News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Innenminister verbietet Hilfe | 50 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW | 764437 | |||
Datum | 09.06.2013 17:51 | 23973 x gelesen | |||
Hallo, auch das gibt es: Verboten Gruß, F.-G. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 764439 | |||
Datum | 09.06.2013 18:01 | 18192 x gelesen | |||
hallo,In einem harschen Ton ließ er wissen, dass die geplante Hilfeleistung für die Partnerwehr in Aken nach Auffassung des NRW-Innenministeriums und der Bezirksregierung rechtswidrig sei. Er sprach für den freiwilligen und ehrenamtlichen Hilfseinsatz ein klares Verbot aus: Das Gelände des Feuerwehrhauses war nicht zu verlassen. Mal nüchtern gefragt: In wie weit ist das Innenministerium bzw. die Bezirksregierung gegenüber einer Stadt bzw. Gemeinde in einem solchen Fall weisungsbefugt? [Achtung: das könnte je nach Landesrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein] Wenn der Brandschutz dort sichergestellt bleibt gibt es, meiner Ansicht nach, da keinen Ansatzpunkt nach dem so eine Hilfsaktion zwischen Partnerstädten von "oben" untersagt werden kann. Mir ist klar das auch solche Aktionen koordiniert werden müssen. Wenn Hilfe auf Landesebene organisiert wird sollten Hilfsaktionen auf kommunaler Ebene damit abgestimmt werden. Aus der Ferne ist es jetzt natürlich schwer die Sache sicher zu beurteilen. Wenn aber das was die Lippstädter Zeitung schreibt zutrifft hat haben die übergeordneten Behörden sehr unklug reagiert. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 764441 | |||
Datum | 09.06.2013 18:31 | 17711 x gelesen | |||
... wäre vielleicht besser gewesen die Anfrage der Partnerstadt und die Absicht dort zu helfen sofort der Bezirksregierung kundzutun. Überörtliche Hilfe muss geplant sein, und wer weiss für welche Einheiten die Kameraden aus Erwitte in Reserve standen. Zu verhindern das man eine Region "blank zieht", das klappt nur wenn die Entsendung von Hilfskräften überregional koordiniert wird. Möglicherweise hat man das versäumt. Freundliche Grüße Ralf Röhling | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 764448 | |||
Datum | 09.06.2013 19:23 | 16339 x gelesen | |||
Ich kann beide Seiten nicht öffnen. -> ! oder ? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 764454 | |||
Datum | 09.06.2013 20:06 | 15767 x gelesen | |||
mal ganz ehrlich, wenn ich das richtig verstanden habe, wollen die Kameraden aus NRW ihre persönlich bekannten Freunde aus der Partnerstadt ablösen. Kein Innenminister dieser Republik könnte mich daran hindern, die private Arbeitshose und die privaten Gummistifel in Papas Kombi zu packen und als Privatmann dort hinzufahren... Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen." (Ernst Ferstl) | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 764468 | |||
Datum | 09.06.2013 20:48 | 15589 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Aus der Ferne ist es jetzt natürlich schwer die Sache sicher zu beurteilen. Wenn aber das was die Lippstädter Zeitung schreibt zutrifft hat haben die übergeordneten Behörden sehr unklug reagiert.Vollkommen richtig. Ich kann mir gelinde gesagt nur vorstellen, dass es in der Informationskette bis zu RegP zu einem Übermittlungsfehler gekommen ist ("Feuerwehr meldet sich ab" oder ähnlich) Leider steht keine rechtliche Begründung in dem Artikel - Mit der Auffassung "Das etwas rechtswidrig ist" kann ich der Argumentation der Bezirksregierung nicht folgen. Schade das die weitere Reaktion des Bürgermeisters, ausser der Absage, nicht wiedergegeben wird. Vielleicht fehlt es da an Rückgrat? Ohne Information ist das alles Spekulation.. Die beschriebene Art und Weise ist allerdings sehr befremdlich und lässt das Bedauern aufkeimen, dass man Regierungsdirektoren nicht abwählen kann.. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 764472 | |||
Datum | 09.06.2013 20:54 | 15690 x gelesen | |||
Dito. Kann bitte jemand zusammenfassen, welches Problem vorliegt? Danke. Dies ist meine Meinung. | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8B., Warstein / NRW | 764477 | |||
Datum | 09.06.2013 20:57 | 15516 x gelesen | |||
Hallo zusammen, so wie es aussieht bricht die Internetseite der Zeitung immer wieder zusammen! Kann mir gut vorstellen das sie bei solch einer Meldung überlastet ist weils keiner wirklich glauben will! Gruß Markus | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 764478 | |||
Datum | 09.06.2013 20:58 | 15273 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Stefan J. dass man Regierungsdirektoren nicht abwählen kann.. aber die haben doch Vorgesetzte, hier noch Innenminister und Ministerpräsident(in). ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 764481 | |||
Datum | 09.06.2013 21:01 | 15752 x gelesen | |||
hallo, folgende Text hab ich vorhin dazu bekommen: Rechtsgrundlage: MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 764512 | |||
Datum | 09.06.2013 21:49 | 15233 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Man stelle sich vor, jede Kommune regelt selbst und bei Kräftebedarf ist vieles unterwegs und niemand hätte einen Überblick. Ja sicher, aber der Koordinator hat offensichtlich so wenig zu tun, dass er einen Regierungsdirektor vorbeischicken kann. Das zeigt doch nur das engstirnige Dienstwegdenken und es hätte sich sicherlich keiner einen Zacken aus der Krone gebrochen, den Kameraden zu sagen wie man es richtig gemacht hätte. Dann Stärkemeldung und ab... Wir regulieren uns noch bis zur Handlungsunfähigkeit. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass man einer Partnergemeinde zur Seite stehen will - Dafür macht man doch solche Verträge Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 764513 | |||
Datum | 09.06.2013 21:56 | 15264 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jürgen M. In wie weit ist das Innenministerium bzw. die Bezirksregierung gegenüber einer Stadt bzw. Gemeinde in einem solchen Fall weisungsbefugt? [Achtung: das könnte je nach Landesrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein] Nachdem ich vor kurzem über die Existenz dieses Dkumentes für Hessen aufgeklärt worden bin, habe ich es mal teilweise gelesen. Und auf Seite 2 steht in Absatz 5 etwas, das in die gleiche Richtung geht. Für wen das gilt und mit welcher Rechtskraft, überlasse ich mal den Fachleuten. Geschrieben von Sonderschutzplan Nach Auslösen der Alarmwarnung Ländereinsatz dürfen Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes nur noch mit Kenntnis bzw. Auftrag (gilt nur für organisationseigene Vorhaltungen der Hilfsorganisationen und kommunale KatS-Einheiten der Städte/Gemeinden) bzw. Auftrag (gilt für KatS-Einheiten des Landes) des Fü-Stab / KatS-Stab HE in ein anderes Land abrücken. Gruß "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 764518 | |||
Datum | 09.06.2013 22:38 | 15382 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Georg B.Verboten Na ja, ich kann mir Gegenden vorstellen, da hätte bei dem Aufreten jemand den Herrn Regierungsdirektor am Kragen genommen, wäre mit ihm hinter die nächste Ecke, dort hätte es einen Verweis körperlicher Art gegeben und dann wäre das Kontingent abgerückt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 764520 | |||
Datum | 09.06.2013 22:43 | 15048 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Na ja, ich kann mir Gegenden vorstellen, da hätte bei dem Aufreten jemand den Herrn Regierungsdirektor am Kragen genommen, wäre mit ihm hinter die nächste Ecke, dort hätte es einen Verweis körperlicher Art gegeben und dann wäre das Kontingent abgerückt... Danke --> * Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 764524 | |||
Datum | 09.06.2013 22:51 | 15041 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander W.Nachdem ich vor kurzem über die Existenz dieses Dkumentes für Hessen aufgeklärt worden bin, habe ich es mal teilweise gelesen. Interessant wirds dann, wenn man noch das KatS-Konzept dazu packt. Dann hat jede Kommune nämlich mal schnell 2 LF entbehrlich zu machen. Mit welchen Fahrzeugen möchte man dann noch in die Partnerstadt fahren!? Die Kontingente, die jetzt fahren, sind ja nicht gem. dem KatS-Konzept zusammengestellte Züge, sondern pro Kommune eine Gruppe / Staffel, "mehr nicht"... Die Kolonnen mit den vielen LF 10/6 sehen aber auch gut aus ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 764537 | |||
Datum | 10.06.2013 06:35 | 14688 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, sicherlich sind beide Seiten zu verstehen. Nichts desto trotz halte ich das Auftreten (Vorrausgesetzt, es ist so abgelaufen!) für Falsch und Kontraproduktiv. Und wie schon beschrieben: Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es genug Kameraden und Einheiten gibt, die vor dem Vertreter die Klamotten in die Privat- PKW`s gepackt hätten und dann gefahren währen...... und dann? Gruß | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 764579 | |||
Datum | 10.06.2013 12:12 | 14401 x gelesen | |||
Vorher aber das Licht ausschalten.... und einen Sack dem Regierungsdirektor über dem Kopf ziehen (Jutesack - er soll ja atmen können) ..... Spaß beiseite. Es gibt formale Dienstwege aber auch ein Auftreten, dass völlig indiskutabel ist. So ein Auftritt ist es, der die Politik- und Ämterverdrossenheit auf die Siptze treibt. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 764587 | |||
Datum | 10.06.2013 12:52 | 14904 x gelesen | |||
Moin, genau dieses "selbst einsetzen" war ja in 2002 eines der großen Probleme, dass später oft (und auch hier) kritisiert wurde: Dadurch wurde die Ressourcensteuerung teilweise unmöglich, und teilweise wussten die unteren KatS-Behörden noch nicht mal, dass "ihre" Einheiten bereits unterwegs waren. Das gilt zum einen für die Kommunen, die dann mal in die Partnerstadt rollen, aber auch bzw. speziell für die HiOrg, die ja größtenteils im Auftrag der Länder die "weißen" Einheiten des Landes-KatS stellen, die aber auch einen eigenen Satzungsgemäßen Auftrag haben, den sie mit eigenen Kapazitäten (und manchmal sogar separatem Personal) auf Anforderung von Bundes- und Landesverbänden erfüllen. Dem wollte man mit diesem Konzept vorbeugen, was m.E. auch sinnvoll ist. Ich denke auch, dass der Bürgermeister einer Kommune eigentlich das Recht haben müsste seine Feuerwehr nach Gottweißwo zu schicken, wenn er Lust hat. Aber er soll eben auch dafür sorgen, dass das ganze abgestimmt und vor allem transparent abläuft. Der Stormerzeuger, die Feldbetten oder sonstwas sind vielleicht dem Kreis gemeldet, der Kreis schaut in den KatS-Kalender und freut sich was er alles noch hat - und dabei ist es vielleicht schon weg... Wir handhaben das seither so, dass wir unsere organisationseigenen Komponenten auf Anforderung des LV nur dann einsetzen, wenn wir das zumindest dem Kreis zur Kenntnis gegeben haben und wenn die Einsatzbereitschaft der "benannten" Einheit darunter nicht leidet. Is that you, John Wayne? Is this me? | |||||
| |||||
Autor | Andr8e S8., München / Bayern | 764600 | |||
Datum | 10.06.2013 15:03 | 14261 x gelesen | |||
Na ja, aber privat fahren bedeutet Probleme die bei der Freistellung vom AG anfangen und bei den Reisekosten aufhören. Also so einfach ist das nicht. | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 764615 | |||
Datum | 10.06.2013 18:52 | 13678 x gelesen | |||
Gleich also jetzt wird in der "Aktuelle Stunde" (WDR-TV) darüber berichtet. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 764618 | |||
Datum | 10.06.2013 18:57 | 13550 x gelesen | |||
Logistische Aspekte gehören sicherlich auch hier hin. Aber es ist der Ton (des Innenministers) der die Musik macht. Aber wir sind ja alle Brüger, die zur Wahl gehen dürfen. Da kann man durchaus dafür Sorge tragen dass bei der nächsten Wahl in NRW es einen ganz anderen Innenminister geben wird... Hilfe ja, bei Partnetstädten nochmal ein ausdrückliches ja Koordinierung ja So eine Auftreten eines Innenministers und eines Regierungsunterfuzzis ein ganz klares nein ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
| |||||
Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW | 764725 | |||
Datum | 11.06.2013 12:17 | 13706 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Gleich also jetzt wird in der "Aktuelle Stunde" (WDR-TV) darüber berichtet. hier zwei Berichte Lokalzeit Siegen Artikel WDR Gruß, F.-G. | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 764863 | |||
Datum | 12.06.2013 10:36 | 13619 x gelesen | |||
Hallo, nach einiger Zeit drüber nachdenken würde ich die Situation wie folgt beschreiben: Entscheidung richtig, Art der Überbringung stark verbesserungswürdig. Gruß | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 764987 | |||
Datum | 13.06.2013 16:20 | 13406 x gelesen | |||
NRW-Innenministerium: Stadt hätte nicht über Einsatz der Mindener Feuerwehr entscheiden dürfen Offenbar kein Einzelfall mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 764990 | |||
Datum | 13.06.2013 16:53 | 13196 x gelesen | |||
Und, geht jetzt NRW unter? Man kann da ruhig mit etwas Augenmaß (und Hirn) hantieren. Das Verhalten des Beamten der Bezirksregierung verstehe ich jetzt schon mal gar nicht. Und wie schaut´s eigentlich mit seinen Vorgesetzten aus, dass sie sich so in Schweigen hüllen. Ich denke mal, "unser" Horst hätte da schon einen Senf dazu gegeben, nicht nur wegen des beginnenden Wahlkampfs. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 764995 | |||
Datum | 13.06.2013 18:25 | 13148 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael R. NRW-Innenministerium: Stadt hätte nicht über Einsatz der Mindener Feuerwehr entscheiden dürfen Sehr interessant ist in diesem Artikel folgende Passage: Geschrieben von Mindner Tagblatt Minden ist übrigens kein Einzelfall: Das Innenministerium untersagte in dieser Woche einer Feuerwehreinheit das Ausrücken in ihre Partnerstadt, weil sie in einem anderen Gebiet eingeplant war. Die Einsatzkräfte aus Erwitte waren schon fast aufgebrochen, als der Stopp aus Düsseldorf kam. Ganz ehrlich, da verstehe ich die harsche Vorgehensweise des Regierungspräsidiums absolut! Man sitzt da, plant und auf einmal ist eine Wehr die eingeplant war nicht mehr verfügbar. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 764996 | |||
Datum | 13.06.2013 18:32 | 14085 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.NRW-Innenministerium: Stadt hätte nicht über Einsatz der Mindener Feuerwehr entscheiden dürfen Ich bin mir nicht sicher, wie die Rechtslage wirklich ist, aber m.E. ist das alles andere als so klar, wie das manche sehen.... 1. Wo beginnt und endet § 1 FSHG? (Also die Zuständigkeit der Gemeinde für ihren Brandschutz, für dessen Dimensionierung und damit ggf. auch überörtliche HL-Möglichkeiten auch jenseits von "offiziellen" Plänen? Darf die Kommune den Bauhof und das Gartenamt o.ä. schicken, die Fw aber nicht? Warum?) 2. Wo beginnt und endet § 3 (3) FSHG? (Also die Möglichkeit der "zentralen" Maßnahmen....) Das ist v.a. da ein Problem, wo es gar keine zentralen Vorplanungen gibt, oder die dem Problem nicht gerecht werden... Definieren das dann doch wieder die Gemeinden, oder dürfen die nur das, was zentral geregelt ist? (Wasserförderzüge mit HFS sind kommunal beschafft, sind nicht gefördert, wurden offiziell angefordert, zentral beschrieben sind sie nicht, tauchen also in keiner Bereitschaftsstruktur auf - gefahren sind sie natürlich und vor Ort sind sie noch immer...) 3. Was ist, wenn die anfordernde Kommune verzweifelt ist, weil sie zwar oben anfordert, aber da (zu lange) nichts/zu wenig/das falsche passiert? Wann beginnt da ggf. sogar die Haftung für deren Amtsträger? 4. Wie darf ich die Beschreibung der Ü-Hilfe in § 25 und da v.a. 25 (5) FSHG verstehen? Was ist, wenn wir eine Anforderung von Ü-Hilfe bei unserer Leitstelle erhalten? Wo steht, dass wir der nicht nachkommen müssen/dürfen, noch dazu, wenn das Zauberwort "Amtshilfe" fällt? Wann macht man sich da ggf. haftbar? Bin mal auf die Klärung und ggf. das neue FSHG gespannt.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 764997 | |||
Datum | 13.06.2013 18:51 | 12845 x gelesen | |||
Inzwischen ist auch der Spiegel am Thema dran (die Leserbriefe bitte nicht auf nüchternen Magen lesen, könnte zu spontanem K***** führen). Meine persönliche Meinung: Wie will Feuerwehrs (HiOrgs) führbar werden, wenn jeder macht was er will? Als Bestandteil offizieller Strukturen auf eigene Faust aufzubrechen ist für mich ein No-Go. Sollte eine FW/HiOrg jenseits in anderen Strukturen verplanter Einheiten UND jenseits des Grundschutzes freie Kapazitäten haben, dann sollte es zumindest eine Meldemöglichkeit und reale Meldung geben - und zwar nicht erst, wenn die Leute im Bus sitzen. Oder man macht es wie von einigen hier beschrieben "unter der Hand", als Versammlung von Privatleuten, die vor Ort dann die Technik der Partnerwehr übernehmen. Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
| |||||
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 764999 | |||
Datum | 13.06.2013 19:06 | 13077 x gelesen | |||
Moin! Mich würde die Begründung, auf welcher Rechtsgrundlage das Ausrücken verboten wurde, schon mal interessieren. Letztlich kann man sich zwar immer auf das der Aufsichtsbehörde zustehende Weisungsrecht zurückziehen, da nicht nur eine Rechts- sondern auch eine Fachaufsicht ausgeübt wird und daher auch in Zweckmäßigkeits-Fragen Weisungen erteilt werden können. Ob das aber im konkreten Fall trägt, wo zur Zweckmäßigkeit ja zahlreiche Überlegungen angestellt von der entsendenden Feuerwerh angestellt wurden. Die Frage der Koordination im Schadensgebiet ist zwar auch eine Frage der Zweckmäßigkeit aber das Schadensgebiet liegt ja nunmal nicht im Zuständigkeitsbereich des IM NRW. Wenn also bei der Entsendenden Feuerwehr alles "zweckmäßig" gelaufen ist (Brandschutz sichergestellt, Mitwirkung in Landeskonzepten sichergestellt) gäbe es ja nichts zu kritisieren. Möglicherweise schlummert aber auch noch irgendwo ein Runderlass des IM, der solche Einsätze im Bundesgebiet regelt und an die sich dann auch die entsendende Gemeinde zu halten hat. Als Wehrleiter in dieser Situation hätte ich auf einer schriftlichen Weisung bestanden, das ich das gestellte Amtshilfeersuchen abzulehnen habe. Geschrieben von Claus K. Wie will Feuerwehrs (HiOrgs) führbar werden, wenn jeder macht was er will? Allerdings bin ich der Meinung, dass es sich hier gerade nicht um einen "jeder macht was er will"-Fall handelt. In dem Ausgangsfall gab es ja eine offizielle Anforderung, nach NRW-Landesrecht zwar über den falschen Weg (hätte die Leitstelle sein müssen) aber es ist auch noch die Frage, ob sich ein Nicht-NRW'ler an das NRW Recht halten muss. Möglicherweise hätten die Anforderer aber nach ihrem Landesrecht anders anfordern müssen. Gruß Sven | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 765011 | |||
Datum | 14.06.2013 08:52 | 12717 x gelesen | |||
Guten Morgen Forumswelt, Geschrieben von Stephan S. Man sitzt da, plant und auf einmal ist eine Wehr die eingeplant war nicht mehr verfügbar. Also ich habe das Vorgehen in NRW wie folgt mitbekommen und bitte dies zu korrigeren, wenn ich das falsch verstanden habe: Es gab eine Anforderung durch Sachsen - Anhalt nach z.B. Sandsäcken. Daraufhin hat das IM über die BR in den einzelen Kreisen und Städten den Bedarf abgefragt und diese dann an Sachsen - Anhalt mitgeteilt. Wenn diese jetzt die Summe X anfordert, geht der Weg wieder über das IM an die BR die dann die entsprechenden Einheiten auf den Weg schicken. Ähnlich stelle ich es mir bei den HFS - Systemen vor. Anders dürfte es bei den Bereitschaften sein. Diese sind ja schon im Vorhhinein festgelegt und werden dann über die BR nur abgerufen. Wenn also die Feuerwehr Erwitte, Menden oder Pussemuckel 5 Mann für die Bereitschaft abgeben muss und diese auch vorhält und bei einer Anfrage der Partnerkommune der Meinung ist, dass Sie 20 Kameraden mit einem LF und MTF los schicken kann, ohne den Grundschutz in der eigenen Kommune zu vernachlässigen (Zum Beispiel, dass Kameraden für diese Zeit eine erhöhte Einsatzbereitschaft (Urlaub, Abspreche mit dem Arbeitgeber) zusagen), sehe ich keinen Grund, warum das jemand ausserhalb der Gemeinde/Stadt untersagen kann. Eher wäre die Frage zu stellen: Wenn die Gemeinde X über 2 Wochen auf 2 Fahrzeuge und 20 Mann verzichten kann, warum dann nicht auch das ganze Jahr.... Gruß Martin | |||||
| |||||
Autor | Marc8 S.8, Witten / Nordrhein-Westfalen | 765014 | |||
Datum | 14.06.2013 09:14 | 12397 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Wenn die Gemeinde X über 2 Wochen auf 2 Fahrzeuge und 20 Mann verzichten kann, warum dann nicht auch das ganze Jahr.... Weil das hier: Geschrieben von Martin D. Zum Beispiel, dass Kameraden für diese Zeit eine erhöhte Einsatzbereitschaft (Urlaub, Abspreche mit dem Arbeitgeber) zusagen nicht das ganze Jahr über zu realisieren ist. Für einen überschaubaren Zeitraum ist bei solchen Ausnahmesituation eine solche Absprache möglich. Aber halt nicht kontinuierlich. Bei uns wird zum Beispiel derzeit über die AAO hinaus alarmiert, um das Fehlen von Mannschaft und Gerät zu kompensieren. Gruß Marc Schröder *Ich schreibe hier selbstverständlich nur meine eigene Meinung* | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 765015 | |||
Datum | 14.06.2013 09:17 | 12367 x gelesen | |||
Hallo Marc, dass musst du mir nicht erklären... ;-) Aber es gibt überall interessierte Bürger, die gerne das ein oder andere in ihrer Argumentationskette ausser Acht lassen.... Gruß | |||||
| |||||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 765016 | |||
Datum | 14.06.2013 09:21 | 12606 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven T.Mich würde die Begründung, auf welcher Rechtsgrundlage das Ausrücken verboten wurde, schon mal interessieren. Letztlich kann man sich zwar immer auf das der Aufsichtsbehörde zustehende Weisungsrecht zurückziehen, da nicht nur eine Rechts- sondern auch eine Fachaufsicht ausgeübt wird und daher auch in Zweckmäßigkeits-Fragen Weisungen erteilt werden können. Ob das aber im konkreten Fall trägt, wo zur Zweckmäßigkeit ja zahlreiche Überlegungen angestellt von der entsendenden Feuerwerh angestellt wurden. Die Frage der Koordination im Schadensgebiet ist zwar auch eine Frage der Zweckmäßigkeit aber das Schadensgebiet liegt ja nunmal nicht im Zuständigkeitsbereich des IM NRW. Wenn also bei der Entsendenden Feuerwehr alles "zweckmäßig" gelaufen ist (Brandschutz sichergestellt, Mitwirkung in Landeskonzepten sichergestellt) gäbe es ja nichts zu kritisieren. Möglicherweise schlummert aber auch noch irgendwo ein Runderlass des IM, der solche Einsätze im Bundesgebiet regelt und an die sich dann auch die entsendende Gemeinde zu halten hat. Ich denke auch man muss das Ganze ein bißchen aufdröseln 1. Brandschutzkonzept der Gemeinde Welche Fahrzeuge werden dafür benötigt und welche Mannschaftsstärke muss ich dafür vorhalten, dass dieser gesichert ist 2. Katastrophenschutzkonzept des Landes Welche Fahrzeuge und welche Mannschaftsstärke sind dafür eingeplant? 3. Was habe ich darüber hinaus noch zur Verfügung Hier stellt sich die Frage nach Punkt 3 welche rechtlichen Grundlagen existieren für den Einsatz dieser Fahrzeuge und Mannschaften. Meiner Meinung nach kann die Stadt über diese Einheiten und Fahrzeuge frei verfügen, wenn durch deren Einsatz die Punkte 1 und 2 nicht berührt werden. Meine Fragen hierzu wären, 1. auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Einsatz dieser Einheiten verweigert. Geschrieben von Sven T. Als Wehrleiter in dieser Situation hätte ich auf einer schriftlichen Weisung bestanden, das ich das gestellte Amtshilfeersuchen abzulehnen habe. 2. Wenn das Land diese Fahrzeuge in ihrem Katastrophenschutzkonzept vorsieht müsste es sie dann nicht auch finanzieren. 3. Wenn die Fahrzeuge im Katastrophenschutzkonzept des Landes enthalten sind, warum weiß das niemand in der zuständigen Gemeinde 4. Die Organisation des Einsatzes vor Ort obliegt nicht dem Land NRW sondern dem Land Sachsen Anhalt, Geschrieben von ---WDR--- Die Vorplanung für solche "Großschadenslagen" liege bei den Bezirksregierungen. Es sei in Fällen wie der Hochwasser-Katastrophe unbedingt nötig, dass eine zentrale Stelle den Überblick habe, wer was wann und wo mache, so Söbbeler. Wenn einzelne Hilfskräfte auf eigene Faust führen, bestehe die Gefahr, dass man in der Krisenregion genau diesen Überblick verliere. Wie stellt sich dies im Land Sachsen Anhalt dar? Wusste die für die Vorplanung zuständige Bezirksregierung hier Bescheid? Diese muss den Überblick über die eingesetzten Kräfte haben. Geschrieben von Sven T. Allerdings bin ich der Meinung, dass es sich hier gerade nicht um einen "jeder macht was er will"-Fall handelt. In dem Ausgangsfall gab es ja eine offizielle Anforderung, nach NRW-Landesrecht zwar über den falschen Weg (hätte die Leitstelle sein müssen) aber es ist auch noch die Frage, ob sich ein Nicht-NRW'ler an das NRW Recht halten muss. Möglicherweise hätten die Anforderer aber nach ihrem Landesrecht anders anfordern müssen. Natürlich unter der Maßgabe, dass die Einheiten und Mannschaften für das Katastrophenschutzkonzept des Landes NRW weiterhin vorgehalten werden. Für das Land NRW würde sich nichts ändern, da alle eingeplanten Einheiten ja zur Verfügung stehen. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
| |||||
Autor | Marc8 S.8, Witten / Nordrhein-Westfalen | 765017 | |||
Datum | 14.06.2013 09:41 | 12248 x gelesen | |||
Hallo Martin, da gebe ich dir Recht. Die Fragen werden bestimmt kommen, gerade wenn man sich anschaut, was an kommunalfinanzierten Fahrzeugen üö im Einsatz ist. Gruß Marc Schröder *Ich schreibe hier selbstverständlich nur meine eigene Meinung* | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 765020 | |||
Datum | 14.06.2013 10:50 | 12177 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.2. Wenn das Land diese Fahrzeuge in ihrem Katastrophenschutzkonzept vorsieht müsste es sie dann nicht auch finanzieren. Es gibt Länder, die sagen dann ganz frech "wir finanzieren doch mit. Ihr bekommt doch Zuschüsse vom Land, wenn Ihr neue Fahrzeuge beschafft (bzw. pauschale Zuschüsse jedes Jahr)". Dass dieses eigentlich (überwiegend) Gelder aus der Feuerschutzsteuer sind die mit KatS mal so gar nichts zu tun haben verschweigen sie dabei ganz gerne mal. Dazu kommt dann, dass man da mit einem Gemsichwarenladen anrückt, da natürlich jede Kommune beschafft, was sie braucht und nicht, was in einem Gesamtsystem sinnvoll wäre... Ich sehe es auch so wie Du, dass ich mir, besonders in meinem Bundesland, deutlich mehr Engagement der Länder und der landkreise mit Sondermitteln für den KatS wünschen würde. Da dann entsprechende landeslose mit einheitliche Fahrzeuge beschafft für einheitlich ausgestattete und gegliederte Einheiten incl. einheitlicher Führung und Versorgung. Der Anfang wäre einfach mal eine Grundeinheit (2 x LF KatS, 1 x MZF als ZFüFz, 1 x MTW) pro Landkreis durch das Land gestellt. Dann noch in den verschiendenen Kreise verschiedene Ergänzungskomponenten (SW, TLF, RW) sowie je RP dann 3-5 ELW 1 als Verbandsführungsfahrzeug. Dann noch über die Kreise hinweg die LogKomponenten verteilt. Dann hätte Ba-Wü bei 44 Stadt/ Landkreisen 44 Züge aufzubieten. Das wären 11 Verbände zu je 4 Einsatzzügen. Dazu der Führungs-/ Logistikzug. Klar. Die 88 LF wären bei 200 T/ Stück schon lockere 17 Mio. Aber über 5 jahre verteilt, müßte das für ein finanzstarkes Land wie Ba-Wü doch finanzierbar sein.... Geschrieben von Gerrit L. 3. Wenn die Fahrzeuge im Katastrophenschutzkonzept des Landes enthalten sind, warum weiß das niemand in der zuständigen Gemeinde Auch da gibt es Länder und Kreise, da liegt auf dem KatS-Plan zentimeterdick Staub. Und der Inhalt ist schon ausgegilbt. u.U-. gibt es die im Plan genannten Fahrzeuge schon gar nicht mehr... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 765021 | |||
Datum | 14.06.2013 11:05 | 12501 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.ohne den Grundschutz in der eigenen Kommune zu vernachlässigen (Zum Beispiel, dass Kameraden für diese Zeit eine erhöhte Einsatzbereitschaft (Urlaub, Abspreche mit dem Arbeitgeber) zusagen), sehe ich keinen Grund, warum das jemand ausserhalb der Gemeinde/Stadt untersagen kann. Ist es nicht vielleicht doch eher andersherum? Man nimmt für den KatS-Fall billigend in Kauf, dass für diesen Zeitraum der Grundschutz in der Kommune eben eingeschränkt ist. Gem. dem hessischen Konzept stellt ja jede Kommune einen Löschzug. Da ist zum einen das LF 10/6 KatS drinnen ("halb kommunal"), aber da gehören auch kommunale Fahrzeuge dazu, nämlich mindestens ein zweites LF und ein Führungsfahrzeug. Und da wirds dann in vielem Kommunen schon ziemlich eng da noch was weiteres wegschicken zu wollen und können.... Das HBKG sagt das sogar sehr deutlich: Bei Großschadenslagen ordnen die Aufsichtsbehörden die Hilfeleistung nach pflichtgemäßem Ermessen an, auch wenn die Sicherheit in den hilfeleistenden Gemeinden vorübergehend nicht gewährleistet ist. Hier in Hessen gibts ja nunmal eine Vorgabe für den "Einsatz von Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes bei Großschadenlagen und Katastrophen außerhalb des Landes Hessen". Da steht dann folgendes: "Nach Auslösen der Alarmwarnung Ländereinsatz dürfen Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes nur noch mit Kenntnis bzw. Auftrag (gilt nur für organisationseigene Vorhaltungen der Hilfsorganisationen und kommunale KatS-Einheiten der Städte/Gemeinden) bzw. Auftrag (gilt für KatS-Einheiten des Landes) des Fü-Stab / KatS-Stab HE in ein anderes Land abrücken." Klarer Fall... Im HBKG steht dazu direkt im § 2: Alle Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen sowie deren Träger haben bei der Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie sich unverzüglich gegenseitig über Vorgänge zu unterrichten, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung der anderen Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen bedeutsam erscheint. Damit müsste ein externe EInsatz schon mal auf alle Fälle gemeldet werden. Im §5 geht es dann weiter: (3) Das Land kann erforderlichenfalls den Einsatz der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie Übungen anordnen. Interessant im oben genannten Pamphlet übrigens noch eine "Checkliste" / Hinweisliste für den Einsatz, ausdrücklich Zahlungsmittel/Handkasse/Tankkarten aufgeführt, aber auch der Punkt Versorgung ("Speis und Trank", Unterkunft, Sanitäres Equipment etc.), Kleidung (wird ja gerade anderswo diskutiert), aber auch, und das wurde bisher noch nirgendwo erwähnt, auch entsprechende Dankschreiben an die Einsatzkräfte und die AG, aber auch der Hinweis auf eine "Dankeschön"-Veranstaltung.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 765022 | |||
Datum | 14.06.2013 11:07 | 12026 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit L.3. Wenn die Fahrzeuge im Katastrophenschutzkonzept des Landes enthalten sind, warum weiß das niemand in der zuständigen Gemeinde Dann sollte man vielleicht mal die alten Unterlagen raussuchen. Irgendwann wurden da vielleicht mal die Fahrzeueg gemeldet.... ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 765023 | |||
Datum | 14.06.2013 11:22 | 12170 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Eher wäre die Frage zu stellen: Wenn die Gemeinde X über 2 Wochen auf 2 Fahrzeuge und 20 Mann verzichten kann, warum dann nicht auch das ganze Jahr.... Eine sehr spannende Frage ... die wahrscheinlich ohne qualifizerte Antwort bleiben wird. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 765029 | |||
Datum | 14.06.2013 11:55 | 12033 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian F. Gem. dem hessischen Konzept stellt ja jede Kommune einen Löschzug. Da ist zum einen das LF 10/6 KatS drinnen ("halb kommunal"), aber da gehören auch kommunale Fahrzeuge dazu, nämlich mindestens ein zweites LF und ein Führungsfahrzeug. Wir sprechen über Erwitte in NRW und wenn ich nicht ganz auf dem falschen Dampfer reite, ist die Regelung in NRW eine deutlich andere wie bei euch in Hessen. Gruß Martin | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 765030 | |||
Datum | 14.06.2013 11:57 | 11981 x gelesen | |||
Hallo Udo, weil sie aus meiner Sicht auch nicht ehrlich und für 365 Tage im Jahr zu beantworten wäre. Zu mal dann ja auch Fragen wie Fahrzeugausfall usw. in Betrachtung der Gemeindegröße usw. zu bewerten sind. Und das wird schon sehr, sehr schwierig. Und Bedingungen ändern sich heutzutage ja eher (Jobwechsel usw,) Gruß | |||||
| |||||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 765031 | |||
Datum | 14.06.2013 11:58 | 11977 x gelesen | |||
Tach! Geschrieben von Christian F. Interessant im oben genannten Pamphlet übrigens noch eine "Checkliste" / Hinweisliste für den Einsatz, ausdrücklich Zahlungsmittel/Handkasse/Tankkarten aufgeführt, aber auch der Punkt Versorgung ("Speis und Trank", Unterkunft, Sanitäres Equipment etc.), Kleidung (wird ja gerade anderswo diskutiert), aber auch, und das wurde bisher noch nirgendwo erwähnt, auch entsprechende Dankschreiben an die Einsatzkräfte und die AG, aber auch der Hinweis auf eine "Dankeschön"-Veranstaltung....Gibts das "Pamphlet" als Link? Gerade betreffs des letzten Halbsatzes könnte mans ja wenigstens mal durchlesen .. Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 765032 | |||
Datum | 14.06.2013 12:14 | 11993 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Martin D. Wir sprechen über Erwitte in NRW und wenn ich nicht ganz auf dem falschen Dampfer reite, ist die Regelung in NRW eine deutlich andere wie bei euch in Hessen. klar - ich finde es aber auch in diesem Zusammenhang sehr interessant wie die Problematik in einem anderen Bundesland gelöst ist. Wie lautet da die entsprechende Regelung in NRW? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 765035 | |||
Datum | 14.06.2013 12:36 | 12092 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, ich gehe davon aus, dass mein Wissen ergänzt werden muss: Unterlage 1 AGBF NRW Es gibt in jeder Bezirksregierung 1 Abteilung Feuerwehr die jeweils aus 5 Bereitschaften bestehen. Beispiel BR Düsseldorf: Bereitschaft 1 aus Duisburg, Kreise Wesel und Kleve Bereitschaft 2 aus Oberhausen, Mülheim und Essen Bereitschaft 3 aus Mönchengladbach, Krefeld und Kreis Viersen Bereitschaft 4 aus Düsseldorf und den Kreisen Neuss und Mettmann Bereitschaft 5 aus Solingen, Remscheid und Wuppertal Diese Bereitschaften bestehen dann aus: - Bereitschaftsführung (ELW 2 und KdoW; Bereitschaftsführer, S1 bis S4 und Führungsassistenten) - 1. Zug (Alarmzug) (ELW 1, LF 16/20 (Nachf.) und LF 16-TS; Zugführer, Gruppenführer) - 2. bis 4 Zug (Egänzungszüge) (ELW 1, LF 16/20 (Nachf.) und LF 16-TS; Zugführer, Gruppenführer) - 5. Zug (Logistikzug) (2 RW 1; Versorgungs- und Technikkomponente) Und je nach Lage die Ergänzung. Die Züge können aus einer Kommune kommen, aber auch aus mehreren zusammengestellt werden. Gruß Martin | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 765040 | |||
Datum | 14.06.2013 13:39 | 12092 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan K. Gibts das "Pamphlet" als Link? ... ja, sogar offiziell aus dem Internetauftritt des Hess. Innenministeriums: Sonderschutzplan externer Einsatz Gruß Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Elma8r M8., Hillesheim / Rheinland-Pfalz | 765042 | |||
Datum | 14.06.2013 13:43 | 12263 x gelesen | |||
Hallo zusammen, gestern war Erwitte | Aken nochmals Thema bei WDR5 Westblick. Nachdem der Fw das Aurücken verboten wurde, hat sich eine Privat-Initiative gegründet. Speditionen stellen LKW und Diesel, andere Firmen Baustoffe, Kleidung und Lebensmittel etc. Es sind mehrwöchige Hilfsaktionen geplant mit Dauerpendel-Verkehr. So wie sich das jetzt anhört, ist diese Hilfaktion wahrscheinlich wertvoller als die zunächst geplante Akuthilfe. Ich finde es immer wieder bemerkenswert was für tolle Dinge entstehen können, wenn der ursprünglich geplante Weg, durch welche Gründen auch immer, versperrt ist. Link zur Westblick mp3 Ab Minute 0:30 bis ca. 3:55 | |||||
| |||||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 765045 | |||
Datum | 14.06.2013 15:29 | 11728 x gelesen | |||
Danke! Wochendlektüre ;-) Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
| |||||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 765046 | |||
Datum | 14.06.2013 15:39 | 11931 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.ggf. das neue FSHG gespannt.... Ich auch, man hört ja viel darüber was da so alles neu sein soll. Nächstes Jahr soll es ja soweit sein. Und mal sehen wann dann der dazugehörige Kommentar rauskommt, macht ja jetzt keinen Sinn mehr sich den aktuellen zu beschaffen... mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 765062 | |||
Datum | 14.06.2013 18:39 | 11689 x gelesen | |||
Ich finde diese Frage gar nicht so spannend. Wenn die Kräfte in einem Einsatz gebunden sind fehlen sie einfach und die Grundschutzgewährleistung muss in diesem Fall anders geregelt werden. Die Personalplanung wird (soll) ja nicht ohne Grund auf 300% ausgelegt werden und nicht jedes Fahrzeug muss unbedingt zwangsläufig immer da sein. Werden Einheiten zu Einsätzen als Komponenten einer Breitschaft alarmiert wird es sich immer um ein aussergewöhnliches Ereigniss handeln, das auch im Nachrang von den Kommunen einen Umgang mit weiteren Ereignissen in besonderer Art und Weise erfordert. Siehe hier z.B. Witten - Wie der Kollege schrieb, es wird zur Kompensation aktuell mehr alarmiert, als die AAO für gewöhnlich vorsieht. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
| |||||
Autor | Andr8é N8., Extertal - Almena / NRW | 765222 | |||
Datum | 16.06.2013 16:23 | 12032 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. Ich bin mir nicht sicher, wie die Rechtslage wirklich ist, aber m.E. ist das alles andere als so klar, wie das manche sehen.... das glaube ich nämlich auch.... Geschrieben von Ulrich C. 4. Wie darf ich die Beschreibung der Ü-Hilfe in § 25 und da v.a. 25 (5) FSHG verstehen? Was ist, wenn wir eine Anforderung von Ü-Hilfe bei unserer Leitstelle erhalten? Wo steht, dass wir der nicht nachkommen müssen/dürfen, noch dazu, wenn das Zauberwort "Amtshilfe" fällt? Und wo ist denn der formale Unterschied, ob ich nun in einer Grenzregion zwischen zwei Bundesländern um 22:30 Uhr mit einem Löschzug zur Ü-Hilfe bei einem Wohnungsbrand von NRW nach Niedersachsen ausrücke, oder ob ich in ein anderes Bundesland zu meiner Partnerstadt zur Ü-Hilfe ins Hochwasser fahre? natürlich alles meine persönliche Meinung.... Grüße, André | |||||
| |||||
Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW | 765764 | |||
Datum | 23.06.2013 13:54 | 11670 x gelesen | |||
Hallo, zum Thema "Erwitte" nun auch eine kleine Anfrage im NRW-Landtag. Mit einer Antwort wird vermutlich erst Ende Juli zu rechnen sein. Seite 5 und 6 Gruß, F.-G. | |||||
| |||||
|