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ThemaFeuerwehr hat Ärger mit Finanzamt36 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMark8us 8 B.8, Steinebach / Rheinland-Pfalz747480
Datum14.12.2012 08:4021861 x gelesen
Hallo zusammen,

auf der Gesichterseite spukt momentan dieses Video durch´s weltweite Netz.
Da ich´s hier noch nirgends finden kann, verlinke ich das mal.



Ohne mich um die Hintergründe gekümmert zu haben: Ich find´s lustig ;-)
Das ist alles nur meine eigene Meinung!

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AutorAlex8and8er 8E., Buttenwiesen / Bayern747482
Datum14.12.2012 08:5117726 x gelesen
da muss die Feuerwehr mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben. ;)

Schönes Wochenende und ein schönen Advent

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein747492
Datum14.12.2012 09:4517312 x gelesen
sie ist 8 Möglichen Fällen von Steuerhinterziehung auf die schliche gekommen und kann 8 Fälle
erflgreich bearbeiten...

Gibt bestimmt ne Prämie zu Weihnachten....

SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg747504
Datum14.12.2012 11:4416957 x gelesen
... und ich hab Zweifel an der fachlichen Eignung der Finanzbeamtin.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern747511
Datum14.12.2012 12:3916877 x gelesen
....man sollte den Leiter des Finazamtes mal fragen ob er nicht eine geeignetere Verwendung für seine Mitarbeiterin hat. Für den Zweck für den sie derzeit tätig ist, scheint es doch massive Zweifel an der Eignung bestehen.

An die Kameraden aus Meissen: Was wurde inzwischen aus der Angelegenheit?

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMark8us 8 B.8, Steinebach / Rheinland-Pfalz747513
Datum14.12.2012 12:5816661 x gelesen
Geschrieben von Volker L.An die Kameraden aus Meissen: Was wurde inzwischen aus der Angelegenheit?

Ja, interessante Frage. Das Video scheint ja neu zu sein während das Datum im Brief aus 2010 ist.

Das ist alles nur meine eigene Meinung!

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AutorMark8us 8 B.8, Steinebach / Rheinland-Pfalz747517
Datum14.12.2012 13:1916541 x gelesen
Geschrieben von Markus B.Ja, interessante Frage. Das Video scheint ja neu zu sein während das Datum im Brief aus 2010 ist.

Das kommt davon, wenn man nur mit 0,75 Augen und max. einem Ohr bei der Sache ist.
Das Video stammt auch aus 2010. Danke auch an die PN-Richtigsteller ;-)

Ich find´s trotzdem lustig gemacht.

Das ist alles nur meine eigene Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP747535
Datum14.12.2012 14:40   16536 x gelesen
Geschrieben von Markus B. Ich find´s trotzdem lustig gemacht.Lustig gemacht könnte man es vielleicht finden, aber inhaltlich völlig bescheuert.
Denn: In dem Schreiben des Finanzamtes sehe ich an keiner Stelle den Hinweis auf die "Feuerwehr". Es ist an die Stadt gerichtet. Die hat offenbar angefragt, wie eine Steuerbefreiung für die Feuerwehrfahrzeuge abläuft, und daraufhin das gefilmte Schreiben erhalten. Steht klar ersichtlich im ersten Satz.
Die dann ersichtlichen Fragen sind nichts anderes als die stinknormalen Voraussetzungsprüfungen für die gewünschte Steuerbefreiung. Das kann man doof finden, würde aber eine Kommune andere Dienstwagen auf diesem Weg von der Steuer befreien lassen, möglicherweise auch welche die eigentlich gar nicht zu befreien sind, wäre noch doofer, oder?

Da kann die Mitarbeiterin des Finanzamtes gar nichts für, die hat dann bei der Anfrage nur ein Kennzeichen. Ob dass das neue HLF ist oder der neue Dienstwagen des kommunalen Botendienstes, weiß die gar nicht.

Das einzig merkwürdige ist, das mit solchen normal ablaufenden Dingen unter Ausblendung diverser einfacher Fakten dann so bescheuert vor der Kamera herumgewedelt wird, aber das ist wohl der Zeitgeist. Und gegen Verwaltungen/Behörden stänkert man ja eigentlich dann doch ganz gerne, auch wenn man eigentlich sogar noch selbst ein Teil davon ist...

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP747537
Datum14.12.2012 14:41   16153 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.... und ich hab Zweifel an der fachlichen Eignung der Finanzbeamtin.
Geschrieben von Volker L.Für den Zweck für den sie derzeit tätig ist, scheint es doch massive Zweifel an der Eignung bestehen.
Merke: Wenn jemand seine Arbeit richtig macht, bestehen "Zweifel an der fachlichen Eignung".

Willkommen am Stammtisch.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg747548
Datum14.12.2012 15:1416505 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die dann ersichtlichen Fragen sind nichts anderes als die stinknormalen Voraussetzungsprüfungen für die gewünschte Steuerbefreiung. Das kann man doof finden, würde aber eine Kommune andere Dienstwagen auf diesem Weg von der Steuer befreien lassen, möglicherweise auch welche die eigentlich gar nicht zu befreien sind, wäre noch doofer, oder?


Richtig. Die im Schreiben verwendeten Formulierungen finden sich quasi wörtlich ein §3 Nr. 5 KfzStG


"Von der Steuer befreit ist das Halten von
...
5. Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des
zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet
werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind.
Bei Fahrzeugen, die nicht für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen
Zweckverband zugelassen sind, ist außerdem Voraussetzung, dass sie nach ihrer Bauart und Einrichtung
den bezeichneten Verwendungszwecken angepasst sind;
6. ..."

Wobei eigentlich bei Zulassung auf eine Gemeinde die Prüfung auf die zweite Voraussetzung (das mit Bauart und Einrichtung) entfallen kann und lediglich die erste Voraussetzung (das mit äußerlich für diese Zwecke bestimmt erkennbar) ausreichen würde.

Und die Post ging auch nicht an "die Feuerwehr", sondern an die Stadtverwaltung Meißen. Und dort sollte die Finanzabteilung mit einer solchen Anfrage eigentlich problemlos fertig werden...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz747566
Datum14.12.2012 16:30   15843 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Da kann die Mitarbeiterin des Finanzamtes gar nichts für, die hat dann bei der Anfrage nur ein Kennzeichen. Ob dass das neue HLF ist oder der neue Dienstwagen des kommunalen Botendienstes, weiß die gar nicht.

Anscheinend hat die mehr als nur das Kennzeichen. Oder woher kennt sie die Anzahl der Sitzplätze? Und wenn die kompletten Fahrzeugdaten vorliegen, dürfte ein "So.Kfz. Löschfahrzeug" oder ähnliches auch für das Finanzamt leicht als ein Feuerwehrfahrzeug zu erkennen sein, wenn auch noch der Halter die jeweilige Stadt/Gemeinde ist.

Von daher betrachtet schon merkwürdig. Desweiteren hätte ein Anruf die Sache auch wesentlich schneller und einfacher aufgeklärt als ein geschwollenes Amtsschreiben.

Gruß,
Michael

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg747569
Datum14.12.2012 17:0315583 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Oder woher kennt sie die Anzahl der Sitzplätze?

Ich vermute Standardabfrage i.S. "ist der LKW ein LKW oder ein günstig zugelassener PKW?". Für einen Serienbrief auf Basis Datenbank-Daten ohne "menschliches Zutun" spricht auch die Anschrift. An die "Firma Stadt...".

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland747570
Datum14.12.2012 17:3315385 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Ich vermute Standardabfrage i.S. "ist der LKW ein LKW oder ein günstig zugelassener PKW?". Für einen Serienbrief auf Basis Datenbank-Daten ohne "menschliches Zutun" spricht auch die Anschrift. An die "Firma Stadt...".

Würde ich auch drauf tippen. Wenn aus den vorliegen Daten nur hervorgeht: Halter ist eine Gemeinde, Fahrzeugart LKW, Anz. Sitzplätze, Sondersignalanlage,
kann dies immer noch ein MTW der "Stadtpolizei" sein. Die ist soweit ich den §3 KraftStG überflogen habe nicht bzw. nicht direkt genannt. Oder es könnte ein MTW sein, der vom Förderverein beschafft wurde und teilweise auch Diesem für Fahrten zu Verfügung steht, somit würde es an der "ausschließlichen Nutzung für den Feuerwehrdienst" scheitern. Der/die Beamte/in kommt also nur seiner "Ermittlungspflicht" nach, um die Besteuerung der Fahrzeuge richtig durchzuführen (das geht am besten schriftlich, dass man was für die Akten hat).
Klingt sesselfurzerisch ist aber leider der richtige, gesetzeskonforme Weg.

________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz747571
Datum14.12.2012 17:4815330 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel G.Würde ich auch drauf tippen. Wenn aus den vorliegen Daten nur hervorgeht: Halter ist eine Gemeinde, Fahrzeugart LKW, Anz. Sitzplätze, Sondersignalanlage,
kann dies immer noch ein MTW der "Stadtpolizei" sein.


Mir ist kein Feuerwehrfahrzeug bekannt, bei dem bei der Fahrzeugart "LKW" in den Papieren steht. Bei Löschfahrzeugen schon gar nicht, die sind immer "So.Kfz.Löschfahrzeug" oder auch mit exakter Bezeichnung, selbst Transportfahrzeuge sind normalerweise als So.Kfz. eingetragen.

Gruß,
Michael

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland747573
Datum14.12.2012 17:5915274 x gelesen
ersetze in meiner Antwort LKW durch So.Kfz. und es passt noch immer (wobei es in seltenen Fällen vorkommen kann, das auch mal was ungenaues in der Zulassung stehen kann) und wenn dem Bearbeiter der KFZ-Steuerstelle die Sachlage nicht ganz klar ist (auch wenns für ein Großteil der hier schreibenden völlig klar ist) muss der Bearbeiter halt "ermitteln".

________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen747575
Datum 14.12.2012 18:12   16589 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Sebastian K.:
Merke: Wenn jemand seine Arbeit richtig macht, bestehen "Zweifel an der fachlichen Eignung".

Willkommen am Stammtisch.

Nee, sorry, nix Stammtisch.

Habe Dein vorhergehendes Posting natürlich aufmerksam gelesen, ebenso den von Christian geposteten Auszug aus dem KfzStG. Aber: Ist ein Feuerwehrfahrzeug, bzw. gemäß Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ein "Sonder-Kfz Löschfahrzeug", Schlüsselnummmer sollte 04 sein (war jedenfalls früher so), und das bedeutet, dass die Karre - per se - steuerfrei ist. Fertig. Da gibt es nichts mehr groß zu prüfen, das haben schon ganz andere gemacht: Der TÜV, bei der Abnahme und Eintragung (der Schlüsselnummer), das Straßenverkehrsamt bei der Zulassung usw.

Ein Problem bei uns in Deutschland ist, und das meine ich jetzt ganz ernst (und ich habe an sich gar nichts gegen die Verwaltung! Ehrlich nicht!), dass wir uns immer mehr verwalten und Verwaltungen mitunter ein lustiges Eigenleben entwickeln, sich immer mehr um sich selbst drehen. Klar, eigentlich ist es vielleicht sogar verwaltungsverfahrenstechnisch korrekt, dass die Dame vom Finanzamt nochmals prüft. Muß sie eber nicht! Sie hat eine Zulassung mit einer Schlüsselnummer und Fahrzeugbezeichnung vorliegen, die ganz klar aussagt, dass es sich um ein nach § 3 KfzStG steuerbefreutes Fahrzeug handelt. Dies haben zudem vorher schon zwei anderen quasi-amtliche und höchstamtliche Instanzen bestätigt. Da muß man nicht als dritte Instanz nochmals losgehen (und hat auch gar keine Veranlassung dazu) und das alles nochmals ganz neu ergründen (wollen). Zusätzlich kann man auch ganz kurz mal nachdenken, nennt sich dann wohl "Ermessensspielraum".

Macht man das nicht, sondern erhebt seinen eigenen (Amts-) Mikrokosmos zum Mittelpunkt des Universums, darf man sich über Hohn - ja, auch vom Stammtisch - nicht wundern und / oder auch noch beklagen! Und: Diese Tendenz, sich einfach sinnfrei selbst bzw. gegenseitig (FA - Rathaus) zu beschäftigen, sehe ich als echtes, zunehmendes Problem. Wobei derlei vor allem dem preußischen Beamten ja schon seit jeher unterstellt wird (siehe letztlich den Hauptmann von Köpenick...).


Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland747576
Datum14.12.2012 18:2815322 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.dass die Dame vom Finanzamt nochmals prüft. Muß sie eber nicht!

Evtl. hat die Bearbeiterin (in jahrelangem Verwaltungskampf) die Erkenntnis erlangt, nur was ich selbst überprüft habe ist für mich Fakt. Evtl. hat sie auch schlicht und einfach eine der Kennzahlen/daten nicht gelesen, erkannt oder etwas an den Daten war ihr unklar. Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass es oft mehr bringt eine Unklarheit direkt am Ursprung zu klären, als den Fehler/Unklarheit in der Mühlen der Bürokratie zurückverfolgen zu wollen.
Aber was nun die Intention der Bearbeiterin war werden wir wohl nie erfahren und ist glaube ich auch (fast) jedem egal außer den paar Leuten die sich hier amüsieren.

________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen747579
Datum14.12.2012 18:5115205 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Daniel G.:
vtl. hat die Bearbeiterin (in jahrelangem Verwaltungskampf) die Erkenntnis erlangt, nur was ich selbst überprüft habe ist für mich Fakt.[...] ist glaube ich auch (fast) jedem egal außer den paar Leuten die sich hier amüsieren.
Nein! Tut mir leid! Wenn der Hersteller, Zertifizierungsstellen, Nutzer, ggf. sogar Wissenschaftler feststellen und bestätigen, dass ein Ball rund ist, hat (!) der deutsche Beamte (bzw. Verwaltungsfachangestellte) schlicht nicht loszugehen, und alles nochmals von vorne selbst zu prüfen! Er / sie hat den Fakt einfach so hinzunehmen! Und ehrlich, ich sehe diese, mitunter scheinbar (wird unter Umständen nicht so sein) zunehmende, Form der Selbstbeschäftigung und Selbstzentrierung von Verwaltungen inzwischen als echtes (teures, ärgerliches, manchmal lustiges) Problem an! *)


Gruß

Daniel

PS / *): Der "Gesetzgeber", also unsere gewählten Vertreter, die Politik, klagt inzwischen zum Beispiel nicht selten selbst darüber, dass z.B. Gesetze völlig anders aussehen und völlig an dem vorbeigehen, was eigentlich gemeint war, wenn sie aus der (ministerial) Bürokratie herauskommen und jeder nochmal prüfen, seine Bedenken anmelden und nachbessern durfte...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY747580
Datum14.12.2012 18:5315148 x gelesen
Servus Daniel,

obwohl (oder weil) mein Sohn Verwaltungsbeamter ist, bekommst du von mir ein "lesenswert". Haargenau auf den Punkt getroffen mit deinen Ausführungen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland747581
Datum14.12.2012 19:0415163 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Wenn der Hersteller, Zertifizierungsstellen, Nutzer, ggf. sogar Wissenschaftler feststellen und bestätigen, dass ein Ball rund ist, hat (!) der deutsche Beamte (bzw. Verwaltungsfachangestellte) schlicht nicht loszugehen, und alles nochmals von vorne selbst zu prüfen!

Fiktiv:
In deinen Meldedaten der Gemeinde steht unumstößlich drin, dass du verstorben bist (weil halt ein Fehler passiert ist). Soll ich dass jetzt als dein Bearbeiter beim Finanzamt so hinnehmen oder evtl. doch mal bei dir persönlich nachfragen, wenn ich den Verdacht habe dass du noch lebst?

________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg747583
Datum14.12.2012 19:2115102 x gelesen
Hallo,

so auch bei uns bei jeder Neuanmeldung von Feuerwehrfahrzeugen. Stadtverwaltung muß jedesmal per Foto nachweisen, das es sich tatsächlich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt.

Eintragung in Zulassungsbescheinigung als Sonder-KFZ Feuerwehrfahrzeug, also Abnahme als solches erfolgt, Anmeldung auf öffentlichen Träger, und dennoch Nachweis erforderlich.

Deutscheland eben.

Grüße

Marc Wille

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kurt Tucholsky (1890-1935)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW747585
Datum14.12.2012 19:2615130 x gelesen
Geschrieben von Marc W.Deutscheland eben.

genau: hätten wir unsere Staatsfinanzen so geregelt wie Griechenland, hätten wir so ein Theater nicht...

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz747586
Datum14.12.2012 19:36   15081 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel G.ersetze in meiner Antwort LKW durch So.Kfz. und es passt noch immer

Was sollte dann noch passen? Ein "So.Kfz. Löschfahrzeug" oder "So.Kfz. Tanklöschfahrzeug" erklärt sich eigentlich jedem von selbst, auch dem Nichtfeuerwehrmann/-frau beim Finanzamt. Was bitte gibt es da noch zu klären? Reine Selbstverwaltung, letztenendes kassiert eine Behörde bei einer anderen, der Steuerzahler zahlt es ja.

Gruß,
Michael

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AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg747587
Datum14.12.2012 19:4615039 x gelesen
Hallo,

das hat nichts mit "Staatsfinanzen regeln" zu tun, sondern mit Bürokratismus.


Grüße

Marc Wille

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kurt Tucholsky (1890-1935)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz747589
Datum14.12.2012 20:0615020 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc W.Stadtverwaltung muß jedesmal per Foto nachweisen, das es sich tatsächlich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt.

Ehrlich ?

Ist mir noch nie passiert - und ich hab schon einige FW-Fzge anmelden lassen.

Da kommt nach der Anmeldung ein Fragebogen vom FA, den füllt man aus und dann ist es in der Regel gut. Zumindest bei uns ist das so.

Aber - andere (Bundes)-Länder - andere Sitten.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

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AutorOliv8er 8S., Starnberg / Bayern747591
Datum14.12.2012 20:18   15168 x gelesen
Hallo Daniel!

Geschrieben von Daniel R.Ein Problem bei uns in Deutschland ist, und das meine ich jetzt ganz ernst (und ich habe an sich gar nichts gegen die Verwaltung! Ehrlich nicht!), dass wir uns immer mehr verwalten und Verwaltungen mitunter ein lustiges Eigenleben entwickeln, sich immer mehr um sich selbst drehen. Klar, eigentlich ist es vielleicht sogar verwaltungsverfahrenstechnisch korrekt, dass die Dame vom Finanzamt nochmals prüft. Muß sie eber nicht! Sie hat eine Zulassung mit einer Schlüsselnummer und Fahrzeugbezeichnung vorliegen, die ganz klar aussagt, dass es sich um ein nach § 3 KfzStG steuerbefreutes Fahrzeug handelt. Dies haben zudem vorher schon zwei anderen quasi-amtliche und höchstamtliche Instanzen bestätigt. Da muß man nicht als dritte Instanz nochmals losgehen (und hat auch gar keine Veranlassung dazu) und das alles nochmals ganz neu ergründen (wollen). Zusätzlich kann man auch ganz kurz mal nachdenken, nennt sich dann wohl "Ermessensspielraum".

Gut auf den Punkt gebracht. Jeder Entscheider muss sich auf die Faktenlage verlassen können. Das macht die Chef-Etage meist sehr gut, weil die Vorlagen ja von Kollegen von unten kommen, auf die man sich gut verlassen kann und die eine gute Arbeit machen.

Lustigerweise (eigentlich passt das nicht, aber lasst es mal so stehen), ist es bei der Umsetzung VON OBEN kommender Entscheidungen nicht immer so. Da wird dann vom untergebenen Mitarbeiter die geprüfte, bewertete und entschiedene Sachlage nicht hingenommen und ausgeführt, sondern erneut in die Prüfung genommen, ggf. abschlägig kommentiert und erst auf klare Ansage hin ausgeführt. Das hängt wohl mit dem in der deutschen DNA hinterlegten ausgeprägten Neid-Gen zusammen. "Der verdient das ganze Geld ja gar nicht, obwohl er deutlich mehr Arbeit und Verantwortung hat, als ich...." "Die da oben haben ja überhaupt keine Ahnung..." Müssen sie auch nicht, denn es gibt ja verantwortungsbewußte Kollegen, die sich den Kopf über andere Probleme zerbrechen ;-)

In Behörden wird nach meiner persönlichen Meinung und Erfahrung aus eigener und Nachbar- Stadt, Landkreis und Landeshauptstadt auch gern mal eine Extrarunde gedreht, weil man den Kollegen von gegenüber schon mal nicht über den Weg traut. Das gesprochene Wort gilt nicht, nur eine E-Mail, ein Brief oder ein Fax zählt, weil man dann einen Nachweis hat. Keiner lehnt sich mehr aus dem Fenster, weil er sich gar nicht exponieren will - könnte ja mal schiefgehen.

Vor allem sucht man nicht mehr das klärende Gespräch, sondern stellt die vermeintlichen Kontrahenten als unfähig dar.

Wären wir heute kurz nach Kriegsende WWII, wir würden uns wahrscheinlich zu Tode lamentieren, Verantwortung abwälzen und Schuldige suchen, aber wir würden auf keinen Fall wieder Aufbauarbeit leisten und ... vergesst das Wirtschaftswunder. Das können wir getrost mangels Durchhaltewillen und ehrenamtlichem Engagement abmelden.

Deutschland könnte heute um einiges schneller, konkreter und vor allem effizienter sein, wenn der Behördenapparat mal an der eigenen Wurzel nach dem Bösen graben würde, den kompetenten Kollegen etwas zutrauen und vor allem nicht für jeden Sch... eine Vorschrift gebären würde.

lg

Oliver

FF Starnberg

https://www.facebook.com/oliver.schwab
aktuelle Sammlung von Unfällen bei Einsatzfahrten bzw. mit Einsatzfahrzeugen:
Operation Sichere Einsatzfahrt
http://sichere-einsatzfahrt.de/category/feuerwehr/

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland747593
Datum14.12.2012 20:2315080 x gelesen
Wenn aber z.B. nur So.Kfz.LKW übermittelt wurde oder, oder, oder....... wir wissen es nicht und können uns genau so lange daran aufhalten wie an "einem" Einsatzstellenfoto, wo ein Feuerwehrmann beim VU eine Jeanshose trägt und eine Pudelmütze. Vieleicht machen die das dort immer so weil sie blöd sind, vieleicht kam der FA zufällig als erster an der Unfallstelle vorbei und hatte gerade seine Einsatzjacke aus der Reinigung abgeholt.

Geschrieben von Michael W.letztenendes kassiert eine Behörde bei einer anderen

Das ist nunmal die Gesetzlage. Aber bei der nächsten Wahl kannst du das ja dann ändern :-).
Ich kann halt Verwaltung nicht mit der freien Wirtschaft vergleichen.

________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW747596
Datum14.12.2012 20:5514944 x gelesen
Geschrieben von Marc W.bei jeder Neuanmeldung von Feuerwehrfahrzeugen. Stadtverwaltung muß jedesmal per Foto nachweisen

Eines der Übel unserer Verwaltungs-(beamten) ist ihre geradezu übermenschliche Fähigkeit sich und andere zu verordnen (von Verordnung) um so ganze "Amtsstuben" mit neuen Aufgabenfeldern zu beschäftigen.


auch hier geht alles nur nach Gesetzt und Verordnung ;)
Passierschein A38

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt747600
Datum14.12.2012 22:0514893 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Und ehrlich, ich sehe diese, mitunter scheinbar (wird unter Umständen nicht so sein) zunehmende, Form der Selbstbeschäftigung und Selbstzentrierung von Verwaltungen inzwischen als echtes (teures, ärgerliches, manchmal lustiges) Problem an!
Mir wurde das mal so erklärt: Je mehr Zeit und Kapazitäten eine Behörde für eine Aufgabe bekommt, desto länger braucht sie für die Bewältigung selbiger.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen747602
Datum14.12.2012 23:1514976 x gelesen
So und jetzt beruhigen wir uns alle mal wieder, ist der Brief vom Finanzamt so abgeschickt worden, dann schmunzelt man kurz drüber und ruft kurz dort an oder antwortet schriftlich und die Sache ist vom Tisch.
Andererseits kann es auch sein, dass hier der zuständige Sachbearbeiter der Stadt gerade mal zwei Wochen im Urlaub war und ruck zuck kommt auf einen Brief vom 1. April ein Eingangsdatum 15. April drauf,

Auf derartige dämliche und überflüssige Anfragen hat die deutsche Bürokratie keineswegs ein Monopol, solche Anfragen, die man bereits mit der GMV VO gar nicht hätte schreiben brauchen kommen genauso in der freien Wirtschaft vor, vielleicht tendenziell sogar noch häufiger.

Aber davon geht auf keinen Fall das Abendland unter, so wie es hier einige darstellen.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen747613
Datum15.12.2012 10:4014813 x gelesen
Moin!Geschrieben von Christian F."Von der Steuer befreit ist das Halten von
...
5. Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des
zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet
werden. Vorausse.......

Da man den Brief ja nie komplett lesbar zu Gesicht bekommt, vlt. wollte die Dame der Finanzverwaltung auch so ganz nebenbei wissen ob der, m.E. nicht unwesentliche,Faktor "ausschließlich" zum Tragen kommt?
Mir würden da einige Kommunen einfallen bei denen das z.B. nicht unbedingt bei allen Fz. so sein muss (z.B. rein fiktiv, könnte der Leiter des kommunalen Bauhofs ja durchaus der der 100%-tagesverfügbare DL-Maschinist/GF sein, der als Dienstwagen dann z.B. einen "Metz" fährt???).

Wer die Sendungen des MDR zum Bereich "Der Bürger und die Beamten" kennt, ich sage hier nur "Escher", weiß das in der Beziehung, das "N" in MDR für "Niveau" steht, und das "K" für "Kompetenz"!

Gruß Jan

Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;)

... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg747616
Datum15.12.2012 10:5214771 x gelesen
Geschrieben von Jan K.Da man den Brief ja nie komplett lesbar zu Gesicht bekommt
Einfach mal genauer am Anfang hinsehen:
Sie wollen für Ihre Fahrzeuge eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 5 KraftStG beantragen. Ich bitte sie, die beiliegenden amtlichen Vordrucke auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 05.05.2010 hier einzureichen.
Hierzu gehört eine Erklärung über Art und Umfang des Einsatzzwecks. Wie ist der Einsatzweck äußerlich gekennzeichnet?
Von den Fahrzeugen MEI D 720 und MEI BA 275 erbitte ich Fotos vom äußeren Erscheinungbild und ggf. des Innenraumes hinter dem Fahrzeugsitz. Laut Fahrzeugpapieren sind die Fahrzeuge mit 8 bzw. 9 Sitzplätzen ausgestattet.
Laut Mitteilung der Zulassungsbehörde hat das Fahrzeug MEI BR 331 kein grünes Kennzeichen erhalten. Ich bitte um Klärung.


Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg747618
Datum15.12.2012 11:03   14939 x gelesen
Sorry, Daniel, aber da gehe ich nicht mit dir konform.

So wie ich die Sache und den Inhalt des Schreibens sehe, hat die Stadt Meißen es versäumt, bei der Antragstellung das hierfür vorgesehene (im übrigen bundeseinheitliche) Formular zu verwenden.
Sonst würde das FA dies nicht nachfordern.

In den Erläuterungen zu diesem Formular ist ebenfalls aufgeführt, das der Einsatzzweck und ggf. die äußere Gestaltung durch z.B. Fotos etc. nachzuweisen und dem Antrag beizufügen sind.
Auch dies wurde offenbar versäumt und wird vom FA nachgefordert.

Ich kann beim besten Willen keine Versäumnisse oder Willkürlichkeit oder Erbsenzählerei Seitens des FA erkennen und halte die Tatsache, das die Sachbearbeitung des FA an den öffentlichen Pranger gestellt wird, für nicht gerade nett.

Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen747627
Datum15.12.2012 13:1914674 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Udo B.
Von den Fahrzeugen MEI D 720 und MEI BA 275 erbitte ich Fotos vom äußeren Erscheinungbild und ggf. des Innenraumes hinter dem Fahrzeugsitz. Laut Fahrzeugpapieren sind die Fahrzeuge mit 8 bzw. 9 Sitzplätzen ausgestattet.
Laut Mitteilung der Zulassungsbehörde hat das Fahrzeug MEI BR 331 kein grünes Kennzeichen erhalten. Ich bitte um Klärung.


Klingt mir nun nicht sooo abwegig. Wenn da dann noch zulassung als So.Kfz.Löschfahrzeug steht - Wenn man letzteres mehr oder minder als Synonym zu Fw-Fzg auffasst kann sich schon fragen, ob das ggf. auch bloß ein MTW ist und wenn ja, wie es da ggf. mit Nebennutzungen aussieht. Kann man ja einfach mal nachfragen als Finanzamtsmensch, bevor man da fachfremd irgendwie versucht, aus Sitzplatzzahl und ggf. Gewicht Ratespiele zum Verwendungszweck anzustellen...

Gruß,
Thoben

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz747634
Datum15.12.2012 14:5114462 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel G.Wenn aber z.B. nur So.Kfz.LKW übermittelt wurde oder, oder, oder.......

Es gibt bestimmte Fahrzeugarten in den Fahrzeugpapieren. Es gibt "LKW" mit diversen Zusätzen wie "Kipper", "off. Kasten" usw. und es gibt div. "So. KFZ", hier steht dann z.B. "Löschfahrzeug" oder "Tanklöschfahrzeug" oder auch eine exaktere Bezeichnung wie "Tanklöschfahrzeug 16/25" oder auch was anderes passendes. Diese Einträge sind aber genau definiert und haben eine Schlüsselnummer, aus der der genaue Typ auch wieder hervorgeht. "So.KFZ LKW" gibt es nicht. Von daher ist auszuschließen, dass man nicht auch beim Finanzamt exakt wissen konnte, um was es geht.

Geschrieben von Daniel G.Das ist nunmal die Gesetzlage. Aber bei der nächsten Wahl kannst du das ja dann ändern :-).
Ich kann halt Verwaltung nicht mit der freien Wirtschaft vergleichen.


Danke, ich ändere schon, wo ich kann. Da brauche ich nicht bis zur nächsten Wahl zu warten. Manchmal kann man sogar was ändern-
Und doch, man kann auch Verwaltung mit der freien Wirtschaft vergleichen. Je größer ein Unternehmen, desto mehr arbeitet es wie eine Verwaltung. Manche Großunternehmen arbeiten inzwischen mehr als "Amt" als manche kleineren Ämter.

Gruß,
Michael

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen747636
Datum15.12.2012 15:1614956 x gelesen
Danke!

Na, da steht ja auch:
Hierzu gehört eine Erklärung über Art und Umfang des Einsatzzwecks.

Ich geh so nebenbei mal davon aus das auch in der Steuerverwaltung mit Textbausteinen gearbeitet wird. M.E. macht hier das Finanzamt nur das was ich eigentlich von ihm erwarte.

Gruß Jan

Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;)

... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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