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ThemaWerden die Feuerwehren missbraucht?>Artikel in der SZ70 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen746992
Datum07.12.2012 23:0025084 x gelesen
Hallo zusammen,

ein nicht ganz uninteressanter Artikel in der Sächsischen Zeitung, Ausgabe Pirna:


Etwa 4.100 Einwohner sind im Landkreis in freiwilligen Feuerwehren aktiv. Sie werden bei Bränden, aber auch bei verschmutzten Straßen gerufen. Das bringt Konflikte mit sich.

Die Feuerwehr in Liebstadt musste in den vergangenen Wochen mehrmals zum Bäumeschneiden ausrücken. Beim ersten Wintereinbruch im Oktober waren die Kameraden bis abends um 23 Uhr im Einsatz und zersägten umgestürzte Bäume auf der Talstraße. Etwa 80 Prozent aller Einsätze in letzter Zeit seien das Beseitigen von Wind- oder Schneebruch gewesen, sagt Liebstadts Gemeindewehrleiter Egbert Grahl. Er sieht das kritisch. Eigentlich ist es Aufgabe der Waldbesitzer, für die Verkehrssicherung zu sorgen, sagt er. Würden sie ihre Wege regelmäßig freischneiden, dann würden bei Wind und Schnee gar nicht erst so viele Bäume auf die Straße stürzen. Die Feuerwehr wäre entlastet.

In Rosenthal-Bielatal musste die Feuerwehr im Spätsommer ausrücken, als ein starker Regenguss Unmassen von Erdreich vom benachbarten Acker auf die Straße zwischen dem Gasthof Hermsdorf und dem Ortsteil Raum spülte. 400 Meter der Fahrbahn seien komplett von einer zehn Zentimeter dicken Schlammschicht bedeckt gewesen, erinnert sich Gemeindewehrleiter Jan Liebold. Die Kameraden hätten über zwei Stunden mit dem Freiräumen der Straße zu tun gehabt.

Dabei fällt auch dieser Job gar nicht in die Zuständigkeit der Feuerwehr, sondern ist Aufgabe der Straßenmeisterei. In Rosenthal-Bielatal finden es die Feuerwehrleute jedenfalls nicht in Ordnung, wenn sich der vermeintliche Rettungseinsatz als lupenreiner Putzjob herausstellt. Das machen wir so schnell nicht wieder, sagt Liebold.

Es gibt in der Tat eine Grauzone, sagt Kreisbrandmeister Karsten Neumann. Zwar regele das sächsische Katastrophenschutzgesetz, dass Feuerwehren neben Brandschutz und -bekämpfung auch technische Hilfe zu leisten haben, wenn Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt in Gefahr sind. Auch, wenn ein öffentlicher Notstand durch Naturereignisse und Unglücksfälle droht, muss die Wehr ran.

Was genau ist ein Notfall?

Doch wo genau die Grenze gezogen wird, ist nicht genau geregelt. Ein Fall im Kirnitzschtal, als nach einem heftigen Unwetter im August die Straße wegen Schlammlawinen unpassierbar war, macht das deutlich. Als der Anruf beim Rettungsdienst einging, sagt Karsten Neumann, habe noch keine eindeutige Notfallsituation bestanden. Die Beräumung von Schlamm obliegt der Straßenmeisterei. Doch unmittelbar nach dem Anruf stürzte ein Baum um und begrub ein Auto unter sich. Damit war es dann ein Fall für die Feuerwehr.

Zu entscheiden, ob die Feuerwehr ausrückt, hat immer der Einsatzleiter der jeweiligen Wehr. Er muss sich vor Ort ein Bild machen und abwägen, was die Kameraden zu tun haben. Fällt der Einsatz in die Arbeitszeit der Feuerwehrleute, müssen sie vom Arbeitgeber freigestellt werden. Das macht die Diskussion um die Notwendigkeit eines Einsatzes zusätzlich brisant.

Andererseits sind es die Kommunen, die ihre Feuerwehren ausrüsten und finanzieren. Daher ist es richtig, wenn die eingesetzten Ressourcen sinnvoll genutzt werden. Wie beispielsweise im Sebnitzer Ortsteil Ottendorf. Die Erdrutsche im Sommer machten vor allem den Ottendorfer Feuerwehrleuten Arbeit. Gleich mehrmals hintereinander haben die Feuerwehrleute nicht nur die Bäume beseitigt, sondern auch die Straßen mit frei geschaufelt und gekehrt. Für die Kameraden war das in Ordnung. Für uns läuft das unter technischer Hilfeleistung. Und es war ja auch durchaus notwendig, damit die Straße wieder schnell befahren werden kann, sagt Gemeindewehrleiter Jens Willmuth. Dazu kommt, dass der Straßenbaulastträger, in diesem Fall das Landesamt für Verkehr, für die Kosten aufkommt. Das Geld wird an die jeweilige Kommune gezahlt.

Mädchen für alles

Auch in Pirna gibt es den Vorwurf, dass die Feuerwehr aktiv wurde, wo sie eigentlich nichts zu tun hat. Etwa beim Aufhängen von Kunstwerken in der Schmiedestraße oder dem Abbau des für illegal erklärten Festzeltes am Gasthof Obervogelgesang im Mai. Doch in Pirna liegen die Dinge ein wenig anders.

Pirna hat neben den ehrenamtlichen Kameraden auch hauptamtliche Kräfte und die kann die Stadt zu Aufgaben heranziehen, die vordergründig erst einmal nichts mit Feuerwehr-Arbeit zu tun haben. Amtshilfe nennt sich das dann. Die Kollegen werden in bestimmten Fällen außerhalb der normalen Arbeitszeit in Form der Amtshilfe für andere Bereiche der Stadtverwaltung tätig, sagt Pirnas Pressesprecher Thomas Gockel.

Das sei auch völlig rechtens, bestätigt Kreisbrandmeister Karsten Neumann. Bei hauptamtlichen Feuerwehrkräften könne die Kommune bestimmen, wofür sie ihre Leute einsetzt. Das kann dann auch schon mal das Aufhängen von Bildern mit der Drehleiter sein vorausgesetzt, die Kameraden sind im Notfall trotzdem sofort abrufbar. (SZ/hla/hw/aw/alm)

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg746997
Datum07.12.2012 23:34   18166 x gelesen
Also bis auf den einen oder anderen fachlichen Fehler (z.B. zum Thema Amtshilfe) haben wir das hier auch schon des öfteren diskutiert.

Wenn ich ankommen und da ist "nur" Schlamm auf der Straße kann ich als Feuerwehr auch sagen "sorry, da kann ich nichts machen, da muß der Straßenbaulassträger eben irgend wo einen Radlader herzaubern" und rücke (ggf. nach Sperrung der Straße) wieder ein. Ich kann aber auch mit der Schaufel anfangen mich krumm zu arbeiten und selbst den Radlader organisieren.

Und ich weiß auch, dass in nicht wenigen Fällen der selbe Dienstherr der Feuerwehr auch Straßenbaulassträger ist. Nur auch da ist es Sache des Feuerwehrchefs dem Bürgermeister klar zu machen was geht und was nicht geht und dass sein ehrenamtliches Personal sonst im Zweifel mit den Füßen abtimmt wenn es weiterhin in der Arbeits- oder Erholungszeit für komplett fremde und nicht zeitkritische Aufgaben herangezogen wird.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein747010
Datum08.12.2012 09:3916960 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Und ich weiß auch, dass in nicht wenigen Fällen der selbe Dienstherr der Feuerwehr auch Straßenbaulassträger ist. Nur auch da ist es Sache des Feuerwehrchefs dem Bürgermeister klar zu machen was geht und was nicht geht und dass sein ehrenamtliches Personal sonst im Zweifel mit den Füßen abtimmt wenn es weiterhin in der Arbeits- oder Erholungszeit für komplett fremde und nicht zeitkritische Aufgaben herangezogen wird.

Und im Fall der Waldbesitzer hilft es möglichst dicke Rechnungen zu schreiben.....

Kommt ein LF mit 8 Mann, dann kostet die 1. Stunde 8x50 +250 + 50 pro Kettensäge + 100 fürs Sicherungsmaterial (Greifzeug/Schlingen) jeder Leitkegel wird mit 5 abgerechnet usw....

Einfach mal keine Angst haben ne Rechnung zu schreiben.....

Das macht man 1-2 mal und die Waldbesitzer haben es kapiert. Feuerwehr ist teurer als der Waldarbeitertrupp

Rabatte wegen "Härtefällen" kann man ja immer noch gewähren....

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen747013
Datum08.12.2012 09:4916478 x gelesen
...da gibt es weiter nichts hinzuzufügen...

Doch, es ist ein Unterschied , ob man mal was macht oder ob das einreißt und andere ihre Aufgaben still und leise mir überlassen...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorMark8us 8 B.8, Steinebach / Rheinland-Pfalz747020
Datum08.12.2012 10:3316250 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.oder ob das einreißt und andere ihre Aufgaben still und leise mir überlassen...

Ich bin davon überzeugt, dass so mancher Feuerwehrchef gar nicht so böse darüber ist, dass seine Truppe Einsätze abwickelt, die niemals Aufgabe der Feuerwehr sind (Ölspur, Gullideckel ausgehoben, Bach droht über das Ufer zu treten, umgestürzter Baum auf Waldweg, etc.) - schließlich macht sich so manch einer damit erst die Statistik voll.

Das ist alles nur meine eigene Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen747023
Datum08.12.2012 11:3416291 x gelesen
Geschrieben von Markus B.Ich bin davon überzeugt, dass so mancher Feuerwehrchef gar nicht so böse darüber ist, dass seine Truppe Einsätze abwickelt, die niemals Aufgabe der Feuerwehr sind (Ölspur, Gullideckel ausgehoben, Bach droht über das Ufer zu treten, umgestürzter Baum auf Waldweg, etc.) - schließlich macht sich so manch einer damit erst die Statistik voll.

Naja, das mag beim einen oder anderen vielleicht so sein, beim großen Rest denke ich das aber nicht...

Nehmen wir aber das Beispiel Ölspur...
Zuständigkeiten auf einer Bundesstraße: Hessen mobil.
Tagsüber momentan schwierig jemanden zu bekommen wegen Winterdienst.
Nachts gibts nach einen Sturm der Entrüstung bei den Feuerwehren wieder einen Bereitschaftsdienst. Dieser besteht aus einem (in Zahlen 1!) Mann mit einem Transporter, der drei (in Zahlen 3!) Bezirke außerhalb der normalen Dientszeiten zu betreuen hat. Diese Bezirke sind bei uns z.B. komplett Südhessen, d.h. von der bayrischen Landesgrenze bis zur Rheinbrücke bei Worms, d.h. die Landkreise HP, ERB, GG.
Über Eintreffzeiten brauchen wir denke ich nicht reden. Also, was wird er machen lassen? Polizei informieren. Die haben nachts selbst genug zu tun, also wird da keine Streife zum Absichern anrücken --> Feuerwehr... Zumindest zum Absichern. Und ob ich jetzt eine Stunde da stehe und warte bis der Onkel von Hessen mobil kommt, oder ob ich dann in der Wartezeit nicht noch 2 Sack Ecoperl drauf schmeiße ist dann auch wieder egal. Die Nacht ist eh hin...
Und welcher Bauhof hat außerhalb der Wintersaison einen Bereitschaftsdienst?

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein747025
Datum08.12.2012 12:0116041 x gelesen
Und deshalb muß ich FREIWILIGE ausm Bett holen um Defizite anderer zu kompensieren?

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein747026
Datum08.12.2012 12:0716001 x gelesen
Ölspurbeseitigung

Oh

es gibt Dienstleister die das machen...

Läßt man die das auch machen gibt es mehr davon, Angebot vs Nachfrage

Und die Freiwilligen bleiben im Bett

Gilt bei ner Ölspur nicht das Verursacherprinzip?

=> Staatskasse wird nicht belastet

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen747027
Datum08.12.2012 12:1416002 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Über Eintreffzeiten brauchen wir denke ich nicht reden. Also, was wird er machen lassen? Polizei informieren. Die haben nachts selbst genug zu tun, also wird da keine Streife zum Absichern anrücken

Also in beiden Fällen eine Fehlplanung des Landes, welche auf dem Rücken ehrenamtlicher Helfer der Kommunen abgehandelt wird.

Geschrieben von Christian F. Und welcher Bauhof hat außerhalb der Wintersaison einen Bereitschaftsdienst?

Gegenfrage: Warum gibt es so wenige Bauhöfe mit Bereitschaftsdienst?



BTW: Ich werd nie vergessen als vor Jahren mal die Autobahnmeisterei zur provisorischen Reparatur einer Leitplanke nachts um drei mit zwei Kräften, ohne Licht und mit E-Werkzeugen auflief und sich dann gewundert hat, daß unsere Lust sie mit Licht und Strom zu versorgen etwas gering war.



MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen747028
Datum08.12.2012 12:1915946 x gelesen
Geschrieben von Marc D.Also in beiden Fällen eine Fehlplanung des Landes, welche auf dem Rücken ehrenamtlicher Helfer der Kommunen abgehandelt wird.


Definitiv.
Das Ganze hatte ja in den letzten Jahren noch zugenommen, als der Bereitschaftsdienst der Straßenmeistereien eingespart wurde.
Da gab es ja tatsächlich die Anweisung die billigen Feuerwehren als "quasi-Bereitschaft" zu nutzen.
Jetzt hat man den Bereitschaftsdienst wieder eingeführt, lässt sich feiern, tatsächlich geändert hat sich aber nicht wirklich etwas.
Hier in der Region gab es ja kürzlich eine über 30 km lange Hydraulikölspur. Was soll da die arme S** vom Bereitschaftsdienst machen? Firmen verständigen, Feuerwehren alarmieren, was anderes bleibt dem ja nicht übrig. Die haben letztlich nur einen Vorteil: Die werden bezahlt, wenn sie nachts unterwegs sind. Aufgrund der riesigen Fläche, die sie betreuen müssen, sind das aber auch Bauernopfer...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen747029
Datum08.12.2012 12:2016001 x gelesen
Geschrieben von René H. Ölspurbeseitigung

Oh

es gibt Dienstleister die das machen...


Boah, wirklich?

Geschrieben von René H.Gilt bei ner Ölspur nicht das Verursacherprinzip?

=> Staatskasse wird nicht belastet


Lach... Von was träumst du!?
Bei wie vielen Ölspuren findest du schlußendlich doch den Verursacher? Das sind leider nicht irklich viele...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
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AutorAndr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen747031
Datum08.12.2012 12:3916029 x gelesen
Hallo,

Vielleicht sollten die Führungen von freiwilligen Wehren öfter mal Nein! sagen?!

... Mülltonne in Springbrunnen -> Einsatz Feuerwehr
... toter Eichkater auf Fahrbahn -> Einsatz Feuerwehr
... loser Putz an Gebäude -> Einsatz Feuerwehr

Für mich nicht nachvollziehbar, warum da nicht gesagt wird ..."nicht Aufgabe Feuerwehr, es besteht keine Gefahr für ..."

Ich verstehe ebenso wenig, dass HA-Feuerwehren durch deren Dienstherren für NICHT-Feuerwehraufgaben herangezogen werden. Wer wäscht in der Zwischenzeit Schläuche, repariert Pumpen usw? Und sind diese dann wirklich Einsatzbereit?


Und wir wundern uns, warum die Einsatzahlen so dramatisch in die Höhe gehen.

Gruß Andreas
----------------

Meine Beiträge = Meine Meinung!


"1 Mann in der ersten viertel Stunde ist mehr Wert, als 100 Mann nach einer Stunde!"

Walter Seitz (1863 - 1945)
>> Erfinder des Feuerwachturmes im Muskauer Forst bei Weißwasser

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen747032
Datum08.12.2012 12:4415944 x gelesen
Geschrieben von Andreas H.Vielleicht sollten die Führungen von freiwilligen Wehren öfter mal Nein! sagen?!

... Mülltonne in Springbrunnen -> Einsatz Feuerwehr
... toter Eichkater auf Fahrbahn -> Einsatz Feuerwehr
... loser Putz an Gebäude -> Einsatz Feuerwehr

Für mich nicht nachvollziehbar, warum da nicht gesagt wird ..."nicht Aufgabe Feuerwehr, es besteht keine Gefahr für ..."


Da bin ich absolut bei dir!

Geschrieben von Andreas H.Ich verstehe ebenso wenig, dass HA-Feuerwehren durch deren Dienstherren für NICHT-Feuerwehraufgaben herangezogen werden. Wer wäscht in der Zwischenzeit Schläuche, repariert Pumpen usw? Und sind diese dann wirklich Einsatzbereit?



Da bin ich nicht ganz so bei dir.
Auch bei den Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (ich gehe jetzt mal von kleinstädten aus, die max. 6 Mann im Dienst haben) hast du jetzt nicht jeden tag riesige Einsätze, bei denen du alle Schläuche oder PA nutzt.... Von daher sollte man da eigentlich schon noch ein wenig Zeit dazwischen haben. Und dass man da zu anderen Dingen herangezogen wird, finde ich aus Sicht des Steuerzahlers für absolut legitim.
Allerdings, das ist auch klar, darf dadurch dei Einsatzbereitschaft nicht gefährdet werden.

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen747034
Datum08.12.2012 13:0515913 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von René H.
Und deshalb muß ich FREIWILIGE ausm Bett holen um Defizite anderer zu kompensieren?
Schon mal überlegt, das >90% der Einsätze einer Fw der Auswirkungen von "Defiziten" im GMV und deren Nachwirkungen geschuldet sind?
(womit verdienst Du eigentlich deine Brötchen...)

mkg hwk

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein747036
Datum08.12.2012 13:4015700 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner K.Schon mal überlegt, das >90% der Einsätze einer Fw der Auswirkungen von "Defiziten" im GMV und deren Nachwirkungen geschuldet sind?
(womit verdienst Du eigentlich deine Brötchen...)


zb Damit das Leute zu faul sind mal das Wasser aus der Bilge zu holen.... und sich dann wundern wenn der Anlasser defekt ist...

Dann gibts es noch die die Pech hatten

Und die die präventiv Tätig werden....

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein747037
Datum08.12.2012 13:4215765 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Lach... Von was träumst du!?
Bei wie vielen Ölspuren findest du schlußendlich doch den Verursacher? Das sind leider nicht irklich viele...


8 FA Angehörige + FZ kosten wieviel?

Dann muß man das halt kalkulatorisch auffangen....

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein747038
Datum08.12.2012 13:4415741 x gelesen
Geschrieben von Andreas H.Ich verstehe ebenso wenig, dass HA-Feuerwehren durch deren Dienstherren für NICHT-Feuerwehraufgaben herangezogen werden. Wer wäscht in der Zwischenzeit Schläuche, repariert Pumpen usw? Und sind diese dann wirklich Einsatzbereit?


Kommt doch stark auf die Tätigkeiten an....

GGF kann die Tätigkeit ja eine Übungseinheit ersetzen

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW747040
Datum08.12.2012 13:4816277 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von René H.Und im Fall der Waldbesitzer hilft es möglichst dicke Rechnungen zu schreiben.....

klar: der lacht sich kaputt, die Gemeinde bekommt vom Verwaltungsgericht eins auf den Deckel und für die FF ändert sich nix.

Geschrieben von René H.Einfach mal keine Angst haben ne Rechnung zu schreiben.....

da ist Angst eher kein Thema, aber ein Rechtsgrundlage sollte man schon haben (und sich dran halten...)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen747041
Datum08.12.2012 13:5115778 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Hier in der Region gab es ja kürzlich eine über 30 km lange Hydraulikölspur. Was soll da die arme S** vom Bereitschaftsdienst machen? Firmen verständigen, Feuerwehren alarmieren, was anderes bleibt dem ja nicht übrig. Die haben letztlich nur einen Vorteil: Die werden bezahlt, wenn sie nachts unterwegs sind. Aufgrund der riesigen Fläche, die sie betreuen müssen, sind das aber auch Bauernopfer...

Eben, dann sollen sie halt mehrere Firmen gleichzeitig beauftragen oder der soll seinen Chef und der wieder seinen Chef aus dem Bett holen. Wenn es weit genug nach oben durchschlägt, kommt das auch wieder in eine gerade Furche.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland747052
Datum08.12.2012 17:4015629 x gelesen
Geschrieben von René H.es gibt Dienstleister die das machen...

Und wenn du dann als Einsatzleiter genug Eier hast, wenn keine Polizei oder Vertrteter des Straßenbaulastträgers da ist, immer eine Externe Firma zu rufen und wenn die da sind nach hause zu fahren........

________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen747053
Datum08.12.2012 17:5115969 x gelesen
Geschrieben von Jens N.ein nicht ganz uninteressanter Artikel in der Sächsischen Zeitung, Ausgabe Pirna:

Ich hab was besseres:
Freie Presse Ausgabe Erzgebirge, vmtl. vom 04.12.

Schneebruch: Feuerwehr sieht sich von Erzgebirgsbahn als Billigarbeiter missbraucht
Unternehmen weist Vorwurf zurück


Aue-Schwarzenberg. Feuerwehrleute sind dem Grunde nach hilfs- und einsatzbereite Männer, die in brenzligen Situationen die Ruhe bewahren. Doch dieser Einsatz auf der Bahnstrecke zwischen Aue und Schwarzenberg hat Stadtwehrleiter Mario Tödtling sehr geärgert. 16 seiner Männer aus der Hauptwache und dem Depot Sachsenfeld wurden am Samstag, 4.30 Uhr durch die Rettungsleitstelle zum Freischneiden der Gleise alarmiert. Aber eine Gefahrensituation oder einen Notfall konnte keiner ausmachen.

Die Feuerwehrmänner wurden in den ersten Zug gesetzt, der nach Aue fährt, und beauftragt, Bäume rechts und links der Gleise, die brechen könnten oder gebrochen sind, zu beräumen. "Das ist aber nicht unsere Aufgabe, zumal wir das am Freitag schon einmal gemacht haben. Aber da waren wenigsten noch drei Bahnmitarbeiter mit dabei. Am Samstag nicht einer. Wir sind doch nicht die Billigarbeiter für die Bahn", so Tödtling. Seine Männer seien immerhin seit den ergiebigen Schneefällen ab Donnerstag etliche Stunden im Einsatz gewesen, um Straßen frei zu räumen. Irgendwann müssten auch ehrenamtliche Helfer mal ausruhen, zumal sie alle noch einen regulären Job haben.

Den Vorwurf, die Blauröcke in diesem Fall als Billigarbeiter missbraucht zu haben, wies der Leiter der Erzgebirgsbahn, Lutz Mehlhorn, jedoch mit Nachdruck zurück. Zwar könne auch er nicht ganz nachvollziehen, wie es zu diesem Einsatz kam. Er dankte und bat zugleich um Verständnis, da das Schienennetz rund 250 Kilometer umfasst und überall gleichzeitig Helfer an der Strecke zur Beräumung gebraucht wurden. Die eigenen 20 Kräfte hätten da vorn und hinten nicht gereicht, und auch Fremdfirmen habe man angemietet. Sogar Fahrgäste hätten spontan geholfen.

Von einem "merkwürdigen Einsatz" spricht auch Kreisbrandmeister Lutz Lorenz. Zumal für die Schwarzenberger das Einsatzgebiet eigentlich in Neuwelt endet. "In Annaberg waren Bahnmitarbeiter im Einsatz", wundert auch er sich. Und er verweist darauf, dass technische Hilfestellungen durch die Feuerwehr in der Regel kostenpflichtig sind. Heißt: Rechnung folgt.

Zitat Ende


MfG

Frank

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg747054
Datum08.12.2012 18:0415656 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Frank S.Und er verweist darauf, dass technische Hilfestellungen durch die Feuerwehr in der Regel kostenpflichtig sind. Heißt: Rechnung folgt.
damit dürfte sich das Problem für die Zukunft gelöst haben. Sofern die Kostensatzung der Gemeinde passt.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen747055
Datum08.12.2012 18:0515506 x gelesen
Geschrieben von Daniel G.wenn keine Polizei oder Vertrteter des Straßenbaulastträgers da ist, immer eine Externe Firma zu rufen und wenn die da sind nach hause zu fahren........

Das muß eben vorher ausdiskutiert und geklärt werden.

Und wenn eben solche Situationen sich mehren, dann erstr echt klären.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY747057
Datum08.12.2012 18:2415459 x gelesen
Servus,

ich denke, das läßt sich durch eine Dienstanweisung regeln. Und wenn ich alarmiert bin, fahre ich nicht so ohne weiteres nach Hause.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland747058
Datum08.12.2012 18:2515469 x gelesen
Erst mal Fakten Schaffen. Dann sieht man weiter.

P.S.: Bei uns im Landkreis gibts kaum noch Stiefelballet, maximal stellen wir Schilder "Ölspur" auf und warten auf Fachfirmen.

________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY747059
Datum08.12.2012 18:2715476 x gelesen
Servus,

ist bei uns auch so. Waren es vor ca. 10 Jahren fast noch die Hälfte der Einsätze, so geht es jetzt fast gegen 0.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland747060
Datum08.12.2012 18:2715415 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Und wenn ich alarmiert bin, fahre ich nicht so ohne weiteres nach Hause.

Nicht ohne weiteres. Ich sichere ab (siehe mein Post von vor einer Minute) und ruf jemanden der zuständig ist.

________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg747061
Datum08.12.2012 18:3415766 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.damit dürfte sich das Problem für die Zukunft gelöst haben. Sofern die Kostensatzung der Gemeinde passt.

Nein. Weil das ist mmer noch billiger, als wenn man dafür eigene Mitarbeiter vorhält oder ein ziviles Unternehmen damit beauftragt.

Da hilft nur im Einsatzfall dem Gegenüber den Vogel zu zeigen und wieder einzurücken.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW747081
Datum09.12.2012 02:3715452 x gelesen
Ja das ist schon ein seltsamer Einsatz.
Fragt sich nur warum man erst hinterher feststellt das das kein Einsatz für die Feuerwehr ist.
M.E. hat man dies wohl erst nach dem Einsatz gemerkt, dann ist es aber nicht der richtige Weg sowas über die Medien zu klären.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP747086
Datum09.12.2012 09:3215323 x gelesen
Geschrieben von Markus B.Ich bin davon überzeugt, dass so mancher Feuerwehrchef gar nicht so böse darüber ist, dass seine Truppe Einsätze abwickelt, die niemals Aufgabe der Feuerwehr sind (Ölspur, Gullideckel ausgehoben, Bach droht über das Ufer zu treten, umgestürzter Baum auf Waldweg, etc.) - schließlich macht sich so manch einer damit erst die Statistik voll.Sieht man in RLP bei den Ölspuren ganz gut, nachdem die Zuständigkeit von eigentlich höchstmöglicher Stelle den Feuerwehren abgesprochen wurde, versuchen doch manche über die Schiene "innerörtliche Zuständigkeit = Gemeinde = FW" munter weiterzufegen, obwohl die Argumente, die gegen die Zuständigkeit angeführt wurden, bei weitem nicht nur rechtstheoretisch sind, sondern auch ein klares "wir könnens gar nicht" aufzeigten.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP747088
Datum09.12.2012 09:3615254 x gelesen
Geschrieben von René H.Dann muß man das halt kalkulatorisch auffangen...."Kalkulatorisch Auffangen" läuft bei kommunalen Gebühren nicht.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP747092
Datum09.12.2012 09:5615260 x gelesen
Geschrieben von Marc D.Also in beiden Fällen eine Fehlplanung des Landes, welche auf dem Rücken ehrenamtlicher Helfer der Kommunen abgehandelt wird.
Bereits 1996 hieß es mal:
Das einsatzbedingte Verlassen des Arbeitsplatzes muss während der normalen Dienstzeiten auf das unumgängliche Maß reduziert werden, nämlich auf dringende Einsatzfälle. Kleinere Einsätze zur technischen Hilfeleistung (z. B. Bergungsmaßnahmen, Ölspurbeseitigungen, Reinigungsaktionen u. ä.) sollten zumindest tagsüber vorrangig durch hauptamtliche Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen oder anderer zuständiger Stellen oder durch bei den Kommunalverwaltungen beschäftigte Feuerwehrangehörige durchgeführt werden.
Der Neigung von mit hauptamtlichen Mitarbeitern ausgestatteten Fachbehörden, aktuelle Außenaufgaben faktisch den Feuerwehren zu überlassen, muss stärker als bisher entgegengetreten werden. Im Übrigen sollten ehrenamtliche Feuerwehrangehörige nicht mit Tätigkeiten beauftragt werden, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung auch anders erledigt werden können. Feuerwehrangehörige sind weder ,billige Arbeitskräfte, noch ist es hinnehmbar, den Feuerwehren Aufgaben zu übertragen, die nach den jeweiligen brandschutztechnischen Vorschriften der Länder nicht zu den Aufgaben der unmittelbaren Gefahrenabwehr bzw. des Brandschutzes oder der technischen Hilfeleistung gehören.

Gesagt/Geschrieben wurde das, das echte Leben kann so satirisch sein, übrigens von der Innenministerkonferenz (siehe z.B. da)...

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen747093
Datum09.12.2012 10:1315211 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Gesagt/Geschrieben wurde das, das echte Leben kann so satirisch sein, übrigens von der Innenministerkonferenz

Ich bin der festen Überzeugung dass die Innenministerkonferenz damals wie heute das auch genau so meint wie dort geschrieben steht.

Um es aber mal beispielhaft an den Ölspuren festzumachen: Wenn die Finanzausstattung der eigentlich zuständigen Bauhöfe hinreichend knapp gehalten wird und die Feuerwehr (ganz allgemein gesprochen) immer brav und kostengünstig die Ölspuren beseitigt kann ich verstehen dass die an entsprechenden Stellen sitzenden Verwaltungschefs recht zufrieden sind und sich für die Meinung der Innenminister wenig interessieren.

Abstellen ließe sich das ganze doch nur über hinreichend hohe Rechnungen, so dass die Bauhöfe lieber freiwillig auf die Feuerwehr verzichten.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP747095
Datum09.12.2012 10:4115189 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Ich bin der festen Überzeugung dass die Innenministerkonferenz damals wie heute das auch genau so meint wie dort geschrieben steht.Ich definitiv nicht, weil das Problem nicht nur innerhalb der kommunalen Ebene (Bauhof, Gemeindestraßen) besteht, wo es noch dazu am einfachsten zu lösen wäre. Das Problem ist die Aufgabenwahrnehmung, -verschiebung und -verdrängung zwischen Ländern und ihren Kommunen.
Die Hessen sprachen oben ihre Straßenmeistereien an, für RLP fällt mir spontan, und da sind wir dann auch schon direkt beim Innenminister, die Polizeireform ein (z.B.). Nagelt mich drauf fest, wir in RLP machen´s einfach werden im Feuerwehrrecht z.B. noch die gleichen Verkehrslenkungskompetenzen wie die Bayern bekommen, da es die Polizei einfach personell nicht mehr hinbekommt. Und "unsere" Interessenvertretung (und die der Kommune) wird es am Ende noch bejubeln, weil es vor der Rechtsänderung schon dutzende faktische Anwendungsfälle gegeben hat, mit mehr oder weniger großen Problemen...

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen747097
Datum09.12.2012 11:3215125 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.versuchen doch manche über die Schiene "innerörtliche Zuständigkeit = Gemeinde = FW" munter weiterzufegen, obwohl die Argumente, die gegen die Zuständigkeit angeführt wurden, bei weitem nicht nur rechtstheoretisch sind, sondern auch ein klares "wir könnens gar nicht" aufzeigten

Allerdings kann ich mit dem Bürgermeister leichter reden, als mit einem Minister...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP747100
Datum09.12.2012 11:4815064 x gelesen
Das Ziel einiger Feuerwehren ist es dummerweise nicht, ihrem Bürgermeister das auszureden, sondern ein....

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen747111
Datum09.12.2012 12:5615453 x gelesen
Geschrieben von René H.Und im Fall der Waldbesitzer hilft es möglichst dicke Rechnungen zu schreiben.....

Hallo Rene,

ähnlichen Fall hatten wir jetzt bei uns auch. Nachdem ersichtlich war, dass wir das nicht beherrschen und keine Gefahr in Verzug ist, haben wir die Straße komplett sperren lassen und die Kommune hat in den folgenden Tagen die betreffenden Bäume gefällt > 50(!).
So,nun ist die Aussage unseres BM, das er diese Kosten ebend nicht in Rechnung stellen kann, da er als Straßenbaulastträger verantwortlich für die Sicherheit auf der Straße ist, und nicht der Waldbesitzer.Da soll es wohl vor 2 Jahren ein entsprechendes Gerichtsurteil gegeben haben??

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW747114
Datum09.12.2012 13:1115400 x gelesen
Geschrieben von Jens N.So,nun ist die Aussage unseres BM, das er diese Kosten ebend nicht in Rechnung stellen kann, da er als Straßenbaulastträger verantwortlich für die Sicherheit auf der Straße ist, und nicht der Waldbesitzer.Da soll es wohl vor 2 Jahren ein entsprechendes Gerichtsurteil gegeben haben??
Naja, dann muss man den Waldbesitzer erst mal auffordern seinen Sch... von der Straße zu räumen. Wenn er die Sache aber aufgibt, dann darf das Holz vom Finder/ Grundstückseigentümer in Besitz genommen werden.

Allerdings kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Ich bin dafür verantwortlich, das von meinem Grundstück keine Gefahr aus geht. Wenn ich dafür vorsorglich Fällen muss, dann ist das doch meine Sache(und kosten). Sobald der Kram auf der Straße liegt, muss ich doch die Verunreinigung der Straße entfernen, weil es Verboten ist seinen Müll auf die Straße zu werfen. Vieleicht ist das Urteil zu Speziel. Ein Link wäre hilfreich.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW747119
Datum09.12.2012 13:3315357 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Harald S.Naja, dann muss man den Waldbesitzer erst mal auffordern seinen Sch... von der Straße zu räumen

Da wird die Sache nämlich so langsam spannend:

Wenn man die Blockierung der Straße als einen Zustand betrachtet, dessen Beseitigung Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist, dann ist es relativ einfach: Die Feuerwehr darf und muss tätig werden, und kann (in NRW) keine Rechnung schreiben.

Wenn die Gemeinde also hinterher eine Rechnung schreibt, dann war es offensichtlich keine Pflichtaufgabe! (Für Bäume gibt es keine Gefährdungshaftung, und Vorsatz wird man nie nachweisen können)

Wenn es aber keine Pflichtaufgabe war, warum sollte die Feuerwehr dann ungefragt anderer Leute Holz kaputt machen dürfen? Mit "Zustand nach Feuerwehr" kann man das Holz wohl nur noch als Industrie- oder Brennholz verkaufen, während man nach fachgerechter Räumung vielleicht noch mit dem Verkauf als Wertholz einen wesentlich höheren Ertrag erzielt hätte.

Klar ist, der Besitzer muss dafür sorgen, dass die Behinderung/Gefahr beseitig wird. Gibt man ihm aber keine Gelegenheit dazu, könnte er bei ungeschicktem Vorgehen der Gemeinde irgendwann mal auf die Idee kommen den Spieß herumzudrehen und Schadenersatz zu fordern (anstatt die Rechnung zu bezahlen).

Gruß,
Henning

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW747139
Datum09.12.2012 19:3715103 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Klar ist, der Besitzer muss dafür sorgen, dass die Behinderung/Gefahr beseitig wird. Gibt man ihm aber keine Gelegenheit dazu, könnte er bei ungeschicktem Vorgehen der Gemeinde irgendwann mal auf die Idee kommen den Spieß herumzudrehen und Schadenersatz zu fordern (anstatt die Rechnung zu bezahlen).

Naja, bei einer Straßenverschmutzung die meine Baustelle verursacht hat, wurde genau ein mal auf die Mailbox gesprochen mit einer Frist von 2 Stunden. Dann wurde die Gemeinde kostenpflichtig tätig. Da mein Chef das anders sah wurde das sogar verhandelt und er hat gerüchteweise verloren.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 747140
Datum09.12.2012 19:5915125 x gelesen
Auch hier wieder: zu jedem Missbrauch gehören 2. Einer der missbraucht, einer der sich missbrauchen lässt.

Und wenn sich Feuerwehrs erstmal flächendeckend einig ist das man gewisse Dinge nicht mehr macht dann sollte sich das auch relativ schnell bei den Anfordern rumsprechen.

Aber dazu muss man Eier haben. Und Ahnung von Rechstgrundlagen. Und keine Angst wegen zu wenig Einsätzen zugemacht zu werden...

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW747150
Datum09.12.2012 22:4015064 x gelesen
Hallo Jens,

sorry fürs nicht Benutzen der Zitatfunktion, geht von dem Gerät von dem ich grad schreibe nicht.

Für mich stellt es sich so dar:
Der Besitzer der Bäume stellt einen Zustandsstörer dar, und zwar dadurch das seine Bäume auf die Fahrbahn zu stürzen drohen.
Als Erstes muss jetzt der Besitzer aufgefordert werden die betreffenden Bäume zu entfernen, kommt er dem nicht nach (oder nicht schnell genug) ist eine Ersatzvornahme angemessen.
Die Kommune lässt auf ihre Kosten die Bäume entfernen und kann die daraus entstehenden Kosten vom Störer einfordern.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW747151
Datum09.12.2012 23:1515155 x gelesen
Geschrieben von Andreas B.Der Besitzer der Bäume stellt einen Zustandsstörer dar, und zwar dadurch das seine Bäume auf die Fahrbahn zu stürzen drohen.
Als Erstes muss jetzt der Besitzer aufgefordert werden die betreffenden Bäume zu entfernen, kommt er dem nicht nach (oder nicht schnell genug) ist eine Ersatzvornahme angemessen.
Die Kommune lässt auf ihre Kosten die Bäume entfernen und kann die daraus entstehenden Kosten vom Störer einfordern.


So in der Art.

Das ist dann aber kein Feuerwehr- sondern allgemeines Ordnungsrecht.

Vor allem muss die Kommune auch eine Verhältnismäigkeits-Abwägung machen:
Ist die (etwas längere) Sperrung der Straße "schlimm genug", um einen Eingriff in die Eigentumsrechte des Besitzers zu rechtfertigen?

In der Praxis ist es da ggf. einfacher zu sagen "oh-oh, schlimme Sache! Pflichtaufgabe der Feuerwehr! Schnell weg mit den Bäumen!". Nur darf man dann halt auch keine Rechnung schreiben...

Gruß,
Henning

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern747154
Datum10.12.2012 07:5715392 x gelesen
Hallo alle zusammen

Geschrieben von Henning K.In der Praxis ist es da ggf. einfacher zu sagen

In der Praxis ist es ganz einfach sol.

Alarm 03.30 Uhr: "Baum über die Strasse"

2 Möglichkeiten:

Baum beseitigen Dauer ca. 15 - 30 min. min. (zersägen in tragbare Teile, ab zurück über die Strasse hinaus), wieder ab zu Mami ins kuschlige Heiabettchen.

Strasse sperren, da Eigentümer z.T. nicht bekannt oder aber erst anrücken muss.
Strasse sperren heißt: 2 Jungs hinten und vorme stehen lassen bis Baum vom Waldbesitzer mit Akkukettensäge beseitgt und die Strasse gesäubert und wieder freigeben werden kann. Wer gibt frei? Feuerwehr oder Strassenbaulastträger? (Strassenbauamt für Bundesstrasse hat 1 Mann auf Bereitschaft, mit Anreise von seinem Wohnort aus), Dauer unbestimmt

andere Möglichkeit: Strasse sperren mit entsprechender, vorschriftsmäßiger Beschilderung (aufgrund der Natur der Dinge natürlich ohne verkehrsrechtliche Anordnung und damit u.U. im rechtlichen Graubereich). Schilder vom Gemeindebauhof holen, der hoffentlich solche mit der entsprechenden vorgeschriebenen Warnbeleuchtung hat (nein eigentlich nicht gelbes Blinklicht, sondern rotes Dauerlicht), aufstellen (tja aber auch von jemandem aufstellen lassen, der das nach den gängigen Richtlinien auch darf, also sprich die Ausbildung hierfür hat), Dauer 1 Stunde (da mittlerweile bereits der Wckeer zu Hause geklingelt hat, ist nicht mehr mit Mamit im Bettchen),nach x Stunden wieder anrücken und die Beschilderung wieder abbauen und abholen. Dauer 1-2 Stunden, hoffentlich das ganze Material incl. Manpower vorhanden.

Ach ja, u. U. Bundesstrasse, d.h. auf Anweisung der Polizei dann auch eine Umleitung erstellen.

1,2 oder 3, ob ihr Recht habt oder nicht, sagt euch gleich das Licht.

Wertungsfrei!

mkg

WErner

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü747157
Datum10.12.2012 08:47   15035 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von werner n.Strasse sperren, da Eigentümer z.T. nicht bekannt oder aber erst anrücken muss.
Strasse sperren heißt: 2 Jungs hinten und vorme stehen lassen bis Baum vom Waldbesitzer mit Akkukettensäge beseitgt und die Strasse gesäubert und wieder freigeben werden kann. Wer gibt frei? Feuerwehr oder Strassenbaulastträger? (Strassenbauamt für Bundesstrasse hat 1 Mann auf Bereitschaft, mit Anreise von seinem Wohnort aus), Dauer unbestimmt



Das mag zwar in den einem von 16 Bundesländern, nämlich Deinem, so relativ gebräuchlich sein das die Polizei einen "gefunden" hat der die Verkehrsregelung übernimmt, in den 15 anderen aber nur sehr bedingt.

Geschrieben von werner n.andere Möglichkeit: Strasse sperren mit entsprechender, vorschriftsmäßiger Beschilderung (aufgrund der Natur der Dinge natürlich ohne verkehrsrechtliche Anordnung und damit u.U. im rechtlichen Graubereich). Schilder vom Gemeindebauhof holen, der hoffentlich solche mit der entsprechenden vorgeschriebenen Warnbeleuchtung hat (nein eigentlich nicht gelbes Blinklicht, sondern rotes Dauerlicht), aufstellen (tja aber auch von jemandem aufstellen lassen, der das nach den gängigen Richtlinien auch darf, also sprich die Ausbildung hierfür hat), Dauer 1 Stunde (da mittlerweile bereits der Wckeer zu Hause geklingelt hat, ist nicht mehr mit Mamit im Bettchen),nach x Stunden wieder anrücken und die Beschilderung wieder abbauen und abholen. Dauer 1-2 Stunden, hoffentlich das ganze Material incl. Manpower vorhanden.

Ach ja, u. U. Bundesstrasse, d.h. auf Anweisung der Polizei dann auch eine Umleitung erstellen.



Warum sollte ich ? Der Bauhof kann sein Material gerne selber aufstellen. Wenn der Bauhof nicht besetzt ist bzw. personell dazu in der Lage darf alternativ gerne auf der einen Seite ein blau-silberner Passat und auf der anderen ein blau-silberner Vito stehen, das ist nicht mein Problem und sollten das die beiden einzigen Besatzungen von dem Revier sein wird die Politik (vielleicht) mal wach...


Gruß Andi

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern747163
Datum10.12.2012 10:0014861 x gelesen
Hallo Andreas

Geschrieben von Andreas R.das die Polizei einen "gefunden" hat der die Verkehrsregelung übernimmt

Nö, Andreas, nicht Verkehrsregelung sondern Strassensperrung, das durften wir auch schon vorher.

Geschrieben von Andreas R.Warum sollte ich ? Der Bauhof kann sein Material gerne selber aufstellen. Wenn der Bauhof nicht besetzt ist bzw. personell dazu in der Lage darf alternativ gerne

Auch hier nö.

Bis der Bauhof antrabt steh ich ja schon mal draussen.
Wie gesagt auf Bundesstrasse kann das natürlich entsprechend dauern.


Geschrieben von Andreas R.alternativ gerne auf der einen Seite ein blau-silberner Passat und auf der anderen ein blau-silberner Vito stehen, das ist nicht mein Problem und sollten das die beiden einzigen Besatzungen von dem Revier sein wird die Politik (vielleicht) mal wach...

Leider hat man es bei uns in Bayern geschafft, die legalisierte Verkehrsregelung den Politikern und auch vielen Feuerwehrfürsten als rieseigen Fortschritt zu verkaufen, der ja nur unsere eigene Sicherheit erhöht (lächel).
Ausserdem sind die Kollegen von der grünen oder blauen Fraktion ja leider oftmals auch personell überfordert, da es sich ja oft bei derartigen Lagen um Verbindungen zwischen Sturm, Schneebruch sonstwas handelt. Meist es es doch so, dass dann oftmals nicht nur ein Bäumchen irgendwo liegt, sondern vielleicht auch no ein oder zwei Bäumchen irgendwo in der anderen Ecke des Landkreises.

Und was mach ich mit den ganzen netten Kollegen/innen in grün (blau) wenn mal zufälligerweise nicht Bäume auf den Strassen liegen. Richtig, die bauen dann so niedliche kleine Dinge auf, die Radarfalle heissen und schon beschwert sich die Autofahrerfraktion, weil es ständig Strafzeittel hagelt.

Es ist ganz einfach so, dass selbst wegmachen für die Feuerwehren meist der unklompiziertere Weg ist.


mkg

Werner

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg747168
Datum10.12.2012 10:2814754 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Andreas R.

Der Bauhof kann sein Material gerne selber aufstellen. Wenn der Bauhof nicht besetzt ist bzw. personell dazu in der Lage darf alternativ gerne auf der einen Seite ein blau-silberner Passat und auf der anderen ein blau-silberner Vito stehen, das ist nicht mein Problem und sollten das die beiden einzigen Besatzungen von dem Revier sein wird die Politik (vielleicht) mal wach...

...und schustert es den Feuerwehren als Pflichtaufgabe zu ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü747170
Datum10.12.2012 10:4214673 x gelesen
Hallo Bernhard,

Geschrieben von Bernhard D....und schustert es den Feuerwehren als Pflichtaufgabe zu ?

Das darf die Politik ja gerne machen, ist eben nur die Frage ob das dann nicht mancher/vielerorts die Verwendung des Wörtchens "Pflicht" relativ zügig vor das Wort Feuerwehr ausdehnt und ob DAS dann günstiger wird....


Gruß Andi

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü747171
Datum10.12.2012 10:5014653 x gelesen
Hallo Werner,

Geschrieben von werner n.Nö, Andreas, nicht Verkehrsregelung sondern Strassensperrung, das durften wir auch schon vorher.

Das war etwas unglücklich zitiert von mir, bezog sich vorallem mit auf die von dir erwähnten Umleitungen.

Geschrieben von werner n.Bis der Bauhof antrabt steh ich ja schon mal draussen.
Wie gesagt auf Bundesstrasse kann das natürlich entsprechend dauern.


Aber nur dann wenn ich rausfahr :-) ELW/KDOW vorraus->kein Einsatz für die FW->Wiedersehen....

Geschrieben von werner n.Es ist ganz einfach so, dass selbst wegmachen für die Feuerwehren meist der unklompiziertere Weg ist.

Da liegt eben das Kernproblem. Würden die FW dementsprechend Rabbatz und die Bäume eben mal Bäume sein lassen ginge das denke ich relativ zügig.
Nur sollten sich dazu eben alle einig sein, insbesondere was die oberen Etagen angeht.

Gruß Andi

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen747172
Datum10.12.2012 10:5414749 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Vieleicht ist das Urteil zu Speziel. Ein Link wäre hilfreich.

Hallo Harald,

nen Link hab ich leider nicht. War die Aussage meines BM. Der hatte ne Kopie von ner Kopie.....

Ich sehe das allerdings genauso wie du, oder weiter unten auch Andreas. Aber da der Wald in viele Flurstücke aufgeteilt ist, die Besitzer nicht erreichbar(oder nicht so schnell)und mitten im Wald dann auch noch ne kleine Siedlung mit 12 Häusern und ne beliebte Ausflugsgaststätte stehen, sah das unser BM als auch der BM der Nachbarkommune(andere Zufahrtsstraße zur Siedlung) als "rechtfertigender Notstand" und ließ gemeinsam mit dem Revierförster abholzen.
Und dafür könnte keine Rechnung gestellt werden.....

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW747173
Datum10.12.2012 11:0614703 x gelesen
Aber auch da gibt es Möglichkeiten. Die Gemeinde muss ja nur das möglichste tun um dich vorher zu erreichen. Wenn ich falsch auf der Autobahn parke, kann ich ja hinterher auch nicht Sagen das ich vorher informiert weden müssen. Selbst wenn der Fahrer mir unbekannt ist.

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AutorSeba8sti8an 8M., Erlangen / Bayern747177
Datum10.12.2012 12:4114579 x gelesen
Und manchmal ist das auch besser: Der Umwelt zu Liebe???
Hab ich gerade gefunden, als ich entsprechende Dienstleister in unserer Nähe gesucht habe.

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW747180
Datum10.12.2012 13:1414575 x gelesen
Geschrieben von werner n.Leider hat man es bei uns in Bayern geschafft, die legalisierte Verkehrsregelung den Politikern und auch vielen Feuerwehrfürsten als rieseigen Fortschritt zu verkaufen, der ja nur unsere eigene Sicherheit erhöht (lächel).
Ausserdem sind die Kollegen von der grünen oder blauen Fraktion ja leider oftmals auch personell überfordert, da es sich ja oft bei derartigen Lagen um Verbindungen zwischen Sturm, Schneebruch sonstwas handelt. Meist es es doch so, dass dann oftmals nicht nur ein Bäumchen irgendwo liegt, sondern vielleicht auch no ein oder zwei Bäumchen irgendwo in der anderen Ecke des Landkreises.

Und was mach ich mit den ganzen netten Kollegen/innen in grün (blau) wenn mal zufälligerweise nicht Bäume auf den Strassen liegen. Richtig, die bauen dann so niedliche kleine Dinge auf, die Radarfalle heissen und schon beschwert sich die Autofahrerfraktion, weil es ständig Strafzeittel hagelt.

Es ist ganz einfach so, dass selbst wegmachen für die Feuerwehren meist der unklompiziertere Weg is


Ich wohne in einer Gegend wo Windbruch oder Schneebruch recht häufig vorkommt, da steht Ruck zuck eine Barke mit 5 Roten Lichtern und die Straße ist zu. Wenn der Bauhof das nicht leisten kann, dann hat die FF einen Schlüssel zum Bauhof. Wie wir auch einen Schlüssel zum Bauhof in Pfedelbach haben . Maximal 15 Minuten Schilder oder Barke besorgt Straße gesperrt und gut ist.
Der Rest macht der Forstbetrieb mit enstprechenden Maschinen .

Da steht niemand Stundenlang und wartet

Gunnar

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen747181
Datum10.12.2012 13:2314529 x gelesen
Geschrieben von werner n. Bis der Bauhof antrabt steh ich ja schon mal draussen.

Steh einfach mal 2-3 Mal da und sperr nur. Beim nächsten Mal kommt keiner auf die Idee dich zu wecken.

MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein747184
Datum10.12.2012 14:0014561 x gelesen
Hmmm

Da fragt man sich doch wie die Leitstelle da überhaupt nen Einsatz draus machen konnte?

Geschrieben von Frank S.Aber eine Gefahrensituation oder einen Notfall konnte keiner ausmachen.

Und wenn die das ein paar Tage vorher schonmal gemacht haben, war der EL doch klar auf was die sich einlassen?

Hätte da der Wehrleiter nicht sagen müßen, keine Aufgabe der Feuerwehr, wir bleiben zu hause?

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern747186
Datum10.12.2012 15:0414522 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K. nachdem die Zuständigkeit von eigentlich höchstmöglicher Stelle den Feuerwehren abgesprochen wurde

welche höchstmögliche Stelle meinst du?

Ich kenne nur dieses Urteil hier

und das sagt eigentlich was völlig Gegenteiliges.


Geschrieben von Sebastian K.innerörtliche Zuständigkeit = Gemeinde = FW

So auch bei uns...
Wenn Betriebshof kein Personal frei, bzw. nach deren Dienstschluss wird immer die FF (mit)alarmiert.


Ich persönlich würde sagen, wenn ich schon alarmiert werde, dann beseitige ich die Ölspur mit den mir gegebenen Mitteln (Ölbindemittel). Dabei regele ich den Verkehr nach diesem Merkblatt.


Trotzdem würde ich immer die Polizei hinzuziehen.

Kurzes Gespräch mit den grünen Ordnungshütern (und Rückmeldung an die LSt): "...mit den mir gegebenen Möglichkeiten gereinigt... aber nicht zu 100% verlässlich!... ist nur mit Nassreinigung von Spezialfirmen möglich... ich übergebe euch die Einsatzstelle! Weiteres obliegt eurer Verantwortung..."



Gruß

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen747187
Datum10.12.2012 15:4414465 x gelesen
Geschrieben von René H.Hätte da der Wehrleiter nicht sagen müßen, keine Aufgabe der Feuerwehr, wir bleiben zu hause?

Das ist denke ich die schwierigere Frage.. Eben jener muss sich gezwungenermaßen vor Ort begeben...

Peter

PS: EL triffts besser...

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP747189
Datum10.12.2012 16:5614465 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.welche höchstmögliche Stelle meinst du?
Ich kenne nur dieses Urteil hier
und das sagt eigentlich was völlig Gegenteiliges.
Wer die Feinheiten des Föderalismus mal pur, live und in Farbe erleben will, soll sich ein Ölkännchen schnappen, mal ne Spur über die Grenze RLP/NRW ziehen und beobachten, was auf beiden Seiten dann so vor sich geht.

NRW hast du ja gefunden: Das Abstreuen einer Ölspur ist eine den Feuerwehren der Gemeinden durch § § 1 FSHG übertragene Pflichtaufgabe, denn eine Ölspur ist ein Unglücksfall im Sinne des § 1 FSHG
RLP dagegen: Die Fahrbahnreinigung von Ölspuren ist keine Feuerwehraufgabe nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG), denn nach § 1 Abs. 2 LBKG gilt dieses Gesetz nicht, soweit vorbeugende und abwehrende Maßnahmen nach § 1 Abs. 1 LBKG aufgrund anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind...Diese "andere Rechtsvorschrift" gibt es in RLP mit dem Landesstraßengesetz, wo § 40 Abs. 1 LStrG die Beseitigungspflicht zunächst des Verursachers und ggf. der Straßenbaubehörde bzw. in Ortsdurchfahrten auch der Gemeinde auf Kosten des Verursachers explizit vorsieht (= abwehrende Maßnahme).
Mehr zu RLP: Klick und Klack.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY747192
Datum10.12.2012 17:1614350 x gelesen
Servus,

ist das schon mal so passiert? Wenn, dann wäre es wirklich mal einen Versuch wert.;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP747193
Datum10.12.2012 17:3714398 x gelesen
Geschrieben von Anton K.ist das schon mal so passiert?Klar, hier sind die Grenzen ja offen ;-)
z.B. RLP --> NRW

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg747214
Datum10.12.2012 22:3414329 x gelesen
Hallo Gunnar, hallo Forum,

Geschrieben von Gunnar K.Ich wohne in einer Gegend wo Windbruch oder Schneebruch recht häufig vorkommt, da steht Ruck zuck eine Barke mit 5 Roten Lichtern und die Straße ist zu. Und das ist auch wegen der Gefährtung der Kameraden sehr sinnvoll da es bei Schneebruch selten ein einzelner Baum ist, sonder weiter auch "nachgeben" können.

Geschrieben von Gunnar K.Wenn der Bauhof das nicht leisten kann, dann hat die FF einen Schlüssel zum Bauhof. Wie wir auch einen Schlüssel zum Bauhof in Pfedelbach haben . Maximal 15 Minuten Schilder oder Barke besorgt Straße gesperrt und gut ist.Das ist meist der sicherste Weg.

Geschrieben von Gunnar K.Der Rest macht der Forstbetrieb mit enstprechenden Maschinen . Und bei Tageslicht, wenn möglich nach dem Schneefall, damit die Forstarbeiter sicher arbeiten können.

Gruß
Michael

PS: Das Thema Sicherheit unserer Kräfte kam mir in der Diskussion sehr wenig vor. Es ist aber das wichtigste.

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg747250
Datum11.12.2012 16:5014218 x gelesen
hallo,

ob die nun auch dem Verursacher die Einsatzkosten in Rechnung stellen:

=> Einsatzbericht der Feuerwehr Augsburg

:-)

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen747258
Datum11.12.2012 17:1914107 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.dem Verursacher

Wenn sie "den" erwischen, gibts für die Mannschaft nen lecker Mittagsbraten..... ;-))

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein747263
Datum11.12.2012 17:4914068 x gelesen
Das doch wieder eher ein Fall wo man sich fragt

Warum wurde nicht einfach abgesperrt und Fachpersonal geholt?

Auf die passierbarkeit eines Waldweges kann man doch sicherlich ein paar Stunden verzichten?

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg747264
Datum11.12.2012 17:5414089 x gelesen
hallo,

Geschrieben von René H.Warum wurde nicht einfach abgesperrt und Fachpersonal geholt?
Der Einsatz wurde von der Berufsfeuerwehr abgearbeitet.

Da sieht die Sache anders aus als wenn dafür eine Freiwillige Feuerwehr alarmiert werden würde ...

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen747274
Datum11.12.2012 20:0214048 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Da sieht die Sache anders aus als wenn dafür eine Freiwillige Feuerwehr alarmiert werden würde ...
Grundsätzlich erstmal nicht. Sofern es sich nicht um einen städtischen Forst gehandelt hat und die Feuerwehr die Aufgabe der Grünpflege übertragen bekommen hat. Lediglich die "Brisanz" der Alarmierung Freiwilliger Kräfte ist sicherlich eine andere.

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW747292
Datum11.12.2012 23:2714003 x gelesen
Tja.
Diesem reulosen, nicht therapierbaren Verhaltensstörer ist eher nur mit einem, durch unmittelbaren Zwang durchgesetzten, Platzverweis beizukommen.

;-)

P.S.: Die sofortige Vollziehbarkeit wird angeordnet :-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen782448
Datum03.02.2014 10:1212669 x gelesen
Hier gab es wieder so einen klassischen Notstand

Da waren die hier scheinbar zu teuer.....

Kopfschüttelnde Grüße Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen782667
Datum05.02.2014 12:0711817 x gelesen
Geschrieben von Jens N.Hier gab es wieder so einen klassischen Notstand

Die Feuerwehr hilft auch bei der größten Schweinerei :-)

Gruß Michael

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg820786
Datum08.06.2016 08:355655 x gelesen
Guten Tag

Ähnliches wird hier vorgetragen:

-> RP-online " Feuerwehr soll kein Öl mehr wegputzen "

Die Ehrenamtler der Freiwilligen Feuerwehren löschen nicht nur Brände und retten Leben. Sie befreien auch Straßen von Ölspuren. Die Arbeitgeber sehen es nicht mehr ein, dafür Leute freizustellen.

Eigentlich nichts Neues ?!


Gruß aus der Kurpfalz


Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 07.12.2012 23:00 Jens7 N.7, Ohorn
 07.12.2012 23:34 Chri7sti7an 7F., Wernau
 08.12.2012 09:39 ., Flensburg
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 09.12.2012 12:56 Jens7 N.7, Ohorn
 09.12.2012 13:11 Hara7ld 7S., Köln
 09.12.2012 13:33 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 09.12.2012 19:37 Hara7ld 7S., Köln
 10.12.2012 10:54 Jens7 N.7, Ohorn
 10.12.2012 11:06 Hara7ld 7S., Köln
 09.12.2012 22:40 ., Haan / Rhld
 09.12.2012 23:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 10.12.2012 07:57 wern7er 7n., reischach
 10.12.2012 08:47 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 10.12.2012 10:00 wern7er 7n., reischach
 10.12.2012 10:50 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
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 10.12.2012 22:34 Mich7ael7 B.7, Münsingen
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 10.12.2012 10:42 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
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 11.12.2012 17:49 ., Flensburg
 11.12.2012 17:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 08.12.2012 18:05 Lüde7r P7., Kelkheim
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 08.12.2012 18:24 Anto7n K7., Mühlhausen
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