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ThemaInnenminister verbietet Hilfe50 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW764437
Datum09.06.2013 17:5123972 x gelesen
Hallo,

auch das gibt es:

Verboten

Gruß,
F.-G.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg764439
Datum09.06.2013 18:0118191 x gelesen
hallo,

In einem harschen Ton ließ er wissen, dass die geplante Hilfeleistung für die Partnerwehr in Aken nach Auffassung des NRW-Innenministeriums und der Bezirksregierung rechtswidrig sei. Er sprach für den freiwilligen und ehrenamtlichen Hilfseinsatz ein klares Verbot aus: Das Gelände des Feuerwehrhauses war nicht zu verlassen.
Mal nüchtern gefragt:

In wie weit ist das Innenministerium bzw. die Bezirksregierung gegenüber einer Stadt bzw. Gemeinde in einem solchen Fall weisungsbefugt? [Achtung: das könnte je nach Landesrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein]

Wenn der Brandschutz dort sichergestellt bleibt gibt es, meiner Ansicht nach, da keinen Ansatzpunkt nach dem so eine Hilfsaktion zwischen Partnerstädten von "oben" untersagt werden kann.

Mir ist klar das auch solche Aktionen koordiniert werden müssen. Wenn Hilfe auf Landesebene organisiert wird sollten Hilfsaktionen auf kommunaler Ebene damit abgestimmt werden.

Aus der Ferne ist es jetzt natürlich schwer die Sache sicher zu beurteilen. Wenn aber das was die Lippstädter Zeitung schreibt zutrifft hat haben die übergeordneten Behörden sehr unklug reagiert.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorRalf8 R.8, Reken / NRW764441
Datum09.06.2013 18:3117710 x gelesen
... wäre vielleicht besser gewesen die Anfrage der Partnerstadt und die Absicht dort zu helfen sofort der Bezirksregierung kundzutun.

Überörtliche Hilfe muss geplant sein, und wer weiss für welche Einheiten die Kameraden aus Erwitte in Reserve standen. Zu verhindern das man eine Region "blank zieht", das klappt nur wenn die Entsendung von Hilfskräften überregional koordiniert wird. Möglicherweise hat man das versäumt.

Freundliche Grüße
Ralf Röhling

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW764448
Datum09.06.2013 19:2316338 x gelesen
Ich kann beide Seiten nicht öffnen.

-> ! oder ?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen764454
Datum09.06.2013 20:06   15766 x gelesen
mal ganz ehrlich,
wenn ich das richtig verstanden habe, wollen die Kameraden aus NRW ihre persönlich bekannten Freunde aus der Partnerstadt ablösen.
Kein Innenminister dieser Republik könnte mich daran hindern, die private Arbeitshose und die privaten Gummistifel in Papas Kombi zu packen und als Privatmann dort hinzufahren...

Grüße aus Nordhessen

Ralf


PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!
"Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
(Ernst Ferstl)

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz764468
Datum09.06.2013 20:4815588 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Aus der Ferne ist es jetzt natürlich schwer die Sache sicher zu beurteilen. Wenn aber das was die Lippstädter Zeitung schreibt zutrifft hat haben die übergeordneten Behörden sehr unklug reagiert. Vollkommen richtig. Ich kann mir gelinde gesagt nur vorstellen, dass es in der Informationskette bis zu RegP zu einem Übermittlungsfehler gekommen ist ("Feuerwehr meldet sich ab" oder ähnlich)
Leider steht keine rechtliche Begründung in dem Artikel - Mit der Auffassung "Das etwas rechtswidrig ist" kann ich der Argumentation der Bezirksregierung nicht folgen. Schade das die weitere Reaktion des Bürgermeisters, ausser der Absage, nicht wiedergegeben wird. Vielleicht fehlt es da an Rückgrat? Ohne Information ist das alles Spekulation..
Die beschriebene Art und Weise ist allerdings sehr befremdlich und lässt das Bedauern aufkeimen, dass man Regierungsdirektoren nicht abwählen kann..

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP764472
Datum09.06.2013 20:5415689 x gelesen
Dito. Kann bitte jemand zusammenfassen, welches Problem vorliegt? Danke.

Dies ist meine Meinung.

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AutorMark8us 8B., Warstein / NRW764477
Datum09.06.2013 20:5715515 x gelesen
Hallo zusammen,
so wie es aussieht bricht die Internetseite der Zeitung immer wieder zusammen! Kann mir gut vorstellen das sie bei solch einer Meldung überlastet ist weils keiner wirklich glauben will!

Gruß

Markus

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY764478
Datum09.06.2013 20:5815272 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Stefan J.dass man Regierungsdirektoren nicht abwählen kann..

aber die haben doch Vorgesetzte, hier noch Innenminister und Ministerpräsident(in). ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg764481
Datum09.06.2013 21:01   15751 x gelesen
hallo,

folgende Text hab ich vorhin dazu bekommen:

Rechtsgrundlage:

Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (FSHG). Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörden, die bei Großschadenslagen oder in Katastrophenfällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten müssen. Auf der mittleren Verwaltungsebene sind die Bezirksregierungen, darüber das Innenministerium zuständig.

Kreise, Bezirksregierungen und Innenministerium sind gemeinsam für das Krisenmanagement zuständig und mobilisieren im Ernstfall jeweils Krisenstäbe, die alle Fachverwaltungen bündeln und Gefahrenabwehrmaßnahmen koordinieren (Quelle: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/schutz-sicherheit/gefahrenabwehr-feuerwehr-katastrophenschutz/katastrophenschutz.html).

Hinweise:

Man stelle sich vor, jede Kommune regelt selbst und bei Kräftebedarf ist vieles unterwegs und niemand hätte einen Überblick.

Das Auftreten war meines privaten Erachtens völlig angebracht, da hier wohl deutliche Führungs- und Rechtsdefizite bei den Führungskräften der Kommunen bezüglich der Dienstwege bestehen. Diese Kenntnisse hätten vorhanden sein müssen, da es sich um grundsätzliche Abläufe handelt (Anforderungen aus einem Land an andere Länder über die zuständigen Innenministerien bzw. über das Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum GMLZ- des Bundes).


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz764512
Datum09.06.2013 21:49   15232 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Man stelle sich vor, jede Kommune regelt selbst und bei Kräftebedarf ist vieles unterwegs und niemand hätte einen Überblick.
Ja sicher, aber der Koordinator hat offensichtlich so wenig zu tun, dass er einen Regierungsdirektor vorbeischicken kann. Das zeigt doch nur das engstirnige Dienstwegdenken und es hätte sich sicherlich keiner einen Zacken aus der Krone gebrochen, den Kameraden zu sagen wie man es richtig gemacht hätte. Dann Stärkemeldung und ab... Wir regulieren uns noch bis zur Handlungsunfähigkeit. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass man einer Partnergemeinde zur Seite stehen will - Dafür macht man doch solche Verträge

Grüße
Stefan

"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen764513
Datum09.06.2013 21:5615263 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jürgen M.In wie weit ist das Innenministerium bzw. die Bezirksregierung gegenüber einer Stadt bzw. Gemeinde in einem solchen Fall weisungsbefugt? [Achtung: das könnte je nach Landesrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein]

Nachdem ich vor kurzem über die Existenz dieses Dkumentes für Hessen aufgeklärt worden bin, habe ich es mal teilweise gelesen.
Und auf Seite 2 steht in Absatz 5 etwas, das in die gleiche Richtung geht. Für wen das gilt und mit welcher Rechtskraft, überlasse ich mal den Fachleuten.

Geschrieben von Sonderschutzplan Nach Auslösen der Alarmwarnung Ländereinsatz dürfen Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes nur noch mit Kenntnis bzw. Auftrag (gilt nur für organisationseigene Vorhaltungen der Hilfsorganisationen und kommunale KatS-Einheiten der Städte/Gemeinden) bzw. Auftrag (gilt für KatS-Einheiten des Landes) des Fü-Stab / KatS-Stab HE in ein anderes Land abrücken.

Gruß

"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg764518
Datum09.06.2013 22:38   15381 x gelesen
Geschrieben von Franz-Georg B.Verboten

Na ja, ich kann mir Gegenden vorstellen, da hätte bei dem Aufreten jemand den Herrn Regierungsdirektor am Kragen genommen, wäre mit ihm hinter die nächste Ecke, dort hätte es einen Verweis körperlicher Art gegeben und dann wäre das Kontingent abgerückt...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz764520
Datum09.06.2013 22:4315047 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian F.Na ja, ich kann mir Gegenden vorstellen, da hätte bei dem Aufreten jemand den Herrn Regierungsdirektor am Kragen genommen, wäre mit ihm hinter die nächste Ecke, dort hätte es einen Verweis körperlicher Art gegeben und dann wäre das Kontingent abgerückt...

Danke --> *

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen764524
Datum09.06.2013 22:5115040 x gelesen
Geschrieben von Alexander W.Nachdem ich vor kurzem über die Existenz dieses Dkumentes für Hessen aufgeklärt worden bin, habe ich es mal teilweise gelesen.
Und auf Seite 2 steht in Absatz 5 etwas, das in die gleiche Richtung geht. Für wen das gilt und mit welcher Rechtskraft, überlasse ich mal den Fachleuten.


Interessant wirds dann, wenn man noch das KatS-Konzept dazu packt.
Dann hat jede Kommune nämlich mal schnell 2 LF entbehrlich zu machen.
Mit welchen Fahrzeugen möchte man dann noch in die Partnerstadt fahren!?
Die Kontingente, die jetzt fahren, sind ja nicht gem. dem KatS-Konzept zusammengestellte Züge, sondern pro Kommune eine Gruppe / Staffel, "mehr nicht"...
Die Kolonnen mit den vielen LF 10/6 sehen aber auch gut aus ;-)

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW764537
Datum10.06.2013 06:3514687 x gelesen
Hallo Jürgen,

sicherlich sind beide Seiten zu verstehen. Nichts desto trotz halte ich das Auftreten (Vorrausgesetzt, es ist so abgelaufen!) für Falsch und Kontraproduktiv.

Und wie schon beschrieben: Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es genug Kameraden und Einheiten gibt, die vor dem Vertreter die Klamotten in die Privat- PKW`s gepackt hätten und dann gefahren währen...... und dann?

Gruß

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern764579
Datum10.06.2013 12:1214400 x gelesen
Vorher aber das Licht ausschalten.... und einen Sack dem Regierungsdirektor über dem Kopf ziehen (Jutesack - er soll ja atmen können) .....

Spaß beiseite. Es gibt formale Dienstwege aber auch ein Auftreten, dass völlig indiskutabel ist. So ein Auftritt ist es, der die Politik- und Ämterverdrossenheit auf die Siptze treibt.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen764587
Datum10.06.2013 12:52   14903 x gelesen
Moin,

genau dieses "selbst einsetzen" war ja in 2002 eines der großen Probleme, dass später oft (und auch hier) kritisiert wurde: Dadurch wurde die Ressourcensteuerung teilweise unmöglich, und teilweise wussten die unteren KatS-Behörden noch nicht mal, dass "ihre" Einheiten bereits unterwegs waren. Das gilt zum einen für die Kommunen, die dann mal in die Partnerstadt rollen, aber auch bzw. speziell für die HiOrg, die ja größtenteils im Auftrag der Länder die "weißen" Einheiten des Landes-KatS stellen, die aber auch einen eigenen Satzungsgemäßen Auftrag haben, den sie mit eigenen Kapazitäten (und manchmal sogar separatem Personal) auf Anforderung von Bundes- und Landesverbänden erfüllen.

Dem wollte man mit diesem Konzept vorbeugen, was m.E. auch sinnvoll ist. Ich denke auch, dass der Bürgermeister einer Kommune eigentlich das Recht haben müsste seine Feuerwehr nach Gottweißwo zu schicken, wenn er Lust hat. Aber er soll eben auch dafür sorgen, dass das ganze abgestimmt und vor allem transparent abläuft. Der Stormerzeuger, die Feldbetten oder sonstwas sind vielleicht dem Kreis gemeldet, der Kreis schaut in den KatS-Kalender und freut sich was er alles noch hat - und dabei ist es vielleicht schon weg...

Wir handhaben das seither so, dass wir unsere organisationseigenen Komponenten auf Anforderung des LV nur dann einsetzen, wenn wir das zumindest dem Kreis zur Kenntnis gegeben haben und wenn die Einsatzbereitschaft der "benannten" Einheit darunter nicht leidet.

Is that you, John Wayne? Is this me?

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AutorAndr8e S8., München / Bayern764600
Datum10.06.2013 15:0314260 x gelesen
Na ja, aber privat fahren bedeutet Probleme die bei der Freistellung vom AG anfangen und bei den Reisekosten aufhören. Also so einfach ist das nicht.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW764615
Datum10.06.2013 18:5213677 x gelesen
Gleich also jetzt wird in der "Aktuelle Stunde" (WDR-TV) darüber berichtet.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern764618
Datum10.06.2013 18:5713549 x gelesen
Logistische Aspekte gehören sicherlich auch hier hin. Aber es ist der Ton (des Innenministers) der die Musik macht.

Aber wir sind ja alle Brüger, die zur Wahl gehen dürfen. Da kann man durchaus dafür Sorge tragen dass bei der nächsten Wahl in NRW es einen ganz anderen Innenminister geben wird...

Hilfe ja, bei Partnetstädten nochmal ein ausdrückliches ja
Koordinierung ja
So eine Auftreten eines Innenministers und eines Regierungsunterfuzzis ein ganz klares nein

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW764725
Datum11.06.2013 12:1713705 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Gleich also jetzt wird in der "Aktuelle Stunde" (WDR-TV) darüber berichtet.

hier zwei Berichte

Lokalzeit Siegen


Artikel WDR

Gruß,
F.-G.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW764863
Datum12.06.2013 10:36   13618 x gelesen
Hallo,
nach einiger Zeit drüber nachdenken würde ich die Situation wie folgt beschreiben:


Entscheidung richtig,
Art der Überbringung stark verbesserungswürdig.

Gruß

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW764987
Datum13.06.2013 16:2013405 x gelesen
NRW-Innenministerium: Stadt hätte nicht über Einsatz der Mindener Feuerwehr entscheiden dürfen

Offenbar kein Einzelfall

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY764990
Datum13.06.2013 16:5313195 x gelesen
Und,

geht jetzt NRW unter? Man kann da ruhig mit etwas Augenmaß (und Hirn) hantieren. Das Verhalten des Beamten der Bezirksregierung verstehe ich jetzt schon mal gar nicht. Und wie schaut´s eigentlich mit seinen Vorgesetzten aus, dass sie sich so in Schweigen hüllen. Ich denke mal, "unser" Horst hätte da schon einen Senf dazu gegeben, nicht nur wegen des beginnenden Wahlkampfs.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen764995
Datum13.06.2013 18:25   13147 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Michael R. NRW-Innenministerium: Stadt hätte nicht über Einsatz der Mindener Feuerwehr entscheiden dürfen

Offenbar kein Einzelfall


Sehr interessant ist in diesem Artikel folgende Passage:

Geschrieben von Mindner Tagblatt Minden ist übrigens kein Einzelfall: Das Innenministerium untersagte in dieser Woche einer Feuerwehreinheit das Ausrücken in ihre Partnerstadt, weil sie in einem anderen Gebiet eingeplant war. Die Einsatzkräfte aus Erwitte waren schon fast aufgebrochen, als der Stopp aus Düsseldorf kam.

Ganz ehrlich, da verstehe ich die harsche Vorgehensweise des Regierungspräsidiums absolut!
Man sitzt da, plant und auf einmal ist eine Wehr die eingeplant war nicht mehr verfügbar.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW764996
Datum13.06.2013 18:32   14084 x gelesen
Geschrieben von Michael R. NRW-Innenministerium: Stadt hätte nicht über Einsatz der Mindener Feuerwehr entscheiden dürfen

Offenbar kein Einzelfall


Ich bin mir nicht sicher, wie die Rechtslage wirklich ist, aber m.E. ist das alles andere als so klar, wie das manche sehen....

1. Wo beginnt und endet § 1 FSHG? (Also die Zuständigkeit der Gemeinde für ihren Brandschutz, für dessen Dimensionierung und damit ggf. auch überörtliche HL-Möglichkeiten auch jenseits von "offiziellen" Plänen? Darf die Kommune den Bauhof und das Gartenamt o.ä. schicken, die Fw aber nicht? Warum?)

2. Wo beginnt und endet § 3 (3) FSHG? (Also die Möglichkeit der "zentralen" Maßnahmen....)
Das ist v.a. da ein Problem, wo es gar keine zentralen Vorplanungen gibt, oder die dem Problem nicht gerecht werden...
Definieren das dann doch wieder die Gemeinden, oder dürfen die nur das, was zentral geregelt ist? (Wasserförderzüge mit HFS sind kommunal beschafft, sind nicht gefördert, wurden offiziell angefordert, zentral beschrieben sind sie nicht, tauchen also in keiner Bereitschaftsstruktur auf - gefahren sind sie natürlich und vor Ort sind sie noch immer...)

3. Was ist, wenn die anfordernde Kommune verzweifelt ist, weil sie zwar oben anfordert, aber da (zu lange) nichts/zu wenig/das falsche passiert?
Wann beginnt da ggf. sogar die Haftung für deren Amtsträger?

4. Wie darf ich die Beschreibung der Ü-Hilfe in § 25 und da v.a. 25 (5) FSHG verstehen? Was ist, wenn wir eine Anforderung von Ü-Hilfe bei unserer Leitstelle erhalten? Wo steht, dass wir der nicht nachkommen müssen/dürfen, noch dazu, wenn das Zauberwort "Amtshilfe" fällt?
Wann macht man sich da ggf. haftbar?

Bin mal auf die Klärung und ggf. das neue FSHG gespannt....

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen764997
Datum13.06.2013 18:5112844 x gelesen
Inzwischen ist auch der Spiegel am Thema dran (die Leserbriefe bitte nicht auf nüchternen Magen lesen, könnte zu spontanem K***** führen).

Meine persönliche Meinung: Wie will Feuerwehrs (HiOrgs) führbar werden, wenn jeder macht was er will? Als Bestandteil offizieller Strukturen auf eigene Faust aufzubrechen ist für mich ein No-Go.

Sollte eine FW/HiOrg jenseits in anderen Strukturen verplanter Einheiten UND jenseits des Grundschutzes freie Kapazitäten haben, dann sollte es zumindest eine Meldemöglichkeit und reale Meldung geben - und zwar nicht erst, wenn die Leute im Bus sitzen. Oder man macht es wie von einigen hier beschrieben "unter der Hand", als Versammlung von Privatleuten, die vor Ort dann die Technik der Partnerwehr übernehmen.

Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg764999
Datum13.06.2013 19:0613076 x gelesen
Moin!

Mich würde die Begründung, auf welcher Rechtsgrundlage das Ausrücken verboten wurde, schon mal interessieren. Letztlich kann man sich zwar immer auf das der Aufsichtsbehörde zustehende Weisungsrecht zurückziehen, da nicht nur eine Rechts- sondern auch eine Fachaufsicht ausgeübt wird und daher auch in Zweckmäßigkeits-Fragen Weisungen erteilt werden können. Ob das aber im konkreten Fall trägt, wo zur Zweckmäßigkeit ja zahlreiche Überlegungen angestellt von der entsendenden Feuerwerh angestellt wurden. Die Frage der Koordination im Schadensgebiet ist zwar auch eine Frage der Zweckmäßigkeit aber das Schadensgebiet liegt ja nunmal nicht im Zuständigkeitsbereich des IM NRW. Wenn also bei der Entsendenden Feuerwehr alles "zweckmäßig" gelaufen ist (Brandschutz sichergestellt, Mitwirkung in Landeskonzepten sichergestellt) gäbe es ja nichts zu kritisieren. Möglicherweise schlummert aber auch noch irgendwo ein Runderlass des IM, der solche Einsätze im Bundesgebiet regelt und an die sich dann auch die entsendende Gemeinde zu halten hat.

Als Wehrleiter in dieser Situation hätte ich auf einer schriftlichen Weisung bestanden, das ich das gestellte Amtshilfeersuchen abzulehnen habe.

Geschrieben von Claus K.Wie will Feuerwehrs (HiOrgs) führbar werden, wenn jeder macht was er will?

Allerdings bin ich der Meinung, dass es sich hier gerade nicht um einen "jeder macht was er will"-Fall handelt. In dem Ausgangsfall gab es ja eine offizielle Anforderung, nach NRW-Landesrecht zwar über den falschen Weg (hätte die Leitstelle sein müssen) aber es ist auch noch die Frage, ob sich ein Nicht-NRW'ler an das NRW Recht halten muss. Möglicherweise hätten die Anforderer aber nach ihrem Landesrecht anders anfordern müssen.

Gruß
Sven

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW765011
Datum14.06.2013 08:5212716 x gelesen
Guten Morgen Forumswelt,

Geschrieben von Stephan S.
Man sitzt da, plant und auf einmal ist eine Wehr die eingeplant war nicht mehr verfügbar.

Also ich habe das Vorgehen in NRW wie folgt mitbekommen und bitte dies zu korrigeren, wenn ich das falsch verstanden habe:

Es gab eine Anforderung durch Sachsen - Anhalt nach z.B. Sandsäcken. Daraufhin hat das IM über die BR in den einzelen Kreisen und Städten den Bedarf abgefragt und diese dann an Sachsen - Anhalt mitgeteilt. Wenn diese jetzt die Summe X anfordert, geht der Weg wieder über das IM an die BR die dann die entsprechenden Einheiten auf den Weg schicken.

Ähnlich stelle ich es mir bei den HFS - Systemen vor. Anders dürfte es bei den Bereitschaften sein. Diese sind ja schon im Vorhhinein festgelegt und werden dann über die BR nur abgerufen.

Wenn also die Feuerwehr Erwitte, Menden oder Pussemuckel 5 Mann für die Bereitschaft abgeben muss und diese auch vorhält und bei einer Anfrage der Partnerkommune der Meinung ist, dass Sie 20 Kameraden mit einem LF und MTF los schicken kann, ohne den Grundschutz in der eigenen Kommune zu vernachlässigen (Zum Beispiel, dass Kameraden für diese Zeit eine erhöhte Einsatzbereitschaft (Urlaub, Abspreche mit dem Arbeitgeber) zusagen), sehe ich keinen Grund, warum das jemand ausserhalb der Gemeinde/Stadt untersagen kann.

Eher wäre die Frage zu stellen: Wenn die Gemeinde X über 2 Wochen auf 2 Fahrzeuge und 20 Mann verzichten kann, warum dann nicht auch das ganze Jahr....

Gruß
Martin

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AutorMarc8 S.8, Witten / Nordrhein-Westfalen765014
Datum14.06.2013 09:1412396 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Wenn die Gemeinde X über 2 Wochen auf 2 Fahrzeuge und 20 Mann verzichten kann, warum dann nicht auch das ganze Jahr....
Weil das hier:

Geschrieben von Martin D.Zum Beispiel, dass Kameraden für diese Zeit eine erhöhte Einsatzbereitschaft (Urlaub, Abspreche mit dem Arbeitgeber) zusagen

nicht das ganze Jahr über zu realisieren ist. Für einen überschaubaren Zeitraum ist bei solchen Ausnahmesituation eine solche Absprache möglich. Aber halt nicht kontinuierlich. Bei uns wird zum Beispiel derzeit über die AAO hinaus alarmiert, um das Fehlen von Mannschaft und Gerät zu kompensieren.

Gruß
Marc Schröder

*Ich schreibe hier selbstverständlich nur meine eigene Meinung*

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW765015
Datum14.06.2013 09:1712366 x gelesen
Hallo Marc,

dass musst du mir nicht erklären... ;-) Aber es gibt überall interessierte Bürger, die gerne das ein oder andere in ihrer Argumentationskette ausser Acht lassen....

Gruß

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen765016
Datum14.06.2013 09:2112604 x gelesen
Geschrieben von Sven T.Mich würde die Begründung, auf welcher Rechtsgrundlage das Ausrücken verboten wurde, schon mal interessieren. Letztlich kann man sich zwar immer auf das der Aufsichtsbehörde zustehende Weisungsrecht zurückziehen, da nicht nur eine Rechts- sondern auch eine Fachaufsicht ausgeübt wird und daher auch in Zweckmäßigkeits-Fragen Weisungen erteilt werden können. Ob das aber im konkreten Fall trägt, wo zur Zweckmäßigkeit ja zahlreiche Überlegungen angestellt von der entsendenden Feuerwerh angestellt wurden. Die Frage der Koordination im Schadensgebiet ist zwar auch eine Frage der Zweckmäßigkeit aber das Schadensgebiet liegt ja nunmal nicht im Zuständigkeitsbereich des IM NRW. Wenn also bei der Entsendenden Feuerwehr alles "zweckmäßig" gelaufen ist (Brandschutz sichergestellt, Mitwirkung in Landeskonzepten sichergestellt) gäbe es ja nichts zu kritisieren. Möglicherweise schlummert aber auch noch irgendwo ein Runderlass des IM, der solche Einsätze im Bundesgebiet regelt und an die sich dann auch die entsendende Gemeinde zu halten hat.

Ich denke auch man muss das Ganze ein bißchen aufdröseln

1. Brandschutzkonzept der Gemeinde

Welche Fahrzeuge werden dafür benötigt und welche Mannschaftsstärke muss ich dafür vorhalten, dass dieser gesichert ist

2. Katastrophenschutzkonzept des Landes

Welche Fahrzeuge und welche Mannschaftsstärke sind dafür eingeplant?

3. Was habe ich darüber hinaus noch zur Verfügung

Hier stellt sich die Frage nach Punkt 3 welche rechtlichen Grundlagen existieren für den Einsatz dieser Fahrzeuge und Mannschaften.

Meiner Meinung nach kann die Stadt über diese Einheiten und Fahrzeuge frei verfügen, wenn durch deren Einsatz die Punkte 1 und 2 nicht berührt werden.

Meine Fragen hierzu wären,

1. auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Einsatz dieser Einheiten verweigert.

Geschrieben von Sven T.Als Wehrleiter in dieser Situation hätte ich auf einer schriftlichen Weisung bestanden, das ich das gestellte Amtshilfeersuchen abzulehnen habe.

2. Wenn das Land diese Fahrzeuge in ihrem Katastrophenschutzkonzept vorsieht müsste es sie dann nicht auch finanzieren.

3. Wenn die Fahrzeuge im Katastrophenschutzkonzept des Landes enthalten sind, warum weiß das niemand in der zuständigen Gemeinde

4. Die Organisation des Einsatzes vor Ort obliegt nicht dem Land NRW sondern dem Land Sachsen Anhalt,

Geschrieben von ---WDR--- Die Vorplanung für solche "Großschadenslagen" liege bei den Bezirksregierungen. Es sei in Fällen wie der Hochwasser-Katastrophe unbedingt nötig, dass eine zentrale Stelle den Überblick habe, wer was wann und wo mache, so Söbbeler. Wenn einzelne Hilfskräfte auf eigene Faust führen, bestehe die Gefahr, dass man in der Krisenregion genau diesen Überblick verliere.

Wie stellt sich dies im Land Sachsen Anhalt dar? Wusste die für die Vorplanung zuständige Bezirksregierung hier Bescheid? Diese muss den Überblick über die eingesetzten Kräfte haben.

Geschrieben von Sven T.Allerdings bin ich der Meinung, dass es sich hier gerade nicht um einen "jeder macht was er will"-Fall handelt. In dem Ausgangsfall gab es ja eine offizielle Anforderung, nach NRW-Landesrecht zwar über den falschen Weg (hätte die Leitstelle sein müssen) aber es ist auch noch die Frage, ob sich ein Nicht-NRW'ler an das NRW Recht halten muss. Möglicherweise hätten die Anforderer aber nach ihrem Landesrecht anders anfordern müssen.


Natürlich unter der Maßgabe, dass die Einheiten und Mannschaften für das Katastrophenschutzkonzept des Landes NRW weiterhin vorgehalten werden. Für das Land NRW würde sich nichts ändern, da alle eingeplanten Einheiten ja zur Verfügung stehen.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorMarc8 S.8, Witten / Nordrhein-Westfalen765017
Datum14.06.2013 09:4112247 x gelesen
Hallo Martin,

da gebe ich dir Recht. Die Fragen werden bestimmt kommen, gerade wenn man sich anschaut, was an kommunalfinanzierten Fahrzeugen üö im Einsatz ist.

Gruß
Marc Schröder

*Ich schreibe hier selbstverständlich nur meine eigene Meinung*

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg765020
Datum14.06.2013 10:5012176 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.2. Wenn das Land diese Fahrzeuge in ihrem Katastrophenschutzkonzept vorsieht müsste es sie dann nicht auch finanzieren.

Es gibt Länder, die sagen dann ganz frech "wir finanzieren doch mit. Ihr bekommt doch Zuschüsse vom Land, wenn Ihr neue Fahrzeuge beschafft (bzw. pauschale Zuschüsse jedes Jahr)". Dass dieses eigentlich (überwiegend) Gelder aus der Feuerschutzsteuer sind die mit KatS mal so gar nichts zu tun haben verschweigen sie dabei ganz gerne mal. Dazu kommt dann, dass man da mit einem Gemsichwarenladen anrückt, da natürlich jede Kommune beschafft, was sie braucht und nicht, was in einem Gesamtsystem sinnvoll wäre...

Ich sehe es auch so wie Du, dass ich mir, besonders in meinem Bundesland, deutlich mehr Engagement der Länder und der landkreise mit Sondermitteln für den KatS wünschen würde. Da dann entsprechende landeslose mit einheitliche Fahrzeuge beschafft für einheitlich ausgestattete und gegliederte Einheiten incl. einheitlicher Führung und Versorgung.

Der Anfang wäre einfach mal eine Grundeinheit (2 x LF KatS, 1 x MZF als ZFüFz, 1 x MTW) pro Landkreis durch das Land gestellt. Dann noch in den verschiendenen Kreise verschiedene Ergänzungskomponenten (SW, TLF, RW) sowie je RP dann 3-5 ELW 1 als Verbandsführungsfahrzeug. Dann noch über die Kreise hinweg die LogKomponenten verteilt. Dann hätte Ba-Wü bei 44 Stadt/ Landkreisen 44 Züge aufzubieten. Das wären 11 Verbände zu je 4 Einsatzzügen. Dazu der Führungs-/ Logistikzug.

Klar. Die 88 LF wären bei 200 T/ Stück schon lockere 17 Mio. Aber über 5 jahre verteilt, müßte das für ein finanzstarkes Land wie Ba-Wü doch finanzierbar sein....

Geschrieben von Gerrit L.3. Wenn die Fahrzeuge im Katastrophenschutzkonzept des Landes enthalten sind, warum weiß das niemand in der zuständigen Gemeinde

Auch da gibt es Länder und Kreise, da liegt auf dem KatS-Plan zentimeterdick Staub. Und der Inhalt ist schon ausgegilbt. u.U-. gibt es die im Plan genannten Fahrzeuge schon gar nicht mehr...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen765021
Datum14.06.2013 11:0512500 x gelesen
Geschrieben von Martin D.ohne den Grundschutz in der eigenen Kommune zu vernachlässigen (Zum Beispiel, dass Kameraden für diese Zeit eine erhöhte Einsatzbereitschaft (Urlaub, Abspreche mit dem Arbeitgeber) zusagen), sehe ich keinen Grund, warum das jemand ausserhalb der Gemeinde/Stadt untersagen kann.

Ist es nicht vielleicht doch eher andersherum?
Man nimmt für den KatS-Fall billigend in Kauf, dass für diesen Zeitraum der Grundschutz in der Kommune eben eingeschränkt ist.
Gem. dem hessischen Konzept stellt ja jede Kommune einen Löschzug. Da ist zum einen das LF 10/6 KatS drinnen ("halb kommunal"), aber da gehören auch kommunale Fahrzeuge dazu, nämlich mindestens ein zweites LF und ein Führungsfahrzeug.
Und da wirds dann in vielem Kommunen schon ziemlich eng da noch was weiteres wegschicken zu wollen und können....

Das HBKG sagt das sogar sehr deutlich:
Bei Großschadenslagen
ordnen die Aufsichtsbehörden die Hilfeleistung nach pflichtgemäßem Ermessen an, auch wenn
die Sicherheit in den hilfeleistenden Gemeinden vorübergehend nicht gewährleistet ist.


Hier in Hessen gibts ja nunmal eine Vorgabe für den "Einsatz von Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes bei Großschadenlagen und Katastrophen außerhalb des Landes Hessen".

Da steht dann folgendes:
"Nach Auslösen der Alarmwarnung Ländereinsatz dürfen Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes nur noch mit Kenntnis bzw. Auftrag (gilt nur für organisationseigene Vorhaltungen der Hilfsorganisationen und kommunale KatS-Einheiten der Städte/Gemeinden) bzw. Auftrag (gilt für KatS-Einheiten des Landes) des Fü-Stab / KatS-Stab HE in ein anderes Land abrücken."

Klarer Fall...

Im HBKG steht dazu direkt im § 2:
Alle Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen sowie deren Träger haben bei der Gefahrenabwehr
zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie sich unverzüglich gegenseitig über Vorgänge
zu unterrichten, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung der anderen Dienststellen,
Einheiten und Einrichtungen bedeutsam erscheint.

Damit müsste ein externe EInsatz schon mal auf alle Fälle gemeldet werden.

Im §5 geht es dann weiter:
(3) Das Land kann erforderlichenfalls den Einsatz der Feuerwehren und der anderen Einheiten
und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie Übungen anordnen.





Interessant im oben genannten Pamphlet übrigens noch eine "Checkliste" / Hinweisliste für den Einsatz, ausdrücklich Zahlungsmittel/Handkasse/Tankkarten aufgeführt, aber auch der Punkt Versorgung ("Speis und Trank", Unterkunft, Sanitäres Equipment etc.), Kleidung (wird ja gerade anderswo diskutiert), aber auch, und das wurde bisher noch nirgendwo erwähnt, auch entsprechende Dankschreiben an die Einsatzkräfte und die AG, aber auch der Hinweis auf eine "Dankeschön"-Veranstaltung....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen765022
Datum14.06.2013 11:0712025 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.3. Wenn die Fahrzeuge im Katastrophenschutzkonzept des Landes enthalten sind, warum weiß das niemand in der zuständigen Gemeinde

Dann sollte man vielleicht mal die alten Unterlagen raussuchen. Irgendwann wurden da vielleicht mal die Fahrzeueg gemeldet.... ;-)

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg765023
Datum14.06.2013 11:2212169 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Eher wäre die Frage zu stellen: Wenn die Gemeinde X über 2 Wochen auf 2 Fahrzeuge und 20 Mann verzichten kann, warum dann nicht auch das ganze Jahr....
Eine sehr spannende Frage ...
die wahrscheinlich ohne qualifizerte Antwort bleiben wird.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW765029
Datum14.06.2013 11:5512032 x gelesen
Hallo Christian,


Geschrieben von Christian F.
Gem. dem hessischen Konzept stellt ja jede Kommune einen Löschzug. Da ist zum einen das LF 10/6 KatS drinnen ("halb kommunal"), aber da gehören auch kommunale Fahrzeuge dazu, nämlich mindestens ein zweites LF und ein Führungsfahrzeug.
Und da wirds dann in vielem Kommunen schon ziemlich eng da noch was weiteres wegschicken zu wollen und können....
Das HBKG sagt das sogar sehr deutlich:
Bei Großschadenslagen ordnen die Aufsichtsbehörden die Hilfeleistung nach pflichtgemäßem Ermessen an, auch wenn
die Sicherheit in den hilfeleistenden Gemeinden vorübergehend nicht gewährleistet ist.


Wir sprechen über Erwitte in NRW und wenn ich nicht ganz auf dem falschen Dampfer reite, ist die Regelung in NRW eine deutlich andere wie bei euch in Hessen.

Gruß
Martin

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW765030
Datum14.06.2013 11:5711980 x gelesen
Hallo Udo,

weil sie aus meiner Sicht auch nicht ehrlich und für 365 Tage im Jahr zu beantworten wäre. Zu mal dann ja auch Fragen wie Fahrzeugausfall usw. in Betrachtung der Gemeindegröße usw. zu bewerten sind. Und das wird schon sehr, sehr schwierig. Und Bedingungen ändern sich heutzutage ja eher (Jobwechsel usw,)

Gruß

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen765031
Datum14.06.2013 11:5811976 x gelesen
Tach!

Geschrieben von Christian F.Interessant im oben genannten Pamphlet übrigens noch eine "Checkliste" / Hinweisliste für den Einsatz, ausdrücklich Zahlungsmittel/Handkasse/Tankkarten aufgeführt, aber auch der Punkt Versorgung ("Speis und Trank", Unterkunft, Sanitäres Equipment etc.), Kleidung (wird ja gerade anderswo diskutiert), aber auch, und das wurde bisher noch nirgendwo erwähnt, auch entsprechende Dankschreiben an die Einsatzkräfte und die AG, aber auch der Hinweis auf eine "Dankeschön"-Veranstaltung....Gibts das "Pamphlet" als Link? Gerade betreffs des letzten Halbsatzes könnte mans ja wenigstens mal durchlesen ..

Gruß Jan

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg765032
Datum14.06.2013 12:1411992 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Martin D.Wir sprechen über Erwitte in NRW und wenn ich nicht ganz auf dem falschen Dampfer reite, ist die Regelung in NRW eine deutlich andere wie bei euch in Hessen.
klar - ich finde es aber auch in diesem Zusammenhang sehr interessant wie die Problematik in einem anderen Bundesland gelöst ist.

Wie lautet da die entsprechende Regelung in NRW?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW765035
Datum14.06.2013 12:3612091 x gelesen
Hallo Jürgen,

ich gehe davon aus, dass mein Wissen ergänzt werden muss:

Unterlage 1 AGBF NRW

Es gibt in jeder Bezirksregierung 1 Abteilung Feuerwehr die jeweils aus 5 Bereitschaften bestehen.

Beispiel BR Düsseldorf:

Bereitschaft 1 aus Duisburg, Kreise Wesel und Kleve
Bereitschaft 2 aus Oberhausen, Mülheim und Essen
Bereitschaft 3 aus Mönchengladbach, Krefeld und Kreis Viersen
Bereitschaft 4 aus Düsseldorf und den Kreisen Neuss und Mettmann
Bereitschaft 5 aus Solingen, Remscheid und Wuppertal

Diese Bereitschaften bestehen dann aus:

- Bereitschaftsführung (ELW 2 und KdoW; Bereitschaftsführer, S1 bis S4 und Führungsassistenten)
- 1. Zug (Alarmzug) (ELW 1, LF 16/20 (Nachf.) und LF 16-TS; Zugführer, Gruppenführer)
- 2. bis 4 Zug (Egänzungszüge) (ELW 1, LF 16/20 (Nachf.) und LF 16-TS; Zugführer, Gruppenführer)
- 5. Zug (Logistikzug) (2 RW 1; Versorgungs- und Technikkomponente)

Und je nach Lage die Ergänzung.

Die Züge können aus einer Kommune kommen, aber auch aus mehreren zusammengestellt werden.


Gruß
Martin

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen765040
Datum14.06.2013 13:3912091 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jan K.Gibts das "Pamphlet" als Link?


... ja, sogar offiziell aus dem Internetauftritt des Hess. Innenministeriums:

Sonderschutzplan externer Einsatz

Gruß
Gerhard

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AutorElma8r M8., Hillesheim / Rheinland-Pfalz765042
Datum14.06.2013 13:4312262 x gelesen
Hallo zusammen,

gestern war Erwitte | Aken nochmals Thema bei WDR5 Westblick.
Nachdem der Fw das Aurücken verboten wurde, hat sich eine Privat-Initiative gegründet.

Speditionen stellen LKW und Diesel, andere Firmen Baustoffe, Kleidung und Lebensmittel etc.
Es sind mehrwöchige Hilfsaktionen geplant mit Dauerpendel-Verkehr.

So wie sich das jetzt anhört, ist diese Hilfaktion wahrscheinlich wertvoller als die zunächst geplante Akuthilfe.

Ich finde es immer wieder bemerkenswert was für tolle Dinge entstehen können, wenn der ursprünglich geplante Weg, durch welche Gründen auch immer, versperrt ist.

Link zur Westblick mp3 Ab Minute 0:30 bis ca. 3:55

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen765045
Datum14.06.2013 15:2911727 x gelesen
Danke! Wochendlektüre ;-)

Gruß Jan

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW765046
Datum14.06.2013 15:3911930 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.ggf. das neue FSHG gespannt....

Ich auch, man hört ja viel darüber was da so alles neu sein soll. Nächstes Jahr soll es ja soweit sein. Und mal sehen wann dann der dazugehörige Kommentar rauskommt, macht ja jetzt keinen Sinn mehr sich den aktuellen zu beschaffen...

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW765062
Datum14.06.2013 18:3911688 x gelesen
Ich finde diese Frage gar nicht so spannend.
Wenn die Kräfte in einem Einsatz gebunden sind fehlen sie einfach und die Grundschutzgewährleistung muss in diesem Fall anders geregelt werden.
Die Personalplanung wird (soll) ja nicht ohne Grund auf 300% ausgelegt werden und nicht jedes Fahrzeug muss unbedingt zwangsläufig immer da sein.
Werden Einheiten zu Einsätzen als Komponenten einer Breitschaft alarmiert wird es sich immer um ein aussergewöhnliches Ereigniss handeln, das auch im Nachrang von den Kommunen einen Umgang mit weiteren Ereignissen in besonderer Art und Weise erfordert.
Siehe hier z.B. Witten - Wie der Kollege schrieb, es wird zur Kompensation aktuell mehr alarmiert, als die AAO für gewöhnlich vorsieht.

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorAndr8é N8., Extertal - Almena / NRW765222
Datum16.06.2013 16:2312031 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Ich bin mir nicht sicher, wie die Rechtslage wirklich ist, aber m.E. ist das alles andere als so klar, wie das manche sehen....

das glaube ich nämlich auch....

Geschrieben von Ulrich C.4. Wie darf ich die Beschreibung der Ü-Hilfe in § 25 und da v.a. 25 (5) FSHG verstehen? Was ist, wenn wir eine Anforderung von Ü-Hilfe bei unserer Leitstelle erhalten? Wo steht, dass wir der nicht nachkommen müssen/dürfen, noch dazu, wenn das Zauberwort "Amtshilfe" fällt?
Wann macht man sich da ggf. haftbar?


Und wo ist denn der formale Unterschied, ob ich nun in einer Grenzregion zwischen zwei Bundesländern um 22:30 Uhr mit einem Löschzug zur Ü-Hilfe bei einem Wohnungsbrand von NRW nach Niedersachsen ausrücke, oder ob ich in ein anderes Bundesland zu meiner Partnerstadt zur Ü-Hilfe ins Hochwasser fahre?

natürlich alles meine persönliche Meinung....
Grüße, André

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AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW765764
Datum23.06.2013 13:5411669 x gelesen
Hallo,

zum Thema "Erwitte" nun auch eine kleine Anfrage im NRW-Landtag.
Mit einer Antwort wird vermutlich erst Ende Juli zu rechnen sein.

Seite 5 und 6

Gruß,
F.-G.

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 09.06.2013 17:51 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal / Kreis Soest
 09.06.2013 18:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.06.2013 18:31 ., Reken
 09.06.2013 19:23 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 09.06.2013 20:54 Volk7er 7C., Trier
 09.06.2013 20:57 Mark7us 7B., Warstein
 09.06.2013 20:48 Stef7an 7J., Birlenbach
 09.06.2013 20:58 Anto7n K7., Mühlhausen
 09.06.2013 21:56 Alex7and7er 7W., Linden
 09.06.2013 22:51 Chri7sti7an 7F., Fürth
 10.06.2013 12:52 Matt7hia7s O7., Waldems
 10.06.2013 18:57 Volk7er 7L., Erlangen
 09.06.2013 20:06 ., Frielendorf
 10.06.2013 15:03 Andr7e S7., München
 10.06.2013 18:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.06.2013 12:17 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal / Kreis Soest
 13.06.2013 18:51 Clau7s K7., Wetzlar
 13.06.2013 19:06 Sven7 T.7, Hamburg
 14.06.2013 09:21 ., Frankfurt
 14.06.2013 10:50 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.06.2013 11:07 Chri7sti7an 7F., Fürth
 09.06.2013 21:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.06.2013 21:49 Stef7an 7J., Birlenbach
 10.06.2013 06:35 ., Dinslaken
 09.06.2013 22:38 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.06.2013 22:43 Thom7as 7K., Hermeskeil
 10.06.2013 12:12 Volk7er 7L., Erlangen
 12.06.2013 10:36 ., Dinslaken
 13.06.2013 16:20 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 13.06.2013 16:53 Anto7n K7., Mühlhausen
 13.06.2013 18:25 Step7han7 S.7, Geesthacht/Gießen
 14.06.2013 08:52 ., Dinslaken
 14.06.2013 09:14 Marc7 S.7, Witten
 14.06.2013 09:17 ., Dinslaken
 14.06.2013 09:41 Marc7 S.7, Witten
 14.06.2013 11:05 Chri7sti7an 7F., Fürth
 14.06.2013 11:55 ., Dinslaken
 14.06.2013 12:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.06.2013 12:36 ., Dinslaken
 14.06.2013 11:58 Jan 7K., Niederlungwitz
 14.06.2013 13:39 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 14.06.2013 15:29 Jan 7K., Niederlungwitz
 14.06.2013 11:22 Udo 7B., Aichhalden
 14.06.2013 11:57 ., Dinslaken
 14.06.2013 18:39 Chri7sti7an 7T., Herten
 13.06.2013 18:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.06.2013 15:39 Denn7is 7E., Menden
 16.06.2013 16:23 Andr7é N7., Extertal - Almena
 14.06.2013 13:43 Elma7r M7., Hillesheim
 23.06.2013 13:54 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal / Kreis Soest
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