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ThemaZeitschrift Wirtschaftswoche schreibt gegen Rauchmelder138 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • Artikel auf www.wipo.de: "Brandschutz: Die starke Lobby der Rauchmelderhersteller"
  • Einsatzberichte von Brandeinsätzen bei denen Rauchmelder eine (positive bzw. lebensrettende) Rolle gespielt haben
  • brandschutz 10/2008 Seite 798 ff, "Vorgehen bei vermutlichen Fehlalarmen durch Rauchwarnmelder" von Sven Tönnemann, Hamburg
  •  
    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern744849
    Datum15.11.2012 09:55125780 x gelesen
    Ein Journalist der o.g. Zeitschrift fühlte sich bemüßigt einen negativen Artikel über Rauchmelder zu schreiben - er stellt die Propagierung von Rauchmeldern nur als ein Ergebnis der Lobbyarbeit der einschlägigen Hersteller dar. Als "Beleg" verweist er diffus auf eine Einzelmeinung, die er hier aus dem Forum haben will.

    Ein kurzer Blick in das Profil /Vita des Journalisten zeigt zudem extrem deutlich, dass er über Sachen schreibt von denen er absolut garnichts versteht.

    http://www.wiwo.de/politik/deutschland/brandschutz-die-starke-lobby-der-rauchmelderhersteller/v_detail_tab_comments/7334810.html

    Wie wäre es mit einem kleinen "Shitstorm" gegen die Zeitschrift Wirtschaftswoche? ;-)

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg744850
    Datum15.11.2012 09:59119925 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Volker L.Als "Beleg" verweist er diffus auf eine Einzelmeinung, die er hier aus dem Forum haben will.
    nö - der schreibt: Fachforum des Feuerwehrmagazins

    Hier im Feuerwehr-Forum hab ich so eine Einzelmeinung gegen Rauchmelder noch nicht gelesen ...

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.744851
    Datum15.11.2012 10:11119402 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M."Fachforum des Feuerwehrmagazins"

    Hier im Feuerwehr-Forum hab ich so eine Einzelmeinung gegen Rauchmelder noch nicht gelesen ...

    Ist das Forum des FM nicht seit 2006 abgeschaltet?

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern744852
    Datum15.11.2012 10:14119309 x gelesen
    Stimmt, das habe ich nicht exakt gelesen und bin von Jürgens Forum ausgegangen, da ja das alte Forum des Feuerwehrmagazins ja seit vielen Jahren abgeschaltet ist. Daher kann er die Meinung dort nicht gelesen haben.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg744853
    Datum15.11.2012 10:14118934 x gelesen
    siehe hier: 'Feuerwehr-Magazin-Forum (feuerwehrforum.net) eingestellt' von Mathias Z.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern744867
    Datum15.11.2012 10:48118623 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Ein kurzer Blick in das Profil /Vita des Journalisten zeigt zudem extrem deutlich, dass er über Sachen schreibt von denen er absolut garnichts versteht.

    Der Mann hat offenbar auch noch nicht verstanden, wie Rauchmelder funktionieren:
    wenn es trotz Rauchmelder tatsächlich brennt.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 744876
    Datum15.11.2012 11:33118880 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.
    Wie wäre es mit einem kleinen "Shitstorm" gegen die Zeitschrift Wirtschaftswoche? ;-)


    Ja, aber bitte keinen halbgaren Müll. Am eindruckvollsten wären Einsatzberichte (Links) wo Menschen durch Rauchmelder rechtzeitig gewarnt worden sind...

    Grüße, Jan

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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern744877
    Datum15.11.2012 11:34   118696 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Ein kurzer Blick in das Profil /Vita des Journalisten zeigt zudem extrem deutlich, dass er über Sachen schreibt von denen er absolut garnichts versteht.

    Hallo Volker,

    bevor wir nun alle auf den Journalisten einprügeln, es ist nun mal sein Job kritische Fragen zu stellen und drüber zu schreiben. Und ich finde das was er schreibt ist in einer Demokratie legitim, auch wenn es nicht Mainstream ist.

    - er warnt davor, dass das Forum Brandrauchprävention auch als Lobbyinstrument genutzt wird
    - er Hinterfragt ob der Rückgang der Brandtoten mit den Rauchmeldern zusammen hängt
    - er kritisiert wie die Umsetzung der Rauchmelderpflicht erfolgt ist
    - er sieht in der Rauchmelderpflicht ein juristisches Risiko, das von der Politik auf die Bevölkerung verschoben wird


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg744878
    Datum15.11.2012 11:35118427 x gelesen
    Geschrieben von Jan S.Am eindruckvollsten wären Einsatzberichte (Links) wo Menschen durch Rauchmelder rechtzeitig gewarnt worden sind...
    siehe hier im Threadcontainer und in den Kommentaren zu dem Artikel auf www.wiwo.de

    wer damit argumentieren möchte kann z.B. diesen Link verwenden:

    => http://www.feuerwehr.de/einsatz/berichte/index.php?suchstring=rauchmelder

    da gibt es viele Einsatzberichte in denen Rauchmelder positiv erwähnt werden.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg744881
    Datum15.11.2012 11:55118411 x gelesen
    Hallo Florian!

    Geschrieben von Florian F.bevor wir nun alle auf den Journalisten einprügeln, es ist nun mal sein Job kritische Fragen zu stellen und drüber zu schreiben. Und ich finde das was er schreibt ist in einer Demokratie legitim, auch wenn es nicht Mainstream ist.

    Es gehört aber IMHO auch dazu, alle Seiten eines Themas zu beleuchten.
    Ich möchte behaupten, dass der größte Teil der deutschen Feuerwehrleute die Rauchmelderpflich befürwortet. Und das ganz ohne damit Geld zu verdienen.
    Aber nein, der gute Mann stellt die Rauchmelderpflicht als rein monetär motivierte Lobbyarbeit dar und bringt eine Einzelmeinung eines Schreiberlings im "FW-Bravo"-Forum, der IMHO noch nicht ganz verstanden hat, dass auch Fehlalarme zu unserem Geschäft gehören und man lieber zwei mal umsonst raus fährt als einmal zu spät kommt.

    Das man einen Zusammenhang nicht statistisch nicht erkennnen kann mag ja sein, aber wie sagte schon Churchill so schön "Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefältscht hast!". Ich denke man sollte hier nicht mit der Anzahl der Brandopfer argumentieren, sondern mit dem Verhältnis von Brandeinsätzen mit und ohne Brandopfer. Wenn die zahl der Brandeinsätze sinkt, sinkt doch automatisch auch die Zahl der Brandopfer. Aber wenn der Anteil der Brandeinsätze mit Brandopfern von z. B. 20% auf 15% sinkt, ist es mehr oder weniger egal, ob ich da jetzt 1000 oder 5000 Einsätze zu Grunde lege, die Verbesserung um 5% ist dann einfach da.

    Gruß Patrick

    Gruß Patrick

    Das war meine Meinung

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 744882
    Datum15.11.2012 12:01   118552 x gelesen
    Hallo!

    Das Profil finde ich auch eher unerheblich. Der Herr kann meinetwegen 18 Jahre und Praktikant sein, Hauptsache er recherchiert anständig und achtet darauf, was er mit seinem Artikel verursacht. Und sicher spricht er die von dir genannten Punkte an, aber stehen bleibt "Rauchmelder haben keine statistischen Auswirkungen". Das dafür die Datenlage (in D) recht dünn ist und es lange Übergangsfristen gibt, ein Effekt also nicht innerhalb von 1-2 Jahren sichtbar ist, müsste einem guten Journalisten auffallen. Und das der Vorwurf des Einflußnahme durch Lobbyisten auch den Autor trifft, hätte man auch wissen müssen wenn man die wirtschaftlichen Interessen des BBU berücksichtigt.
    BBU

    Daher ist es schon ein schlecht recherchierter Artikel, der mit mit Emotionen und Toten und engagierten Menschen spielt um Aufsehen zu erregen - und finde ich extrem mies...

    Grüße, Jan

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    AutorMark8us 8 B.8, Steinebach / Rheinland-Pfalz744883
    Datum15.11.2012 12:05118289 x gelesen
    Hallo,

    damit
    Geschrieben von Volker L.Als "Beleg" verweist er diffus auf eine Einzelmeinung

    Geschrieben von Herrn Konrad Fischer L.Wegen vieler Fehlalarme, die er aufgrund mangelhafter Brandmelder erlebe, schreibt er: Ich stehe der Rauchmelderpflicht eher kritisch gegenüber.

    könnte der Herr Journalist auch Brandmeldeanlage und Rauchmelder miteinander verwechselt haben. Denn Fehlalarme durch Wohnungsinterne Rauchmelder sind ja bei weitem nicht so häufig wie die, die von der altbekannten BMA ausgelöst werden...

    Das ist alles nur meine eigene Meinung!

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW744887
    Datum15.11.2012 12:14118512 x gelesen
    Geschrieben von Markus B.könnte der Herr Journalist auch Brandmeldeanlage und Rauchmelder miteinander verwechselt haben. Denn Fehlalarme durch Wohnungsinterne Rauchmelder sind ja bei weitem nicht so häufig wie die, die von der altbekannten BMA ausgelöst werden...

    es gibt da leider aus diversen Städten schon andere Erfahrungen (und in einigen Städten schon eigene Alarmstichwörter dafür).

    Das Problem mit der Pflege der verpflichteten (oder gar geschenkten) Melder ist bekannt - und menschlich, vgl. meine Berichte über die Fw Tulsa aus dem Jahr 1998 ff... (hatten wir auch im Forum schon mehrfach diskutiert).

    Die Kollegen in Tulsa konnten die übrigens schon damals sehr gut nachweisen, wie _gut_ die installierten Rauchmelder wirken (bzw. wie schnell der Effekt nachlässt, wenn man sich nicht in der Folge auch mit um deren Funktion kümmert). Welche dt. Fw kann das auch?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMark8us 8 B.8, Steinebach / Rheinland-Pfalz744888
    Datum15.11.2012 12:17117939 x gelesen
    Ja, das war so wohl nicht "zu Ende überlegt".
    Allerdings denke ich trotzdem, dass das was der verstanden hat, nicht das ist, was vom Feerwehrmensch gemeint war (Rauchmelder zivile Nutzung/BMA).

    Das ist alles nur meine eigene Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg744891
    Datum15.11.2012 12:50118195 x gelesen
    Geschrieben von Markus B.Denn Fehlalarme durch Wohnungsinterne Rauchmelder sind ja bei weitem nicht so häufig wie die, die von der altbekannten BMA ausgelöst werden...

    Nachdem es Feuerwehren auch und gerade in Großstädten gibt die sich bemüßigt fühlen diese Trennung ebenfalls nicht zu machen und einen piepsenden Heimrauchwarnmelder wie einen Brandeinsatz beschicken sehe ich hier vor allem bei der Feuerwehr Handlungsbedarf (es sei denn, man will aus politischen Gründen seine Einsatzzahlen künstlich in die Höhe schrauben).

    Und es kommt neben der absoluten Anzahl der Melder sicherlich schlicht darauf an, wie oft ein genervter Nachbar beim Piepsen des Heimrauchwarnmelders irgend wo im Haus die Feuerwehr oder Polizei ruft oder nicht. Das ist in Städten mit entsprechend dichter Bevölkerung (eher Mehrfamilienhäuser,...) sicherlich häufiger als in der Bungalowsiedlung auf dem Land. Wenn man überlegt, dass eine Wache in einer Großstadt gerne mal 100.000 Einwohner abdeckt, dann kommt da schnell mehr an Fehlalarmen im Heimrauchwarnmelderbereich zusammen, als in einem ganzen Landkreis ländlicher Prägung. Bzw. dort verteilen sich diese auf eine zweistellige Anzahl an Feuerwehrstandorte und gehen damit statistisch je Gemeinde unter.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorEike8 E.8, Hechthausen / Niedersachsen744894
    Datum15.11.2012 13:18117720 x gelesen
    hmm.. die Verwendung der Grafik ist schon niedlich. Dabei steht über der Grafik der richtige Zusammenhang: Abnehmendes Risiko.
    Die Grafik sagt schlicht und ergreifend NICHTS über den Zusammenhang zwischen Todesfällen ähh Rauchtoten (sic) und Bränden in Relation zu vorhandenen oder nicht Rauchmeldern aus. Hier fehlt schlicht und ergreifend die Anzahl de Brände um eine halbwegs verwertbare Aussage zu treffen und.. nebenbei bemerkt: wieviele Brände wurden als Entstehungsbrand gelöscht ohne das es zu Folgen gekommen ist, weil der Rauchwarnmelder warnte.

    Im Übrigen empfehle ich dem Herrn durchaus einmal eine gesetzgebende Sitzung im Bundesrat mitzumachen. Denn dass die Ausschüsse und damit die Lobbyisten Gesetze machen ist demokratisches Grundwissen.

    Ansonsten reicht mir ein Mensch, der einen Brand überlebt hat, weil er verpflichtet war Rauchmelder zu installieren, vollkommen aus, um eine bundesweite Installation zu rechtfertigen.

    Meine Beiträge spiegeln nur meine eigene Meinung wider. Sie stehen in keinerlei Verbindung zu meiner Heimatwehr.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt744895
    Datum15.11.2012 13:23117922 x gelesen
    In 11 Jahren hatte ich bei meinen eigenen Rauchmeldern noch keinen einzigen Fehlalarm. Auch aus dem Bekanntenkreis habe ich noch von keinen Fehlalarmen außer Warnung vor leerer Batterie gehört.
    Daher würde ich die Gefahr von Fehlalarmen als relativ gering einschätzen.

    Geschrieben von Christian F.Nachdem es Feuerwehren auch und gerade in Großstädten gibt die sich bemüßigt fühlen diese Trennung ebenfalls nicht zu machen und einen piepsenden Heimrauchwarnmelder wie einen Brandeinsatz beschicken sehe ich hier vor allem bei der Feuerwehr Handlungsbedarf
    Warum sollte man einen piependen Raucmelder, egal ob BMA oder einzeln, nicht als Brand ansehen.
    Wenn nicht Brand, was dann? Über die Art des Brandes kann man eventuell streiten. Aber was anderes als einen Brandeinsatz sehe ich hier erstmal nicht.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg744896
    Datum15.11.2012 13:35117948 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.In 11 Jahren hatte ich bei meinen eigenen Rauchmeldern noch keinen einzigen Fehlalarm.

    Habe gerade zwei Melder in die Tonne gekloppt und ersetzt, weil ich keine Lust hatte des nachts immer wieder mal aus dem Bett geworfen zu werden. Und das war nicht der Batteriealarm.


    Geschrieben von Andreas K.Warum sollte man einen piependen Raucmelder, egal ob BMA oder einzeln, nicht als Brand ansehen.

    An eine BMA und deren Melder werden wesentlich höhere Anforderungen gestellt was Technik, Betrieb und Wartung betrifft, als an einen Heimrauchwanrmelder für 4,99 Euro das Stück den man sich selbst an die Decke schraubt. Ferner hat eine geforderte und gemäß den Regeln der Technik geplante und installierte BMA andere Aufgaben, als nur Aufmerksamkeit für eine kleine Anzahl Beweohner einer abgeschlossenen Wohneinheit zu erzeugen.

    Der Heimrauchwarnmelder soll nur die Personen die sich (insbesondere schlafenderweise) in einer Wohnung als abgeschlossene Einheit befinden auf ein Ereignis aufmerksam machen, damit diese selbständig flüchten können. Mehr nicht. Sie sind als zuvcerlässiges Indiz zur (Fremd)Alarmierung der Feuerwehr nicht geeignet.


    Geschrieben von Andreas K.Wenn nicht Brand, was dann?

    Lärmbelästigung. Solange keiner anruft und sagt "da kommt Rauch raus" oder "da riecht es nach Rauch" ist es nicht mehr für mich.

    Ich bringe immer wieder das Beispiel meines Nachbarn an. Der ist ab und zu mal nicht da, sein Wecker weiß das aber nicht. Und der klingt sehr ähnlich wie mein Heimrauchwarnmelder wenn er da für 30 Minuten piept...


    Geschrieben von Andreas K.Aber was anderes als einen Brandeinsatz sehe ich hier erstmal nicht.

    s.o. Lärmbelästigung. Die leider nicht vorbei geht (m.E. gehören in Heimrauchwarnmelder konstruktionsseitig Unterbrecher rein die nach einer Dauer von wenigen Minuten den Alarm unterbrechen).

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern744900
    Datum15.11.2012 13:56117775 x gelesen
    Hallo Jan,

    Geschrieben von Jan S.Das dafür die Datenlage (in D) recht dünn ist und es lange Übergangsfristen gibt, ein Effekt also nicht innerhalb von 1-2 Jahren sichtbar ist, müsste einem guten Journalisten auffallen

    Aber genau dieses Argument bekommt man oft zu hören:

    - "Trotzdem ist auch die Regierungsmehrheit inzwischen für ein Gesetz, zumal ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern zu einem Rückgang der Brandtoten geführt hätten." Quelle

    - "Es ist unbestritten: Rauchwarnmelder retten Leben! Laut Statistik ist die Zahl der Brandtoten in Deutschland von über 600 im Jahr 2007 auf etwa 400 im Jahr 2011 zurückgegangen." Quelle

    - "Noch vor einigen Jahren waren nur rund sechs Prozent der deutschen Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet, und es gab jährlich mehr als 600 Brandtote. 2008 hat eine Umfrage eine Ausstattung von rund 36 Prozent der Wohnungen mit Rauchmeldern ergeben, und es waren weniger als 350 Tote zu beklagen." Quelle

    Geschrieben von Jan S. aber stehen bleibt "Rauchmelder haben keine statistischen Auswirkungen".

    In diesem Punkt gebe Dir recht. Die Zusammenfassung in der Überschrift "Immer mehr Bundesländer machen Rauchmelder zur Pflicht. Dabei ist der Zusammenhang zwischen Brandmeldern und Brandopfern nicht bewiesen." vermittelt ein falsches Bild. Hier hätte der Autor auf langfristige internationale Statistiken zurückgreifen sollen.

    Auch ich bin ein Befürworter von Rauchmeldern. Nichstdesto trotz muss es in Ordnung sein wenn auch mal kritische Fragen zu dem Thema kommen. Zumal einige dieser Fragen ja auch schon hier im Forum diskutiert wurden.


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

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    AutorLars8 J.8, Krefeld / NRW744903
    Datum15.11.2012 14:31   117892 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Geschrieben von Andreas K."Wenn nicht Brand, was dann?"

    Lärmbelästigung. Solange keiner anruft und sagt "da kommt Rauch raus" oder "da riecht es nach Rauch" ist es nicht mehr für mich.

    Ich bringe immer wieder das Beispiel meines Nachbarn an. Der ist ab und zu mal nicht da, sein Wecker weiß das aber nicht. Und der klingt sehr ähnlich wie mein Heimrauchwarnmelder wenn er da für 30 Minuten piept...



    Oder die Nachbarin, die die Polizei ruft wegen Piepgeräuschen im gesamten Nachbarhaus. Auf Nachfrage bei ihr vor Ort kam dann heraus, dass das schon seit fast 2 Stunden so geht. Gebäude war sehr verwinkelt, über 3 Etagen nicht einsehbar und vom Geräusch her waren es mindestens 3 auslösende Rauchmelder (den Sound kannte ich dann im Gegensatz der Nachbarin)...

    Daraus wurde dann ein Einsatz der erst einmal auf Verdacht Wohnungsbrand mit einem LZ BF und einem LZ FF gefahren wurde. Zugang hat sich die BF bis auf einen neuen Schließzylinder beschädigungsfrei über die Tiefgaragentür verschafft und es waren im Nachhinein funkgekoppelte Rauchmelder im gesamten Haus wovon einer fehlerhaft auslöste...

    Die Besitzer haben wir dann übers Haustelefon erreicht und heran telefoniert, für deren vorbildliche Anlage gelobt (hatte ich vorher noch nirgendwo tatsächlich so gesehen) und angeregt die mal Überprüfen zu lassen und die Nachbarin eingeschärft das nächste Mal nicht nur nach 2 Stunden anzurufen, weil sie schlafen wollte - denn Sinn von Rauchmeldern habe ich ihr dann auch direkt noch erklärt und ihr die Anschaffung empfohlen

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg744904
    Datum15.11.2012 14:45   118247 x gelesen
    Geschrieben von Lars J. Zugang hat sich die BF bis auf einen neuen Schließzylinder beschädigungsfrei über die Tiefgaragentür verschafft und es waren im Nachhinein funkgekoppelte Rauchmelder im gesamten Haus wovon einer fehlerhaft auslöste...


    Und da käme bei mir schon die Frage, ob es für dieses Handeln eine Rechtsgrundlage gibt. Wenn nicht ist eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nicht so abwägig. Denn wie gesagt, nur das Piepsen der Heimrauchwarnmelder alleine wird Dir vor Gericht im Zweifel kein Gutachter als qualifizierte Brandmeldung durchgehen lassen...

    Und ich würde nicht wollen, dass bei mir die Feuerwehr nur weil in meiner Wohnung ein Heimrauchwarnmelder Amok piepst sich Zugang verschafft.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP744905
    Datum15.11.2012 14:51117823 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Denn wie gesagt, nur das Piepsen der Heimrauchwarnmelder alleine wird Dir vor Gericht im Zweifel kein Gutachter als qualifizierte Brandmeldung durchgehen lassen...Auf den Präzedenzfall bin ich gespannt.

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz744906
    Datum15.11.2012 15:13117355 x gelesen
    Hallo,

    ohh mein Gott...

    Geschrieben von Christian F.Anzeige wegen Hausfriedensbruch
    jetzt bring doch bitte unsere Winkeladvokaten nicht noch auf diese Fährte...

    MfG, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz744907
    Datum15.11.2012 15:16117613 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Christian F.
    Denn wie gesagt, nur das Piepsen der Heimrauchwarnmelder alleine wird Dir vor Gericht im Zweifel kein Gutachter als qualifizierte Brandmeldung durchgehen lassen...

    Auf den Präzedenzfall bin ich gespannt.


    Ich auch - sowohl darauf als auch auf eine evtl. Kostenpflicht beim Fehlalarm.

    Wird sicher erst Rechtsfrieden geben, wenn das höchstrichterlich entschieden ist.

    Das wird aber noch ein paar Jahre dauern...

    MfG, Thomas

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    AutorLars8 J.8, Krefeld / NRW744910
    Datum15.11.2012 16:31117463 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.nd da käme bei mir schon die Frage, ob es für dieses Handeln eine Rechtsgrundlage gibt.

    wie ich schon schrieb: Der Einsatz lief mit über die Polizei, welche in NRW nach dem Polizeigesetz auch für Ruhestörungen in Wohnungen darf. Und sicherheitshalber mal einen GF und einen bePAten Angriffstrupp dabei zu haben, wenn 3 Rauchmelder fiepen, kann dann nicht falsch sein, wenn man vom Keller aus hochgeht.

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    AutorRené8 H.8, Rodenbach / Hessen744912
    Datum15.11.2012 16:44117424 x gelesen
    Hallo zusammen,

    in der Zeitschrift "Brandschutz" stand meines Wissens vor einiger Zeit (ich glaube 2008 oder 2009) mal ein Artikel von Sven Tönnemann dazu. Vielleicht hat ihn ja noch jemand vorliegen.

    Darin hieß es sinngemäß, dass ein Eindringen in Wohnungen, in denen ein Heimrauchmelder ausgelöst hat rechtmäßig sei, wenn zuvor andere Mittel zur Feststellung ob ein Schadenfeuer vorliegt ausgeschöpft worden sind. Der ausgelöste, auch schon über einen längeren Zeitraum piepende, Rauchmelder stellt einen objektiven Anhaltspunkt für eine vorliegende Gefahr dar, dem durch die Feuerwehr nachzugehen ist. Öffnet niemand die Tür oder lässt sich kein Schlüssel von einem Nachbarn auf die Schnelle auftreiben und von außen lässt sich nicht der komplette Innenraum der Wohnung einsehen, dann darf die Tür gewaltsam geöffnet werden.

    Vielleicht kann Sven auch noch was dazu sagen wenn er das hier liest. Er ist doch noch hier angemeldet, oder?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    René

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen744914
    Datum15.11.2012 16:52117400 x gelesen
    Geschrieben von Lars J.Und sicherheitshalber mal einen GF und einen bePAten Angriffstrupp dabei zu haben, wenn 3 Rauchmelder fiepen, kann dann nicht falsch sein, wenn man vom Keller aus hochgeht.

    Mag sein... aber so was verursacht mitunter auch Kosten.

    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern744915
    Datum15.11.2012 17:29   117550 x gelesen
    Ja, und?

    Auf der einen Seite wird von Feuerwehrs landauf, landab die Werbetrommel für Rauchmelder gerührt, die Teile z.T. sogar für Neugeborene an Familien verschenkt. Machen wir uns dann nicht unglaubwürdig, wenn wir darüber diskutieren, ob wir nachsehen dürfen, wenn mal ein privater Melder ohne primär ersichtlichen Grund ausgelöst und der aufmerksame Nachbar uns alarmiert hat?

    Ich gehe davon aus, dass 99% der Bevölkerung froh darüber wäre, wenn wir der betroffenen Wohnung in Begleitung der Polizei einen Besuch abstatten würden - zumal wir ja vorher auch nicht wissen, ob sich nicht doch jemand u.U. hilflos vor dem Herd liegend, bewußtlos oder gar in anderem Zustand in der Wohnung befindet (s. auch Grillen in der Wohnung und andere "Aktivitäten")? Dies finde ich besonders vor dem Umstand des zunehmenden Alters und immer häufiger eingeschränkten AZ´s wachsender Teile der Bevölkerung wichtig.

    Dass man zunächst vielleicht andere Wege sucht, sich einen Überblick zu verschaffen (z.B. durch die Fenster gucken, ggfs über Leitern, ob Personen, Rauch etc. in der Wohnung erkennbar u.ä.) ist klar.

    Wie würde die Feuerwehr im Allgemeinen und die betreffende Feuerwehr im Besonderen da wohl von der Presse und in der öffentlichen Diskussion zerpflückt werden, wenn sie das mal nicht tun würde und es zu Personenschäden käme? Wie glaubwürdig wäre da noch die Rauchmelder-Diskussion? Otto Normalbürger unterscheidet m.E. nämlich nicht groß, ob er durch den Melder nur geweckt werden soll oder bei Bedarf auch Hilfe erwarten darf.

    Auf die vielleicht 1%, wo der Wohnungseigentümer vor Gericht ziehen sollte, würde ich es als Einsatzleiter ankommen lassen (s. "Präsedenzfall" an anderer Stelle hier in der Diskussion).

    Meine eigene Meinung, sonst nichts...
    https://www.facebook.com/stefan.brunner.9421?ref=tn_tnmn

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    AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen744917
    Datum15.11.2012 17:53117151 x gelesen
    Mich würde mal interessieren, woher die Zahlen der Statistiken kommen.

    Wer erhebt offiziell die Zahlen der "Rauchtoten"?

    Wer zählt sie zusammen und bringt sie unters Volk?

    Wer wird in der Statistik geführt? Nur die Personen, die tot geborgen werden / am Einsatzort versterben oder auch die, die in Krankenhäuser nach einiger Zeit versterben?

    -- nur privat / beruflich hier --

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen744918
    Datum15.11.2012 18:06117328 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.
    Und da käme bei mir schon die Frage, ob es für dieses Handeln eine Rechtsgrundlage gibt. Wenn nicht ist eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nicht so abwägig. Denn wie gesagt, nur das Piepsen der Heimrauchwarnmelder alleine wird Dir vor Gericht im Zweifel kein Gutachter als qualifizierte Brandmeldung durchgehen lassen...
    Gut, dann lassen wir das Kaminfeuer im TV demnächst genauso unbeachtet wie das Grillfeuer auf dem Balkon...

    Geschrieben von Christian F.
    Und ich würde nicht wollen, dass bei mir die Feuerwehr nur weil in meiner Wohnung ein Heimrauchwarnmelder Amok piepst sich Zugang verschafft.
    Ja, bis es dann beim 101.Mal dann plötzlich doch "in echt" brennt...

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg744919
    Datum15.11.2012 18:08117200 x gelesen
    Geschrieben von Florian F.- "Es ist unbestritten: Rauchwarnmelder retten Leben! Laut Statistik ist die Zahl der Brandtoten in Deutschland von über 600 im Jahr 2007 auf etwa 400 im Jahr 2011 zurückgegangen." Quelle

    Woher sind diese Zahlen? Das statistische Bundesamt (Destatis) nennt in der Todesursachenstatistik unter Exposition gegenüber Rauch, Feuer und Flammen für
    2007: 346 Tote
    2008: 398 Tote
    2009: 433 Tote
    2010: 373 Tote

    - "Trotzdem ist auch die Regierungsmehrheit inzwischen für ein Gesetz, zumal ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern zu einem Rückgang der Brandtoten geführt hätten."

    Im Gegensatz dazu ist der Rückgang VOR der 1. Rauchmelderpflicht für Privatwohnungen in D (Ende 2008 in RLP) sehr viel deutlicher:
    1991: 834 Tote
    2008: 398 Tote

    Traue keiner Statistik. Punkt. ;-)

    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen744920
    Datum15.11.2012 18:11117052 x gelesen
    Geschrieben von Lars J.
    Oder die Nachbarin, die die Polizei ruft wegen Piepgeräuschen im gesamten Nachbarhaus. Auf Nachfrage bei ihr vor Ort kam dann heraus, dass das schon seit fast 2 Stunden so geht. Gebäude war sehr verwinkelt, über 3 Etagen nicht einsehbar und vom Geräusch her waren es mindestens 3 auslösende Rauchmelder (den Sound kannte ich dann im Gegensatz der Nachbarin)...
    ...und da ist mein Lieblingsbeispiel der Einsatz in Schwerinsdorf. Wir erinnern uns: Feuerwehr läßt wegen einer Photovoltaik-Anlage angeblich das Haus abbrennen.

    Hätte, wäre, wenn die Nachbarn das Piepen nicht für den Wäschetrockner gehalten hätten...

    Gruß
    Lars

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    J. Dalhoff

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg744921
    Datum15.11.2012 18:13117168 x gelesen
    Das statistische Bundesamt führt eine Todesursachenstatistik. Todesursache "Nummer 75" ist die "Exposition gegenüber Rauch, Feuer und Flammen".

    Wie die Daten erhoben werden, keine Ahnung.

    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen744923
    Datum15.11.2012 18:34116988 x gelesen
    Geschrieben von Lars T.Hätte, wäre, wenn die Nachbarn das Piepen nicht für den Wäschetrockner gehalten hätten...
    Bei uns im Landkreis vermuteten Nachbarn auch erst ein Gartenfeuer (lt. einem Pressebericht), bevor man den Garagenbrand mit erheblicher Beschädigung des Wohnhauses bemerkte und die Feuerwehr alarmierte...
    Beispiele solcher Art gibt es sicherlich etliche...

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz744925
    Datum15.11.2012 18:40116903 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Stefan B.Ich gehe davon aus, dass 99% der Bevölkerung froh darüber wäre, wenn wir der betroffenen Wohnung in Begleitung der Polizei einen Besuch abstatten würden
    So sehe ich das auch.
    Alles andere würde der Bürger auch nicht verstehen.

    Und wenn das so vom Staat (Gesetzgeber / Rechtssprechung) nicht gewollt ist, dann müssen DIE uns das mitteilen, in Form eines Gesetzes oder eines Urteils.

    Bis dahin, gehen wir rein und löschen - oder machen die Batterie aus dem Rauchmelder.

    MfG, Thomas

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz744926
    Datum15.11.2012 18:42116889 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.Und ich würde nicht wollen, dass bei mir die Feuerwehr nur weil in meiner Wohnung ein Heimrauchwarnmelder Amok piepst sich Zugang verschafft.
    Ich schon - wenn's dann nix war, um so besser...

    MfG, Thomas

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    AutorPaul8 S.8, Olingen / n.a.744929
    Datum15.11.2012 19:07116860 x gelesen
    Hallo,

    Irgendwie verstehe ich deine Argumentation nicht.

    Auf der einen Seite führst du Lärmbelästigung ins Feld, auf der andern Seite drohst du mit Hausfriedensbruch?

    Hängt bei Dir ein Schild an der Tür mit der Aufschrift:

    "ACHTUNG! Kein Hausfriedensbruch bei piependem Rauchmelder! Klagen wegen Lärmbelästigung sind direkt an meinen Anwalt zu richten!"

    grübelnd ...

    Paul

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen744930
    Datum15.11.2012 19:08117092 x gelesen
    Warum regen "wir Feuerwehrleute" uns denn so auf?
    Hier wurde doch schon öfter kontrovers über den Sinn oder Unssin einer Rauchmelderpflicht diskutiert. Auch "wir Feuerwehrleute" haben nichts von den Erlösen aus dem Verkauf von Heimrauchmeldern. Sicherlich ist es nicht klug, nur den einen Feuerwehrmann aus dem Fachforum als Argument zu nehmen. Und ob die statistischen Zahlen über Brandtote, die in diesem Zusammenhang immer genannt werden, stimmen, können wir nicht überprüfen. Ich verstehe die Aufregung des Journalisten über den "Lobbyismus" nicht so ganz, denn Geldverdienen ist nicht verboten... Wenn wir uns über jede Lobbyarbeit in allen Branchen aufregen würden, hätte wir viel zu tun. Dennoch darf eine Wirtschaftszeitung Dinge kritisieren. Natürlich wäre mehr Sachverstand schön gewesen, aber muß uns das wirklich jucken?
    Ich finde es auch unerheblich, ob und wie ein Heimrauchmelder kontrolliert wird. Beispiel Reifenprofiltiefe: Hier gibt es gesetzliche Vorschriften, kontrolliert wird eher selten bis gar nicht und wenn es zu einem Schaden kommt, muss man u. U. mit einer Mithaftung rechen und wird zum Schadenersatz aufgefordert.
    Zurück zum Thema Rauchwarnmelder. Was bisher gar keine Beachtung fand, ist der Aspekt der frühzeitigen Brandentdeckung! Ob schon mal untersucht wurde, wie die kleinen "Lebensretter" erstmal gar kein Leben retten, sondern den Entstehungsbrand oder den Rauch anzeigen, so dass der Bewohner ohne fremde Hilfe eingreifen konnte? Ich vermute, ein hoher Anteil dieser Fälle würde ohne Melder mit wesentlich mehr Schaden ausgehen.
    Die reine Argumentation "Brand- bzw. Rauchtote" ist mir zu einseitig.
    Ich bin ausgesprochen pro Heimrauchmelder, dennoch sollten wir vernünftig diskutieren und ein "Shitstorm" unterlassen. Das hilft keinem weiter.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW744931
    Datum15.11.2012 19:19116904 x gelesen
    Geschrieben von Jochen P.Todesursache "Nummer 75" ist die "Exposition gegenüber Rauch, Feuer und Flammen".

    Ist diese Fragestellung hier nicht Grundsätzlich falsch ?
    Sollte nicht die Frage gestellt werden;
    Wie oft haben Rauchmelder als 1. gemeldet ?

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz744933
    Datum15.11.2012 19:31117183 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Volker L.Ein Journalist der o.g. Zeitschrift fühlte sich bemüßigt einen negativen Artikel über Rauchmelder zu schreiben
    Wohnt der Journalist mit oder ohne Rauchmelder.

    Würde mich mal interessieren, ob er den Lebensrettern vertraut - oder ob er diese, wie in seinem Bericht geschrieben, als unnötig abtut.

    Dem schreibenden Zeitungsmann empfehle ich mal eine Internetrecherche über durch Rauch / Feuer getötete Kinder (mir fällt da gerade Saarbrücken = 4 tote Kinder bei einem Feuer ein).
    Vielleicht ändert sich dann ja seine Sichtweise - wenn's um seine Kinder geht.

    Natürlich gibt es in den Mietburgen der Städte lukrative Aufträge über den Einbau und die Wartung der kleinen "Dinger".

    Wir geben doch aber jeden Tag so viel Geld für unnötiges Gedöns aus, da wird es doch an den paar Euro für die Rauchmelder nicht scheitern.

    MfG, Thomas

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW744935
    Datum15.11.2012 19:40116988 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich W.Sinn oder Unssin einer Rauchmelderpflicht

    Aber nicht über den Nutzen vom Rauchmelder und genau der wird in Frage gestellt.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen744939
    Datum15.11.2012 19:58   116953 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Stefan B.
    Ich gehe davon aus, dass 99% der Bevölkerung froh darüber wäre, wenn wir der betroffenen Wohnung in Begleitung der Polizei einen Besuch abstatten würden - zumal wir ja vorher auch nicht wissen, ob sich nicht doch jemand u.U. hilflos vor dem Herd liegend, ...
    Ich gehe davon aus, das wenn die/manche Fw kollabierende Rauchmelder genau so ernst nehmen wie BMA, die Todeszahlen im öffentlichen Straßenverkehr noch höher werden, als die vermeindlich geretteten Personen...
    Aber für SoSi-Crash gibst nur "Besserungswünsche" bzgl. der Gesundheit, nicht des Bewußtseins!

    mkg hwk

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen744941
    Datum15.11.2012 20:18116698 x gelesen
    Ja, der Nutzen "Veringerung der Brandtoten"... Nicht der Nutzen als solcher, so habe ich es zumindest verstanden. Der Nutzen "Früherkennung" wurde ja gar nicht angesprochen.

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW744943
    Datum15.11.2012 20:32116902 x gelesen
    Hallo Hanswerner,

    naja, wenn man ohn SoSi zu privaten Meldern fährt... ;-)


    Ich kann die Klagen der Wohnungswirtschaft teilweise verstehen. Bei einem unserer Kunden mit einem relativ kleinen Bestand ist mittlerweile nur 1 Stelle für die ganze Verwaltung der Rauchmelder verantwortlich.

    Gruß

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    AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg744949
    Datum15.11.2012 20:56   117218 x gelesen
    Hallo!

    brandschutz 10/2008 Seite 798 ff, "Vorgehen bei vermutlichen Fehlalarmen durch Rauchwarnmelder". Wer's googelt der findet.

    Nach wie vor bin ich der Auffassung, dass wenn die Feuerwehr vor Ort ist, dem Rauchwarnmelder auch nachgehen muss. Es kommt immer wieder vor, dass ein Rauchwarnmelder doch auch mal wegen Rauch auslöst und die Bewohner nun mal nicht da sind. Es hängt maßgeblich von der Isolierung ab, wie lange es braucht, bis Rauch außerhalb der Wohnung wahrgenommen wird.

    Die Befürchtung mit dem Hausfriedensbruch halte ich für unzutreffend. Andersherum, dass man Probleme wegen Unterlassen bekommt, wenn man auf die Meldung nicht reagiert, halte ich für realistischer. Und ob der Nachbar der wegen dem "piependen Ding" anruft, auch die Gebäuderückseite erkundet hat, bevor er die Feuerwehr ruft und verkündet es piept nur sonst nichts, bezweifle ich.

    In großen Wohnanlagen kommt es leider zu sehr häufigen Fehlalarmen. Wobei die Nachbarn dort nicht immer die Feuerwehr rufen sondern nur schauen, ob man von außen etwas feststellen kann und wenn da nix ist, wird auch nicht angerufen. Da gibt es meines Erachtens auch den Unterschied zur Feuerwehr, die muss angesichts ihrer gesetzlichen Aufgabe (und strafrechtlich als Garant) einer solchen Meldung ganz anders nachgehen und einen Schaden abwenden. Das geht nur, wenn man kontrolliert.

    In welcher Besetzung man zu einem solchen Einsatz fährt, wenn weder Geruch, Rauch oderr Feuer wahrnehmbar ist, darüber kann man m.E. mal nachdenken.

    Das ein Rauchwarnmelder sinnvoll ist, muss man m.E. nicht an Statistiken festmachen, sondern die einfache bestechende Logik ist: man wird schneller auf das Feuer aufmerksam und hat mehr Zeit zu reagieren. Da ist mir die Statistik in meinem eigenen Interesse mit Verlaub "wurscht". Ich kenne mehrere Leute die im Schlaf auf das angebrannte Essen oder die runtergebrannte Kerze aufmerksam gemacht wurden.

    Ob es nun eine Rauchwarnmelderpflicht braucht, ist eine andere Frage.

    Gruß
    Sven

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland744951
    Datum15.11.2012 21:04   117021 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Und ich würde nicht wollen, dass bei mir die Feuerwehr nur weil in meiner Wohnung ein Heimrauchwarnmelder Amok piepst sich Zugang verschafft.
    Ist irgendwie ein bitterer Beigeschmack für mich dabei. Ich will nicht glauben, dass man in der Ausbildung das Erkunden so vermitteln kann. Der Umkehrschluss ist für mich viel akzeptabler:

    - Wenn Du nicht alle Räume einsehen kannst und nicht sicher ausschliessen kannst, dass es ein Fehlalarm ist, MUSST DU in die Wohnung und durchsuchen. Alleine schon, weil erwartet wird, dass wenigstens die Feuerwehr einen Brand SICHER ausschliesst, wenn Sie durch Warnsysteme alarmiert wird. Das ist die ureigenste Aufgabe einer Feuerwehr, da hat sie m.E. eine Garantenpflicht!
    Und auf so ein Urteil können wir warten - man könnte es sogar durch Schludrigkeit schnellstens herbeiführen. Wenn es das nicht schon gibt.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg744964
    Datum15.11.2012 22:05116976 x gelesen
    Geschrieben von Lars T.Ja, bis es dann beim 101.Mal dann plötzlich doch "in echt" brennt...

    Dann habe ich eine Versicherung...

    Ich habe diese Dinger aufgehängt, damit ich nachts aufwache falls was kokelt und dann raus komme. Nicht, damit die Feuerwehr zu mir kommt falls das was piepst.

    Und der Rest ist Wahrscheinlichkeit. Selbst bei gut gewarteten professionellen BMA fahren wir nur ganz selten zu Schadensfeuern, sondern in den allermeisten Fällen zu Täuschungsalarmen oder technischen Defekten. Bei Heimrauchwarnmeldern ist das dann nicht wirklich besser...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW744966
    Datum15.11.2012 22:11116656 x gelesen
    Geschrieben von Frank E.Ist irgendwie ein bitterer Beigeschmack für mich dabei

    Bei mir kommt da nur Unverständnis auf.
    Allerdings erwarte ich das die FW bei "nur piep" sich möglichst rücksichtsvoll Zutritt verschafft.



    Sollten die sich mittels Ramme einen Zugang über meine Haustür brechen....könnte ich unsere Zentrale mit der Fahrzeughalle verwechseln ;)

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen744967
    Datum15.11.2012 22:16116945 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.
    Dann habe ich eine Versicherung...
    ...die sich aber auch freut, wenn der zu regulierende Schaden durch eine frühzeitige Branderkennung nicht ganz so hoch ausfällt, als wenn die Feuerwehr kommt und die Temperaturdifferenz-Methode zum Löschen anwendet.

    Geschrieben von Christian F.
    Ich habe diese Dinger aufgehängt, damit ich nachts aufwache falls was kokelt und dann raus komme. Nicht, damit die Feuerwehr zu mir kommt falls das was piepst.

    Und der Rest ist Wahrscheinlichkeit. Selbst bei gut gewarteten professionellen BMA fahren wir nur ganz selten zu Schadensfeuern, sondern in den allermeisten Fällen zu Täuschungsalarmen oder technischen Defekten. Bei Heimrauchwarnmeldern ist das dann nicht wirklich besser...

    Na ja und wenn Du (tagsüber) nicht da bist, dann wird der feundliche Nachbar (vielleicht/hoffentlich) auf das Piepsdings aufmerksam.
    Ich würde jetzt grad auch soweit gehen, daß ein (Heim-)Rauchmelder "besser" ist als die BMA. Denn die BMA alarmiert automatisch und ohne "qualifizierte Prüfung" die nächste Feuerwehr. Derjenige, der auf den Rauchmelder aufmerksam wird, kann im Rahmen seiner Möglichkeiten prüfen ob es tatsächlich einen erkennbaren Grund für´s Piepen gibt und dann entscheiden: "Rufe ich die 112 an oder nich?".Und selbst dann sitzt da noch ein Disponent, der entscheiden kann den großen oder vielleicht doch nur den kleinen Knopf zu drücken.

    Noch mal: was wäre wohl in Schwerinsdorf passiert, wenn die Nachbarn den stundenlang piependen Rauchmelder nicht für den Wäschetrockner gehalten hätten?! Würde das Haus dann noch stehen? Hätten wir dann weniger Photovoltaik-Anlagen-Panik?

    Meine ja bloß....

    Gruß
    Lars

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg744970
    Datum15.11.2012 22:24   116963 x gelesen
    Geschrieben von Frank E.Wenn Du nicht alle Räume einsehen kannst und nicht sicher ausschliessen kannst, dass es ein Fehlalarm ist, MUSST DU in die Wohnung und durchsuchen. Alleine schon, weil erwartet wird, dass wenigstens die Feuerwehr einen Brand SICHER ausschliesst, wenn Sie durch Warnsysteme alarmiert wird. Das ist die ureigenste Aufgabe einer Feuerwehr, da hat sie m.E. eine Garantenpflicht!


    1. Es ist eine reine Mutmaßung, dass es sich um einen Rauchmelder handelt. Es kann mein Wecker sein, mein Trockner,...

    2. Das Warnsystem hat gerade nicht die Aufgabe ein Alarmsystem zu sein. Selbst wenn es sich um einen Heimrauchwarnmelder handelt ist er eingebaut, um mich zu warnen, nicht um Dritte zu alarmieren. Wer ein Alarmierungssystem will, der kauft eine VdS zugelassene Anlage mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle oder gar der Leitstelle.

    3. Selbst Lärmbelästigung der Nachbarn in Form des Piepsens kann man m.E. ggf. als hinnehmbar einordnen bis z.B. abends bis jemand dessen Heimrauchwarnmeldern piepst aus dem Büro kommt.

    Um was es mir geht. Die ersten BFen fahren schon erhebliche Einsatzzahlen um Heimrauchwarnmelder von der Decke zu nehmen. Das ist eine Ressourcenbindung ohne Ende. Selbst wenn da nur ein LF mit 1/5 hinfährt fehlt das in diesem Augenblick locker für 30-60 Minuten für echte Einsätze zur Schadensabwehr. Und mehr Feuerwehr als Ressourcen wird es definitiv nicht geben...

    Ferner wird um dem Piepsen nachzugehen erheblich in die Grundrechte des Bürgers eingegriffen. Wir erinnern uns. Wenn der Staat da sonst rein will, dann braucht er einen richterliche Anornung dass er da rein darf. Und wir oft hast Du den freundlichen GEZler rein gelassen? Heute kann sich dann der Polizeibeamte vor die Tür stellen, "oh hör mal, da piepst was, laß uns mal nachsehen" und schwups die Marihuanazucht erkunden für die er sonst weil er keine Beweise hat vom Richter keine Genehmigung bekommt.

    Die Heimrauchwarnmelderpflicht in diversen Bundesländern war nie dazu gedacht, eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Feuerwehren zu sein, sondern die Zahl der Brand-/ Rauchtoten zu senken, die sich wenn sie vom Heimrauchwarnmelder geweckt werden selbst ihre Rettung bewerkstelligen können. Nicht dazu, dass die Feuerwehr von Dritten alarmiert wird.

    Wie gesagt. Ich würde mir in der Norm für Heimrauchwarnmelder zwei Dinge wünschen. Erstens eine automatische Quittungsfunktion nach 5 Minuten Alarm, so dass das Gerät dann sichtbar auf "Störung" geht und dann nur noch der "Batteriepieps" kommt um mir anzuzeigen dass da was nicht stimmt. Zweitens eine einfache Abschaltmöglichkeit die ich z.B. morgens bei Verlassen der Wohnung (oder bei Urlaubsreiseantritt wo ich die Teile heute von der Decke nehmen muß) betätigen kann, damit das Ding bis abends schweigt bis ich wieder seinen Schutz will.

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg744971
    Datum15.11.2012 22:29   117084 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Wir geben doch aber jeden Tag so viel Geld für unnötiges Gedöns aus, da wird es doch an den paar Euro für die Rauchmelder nicht scheitern.


    Was jeder für sich selbst durchführen kann wenn er es denn will. Dazu braucht es keine gesetzliche Vorgabe. Und wer es nicht will, der macht es eben nicht. Aber da brauche ich keine gesetzliche Vorgabe, keine Kontrollpflicht,... Wer nicht will, der stirbt eben ggf.

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen744973
    Datum15.11.2012 22:36116944 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.
    Wohnt der Journalist mit oder ohne Rauchmelder.

    Würde mich mal interessieren, ob er den Lebensrettern vertraut - oder ob er diese, wie in seinem Bericht geschrieben, als unnötig abtut.

    Vermutlich hat er keine...

    Geschrieben von Thomas K.
    Dem schreibenden Zeitungsmann empfehle ich mal eine Internetrecherche über durch Rauch / Feuer getötete Kinder (mir fällt da gerade Saarbrücken = 4 tote Kinder bei einem Feuer ein).
    Vielleicht ändert sich dann ja seine Sichtweise - wenn's um seine Kinder geht.

    Wird nicht helfen, da er die Argumentation mit Kindern in seinem Text ja als "Gewissenkeule" bezeichnet. Und ich mag mich täuschen, aber das Foto in seinem Bericht (Quelle: dpad) könnte sogar fast eines aus Saarbrücken sein.... und siehe da...

    Geschrieben von Thomas K.
    Natürlich gibt es in den Mietburgen der Städte lukrative Aufträge über den Einbau und die Wartung der kleinen "Dinger".
    Selbst schuld wer solche Verträge abschließt. Montagezeit mit Magnetbefestigung (bei amazon) und ausmessen max. 5min pro Rauchmelder, Wartungszeit pro Stück vielleicht auch 5min. Wer da viel Geld dafür bezahlt, könnte die Rauchmelder genauso von den Dachhaien warten lassen....

    Geschrieben von Thomas K.
    Wir geben doch aber jeden Tag so viel Geld für unnötiges Gedöns aus, da wird es doch an den paar Euro für die Rauchmelder nicht scheitern.
    Eine Schachtel Zigaretten bzw. deren Wert kann auch Leben retten....

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorRobe8rt 8B., Hörstel / NRW744975
    Datum15.11.2012 23:32116468 x gelesen
    Geschrieben von ---Christian F.---
    Und ich würde nicht wollen, dass bei mir die Feuerwehr nur weil in meiner Wohnung ein Heimrauchwarnmelder Amok piepst sich Zugang verschafft.

    Kannst du von außen erkunden, ob es sich nicht vielleicht um einen CO Melder handelt? Man sieht nix, man riecht nix. Sich Zutritt zu verschaffen ist für mich unabdingbar.

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW744976
    Datum15.11.2012 23:58116971 x gelesen
    Geschrieben von Lars T.Na ja und wenn Du (tagsüber) nicht da bist, dann wird der feundliche Nachbar (vielleicht/hoffentlich) auf das Piepsdings aufmerksam.

    Jep, bestenfalls schaut er nach und sieht Rauch, Feuer etc.. und ruft DANN die Feuerwehr. In der Praxis vermute ich aber eher: Der Nachbar hört, hört, hört und hört (weil er nix sehen kann und auch keine aufmacht). Irgendwann (nach 10-15 Minuten?) ist er genervt, nun es gibt es zwei Möglichkeiten a) er ruft die Feuerwehr weil er weiß wie ein HRM klingt b) er ruft die Polizei die wiederum evtl. die Feuerwehr ruft weil sie wissen wie ein HRM klingt. Nun ist aber die Frage wer ist Örtlich/Rechtlich zuständig? Weil das ist für mich als "HRM Betreiber" wichtig, wenn ich den bei einem Fehlalarm ein neues Schloss oder evtl. neue Haustüre haben will!

    Geschrieben von Lars T.Rufe ich die 112 an oder nich?".Und selbst dann sitzt da noch ein Disponent, der entscheiden kann den großen oder vielleicht doch nur den kleinen Knopf zu drücken.

    Och wenn man ein entsprechendes Stichwort hat, ist es als Disponent sicherlich einfach. Die Frage ist was entscheidet der Einsatzleiteiter vor Ort? Wenn jeder der nun (ob Pflicht oder nicht) bei sich HRM installiert damit rechnen muss jeder Zeit von irgendjemanden die Türe aufgebrochen zu bekommen, denke ich dass spätestens nach dem ersten Fehlalarm und defekter Türe die Dinger ohne Batterie in der Ecke liegen.

    Also ich bin bei diesem Thema eher auf der Seite von Christian F.

    Gruß

    Dirk

    Der froh ist entspannte Nachbarn zu haben die Ihn im Zweifel erst einmal auf Handy anrufen um ihn auf einen seiner fehlalarmierenden HRM hinzuweisen.

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen744977
    Datum16.11.2012 01:52116845 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.da ja das alte Forum des Feuerwehrmagazins ja seit vielen Jahren abgeschaltet ist. Daher kann er die Meinung dort nicht gelesen haben.

    Warum nicht? So sieht man, wie Aktuell die Berichte sind.

    Gruß
    Heinrich

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg744978
    Datum16.11.2012 01:56116814 x gelesen
    hallo,

    Der Autor des Artikel bezieht sich auf ein Kommentar auf der Webseite des Feuerwehr-Magazins.

    Die Bezeichnung "Forum" passt da dann nicht.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen744980
    Datum16.11.2012 07:34116368 x gelesen
    Die Frage darf sich doch nicht auf die Gesamtzahl der Toten beziehen, sondern in wie vielen Fällen gab es Tote trotz eingebauter und funktionsfähiger Rauchwarnmelder.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen744983
    Datum16.11.2012 08:37116348 x gelesen
    Zitat T.M.:

    "Ist diese Fragestellung hier nicht Grundsätzlich falsch ?
    Sollte nicht die Frage gestellt werden;
    Wie oft haben Rauchmelder als 1. gemeldet ?"

    Genau dies ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt. Es geht nicht nur um "Leben retten", Rauchmelder haben oft genug dafür gesorgt das ein Kleinbrand rechtzeitig entdeckt und unter Umständen sogar von den Bewohnern selbst gelöscht wurde ohne die Feuerwehr zu rufen. Letzteres sollten sie zwar immer tun, aber in der Praxis...

    Helmut Raab

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg744990
    Datum16.11.2012 09:39116406 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Christian F.Was jeder für sich selbst durchführen kann wenn er es denn will. Dazu braucht es keine gesetzliche Vorgabe. Und wer es nicht will, der macht es eben nicht. Aber da brauche ich keine gesetzliche Vorgabe, keine Kontrollpflicht,... Wer nicht will, der stirbt eben ggf.

    Dann schaffen wir noch die Gurtpflicht und die Helmpflicht ab.
    Die Pflicht für eine BMA, vernünftige Fluchtwege etc. für Versammlungsstätten schaffen wir auch ab, es muss nur für den Nutzer klar ersichtlich sein, ob da etwas vernünftiges vorhanden ist oder nicht. Die Theatervorstellung wird dann ein paar Euro billiger und jeder entscheidet selbst was er sich leisten will.

    Ich denke mal weiter drüber nach, wo der Staat uns arme Bürger überall gängelt. Bestimmt fallen mir noch mehr Dinge ein, die der Staat nur vorgeblich zu unserem Schutz macht, uns in Wahrheit aber gängeln und bevormunden will.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen744994
    Datum16.11.2012 09:57116476 x gelesen
    Moin!

    Wenn es nur so wäre:Geschrieben von Christian F.Wer nicht will, der stirbt eben ggf. wäre ich 100% bei dir.
    Leider gibt es aber Menschen deren "wollen oder nicht wollen" eigentlich anderen Personen obliegt, und wenn z.B. aber die Intelligenz der Erziehungsberechtigten nicht dazu reicht sich Rauchmelder an die Decke zu kleben, baden das Menschen im Alter von 0 bis ca. mind. 14 ggf. Jahren aus ....

    Um es ganz überspitzt auszudrücken: Wer sterben will (und das mit eigenem, vernunftbegabtem Willen kundtun kann) darf sterben!
    Aber wenn jemand diesen Willen nicht vernuftbedingt kundgetan hat/kundtun kann, müssen wir davon ausgehen das er sich weiter seines Lebens erfreuen möchte.

    Gruß Jan

    Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;)

    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg744995
    Datum16.11.2012 10:16116290 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jan K.Leider gibt es aber Menschen deren "wollen oder nicht wollen" eigentlich anderen Personen obliegt, und wenn z.B. aber die Intelligenz der Erziehungsberechtigten nicht dazu reicht sich Rauchmelder an die Decke zu kleben, baden das Menschen im Alter von 0 bis ca. mind. 14 ggf. Jahren aus ....
    Unter Anderem im Interesse dieser Personen die selbst nicht für ein Rauchmelder sorgen können ist die Rauchmelderpflicht sinnvoll!

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW745007
    Datum16.11.2012 11:10116432 x gelesen
    Geschrieben von Jan K.Aber wenn jemand diesen Willen nicht vernuftbedingt kundgetan hat/kundtun kann, müssen wir davon ausgehen das er sich weiter seines Lebens erfreuen möchte.


    Eines der Risiken am Leben ist es sterben können.


    Besonders sehenswert finde ich diese Statistik;
    http://de.statista.com/statistik/daten/studie/155558/umfrage/mittlere-anzahl-der-brandtoten-auf-100-braende-in-ausgewaehlten-laendern/

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen745038
    Datum16.11.2012 13:37116472 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Martin D.
    naja, wenn man ohn SoSi zu privaten Meldern fährt... ;-)
    Na ja, Du liest schon wie die Meute mit Schaum vor dem Mund wartet...;-)

    Wenn nur das OA hinfährt, könnte das "Organisationsverschulden" nach sich ziehen...
    Was der 3-Schichtarbeiter meint, der über den Tag etwas Schlaf finden will, stört keinen "Sesselfurzer"...
    Ja und solange der RM nicht eclusiv genormt ist (auch von der akustischen Detektion) und man Spülen, Spielzeuge und Windeln mit Melder so "piepsen" lassen kann, bleibt alles Sch..., wie der Stammhalter der gerade drinn liegt während Mutti schnell mal im Supermarkt ist. Und der Versicherer zeigt Dir nen Vogel, wenn Du 25 EUS für den Zylinder und 50 für den Schlosser zurück haben willst... (weil: Fahrlässig...!!!)

    Ich kann die Klagen der Wohnungswirtschaft teilweise verstehen. Bei einem unserer Kunden mit einem relativ kleinen Bestand ist mittlerweile nur 1 Stelle für die ganze Verwaltung der Rauchmelder
    verantwortlich.

    M.M. ist die ganze "Pflicht" sinnlos! Man kann nur Aufklären und hoffen, das viele die Vorteile verstehen. Denn auf die Miete umgelegt - heißt doch, es entsteht kein (wirklicher) monetärer Nutzen? Sonst könnt man das doch kostenlos machen. Ja wie denn nun - liebe Profitgeier?

    mkg hwk

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen745058
    Datum16.11.2012 14:53116157 x gelesen
    Geschrieben von Jan K.Leider gibt es aber Menschen deren "wollen oder nicht wollen" eigentlich anderen Personen obliegt, und wenn z.B. aber die Intelligenz der Erziehungsberechtigten nicht dazu reicht sich Rauchmelder an die Decke zu kleben, baden das Menschen im Alter von 0 bis ca. mind. 14 ggf. Jahren aus ....

    Und die Damen und Herren / Jugendlichen / Kinder in diversen Heimen.
    Denn trotz BMA gibts da nur wenige mit RM in jedem Zimmer...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP745063
    Datum16.11.2012 15:03   116258 x gelesen
    Geschrieben von Christian F. Ferner wird um dem Piepsen nachzugehen erheblich in die Grundrechte des Bürgers eingegriffen. Wir erinnern uns. Wenn der Staat da sonst rein will, dann braucht er einen richterliche Anornung dass er da rein darf. Und wir oft hast Du den freundlichen GEZler rein gelassen? Heute kann sich dann der Polizeibeamte vor die Tür stellen, "oh hör mal, da piepst was, laß uns mal nachsehen" und schwups die Marihuanazucht erkunden für die er sonst weil er keine Beweise hat vom Richter keine Genehmigung bekommt.Sonst bist du derjenige (um nicht zu schreiben der erste), der der staatlichen "Gewalt" gerne mehr bzw. härtere Rechte zuschreiben würde, und jetzt unterstellst du, dass "irgendein Piepsen" als Grund für ansonsten unberechtigte Wohnungsbesuche hergenommen wird?

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen745064
    Datum16.11.2012 15:05116166 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner K.Und der Versicherer zeigt Dir nen Vogel, wenn Du 25 EUS für den Zylinder und 50 für den Schlosser zurück haben willst... (weil: Fahrlässig...!!!)

    Was soll hier genau fahrlässig sein?

    Soll es jetzt fahrlässig sein der Montagepflicht für Rauchwarnmelder nachzukommen?

    Oder soll es jetzt fahrlässig sein vorsichtshalber den Service 112 auf einen Piepton, der möglicherweise auf einen Rauchwarnmelder hindeutet, hinzuweisen?

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern745071
    Datum16.11.2012 15:38116157 x gelesen
    bemerkenswerte Statistik vom Grundsatz her - nur der Wert für Italien "verwirrt" mich

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland745082
    Datum16.11.2012 15:58116240 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wie gesagt. Ich würde mir in der Norm für Heimrauchwarnmelder zwei Dinge wünschen. Erstens eine automatische Quittungsfunktion nach 5 Minuten Alarm, so dass das Gerät dann sichtbar auf "Störung" geht und dann nur noch der "Batteriepieps" kommt um mir anzuzeigen dass da was nicht stimmt. Zweitens eine einfache Abschaltmöglichkeit die ich z.B. morgens bei Verlassen der Wohnung

    Das wäre ja eine Forderung an die Industrie, die man durchaus stellen kann. Z.B. durch Mitarbeit in den Gremien VB so wie Franz Peter ja auch in Bayern aktiv dabei ist. Ich halte die Möglichkeit, dass sich mancher einen solchen teureren Rauchmelder mit Abschaltmöglichkeit kaufen kann, für gut. Aber nach 5 Minuten abschalten ist m.E. zu kurz: Da würde "Master auf Puppets" noch mit voller Lautstärke laufen ;-)

    Geschrieben von Christian F. Die ersten BFen fahren schon erhebliche Einsatzzahlen um Heimrauchwarnmelder von der Decke zu nehmen
    Und die beklagen sich jetzt öffentlich, dass es zu viele Rauchmelder gibt? So ein Problem könnte man ja benennen und versuchen, gemeinsam mit Pol und Rettungsdienst eine Lösung zu finden. Ich traue ehrlich gesagt gerade den BF'en zu, dass sie professionell abklären können, ob es in einer Wohnung brennt und ob Gefahr im Verzug ist - bzgl. Fragestellung "schnelle Wohnungsöffnung oder langsam oder gar nicht.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg745084
    Datum16.11.2012 16:02116304 x gelesen
    Geschrieben von Frank E.Und die beklagen sich jetzt öffentlich, dass es zu viele Rauchmelder gibt?

    Die stellen jetzt zumindest fest, dass wenn man da einen Zug mit Stichwort "Wohnungsbrand" hinschickt (weil der Leitrechner nix anderes kennt) oder auch nur ein LF mit gesondertem Stichwort "Heimrauchwarnmelder" o.ä. als Folge der Stall in der Wache doch häufig leer ist und zu anderen, parallelen Ereignissen dann weiter entferntere Wachen fahren müssen (was i.S. der Hilfsfrist jetzt auch nicht so toll ist).

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern745089
    Datum 16.11.2012 16:11   117296 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Die ersten BFen fahren schon erhebliche Einsatzzahlen um Heimrauchwarnmelder von der Decke zu nehmen.

    Kann ich von uns gar nicht bestätigen und solange wir noch zu mehr Wohnungsöffnungen fahren,wegen überquellenden Briefkästen, weil Telefon ständig belegt ist,weil der Hund bellt,die Katze auf dem Balkon jault,der Herd angeblich an ist , die Freundin ihre Freundin seit 10 min nicht mehr erreicht,der Wohnungsschlüssel von innen steckt, die armen RD-Mädels der Patient zu schwer ist, ja um Himmels Willen dann fahr ich auch zu einem piependen Rauchmelder, erstens ist das bei einer BF gefälligst unser Job und bin dann froh wenns die leere Batterie ist,anstelle das Kleinkind das Streichhölzer im Kinderzimmer ausprobiert hat und sich vor Angst und Piepserei dann doch im Kleiderschrank versteckt und erstickt dabei.
    Manch eine BF wäre froh,zu einem unbestätigten Rauchmelderalarm zu fahren,als sinnlos Schlösser und Burgen zu sichern, Parksünder aufschreiben,Strassenbeleuchtungskörper auszutauschen und Hunde ohne Leine einzufangen.
    Ich finde die Diskussion irgendwie, na ja einigen wir uns auf Seltsam.
    Gruß Klaus


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    http://www.facebook.com/gordon.gollob

    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland745097
    Datum16.11.2012 17:07116168 x gelesen
    Geschrieben von Sven T.Andersherum, dass man Probleme wegen Unterlassen bekommt, wenn man auf die Meldung nicht reagiert, halte ich für realistischer.
    Ich gelobe, dass ich nicht bei Dir abgeschrieben habe - auch wenn Deine Antwort einige Minuten schneller war.

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen745103
    Datum16.11.2012 18:17   116453 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Klaus S.
    Manch eine BF wäre froh,zu einem unbestätigten Rauchmelderalarm zu fahren,als sinnlos Schlösser und Burgen zu sichern, Parksünder aufschreiben,Strassenbeleuchtungskörper auszutauschen und Hunde ohne Leine einzufangen.
    Ich finde es ja auch gut Klaus, wenn eine BF das so tolerant sieht. Auf die paar Liter Diesel sollte es nicht ankommen und die Kollegen (oder Beamten) sind sicher motivierter im Kontakt mit der Bevölkerung was mit den Händen vor Ort zu machen... (als immer nur Flyer zu streuen)

    Ich finde die Diskussion irgendwie, na ja einigen wir uns auf Seltsam.
    Das liegt einfach daran, das die größere Zahl der Bürgern von der FF abhängt.
    Und es hier Fachforum! Logo ist, das "Fehlalarme" der BMA kostenpflichtig sind. Und was ist dann bei RWM??? (anders)

    Ich weiß, was bei meinem AG (ca. 450 MA + Kleinstadt) der "Fehlalarm BMA" kostet. Na gut für den kleinen Mann reicht vielleicht auch noch kleinerer Anmarsch.
    Noch nicht mal angesprochen hier: was ist wenn das "Gepiepse" im 4.OG ist - DLK?

    Aber egal: bei der FF enststehen auf jeden Fall Lohnausfallkosten - und nun? (kein Feuer, nur Wasser übergekocht, während Frauchen mit Hund Gassi und Else erzählt, das der Kater nun doch Junge bekommen hat ;-))) ... oder viele andere Beispiele, die das Leben schreibt... und hier schon beschrieben wurden.

    (ja wer neue Autos braucht, wird jeden Strohhalm suchen)

    mkg hwk

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern745107
    Datum16.11.2012 18:30116313 x gelesen
    Hallo Hans,
    Geschrieben von Hanswerner K.Das liegt einfach daran, das die größere Zahl der Bürgern von der FF abhängt.
    Ich habe auf ein Zitat das speziell die BF angesprochen hat geantwortet.

    Geschrieben von Hanswerner K.Das liegt einfach daran, das die größere Zahl der Bürgern von der FF abhängt.
    Und es hier Fachforum! Logo ist, das "Fehlalarme" der BMA kostenpflichtig sind. Und was ist dann bei RWM??? (anders)


    Das liegt wohl an der Kostensatzung ein jeder Gemeinde, wenn der Nachbar anruft und sagt : Es piepst in der Wohnung nebendran und es hört sich an wie ein Rauchmelder weil ich weiss das mein Nachbar einen Rauchmelder hat", dann ist das kein BMA Alarm,sondern mindestens eine unklare(Not)lage da fahrt auch die FF hin, ich kann dir zig FF,s hier nennen,die diese Stichwort oder gar "Erkrankt" in ihrer AAO drinstehen haben, und hinfahren,mit allem Komfort, für mich macht es keinen Unterschied,der piepsende Rauchmelder oder der Anruf das meines Nachbarn BNriefkasten überquellt und ich ihn seit 1 Woche nicht mehr gesehen habe,gebt einfach dem Kind einen anderen Namen,warum wohl ? Bei weiteren Unklarheiten,gerne Morgen persönlich am runden Tisch :-)
    Gruß Klaus


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen745116
    Datum16.11.2012 18:51116193 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Klaus S.
    Bei weiteren Unklarheiten,gerne Morgen persönlich am runden Tisch :-)
    Ja machen wir und Du kannst sicher sein, das ich unseren (neuen) Kämmerer NICHT mitbringe... ;-)

    mkg hwk

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern745117
    Datum16.11.2012 18:51116151 x gelesen
    das ist auch gut so, der Abend sollte ja unterhaltsam sein :-)


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen745130
    Datum16.11.2012 21:21116094 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Die ersten BFen fahren schon erhebliche Einsatzzahlen um Heimrauchwarnmelder von der Decke zu nehmen. Das ist eine Ressourcenbindung ohne Ende. Selbst wenn da nur ein LF mit 1/5 hinfährt fehlt das in diesem Augenblick locker für 30-60 Minuten für echte Einsätze zur Schadensabwehr. Und mehr Feuerwehr als Ressourcen wird es definitiv nicht geben...

    Mit der Argumentation könnte man auch zu jeder BMA und EMA erstmal 'nen Sicherheitsdienst zum gucken schicken statt Feuerwehrs oder Polizei.

    MkG
    Thomas

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    AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg745131
    Datum16.11.2012 22:15116271 x gelesen
    Da sitz ick hier vor mein PC , hab 56 "zur Zeit" laufende Einsätze auf dem Schirm, ein ruhiger Abend, schaffe es gelegentlich dem Thema zu folgen und kann nur mit dem Kopf schütteln über die Menung ganz weniger augewählter Herren hier die darüber diskutieren
    ihresgleichen (also uns) zu verklagen weil wir ein Feuer nicht wirklich ausschießen konnten ohne seine Tür einzutreten.
    Führungskräfte ohne GMV ?

    Mir fehlen eigentlich die Worte

    schönes Wochenende allen

    www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW745136
    Datum16.11.2012 23:04116269 x gelesen
    Hallo Mario,

    Geschrieben von Mario G. hier die darüber diskutieren
    ihresgleichen (also uns) zu verklagen weil wir ein Feuer nicht wirklich ausschießen konnten ohne seine Tür einzutreten.
    Führungskräfte ohne GMV ?


    mit nichten, aber ich denke schon dass diese Frage in Zukunft die Gerichte beschäftigen wird, oder zum Teil schon hat Klick. Wie gesagt, ich wäre alles andere als Begeistert wenn mir jemand meine Wohnungstüre zerstört, nur weil es dahinter laut Piept.

    GMV hin oder her

    Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg745137
    Datum16.11.2012 23:18116162 x gelesen
    Hallo Dirk !

    da wir uns ja persönlich kennen :-) Du weißt schon das Du nicht gemeint warst, gelle ?

    LG Mario

    www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen745138
    Datum16.11.2012 23:22116082 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Die stellen jetzt zumindest fest, dass wenn man da einen Zug mit Stichwort "Wohnungsbrand" hinschickt (weil der Leitrechner nix anderes kennt) oder auch nur ein LF mit gesondertem Stichwort "Heimrauchwarnmelder" o.ä. als Folge der Stall in der Wache doch häufig leer ist und zu anderen, parallelen Ereignissen dann weiter entferntere Wachen fahren müssen (was i.S. der Hilfsfrist jetzt auch nicht so toll ist).

    Na und, das ist wie bei ne BMA. zigmal umsonst hingefahren und dann das eine mal, wo dann doch das Essen auf dem Herd brennt und der Bewohner vor dem Fernseher eingeschlafen ist (oder von mir auch mit ner Zigarette im Bett eingeschlafen ist und die FW gerade noch rechtzeitig kommt). Und nu? Immer noch der doofe Rauchmelder oder "gut das es die gibt"?
    Man kann nicht alles haben.

    Heinrich

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW745139
    Datum16.11.2012 23:23116016 x gelesen
    Geschrieben von Mario G.da wir uns ja persönlich kennen :-) Du weißt schon das Du nicht gemeint warst, gelle ?

    Jau schon klar mein Freund ;-)

    LG zurück

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen745140
    Datum16.11.2012 23:30116077 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich B.Na und, das ist wie bei ne BMA. zigmal umsonst hingefahren und dann das eine mal, wo dann doch das Essen auf dem Herd brennt und der Bewohner vor dem Fernseher eingeschlafen ist (oder von mir auch mit ner Zigarette im Bett eingeschlafen ist und die FW gerade noch rechtzeitig kommt).

    Ein deutliche Unterschied ist, daß man bei der BMA im Anschluß kassieren kann gerade weil der Eigner will, daß die Feuerwehr kommt, wenn sein Spielzeug anschlägt und die Feuerwehr zudem i.d.R. keine Probleme hat sich gewaltfrei Zugang zum Objekt zu verschaffen.

    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP745149
    Datum17.11.2012 08:57116138 x gelesen
    Geschrieben von Marc D.gerade weil der Eigner will, daß die Feuerwehr kommt, wenn sein Spielzeug anschlägtDas Spielzeug wird ihm vorgeschrieben, und ob und wieviel Feuerwehr anreist liegt auch nicht wirklich in seinem eigenen Willen...

    Geschrieben von Marc D.und die Feuerwehr zudem i.d.R. keine Probleme hat sich gewaltfrei Zugang zum Objekt zu verschaffen.Das hat sie bei Wohnungen mit ihrer Ausrüstung ja auch nicht, komischerweise wird da der gewaltsame Zugang als Nonplusultra gesehen.

    Was würde eine Feuerwehr bei einer BMA-Auslösung machen, wo sie vor Ort von außen keinen Rauch wahrnehmen kann, kein Feuer, keine Temperaturerhöhung etc., aber ihre gewaltlosen Zugangsmöglichkeiten sind warum auch immer gerade dieses eine Mal nicht gegeben?

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen745152
    Datum17.11.2012 10:21115948 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Was würde eine Feuerwehr bei einer BMA-Auslösung machen, wo sie vor Ort von außen keinen Rauch wahrnehmen kann, kein Feuer, keine Temperaturerhöhung etc., aber ihre gewaltlosen Zugangsmöglichkeiten sind warum auch immer gerade dieses eine Mal nicht gegeben?
    Also die Feuerwehren, die ich kenne, warten auf einen Verantwortlichen und/oder reisen ggf. auch schon vorher wieder ab...

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW745155
    Datum17.11.2012 12:13116111 x gelesen
    Geschrieben von Lars T.Also die Feuerwehren, die ich kenne, warten auf einen Verantwortlichen und/oder reisen ggf. auch schon vorher wieder ab...

    Hüstel also ich pers. hab es schon erlebt wo ernsthaft erwogen wurde in eine Bank(!) einzubrechen ;-).

    Wurde dann aber doch nicht gemacht. Ansonsten aber wohl eher ersteres.

    Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW745156
    Datum17.11.2012 13:00116096 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.Ich finde die Diskussion irgendwie, na ja einigen wir uns auf Seltsam.


    Seltsam daran ist wohl eher die ein oder andere Rechtsprechung und ich denke dies wird sich auch erst ändern wenn der ein oder andere Richter selbst einmal HRM installiert hat.

    Hier hat das jemand (wie ich finde) mal versucht schön "aufzudröseln". Eines würde mich aber trotzdem noch interessieren und zwar ob Du bei Dir zu Hause auch Rauchmelder installiert hast und wenn ja wie Deine Fehlarmquote den so ist?


    Gruß

    Dirk

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    AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen745158
    Datum17.11.2012 13:33115964 x gelesen
    Geschrieben von D.S.:

    "Eines würde mich aber trotzdem noch interessieren und zwar ob Du bei Dir zu Hause auch Rauchmelder installiert hast und wenn ja wie Deine Fehlarmquote den so ist?"


    Die Frage hat sich zwar nicht an mich gerichtet aber:

    Ich habe seit dem Zeitpunkt, als die ersten Heimrauchmelder auf den Markt kamen, solche in der Wohnung und im Büro und dadurch die verschiedensten Generationen und Fabrikate erlebt. Fehlalarmquote: 0. Natürlich "mucken" die Dinger wenn eine neue Batterie benötigt wird - aber damit kann ich gut leben.

    Helmut Raab

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW745159
    Datum17.11.2012 13:39115885 x gelesen
    Hallo Helmut,


    Geschrieben von Helmut R.Fehlalarmquote: 0. Natürlich "mucken" die Dinger wenn eine neue Batterie benötigt wird - aber damit kann ich gut leben.

    habe auch schon sehr lange RM (ca. 10 Stück) im ganzen Haus verbaut und festgestellt dass diese schon ab und an Fehlalarmieren, bin jetzt dazu über gegangen die Dinger wegzuschmeißen wenn sie um neue Batterien betteln und durch neue zu ersetzen. Seit dem ist Ruhe. Welche Fabrikate hast Du den und was kosten diese?


    Gruß

    Dirk

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    AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen745161
    Datum17.11.2012 14:07115934 x gelesen
    Frage DB:

    Welche Fabrikate hast Du den und was kosten diese?


    Aktuell überwiegend Kidde Q1, sind aber auch noch zwei "Oldtimer" da die demnächst (wenn ein Batteriewechsel fällig wird) rausfliegen. Der Kidde kostet um die 22 und liegt etwa gleich mit einem aktuellen Hekatron-Produkt.

    Wenn ich zur nächsten Generation umsteige werde ich allerdings auf vernetztbare Produkte zurückgreifen um ein Etagenproblem zu lösen.

    Helmut Raab

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern745173
    Datum17.11.2012 23:10115980 x gelesen
    Als Feuerwehrmann und Vorbild habe ich selbstverständlich Rauchmelder und das seit der Zeit wo sie noch fast unerschwinglich waren
    Fehlerquote bisher null und nein sie sie sind nicht kaputt oder Batterie leer, deswegen verstehe ich dieses Zitat auch nicht, da dies auch von meinen Kollegen so bestätigt wird.
    Wahrscheinlich liegts doch an der Investition.


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW745182
    Datum18.11.2012 08:59115889 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.Als Feuerwehrmann und Vorbild habe ich selbstverständlich Rauchmelder und das seit der Zeit wo sie noch fast unerschwinglich waren
    Fehlerquote bisher null


    Dan scheint es wohl wirklich an der Qualität zu liegen, Danke

    Geschrieben von Klaus S.deswegen verstehe ich dieses Zitat auch nicht

    Weil ich die Diskussion rein gar nicht seltsam finde, da ich mir genau darüber in der Vergangenheit schon einmal Gedanken machen musste. Ich war auf jeden Fall heilfroh, dass mich meine Nachbarn erst einmal über Handy informiert haben und nicht sofort die 112.
    Ein weiteres Glück, dass ich nicht ganz soweit weg von zu Hause war und selber nachsehen konnte. Was ist aber wenn man im Urlaub ist?
    Ich denke schon das dies in Zukunft noch zum Problem werden kann, zumal es ja wirklich massive Qualitätsunterschiede zu geben scheint. Na ja zumindes funktionieren meine (billigen) RM bei einem (echtem) Alarm (Toast) ja zuverlässig ;-).


    Gruß und nichts für ungut

    Dirk

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern745184
    Datum18.11.2012 09:48115811 x gelesen
    Kein Problem, Dirk jeder muss mit seiner fasson glücklich werden. Wenn es bei mir piepst und ich nicht da bin hat jemand meines Vertrauens einen Schlüssel. Ist mir lieber als eventuell nicht mit dem Handy erreichbar zu sein.


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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen745185
    Datum18.11.2012 09:58115485 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Dirk B.Na ja zumindes funktionieren meine (billigen) RM bei einem (echtem) Alarm (Toast) ja zuverlässig ;-).Meine Erfahrung: Die billigen RWM (3.99 bei O*I) funktionieren genau so gut wie die Teureren. Einziger Unterschied von 5 Billigen neigt ggf. einer zu "Fehlalarmen", das merkt man aber idR. schon in der ersten Woche (dann allerdings logischerweise mal nachts ;-) ). Ich habe das damit gelöst das der "Fehlalarmierer" einfach in die Tonne getreten wurde und eine anderer gleicher Preisklasse an die Decke geklebt wurde.
    Nach 5 Batterien fliegen meine RWM eh raus und es kommen neue billige rein, denn ich bin der Meinung das auch der teuerste opt. RWM verschmutzt und dann nicht mehr so zuverlässig arbeitet. Und soviel Geld mag ich der "RWM-Industrie" nu auch nicht in den Rachen schmeißen ;-)

    Gruß Jan

    Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;)

    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW745186
    Datum18.11.2012 10:35115696 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.Wenn es bei mir piepst und ich nicht da bin hat jemand meines Vertrauens einen Schlüssel.

    Setzt aber voraus das dieser auch gerade greifbar ist, aber von dem ab hat natürlich auch jemand meinen Schlüssel. Alleine schon wegen der zunehmenden Vergesslichkeit ;-).

    Gruß

    Dirk

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern745187
    Datum18.11.2012 10:39115735 x gelesen
    In dem Fall kommen meine Kollegen und das ist gut so :-) dazu sind sie da


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW745247
    Datum19.11.2012 10:30115754 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner K.a und solange der RM nicht eclusiv genormt ist (auch von der akustischen Detektion) und man Spülen, Spielzeuge und Windeln mit Melder so "piepsen" lassen kann, bleibt alles Sch..., wie der Stammhalter der gerade drinn liegt während Mutti schnell mal im Supermarkt ist. Und der Versicherer zeigt Dir nen Vogel, wenn Du 25 EUS für den Zylinder und 50 für den Schlosser zurück haben willst... (weil: Fahrlässig...!!!)

    Wenn also der "Stammhalter" nicht die Auslöseursache des Rauchmelders ist (so stark qualmt iene Windel ja nun auch nicht):

    Wieso ist das verlassen einer Wohnung mit Rauchmeldern drinnen fahrlässig?

    (im Allgemeinen hat man doch grade für normale fahrlässigkeit die Versicherung)

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW745252
    Datum19.11.2012 11:53115601 x gelesen
    Geschrieben von Dirk B.Hüstel also ich pers. hab es schon erlebt wo ernsthaft erwogen wurde in eine Bank(!) einzubrechen ;-).

    War bei uns schon mal der örtliche Supermarkt. Man hat sich dann doch geeinigt auf den Verantwortlichen zu warten.

    Gruß
    Thomas

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg745257
    Datum19.11.2012 13:59115873 x gelesen
    hallo,

    In den letzten Tagen sind einige interessante Einsatzberichte bei denen Rauchmelder eine bedeutende Rolle gespielt haben in die Einsatzdatenbank eingetragen worden.

    Wenn man mal in der Liste zürückgeht könnte man meinen das solche Berichte jetzt immer mehr kommen.

    Entweder ist die Feuerwehr sensibilisiert und erwähnt die Rolle der Heimrauchmelder öfters in den Einsatzberichten oder kann man auch hier schon festtellen das durch die steigende Verbreitung auch mehr Brände frühzeitiger erkannt werden.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW745263
    Datum19.11.2012 15:44115508 x gelesen
    Ich denke, der Artikel ist mehr als unglücklich formuliert. Er will anscheinend auf die "GEwissenskeule" ansprechen und hat sich nicht so ausgedrückt, das das klar ist. Da gibt es bessere Beispiele aus der Vergangenheit, die besser gewesen wären.
    Ich bin für Rauchmelder und jeder sollte sie haben. Aber ich bin gegen eine Pflicht, warum:
    Sobald eine Pflicht besteht, bin ich dazu verpflichtet. Halte ich mich nicht daran, sieht es für mich zimlich düster aus. Was ist denn, wenn mir mitten in der Nacht die Batterie eines Melders leergeht und ich um zwei Uhr Nachts keine in der Schublade habe. Weil ich aber Schlaftrunken hantiert habe, habe ich die Wohnzimmerstehlampe brennen lassen und die hat, weil verschoben, die Vorhänge in Brand gesetzt? Schon bin ich dran und zahle meinen Schaden selber, ich habe ja gegen die Pflicht verstoßen.

    Von ganz anderen Auswüchsen sind dann natürlich die Mieter betroffen. Ich wehre mich dagegen, das mein Vermieter mir Brandmelder aufdrückt, die ich natürlich mit 10-20 pro Stück und Jahr bezahlen soll. Das sind bis zu 120! Dafür soll ich meine Funkvernetzten, mit CO und Gas Meldung rausreißen, weil es sonst ja Unstimmigkeiten gibt. Das ich in der Lage bin einen Brandmelder selbst zu warten, geht man erst aus, wenn ich eine Sachkunde nachweisen kann. Das Thema hatten wir hier ja schon erschöpfend.

    Daher, Brandmelder ja, aber Pflicht nein.

    Ein anderes Lieblingsbeispiel dafür sind Winterreifen...

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen745278
    Datum19.11.2012 18:37115676 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Manuel S.
    Wenn also der "Stammhalter" nicht die Auslöseursache des Rauchmelders ist (so stark qualmt iene Windel ja nun auch nicht):
    Wieso ist das verlassen einer Wohnung mit Rauchmeldern drinnen fahrlässig?

    Das hast Du wohl etwas mißverstanden. Ich meinte: wenn der RWM genau so klingt wie die "elektronische Windel", die Kaffetasse, die sich meldet, wenn der Inhalt abkühlt. Oder Fritzchens erster Alarmanlagenbausatz, Computerspiel oder...
    ...der Fernseher noch nicht leiser gestellt werden muß, wenn die Sendung schießt, oder jemand vergewaltigt wird...

    Könnte es sein, das deine Tür so häufig eingetreten wird, das die Versicherer mal genug von Deiner "Fahrlässigkeit" haben...?

    Ansonsten: RWM ja (ich habe 5), nette Nachbarn auch, die es wissen und mich erreichen können.
    Aber bitte nicht immer gleich Oberschlau (und anonym) die Staats(Gemeinde)macht.

    Und was die "Pflicht" betrifft: Es gibt Leute (v.a. Ältere), die nehmen Pflichten noch ernst! Aber können die auch alle noch so ein Teil an die Decke dübeln und es Warten?
    Da kommt er doch schon wieder, der Mammon...

    mkg hwk

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen745279
    Datum19.11.2012 18:53115570 x gelesen
    Nabend!

    Geschrieben von Hanswerner K.Aber können die auch alle noch so ein Teil an die Decke dübeln und es Warten?Im Notfall wird es halt so hoch das es gerade noch erreichbar ist an die Wand montiert.
    An den RWM kommt selbstklebende Magnetfolie, an die Wand wird mittels T*S*-Powerstrips eine kleine Metallplatte geklebt, fertsch! Besser als nix! Das bekommt selbst eine Pflegekraft hin, der Batteriewechsel ist ja nun auch kein Teufelswerk ...

    Gruß Jan

    Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;)

    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen745280
    Datum19.11.2012 19:18115530 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Jan K.
    Das bekommt selbst eine Pflegekraft hin, der Batteriewechsel ist ja nun auch kein Teufelswerk ...
    Hast Du schon mal eine kostenoptimierten 9V-Block in einen ebenso optimierten RWM gewechselt ...;-)

    Es gibt 3 Möglichkeiten:
    1. es geht gut!
    2. ein Clip der Batterie bleibt im Adapter des RWM hängen - nicht so schlimm, kriegt man mit kleinem Schraubenzieher raus und Batt eh Asche
    3. Clip vom Adapter bleibt auf Batt! - Große Sch..., hier hilft nur noch löten, wer kann das (ich meine nicht einen verlö... ,-))

    Ach so: natürlich kann man sich auch einen neuen RWM kaufen mit nagelneuer Batt...

    mkg hwk

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW745285
    Datum19.11.2012 19:47115572 x gelesen
    Geschrieben von Jan K.Das bekommt selbst eine Pflegekraft hin...

    Die das aber nicht machen darf, weil es eine zu Haushaltsnahe Dienstleistung ist.

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen745287
    Datum19.11.2012 19:56115545 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Harald S.
    Die das aber nicht machen darf, weil es eine zu Haushaltsnahe Dienstleistung ist.
    Na endlich! Da haben wir wieder unsere deutschen (Riesen-)Probleme...
    ...darfs dann eigentlich die Fw?

    mkg hwk

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW745288
    Datum19.11.2012 20:01115399 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner K....darfs dann eigentlich die Fw?
    Nein, natürlich nicht. Damit würden tausende von kleinen Firmen in die Pleite getrieben. Außerdem macht man sich Schadenersatzpflichtig, wenn man dem Nachbarn darüber in den Fuß bohrt.

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    AutorHolg8er 8K., Bösel / Niedersachsen745510
    Datum21.11.2012 21:16115226 x gelesen
    Hallo,

    ich antworte jetzt einfach mal auf diesen Beitrag. Batteriewechsel sollte doch eigentlich kein Thema mehr sein. Rauchmelder mit dem "Q" Kennzeichen haben in der Regel eine Lebensdauer von über 10 Jahren und das ohne Batteriewechsel. Diese Melder sind auch schon für ca. 20 EUR zu bekommen. Und wenn man noch ein paar EUR drauflegt, bekommt man noch welche, die eine Störung auch nur tagsüber melden.

    Gruß
    Holger

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen745595
    Datum22.11.2012 18:12115353 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Holger K.
    Batteriewechsel sollte doch eigentlich kein Thema mehr sein. Rauchmelder mit dem "Q" Kennzeichen haben in der Regel eine Lebensdauer von über 10 Jahren und das ohne Batteriewechsel. Diese Melder sind auch schon für ca. 20 EUR zu bekommen.
    Man sollte aber bei der Gesamtargumentation mal auf einer Linie bleiben. Einer sagt, es ist kein Opfer, da für 4,99 "hinterhergeschmissen. Jetzt sinds bei "brauchbarerer" Ausführung schon 20...

    Nichts für ungut, aber warum denn nicht gleich eine Norm für:
    "Rauchwarnmelder für den Hausgebrauch"?
    1. Definierte Tonfolge die Verwechslungen weitgehend ausschließt
    2. Batterielebensdauer (oder Netz mit Stützbatterie) >10a
    3. Resetbar bei Fehlalarm mit Fernbedienung (selbsttätige Neuschärfung nach xxmin) -> also ähnlich wie jeder Wecker...
    4. ... usw

    mkg hwk

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    AutorHolg8er 8K., Bösel / Niedersachsen745606
    Datum22.11.2012 19:15115044 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hanswerner K.
    Man sollte aber bei der Gesamtargumentation mal auf einer Linie bleiben. Einer sagt, es ist kein Opfer, da für 4,99 "hinterhergeschmissen. Jetzt sinds bei "brauchbarerer" Ausführung schon 20...
    Das ist ein Rechenbeispiel. Hier kann sich ja jeder selber ausrechen, wie häufig sonst neue Batterien gekauft werden müssen, und was günstiger ist.
    Nichts für ungut, aber warum denn nicht gleich eine Norm für:
    "Rauchwarnmelder für den Hausgebrauch"?

    Gibt es bereits: DIN EN 14604
    1. Definierte Tonfolge die Verwechslungen weitgehend ausschließt
    Wäre eine gute Idee. Warum nicht den bereits bekannten Feueralarm nach DIN 33404
    3. Resetbar bei Fehlalarm mit Fernbedienung (selbsttätige Neuschärfung nach xxmin) -> also ähnlich wie jeder Wecker...
    Auch eine Idee die für die Industrie zu überlegen wäre. Aber ich denke, dass hier eher an der Fehleranfälligkeit gearbeitet werden muss. So gibt es bereits Melder, die mehrere Kriterien (u. a. Rauch und CO) gleichzeitig auswerten und nur bei festgelegten Kombinationen dieser Werte auslösen (ähnlich den Laiendefibrillatoren). Hier muss aber wohl noch am Preis gefeilt werden ;-)

    Gruß
    Holger

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    AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen745623
    Datum22.11.2012 20:14115193 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner K.Nichts für ungut, aber warum denn nicht gleich eine Norm für:
    "Rauchwarnmelder für den Hausgebrauch"?
    1. Definierte Tonfolge die Verwechslungen weitgehend ausschließt
    2. Batterielebensdauer (oder Netz mit Stützbatterie) >10a
    3. Resetbar bei Fehlalarm mit Fernbedienung (selbsttätige Neuschärfung nach xxmin) -> also ähnlich wie jeder Wecker...
    4. ... usw


    gibt es alles, man muss nur bereit sein, den Kaufpreis zu bezahlen.

    -- nur privat / beruflich hier --

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW745625
    Datum22.11.2012 20:21115102 x gelesen
    Geschrieben von Rainer H.gibt es alles, man muss nur bereit sein, den Kaufpreis zu bezahlen.

    Da grade das "Resetbar mit Fernbedienung" bei hohen Decken sehr interessant ist:

    Wo gibt's das?

    Ich scheute mich bislang bei einer relativ kleinen Wohnung mit zwei Rauchmeldern eine "privat-BMA" zu installieren.
    Wenn es das als Stand-Alone-Lösung gibt: Bitte her mit dem Tip!
    (und ja, ich bin durchaus bereit dann ein vielfaches eines der 5Euro-RAuchmelder dafür zu bezahlen)

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    AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen745648
    Datum22.11.2012 22:05115175 x gelesen
    Geschrieben von Manuel S.Wo gibt's das?

    hier

    ansonsten PN

    -- nur privat / beruflich hier --

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW745650
    Datum22.11.2012 22:25115082 x gelesen
    Geschrieben von Rainer H.hier

    ansonsten PN


    Nee, eine PN brauche ich nicht.

    Mir persönlich fehlt tatsächlich auch die Lücke zwischen dem "ganz einfachen" Heimrauchwarnmelder (oder wie man die Dinger jetzt in der korrekten Forensprache nennen mag) und Systemen einer umfassenden Gefahrenmeldeanlage für den Heimbereich wie du es verlinkt hast.

    Es ist ein Unterschied, ob man jetzt für zwei Rauchmelder 100 anstelle von 10 Euro ausgibt und damit dann das hat, was man will.
    Oder ob man mehrere hundert Euro für eine Gefahrenmeldeanlage ausgeben muss, damit man bei zwei Rauchmeldern die zusätzlichen Gimmicks hat.
    Irgendwo fängt man dann doch an "knauserig" zu werden.

    ABer nungut, ich vermute das ist nicht Forumskonform und wir werden zu dem schluss kommen:
    "Wer Heimrauchwarnmelder haben will, der muss halt ein paar hunder Euro ausgeben".

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW745651
    Datum22.11.2012 22:37115020 x gelesen
    Geschrieben von Manuel S.Mir persönlich fehlt tatsächlich auch die Lücke zwischen dem "ganz einfachen" Heimrauchwarnmelder (oder wie man die Dinger jetzt in der korrekten Forensprache nennen mag) und Systemen einer umfassenden Gefahrenmeldeanlage für den Heimbereich wie du es verlinkt hast.

    Was mir persönlich(!) an den üblichen Rauchmeldern fehlt bzw. stört:

    - ständiges blinken der roten LED, auch wenn man schlafen möchte
    (das ist nicht zwingend Nachts. Dem Schichtdienst sei Dank)
    - kurzer, kaum zu ortender Pieps als Batterie-leer-Alarm.
    (da könnte zusätzlich zum Pieps die LEd dann auch durchgehend leuchten)
    - Alarm verstummt nach mehreren Minuten
    - Optional eine Rückstellung/Stummschaltung per Funkfernbedienung
    (falls esdoch mal den Rauchmelder vor der Küche beim Kochen ereilt hat und man grade nicht die Leiter zur Hand hat)

    Das knnte doch für 50Eur/Stück möglich sein?

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz745657
    Datum22.11.2012 23:48115140 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Einsatzberichte bei denen Rauchmelder eine bedeutende Rolle gespielt haben
    Noch einer - hab ihn auch in die Datenbank eingetragen.

    ... hat ihm wohl das Leben gerettet...

    MfG, Thomas

    PS: Hat die Presse auch schön in der Überschrift dargestellt

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü746433
    Datum02.12.2012 15:48115371 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.Ich habe diese Dinger aufgehängt, damit ich nachts aufwache falls was kokelt und dann raus komme. Nicht, damit die Feuerwehr zu mir kommt falls das was piepst.

    Die einen sagen so, die anderen so...


    Gruß Andi

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW746441
    Datum02.12.2012 20:29115253 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Dirk B.Geschrieben von Lars T.
    Rufe ich die 112 an oder nich?".Und selbst dann sitzt da noch ein Disponent, der entscheiden kann den großen oder vielleicht doch nur den kleinen Knopf zu drücken.


    Ja nun da hat jemand (aus Hilflosigkeit?) angerufen, ist aber anscheinend teuer:

    Zeitungsbericht

    Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü746442
    Datum02.12.2012 20:37115228 x gelesen
    Hallo,

    auch wenn "wir" jetzt nur den Zeitungsartikel kennen wage ich zu behaupten das der Bescheid von einem Gericht kassiert wird, zumindest dann wenn es so war wie der Betroffene es schildert.


    Gruß Andi

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW746443
    Datum02.12.2012 20:42115038 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas R.jetzt nur den Zeitungsartikel kennen wage ich zu behaupten das der Bescheid von einem Gericht kassiert wird, zumindest dann wenn es so war wie der Betroffene es schildert.

    Gehe ich eigentlich auch von aus hatte mich aber ja schon letztens ein wenig im Netz nach entsprechenden Urteilen umgesehen und da gibt es wirklich Richter die HRM mit einer BMA gleichsetzen. Werde den Fall aber weiter Beobachten und ggf. berichten.

    Gruß

    Dirk

    Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü746444
    Datum02.12.2012 20:48114958 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dirk B.Gehe ich eigentlich auch von aus hatte mich aber ja schon letztens ein wenig im Netz nach entsprechenden Urteilen umgesehen und da gibt es wirklich Richter die HRM mit einer BMA gleichsetzen. Werde den Fall aber weiter Beobachten und ggf. berichten.

    Das waren dann aber, so vermute ich, Fälle wo Aussenstehende anriefen weil in einer anderen Wohnung die Dinger piepten, wobei ich mir da dann in Richtung Richter auch meinen Teil denke.
    Wenn der AE aber eindeutig sagt er weiß nicht was los ist und der Disponent nun meint er müsste aus einer Nachschau einen Wohnungsbrand bzw. Gasgeruch machen, dann nur zu, aber nicht auf Kosten des Anrufers

    Gruß Andi

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen746445
    Datum02.12.2012 21:03115063 x gelesen
    OHZ:Auf der einen Seite wird für Rauchmelder geworben, sagt Hans-Jürgen Winter, auf der anderen Seite seien gerade ältere Menschen mit deren Handhabung überfordert.


    Mir kommt da gerade die Anleitung der BRK Rauchmelder in den Sinn. Da stand schon vor rund 8-10 Jahren folgendes drin:

    Dieses Produkt ist nicht Idiotensicher."

    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen746448
    Datum02.12.2012 21:32114967 x gelesen
    Geschrieben von Dirk B.
    Ja nun da hat jemand (aus Hilflosigkeit?) angerufen, ist aber anscheinend teuer:

    Zeitungsbericht

    Anderen wurden 894,-Euro aus einem Gebührenentscheid aber auch schon mal erlassen.

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern746450
    Datum02.12.2012 22:02115048 x gelesen
    Hallo zusammen,

    das wär doch mal eine Aufgabe für den DFV, im Rahmen seiner Präsidentschaft im Forum Brandrauchprävention hier Rechtssicherheit für Bürger, Feuerwehr, Disponenten und Kommunen zu schaffen - siehe Bericht hier an anderer Stelle .

    Und was die Möglichkeit der Verrechnung angeht: Ich würde als Einsatzleiter in diesem Fall schon mal auf unterster Ebene versuchen, dies abzublocken, in dem ich im Einsatzbereicht (bei uns ELDIS) einfach kein Häkchen bei den Fragen nach der Verrechnung von Personal und Einsatzmitteln setze, wie schon in ähnlich gelagerten Fällen gehandhabt.

    Damit interessiert es bei uns auch den zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus nicht und es geht gleich gar keine Rechnung raus. Und wenn tatsächlich eine Rückfrage seitens der Stadtverwaltung käme, wäre es auch kein Problem, dies entsprechend zu begründen, notfalls im Konsens mit Kommandant und Bürgermeister.

    Gruß aus Franken

    Stefan

    Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.
    (Sir Winston Churchill)

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    AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern746508
    Datum03.12.2012 15:50115090 x gelesen
    Ich hab mich heute zu dieser Thematik mit DFV-Vizepräsident Hermann Schreck, derzeit auch Vorsitzender im Beirat des Forums Brandrauchprävention e.V., kurzgeschlossen.

    Seine Antwort lautete dahingehend, dass auch in Zukunft nur die "klassischen" BMA-Alarme kostenpflichtig sein sollen, nicht jedoch Notrufe aufgrund Heimrauchmelder. In dieser Sache sei man schon am Ball, wobei die unterschiedlichen Ländergesetzgebungen zu beachten seien.

    Im Übrigen: Soweit ich weiß, muss bei uns in Bayern die Fehlauslösung einer BMA explizit in der Gebührensatzung einer Kommune für den Einsatz der Feuerwehr aufgelistet sein, um daraus resultierende Einsätze abrechnen zu können. Um einen Einsatz aufgrund einer Auslösung eines HRM, egal ob durch Notruf von Bewohnern der betreffenden Wohnung, Nachbarn oder Passanten veranlasst, in Rechnung stellen zu können, müsste diese Möglichkeit also ebenso explizit in die Satzung aufgenommen werden.

    Ich denke, dass es bei den meisten Feuerwehren ebenso läuft wie bei uns - nämlich, dass wir bei Änderungen an der Gebührensatzung gefragt werden. Und sollte ein Kämmerer auf die Idee kommen, da eine neue Einnahmequelle entdeckt zu haben, würden wir ihn entsprechend auf die Finger klopfen informieren. Schließlich erfüllt der Notruf aufgrund der Auslösung eines HRM eindeutig den "Tatbestand" einer "Alarmierung in gutem Glauben" - und die ist schließlich auch kostenfrei.

    Gruß aus Franken

    Stefan

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    AutorMich8ael8 D.8, Völklingen / Zeven / Saarland / Niedersachsen748486
    Datum25.12.2012 10:42115494 x gelesen
    Moin,
    [und frohe Weihnachten - ich hoffe nicht das der Webmaster mich wegen der Weihnachtsgrüße direkt sperrt]

    kaum ist das Thema wieder in der Versenkung verschwunden, versucht die nächste Zeitung damit das "Weihnachtsloch" zu füllen...


    Artikel in "Die Welt"

    M.f.G.

    M.Dörr

    "A Fireman to be successful, must enter buildings; He must get in below, above, on every side (); His whole success depends on him getting in and remaining there, and he must always carry his appliances with him, as without them he is of no use."
    E.Massey Shaw

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 748487
    Datum25.12.2012 11:29114887 x gelesen
    Insbesondere der vorletzte Abschnitt ist IMO interessant.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen748488
    Datum25.12.2012 11:33115271 x gelesen
    Geschrieben von Michael D.
    [und frohe Weihnachten - ich hoffe nicht das der Webmaster mich wegen der Weihnachtsgrüße direkt sperrt]
    ich schätze mal daß es nicht mehr als einen erhobenen Zeigefinger gibt... ;-)

    Geschrieben von Die Welt
    Dahinter steckt der Verein "Forum Brandrauchprävention". Dieser handelt allerdings keineswegs selbstlos: Vereinsmitglieder sind etwa die Rauchmelderhersteller Bosch, Siemens, Detectomat und Bavaria Rauchmelder sowie Wartungsfirmen wie Brunata-Metrona, Ista, Kalorimeta und Minol Messtechnik sie alle profitieren wirtschaftlich, wenn die Nachfrage nach Rauchmeldern steigt.
    Ja herzlichen Glückwunsch, da hat der gute Redakteuer Herr Harald Czycholl das Prinzip der Lobbyarbeit erkannt.

    Geschrieben von Die Welt
    "Rauchwarnmelder können keinen Brand verhindern, aber sicherstellen, dass Menschen rechtzeitig gerettet werden", sagt Christian Diederichs, Vorstand der Ergo-Versicherungsgruppe. Und Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, ergänzt: "Aus ganz Deutschland gibt es Berichte von Feuerwehreinsätzen, bei denen Menschen durch den Alarm eines Rauchmelders geweckt, Nachbarn gewarnt oder größere Schäden verhindert worden sind."
    Ja, dann hat auch der Redakteur erkannt, daß Rauchmelder schon ihren Sinn haben. Dennoch wird ein wirtschaftlich gesteigertes Interesse unterstellt. Warum stellt man diese Frage z.B. nicht auch bei Airbags?!

    Geschrieben von Die Welt
    Dafür macht den Feuerwehren jedoch ein anderer Effekt von Rauchmeldern zu schaffen: Die Zahl der Fehlalarme steigt. 12.044 Mal musste beispielsweise die Hamburger Feuerwehr im vergangenen Jahr zu Brandeinsätzen ausrücken. Aber nur in gut der Hälfte der Fälle brannte es wirklich die restlichen Einsätze gingen auf falschen Alarm zurück.
    [...]
    Diese Funktionsweise ist jedoch sehr fehleranfällig auch Wasserdampf, der nach dem Duschen durch die geöffnete Badezimmertür in die Wohnung dringt, kann auf diese Weise den Alarm auslösen, genau wie Zigarettenrauch oder angebranntes Essen. Das macht Rauchmelder sogar indirekt zur potenziellen Gefahr für Leib und Leben: nämlich für all jene, bei denen es wirklich brennt und wo die Feuerwehr nicht rechtzeitig kommt, weil sie gerade zu einem Fehlalarm ausgerückt ist.

    Also Fehlalarme gab es ja zuvor schon als es "nur" professionelle BMA gab.... Und daß ein (otischer) Rauchmelder nichts im Bad oder der Küche verloren hat, sollte ein installierender Installationsbetrieb oder der "Fachberater" im Baumarkt dann aber schon wissen. Ohnehin haben wir hier ja auch schon unlängst diskutiert, wie man mit einem Notruf aufgrund eines privaten Rauchmelders umgegangen werden kann.

    Wenn ich die Adresse des Redakteurs herausfinde, gibt´s nächstes Jahr einen Rauchmelder zu Weihnachten. Gerne auch direkt in die Redaktion. In diesem Sinne "Frohe Weihnachten"! :-)

    Geschrieben von Die Welt
    Wem Rauchmelder in Wohnungen wirklich nützen
    Dann auch dem Redakteur und jedem, der Rauchmelder installiert hat und so rechtzeitig vor einem Feuer gewarnt wird....

    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen748489
    Datum25.12.2012 11:45114860 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.
    Insbesondere der vorletzte Abschnitt ist IMO interessant.
    Deswegen: der BBU und Rauchmelder?!

    Also dafür, daß es der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). lt. "Die Welt" so kritisch mit Rauchmelder hat, fassen die aber recht seltsame Beschlüsse...

    Geschrieben vom BBU
    Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt. Der laute Alarm warnt unsere Mieter rechtzeitig vor der Brandgefahr. Dadurch haben sie den nötigen Vorsprung, um sich, ihre Familien und Nachbarn in Sicherheit zu bringen bzw. direkte Brandbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.

    Im Herbst 2009 fiel durch den Vorstand der WGH die Entscheidung, sämtliche Wohnungen im Bestand und auf Kosten der WGH mit lebensrettenden Rauchmeldern auszustatten, trotzdem es in Brandenburg nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Gruß
    Lars

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 748490
    Datum25.12.2012 11:46115035 x gelesen
    Eigentlich eher der letzte Abschnitt im Sinne alles ab Zahl der Brandopfer ist rückläufig

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen748491
    Datum25.12.2012 11:53114706 x gelesen
    Geschrieben von Florian B
    Eigentlich eher der letzte Abschnitt im Sinne alles ab Zahl der Brandopfer ist rückläufig
    Zweifelsohne, ist nur die Frage was der geneigte Redakteur draus macht.

    Zu behaupten daß einzig der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) kritisch gegenüber Rauchmelder eingestellt sei, wo doch der Verband vor einem Jahr beschlossen hat, sämtliche Bestandswohnungen mit Rauchmeldern auszustatten, ist aber schon ein krasses Eigentor des Redakteurs....

    Gruß
    Lars

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW748492
    Datum25.12.2012 12:06115084 x gelesen
    Hallo und frohe Weihnachten,

    Geschrieben von Lars T.lso Fehlalarme gab es ja zuvor schon als es "nur" professionelle BMA gab.... Und daß ein (otischer) Rauchmelder nichts im Bad oder der Küche verloren hat, sollte ein installierender Installationsbetrieb oder der "Fachberater" im Baumarkt dann aber schon wissen.

    sollte man von ausgehen, wenn ich mir aber die zum Teil (von Fachleuten) installierten Warneinrichtungen in diversen Teeküchen von Firmen/Altenheime/Krankenhäuser so anschaue, befürchte ich wir erwarten von einem "Fachberater" im Baumarkt zu viel!

    Gruß

    Dirk

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen748493
    Datum25.12.2012 12:13114719 x gelesen
    Geschrieben von Dirk B.
    sollte man von ausgehen, wenn ich mir aber die zum Teil (von Fachleuten) installierten Warneinrichtungen in diversen Teeküchen von Firmen/Altenheime/Krankenhäuser so anschaue, befürchte ich wir erwarten von einem "Fachberater" im Baumarkt zu viel!
    Des wegen Fahcberater ja auch in Anführungszeichen...

    Doch wenn nicht von dem, dann spätestens von der Montageanleitung. Ja, ich weiß, die liest auch keiner....

    Gruß
    Lars

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW748494
    Datum25.12.2012 12:18114718 x gelesen
    Geschrieben von Lars T.Doch wenn nicht von dem, dann spätestens von der Montageanleitung.

    Aha Zitat von dieser Seite:

    Geschrieben von ---Webseite--- In welchen Räumen montiere ich einen Rauchwarnmelder?

    Lt. Anwendungsnorm DIN 14676 sollen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, ausgestattet werden. Wir empfehlen grundsätzlich eine optimale Ausstattung, also die Ausstattung aller Räume.


    Von Küche und Bad steht da nix.

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW748495
    Datum25.12.2012 12:22114724 x gelesen
    Na ja hab gerade gesehn Bad und Küche sind extra genannt. Hoffentlich liest das auch jeder ;-).

    Gruß

    Dirk

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen748496
    Datum25.12.2012 12:24114975 x gelesen
    Geschrieben von Dirk B.
    Aha Zitat von dieser Seite:
    Das ist auch keine Montageanleitung eines Rauchmelders...

    Geschrieben von Dirk B.
    Von Küche und Bad steht da nix.
    Doch, ein Punkt weiter unten

    Geschrieben von www.rauchmelder-lebensretter.de
    Welche Lösungen gibt es für Küchen und Bäder?

    Die Ausstattung dieser Räume ist heute gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Küche - laut Statistiken die Brandursache Nr.1 - mit einem Sondermelder auszustatten ist allerdings sehr empfehlenswert. Bäder müssen aufgrund der geringen Brandlast und dem erhöhten Fehlalarmrisiko durch Wasserdampf nicht ausgestattet werden.


    Gruß
    Lars

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    J. Dalhoff

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW748497
    Datum25.12.2012 12:43115008 x gelesen
    Geschrieben von Lars T.Doch, ein Punkt weiter unten

    Ja wie gesagt habe ich dann auch gesehen ;-).

    Aber was anderes, in dieser Montageanleitung habe ich folgendes gesehen:

    Geschrieben von ---http://www.produktinfo.conrad.com/datenblaetter/750000-774999/751291-an-01-ml-Rauchmelder_9V_Conrad_de_en_fr_nl.pdf--- Identifizieren Sie Kinderzimmer mit roten Aufklebern in der oberen linken Ecke der Fenster.
    Die Aufkleber sind bei der lokalen Feuerwehr erhältlich.


    Davon habe ich bis dato ja noch nie gehört, wird dies in D überhaupt irgendwo praktiziert bzw. angewendet?

    Gruß

    Dirk

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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern748499
    Datum25.12.2012 14:17114829 x gelesen
    Geschrieben von Dirk B.Davon habe ich bis dato ja noch nie gehört, wird dies in D überhaupt irgendwo praktiziert bzw. angewendet?

    Hallo Dirk,

    am Fenster noch nicht aber ich habe schon mal von einem Aufkleber an Kinderzimmertüren gelesen.


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt753169
    Datum06.02.2013 23:59114352 x gelesen
    Auch auf die Gefahr hin, hier etwas wieder hochzukochen...

    Geschrieben von Stefan B.nur die "klassischen" BMA-Alarme kostenpflichtig sein sollen, nicht jedoch Notrufe aufgrund Heimrauchmelder
    Das sieht man in Bayern offensichtlich auch so. In einem Infobrief des StMI zur Rauchmelderpflicht wird auf das BayFwG verwiesen:Wenn Nachbarn oder Passanten die Feuerwehr rufen, weil sie einen Rauchwarnmelder hören, der aufgrund eines technischen Mangels oder der Detektion von Staub oder Dampf anschlägt, darf ihre Aufmerksamkeit und Umsicht nicht zu Nachteilen führen. Gemäß Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz kann Kostenersatz nur verlangt werden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr.

    Geschrieben von Stefan B.Soweit ich weiß, muss bei uns in Bayern die Fehlauslösung einer BMA explizit in der Gebührensatzung einer Kommune für den Einsatz der Feuerwehr aufgelistet sein, um daraus resultierende Einsätze abrechnen zu können.
    Das halte ich für ein Gerücht. In Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 steht nämlich nicht nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit als Grund für eine Abrechnungsmöglichkeit, sondern auch die Auslösung einer privaten Brandmeldeanlage. (Brandmeldeanlagen sind genormt, Rauchmelder sind da nicht einschlägig.) Steht in der Satzung, dass Einsätze im Rahmen des Art. 28 BayFwG abgerechnet werden, dann sind da m.E. BMA-Einsätze mir drin.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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     15.11.2012 09:55 Volk7er 7L., Erlangen
     15.11.2012 09:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.11.2012 10:11 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     15.11.2012 10:14 Volk7er 7L., Erlangen
     16.11.2012 01:52 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     15.11.2012 10:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.11.2012 01:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.11.2012 10:48 Adol7f H7., Rosenheim
     15.11.2012 11:33 Jan 7S., Wallenhorst
     15.11.2012 11:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.11.2012 11:34 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
     15.11.2012 11:55 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     15.11.2012 13:18 Eike7 E.7, Hechthausen
     15.11.2012 12:01 Jan 7S., Wallenhorst
     15.11.2012 13:56 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
     15.11.2012 18:08 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     16.11.2012 07:34 ., Frankfurt
     15.11.2012 12:05 Mark7us 7 B.7, Steinebach
     15.11.2012 12:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     15.11.2012 12:17 Mark7us 7 B.7, Steinebach
     15.11.2012 12:50 Chri7sti7an 7F., Wernau
     15.11.2012 13:23 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     15.11.2012 13:35 Chri7sti7an 7F., Wernau
     15.11.2012 14:31 Lars7 J.7, Krefeld
     15.11.2012 14:45 Chri7sti7an 7F., Wernau
     15.11.2012 14:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     15.11.2012 15:16 Thom7as 7K., Hermeskeil
     15.11.2012 16:44 René7 H.7, Rodenbach
     15.11.2012 20:56 Sven7 T.7, Hamburg
     16.11.2012 17:07 ., Viskafors
     15.11.2012 15:13 Thom7as 7K., Hermeskeil
     15.11.2012 16:31 Lars7 J.7, Krefeld
     15.11.2012 16:52 ., Bad Hersfeld
     15.11.2012 17:29 Stef7an 7B., Baiersdorf
     15.11.2012 17:53 Rain7er 7H., Schüttorf
     15.11.2012 18:13 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     15.11.2012 19:19 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     16.11.2012 08:37 Helm7ut 7R., Dietzenbach
     15.11.2012 18:40 Thom7as 7K., Hermeskeil
     15.11.2012 19:58 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     15.11.2012 20:32 ., Dinslaken
     16.11.2012 13:37 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
     16.11.2012 15:05 Uwe 7S., Bürstadt
     19.11.2012 10:30 ., Dortmund
     19.11.2012 18:37 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
     19.11.2012 18:53 Jan 7K., Niederlungwitz
     19.11.2012 19:18 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
     21.11.2012 21:16 Holg7er 7K., Bösel
     22.11.2012 18:12 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
     22.11.2012 19:15 Holg7er 7K., Bösel
     22.11.2012 20:14 Rain7er 7H., Schüttorf
     22.11.2012 20:21 ., Dortmund
     22.11.2012 22:05 Rain7er 7H., Schüttorf
     22.11.2012 22:25 ., Dortmund
     22.11.2012 22:37 ., Dortmund
     19.11.2012 19:47 Hara7ld 7S., Köln
     19.11.2012 19:56 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
     19.11.2012 20:01 Hara7ld 7S., Köln
     15.11.2012 18:06 Lars7 T.7, Oerel
     15.11.2012 22:05 Chri7sti7an 7F., Wernau
     15.11.2012 22:16 Lars7 T.7, Oerel
     15.11.2012 23:58 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     02.12.2012 20:29 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     02.12.2012 20:37 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     02.12.2012 20:42 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     02.12.2012 20:48 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     02.12.2012 21:03 ., Bad Hersfeld
     02.12.2012 21:32 Lars7 T.7, Oerel
     02.12.2012 15:48 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     02.12.2012 22:02 Stef7an 7B., Baiersdorf
     03.12.2012 15:50 Stef7an 7B., Baiersdorf
     06.02.2013 23:59 ., Thierstein und Magdeburg
     15.11.2012 18:42 Thom7as 7K., Hermeskeil
     15.11.2012 19:07 Paul7 S.7, Olingen
     15.11.2012 21:04 ., Viskafors
     15.11.2012 22:11 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     15.11.2012 22:24 Chri7sti7an 7F., Wernau
     16.11.2012 15:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     16.11.2012 15:58 ., Viskafors
     16.11.2012 16:02 Chri7sti7an 7F., Wernau
     16.11.2012 23:22 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     16.11.2012 23:30 ., Bad Hersfeld
     17.11.2012 08:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.11.2012 10:21 Lars7 T.7, Oerel
     17.11.2012 12:13 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     19.11.2012 11:53 Thom7as 7E., Nettetal
     16.11.2012 16:11 ., München
     16.11.2012 18:17 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
     16.11.2012 18:30 ., München
     16.11.2012 18:51 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
     16.11.2012 18:51 ., München
     17.11.2012 13:00 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     17.11.2012 13:33 Helm7ut 7R., Dietzenbach
     17.11.2012 13:39 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     17.11.2012 14:07 Helm7ut 7R., Dietzenbach
     17.11.2012 23:10 ., München
     18.11.2012 08:59 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     18.11.2012 09:48 ., München
     18.11.2012 10:35 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     18.11.2012 10:39 ., München
     18.11.2012 09:58 Jan 7K., Niederlungwitz
     16.11.2012 21:21 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
     15.11.2012 23:32 Robe7rt 7B., Hörstel
     15.11.2012 18:11 Lars7 T.7, Oerel
     15.11.2012 18:34 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     15.11.2012 19:08 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     15.11.2012 19:40 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     15.11.2012 20:18 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     15.11.2012 19:31 Thom7as 7K., Hermeskeil
     15.11.2012 22:29 Chri7sti7an 7F., Wernau
     16.11.2012 09:39 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     16.11.2012 09:57 Jan 7K., Niederlungwitz
     16.11.2012 10:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.11.2012 11:10 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     16.11.2012 15:38 Volk7er 7L., Erlangen
     16.11.2012 14:53 Chri7sti7an 7F., Fürth
     19.11.2012 15:44 Hara7ld 7S., Köln
     15.11.2012 22:36 Lars7 T.7, Oerel
     16.11.2012 22:15 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
     16.11.2012 23:04 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     16.11.2012 23:18 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
     16.11.2012 23:23 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     19.11.2012 13:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.11.2012 23:48 Thom7as 7K., Hermeskeil
     25.12.2012 10:42 Mich7ael7 D.7, Völklingen / Zeven
     25.12.2012 11:29 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     25.12.2012 11:45 Lars7 T.7, Oerel
     25.12.2012 11:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     25.12.2012 11:53 Lars7 T.7, Oerel
     25.12.2012 11:33 Lars7 T.7, Oerel
     25.12.2012 12:06 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     25.12.2012 12:13 Lars7 T.7, Oerel
     25.12.2012 12:18 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     25.12.2012 12:22 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     25.12.2012 12:24 Lars7 T.7, Oerel
     25.12.2012 12:43 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     25.12.2012 14:17 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
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