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ThemaMindest Mitgliederzahl - wieviel Leute muss man mindestens haben?15 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorKevi8n S8., Rüsselsheim / Hessen 772281
Datum06.09.2013 15:016577 x gelesen
Tach zusammen!

Mich würde mal interessieren ob es eine klar definierte Untergrenze gibt was die Mitgliederzahl einer Feuerwehr angeht?

Logischerweise nicht als einfache Zahl, da ja die Belange jeder FW anders sind, aber als Formel vielleicht?

Ich denke eher das jeder Feuerwehrfürst das für sich selber entscheiden muss wann er zu wenig Leute hat, aber vielleicht gibt es ja Ansätze um das zu ermitteln und belegen,...
Ihr wisst ja, viele Menschen verstehen Worte nicht, denen muss man Zahlen präsentieren damit was passiert,

Danke im vor raus für die Antworten und ein schönes Wochenende!
MfG
Kevin Schubert

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern772282
Datum06.09.2013 15:174671 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kevin S.Mich würde mal interessieren ob es eine klar definierte Untergrenze gibt was die Mitgliederzahl einer Feuerwehr angeht?
(für Bayern) Ja:

Verordnung zur Ausführung
des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
(AVBayFwG)

§ 4
Stärke

(1) 1 Die Stärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr richtet sich nach der Größe des von ihr zu schützenden Gebiets und nach den dort vorhandenen Gefahren. 2 Die Geräte sollen mindestens dreifach besetzt sein.

(2) 1 Die Mindeststärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr ist eine Gruppe in dreifacher Besetzung. 2 In Ausnahmefällen kann die Mindeststärke auf die zweifache Besetzung beschränkt werden

MkG Helmut

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen772286
Datum06.09.2013 15:544486 x gelesen
Um mal in Hessen zu bleiben, dort gilt (in NDS übrigens auch):
Mindeststärke einer Feuerwehr ist eine Gruppe. Für jede taktische Einheit, die besetzt wird (also die Gruppe plus x), ist eine Personalreserve von 100% vorzusehen. Alles weitere regelt eine Feuerwehrbedarfsplanung.
(Alles sinngemäß nach Feuerwehrorganisationsverordnung Hessen, Paragraphen 1-3)

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen772288
Datum06.09.2013 16:244282 x gelesen
Ich meine auch, die Mindeststärke ist eine Grupp mit 3-facher Besetzung.
Also 18 Aktive.
Aber was nützen Zahlen, wenn die Definition zwischen Aktiv und Karteileiche fließend ist?

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
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http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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AutorKevi8n S8., Rüsselsheim / Hessen 772292
Datum06.09.2013 16:564189 x gelesen
Geschrieben von U. Wolf Ich meine auch, die Mindeststärke ist eine Grupp mit 3-facher Besetzung.

Ok danke erstmal, wobei man dass, doch gar nicht so pauschal sagen kann oder?
Das würde ja bedeuten dass eine "größere" Feuerwehr genau gleich viel Leute haben muss wie eine "kleine" wobei die Aufgaben der großen, in der Regel doch realtiv personalintensiver sind,... Oder ist es wirklich so einfach?

Das mit den Karteileichen ist klar - so kann man sich immer schön alles zurecht biegen,...

!! Wichtig !!

Aus gegebenen Anlass ist es mir sehr, sehr wichtig, das alles was ich hier sage/schreibe komplett meine eigenen Meinung wiederspiegelt und gar keinen Falls die meiner Feuerwehr!!

!! Wichtig !!

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern772293
Datum06.09.2013 17:014019 x gelesen
Geschrieben von Kevin S.Das würde ja bedeuten dass eine "größere" Feuerwehr genau gleich viel Leute haben muss wie eine "kleine"
Nein, das ist die Mindeststärke einer Feuerwehr mit Grundausstattung. Alle Plätze der vorhandenen Fahrzeuge sollen ja dementsprechend besetzt sein, wobei das irgendwann ab einer bestimmten Größe nicht mehr sinnvoll ist, da dann vermutlich nie alle Fahrzeuge mit Personal gebraucht werden. Gerade MTW in größeren Feuerwehren sollten meines Erachtens nach nicht mitgerechnet werden.

Audiatur et altera pars.

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AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein772294
Datum06.09.2013 17:073932 x gelesen
Moin,

in Schleswig-Holstein gilt die folgende Tabelle aus dem Organisationserlass Feuerwehren

Mindeststärke

Wird die Gesamtstärke um mehr als ein Drittel unterschritten, muss die Aufsichtsbehörde die personelle Leistungsfähigkeit überprüfen.

Viele Grüße

Rainer

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY772295
Datum06.09.2013 17:133896 x gelesen
Servus Ulrich,

Geschrieben von Ulrich W. Ich meine auch, die Mindeststärke ist eine Grupp mit 3-facher Besetzung.
Also 18 Aktive.


meinst du jetzt Staffel oder Gruppe. Weil bei der Gruppe wären es dann ja 27 Mann.
Staffel mit 3-facher Besetzung käme dann hin.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY772296
Datum06.09.2013 17:163912 x gelesen
Servus,

du hast aber in einer größeren Wehr ja viel mehr mit Krankheitsfällen, Urlaub oder sonstigen Unabkömmlichkeiten zu tun. Drum verstehe ich aber auch nicht die 18 Mann als Mindeststärke einer Feuerwehr. Obwohl, ich kenne FFen, die haben weniger Leute und mal einen, mmal gar keinen Einsatz im Jahr. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen772298
Datum06.09.2013 17:203888 x gelesen
Ja natürlich 27... Danke Anton.

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen772300
Datum06.09.2013 17:233899 x gelesen
Korrektur: Es sind 27 aktive Einsatzkräfte..
Sorry

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen772310
Datum06.09.2013 19:003968 x gelesen
Vergleiche mal mit dem, was in eurer Feuerwehrorganisationsverordnung steht... Die doppelte Gruppe ist die Mindeststärke für die niedrigste Gefährdungsstufe (mit einer Gruppe abdeckbar). Hat die Feuerwehr weitere taktische Einheiten (ist also größer) gilt auch für diese eine Mindeststärke von 200% der taktischen Einheit. Insgesamt ließe sich nach dieser Verordnung die Mindeststärke also wie folgt berechnen: Anzahl an zu stellenden Feuerwehrleuten in vorhandenen taktischen Einheiten mal zwei.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg772311
Datum06.09.2013 20:053783 x gelesen
hallo,

die in vielen Feuerwehr- bzw. Brandschutzgesetze vorgegeben Mindestgrösse wie z.B. 2x oder 2x der Sitzpätze in der Fahrzeuge ist meiner Ansicht nach veraltet.

Das passte noch zu der Zeit als ein Grossteil der Feuerwehrangehörigen im Ort arbeiteten. Heutzutage sind die Strukturen der Feuerwehren so unterschiedlich daß es nicht möglich ist eine solche pauschale Festlegung über die Mindestmannschaftsstärke zu treffen. Dazu kommt noch daß bei den pauschalen Vorgaben die Ausbildung bzw. Funktionen nicht berücksichtigt sind.

Was nützt mir eine Feuerwehr mit einem LF 10/6 die 50 Mitglieder hat von denen aber nur 6 Atemschutzträger sind.

Hier sollte man dringend andere Masstäbe bzw. Festlegungen über die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr einführen.

Dafür könnte man z.B. folgendes Verfahren anwenden:

p.gifErmittlung der durchschnittlichen Tagesalarmstärke durch ein mathematisches Verfahren

Damit dann auch noch die Bereich Führungskräfte, Maschinisten und Atemschutzgeräteträger analysiern und man kann sicherlich besser als mit der pauschalen Vorgabe 2x oder 3x abschätzen ob der Personalstand einer Feuerwehr ausreichend ist.

MkG Jürgen Mayer

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY772312
Datum06.09.2013 21:123526 x gelesen
Servus Jürgen,

das von dir vorgestellte Konzept geistert ja schon lange Jahre durhs Forum und ist ja auch nicht schlecht. Aber was bedeutet es, wenn du nicht die richtige Anzahl an FM(SB) zusammenbringst? Soll jetzt die Feuerwehr zusperren? Über krz oder lang kommt es dann soweit, dass Standorte zusammen gelegt werden (müssen). Oder es werden dann Kräfte ohne Ende nachalarmiert. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg772313
Datum06.09.2013 21:573641 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Anton K.das von dir vorgestellte Konzept geistert ja schon lange Jahre durhs Forum und ist ja auch nicht schlecht.
ist ja auch hier im Forum entstanden :-)

Geschrieben von Anton K.Aber was bedeutet es, wenn du nicht die richtige Anzahl an FM(SB) zusammenbringst?
Das Selbe wenn entsprehend der Vorgaben des Feuerwehr- bzw. Brandschutzgesetz die jetztigen Vorgaben (z.B. 2x bzw. 3x) nicht mehr eingehalten werden.

Das kann von ignorieren bis hin zu aktivem Gegensteueren alles Mögliche sein.

Mein Vorschlag hat den Vorteil das man die Thematik differenzierte und vor allem auch aussagekräftiger betrachten kann.

Geschrieben von Anton K.Soll jetzt die Feuerwehr zusperren?
als letzte Konsquenz ja. Ist ja jetzt auch schon so. Wenn eine Feuerwehr mit LF X unter 18 Einsatzkräfte rutscht hat sie ja jetzt auch schon ein Problem.

Über krz oder lang kommt es dann soweit, dass Standorte zusammen gelegt werden (müssen). Oder es werden dann Kräfte ohne Ende nachalarmiert. ;-)
Wären, je nach örtlchen Gegebenheiten, mögliche Lösungswege.

MkG Jürgen Mayer

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