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Themaheute 19:25 bei ZDF-WISO: Brandgefährlich - Feuerwehr ohne Freiwillige44 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Feuerwehr-TV-Tipps
  • http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-bad-berleburg-bad-laasphe-und-erndtebrueck/der-unmut-in-der-truppe-ist-riesengross
  •  
    AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW751990
    Datum28.01.2013 10:1021244 x gelesen
    Leider finde ich noch keine genauen Vorinformationen. Wenn ich richtig informiert bin, wird unter anderem das Thema 'Probleme bei der Absicherung bei Unfall- und Krankheitsfolgen' angesprochen.

    Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP752046
    Datum28.01.2013 18:5015148 x gelesen
    Generell bietet sich für solche TV-Tipps wie diesem hier der entsprechende Bereich der Plattform an. In kurzfristigen Fällen wie diesem hier wird es aber auch im Forum geduldet ;-)
    Dies sollte aber nicht der Normalzustand sein, sondern wirklich die Ausnahme.

    Eintragen kann man solche Hinweise über: http://www.feuerwehr.de/tv-tipps/eintragen.php

    Mit freundlichen Grüssen
    Sebastian K.

    Moderator
    Team www.FEUERWEHR.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg752086
    Datum29.01.2013 08:1514843 x gelesen
    hallo,

    der TV-Beitrag ist jetzt in der ZDFmediathek online:

    p.gifTraumjob Feuerwehrmann

    Inhalte:

    - Personalmangel (Beispiel Tiefenthal)
    - Versicherungschutz

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW752100
    Datum29.01.2013 10:1814385 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.- Personalmangel (Beispiel Tiefenthal)
    - Versicherungschutz


    Wobei der Schwerpunkt und die Verknüpfung die (gefühlt) zunehmende Problematik mit den Leistungen der Unfallkassen war.
    Immerhin ist das (gefühlte oder tatsächliche) Problem offensichtlich so groß, dass der DFV dazu auch öffentlich Stellung nimmt und Länder Zusatzversicherungen vorschreiben, oder Verbände solche extra aushandeln und zum Abschluß empfehlen...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz752194
    Datum29.01.2013 23:1313137 x gelesen
    Hallo,

    grundsätzlich kann ich nicht verstehen, dass sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen und dann bei einem Unfall "im Regen" stehen bleiben.
    Dies ist keine Schelte gegen die Unfallkassen an sich. Ist ein Dienstunfall anerkannt, sind die Leistungen der UK vorbildlich.
    Aber auch ich habe den Eindruck, dass der Einwand der Vorschäden in den letzten Jahren immer häufiger kommt.

    Geschrieben von Ulrich C.und Länder Zusatzversicherungen vorschreiben,
    In RLP sind die Gden schon seit Jahren verpflichtet, zusätzlich zu den Leistungen der UK Zusatzversicherungen abzuschließen.

    Geschrieben von Ulrich C.zunehmende Problematik mit den Leistungen der Unfallkassen war
    --> Vorschäden --> ob diese Argumentation ein Mittel der Wahl ist, um die Kosten zu deckeln oder ob tatsächlich Vorschäden vorliegen, kann sicher nur ein medizinischer Gutachter am Einzelfall beurteilen.

    Völlig außer Acht bleibt bei dieser ganzen Debatte aber, dass die körperlichen Anstrengungen eines FW-Mannes (-Frau) nach Jahrzenten im Einsatzdienst auch Abnutzungserscheinungen (--> Vorschäden) verursacht haben.

    Diese (dienstlichen) Vorschäden bleiben bei der Beurteilung eines aktuellen Unfalles aber völlig außen vor und gehen damit voll auf das private Risko der Einsatzkraft.

    Und dies kann nicht sein.

    Ich habe ja hier schon öfters mal geschrieben, dass wir versuchen müssen, so viele kleinere Unfälle wie möglich ins Verbandsbuch (*) zu schreiben, damit wir im Falles eines Falles den Vorschaden aus dem privaten Umfeld in den FW-dienstlichen Bereich "ziehen" können.

    Nur so ist das Gespenst Vorschaden zu vertreiben.

    MfG, Thomas

    (*) Damit meine ich wirklich jedes Kinkerlitzchen, von Knie/Kopf/Arme/Beine gestoßen, über Rückenschmerzen, kleine Kratzer, umgeknickt etc.
    --> Auch wenn man aktuell keine Schmerzen hat, so kann dies doch zu einem Vorschaden führen, über den die Unfallkasse sich dann geschickt um eine Leistung drücken kann.
    Ist aber ein Dienstunfall vermerkt, wird dies der UK wesentlich schwerer fallen.

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
    Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg752198
    Datum29.01.2013 23:24   13092 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.grundsätzlich kann ich nicht verstehen, dass sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen und dann bei einem Unfall "im Regen" stehen bleiben.

    Dazu muß eben erst mal folgendes vorliegen

    1. Dienstliche Tätigkeit
    2. Unfall (i.S.v. zeitlich begrenzt, von außen auf den Körper einwirkend,...)
    3. Der Schaden muß sich aus dem dienstlichen Unfall ergeben und nicht "allgemeines Lebensrisiko" sein.


    Geschrieben von Thomas K.Völlig außer Acht bleibt bei dieser ganzen Debatte aber, dass die körperlichen Anstrengungen eines FW-Mannes (-Frau) nach Jahrzenten im Einsatzdienst auch Abnutzungserscheinungen (--> Vorschäden) verursacht haben.


    Dann wäre es aber kein Unfall sondern eine Berufskrankheit. Und nimm es mir nicht übel. Aber >90% der FFler in Deutschland sind bestimmt nicht so oft mit einer dienstlichen Tätigkeit betraut, dass sich alleine daraus eine Berufskrankheit ergibt die eine Erwerbsminderung/ Berufsunfähigkeit zur Folge hat. Dazu müßte schon eine bestimmte Tätigkeit immer wieder und sehr häufig und auf eine gesundheitsschädliche Weise ausgeführt werden (was dann m.E. eher ein Problem in der Prävention ist).


    Geschrieben von Thomas K.Diese (dienstlichen) Vorschäden bleiben bei der Beurteilung eines aktuellen Unfalles aber völlig außen vor und gehen damit voll auf das private Risko der Einsatzkraft.

    Und welcher Vorschaden wäre das? Wie willst Du wissen, dass die Bänderruptur jetzt auf eine dienstliche Beanspruchung der Bänder in den letzten 20 Jahren zurückzuführen ist und nicht auf den Beruf oder das Freizeitverhalten?

    Und wie an anderer Stelle geschrieben. Wenn der FM als Mensch (nicht als FM) Angst vor einer Erwebsmiderung oder dem Tod hat, dann schließt er privat eine BUZ und eine Risiko-LV ab. Denn bis auf das reine Unfallgeschehen kann ihn so ziemlich alles - vom Herzinfarkt bis zum Bänderriss auch privat beim Rasenmähen oder Getränkekisten schleppen passieren. Und solange Risiko-LV und BUZ die Tätigkeit in der FF nicht mit einem Risikozuschlag versheen, solange sehe ich hier auch keinen NAchteil für den FM. Und wenn er diese Risiken für die 95% seiner Lebenszeit (nämlich solange er keiner dienstlichen Tätigkeit in der FF nachgeht) nicht absichert soll er bitte nicht verlangen, dass dies für die 5% seines Lebens irgend jemand anders übernimmt und damit die 95% mit bezahlt...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorOswa8ld 8B., Kirchen / RP754763
    Datum26.02.2013 09:4912639 x gelesen
    Hallo,
    habe gestern folgenden Bericht in der Zeitung für den Nachbarkreis gefunden.
    Druck auf Unfallkasse machen
    Scheinbar ist die Lage in NRW nicht gerade rosig.
    Also ich kann sowohl dem Herr Ziebs und dem KBM Schneider nur zustimmen.
    Man sollte sich nicht alles gefallen lassen.

    Gruß
    Oswald B.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg754764
    Datum26.02.2013 10:12   13225 x gelesen
    Geschrieben von Oswald B.Scheinbar ist die Lage in NRW nicht gerade rosig.

    Die Lage der Feuerwehren hat zu 99% nichts mit den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun. Die machen nur das, was nach SGB VII ihr Job ist.


    Geschrieben von Oswald B.Also ich kann sowohl dem Herr Ziebs und dem KBM Schneider nur zustimmen.
    Man sollte sich nicht alles gefallen lassen.


    Und ich kann dieses weinerliche Getue mit dem angeblich fehlenden Unfallversicherungsschutz nicht mehr hören. Wer Vollkasko will, der muß sich privat für das allgemeine Lebensrisiko absichern. Denn beispielsweise ein Herzinfarkt mag im Dienst passieren, aber die Ursache muß nicht der Dienst sein. Wenn der selbe Herzinfarkt 2 Stunden nach dem Dienst passiert, dann hat man entweder privat vorgesorgt oder man ist da ebenso unversichert wie wenn es im Dienst passiert. Und da beginnt für mich schlicht die Unglaubwürdigkeit aller Jammernden.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW754765
    Datum26.02.2013 10:22   12913 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Und ich kann dieses weinerliche Getue mit dem angeblich fehlenden Unfallversicherungsschutz nicht mehr hören. Wer Vollkasko will, der muß sich privat für das allgemeine Lebensrisiko absichern. Denn beispielsweise ein Herzinfarkt mag im Dienst passieren, aber die Ursache muß nicht der Dienst sein. Wenn der selbe Herzinfarkt 2 Stunden nach dem Dienst passiert, dann hat man entweder privat vorgesorgt oder man ist da ebenso unversichert wie wenn es im Dienst passiert. Und da beginnt für mich schlicht die Unglaubwürdigkeit aller Jammernden.

    Kann Dich da nicht ganz verstehen...
    1. Gibts Bundesländer, die bewusst Zusatzversicherungen fordern/fördern - warum wohl?
    2. Gibts zumindest gefühlt immer mehr Probleme mit der Anerkennung von Schäden bzw. dem Leisten nach solchen. Kann das ggf. an den diversen Umstrukturierungen und "Angleichungen" liegen?
    3. Wer Vollzeitbereitschaft für Null Euro will, muss investieren...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPete8r H8., Schriesheim / BW754777
    Datum26.02.2013 11:3512006 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Denn beispielsweise ein Herzinfarkt mag im Dienst passieren, aber die Ursache muß nicht der Dienst sein. Wenn der selbe Herzinfarkt 2 Stunden nach dem Dienst passiert, dann hat man entweder privat vorgesorgt oder man ist da ebenso unversichert wie wenn es im Dienst passiert. Und da beginnt für mich schlicht die Unglaubwürdigkeit aller Jammernden.

    Fakt ist aber nun mal das Feuerwehrdienst ein gewisser Risikofaktor ist, auch für internistische Erkrankungen. wenn der DME wackelt und piept steigt eben der Puls. Man ist bei Kälte draußen, bekommt nasse Füße, wird nachts aus dem Schlaf gerissen, rennt mal schneller die Treppen runter....was auch immer. Wenn ich mich für all diese potenziellen Risiken die sich unmittelbar aus dem Einsatzdienst heraus ergeben zusätzlich zu den knapp über 600 EUR im Monat für die GKV auch noch privat Zusatzversichern wollte (wenn Du dafür überhaupt eine private Zusatzversicherung findest die Dir das versichert und Du dir das auch noch leisten kannst) dann kommen wir in einen Bereich wo ich persönlich nicht mehr bereit wäre diese weitere finazielle Zusatzbelastung die sich rein aus dem Ehrenamt ergeben würden zu tragen. Zumal Du dann auf jeden Fall zusätzlich auch noch eine sehr gute Rechtsschutzversicherung benötigen würdest. Oder glaubst du eine private Zusatzversicherung zahlt dann blind. Die würden genauso versuchen Dir irgendwelche Vorschädigungen an den Hals zu hängen. Trotz der Argumentation dass ich mir vielleicht auch den Fuß verstaucht hätte wenn ich die Treppe runtergelaufen wäre wenn ich zum Einkaufen fahren wollte oder ich in 10 Jahren oder auch in 1 Std. vielleicht so oder so einen HI erlitten hätte.

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen754782
    Datum26.02.2013 11:5511948 x gelesen
    Geschrieben von Peter H.Die würden genauso versuchen Dir irgendwelche Vorschädigungen an den Hals zu hängen

    Man ist vor allem heute diagnostisch in der Lage Dinge zu erkennen, von denen man früher nicht mal etwas ahnte.
    D.h. hinterher kann man Dinge finden und datieren. Damit hat praktisch jeder Vorschädigungen aller Art....

    Außerdem hat sich bei den BG das Verständnis eingeschlichen eine normale Versicherung zu sein und dementsprechend mit dem Kleingedruckten herumzuwedeln...
    Der Grundgedanke aus Birmarcks zeiten ist den meisten abhanden gekommen.
    War in letzter Zeit mehrfach überrascht, daß gerade Rehamaßnahmen und Rente nur durch intensive anwaltliche Kämpfe mit großem Zeitverzug einzufordern sind.

    Da die BG keine Versicherung ist, ist es schon richtig die BG über die politische Schiene neu einzunorden.

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern754841
    Datum26.02.2013 17:5111556 x gelesen
    Also.... entweder ich verstehe hier was nicht oder.......

    Wenn ich in den Einsatz oder Übung gehe, dann möchte ich mir KEINE Gedanken machen,
    ob Vollkasko, Teilkasko, ohne Kasko, mit Vorschaden, ohne Vorschaden uswusw......

    Wenn ein Unfall passiert, ist es unerheblich, ob ein Vorschaden vorliegt oder nicht,
    weil es Z.B. ohne den Einsatz nicht ausgelöst worden wäre. Also gar nicht, niiiiiiiieeeeemals, nickesse, nada.....
    Warum soll ich privat vorsorgen........
    Mal ehrlich...... is scho a schmarrn oder??

    Und das hat überhaupt nix mit weinerlich zu tun.......
    Alleine der Begriff weinerlich stößt bei mir, zumindestens bei so einem Thema sauer auf....



    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg754860
    Datum26.02.2013 19:1611601 x gelesen
    Geschrieben von Markus G.Wenn ein Unfall passiert, ist es unerheblich, ob ein Vorschaden vorliegt oder nicht,

    Richtig. Nur meinen eben manche, dass der Unfall mehr sein soll, als das was die einschlägige rechtliche Definition her gibt. Und da ist eben der Herzinfarkt oder ggf. der Bänderriß nach Vorschaden nicht drin enthalten.


    Geschrieben von Markus G.Warum soll ich privat vorsorgen........

    Weil der selbe Herzinfarkt oder der selbe Bänderriß mit Vorschaden Dir auch privat passieren könnte? Und wenn Du dies nicht als absicherungswürdig betrachtest, warum soll das dann versichert sein, wenn Du zufällig gerade in Feuerwehrkleidung unterwegs bist obwohl es sich nicht um einen Unfall handelt? Denn die Ursache für den HI ist nicht die Tätigkeit in der Feuerwehr, sondern Ernährung, genetische Prädisposition, Sportmangel,...

    Wenn Dir im Einsatz beim Dachstuhlbrand ein Ziegel auf den Kopf fällt bis Du versichert (sogar wenn Du keinen Helm getragen hast). Das wäre auch per Definition ein Unfall. Und hat ursächlich mit dem Einsatz zu tun. Ohne Einsatz wäre Dir der Dachziegel nicht auf den Kopf gefallen (wenn Dir allerdings ein Dachziegel Deines Hauses auf den Kopf fällt weil er lose ist, dann greift da auch keine gesetzliche Versicherung).

    Geschrieben von Markus G.Mal ehrlich...... is scho a schmarrn oder??

    Nein, das ist geltendes Versicherungsrecht. Und zwar seit Jahrzehnten. Gilt übrigens ebenso bei Deiner privaten Unfallversicherung. Die würde auch beim HI nicht zahlen.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz754882
    Datum26.02.2013 23:2011357 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.oder ggf. der Bänderriß nach Vorschaden nicht drin enthalten
    Der Vorschaden an den z.B. Bändern geht also voll auf das private Risiko der FW-Kraft.

    Dass diese aber bereits z.B. 20 Jahre Einsatzdienst als PA-Träger geleistet hat und es da auch Abnutzungserscheinungen (= Vorschäden) gibt, ist völlig egal ?

    Die UK zieht den Joker Vorschaden und ist ruckizucki von der Leistuntg frei.

    Ganz ehrlich - das kann's ja nicht sein.

    Deshalb noch mal mein Aufruf: -->

    "Ich habe ja hier schon öfters mal geschrieben, dass wir versuchen müssen, so viele kleinere Unfälle wie möglich ins Verbandsbuch (*) zu schreiben, damit wir im Falles eines Falles den Vorschaden aus dem privaten Umfeld in den FW-dienstlichen Bereich "ziehen" können.

    Nur so ist das Gespenst Vorschaden zu vertreiben.

    (*) Damit meine ich wirklich jedes Kinkerlitzchen, von Knie/Kopf/Arme/Beine gestoßen, über Rückenschmerzen, kleine Kratzer, umgeknickt etc.
    --> Auch wenn man aktuell keine Schmerzen hat, so kann dies doch zu einem Vorschaden führen, über den die Unfallkasse sich dann geschickt um eine Leistung drücken kann.
    Ist aber ein Dienstunfall vermerkt, wird dies der UK wesentlich schwerer fallen."


    MfG, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
    Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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    AutorOswa8ld 8B., Kirchen / RP754891
    Datum27.02.2013 08:1611332 x gelesen
    Hallo C.F.
    Also was du da schreibst ist ja wohl totaler Quatsch.
    Was soll denn z.B. eine ( Freiwillige, da ich nicht weiß, wie es bei der BF geregelt ist ) Feuerwehr bei einer Mitgliederwerbung dem möglichen Bewerber erzählen.
    - Hallo komm doch bitte fur Feuerwehr wir brauchen Dich.
    - Das Hobby ist fast Kostenlos, Schutzkleidung bekommst du.
    - Wenn du während der Arbeit weg musst, kein Problem ( ausser das du das mit dem Chef regeln musst ) bekommst Er den Lohnausfall bezahlt.
    - Ausbildung? Nur die Beste natürlich umsonst.
    - LKW Führerschein auch bei Bedarf.

    Ein Nachteil gibt es aber:
    Es kann sein wenn du Heiligabend deine Familie wegen einem Zimmerbrand verlassen musst, denk bitte daran, der Familie zum Beispiel zu sagen:
    Bin kurz weg, wenn nichts passiert bis gleich, sonst weist du ja was zu tun ist.
    - Schalte den Anwalt ein um den Versicherungsschutz einzuklagen.
    - Hol die extra angesparten Euros von der Bank, denn du weist ja, bis unser Fall bearbeitet wird kann es Jahre dauern.
    - usw.


    Gruß

    Oswald B

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg754893
    Datum27.02.2013 09:2011232 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Der Vorschaden an den z.B. Bändern geht also voll auf das private Risiko der FW-Kraft.

    Ja. Es sei denn ein konkreter Vorschaden ist auf die versicherte Tätigkeit und ein damit konkret zusammenhängendes Ereignis zurückzuführen.


    Geschrieben von Thomas K.Dass diese aber bereits z.B. 20 Jahre Einsatzdienst als PA-Träger geleistet hat und es da auch Abnutzungserscheinungen (= Vorschäden) gibt, ist völlig egal ?

    Abnutzung ist ja gerade was normales. Warum willst Du das einer gesonderten "Vergütung" unterwerfen, wenn daraus dann eine körperliche Störung entsteht.


    Geschrieben von Thomas K.Die UK zieht den Joker Vorschaden und ist ruckizucki von der Leistuntg frei.

    Bei bestimmten Dingen ja, wenn ein solcher erkennbar ist. Das ist m.E. aber legitim.


    Zu Deiner Idee mit dem Verbandbuch. Man kann auch einfach mal akzeptieren, dass das Leben an sich gefährlich ist und wir gewissen Risiken unterliegen. Und dass nicht jedes Risiko durch irgend wen versichert oder gedeckt ist.

    Denn sind wir mal ehrlich. Wer von denen die jetzt in Feuerwehrbelangen rumjammern nehmen das mit der BG im beruf genau so ernst? Wird da auch jedes Kinkerlitzchen der BG gemeldet? Oder dokumentiert? Jedes Schneiden am Papier? Könnte ja eine Infektion folgen bei der der Finger amputiert werden muß...

    Ich bin dafür, das mit der nötigen Sachlichkeit zu betrachten und die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Wir reden ja nicht davon, dass jemand seine Krankenhausrechnug selbst tragen muß. Wenn es nicht die BG zahlt, dann eben die normale Krankenversicherung (da wäre für mich allenfalls spannend, ob jemand der privat krankenversichert ist und einen Tarif mit SB hat diese SB-Kosten gegenüber der Gemeinde abrechnen kann i.S. von "dem FM darf aus seinem Dienst kein finanzieller Nachteil entstehen" analog zum Vorgehen bei einem Unfall mit dem eigenen PKW).

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg754895
    Datum27.02.2013 09:3111125 x gelesen
    Geschrieben von Oswald B.- Schalte den Anwalt ein um den Versicherungsschutz einzuklagen.
    - Hol die extra angesparten Euros von der Bank, denn du weist ja, bis unser Fall bearbeitet wird kann es Jahre dauern.
    - usw.


    Du weißt genau, dass das Unsinn ist. Wie viele echte Fälle gibt es denn, bei denen jemand einen finanziellen Nachteil erleidet? Selbst wenn die Unfallkasse in bestimmten Fälllen sagt "sorry, kein Versicherungsfall für uns" merkt der FM davon überhaupt nichts. Denn dann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eben den Arzt. Und die die wenigsten Fälle der Nicht-Anerkennung sind ja so schwer, dass daraus eine Verrentung o.ä. erfolgt. Und überall dort wo ein Unfall i.S. des Gesetzes vorliegt wird auch unfänglich reguliert.

    Die wenigen strittigen Fälle werden m.E. künstlich aufgebauscht. Und primär würde ich da in den Einzelfällen in denen die Unfallkasse nicht regulieren können/ dürfen den direkten Dienstherren in der Pflicht sehen, sich nach Prüfung des Einzelfalls zu kümmern. So von wegen unbillige Härte. Aber für diese Fälle das gesamte gesetzliche Unfallversicherungswesen umzukrempeln (wir erinnern uns, das SGB gilt nicht nur für die Feuerwehr) halte ich für Kanonen auf Spatzen.

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorPete8r H8., Schriesheim / BW754896
    Datum27.02.2013 09:4211015 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Abnutzung ist ja gerade was normales. Warum willst Du das einer gesonderten "Vergütung" unterwerfen, wenn daraus dann eine körperliche Störung entsteht.

    Weil sich die Frage bei den ganzen Diskussionen nur darum dreht ob die körperliche Störung, ob nun mit oder ohne Vorschaden und woher auch immer dieser kommen mag, auch dann eingetreten wäre wenn man an dem konkreten Dienst nicht teilgenommen hätte.

    Hätte ich einen Bänderriss oder was auch immer erlitten wenn ich nicht unglücklich vom HLF ausgestiegen wäre ?! Vielleicht ja, vielleicht aber auch nie in meinem ganzen restlichen Leben. Die Versicherung wird natürlich behaupten dass Du garantiert auch einen Bänderriss erlitten hättest, außerhalb der Feuerwehr. Und überhaupt hast Du den ja nur erlitten weil Du vor 30ig Jahren als 8 jähriger beim spielen vom Baum gefallen bist.

    Bei der Mehrzahl der Verletzungen oder Erkrankungen ist es kein Problem für einen Mediziner dir irgendeine Vorschädigung oder jahrzehnte zurückliegende Verletzung als Ursache anzudichten. Es kommt lediglich drauf an wie Dir der Arzt ggf. gesinnt ist oder ob er grad einen guten oder schlechten Tag hat...oder ob Du genug finanzielle Rücklagen hast ggf. zu prozessieren.

    Zum Risiko: Natürlich ist das Leben ein Risiko. Aber es gibt eben auch Tätigkeiten die das Risiko erhöhen. Treibt jemand privat Sport erhöht er sein Risiko. Fährt jemand Auto erhöht er das Risiko usw. Die zusätzlichen Risiken kann ich aber selbst minimieren indem ich dieses oder jenes vielleicht einfach nicht mache.

    Und natürlich erhöht auch der Einsatzdienst das Risiko. Und ja, auch das kann man minimieren indem man es eben einfach nicht macht. Aber ich denke das ist ja nicht das Ziel, oder ?!

    Und dieses zusätzliche Risiko welches ich aufnehme dient ja letztendlich der Allgemeinheit also sollte es auch entsprechend abgesichert sein.

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    AutorPete8r H8., Schriesheim / BW754897
    Datum27.02.2013 09:4611106 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wie viele echte Fälle gibt es denn, bei denen jemand einen finanziellen Nachteil erleidet?

    Zumindest mal alle die die einen Arbeitsausfall von > 6 Wochen nachsich ziehen. Ab dann fangen die finanziellen Nachteile an.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg754900
    Datum27.02.2013 11:4511046 x gelesen
    Geschrieben von Peter H.Zumindest mal alle die die einen Arbeitsausfall von > 6 Wochen nachsich ziehen. Ab dann fangen die finanziellen Nachteile an.


    Wie viele Fälle davon sind die, in denen die Unfallkasse eine Regulierung ablehnt? Das ist doch die spannende Frage. Und der Anteil dürfte als Einzelfall gegen gering gehen.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen754915
    Datum27.02.2013 14:0310844 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wie viele echte Fälle gibt es denn, bei denen jemand einen finanziellen Nachteil erleidet?

    Recht viele. Es hängt nicht an der AkutVersorgung, sondern an Rente, Reha oder Umschulung...
    Und diese Leistungen werden grundsätzlich mit maximalem Zeitverzug bearbeitet. Allein ein Bearbeitungszeitraum von 6 Monaten kann eine Familie in maximalen Probleme führen.

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen754917
    Datum27.02.2013 14:1010779 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Du weißt genau, dass das Unsinn ist. Wie viele echte Fälle gibt es denn, bei denen jemand einen finanziellen Nachteil erleidet? Selbst wenn die Unfallkasse in bestimmten Fälllen sagt "sorry, kein Versicherungsfall für uns" merkt der FM davon überhaupt nichts. Denn dann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eben den Arzt. Und die die wenigsten Fälle der Nicht-Anerkennung sind ja so schwer, dass daraus eine Verrentung o.ä. erfolgt. Und überall dort wo ein Unfall i.S. des Gesetzes vorliegt wird auch unfänglich reguliert.

    Allein schon der Unterschied ob ich von irgendeinem Arzt, den die Krankenkasse bezahlt behandelt werde, oder den vollen Umfang der Behandlungsmöglichkeiten hier : BG Unfallklinik in Anspruch nehmen kann ist ein unendlicher.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen754921
    Datum27.02.2013 14:1910811 x gelesen
    Darüber hinaus, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen besteht:

    MIt Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen:

    Krankengeld: 70% des Regelentgeltes ohne Anrechnung von Sonderbezügen
    Verletzengeld: 80% des Regelentgeltes (+ Anrechnung von Schichtzulagen, geringfügiger Beschäftigung)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg754924
    Datum27.02.2013 14:2210846 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.MIt Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach 6 Wochen:

    Krankengeld: 70% des Regelentgeltes ohne Anrechnung von Sonderbezügen
    Verletzengeld: 80% des Regelentgeltes (+ Anrechnung von Schichtzulagen, geringfügiger Beschäftigung


    Was Dir unzweifelhaft im Rahmen eines eindeutig auf den Dienst zurückzuführenden Unfall und seiner Folgen auch zusteht. Da gibt es auch keine Diskussion. Wir reden aber von Fällenm, die i.d.R. nur zeitlich zufällig im Dienst erfolgt sind. Aber nicht durch den Dienst. Und wenn der selbe HI 2 Stunden nach dem Dienst auftritt, dann mußt Du ja auch mit den 70% klar kommen oder Du hast - weil es Dir wichtig ist - dazu privat vorgesorgt...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern754940
    Datum27.02.2013 14:4310846 x gelesen
    Wir kommen so glaube ich nicht weiter.......
    Was du meinst, verstehe ich langsam, daß ist aber nicht der Punkt.
    Es kann sein, daß Mann/Frau einen Herzinfarkt, von dem du so gerne sprichst,
    erleidet und dann privat zurechtkommen muß. Ist richtig, muß er/sie.
    Es geht aber darum, dass es aufgrund des Dienstes zu einem Schaden kommt, der ohne denjenigen nie passiert wäre,
    weil er z.B. nicht in diese Belastung gekommen wäre z.B. PA und dein Herz, Ausrutschen im Winter, Bandscheibenvorfall beim Tragen einer TS ect.
    Begründungsangst vor dem GUV, welche ich zurecht verstehen kann, weil bei uns in Nachbardorf auch so ein gezicke gegeben hat.....
    z.B.
    Bandscheiben....leider abgelehnt, weil ein Vorschaden vorhanden oder sie Arbeiten als Dachdecker/Maurer/Zimmerer ect. leider berufsbedingte Vorschädigung
    Knie.......leider abgelehnt, weil ein Vorschaden vorhanden oder sie Arbeiten als Fliesenleger/Pflasterer/Gärtner leider berufsbedingte Vorschädigung

    soll ich noch weiter machen???
    Ich leiste Feuerwehrdienst. Eine Verletzung hieraus ist zu bezahlen ohne wenn und aber, da ich nicht überlegen möchte, kann ich das oder jenes gerade machen.....
    Nach dem Motto: es brennt ein Behindertenheim, es werden Leute vermisst.....
    PA gehe ich heute besser nicht, ich glaube ich habe heute ein Problem mit meinem Rücken.....
    oder ich gehe PA und die Vermisste Person kann ich leider nicht mit Rausnehmen weil sie mir zu schwer ist....
    Sei ehrlich, das ist doch mal so richtig Banane.....
    Und ich gratuliere dir zu deiner privatan Krankenversicherung, die den meisten nicht gegönnt ist.....;-)



    Gruß Markus

    In Treue fest!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen754945
    Datum27.02.2013 14:5510823 x gelesen
    Die Absicherung der FA ist einfach in allen Bereichen grottig. Auch was Sachschäden angeht.

    Warum kriegt ein FA, dessen 20 Jahre alter Golf mit nur 280TKM auf dem Weg zum Übungsdienst das zeitliche segnet, nicht von der Gemeinde ein Neufahrzeug ersetzt? Er muß ja schließlich am nächsten Tag wieder zur Arbeit!

    MkG
    Marc

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

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    AutorPete8r H8., Schriesheim / BW754946
    Datum27.02.2013 14:5510803 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Aber nicht durch den Dienst.

    Das ist ja der Punkt ! Die Frage ist immer: Wäre es OHNE den zeitlichen Zusammenhang im Dienst überhaupt zu dem Ereignis gekommen ?! Und hier wird, meiner meinung nach immer vorschnell entschieden. Nur weil jemand im direkten Zusammenhang mit einem Dienst meinetwegen einen HI erleidet bedeutet dies nicht dass er diesen auch ohne Dienst bekommen hätte.
    Nehmen wir an der Betroffene der meinetwegen 57 jahre alt ist hätte sein normales, "stressfreies" entspanntes Leben fortgeführt. Ja, mag sein dass er dennoch einen HI aufgrund seiner veranlagung oder lebensumstände bekommen hätte....vielleicht in 3 Jahren ! dann wäre er vielleicht bereits in Rente gewesen und hätte außer den Unschönen medizinischen und persönlichen Folgen eben keine finanziellen einbußen. Hat er ihn aber jetzt und heute im Einsatz bekommen hat er auf jeden Fall finanzielle Einbußen und dies sein restliches Leben lang. oder Du erleidest irgendeinen komplizierten bruch während des einsatzes. Klar, eindeutig ein "Arbeitsunfall"...oder doch nicht ? Dummerweise bist als kleiner Rabauke mal vom Fahrrad gefallen und hattest damals auch einen Bruch an dieser Stelle. Hm...nicht mehr so klar... irgendein findiger Mediziner wird Dir in einem Gutachten relativ einfach eine Vorschädigung nachweisen können (ob zu recht oder nicht.... das Gutachten steht erstmal). Während Du nun gegengutachten usw. anfertigen lässt (wirst du vielleicht bezahlen müssen wenn sich beide Kassen querstellen) hast du finanzielle Einbußen. Deine Bank die Dir vielleicht gerade Dein haus für Dich und Deine Familie finanziert hat wird dies eher nicht interessieren und sich auch eher nicht auf deine vagen versprechungen oder vermutungen einlassen dass Du den prozess ja so oder so gewinnst und dann deiner Tilgung nachkommst usw. Und wie geschrieben: Ich weiß nicht ob Du schon mal ernsthaft leistungen deiner privaten Zusatzbversicherungen in Anspruch nehmen musstest und ich wünsche Dir dass Du dies niemals musst. Aber: wenn dann wäre ich mal nicht so sicher dass diese freudestrahlend mit dem geldköfferchen vor der türe stehen und sich bedanken dass sie sich endlich, für deine jahrelangen Beitragszahlungen revanchieren können. Die werden sich vielleicht auch mit Händen und Füßen wehren und Dir irgendein tolles Gutachten unter die Nase halten dass Du ja Vorschädigungen gehabt hast welche Du verschwiegen hattest (auch unwissentlich).

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg754950
    Datum27.02.2013 15:0210810 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Marc D.Warum kriegt ein FA, dessen 20 Jahre alter Golf mit nur 280TKM auf dem Weg zum Übungsdienst das zeitliche segnet, nicht von der Gemeinde ein Neufahrzeug ersetzt? Er muß ja schließlich am nächsten Tag wieder zur Arbeit!
    ich denke da hast du ein dickes ;-) vergessen - oder?

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY754953
    Datum27.02.2013 15:1111020 x gelesen
    Also Marc,

    deine Antwort ist auch grottig.
    Ich kenne das von einem Arbeitskollegen, der auch Straßenbauer ist und bei der FF war. Dem ging´s auch so, wie Markus geschildert hat. Ein im Dienst erlittener Schaden am Knie ( beim Durchgang in der Atemschutzübungsstrecke) wurde nicht anerkannt, da er ja wg. seines Berufes angeblich ein geschädigtes Knie hat.
    Auf alle Fälle hat diese Feuerwehr einen ausgebildeten FA weniger.

    Ich will wirklich keine Vollkaskoversicherung aber manchmal stellen sich die Versicherungen so, als müßten sie die Leistungen aus irgendeinem privaten Geldbeutel bezahlen. Ich finde, hier sollte nicht unbedingt nach SGB, sondern nach Augemaß entschieden werden.
    Dass hierbei natürlich auch dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet werden kann ist mir auch klar.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen754954
    Datum27.02.2013 15:1110700 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. ich denke da hast du ein dickes ;-) vergessen - oder?


    Uuuuuups.... ;-)


    MkG
    Marc

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen754955
    Datum27.02.2013 15:1710726 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Ich finde, hier sollte nicht unbedingt nach SGB, sondern nach Augemaß entschieden werden.

    Was aber, wie du zugeben mußt, recht schwierig ist für eine Versicherung dessen Existenzgrundlage das SGB VII ist.

    Aus meiner Erfahrung sind die Unfallkassen in den Bereichen Feuerwehr aber auch Kindergarten und Schule meist sowieso schon nicht so streng wie sie eigentlich müßten.

    MkG
    Marc

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY754957
    Datum27.02.2013 15:2510754 x gelesen
    Servus,

    das ist ja das ganze Kreuz an der Sache. Ich habe da über meinen Bekannten schlechte Erfahrungen gemacht, du über deinen Beruf dann evtl. Gute. Und dann hier einen Konsens für alle zu finden ist wahrscheinlich ein Ding der Unmöglichkeit.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg754976
    Datum27.02.2013 17:0810769 x gelesen
    Geschrieben von Peter H.Die Frage ist immer: Wäre es OHNE den zeitlichen Zusammenhang im Dienst überhaupt zu dem Ereignis gekommen ?!

    Nein. Die Frage ist, wäre es ausgeschlossen, dass es ohne den Dienst auch zu der Erkrankung gekommen wäre. Das ist eben bei Dingen die eine medizinische Vorgeschichte haben so.


    Geschrieben von Peter H.Nur weil jemand im direkten Zusammenhang mit einem Dienst meinetwegen einen HI erleidet bedeutet dies nicht dass er diesen auch ohne Dienst bekommen hätte.

    Ich bin jetzt mal optimistisch und sage: Doch. Ein HI kommt nicht von ungefähr. Wir können jetzt, wie in Deinem Beispiel spekulieren, ob er 1 oder auch 3 Jahre später gekommen wäre.

    Der Bandscheibenvorfall ebenso. Und es wäre dann ja jeder blöd, der eine wie auch immer geartete Verletzung oder Erkrankung im Privatleben hätte. Die Rückenschmerzen und die dezente Lähmung im Bein ignorieren, zur Feuerwehr gehen, kurz bei der Übung an der TS 8 rupfen, mit schmerzverzerrtem Gesicht zur Seite rollen, der Unfallkasse melden und den Rest des Lebens Rente kassieren anstatt sich als Fliesenleger weiter zur Arbeit zu quälen - oder mit einer deutlich geringeren Erwerbsmiderungsrente (so man eine bekommt) abzufinden.

    Das kann man nur dadurch eingrenzen, dass der FM regelmäßig medizinisch untersucht wird und dann auf Grund der Schädigungen die da festgestellt werden er die Wahl hat
    a) weiter Dienst zu machen aber auf Grund der Vorschäden dann wiederum als Fliesenleger weder Knie noch Bandscheiben versichert zu haben
    b) sofort aus dem Dienst auszuscheiden, da er das Risiko im Dienst ebenso krank zu sein wie im zivilen Leben nicht tragen will.
    Denn eine uneingeschränkte Deckung der Unfallkasse führt zu o.g. Ergebnis mit der Folge eines exorbitanten Steigerung der Beiträge.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü754983
    Datum27.02.2013 17:3110759 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.Wie viele echte Fälle gibt es denn, bei denen jemand einen finanziellen Nachteil erleidet? Selbst wenn die Unfallkasse in bestimmten Fälllen sagt "sorry, kein Versicherungsfall für uns" merkt der FM davon überhaupt nichts. Denn dann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eben den Arzt. Und die die wenigsten Fälle der Nicht-Anerkennung sind ja so schwer, dass daraus eine Verrentung o.ä. erfolgt.


    Also zwei auf jeden Fall, sind in meinen Augen zwei zuviel.....

    in Oberschwaben

    in Bayern

    Gruß Andi

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    AutorPete8r H8., Schriesheim / BW754984
    Datum27.02.2013 17:3210674 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Wir können jetzt, wie in Deinem Beispiel spekulieren, ob er 1 oder auch 3 Jahre später gekommen wäre.

    Ja, aber genau das ist es doch. Kommt er vielleicht 1 oder 3 Jahre später...ja, dann ist es eben das persönliche Risiko welches, zumindest in diesem konkreten Beispiel, auch ohne finanzielle Folgen abläuft. Aber seis drum. Wir werden da niemals eins :-)

    Geschrieben von Christian F.Das kann man nur dadurch eingrenzen, dass der FM regelmäßig medizinisch untersucht wird und dann auf Grund der Schädigungen die da festgestellt werden er die Wahl hat
    a) weiter Dienst zu machen aber auf Grund der Vorschäden dann wiederum als Fliesenleger weder Knie noch Bandscheiben versichert zu haben
    b) sofort aus dem Dienst auszuscheiden, da er das Risiko im Dienst ebenso krank zu sein wie im zivilen Leben nicht tragen will.
    Denn eine uneingeschränkte Deckung der Unfallkasse führt zu o.g. Ergebnis mit der Folge eines exorbitanten Steigerung der Beiträge.


    Ok, hier kommen wir zu einem Punkt wo man letztendlich wieder eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen kann. Regelmäßige, ereignisunabhängige Checks, selbstverständlich bezahlt vom Dienstherren (=Kommune) (also privatärztliche Diagnostic). Dazu kommen müssten dann, streng genommen ebenso ereignisabhängige Untersuchungen ziemlich unmittelbar nach einem jedem Einsatz/Dienst um evt. auch nicht unmittelbar sich bemerkbar machende Schäden ggf. festzustellen. Natürlich auch vom dienstherren und privatärtzlicher Basis bezahlt. In dem Falle kämen dann vielleicht sogar noch zusätzliche Ausgleichszahlungen auf den Dienstherren zu (Lohnersatz/Erstattung Verdienstausfall). Das alles dann, wie gesagt, nach jedem Einsatz. Das dürfte für die Kommunen in D recht teuer werden. Da kann man sich durchaus nun wirklich Fragen ob es für die Dienstherren dann nicht günstiger wäre eine, wie auch immer geartete Zusatzversicherung abzuschließen die ggf. finanzielle Differenzen zwischen GKV und BGU im Falle des Falles ausgleicht.
    Wobei die von Dir genannte Alternative b) immer noch da ist, damit könntest Du aber dann mit Sicherheit einen großteil aller deutschen Feuerwehr´ler (egal ob BF oder FF) außer Dienst nehmen

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    Autorpete8r e8., isselburg / nrw755048
    Datum28.02.2013 07:2310831 x gelesen
    ...eigentlich sollten wir Feuerwehrleute so gut versichert sein das wir uns bei einem Unfall keine Sorgen machen müssen wie es weitergeht,unser Versicherungsschutz müste extrem hoch ausgelegt sein so das man nach einem Unfall jegliche Versorgung - Sozial wie auch gesundheitlich bekommt .natürlich darf so ein Versicherungsschutz nicht ausgenutzt werden ,aber bei einem Dienstunfall darf es nicht dazu kommen das man erst untersucht ob die Versicherung da raus kommt .Das ist im Moment ne absolute Lachnummer

    Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!!

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz755162
    Datum01.03.2013 10:0610671 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.Nein. Die Frage ist, wäre es ausgeschlossen, dass es ohne den Dienst auch zu der Erkrankung gekommen wäre.
    Darauf gibt es eine ganz einfache Antwort: Ich mache keinen FW-Dienst (mehr).

    Dann gibt es keine Dienst-Unfälle und muss mich nicht mit der Einrede der Vorschäden abspeisen lassen.

    Ich kenne einige Fälle, wo die UK Unfälle nicht als Dienstunfälle anerkannt hat, vor allem Sehnen, Bänder und Bandscheibenvorfälle.

    Beim HI und beim Schlaganfall bin ich bei Dir. Die haben medizinische Vorgeschichten, die i.d.R nichts mit FW zu tun haben.

    Für alles andere erwarte ich allerdings Leistungen des FW-Trägers, vertreten durch die UK.

    Die Nicht-Anerkennung hat ja zudem zur Folge, dass ich aus der Zusatz-Versicherung der Gemeinde auch keine Leistungen bekomme, ist ja kein Dienst-Unfall.

    Ich habe einem jungen Kameraden nach einem Bandscheibenvorfall in der Atemschutz-Übungsstrecke (nicht anerkannt, da angeblich Vorschaden) geraten, keinen PA mehr zu tragen. Genau das macht er - und schon wieder fehlt uns Einer.

    Ich bleibe dabei, auch noch so kleine Unfällchen und Zipperleins ins Verbandsbuch einzutragen um einfach einen Zusammenhang mit dem FW-Dienst herstellen zu können.
    Das macht es der Unfallkasse ungeleich schwerer, über Vorschäden aus der Leistungspflicht zu kommen.

    Und noch einmal: Das ist keine pauschele Kritik an den UK's. Ist ein Unfall anerkannt, gibt es die beste medizinische Versorgung und soziale Absicherung, die man sich nur vorstellen kann.

    MfG, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
    Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW755846
    Datum08.03.2013 16:0110865 x gelesen
    Hallo,

    aktuelle Berichterstattung:
    http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-bad-berleburg-bad-laasphe-und-erndtebrueck/der-unmut-in-der-truppe-ist-riesengross-id7

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt755847
    Datum08.03.2013 16:1110577 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-bad-berleburg-bad-laasphe-und-erndtebrueck/der-unmut-in-der-truppe-ist-riesengross-id7
    Link ist defekt, lässt sich aber per Suche nach "Unmut in der Truppe" auf der Seite finden.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW755849
    Datum08.03.2013 16:3010607 x gelesen
    Geschrieben von Linus D.Link ist defekt, lässt sich aber per Suche nach "Unmut in der Truppe" auf der Seite finden.



    neuer Versuch mit dem Threadcontainer...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz755855
    Datum08.03.2013 17:3210407 x gelesen
    Hallo,

    ich hatte ja dazu geraten, alle Kinkerlitzchen ins Verbandsbuch einzutragen.

    Ich habe letzte Woche das Problem Vorschäden mit einem guten Bekannten von der Unfallkasse besprochen.

    Zu meiner Überraschung hat er mir bestätigt, dass es hauptsächlich um finanzielle Aspekte gehe.

    Meine Lösung mit dem Verbandsbuch hat er dahingehend modifiziert, dass besser eine Unfallanzeige (auch für Kleinigkeiten) gemacht werden solle.

    Wenn die UK diese Unfallanzeige akzeptiere, dann könne sie später bei einer Verletzung nicht auf ausschließlich private Vorschäden erkennen.

    Bei HI und Schlaganfällen sind wir uns wohl einig, dass diese in den seltensten Fällen durch den FW-Dienst entstehen. Da spielt die private Lebensführung wohl eine große Rolle, sodass ich da die Vorschäden gelten lasse.

    MfG, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY755860
    Datum08.03.2013 18:0410411 x gelesen
    Servus,

    das ist aber schon was Altes.
    Kurz vor meiner Entlassung vom GWD zog ich mir im Dienst eine Verletzung zu. Diese mußte im BW-Krankenhaus in Amberg operativ behandelt werden. Im Krankenhaus stellte ich dann, auf Anratem eines Arztes, einen Antrag auf Wehrdienstbeschädigung. So ca. 1/2 Jahr nach meiner Entlassung wurde ich dann vom "Vertrauensazt" untersucht, der dann die WDB feststellt und bestätigte.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz755863
    Datum08.03.2013 18:1010423 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Anton K.das ist aber schon was Altes.
    Klar, nur wer macht es.

    Du knallst beim IA mit dem Knie irgendwo an, schmerzt, ist geschwollen, nach drei Tagen wieder ok.
    Oder du verhebst Dich, rutscht aus und verstauchst Dir was und und und.

    Wer schreibt da gleich eine Unfallanzeige ?
    Meist wird das ja nicht mal ins Verbandsbuch eingetragen.

    Und genau das müssen wir tun.

    Machen wir es nicht, müssen wir uns mit der Einrede der (privaten) Vorschäden abspeisen lassen, weil die UK Geld sparen will / muss.

    Sparen ja, aber nicht auf dem Rücken (wörtlich) der Kameradinnen und Kameraden.

    Deshalb - wer schreibt - der bleibt !

    MfG, Thomas

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    AutorAndr8e S8., München / Bayern763950
    Datum05.06.2013 02:549846 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer Und wenn er diese Risiken für die 95% seiner Lebenszeit (nämlich solange er keiner dienstlichen Tätigkeit in der FF nachgeht) nicht absichert soll er bitte nicht verlangen, dass dies für die 5% seines Lebens irgend jemand anders übernimmt und damit die 95% mit bezahlt...

    Natürlich verlang ich das. Warum denn auch nicht ? Also dem Bänderriss Zuhause Vorschäden aus der dienstlichen Beanspruchung in der FW anzuhängen, halte ich auch für schwierig. Liegt das Schadensereignis aber in der Dienstzeit, muss es unabhängig davon ob der gleiche Schaden privat versichert ist, abgegolten werden. Das halte ich also schon für sehr angebracht.

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     28.01.2013 10:10 Manf7red7 R.7, Rösrath
     28.01.2013 18:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     29.01.2013 08:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.01.2013 10:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.01.2013 23:13 Thom7as 7K., Hermeskeil
     29.01.2013 23:24 Chri7sti7an 7F., Wernau
     26.02.2013 09:49 Oswa7ld 7B., Kirchen
     26.02.2013 10:12 Chri7sti7an 7F., Wernau
     26.02.2013 10:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.03.2013 16:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.03.2013 16:11 ., Thierstein und Magdeburg
     08.03.2013 16:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.03.2013 17:32 Thom7as 7K., Hermeskeil
     08.03.2013 18:04 Anto7n K7., Mühlhausen
     08.03.2013 18:10 Thom7as 7K., Hermeskeil
     26.02.2013 11:35 Pete7r H7., Schriesheim
     26.02.2013 11:55 Lüde7r P7., Kelkheim
     26.02.2013 17:51 Mark7us 7G., Kochel am See
     26.02.2013 19:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
     26.02.2013 23:20 Thom7as 7K., Hermeskeil
     27.02.2013 09:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.02.2013 09:42 Pete7r H7., Schriesheim
     27.02.2013 08:16 Oswa7ld 7B., Kirchen
     27.02.2013 09:31 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.02.2013 09:46 Pete7r H7., Schriesheim
     27.02.2013 11:45 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.02.2013 14:03 Lüde7r P7., Kelkheim
     27.02.2013 14:10 ., Frankfurt
     27.02.2013 14:19 ., Frankfurt
     27.02.2013 14:22 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.02.2013 14:43 Mark7us 7G., Kochel am See
     27.02.2013 14:55 ., Bad Hersfeld
     27.02.2013 15:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.02.2013 15:11 ., Bad Hersfeld
     27.02.2013 15:11 Anto7n K7., Mühlhausen
     27.02.2013 15:17 ., Bad Hersfeld
     27.02.2013 15:25 Anto7n K7., Mühlhausen
     27.02.2013 14:55 Pete7r H7., Schriesheim
     27.02.2013 17:08 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.02.2013 17:32 Pete7r H7., Schriesheim
     01.03.2013 10:06 Thom7as 7K., Hermeskeil
     27.02.2013 17:31 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     05.06.2013 02:54 Andr7e S7., München
     28.02.2013 07:23 pete7r e7., isselburg
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