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ThemaFeuerwehrbedarfsplan jetzt auch in Bayern gefordert53 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern771327
Datum25.08.2013 16:4123305 x gelesen
Hallo zusammen,

wie ich kürzlich erfahren habe, wurde in Bayern eine überarbeitete Vollzugsbekanntmachung für das Bayer. Feuerwehrgesetz bekannt gemacht, siehe hier: VollzBekBayFwG

In Nr 1.1 ist nun festgelegt, dass Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen sollen. Bislang war dies ja nicht geregelt, sondern eine rein freiwillige Aufgabe der Gemeinden.

Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt und es sich auf die Wehren in Bayern auswirkt, insbesondere auf die "Feuerwehrkleinstaaterei".

Schönen Gruß
Andreas

Es handelt sich bei meinen Beiträgen ausschließlich um meine persönliche Meinung !

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP771329
Datum25.08.2013 16:4419410 x gelesen
Gibt es das dort angesprochene Merkblatt des Innenministeriums schon?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW771331
Datum25.08.2013 16:4819247 x gelesen
Welche Stärke bzw. Ausstattung wird damit verknüpft ?

1.2 Hilfsfrist
Um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst erfüllen zu können, müssen die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können. Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist).

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg771332
Datum25.08.2013 16:5019012 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Welche Stärke bzw. Ausstattung wird damit verknüpft ?


Keine. Denn von "wirksamer Hilfe" nach 10 Minuten steht da nichts. d.h. wenn nach 10 Minuten das TSF ohne PA mit 2 FM (SB) vor dem brennden Gebäude steht, dann ist die Forderung erfüllt.

Also quasi eine Bestandsgarantie für die im anderen Beitrag kritisierte Feuewehrkleinstaaterei...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW771333
Datum25.08.2013 16:5918871 x gelesen
Geschrieben von ---VollzBekBayFwG--- Deshalb bedarf es einer sorgfältigen Prüfung, insbesondere bevor die gemeindlichen Feuerwehren


beim Abschleppen und der Bergung verunfallter Fahrzeuge,

bei der Beseitigung von Ölspuren oder

bei der Insektenbekämpfung

tätig werden, ob ein sonstiger Unglücksfall gegeben ist und ob ein öffentliches Interesse an der technischen Hilfeleistung der Feuerwehr besteht.


Interessant, das in anderen Bundesländern die FW ausdrücklich zuständig ist für Ölspuren..............

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorAndr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern771334
Datum25.08.2013 17:0319050 x gelesen
Ich habe bisher nichts entsprechendes gefunden. Vielleicht ist es noch in Vorbereitung.
Immerhin wurde das erst Ende Juli veröffentlicht.

Es handelt sich bei meinen Beiträgen ausschließlich um meine persönliche Meinung !

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AutorAndr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern771335
Datum25.08.2013 17:1419421 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Keine. Denn von "wirksamer Hilfe" nach 10 Minuten steht da nichts. d.h. wenn nach 10 Minuten das TSF ohne PA mit 2 FM (SB) vor dem brennden Gebäude steht, dann ist die Forderung erfüllt.

Also quasi eine Bestandsgarantie für die im anderen Beitrag kritisierte Feuewehrkleinstaaterei...


Tja, warten wir auf das Merkblatt des StMI, vielleicht steht dort näheres zur Durchführung und Anforderungen.
Der Satz mit der Hilfsfrist wurde jedenfalls nicht neu gefasst.

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AutorAndr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern771336
Datum25.08.2013 17:2118861 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Interessant, das in anderen Bundesländern die FW ausdrücklich zuständig ist für Ölspuren..............

Vor Inbetriebnahme der ILS war es tägliches Geschäft, dass Feuerwehren zu Ölspuren unterwegs waren, vor allem zu Zeiten in denen der zuständige Straßenbaulastträger nicht dienstbereit war.

Jetzt wird das normal immer vom Träger abgewickelt, sollte jedoch Gefahr in Verzug sein oder der Träger es nicht schaffen, wird gelegentlich auf die FW zurückgegriffen. Auf diese Weise sind natürlich bei manchen Wehren die Einsatzzahlen auch deutlich zurückgegangen.

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern771350
Datum25.08.2013 19:3718755 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Sebastian K.Gibt es das dort angesprochene Merkblatt des Innenministeriums schon?

Nein. Soll aber in Arbeit sein und innerhalb Jahresfrist erscheinen.

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY771367
Datum26.08.2013 00:0518552 x gelesen
Geschrieben von Michael R.dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist).

In BY läuft soweit ich weiß die Hilfsfrist erst mit dem Ausrücken an.

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern771371
Datum26.08.2013 00:3218507 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.In BY läuft soweit ich weiß die Hilfsfrist erst mit dem Ausrücken an.
Michael hat direkt aus dem Gesetz zitiert. Es wäre ja auch ziemlich sinnlos, die reine Fahrzeit als Grundlage zu nehmen. Bei der Definition der Hilfsfrist wird zwischen den Bundesländern nur darin unterschieden, ob die Hilfsfrist mit der Notrufannahme oder mit der Alarmierung startet.

Audiatur et altera pars.

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AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern771375
Datum26.08.2013 07:0418435 x gelesen
Hallo Andreas,

es gibt ja Kann und Muss Gesetze. Lese ich die Bekanntmachung Geschrieben von ---Bayerischen Staatsministeriums
des Innern--- sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen, so fällt es mir schwer, daraus ein Muss abzuleiten.

Im Steuerrecht würde bei einem Muss der Satz wie folgt lauten: "sind durch die Gemeinden Feuerwehrbedarfspläne aufzustellen".

In der jetzigen Formulierung mit "sollen" und "grundsätzlich" tue ich mir da schon schwer. Warten wir mal die Erläuterung zu dieser Bekanntmachung ab.

Davon abgesehen werden diese Feuerwehrbedarfspläne immer als Schreckensgespenst angesehen und so getan das manchmal, meistens oder immer am Bedarf vorbei größere und in der Anzahl überhaupt nicht gebrauchte Fahrzeuge angeschafft wurden. Das sehe ich nicht so.

Für uns, wenns denn so kommt, gibt es einfach eine Grundlage auf der dann die Entscheidungen getroffen werden. Und wir uns in der Argumentation leichter tun.

mkG

Holger Eiring

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AutorJoha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern771396
Datum26.08.2013 11:0318570 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.
In Nr 1.1 ist nun festgelegt, dass Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen sollen.


Was ich sehr begrüße, da es längst überfällig ist.


Geschrieben von Andreas K.Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt und es sich auf die Wehren in Bayern auswirkt, insbesondere auf die "Feuerwehrkleinstaaterei".

Obwohl die Hoffnung zuletzt stirbt, glaube ich nicht, dass sich hier grundlegend etwas ändert. Denn leider hat Bayern im BayFwG die Bestandsgarantie für Ortsteilwehren stehen. Dieser Passus müsste eigentlich mit der Aufnahme des Bedarfsplans in die Ausführungsverordnung ersatzlos gestrichen werden. Sonst ist die Erstellungs eines Bedarfsplan schlicht überflüssig.

Organisatorisch selbständige Freiwillige Feuerwehren für einzelne Ortsteile einer Gemeinde (Ortsfeuerwehren) sind zu erhalten, soweit sie die Aufgaben nach Art. 4 Abs. 1 und 2 erfüllen können.

Geschrieben von Michael R. Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist).

Es gibt hierzu vom Verwaltungsgericht Regensburg ein Urteil (22.10.2003, Fall "Wernberg-Köblitz"), dass die zehn-minütige Hilfsfrist ausschließlich empfehlenden Charakter hat. Eine gesetzliche Hilfsfrist gibt es in Bayern also schlichtweg nicht.

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern771408
Datum26.08.2013 12:3318230 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.In BY läuft soweit ich weiß die Hilfsfrist erst mit dem Ausrücken an.

Hallo Sascha,

wenn Du die Feuerwehr meinst glaube ich das nicht. Der bereits genannte Punkt 1.1 der VollzBekBayFwG sagt: "...Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle ...". Die bayerischen Feuerwehrbedarfspläne die ich kenne interpretieren das so, dass ab dem Eingang des Notrufes die Hilfsfrist läuft.

Im Rettungsdienst schaut es anders aus, da sind es nach § 2 (1) der AVBayRDG: "dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens 12 Minuten nach dem Ausrücken ... erreicht werden können"


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

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AutorThom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY)771411
Datum26.08.2013 12:4318088 x gelesen
Hallo Holger,

Geschrieben von Holger E.
so fällt es mir schwer, daraus ein Muss abzuleiten.
Ein bekannter Spruch unter Juristen lautet "Soll ist muss wenn kann". Das bedeutet, dass es bei den sog. Soll-Vorschriften einen gewissen, recht engen Ermessensspielraum gibt, von welchem aber nur in Ausnahmefällen abgewichen werden darf ("intendiertes Ermessen", Ermessensausübung durch das Gesetz bereits "vorgezeichnet"). Bei Muss-Vorschriften gibt es hingegen keinen Spielraum.

Geschrieben von Holger E.Für uns, wenns denn so kommt, gibt es einfach eine Grundlage auf der dann die Entscheidungen getroffen werden. Und wir uns in der Argumentation leichter tun.
Bei uns wurde 2012 durch Gemeinde/Feuerwehr ein Bedarfsplan mit dem Ziel erstellt, sowohl für die Gemeinde als Aufwandsträger als auch für die Feuerwehr eine gewisse Planungsgrundlage zu haben und die Feuerwehr innerhalb der Ausübung einer gemeindlichen Pflichtaufgabe aus der "Bittsteller-Rolle" herauszubringen. Zugleich wurden jedoch auch Ausrüstungsteile lokalisiert, an denen kein objektiver Bedarf (mehr) besteht. Und ganz nebenher haben alle Beteiligten bei der Erarbeitung viele wichtige Erkenntnisse gewonnen, sei es z.B. im Bereich der Orts- und Objektkenntnis, der Personalstruktur/Ausrückestärke und der Gefahrenbeurteilung. Man muss halt auch offen für "unbeliebte" Ergebnisse sein (z.B. fehlende Tagesalarmstärke), und dafür entsprechende Lösungsansätze suchen.

Ich bin der Meinung, dass eine sachliche, objektive und flächendeckende Bedarfsplanung Sinn macht und längst überfällig ist. Teilweise habe ich leider auch schon einige "Bedarfspläne" gesehen, die man z.T. eher mit "Wunschliste der Feuerwehr" betiteln sollte bzw. müsste.

MKG
Thomas

Alles meine persönliche Meinung!

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY771413
Datum26.08.2013 12:5018301 x gelesen
Servus,

die Gefahr besteht, weil es gibt ja so viele Experten.
Meiner Meinung nach sollte so ein Bedarfsplan von einer Firma von außerhalb der Gemeinde nach einer Ausschreibung erstellt werden. Kostet halt wieder zusätzliches Geld und das wird der größte Haken daran sein.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern771415
Datum26.08.2013 13:0518261 x gelesen
Geschrieben von Johannes J.Denn leider hat Bayern im BayFwG die Bestandsgarantie für Ortsteilwehren stehen. Dieser Passus müsste eigentlich mit der Aufnahme des Bedarfsplans in die Ausführungsverordnung ersatzlos gestrichen werden. Sonst ist die Erstellungs eines Bedarfsplan schlicht überflüssig.

Hallo Johannes,

so ein Feuerwehrbedarfsplan hat aber weit mehr zu bieten wie nur die Frage ob Ortsteilwehren bestehen bleiben oder nicht. Viel wichtiger finde ich die Festlegung eines politisch abgesegneten Ziel was die Feuerwehr leisten soll (Schutzziel), wie die Soll- / Ist-Struktur ist, und welche kurz- und langfristige Maßnahmen erforderlich sind um das Schutzziel zu erreichen.

Geschrieben von Johannes J.Denn leider hat Bayern im BayFwG die Bestandsgarantie für Ortsteilwehren stehen

Da steht aber auch ein "soweit" drin das nicht unerheblich ist:

"Organisatorisch selbständige Freiwillige Feuerwehren für einzelne Ortsteile einer Gemeinde (Ortsfeuerwehren) sind zu erhalten, soweit sie die Aufgaben nach Art. 4 Abs. 1 und 2 erfüllen können".

D.h. Sie müssen die Aufgaben Abwehrende Brandschutz, Technischer Hilfsdienst und Sicherheitswachen erfüllen können. Wenn sie das hinbekommen, wunderbar dann habe ich als Gemeinde ja auch kein Interesse eine Feuerwehr aufzulösen, falls man tagsüber aber nur mit zwei Einsatzkräften da steht, sollte man sich schon mal Gedanken machen ob die Eigenständigkeit der Feuerwehr noch so viel Sinn macht.

Zudem gibts in der AVBayFwG ja auch noch den § 4 (2):

"Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung. In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden."

Somit muss die Feuerwehr auch über 21 aktive Mitglieder verfügen.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY771418
Datum26.08.2013 13:1818055 x gelesen
Servus Florian,

Geschrieben von Florian F.Somit muss die Feuerwehr auch über 21 aktive Mitglieder verfügen.

da kenne ich aber andere Zustände. Und da brauche ich gar nicht weit zu gehen. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken771424
Datum26.08.2013 14:0417916 x gelesen
Geschrieben von Anton K.da kenne ich aber andere Zustände. Und da brauche ich gar nicht weit zu gehen. ;-)

Ich auch. Aber wer geht schon ran, eine solche Minifeuerwehr dichtzumachen?
Vielleicht wäre so ein extern formulierter BSBP mal auch eine Argumentationshilfe...

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AutorKonr8ad 8H., Abtswind / Bayern / Unterfranken771466
Datum26.08.2013 19:2017753 x gelesen
Geschrieben von Florian F.Somit muss die Feuerwehr auch über 21 aktive Mitglieder verfügen.Helft mir mal weiter : Ich habe noch gelernt eine Gruppe hat die Stärke 1/8 = 9 Mann und in dreifacher Stärke habe ich 3 mal 9 Mann/Frau = 27 FA(SB). Wie kommst Du dann auf 21?

---------------
Mit freundlichen bzw. kameradschaftlichen Grüßen

Konrad H.

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern771475
Datum26.08.2013 20:3618066 x gelesen
Servus Florian,

Geschrieben von Florian F.Da steht aber auch ein "soweit" drin das nicht unerheblich ist:

"Organisatorisch selbständige Freiwillige Feuerwehren für einzelne Ortsteile einer Gemeinde (Ortsfeuerwehren) sind zu erhalten, soweit sie die Aufgaben nach Art. 4 Abs. 1 und 2 erfüllen können".

das bedeutet aber lediglich, dass die betreffende Feuerwehr ihre Mindeststärke erfüllen muss, und grundsätzlich in der Lage ist ihre Einsätze abzuarbeiten bzw. hierzu ihren Beitrag zu leisten... sprich: sie muss zu mehr oder weniger "normalen" Zeiten ausrücken. Eine geregelte Tagesalarmstärke fordert das erstmal nicht ausdrücklich. Da gäbe es sonst viele Feuerwehren/ Löschgruppen/... in Bayern (und wahrscheinlich auch bundesweit), die man dann zusperren müsste.

Geschrieben von Florian F.
D.h. Sie müssen die Aufgaben Abwehrende Brandschutz, Technischer Hilfsdienst und Sicherheitswachen erfüllen können. Wenn sie das hinbekommen, wunderbar dann habe ich als Gemeinde ja auch kein Interesse eine Feuerwehr aufzulösen, falls man tagsüber aber nur mit zwei Einsatzkräften da steht, sollte man sich schon mal Gedanken machen ob die Eigenständigkeit der Feuerwehr noch so viel Sinn macht.
Und wo steht diese Forderung bezüglich der Tagesalarmstärke konkret niedergeschrieben? Eine (gesetzliche) Grundlage habe ich hierfür jedenfalls bislang nicht gefunden.

Geschrieben von Florian F.
Zudem gibts in der AVBayFwG ja auch noch den § 4 (2):

"Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung. In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden."

Somit muss die Feuerwehr auch über 21 aktive Mitglieder verfügen.

Nein. Die Mindeststärke beträgt dann eben 18 aktive Mitglieder (2 x 9 FM). Wird diese Mindeststärke unterschritten, muss über geeignete Maßnahmen nachgedacht werden.

Gruß
Markus

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt771479
Datum26.08.2013 20:5017634 x gelesen
Geschrieben von Markus R.Nein. Die Mindeststärke beträgt dann eben 18 aktive Mitglieder (2 x 9 FM). Wird diese Mindeststärke unterschritten, muss über geeignete Maßnahmen nachgedacht werden.
Das lese ich anders. Mindeststärke ist 27. In Ausnahmefällen - also nicht im Regelfall oder auch nur bei einer Mehrheit. Unterhalb der 27 muss über die geeigneten Maßnahmen nachgedacht werden. Unterhalb der 18 ist das Aufrechterhalten der FF eigentlich nicht drin. Nur noch als Löschgruppe in einer größeren FF.

Der Rest ist hier im Forum schon zur Genüge diskutiert worden. Das brauchts nicht schon wieder.

Ich habe halt trotzdem die Hoffnung, dass mit der Bedarfsplanung etwas mehr Sinn und Verstand in die bayerische Feuerwehrstruktur kommt.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern771480
Datum26.08.2013 21:0617532 x gelesen
Geschrieben von Linus D.
Das lese ich anders.
Das "eben" bezog sich auf den Ausnahmefall (den Florian wohl mit seinen 21 FM meinte). Ansonsten

Geschrieben von Linus D.
Mindeststärke ist 27. In Ausnahmefällen - also nicht im Regelfall oder auch nur bei einer Mehrheit. Unterhalb der 27 muss über die geeigneten Maßnahmen nachgedacht werden. Unterhalb der 18 ist das Aufrechterhalten der FF eigentlich nicht drin. Nur noch als Löschgruppe in einer größeren FF.

Der Rest ist hier im Forum schon zur Genüge diskutiert worden. Das brauchts nicht schon wieder.

sind wir uns im Prinzip ja einig.

Geschrieben von Linus D.
Ich habe halt trotzdem die Hoffnung, dass mit der Bedarfsplanung etwas mehr Sinn und Verstand in die bayerische Feuerwehrstruktur kommt.
Mal abwarten, was in dem angekündigten Merkblatt des BayStMI dann stehen wird... und vor allem, wie das dann jeweils umgesetzt wird :-)

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern771483
Datum26.08.2013 21:2717820 x gelesen
Geschrieben von Markus R.das bedeutet aber lediglich, dass die betreffende Feuerwehr ihre Mindeststärke erfüllen muss, und grundsätzlich in der Lage ist ihre Einsätze abzuarbeiten bzw. hierzu ihren Beitrag zu leisten

Hallo Markus,

das steht so aber nich drin, sondern dass die Feuerwehr ihre Aufgaben erfüllen muss. Da die Aufgabenerfüllung nicht zeitlich eingeschränkt ist, muss man davon ausgehen dass die Aufgaben immer erfüllt werden müssen. Bei der Feuerwehr ist das aufgrund der Planungsunsicherheit von Einsätzen auch die Regel. Wenn eine eigenständige Feuerwehr tagsüber nur drei Einsatzkräfte auftreibt, kann sie ihre gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen und muss daher nach dem Gesetz auch nicht erhalten werden.

Geschrieben von Markus R.Da gäbe es sonst viele Feuerwehren/ Löschgruppen/... in Bayern (und wahrscheinlich auch bundesweit), die man dann zusperren müsste.

Das ist ja optional und keine Pflicht. Wenn man tagsüber aber in seiner Gemeinde 3 von 5 Feuerwehren hat, die gar nicht mehr sinnvoll ausrücken können, sollte man sich auf Basis des Gesetzes schon mal Gedanken machen ob das weiterhin eigenständige Feuerwehren sein müssen. Da hängen ja auch Sachen dran wie Einsatzleitung, Ernennung von Führungskräften, Ausbildungsveranstaltungen, etc.

Geschrieben von Markus R.Und wo steht diese Forderung bezüglich der Tagesalarmstärke konkret niedergeschrieben? Eine (gesetzliche) Grundlage habe ich hierfür jedenfalls bislang nicht gefunden.

Da ich im Feuerwehrgesetz keinen Abschnitt finde der Feuerwehraufgaben nur von Mo. bis Fr. 18:00 bis 06:00 vorsieht, ist davon auszugehen, dass die Feuerwehraufgaben auch immer erfüllt werden müssen. Und das kommt halt auch unter der Woche während der Arbeitszeit vor.

Geschrieben von Markus R.Nein. Die Mindeststärke beträgt dann eben 18 aktive Mitglieder (2 x 9 FM). Wird diese Mindeststärke unterschritten, muss über geeignete Maßnahmen nachgedacht werden.


Wo liest Du das? Erstmal gilt dieser Satz: "Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung." somit 21 Einsatzkräfte. Dann gibts noch den hier "In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden.". Der Ausnahmefall sollte natürlich gut begründet sein. Wenn die Feuerwehr sowieso schon Probleme hat regelmäßig auszurücken wirds mit der Ausnahmeregelung wohl recht dünn. Wenn Sie es schafft mit 18 Einsatzkräften Ihre Aufgaben zu erfüllen ist das laut Gesetz auch ok und zugelassen.

Eine eigenständige Feuerwehr zu erhalten die aus 18 Leuten besteht und ab und zu mal ausrücken kann, macht meiner Meinung nach nicht wirklich Sinn. Aus meiner Sicht hat sich genau auch das der Gesetzgeber gedacht.

Die Gemeinde hat dann folgende Möglichkeiten:

a) sie lässt alles wie es ist
b) sie macht aus der eigenständigen Feuerwehr, keine eigenständige Feuerwehr mehr sondern die Einheit X der Gemeindefeuerwehr Y
c) sie legt die eigenständie Ortsfeuerwehr mit der Gemeindefeuerwehr zusammen
d) sie macht in dem Ortsteil eine Pflichtfeuerwehr auf

Alles Kann und kein Muss.

Schöne Grüße

Florian

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY771484
Datum26.08.2013 21:3717535 x gelesen
Dann hab ich das mit dem Rettungsdienst durcheinander gebracht. Sorry.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY771486
Datum26.08.2013 22:1417667 x gelesen
Geschrieben von Florian F.das steht so aber nich drin, sondern dass die Feuerwehr ihre Aufgaben erfüllen muss. Da die Aufgabenerfüllung nicht zeitlich eingeschränkt ist, muss man davon ausgehen dass die Aufgaben immer erfüllt werden müssen. Bei der Feuerwehr ist das aufgrund der Planungsunsicherheit von Einsätzen auch die Regel. Wenn eine eigenständige Feuerwehr tagsüber nur drei Einsatzkräfte auftreibt, kann sie ihre gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen und muss daher nach dem Gesetz auch nicht erhalten werden.

Aber wo steht geschrieben welcher Anteil der Hilfsmittel der zu erfüllenden Aufgabe. Innerhalb der 10 Min. Vorort sein müssen?

Geschrieben von Florian F.Das ist ja optional und keine Pflicht. Wenn man tagsüber aber in seiner Gemeinde 3 von 5 Feuerwehren hat, die gar nicht mehr sinnvoll ausrücken können, sollte man sich auf Basis des Gesetzes schon mal Gedanken machen ob das weiterhin eigenständige Feuerwehren sein müssen. Da hängen ja auch Sachen dran wie Einsatzleitung, Ernennung von Führungskräften, Ausbildungsveranstaltungen, etc.

Solange Ortsteile potenzielle Wähler sind. Wird keiner auf die Idee kommen eine Feuerwehr abzuschaffen.

Es macht natürlich schon Sinn. Aber wenn der Staat die Feuerwehr Kleinstaaterei ausdünnen möchte müsste er damit aufhöre auch das 25. TSF in einer Gemeinde zu bezuschussen.

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz771487
Datum26.08.2013 22:2417948 x gelesen
Geschrieben von ---Florian F.--- Erstmal gilt dieser Satz: "Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung." somit 21 Einsatzkräfte. Dann gibts noch den hier "In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden.". Der Ausnahmefall sollte natürlich gut begründet sein. Wenn die Feuerwehr sowieso schon Probleme hat regelmäßig auszurücken wirds mit der Ausnahmeregelung wohl recht dünn. Wenn Sie es schafft mit 18 Einsatzkräften Ihre Aufgaben zu erfüllen ist das laut Gesetz auch ok und zugelassen.

Könnte es nicht sein, dass die geforderte dreifache Gruppenstärke genau den Sinn hat, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Gruppe für jeden Einsatz zur Verfügung zu haben? Jederzeit 27 FA zu haben macht doch keinen Sinn für kleine Feuerwehren, die typischerweise nur ein Fahrzeug besetzen müssen. Ob dann jederzeit eine Gruppe zur Verfügung steht, steht dabei natürlich auf einem anderen Blatt.

Geschrieben von ---Florian F.--- Die Gemeinde hat dann folgende Möglichkeiten:

a) sie lässt alles wie es ist
b) sie macht aus der eigenständigen Feuerwehr, keine eigenständige Feuerwehr mehr sondern die Einheit X der Gemeindefeuerwehr Y
c) sie legt die eigenständie Ortsfeuerwehr mit der Gemeindefeuerwehr zusammen
d) sie macht in dem Ortsteil eine Pflichtfeuerwehr auf


e) Sie stellt eine tageszeitabhängige AAO auf, die beispielsweise werktags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr die doppelte Anzahl Einheiten alarmiert, um sicher eine arbeitsfähige Mannschaft aufbieten zu können.

f) Sie teilt feste Ausrückegemeinschften ein, die grundsätzlich zusammen alarmiert werden und dann an der Einsatzstelle zusammen treffen. Dabei kann es feste oder flexible Aufgabenteilungen geben, z.B. MLF Ort A macht Innenangriff mit PA, TSF Ort B Wasserversorgung und Verkehrsabsicherung. Wenn dann noch ein paar PA-Träger vom TSF fehlende Kameraden vom MLF ersetzen können, ist eine konstruktive Zusammenarbeit erreicht, anstatt gleich beide Wehren mit geringer Tagesalarmstärke in Frage zu stellen.

Das hat gleich mehrere Vorteile: Die kleineren Einheiten bleiben bestehen und bekommen sogar mehr Einsätze, was die Motivation der FA möglicherweise erhöht. Die FA der verschiedenen Einheiten lernen sich kennen und arbeiten zusammen. Falls dann irgendwann einmal ein Zusammenschluss erforderlich wird, wird dieser hoffentlich reibungsloser funktionieren. Und letztlich gibt es Regionen, da schafft es keine "große" Feuerwehr, in der geforderten Zeit vor Ort zu sein.

Jetzt könnte man einwenden, dann kann man auch gleich die beiden Einheiten zwangsfusionieren. Aber jeder hier kennt die Beispiele, bei denen zum Beispiel 15 FA + 13 FA = 19 FA in der neuen Einheit geblieben sind. Wenn die kleinen Einheiten in der Lage sind, geforderte Qualifikationen (Gruppenführer, Atemschutzgeräteträger, ...) bereit zu stellen, ist es wahrscheinlich zielführender, sie als eigenständigen Einheiten zu erhalten und gemeinsam in den Einsatz zu schicken.

e) und f) setzten natürlich voraus, dass die Einheiten auch zusammen üben.

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz771489
Datum26.08.2013 22:4017538 x gelesen
Geschrieben von ---Sascha H.--- Solange Ortsteile potenzielle Wähler sind. Wird keiner auf die Idee kommen eine Feuerwehr abzuschaffen.

Es macht natürlich schon Sinn. Aber wenn der Staat die Feuerwehr Kleinstaaterei ausdünnen möchte müsste er damit aufhöre auch das 25. TSF in einer Gemeinde zu bezuschussen.


Eine Feuerwehr vor Ort zu haben, ist ein völlig legitimes Anliegen der Bewohner eines kleinen Dorfes, solange sie es schaffen, genügend Freiwillige aufzutreiben. Dass man seine Wahlentscheidungen auf kommunaler Ebene von solchen Themen abhängig macht, ist absolut nachvollziehbar.

Niemand muss die Feuerwehren ausdünnen, das erledigt die Demographie von ganz alleine. Man braucht nicht aktiv Standorte zu schließen, das geschieht leider ganz von selbst. Den Leuten, die wir verlieren, wenn wir ihre Einheiten schließen, werden wir noch sehr nachtrauern, wenn unsere großen Wehren plötzlich nicht mehr so groß sind.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY771496
Datum26.08.2013 23:2317590 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Eine Feuerwehr vor Ort zu haben, ist ein völlig legitimes Anliegen der Bewohner eines kleinen Dorfes, solange sie es schaffen, genügend Freiwillige aufzutreiben. Dass man seine Wahlentscheidungen auf kommunaler Ebene von solchen Themen abhängig macht, ist absolut nachvollziehbar.

Niemand muss die Feuerwehren ausdünnen, das erledigt die Demographie von ganz alleine. Man braucht nicht aktiv Standorte zu schließen, das geschieht leider ganz von selbst. Den Leuten, die wir verlieren, wenn wir ihre Einheiten schließen, werden wir noch sehr nachtrauern, wenn unsere großen Wehren plötzlich nicht mehr so groß sind.


Das war vielleicht falsch ausgedrückt. Ich bin absolut dafür dass Ortsteile eine eigene Feuerwehr besitzen. Die voreile solch kleiner Wehren sind nicht zu unterschätzen. Aber darum geht es in diesem Thema aber nicht.

Sondern dass auch eine TSF Feuerwehr ein wirkungsvolles Einsatzmittel ist dass eine Erstangriff oder eine Erkundung vornehmen kann. Von der Ortskenntnis ganz zu schweigen. Dies ist ein wichtiger Teil eines Einsatzes. Ob das LF20 der Nachbarwehr dann erst nach 11 Min. eintrifft ist mir dann auch egal. Wenn die vermeintlich ach so kleine Wehr ihre Aufgabe erfüllt (Erkunden, Nachfordern, Einweisen, Erstangriff, Erste Hilfe usw.).

Für mich ist in diesen Fall die Hilfsfrist eingehalten.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg771504
Datum27.08.2013 01:15   17855 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Sondern dass auch eine TSF Feuerwehr ein wirkungsvolles Einsatzmittel ist dass eine Erstangriff oder eine Erkundung vornehmen kann.

Für die Erkundung ist ein TSF überdimensioniert...


Geschrieben von Sascha H. Von der Ortskenntnis ganz zu schweigen.

Die alte Leier wieder. Komisch, dass das in Großstädten mit entsprechender Einsatzvorbereitung ganz ohne die vorauerkundenden TSFler geht. Oder? Und jetzt komm mir nicht mit versteckten Saugstellen etc. Das alles gehört zur Einsatzvorbereitung dazu.


Geschrieben von Sascha H. Wenn die vermeintlich ach so kleine Wehr ihre Aufgabe erfüllt (Erkunden, Nachfordern, Einweisen, Erstangriff, Erste Hilfe usw.).

Nein, das hat mit Hilfsfrist durch eine Feuerwehr nichts zu tun. Das sind wilde Löschhorden.
Wenn schon irgend was mit Hilfsfrist gemacht werden soll, dann müssen damit auch wirksame Maßnahmen verknüpft sein. Sprcih da purzeln AGT mit PA auf dem Rücken aus dem Auto (bzw. legen diese nach Eintreffen an) und gehen ins Gebäude vor. Alles andere ist Augenwischerei.

Hilfsfrist un Form von Zeit muß immer mit definierter Qualifikation und Ausrüstung und damit bestimmten Einsatzmöglichkeiten gepaart betrachtet werden. Sonst wird nur unnötig Geld verschwendet. Und dann kann man die Hilfsfristen gerne länger fassen, aber dann auch keine Alibi-Einheiten, sondern dann muß das kommen was drauf steht.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern771507
Datum27.08.2013 07:2417354 x gelesen
Wenn ich mich an meine Vorlesungen noch richtig erinnere, waren Soll-Vorschriften quasi wie Muss-Vorschriften. Unterschied war der, dass man davon abweichen kann, wenn es besondere Gründe gibt, es gibt also einen gewissen Ermessensspielraum. Also eigentlich haben jetzt die Gemeinden die Pflicht den Plan zu erstellen, können aber bei begründeten Ausnahmefällen davon abweichen. Ist halt die Frage, ob im Merkblatt darauf näher eingegangen wird...

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AutorMark8us 8W., Obergriesbach / Bayern771519
Datum27.08.2013 08:4217545 x gelesen
Hallo,

kannst du mir den Begriff Feuerwehr-Kleinstaaterei näher erläutern?
Weiß nicht so ganz auf was du da abzielst.

MkG


Markus


PS Meine private Meinung.

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. [Arthur Schopenhauer]

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AutorMark8us 8W., Obergriesbach / Bayern771521
Datum27.08.2013 08:4917425 x gelesen
Hallo,

in BY ist m.W. der Straßenbaulastträger zuständig für Ölspuren. Die Feuerwehr sorgt i.d.R. lediglich für eine Verkehrsabsicherung.Was eigentlich ja wiederum eine Aufgabe der Polizei wäre, welche aber in den seltensten Fällen über die notwendige Personaldecke verfügt um notwendige Sicherungs- und Umleitungsmaßnahmen zeitnah einzuleiten. Das variiert natürlich mit der Ölmenge. :-)

Und doch wird die FW meist auf Ortsebene im Rahmen einer quasi Amtshilfe mit dem örtlichen Bauhof tätig. Man stelle sich vor 3 Mann beim Bauhof einer im Urlaub, einer Krank und dann eine 2 km Ölspur. Das kann dauern... ;-)


MkG


Markus


Meine private Meinung!

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. [Arthur Schopenhauer]

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AutorChri8sti8an 8S., Fürth / Bayern771568
Datum27.08.2013 14:1417292 x gelesen
Geschrieben von Florian F.Die bayerischen Feuerwehrbedarfspläne die ich kenne interpretieren das so, dass ab dem Eingang des Notrufes die Hilfsfrist läuft.
Und ab wann genau ist denn "ab Eingang des Notrufes"?
a) Ab dem ersten Rufzeichen, wenn ich die 112 wähle?
b) Bei Beginn des Gesprächs mit dem Disponenten?
c) Bei Ende des Gesprächs mit dem Disponenten?
d) ...
Das macht leicht mehrere Minuten Unterschied.

Gruß
Christian

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt771569
Datum27.08.2013 14:1517340 x gelesen
Geschrieben von Markus W.kannst du mir den Begriff Feuerwehr-Kleinstaaterei näher erläutern?
Weiß nicht so ganz auf was du da abzielst.

Er meint die Tatsache, dass es (auch) in Bayern Gemeinden gibt, in denen 18 eigenständige Freiwillige Feuerwehren ein Gebiet abdecken, für das auch 4 oder 5 Standorte sehr, sehr bequem ausreichen würden. Von den 18 Standorten verfügen 16 nur über einen TSA, einer nur über ein älteres TSF, sie alle können also keinen IA durchführen. Das ist unnötige Feuerwehr-Kleinstaaterei.
(Das Beispiel ist aus der Luft gegriffen, Parallelen zu tatsächlich existierenden Feuerwehren sind rein zufällig.)

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY771571
Datum27.08.2013 14:2217444 x gelesen
Servus Linus,

so oder ähnlich kenne ich das auch. Da gibt´s halt dann mal 153 Feuerwehren für 110.000 Einwohner. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorAndr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern771573
Datum27.08.2013 14:4717376 x gelesen
Danke für die Antwort Linus, genauso war es auch gemeint.

Ich kenne das aus unserem Landkreis und auch aus meinem Inspektionsbereich sehr gut.
Unsere Gemeinde hat z.B. 11 Feuerwehren, von denen 5 mit TSA (teilw. + MZF), 4 mit TSF (teilw. + MZF), 1x LF 8/6 und die Hauptwehr mit großem Fahrzeugpark ausgerüstet sind.
Eine weitere Gemeinde hat ebenso 11 Wehren, wovon nur bei vier Wehren Fahrzeuge (davon zwei TSF) vorhanden sind.

Gruß
Andreas

Es handelt sich bei meinen Beiträgen ausschließlich um meine persönliche Meinung !

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AutorMich8ael8 K.8, Berg. Gladbach (Köln) / NRW771580
Datum27.08.2013 16:5617282 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Da gibt´s halt dann mal 153 Feuerwehren für 110.000 Einwohner. ;-)

Hallo Anton,

da kann man als NRW'ler nur große Augen und den Mund vor Erstaunen weit aufmachen, denn wir haben in unserem kleinen Landkreis mit knapp 280.000 Einwohnern nur 8 Feuerwehren.

Der größte Ort im Kreis hat für knapp 110.000 Einwohner eine Freiwillige Feuerwehr - aufgeteilt auf zwei Wachen (HaK) und drei Feuerwehrhäuser mit 5 Löschzügen (FF).

Gruß
Michael

>> Gruß - Meldung - Gruß

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW771581
Datum27.08.2013 17:0317209 x gelesen
Geschrieben von Michael K.da kann man als NRW'ler nur große Augen und den Mund vor Erstaunen weit aufmachen, denn wir haben in unserem kleinen Landkreis mit knapp 280.000 Einwohnern nur 8 Feuerwehren.

Man müsste als NRWler allerdings eher die Anzahl der vorhandenen Löschgruppen bzw -einheiten (wie es mittlerweile vielerorts heisst) mit der Anzahl der in anderen Bundesländern oftmals als jeweils eigenständige Feuerwehr geführten Standorten vergleichen, dann dürften die Zahlen auch nicht mehr so einen Größenunterschied haben.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorMich8ael8 K.8, Berg. Gladbach (Köln) / NRW771583
Datum27.08.2013 17:1317049 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Man müsste als NRWler allerdings eher die Anzahl der vorhandenen Löschgruppen bzw -einheiten (wie es mittlerweile vielerorts heisst) mit der Anzahl der in anderen Bundesländern oftmals als jeweils eigenständige Feuerwehr geführten Standorten vergleichen, dann dürften die Zahlen auch nicht mehr so einen Größenunterschied haben.


Hallo Dennis,

ich habe schnell die Anzalh der Löschzüge und Löschgruppen der 8 Feuerwehren im Landkreis addiert und kommen im gesamten Kreis auf 38 Standorte - davon 3x mit haK.

Gruß
Michael

>> Gruß - Meldung - Gruß

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AutorKai 8H., Köln / NRW771584
Datum27.08.2013 17:1317121 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Dennis E.
Man müsste als NRWler allerdings eher die Anzahl der vorhandenen Löschgruppen bzw -einheiten (wie es mittlerweile vielerorts heisst) mit der Anzahl der in anderen Bundesländern oftmals als jeweils eigenständige Feuerwehr geführten Standorten vergleichen, dann dürften die Zahlen auch nicht mehr so einen Größenunterschied haben.


das sind für den hier angesprochenen Rheinisch-Bergischen Kreis 3 hauptamtliche Wachen (2 x Berg. Gladbach und 1 x Wermelskirchen) + 37 Löschzüge /-gruppen oder/-einheiten für 280.000 Einwohner.

Da besteht dann doch noch ein spürbarer Unterschied.

Gruss Kai

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771591
Datum27.08.2013 18:3917256 x gelesen
hallo,

Achtung - solche Vergleiche passen da nicht ganz.

Da muss man zwischen den Bundesländern "übersetzen":

Was bei Euch Löschzüge (oder Löschgruppen) sind ist in Bayern eigenständige Feuerwehren.

Als BaWüler fällt mir als Beispiel der Vergleich zwischen Bayern und meinem Bundesland leichter:

Nehmen wir mal eine Stadt beispielsweise wie Weinstadt. Die ca. 26.000 Einwohner sind auf fünf Stadtteile verteilt. Die Stadtteile waren früher jeweils selbstständige Gemeinden.

Feuerwehrstruktur auf der Basis der rechtlichen Regelungen in BaWü:

Eine Feuerwehr mit fünf Abteilungen. Da spiegelt sich die alte Ortsstruktur von früher wieder.

Jede Abteilung hat einen Abteilungskommandanten. Die Feuerwehr Weinstadt wird aber vom Kommandanten der Feuerwehr geleitet. Er hat das Sagen. Die Abteilungskommandanten haben deshalb nicht mehr die Stellung wie früher die Kommandanten der damals selbstständigen Feuerwehren.

=> Damit wird entsprechend der Zählweise hier in BaWü die Feuerwehr Weinstadt auf Landesebene nur einmal gezählt. In BaWü gibt es in einer Gemeinde bzw. Stadt immer nur eine Feuerwehr.

Versetzen wir jetzt mal die Stadt Weinstadt nach Bayern. (ok - ist nur ein Gedankenexperiment, keine Angst - die Wiege Württembergs bleibt schon hier im Ländle ;-)

Da wären die Feuerwehren in den fünf Stadt- bzw. Ortsteilen immer noch selbstständig. Die fünf Feuerwehren würden jeweils von einem Kommandanten geführt.

Einer dieser Kommandanten wäre dann der "federführende Kommandant".

=> In Bayern würde als in der Statistik die fünf Feuerwehren jeweils einzeln gezählt.

Tatsächlich gibt es in beiden Varianten jeweils fünf Gerätehäuser mit jeweils 2 - 4 Feuerwehrfahrzeuge. Die örtliche Feuerwehreinheit ( sei es Abteilung oder Feuerwehr ) rückt in ihrem Ausrückebereich aus. Bei Bedarf wird auch in andere Stadtteile ausgerückt.

In BaWü kann eine Abteilung einer Feuerwehr von der Ausrüstung und der Mannschaftsstärke sehr unterschiedlich sein. Das kann eine TSA-Wehr oder auch die Abteilung einer Kernstadt mit dreistelliger Mannschaftszahl sein.

Wenn also ein Bayer von einer Feuerwehr spricht kann das in BaWü eine Abteilung bzw. in anderen Bundesländern ein Löschzug, eine Löschgruppe, eine Ortswehr oder ein Löschbezirk sein.

Ich hoffe mein Vergleich stimmt. Unsere bayerischen User sollten mich im Falle das ich die Struktur in Bayern nicht richtig beschrieben haben gerne korrigieren.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg771593
Datum27.08.2013 19:0216979 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.In BaWü kann eine Abteilung einer Feuerwehr von der Ausrüstung und der Mannschaftsstärke sehr unterschiedlich sein. Das kann eine TSA-Wehr oder auch die Abteilung einer Kernstadt mit dreistelliger Mannschaftszahl sein.


Der Unterschied ist eben, dass die Anzahl der TSA Wehren in Ba-Wü verschwindend gering ist. Und viele Ansammlungen von Gebäuden, die in BY noch als selbständiger Ort mit einer eigenen Feuerwehr (z.B. mit TSA) laufen bzw. als Ortsteil mit einer selbständigen Feuerwehr, in Ba-Wü schon sehr lange keine eigene Abteilungswehr mit TSA oder TSF mehr haben (bzw. noch nie hatten).

Wenn bei Euch Die Stadt Weinstadt 26.000 Einwohner auf 5 Ortsteile (und 5 Abteilungswehren) verteilt, dann sind das immer noch 5.200 Einwohner je Feuerwehr(abteilung). In Antons Beispiel kommst Du aber bei 110.000 Einwohnern und 135 Feuerwehren auf einen Schnitt von rd. 800 Einwohner je Feuerwehr. Natürlich spielt da die Fläche und die Struktur der Gebiete mit rein. Rund um München herum wird es auch anders aussehen. Aber im Grundsatz zeigt das eben den Unterschied.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAndr8é T8., Nordstemmen / Niedersachsen771595
Datum27.08.2013 19:0916930 x gelesen
Ein Glück, dass man es in Niedersachsen nur mit Stadt-/Gemeinde- und Ortsfeuerwehren bzw. -brandmeistern zu tun hat.
Das ist in meinen Augen doch etwas übersichtlicher.
Da hätte man in diesem Beispiel eine Stadt-/Gemeindefeuerwehr mit fünf Ortswehren.
Alle mit entsprechenden Funktionern ausgerüstet.
Zum Teil hieße es dann zwar Freiwillige Feuerwehr Weinstadt, Ortswehr Beutelsbach oder auch Ortswehr Strümpfelbach, wäre aber immer noch vom Stadt-/Gemeindebrandmeister Weinstadt geführt.

JM2C

Im Übrigen stellt dieser Beitrag wie über 99% der Beiträge der anderen Nutzer in diesem Forum nur meine persönliche Meinung/Einschätzung dar.
Aus ihm kann und darf keine Schlussfolgerung auf die Meinung meiner Gemeinde- oder Ortswehr gezogen werden.

Lasst es einfach, es bringt euch nichts.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg771600
Datum27.08.2013 19:3416994 x gelesen
Geschrieben von André T.Zum Teil hieße es dann zwar Freiwillige Feuerwehr Weinstadt, Ortswehr Beutelsbach oder auch Ortswehr Strümpfelbach, wäre aber immer noch vom Stadt-/Gemeindebrandmeister Weinstadt geführt.


Das ist hier genau so.

Die Feuerwehr Weinstadt hat einen Feuerwehrkommandanten (wird je nach Satzung auch Stadtbrandmeister etc. genannt, aber das Feuerwehrgesetz kennt ihn unter "Feuerwehrkommandant"). Der ist Chef im Ring.

In der Feuerwehr Weinstadt gibt es die 5 Abteilungen in den 5 Ortsteilen. Diese werden von den sog. "Abteilungskommandanten" geführt. Diese haben allerdings im Vergleich zum Feuerwehrkommandanten nur sehr eingeschränkte Rechte und werden daher bei Lehrgängen auf der LFS auch zutreffend mit "Zugführer mit Räum- und Streupflicht" bezeichnet.

d.h. von der Hierarchie her ist der Feuerwehrkommandant (bzw. kurz Kommandant) ist Euer Stadt-/ Gemeindebrandmeister, der Abteilungskommandant ist Euer Ortsbrandmeister.

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Christian Fischer
Wernau


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AutorAndr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern771603
Datum27.08.2013 20:4116981 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.e) Sie stellt eine tageszeitabhängige AAO auf, die beispielsweise werktags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr die doppelte Anzahl Einheiten alarmiert, um sicher eine arbeitsfähige Mannschaft aufbieten zu können

Die tageszeitabhängig zur Verfügung stehenden Personalstärken wurden im Wege der Alarmierungsplanung zur ILS gemeldet und in die AAO eingearbeitet. Daher ergeben sich für Tag und Nacht teilweise unterschiedliche Alarmierungen von Einsatzmitteln/Wehren.
Diese Stärken sollten aber auch regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Auch ich habe das getan, als ich sah das die von meinem Vorgänger gemeldete Stärke nicht mehr stimmt.

Geschrieben von Oliver S.f) Sie teilt feste Ausrückegemeinschften ein, die grundsätzlich zusammen alarmiert werden und dann an der Einsatzstelle zusammen treffen. Dabei kann es feste oder flexible Aufgabenteilungen geben, z.B. MLF Ort A macht Innenangriff mit PA, TSF Ort B Wasserversorgung und Verkehrsabsicherung. Wenn dann noch ein paar PA-Träger vom TSF fehlende Kameraden vom MLF ersetzen können, ist eine konstruktive Zusammenarbeit erreicht, anstatt gleich beide Wehren mit geringer Tagesalarmstärke in Frage zu stellen.

Das nennt sich hier Alarmierungskooperation und ist auch in der Leitstelle hinterlegt.
So werden Feuerwehren grundsätzlich gemeinsam alarmiert oder die Wehren haben die entsprechenden Schleifen auf ihrem FME programmiert.
Auch diese Kooperationen können entweder tageszeitunabhängig sein oder z.B. nur am Tag.

Es handelt sich bei meinen Beiträgen ausschließlich um meine persönliche Meinung !

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY771604
Datum27.08.2013 20:4816837 x gelesen
Servus Jürgen,

gut gemacht. ;-)
Besser hätte ich das auch nicht erklären können.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen771617
Datum27.08.2013 21:5716829 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Wenn bei Euch Die Stadt Weinstadt 26.000 Einwohner auf 5 Ortsteile (und 5 Abteilungswehren) verteilt, dann sind das immer noch 5.200 Einwohner je Feuerwehr(abteilung). In Antons Beispiel kommst Du aber bei 110.000 Einwohnern und 135 Feuerwehren auf einen Schnitt von rd. 800 Einwohner je Feuerwehr. Natürlich spielt da die Fläche und die Struktur der Gebiete mit rein. Rund um München herum wird es auch anders aussehen. Aber im Grundsatz zeigt das eben den Unterschied.
Aber das ist ja nicht nur in Bayern so, auch in Niedersachsen gibts das. Im Landkreis Wolfenbüttel gibt es beispielsweise für etwas mehr als 120.000 Einwohner über 120 Ortsfeuerwehren. Ich würde das nicht unbedingt nach Bundesländern pauschalisieren, sondern eher nach Regionen mit verschiedenen Ortsgrößen. In einigen Regionen BaWü gibt es meines Wissens nach viel weniger 500-1000 Seelen-Dörfer als in Regionen Bayersn oder Niedersachsens. Da ist es klar, dass es auch weniger Feuerwehren gibt (da ja jedes Dorf im Normalfall nur eine hat...).

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorMark8us 8W., Obergriesbach / Bayern771639
Datum28.08.2013 08:1116887 x gelesen
Hallo,

ja das ist wohl ein Beispiel von Kleinstaaterei. Allerdings darf man da auch nicht vergessen, dass es eine gesetzliche Bestandsgarantie für kleine Feuerwehren gibt. M.E. ist es auch nicht richtig grundsätzlich auf eine Standortminimierung zu setzen. Es mag sein, dass in einigen Bereichen zuviele eigenständige Einheiten vor sich hin- "feuerwehrln" jedoch ist man doch manchmal ("Jahrhunderthochwasser 2013", Große Unwetterlagen,....) echt froh um jeden Mann und jede Frau welche auf diese Weise organisiert helfen können.

Mögliche Alternativen wären eine Vereinfachung der Organisation, wie etwa eine Zusammenfassung einzelner Feuerwehren zu größeren org. Einheiten. Als Beispiel:

Feuerwehr A-Dorf bestehend aus:

Florian A-Dorf (LF10+MZF)
Florian B-Dorf (TSF)
Florian C-Dorf (TSA)
Florian D-Dorf (TSA)

oder ähnlich. Wobei B, C und D als Löschgruppe (mit 1 GF und 1 stv. GF) firmieren und nur A ein Kommandantenpaar stellt. Ausbildung, Beschaffung, Schlauchpflege, usw. läuft alles bei A und die LG binden trotzdem Personal ein, welches anders evtl. verlorengehen würde.

Einspareffekte wären hier: 3x Leiter einer Feuerwehr, 3x Gerätewart und eine ganze Menge an nicht bezifferbaren Kosten für mehrfach durchgeführte Beschaffung und Ausbildung.

Im Großen und Ganzen kostet eine kleine Einheit mit TSF und TSA ohnehin nicht die Welt. Man denke Ersatzbeschaffung TSF Neupreis ca. 80.000 inkl. MwSt und Beladung minus Zuschuß 19.500 macht 60.500 alle 25 Jahre das macht 2420 p.a. plus ein bisschen Gebäudeunterhalt und so weiter lass es 5000 sein. Macht in den meisten Fällen das Kraut nicht fett.

Mit kameradschaftlichen Grüßen



Markus

PS Meine Meinung!

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY771648
Datum28.08.2013 09:1117045 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Markus W.
Im Großen und Ganzen kostet eine kleine Einheit mit TSF und TSA ohnehin nicht die Welt.


bist du unter die Milchmädchen gegangen.
Als stv. Kdt unserer FF habe ich mich mit den Kosten der einzelnen Feuerwehren beschäftigt. Von den reinen Unterhaltskosten (Verbrauchsmaterial, Jahresbestellungen, Strom, Heizung, Wasser) kostete unsere Wehr mit TLF 16/25, LF 16, MZF, MZB und diverse Anhänger weniger als die anderen 5 Feuerwehren der Gemeinde, die allesamt TSF oder TSA besitzen. Dazu kommt noch die Förderung der Gemeinde für die aktiven Kameraden, die für die Ortsteilwehren z.T. sehr erklecklich ausfällt. Wir sind zwar die größte Feuerwehr, haben aber verhältnismäßig die wenigsten Aktiven.
Dann haben in den letzten Jahren 2 Feuerwehren neue Gerätehäuser erhalten, die zwar durch den Staat wunderbar gefördert wurden, wo man aber auch ein Haus zwischen den Dörfern hätte bauen können.
Also, alles in allem sind die "kleinen" Feuerwehren so billig auch wieder nicht. Und dann sollten sie halt da sein, wenn man sie mal braucht.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorDomi8nik8 R.8, Elfershausen / Bayern821774
Datum19.07.2016 10:498511 x gelesen
Hallo,
hat sich einer mit dem Feuerwehrbedarfsplan Bayern schon mal beschäftigt oder vielleicht schon einen erstellt oder mitgewirkt?
Oder kann mir jemand vielleicht einen zukommen lassen?
Gerne auch per PN.
Bin über jede Hilfe dankbar.

Mfg
D.Roth

Dies ist allein meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr

http://www.ff-elfershausen.de

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AutorMark8us 8W., Osterhofen / BY821776
Datum19.07.2016 11:118380 x gelesen
Hallo
Anbei der Link der Feuerwehrschule

http://www.sfs-w.de/aktuelles/detailansicht/feuerwehrbedarfsplanung-in-bayern-jetzt-online-263.html#_

MfG Markus

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AutorDomi8nik8 R.8, Elfershausen / Bayern821780
Datum19.07.2016 13:418170 x gelesen
Hallo,
der Link ist mir bekannt.
Mir gehts um praktische Beispiele.

Gruß
Dominik

Dies ist allein meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr

http://www.ff-elfershausen.de

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