesetzlich vorgesehene Strafmaß in den Paragraphen des StGB. Die Strafzumessung selbst ist dann noch mal eine komplizierte Geschichte. Denn das Gesetz gibt in der Regel nur einen Strafrahmen vor und der Richter muss dann eine tat- und schuldangemessene Strafe finden. Darin wird berücksichtigt, wie sorglos der Täter war (am Beispiel mit dem Bahngleis: der hat sich nicht umgedreht, sondern "pogomäßig" mit seinen Kumpels geschubst), je sorgloser desto mehr Strafe. Es kann auch berücksichtigt werden, wie groß der Schaden ist und bei Vorsatztaten kann man auch berücksichtigen wie viel kriminelle Energie aufgewendet wurde. Erst Laden ausspähen, dann Waffe besorgt, dann Aufbruchwerkzeug besorgt und Ladenöffnung durch Parktikantin abwarten wird mehr Strafe ergeben als ein Taschenmesser in der Hose im Laden eigentlich Batterien kaufen wollen und dann noch ein Teil mehr mitnehmen. Schließlich kommen weitere Umstände dazu, wie zum Beispiel Vorstrafen des Täters, Mitwirkung bei der Tataufklärung, Schadenswiedergutmachung etc. Insgesamt eher komplexe Materie. Viele Grüße Sven | |||||
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Autor | Detl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen | 749823 | |||
Datum | 08.01.2013 18:53 | 8257 x gelesen | |||
Hallo zu dem Urteil passend (Bezug zur Geschwindigkeit vor roter Ampel) hier eine Alarmfahrt aus neuester Zeit, ich verstehe viele Kollegen (egal woher) nicht...muß man solche Risiken eingehen? https://www.youtube.com/watch?v=Z-zZZ65QvtY Gruß Detlef | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 749826 | |||
Datum | 08.01.2013 19:44 | 7702 x gelesen | |||
Hallo Detlef, meinen "grünen Daumen" hast Du dafür, aber der Rest des Forums scheint sprachlos zu sein??? - an "Klicks" hat es ja nicht gemangelt. Das halte ich für Bedenklich! mkg hwk | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8G., Berlin / Berlin | 749828 | |||
Datum | 08.01.2013 19:57 | 7677 x gelesen | |||
Ich denke wir sind uns einig: Bei Rot geht sowas absolut nicht! Aber: Es wäre ja auch möglich, dass das Löschfahrzeug grün hatte, oder? Ist zwar eher selten anzutreffen, dass gleiche Hauptrichtungen unterschiedliche Grünphasen haben, aber doch möglich: Aus Richtung LF gesehen war für geradeaus und Linksabbieger grün. Folglich hat die Gegenrichtung rot = Kameraperspektive. LG Christian Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 749832 | |||
Datum | 08.01.2013 21:15 | 7457 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner K.meinen "grünen Daumen" hast Du dafür, aber der Rest des Forums scheint sprachlos zu sein??? - an "Klicks" hat es ja nicht gemangelt. ich nicht. Ich hab im ersten Moment auch gedacht: "Huih, die sind aber flott unterwegs", aber dann Christians Beitrag gelesen. Und ja, auch ich kenne Ampeln, da hat jede der vier Zufahrten zur Kreuzung eine separate Grünphase. Kann also auch in dem Video vermutlich so ein. Wir sehen´s halt nur nicht. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Lars8 J.8, Krefeld / NRW | 749835 | |||
Datum | 08.01.2013 23:05 | 7309 x gelesen | |||
Oder man kennt die Ampelphasen im eigenen Beritt, nimmt mit einem Auge auf die Querampeln den Fuß vom Gas und setzt ihn auf die Bremse und sobald die Fußgängerampeln im Querverkehr rot schalten und ich noch 25 Meter entfernt bin weiß ich, dass für den Moment, in dem ich die Kreuzung Passiere zunächst noch jeder Rot hat oder ich bald sowieso grün bekomme... Das praktiziere ich so tagtäglich mit noch kleineren und schnelleren BOS-Fahrzeugen. Im Endeffekt weiß man's nicht, ob das in dem kurzen Video kopflos oder kalkulierbares Risiko war... | |||||
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Autor | Detl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen | 749843 | |||
Datum | 09.01.2013 07:10 | 7017 x gelesen | |||
Hi, aus eigener Erfahrung auch wenn Grün ist, runter vom Gas, denn wieviele Fußgänger, Kinder etc halten sich nicht an das Rot der Ampel wenn eh alles steht aus deren Sicht und egal wieviel Lärm man macht die gehen trotzdem los! Von Fahrradfahrern die wie aus dem Nichts erscheinen ganz zu schweigen. Aber wie dem auch sei, es ging mir ja nicht darum die Situation zu analysieren die da vor Ort herrschte sondern um das bestenfalls "zweifelhafte" Verhalten des Fahrers bei der Alarmfahrt. Detlef | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 749846 | |||
Datum | 09.01.2013 08:08 | 6937 x gelesen | |||
Schön, dass es noch Menschen gibt, die an die Vernunft anderer Verkehrsteilnehmer gleich welcher Art, ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer glauben. Ich habe mittlerweile jede Illusion verloren ( Ich passiere jeden Tag etliche Kreuzungen und drei Autobahnkreuze hin und zurück ). Für mich trifft in Bezug auf den Straßenverkehr nachdem, was ich täglich erlebe eher meine Fußzeile zu . Selbst wenn man grün hat. Es gibt immer jemanden, der anders reagiert als er sollte. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 749866 | |||
Datum | 09.01.2013 10:31 | 6965 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian G.Aber: Deshalb bleibt auch das andere Fahrzeug aus Richtung LF an der Ampel brav stehen und hält auch weiterhin, nachdem das LF passiert hat, der querverkehr hatte offensichtlich vorher noch grün. Die Zeit wäre eindeutig zu kurz, dass er erneut rot hätte. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Starnberg / Bayern | 749968 | |||
Datum | 10.01.2013 09:01 | 6607 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.@Maschinisten und sonstige Einsatzfahrer: denkt mal drüber nach ... Mein Reden... FF Starnberg https://www.facebook.com/oliver.schwab aktuelle Sammlung von Unfällen bei Einsatzfahrten bzw. mit Einsatzfahrzeugen: Operation Sichere Einsatzfahrt http://sichere-einsatzfahrt.de/category/feuerwehr/ | |||||
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