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Thema | Mastwurf Pflicht? | 24 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Stef8an 8R., Goslar / NDS | 771220 | |||
Datum | 24.08.2013 08:33 | 10898 x gelesen | |||
Hallo, Ich habe eine Frage zur Notwendigkeit des Mastwurfs. Ist es Pflicht einen Mastwurf am Saugkorb zu machen oder ist es freigestellt? Ich frage aus dem Grund da der Mastwurf bei der Kreisausbildung gemacht werden muss, jedoch bei der Landesfeuerwehrschule nicht mehr angewandt wird. Danke für eure Hilfe! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 771221 | |||
Datum | 24.08.2013 08:53 | 8189 x gelesen | |||
Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan R. Ich habe eine Frage zur Notwendigkeit des Mastwurfs. Ist es Pflicht einen Mastwurf am Saugkorb zu machen oder ist es freigestellt?Ich habe es mit dem Zimmermannsschlag am Saugkorb gelernt und später auch so ausgebildet. Siehe auch hier (FwDV 1) Seite 43 +44 1. Bild. In den Ausführungen auf S. 43 steht ausdrücklich Zimmermannsschlag oder Mastwurf + Spierenstich. Der Vorteil des Mastwurf am Saugkorb ist, wenn ich ihn nach ca. 1/3 der Leine mache, kann ich das Saugschlauchende in eine gewünschte Richtung fixieren. Dies geht mit dem Zimmermannschlag weniger da ich dann viel Leine in der Hand habe. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 771222 | |||
Datum | 24.08.2013 08:55 | 7699 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael B. Der Vorteil des Mastwurf am Saugkorb ist, wenn ich ihn nach ca. 1/3 der Leine mache, kann ich das Saugschlauchende in eine gewünschte Richtung fixieren. Dies geht mit dem Zimmermannschlag weniger da ich dann viel Leine in der Hand habe. Erklär mir mal bitte wie du das genau meinst. Danke Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 771223 | |||
Datum | 24.08.2013 09:45 | 7474 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Erklär mir mal bitte wie du das genau meinst. Danke Gelegter Mastwurf, kein gestochener, den kannst du dann an jeder Position der Leine machen und hast dann ein Ende zum Fixieren am Fahrzeug, ein Ende zum Fixieren an Geländer, Baum, was weiß ich... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 771224 | |||
Datum | 24.08.2013 09:46 | 7234 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.
Hallo, du lässt einige Meter des Seilanfangs frei, machst dann den Mastwurf am Saugkorb und bindest mit dem Rest der Leine die Saugleitung ein. Mit dem freien Ende der Leine kann der Maschinist dann den Saugkorb in die gewünschte Richtung bugsieren, z.B. bei einem fließenden Gewässer gegen die Flussrichtung. Falls du dir's noch nicht vorstellen kannst muss ich mal suchen, ich habe glaub irgendwo noch ein Bild davon. Generell wird laut Lehrstoffblättern für den TM1 in Ba-Wü der Zimmermannsschlag gemäß FwDV1 gelehrt, der Mastwurf aber wegen diesem Vorteil als Alternative ebenfalls vorgestellt. Grüße Daniel | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 771232 | |||
Datum | 24.08.2013 11:35 | 6979 x gelesen | |||
...gelehrt wird der Zimmermannsstich... Man "darf" die Halteleine wohl weglassen. Allerdings sehe ich keinen echten Vorteil. Mit lLeine habe ich die Moeglichkeit die Saugleitung zu dirigieren. Wenn die Leitung platzt/reisst fliegen weniger Brocken. Wennn man an einem tiefen / stroemenden Gewaesser saugt, braucht man bei Abriss keine Taucher... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 771235 | |||
Datum | 24.08.2013 11:54 | 6962 x gelesen | |||
Servus, wie es jetzt zur Zeit "Pflicht" ist, kann ich dir nicht sagen. Aber was spricht gegen den Mastwurf am Saugkorb? Ein gelegter Mastwurf ist wahrscheinlich einer der einfachsten Knoten, den man im Halbschlaf kann. Dann noch um jedes Saugrohr einen Halbschlag und die Leitung ist gesichert. Geht innerhalb kürzester Zeit und du hast einigermaßen Sicherheit, wenn die Leitung bersten sollte oder wenn sich eine Kupplung lösen sollte. Mit einem Ende der Leine sicherst du die Leitung an einem Festpunkt. Mit dem anderen Ende kannst du, wenn lange genug, die Leitung einschl. Saugkorb dirigieren. Wir haben´s generell so bei jedem Einsatz gemacht und nie Probleme gehabt. Warum jetzt kein Mastwurf mehr gemacht werden soll, erschließt sich mir nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 771236 | |||
Datum | 24.08.2013 12:22 | 6793 x gelesen | |||
hallo, siehe FwDV 1 - Stand Sept. 2006 - Seite 43: Sofern eine Halteleine verwendet wird, ist diese am Saugkorb vor dem Anbringen des Saugschutzkorbes mittels Zimmermannsschlag oder Mastwurf und Spierenstich zu befestigen. Anschließend wird sie an jedem Saugschlauch mittels Halbschlag befestigt. Man kann also eine Münze werfen ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 771240 | |||
Datum | 24.08.2013 13:09 | 6547 x gelesen | |||
Eventuell ist es auch denkbar, dass es in der Kreisausbildung mit Hinblick auf die Leistungsüberprüfungen (wo der Mastwurf wohl Pflicht ist) der Mastwurf gelehrt wird, an der NABK dann nicht mehr, weil die FwDV1 wie schon von Vorpostern zitiert auch den Zimmermannsstich hergibt. Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 771243 | |||
Datum | 24.08.2013 13:15 | 6567 x gelesen | |||
Servus, bis 2008 war ich noch mit der Ausbildung unserer FM(SB) betraut. Da wurde nur der Mastwurf mit anschließendem Halbschlag verwendet. Wie schon gesagt, warum man das ändern muß, das kann ich nicht verstehen. Will sich da jemand verewigen? Weil der Mastwurf ist eigentlich was ganz Altes. In der "hippen" Gegenwart kann man das wahrscheinlich nicht mehr verwenden. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 771249 | |||
Datum | 24.08.2013 14:01 | 6528 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.bis 2008 war ich noch mit der Ausbildung unserer FM(SB) betraut. Da wurde nur der Mastwurf mit anschließendem Halbschlag verwendet. Und ich habe seitdem ich vor irgend wie >25 Jahren in der JF angefangen habe nur den Zimmermannschlag am Saugkurb gemacht. Und nun? ;) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 771250 | |||
Datum | 24.08.2013 14:05 | 6433 x gelesen | |||
...ich bin praktisch 30 Jahre in der Feuerwehr.. Es gab in der JF bei Wettkampf, Leistungsspange, bei allen anderen LWB und Lehrgaengen immer nur den Zimmermannsstich... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 771252 | |||
Datum | 24.08.2013 14:27 | 6299 x gelesen | |||
Hallo Anton, ich habe schon in meiner JF- Zeit (ab ca. 1968) und in der GA 1979 den Zimmermannsschlag gelernt. Die Vorteile des Mastwurf kenne ich (siehe anderen Beitrag). Aber ich kann mit beidem Leben. Ich kann auch damit Leben das bei entsprechender Wasserentnahmestelle (Kurze Saugleitung, flaches Ufer) ohne Halteleine gearbeitet wird. Ausgebildet habe ich, Halteleine und Zimmermannsschlag. Erfahrungen aus Hessen und Ba- Wü Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Stef8an 8L., Nürnberg / Bayern | 771253 | |||
Datum | 24.08.2013 14:28 | 6325 x gelesen | |||
Interessant. In allen drei (bayerischen, genauer mittelfänkischen) FFs in denen ich bisher war bzw. bin, wurde/wird der Mastwurf ausgebildet. Vielleicht ist das auch ein regionales oder bundeslandabhängiges Phänomen. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 771254 | |||
Datum | 24.08.2013 14:33 | 6345 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Da wurde nur der Mastwurf mit anschließendem Halbschlag verwendet. ja 1995 Grundausbildung, ausschließlich Zimmermannsschlag am Saugkorb. Man kann den Zimmermannsschlag also nicht gerade als hippe Neuerung betrachten. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 771256 | |||
Datum | 24.08.2013 14:48 | 6297 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Eventuell ist es auch denkbar, dass es in der Kreisausbildung mit Hinblick auf die Leistungsüberprüfungen (wo der Mastwurf wohl Pflicht ist) der Mastwurf gelehrt wird, an der NABK dann nicht mehr, weil die FwDV1 wie schon von Vorpostern zitiert auch den Zimmermannsstich hergibt. Als die FwDV 1 in Nds eingeführt wurde, wurde es uns freigestellt, was wir auf Kreisebene ausbilden, es sollte nur einheitlich sein. Wenn man natürlich als Ausbilder seit den 60er Jahren immer den Mastwurf ausgebildet hat, fällt es dem Ausbilder schwer, noch was neues zu lernen. Also bleibt es beim Mastwurf. Mit der Leistungsüberprüfung meinst du wahrscheinlich die Kreiseimerfestspiele, denn eine Leistungsüberprüfung wie in anderen Bundesländern gibt es in Nds. nicht. Was dort in den Regeln drin steht, weiß ich allerdings nicht mehr, da wir dort seit 25 Jahren nicht mehr mitmachen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 771257 | |||
Datum | 24.08.2013 14:53 | 6274 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Mit der Leistungsüberprüfung meinst du wahrscheinlich die Kreiseimerfestspiele, denn eine Leistungsüberprüfung wie in anderen Bundesländern gibt es in Nds. nicht. Was dort in den Regeln drin steht, weiß ich allerdings nicht mehr, da wir dort seit 25 Jahren nicht mehr mitmachen. Gut, Leistungsüberprüfung heißts nicht mehr, stimmt, stattdessen Leistungswettkämpfe, ich finde das ist irgendwo ähnlich... Und in diesen Regeln steht irgendwo was von Mastwurf ;) Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 771263 | |||
Datum | 24.08.2013 16:05 | 6370 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Lüder P. Es gab in der JF bei Wettkampf, Leistungsspange, bei allen anderen LWB und Lehrgaengen immer nur den Zimmermannsstich... Ich kenne aus bei mir 46 Jahren JF/FF-Dienst auch nur den Zimmermannsschlag ( hier auch Wiessbommschlupp genannt ), in meiner Ausbildungsvorschrift Nr. 1 " Die Löschgruppe" für BaWü von 1965, nach der wir ausgebildet wurden, wurde auch nur der Zimmermannsschlag zur Befestigung der Halteleine in Wort und Bild erwähnt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen | 771281 | |||
Datum | 24.08.2013 18:02 | 6429 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian F. Gelegter Mastwurf, kein gestochener, den kannst du dann an jeder Position der Leine machen und hast dann ein Ende zum Fixieren am Fahrzeug, ein Ende zum Fixieren an Geländer, Baum, was weiß ich... Darauf kam ich nach dem fünften mal durchlesen auch, war wohl noch zu früh! Trotzdem danke :-)! Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Bamberg / Bayern | 771296 | |||
Datum | 24.08.2013 22:34 | 6160 x gelesen | |||
Denkbar. So auch hier in Bayern. Im Heft auf Seite 39 steht Wassertruppführer legt die Halteleine an. Beginnt mit Mastwurf (ohne Spierenstich) am Saugkorb http://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/feuerwehr/id2_15b_03_02_loescheinsatz_richtlinie_by_2010_20100308.pdf | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 771297 | |||
Datum | 24.08.2013 22:37 | 6204 x gelesen | |||
Und nun sind wir alle glücklich. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Goslar / NDS | 771405 | |||
Datum | 26.08.2013 12:05 | 5871 x gelesen | |||
Die Sache ist ja die, dass bei der NABK keine Halteleine (egal ob Zimmermannsstich oder Mastwurf) angelegt wurde. Lediglich die Ventilleine... Meine Frage ist dementsprechend ob man dieses so handhaben kann?! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 771629 | |||
Datum | 27.08.2013 23:42 | 5690 x gelesen | |||
Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan R. Die Sache ist ja die, dass bei der NABK keine Halteleine (egal ob Zimmermannsstich oder Mastwurf) angelegt wurde. Lediglich die Ventilleine...Ja, kann man. Es kommt auf die Wasserentnahmestelle an: Kurze Saugschlauchlänge (z.B. nur 2 Saugschläuche), Flaches Ufer wo die Saugleitung eingelegt wird, keine/wenig Strömung, .... Dann ist es die Entscheidung des WT- Führers ob eine Halteleine benutzt wird oder nicht. In der Grundlagenausbildung, würde ich immer eine Halteleine anbringen lassen. Wenn ich die Halteleine angebracht habe und sie wird nicht benötigt, kein Problem Im umgedrehten Fall: Könnte die Saugleitung oder die ganze TS Baden gehen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 772419 | |||
Datum | 09.09.2013 04:34 | 5671 x gelesen | |||
Hallo, in der FwDV 1 steht ja: "Sofern eine Halteleine verwendet wird,...", also muss es ja auch Fälle geben dürfen, in denen das nicht so ist. :-) Ich persönliche sehe die Aufgabe der Halteleine in der Entlastung der Kupplungen vom Gewicht der Saugleitung (inkl. Wasser), wenn die Saugleitung z.B. zur Entnahme aus einem Hafenbecken genutzt wird (in der FwDV 1 wird die Entnahme aus Schächten angeführt). Wenn z.B. sechs Sauglängen verwendet werden und diese senkrecht hängen, ist ein nicht unerhebliches Gewicht vorhanden (ca. 100kg), welches zumindest zum Teil durch die Halteleine abgefangen werden kann. Hierzu muss die Halteleine jedoch straff gespannt sein. Diese Entlastung wird durch das Anlegen der Halbschläge unterstützt, da die Halbschläge ja dann unterhalb der Kupplungen liegen und somit auch Gewichtskräfte der Saugleitung aufnehmen können. Die Halbschläge verhindern bei der senkrechten Lage außerdem ein "Wegkippen" der Saugleitung zur Seite. Dass die Halteleine bei Fließgewässern dazu dient, dass die Saugleitung /-korb nicht verloren geht, erschließt sich mir nicht. Falls sich nur eine Kupplung löst, hängt der eine Teil der Saugleitung an der Pumpe und der andere an der Ventilleine, so dass eigentlich nichts verloren geht. Alles meine Meinung :-) Gruß Stefan ------------------------------------------------------------ | |||||
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