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ThemaHäusliche Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit36 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorKlau8s S8., München / Bayern769800
Datum09.08.2013 10:5317808 x gelesen
ich habs mal bei Freiwillige Feuerwehr eingestellt,weil der Arbeitgeber eine FF ist. Urteil Verwaltungsgericht

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg769809
Datum09.08.2013 12:0310888 x gelesen
Das kann teuer werden... Vor allem weil es eben schon beim VGH Ba-Wü war. Bleibt nur noch das Bundesverwaltungsgericht über.

Geschrieben von Klaus S.ich habs mal bei Freiwillige Feuerwehr eingestellt,weil der Arbeitgeber eine FF ist.

Habe mit erlaubt, es in BF zu ändern, da das ja nicht von der Art des Dienstherren abhängt und bei den klassischen BFen vermutlich zahlenmäßig viel mehr diensthabende Einsatzleiter in verschiedenen Ebenen Bereitschaft haben.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorKlau8s S8., München / Bayern769810
Datum09.08.2013 12:0510197 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Habe mit erlaubt, es in BF zu ändern, da das ja nicht von der Art des Dienstherren abhängt und bei den klassischen BFen vermutlich zahlenmäßig viel mehr diensthabende Einsatzleiter in verschiedenen Ebenen Bereitschaft haben.

kein Problem Christian, das ist so ein Zwitterdings wo man noch die Rubrik Arbeits-und Gesundheitsrecht bräuchte.Häuft sich zur Zeit eh ein wenig.

Grüßle

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen769811
Datum09.08.2013 12:429795 x gelesen
Hallo,

gehrieben von Christian F.:
Habe mit erlaubt, es in BF zu ändern, da das ja nicht von der Art des Dienstherren abhängt und bei den klassischen BFen vermutlich zahlenmäßig viel mehr diensthabende Einsatzleiter in verschiedenen Ebenen Bereitschaft haben.
Ist in dem Zusammenhang auch ok, aber: Auch bei inzwischen vielen (größeren, rein ehrenamtlichen) FF gibt es inzwischen derartige Bereitschaftssysteme. Ob es nun um Einsatzleiter - EvD, BvD oder wie auch immer benannt - geht, deren Dienst sich genau so gestaltet, wie im Urteil beschrieben, oder sogar um komplette Staffeln, die unter ähnlichen Bedingungen, nur ohne Dienstfahrzeug, ihren Dienst versehen. Und die dafür auch eine Aufwandsentschädigung (Pauschalvergütung) bekommen.

Könnte sich das Urteil auch auf diese Kräfte auswirken?

Ich denke grade drüber nach und tendiere zu eher nicht (weil sie nicht in einem regulären Dienstverhältnis mit der Kommune stehen, obwohl...). Was aber, wenn jemand auf die Idee kommt, daß doch...? Wäre unter Umständen ein ziemliches Faß (ohne Boden), was eventuell nicht unbedingt zu Verbesserungen führen würde - wie ich auch grade nicht so richtig weiß, ob das Urteil für die "echten" HA Führungskräfte mit Bereitschaftsdiensten nicht auch vielleicht eher ein Phyrrussieg ist...


Gruß

Daniel

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY769813
Datum09.08.2013 12:499294 x gelesen
Servus,

Daniel, male das Mentekel nicht an die Wand. Aber f+r freiwillige Kräfte sehe ich da nis jetzt keine Probleme, weil, wie du schon richtig sagst, kein Arbeitsverhältnis mit der Kommune besteht. Was das Urteil noch betrifft ist die Tatsache, dass wenn ein BGM einen Bauhofmitarbeiter zum Dienst in der Feuerwehr "verdonnert", dieser alle Übungszeiten, die außerhalb der Regelarbeitszeit liegen, vergütet bekommt.

Für die Berufsfeuerwehrleute kann ich mir vorstellen, dass die Gemeinden die "Bereitschaftszeit" zukünftig auf der Wache ableisten läßt. Oder geht das so nicht?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg769815
Datum09.08.2013 13:039092 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Könnte sich das Urteil auch auf diese Kräfte auswirken?

Wenn man vom fehlen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Kommune und ehrenamtlichen (aber gesondert für seine Bereitschaft entschädigten) Feuerwehrmann ausgeht, dann folge ich Dir bei Deiner Einschätzung.

Geschrieben von Daniel R.Ich denke grade drüber nach und tendiere zu eher nicht (weil sie nicht in einem regulären Dienstverhältnis mit der Kommune stehen, obwohl...).

Aber... was ist mit den Mitarbeitern, die bei der Kommune irgend wo in der Verwaltung, der Technik,... arbeiten und in der FF ehrenamtlich diesen Bereitschaftsdienst versehen...


Geschrieben von Daniel R.Was aber, wenn jemand auf die Idee kommt, daß doch...?

Mein Gedanke wäre dann noch die Richtung, wenn Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist, darf dann derjenige, der gerade für die Kommune "gearbeitet" hat nun ohne Ruhezeit bei seinem zivilen Arbeitgeber zur Arbeit antreten? Oder gilt dieses besondere Problem dann wiederum nur, wenn er auch tatsächlich von der Bereitschaft heraus durch Alarmierung in den Einsatzdienst versetzt wurde? Ich tendiere stark zu letzterem, da der im Artikel angesprochenen Nachteil, dass er in seiner Freizeitgestaltung eingeschränkt wird vorwiegend ein Arbeitsrechtliches Problem ist und den Mitarbeiter vor einer Benachteiligung durch den Arbeitgeber durch "Umdeklarierung" der Tätigkeit in Bereitschaftszeit schützen soll. Das mit der Benachteiligung durch Arbeitgeber aber liegt im EA-Verhältnis (mangels Kommune = Arbeitgeber) ja gerade nicht vor.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW769817
Datum09.08.2013 13:058741 x gelesen
Moin,

naja, eine Konsequenz könnte dann ja durchaus sein, dass der AG (Feuerwehr) die beruflichen Kräfte in die Wache zitiert, oder?

gruß

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen769819
Datum09.08.2013 13:139032 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Anton K.:
Was das Urteil noch betrifft ist die Tatsache, dass wenn ein BGM einen Bauhofmitarbeiter zum Dienst in der Feuerwehr "verdonnert", dieser alle Übungszeiten, die außerhalb der Regelarbeitszeit liegen, vergütet bekommt.
Das lese ich da nun nicht unbedingt raus, bzw. wenn der Bauhofmitarbeiter tatsächlich "verdonnert" ist, sollte dies vorher schon so geregelt worden sein. Wir hätte da übrigens noch zwei HA Gerätewarte, die auch den FF Bereitschaftsdienst versehen...


Für die Berufsfeuerwehrleute kann ich mir vorstellen, dass die Gemeinden die "Bereitschaftszeit" zukünftig auf der Wache ableisten läßt. Oder geht das so nicht?
Genau das meinte ich, als ich von Phyrrussieg in Bezug auf die HA Führungskräfte im Bereitschaftsdienst schrieb...


Gruß

Daniel

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AutorKlau8s S8., München / Bayern769820
Datum09.08.2013 13:168820 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Genau das meinte ich, als ich von Phyrrussieg in Bezug auf die HA Führungskräfte im Bereitschaftsdienst schrieb...


Hallo Daniel, haben wir da nicht das gleiche Problem ? Wenn ich mich erinnere hat doch die EU beschlossen das Bereitschaftszeit generell Arbeitszeit ist,oder hab ich da gerade ne falsche Denke ? Da greift auch wieder die 48h Regel ?
Grüßle
Klaus

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg769821
Datum09.08.2013 13:248691 x gelesen
Geschrieben von Martin D.naja, eine Konsequenz könnte dann ja durchaus sein, dass der AG (Feuerwehr) die beruflichen Kräfte in die Wache zitiert, oder?

Richtig. Das ist das allgemeine Problem bei der Bereitschaftszeit = Arbeitszeit Diskussion. Wenn Bereitschaftszeit zu 100% Arbeitszeit ist, dann tut der Arbeitgeber gut daran, diese Arbeitszeit dann auch mit Arbeit zu füllen. Wenn er sie schon als solche bezahlen muss.

Dazu kommt dann aber, dass 24h Arbeit am Stück irgend wie unzulässig sein soll ;-) . Sprich man muss dann statt einem EvD im 24h Bereitschaftsdienst der irgend wo daheim sass nun 3 x 8h EvD bezahlen, die dann irgend wo auf der Wache sind und natürlich (s.o.) "Tagesdienstaufgaben" (dann ggf. auch in Nachtschicht) erledigen, während sie zugleich im Alarmfalle EvD sind. Denn das ist dann Teil ihrer 40h Arbeitszeit/ Woche, dafür haben sie an einem anderen Tag frei. Das mag bei Feuerwehren die eine zweistellige Zahl an Mitarbeitern haben, die für diese Aufgaben in Frage kommen vielleicht noch irgend wie (theoretisch) machbar sein. Sorgt aber selbst da mit Sicherheit dafür, dass bestimmte Abläufe z.B. in einer "Tagesdienst"-Dienststelle in einem Sachgebiet nicht mehr so reibungslos laufen, wie heute wo sie alle Mitarbeiter dort zur selben Zeit sehen und man auch gemeinsam an Dingen arbeiten kann. Sprich sind da 5 MA in einem Sachgebiet, dann hat vermutlich immer einer gerade mal Nachtschicht gehabt (und ist deshalb jetzt nicht da) oder hat frei (weil er ja am Sonntag Tagesschicht als EvD hatte und von 6 bis 14 Uhr auf der Wache war). Sprich Du brauchst eigentlich nur noch 1/3 Büros und 1/3 Schreibtische, da Du den ganzen laden auf ein 3-Schichtsystem im 24/7-Modell umstellen musst....

So richtig hässlich wird es für kleinere Dienststellen (kleine BFen/ HAW, wo Du z.B. nur 2-3 Leute im gD hast, die diese EvD-Aufgabe heute übernehmen. Dort hast Du nicht mal rechnerisch die Möglichkeit, das 24/7 mit Personal abzudecken und 100% Arbeit für 100% Bezahlung zu bekommen. Außer - Entsetzen macht sich beim HA breit - man lässt diese EvD-Aufgaben einfach vom Ehrenamt mit Ausbildung Zugführer oder Verbandsführer wahrnehmen und bezahlt diesen für den 24h-Dienst am Wochenende 50 Euro als Aufwandsentschädigung und stellt ihnen für diesen Tag einen schicken KdoW vor die Tür...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW769822
Datum09.08.2013 13:298553 x gelesen
Geschrieben von Christian F.man lässt diese EvD-Aufgaben einfach vom Ehrenamt mit Ausbildung Zugführer oder Verbandsführer wahrnehmen und bezahlt diesen für den 24h-Dienst am Wochenende 50 Euro als Aufwandsentschädigung und stellt ihnen für diesen Tag einen schicken KdoW vor die Tür...

Und ob man das überall wirklich geregelt bekommt? Ich habe da meine Zweifel....

Wobei es durchaus Städte gibt, wo das schon so läuft.

Gruß

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen769823
Datum09.08.2013 13:308727 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Christian F.:
Aber... was ist mit den Mitarbeitern, die bei der Kommune irgend wo in der Verwaltung, der Technik,... arbeiten und in der FF ehrenamtlich diesen Bereitschaftsdienst versehen...
Wie grade schon (in der Antwort an Anton) geschrieben: Wir hätten da zwei HA Gerätewarte, die auch FF Bereitschaftsdienst versehen...


Mein Gedanke wäre dann noch die Richtung, wenn Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist, darf dann derjenige, der gerade für die Kommune "gearbeitet" hat nun ohne Ruhezeit bei seinem zivilen Arbeitgeber zur Arbeit antreten? Oder gilt dieses besondere Problem dann wiederum nur, wenn er auch tatsächlich von der Bereitschaft heraus durch Alarmierung in den Einsatzdienst versetzt wurde?
Auch interessante Aspekte.


Ich tendiere stark zu letzterem, da der im Artikel angesprochenen Nachteil, dass er in seiner Freizeitgestaltung eingeschränkt wird vorwiegend ein Arbeitsrechtliches Problem ist und den Mitarbeiter vor einer Benachteiligung durch den Arbeitgeber durch "Umdeklarierung" der Tätigkeit in Bereitschaftszeit schützen soll. Das mit der Benachteiligung durch Arbeitgeber aber liegt im EA-Verhältnis (mangels Kommune = Arbeitgeber) ja gerade nicht vor.
Ich denke (auch), dabei sollte man es auch absichtlich belassen, das ganze könnte sonst zu einem ziemlichen Boomerang werden (defakto wären derartige Bereitschaftsdienste bei FF so - falls sich jemend auf das Urteil bezöge - nicht mehr durchführbar. Konsequenz: Abschaffung. Was auch nicht so gut wäre, denn die Bereitschaftsdienste wurden ja nicht ohne Grund eingeführt).


Gruß

Daniel

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern769825
Datum09.08.2013 13:358752 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Für die Berufsfeuerwehrleute kann ich mir vorstellen, dass die Gemeinden die "Bereitschaftszeit" zukünftig auf der Wache ableisten läßt. Oder geht das so nicht?

Klar, hier schon genau nachzulesen.


Gruß
Christian




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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen769826
Datum09.08.2013 13:368661 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Martin D.:
Und ob man das überall wirklich geregelt bekommt? Ich habe da meine Zweifel....

Wobei es durchaus Städte gibt, wo das schon so läuft.

Wie grade schon geschrieben: Das läuft bei nicht wenigen, größeren (reinen) FF inzwischen genau so, bei einigen, auch nicht wenigen, auch nicht erst seit gestern (bei uns seit 1981).

Nur in der Regel halt nicht in Städten, mit HA-Wachen oder BF. Allein, weil es hier auch mitunter gesetzlich schwierig wird (FF kann nach etlichen Ländergesetzgebungen nicht EL bei / von HA (-Beamten) sein).


Gruß

Daniel

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY769827
Datum09.08.2013 13:408663 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Daniel R. (FF kann nach etlichen Ländergesetzgebungen nicht EL bei / von HA (-Beamten) sein).


das habe ich noch nie kapiert, warum das so sein muss. Es gibt doch bestimmt auch freiwillige ZF, die so gut ausgebildet sind wie manche BF-Kräfte.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern769828
Datum09.08.2013 13:478658 x gelesen
Moin Anton,

wie soll dass denn funktionieren?

ZuFü FF 2 Wochen Schule
BIA BF 16 Wochen Schule

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW769830
Datum09.08.2013 13:528628 x gelesen
Christoph,

nur die Länge der Schulzeit/Ausbildungszeit sagt ncihts über die Qualifikation eines Mensches in einer bestimmten Position wieder.

Du wirst in den Reihen der FF genügend Leute finden, die als EL eine deutlich bessere Figur abgeben, als manch beruflicher. Genau so gibt es FFler die den F IV haben und sicher besser von nem guten BI (1) - Mann ablösen lassen sollten..

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen769832
Datum09.08.2013 13:558654 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Christoph R.:
wie soll dass denn funktionieren?

ZuFü FF 2 Wochen Schule
BIA BF 16 Wochen Schule

Das stimmt so ja nun auch nicht so ganz, denn der ZF FF geht ja nicht direkt nach der Aufnahme oder dem TM 2 zum ZF-Lehrgang. Heißt also bei absolvierten FF-Führungslehrgängen TF-Lehrgang + GF I und II + ZF I + II = 5 Wochen zzgl. sonstiger Lehrgänge (in manchen Bundesländern auch mehr).

Aber davon ab würde ich den hauptamtlichen gD/hD auch nicht wirklich mit dem FF Zug oder Verbandsführer gleichstellen wollen. Der Hauptamtliche ist logischerweise einfach (erheblich) "tiefer in der Materie", was schlicht zu repektieren ist.


Gruß

Daniel

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg769834
Datum09.08.2013 14:018634 x gelesen
hallo,

Um dem Recht zu genügen, sind zwei zusätzliche Einsatzleiter nötig. Die sind schon eingestellt, werden aber bis Frühjahr 2015 noch ausgebildet. Die bisherigen neun Einsatzleiter werden so in die 24-Stunden-Schichten der Wehr eingebunden, damit sie ihre Bereitschaft künftig voll in der Zentrale zubringen.
ist dann ja die logische Konsquenz

Die spannende Frage ist ob diese Lösung dann wirklich im Sinne der betroffenen Mitarbeiter ist?

=> ich bin weniger oft dran, aber wenn ich dran bin muss ich auf der Wache arbeiten ...

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern769835
Datum09.08.2013 14:028546 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel R.Das stimmt so ja nun auch nicht so ganz, denn der ZF FF geht ja nicht direkt nach der Aufnahme oder dem TM 2 zum ZF-Lehrgang. Heißt also bei absolvierten FF-Führungslehrgängen TF-Lehrgang + GF I und II + ZF I + II = 5 Wochen zzgl. sonstiger Lehrgänge (in manchen Bundesländern auch mehr)

gut dann stimmt es aber mit dem BIV auch nicht, da der Kollege der BF vorher noch (in Hessen) BI + BII + BIII machen muss.
Dauer insgesamt für Quereinsteiger 2 Jahre Vollzeit.

Wer menschlich/ "führungstechnisch" besser ist, FF- oder BF-ZuFü, das ist so individuell wie jeder Mensch auf der Welt.

aber von der reinen Ausbildungszeit! her, sollte jeder Brandinspektor eigentlich mehr wissen, als ein ZuFü FF

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW769841
Datum09.08.2013 15:378468 x gelesen
Geschrieben von Christian F.So richtig hässlich wird es für kleinere Dienststellen (kleine BFen/ HAW, wo Du z.B. nur 2-3 Leute im gD hast, die diese EvD-Aufgabe heute übernehmen.

Eines der Argumente des VGH Mannheim ist die Einsatzfrequenz. Die kleinen HAWs mit 2-3 Leuten im gD werden nachts keine 300 Einsätze mit der Erfordernis eines EL im gD fahren. Ulm hat immerhin rund 120.000 Einwohner und hat untypischerweise keine BF.

Geschrieben von Christian F.Außer - Entsetzen macht sich beim HA breit - man lässt diese EvD-Aufgaben einfach vom Ehrenamt mit Ausbildung Zugführer oder Verbandsführer wahrnehmen

Das dürfte bei den kleinen HAWS mit 2-3 gD-Beamten durchaus vorkommen sein. Oder der HBM auf dem LF "darf" etwas mehr als bei einer großen BF.

Gruß,
Stefan

Gruß, Stefan

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg769847
Datum09.08.2013 17:338393 x gelesen
Geschrieben von Christoph R.wie soll dass denn funktionieren?

ZuFü FF 2 Wochen Schule
BIA BF 16 Wochen Schule



Und? Wenn jemand mit der selben FF-Ausbildung die selbe Funktion in einer Stadt ohe HA-Hintergrund machen kann, dann sollte das doch wohl gehen.
Und ja, ich bin auch der Meinung, dass man die Zeitansätze für die FF-Ausbildungen (alle!) locker verdoppeln und gerade in der Führungskräfteausbildung viel mehr aussortieren müßte, damit das Niveau für die heutigen Anforderungen wieder stimmt. Aber im Grundsatz gilt: offensichtlich ist jemand der meinung, dass man nach den 2 Wochen (und etwas Erfahrungszeit vorweg) einen Zug führen können muß. Und zumindest in Ba-Wü ist der Führungslehrgang 2 der im mD Feu zum Führen eines Zuges qualifiziere soll auch nur 2 Wochen lang ;-)

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY769848
Datum09.08.2013 18:048124 x gelesen
Servus Christoph,

wie schon geschrieben ist Schule alleine nichts.
Ich kenne mich jetzt micht den Lehrgängen für die BF nicht aus, aber was lernst du in den 16 Wochen? Da ist doch bestimmt einiges dabei, was du auf mehreren Lehrgängen in der FF lernst?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKlau8s S8., München / Bayern769849
Datum09.08.2013 18:098158 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Und zumindest in Ba-Wü ist der Führungslehrgang 2 der im mD Feu zum Führen eines Zuges qualifiziere soll auch nur 2 Wochen lang ;-)

Nachdem er vorher den Fü I mD besucht hat und mindestens 3 Jahre dazwischen sind davor noch eine Laufbahnausbildung 17 Mon. und den Laufbahnlehrgang hoffentlich mit Erfolg abgelegt hat.4 Wochen lang :-)
Was jetzt aber allerdings völlig wertfrei ist, ich kenne beide Fakultäten zur Genüge und es gibt sodde und sodde, auf beide Seiten.
Gruß

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AutorKlau8s S8., München / Bayern769850
Datum09.08.2013 18:118237 x gelesen
Hallo Anton bei BF guckst du hier

Grüßle

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW769866
Datum10.08.2013 08:578110 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Daniel R.Genau das meinte ich, als ich von Phyrrussieg in Bezug auf die HA Führungskräfte im Bereitschaftsdienst schrieb...

Wieso Phyrrussieg? Bisher waren se wohl 48h auf der Wache und haben zusätzlichen Bereitschaftsdienst von zuhause oder wo auch immer. Ab jetzt sind se 48h auf der Wache, der Bereitschaftsdienst wird innerhalb der 48h geleistet und sie haben keinen Bereitschaftsdienst von zuhause! Für die ELD ein persönlicher Sieg. Sie müssen nämlich garantiert nicht ZUSÄTZLICH Bereitschaft auf der Wache leisten!

Was das Ganze für das System Feuerwehr und dessen Kosten bedeutet mal außer acht gelassen!

Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW769879
Datum10.08.2013 12:258100 x gelesen
Ein Interesantes Urteil, auch für andere Branchen. Für meine Bereitschaftswoche für die Instandhaltung bekam ich damals nur 50 DM. Hoffentlich wird diese Auffassung auch dort bald angewendet.

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen769914
Datum10.08.2013 21:018161 x gelesen
Geschrieben von Christian R. Für die ELD ein persönlicher Sieg. Sie müssen nämlich garantiert nicht ZUSÄTZLICH Bereitschaft auf der Wache leisten!
Nicht zwangsläufig... Ich kenne auch Berufsfeuerwehren (beispielsweise BF Salzgitter), bei denen der B-Dienst (zweiter Einsatzleitdienst, übernimmt die Einsatzleitung wenn der A-Dienst bereits im Einsatz ist oder bei Großbränden) generell fast immer außerhalb der Bereitschaftszeit ist. Die Führungspersonen, die ihn wahrnehmen arbeiten größtenteils im Tagesdienst und haben "nebenbei" noch die Funktion B-Dienst, sind aber dann nicht immer 24h auf der Wache... Und wenn das Urteil da dann auch drauf auswirken würde, könnten die dabei eventuell ein massives Problem bekommen...

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW769921
Datum11.08.2013 00:318292 x gelesen
Geschrieben von Felix H.Ich kenne auch Berufsfeuerwehren (beispielsweise BF Salzgitter), bei denen der B-Dienst (zweiter Einsatzleitdienst, übernimmt die Einsatzleitung wenn der A-Dienst bereits im Einsatz ist oder bei Großbränden) generell fast immer außerhalb der Bereitschaftszeit ist. Die Führungspersonen, die ihn wahrnehmen arbeiten größtenteils im Tagesdienst und haben "nebenbei" noch die Funktion B-Dienst, sind aber dann nicht immer 24h auf der Wache.

Was auch immer du mit A- und B-Dienst meinen magst...

So ziemlich alle BFs in Städten mit weniger als ca. 250.000 Einwohnern haben den höchsten Führungsdienstgrad als Bereitschaftsdienst von zu Hause organisiert. Der Zugführer ist jedoch im 24h-Dienst auf der Wache.

Bei den größeren BFs ist auch der Verbandsführer 24h auf der Wache und darüber gibt es ggf. noch einen Bereitschaftsdienst (z. B. Amtsleiter und Stv.). Bei den wirklich großen BFs (~500.000 Ew.-Städte) gibt es auch diesen Direktionsdienst 24/7 auf der Wache.

In Ulm ging es um den Zugführer, der so oft ausrücken muss, dass man das nicht mehr sinnvoll von zuhause machen kann. Auch nicht als Good-will der Kollegen.

Geschrieben von Felix H.Und wenn das Urteil da dann auch drauf auswirken würde, könnten die dabei eventuell ein massives Problem bekommen...

Denke ich weniger, weil das ein ganz anderes Thema als der Zugführer-/EvD-Dienst ist.

Gruß,
Stefan

Gruß, Stefan

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW769970
Datum12.08.2013 10:468356 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.gehrieben von Christian F.:
"Habe mit erlaubt, es in BF zu ändern, da das ja nicht von der Art des Dienstherren abhängt und bei den klassischen BFen vermutlich zahlenmäßig viel mehr diensthabende Einsatzleiter in verschiedenen Ebenen Bereitschaft haben."
Ist in dem Zusammenhang auch ok, aber: Auch bei inzwischen vielen (größeren, rein ehrenamtlichen) FF gibt es inzwischen derartige Bereitschaftssysteme. Ob es nun um Einsatzleiter - EvD, BvD oder wie auch immer benannt - geht, deren Dienst sich genau so gestaltet, wie im Urteil beschrieben, oder sogar um komplette Staffeln, die unter ähnlichen Bedingungen, nur ohne Dienstfahrzeug, ihren Dienst versehen. Und die dafür auch eine Aufwandsentschädigung (Pauschalvergütung) bekommen.

Könnte sich das Urteil auch auf diese Kräfte auswirken?


Indirekt über ggf. höhere Forderungen ja.

Viel mehr betroffen sind aber die echt hauptamtlich beschäftigen Führungskräfte in echten Freiwilligen Feuerwehren mit nur wenigen HA-Kräften, die drängt man entwedr komplett aus dem Alarmdienst (total "sinnvoll"), oder man "zwingt" die für die Einsätze in die FF-Struktur (wie lange geht das gut, bis der nächste klagt), oder man macht ein echtes Schichtmodell...
Wobei da der Urteilstext/Begründung ggf. weiter hilft, weil m.E. zwischen dem Bereitschaftsdienstmodellen mit aufgrund der Strukturen recht häufigen Alarmen und denen mit nur sehr wenigen Einsätzen schon ein Unterschied ist.

Ausserdem triffts ggf. die Notärzte (selbstfahrend oder abgeholt) in ähnlichen Modellen, da wird man drauf warten können, bis das da kostenwirksame Folgen hat...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern796530
Datum07.10.2014 09:197631 x gelesen
In dem Urteil, dass am 8.8.2013 veröffentlicht wurde steht drin, dass wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falles die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich sei. Für das Einlegen einer eventuellen Revision wurde damals eine Frist von 1 Monat festgesetzt.

Ist bekannt ob die die beklagte Stadt Ulm hier diese Möglichkeit erfriffen hat, oder ist das Urteil rechtskräftig geworden?

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP796580
Datum07.10.2014 20:097257 x gelesen
Geschrieben von Volker L. Ist bekannt ob die die beklagte Stadt Ulm hier diese Möglichkeit erfriffen hat, oder ist das Urteil rechtskräftig geworden?Die Komba (u.a.) hat im November 2013 eine entsprechende Info herausgegeben, mit Musterantrag. Wäre das Urteil bis dato noch nicht rechtskräftig, wären Info/Antrag anders formuliert.
Hier ist zu lesen:
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat der VGH die Revision zugelassen. Die Stadt Ulm will davon nach Angaben ihrer Pressesprecherin aber keinen Gebrauch machen. Man habe bereits zwei zusätzliche Stellen eingerichtet, damit könnten künftig die Einsatzleiter ihren Dienst in der Hauptwache verrichten, sagte sie.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern796581
Datum07.10.2014 20:356880 x gelesen
Danke, das hilft uns weiter! Unsere Rufbereitschaft ist nämlich exakt genauso organisiert.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen796787
Datum11.10.2014 01:476568 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel R.
Aber davon ab würde ich den hauptamtlichen gD/hD auch nicht wirklich mit dem FF Zug oder Verbandsführer gleichstellen wollen. Der Hauptamtliche ist logischerweise einfach (erheblich) "tiefer in der Materie", was schlicht zu repektieren ist.

So sollte es sein, wird es zumindest bei länger gedienten HA auch sein.

Folgenden Dialog mit einem recht frisch von der Schulbank gekommenen EL (gD) schilderte mir aber erst kürzlich ein erfahrener OBM aus der Praxis bei einer BF bei Meldereinlauf und bei Eintreffen des LZ tatsächlich vorgefundenem Feuer:

EL (BOI): "... oh Scheiße, das brennt ja wirklich, was machen wir jetzt .... ??!"
OBM: "Sowas kommt vor, wir machen das schon ..."

Da ich als Ausbildungsleiter (FF) auch noch Zeugnisse von BF-Angehörigen (die hier im Wohnort in ihrer Freizeit als "Hobby" FF-Dienst leisten) bei Führungslehrgängen auf den Tisch bekomme, kann ich mir auch ein gewisses Urteil über die Qualität erlauben (weniger die "handwerkliche" im Wachalltag, aber die Qualität der Führungsausbildung).

Die Lehrgangsnoten von z.B. BF - mD-Angehörigen (haben wir sehr viele hier durch etliche umliegende hauptamtliche BF / WF), die FF-Lehrgänge ab ZF aufwärts absolvieren, liegen öfter, wenn ich meine eigenen Noten, also aus meinen selbst absolvierten Lehrgängen (ZF I + II, VF) daneben legen würde, darunter.

Entweder bin ich dann eine absolute Granate, oder ich muss mir ernsthaft Sorgen um das Hauptamt machen. Ist aber so.

Dass ich nach 13 Jahren FF - Einsatzleitdienst in einer 50.000 - Einwohner -Stadt an größere Lagen anders herangehe, als frisch gebackene Oberinspektoren, die bisher kaum mal wirklich komplexe Lagen real abgearbeitet haben, ist auch klar. Auch diese Kollegen müssen erstmal reale Einsatzerfahrung sammeln, nur eine gute, solide Ausbildung allein tut's nicht. Einsatzpraxis ist unersetzlich.

Letztlich ist es in meiner Praxis so, dass ich sowohl erstklassige BF'ler und FF'ler kenne und jeweils auch weniger Gute. Das wird so aber auch völlig normal sein. Wobei die BF-Angehörigen, die ich kenne, in aller Regel in der Praxis gute Arbeit abliefern, die Baustellen bei den reinen FF - Leuten sind da dann doch größer, wenn das die Gemüter der hier Lesenden HA beruhigt ;-)

MkG,
Sven

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