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Thema | Ausschlussgründe JF und KiFeu | 11 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Marc8el 8N., Leipzig / Sachsen | 758700 | |||
Datum | 05.04.2013 19:56 | 6618 x gelesen | |||
Hallo, welche Gründe müssten bei euch vorliegen um von JF und KiFeu ausgeschlossen zu werden? Ich bin grade dabei Ausschlussgründe zu formulieren und habe ein paar Probleme dabei. Welche Ereignisse müssten/ sind bei euch mal vorgefallen, dass ihr sagtet, wir schließen das Mitglied aus? Über viele Antworten und Austausch würde ich mich freuen. Gruß Marcel N. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eppelheim / Baden-Württemberg | 758701 | |||
Datum | 05.04.2013 20:14 | 4277 x gelesen | |||
Hi Marcel, wie handhabt das euer Landes FwG bei den Einsatzkräften? Im FwG von BaWü stehen zum Beispiel im §13 als mögliche Entlassungsgründe aus dem Feuerwehrdienst: 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Ich glaube, dass lässt sich sinngemäß auch auf eine JF oder KiFeu bertragen!? Gruß Martin Meine Beiträge geben meine persönliche und PRIVATE Meinung. Ich äußere mich nicht im Namen meines Arbeitgebers, den Organisationen in denen ich Dienst tue, Familienangehörigen oder anderen Dritten. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 758702 | |||
Datum | 05.04.2013 20:15 | 4043 x gelesen | |||
hallo, andersrum wird ein Schuh daraus: was ist vorgefallen? Wenn man fieberhaft nach Gründen sucht ist das der falsche Weg. Zuerst muss eine konkrete Verfehlung vorgefallen sein. Erst dann kann man darauf reagieren. Oder verstehe ich jetzt deine Frage falsch? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8el 8N., Hötensleben / Sachsen-Anhalt | 758703 | |||
Datum | 05.04.2013 20:31 | 3925 x gelesen | |||
Ja in unserem Gesetz steht es ähnlich ich fand es allerdings nicht so ganz zutreffend für die JF und KiFeu, weil es sind ja halt noch Kinder. Aber ich denke ich werde daraus etwas basteln. @ Jürgen M@yer Ja du hast mich ein bisschen Missverstanden bzw. habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt. Es geht hierbei nicht darum, dass aktiv gegen jemanden ein Ausschluss vorbereitet wird sondern nur generell um die Frage ab wann das ''Maß'' erreicht ist, dass man zum Ausschluss greift. Welche Maßnahmen laufen denn bei euch vorher so ab, wenn sich abzeichnet, dass der Dienstbetrieb fortwährend gestört wird bzw. unruhe gestiftet wird in verschiedenster Art und Weise? Gibt es Mobbing in Kinder- und Jugendfeuerwehren? Wie geht Ihr als Wärte mit so etwas um? Gruß Marcel | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 758713 | |||
Datum | 06.04.2013 10:27 | 3265 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Marcel N. Es geht hierbei nicht darum, dass aktiv gegen jemanden ein Ausschluss vorbereitet wird sondern nur generell um die Frage ab wann das ''Maß'' erreicht ist, dass man zum Ausschluss greift. aha - jetzt ist die Sache klar. Ich denke es ist sehr schwer im Vorfeld dafür einen "Katalog" oder eine Checkliste aufzustellen. Solche Entscheidungen sollten immer Einzelfallentscheidungen sein und die Umstände usw. berücksichtigen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jens8 K.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 758723 | |||
Datum | 06.04.2013 13:06 | 2933 x gelesen | |||
So ein Katalog kann nie abschließend sein, da das Leben jeden Tag neue Dummheiten parat hat. Selbst der Gesetzgeber hat das erkannt und arbeitet mit Auffangtatbeständen, die greifen, wenn die allgemeinen Regeln nicht explizit anwendbar sind. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 758724 | |||
Datum | 06.04.2013 13:07 | 2866 x gelesen | |||
Hallo Marcel, ich selbst bin nicht in diesem Bereich tätig und habe nur sporadisch Kontakt wenn in der Jugend das Thema Atemschutz als Ausbildungsinhalt den angehenden Aktiven nahegelegt gebracht werden soll. Martin aus Eppelheim hatte ja Punkte aufgezählt die eher die Aktivenabteilung betreffen. Kann man sicher mit anwenden was das Verhalten nach Außen angeht. Für die KiFeu und JF würde ich, wenn ich es denn machen müsste, eventuell so vorgehen: Allgemeine Regeln im Dienstbetrieb und Regeln des Menschlichen miteinander aufstellen ( Jugend durchaus mit einbinden). Wer gegen diese Regeln mehrfach verstößt -> Gespräch Betroffenere Betreuer (ich mag den Begriff Wart nicht, denn wir warten Geräte und keine Mitmenschen egal welchen Alters). Weitere Auffälligkeit - Gespräch Eltern(mit /ohne Betroffenen) Betreuer. Wenn es danach nicht Funktioniert Schreiben und Gespäch mit Eltern und Betroffenem, dass es einfah nicht mehr geht und man sich trennen sollte. Das ganze ist bei Erwachsenen schon nicht einfach, bei Kindern und Jugendlichen .... ganz ehrlich ich bin dafür nicht der Richtige und deshalb bin ich in einem anderen Bereich (Atemschutz) engagiert. Selbst dort ist es nicht immer einfach (ja da gibt es feste Regeln aber es gibt auch menschliche Dinge) zu sagen, sorry ich muss dich rausnehmen. Viel erfolg bei der nicht einfachen Arebit vor der ich viel Respekt habe. Gruß aus Nordbaden Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 758728 | |||
Datum | 06.04.2013 13:26 | 3197 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Martin S. Im FwG von BaWü stehen zum Beispiel im §13 als mögliche Entlassungsgründe aus dem Feuerwehrdienst: [...] Bei Kindern und Jugendlichen sollte noch mit aufgenommen werden: "die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen," Ansonsten bieten einige Bundesländer entsprechende Mustersatzungen bzw. Jugendordnungen für den Bereich Jugendfeuerwehr auf Gemeindeebene an. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Patr8ick8 B.8, Rheinmünster / Deutschland | 758934 | |||
Datum | 08.04.2013 13:47 | 2607 x gelesen | |||
Hallo Marcel, anbei ein Auszug aus unserer Jugendordnung: 5 Ordnungsmaßnahmen 5.1. Bei Verstößen gegen die Jugendordnung, Disziplin oder Kameradschaft können folgende Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden: Verwarnung unter vier Augen Mündlicher Verweis vom Betreuer Verhängen einer Bewährungsfrist Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr 5.2. Verwarnungen und Verweise werden vom zuständigen Betreuer unmittelbar erteilt. 5.3. Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr: Der Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr Rheinmünster wird nach Beschluss des Abteilungsausschuss in Übereinstimmung mit der Jugendgruppenleitung durch den Abteilungskommandanten ausgesprochen. Der Kommandant und der Jugendfeuerwehrwart sind im Voraus über die durchgeführte Ordnungsmaßnahme zu informieren. Gegen die Ordnungsmaßnahme kann bis spätestens vierzehn Tage nach ihrem Ausspruch Beschwerde in schriftlicher Form beim Jugendfeuerwehrwart eingereicht werden. Der Gesamtausschuss entscheidet über diese Beschwerde. Das stammt aus der Musterordnung der JF Baden-Württemberg [link]. HTH Patrick | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 758935 | |||
Datum | 08.04.2013 14:32 | 2459 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Patrick B. Musterordnung der JF Baden-Württemberg Hier noch der § 3 der Musterordnung für BaWü: "§ 3 Aufnahme und Beendigung der Zugehörigkeit Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet a) beim Austritt aus der Jugendfeuerwehr; b) wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen; c) mit der Entlassung oder dem Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr; d) mit der Auflösung der Jugendfeuerwehr; e) wenn die gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt werden; f) mit der Beendigung eines Amtes nach § 3 Absatz (2)" Interessant hier der Punkt: e Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 759008 | |||
Datum | 09.04.2013 09:07 | 2255 x gelesen | |||
Bei uns gab es sellemols auch das Kriterium der 3 unentschuldigten Fehlübungen.. Ansonsten würde ich es so weich wie möglich auslegen um größtmöglichen Spielraum zu haben. Z.B. wenn das Verhalten des Mitgliedes eines geregelten Dienstbetrieb nicht mehr ermöglicht.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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