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Thema | Unterschiede in der AAO bei PKW-Bränden? | 47 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 772837 | |||
Datum | 14.09.2013 16:54 | 12232 x gelesen | |||
hallo, Was sehen "Eure" Alarm- und Aussrückeordnungen bei PKW-Bränden vor? Wird da zwischen einem PKW-Brand auf der Strasse und einem PKW-Brand in einer Tiefgarage unterschieden? Oder werden beide Einsatzzenarien gleich behandelt? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jan 8P., Darmstadt / (Süd-)Hessen | 772838 | |||
Datum | 14.09.2013 17:07 | 8873 x gelesen | |||
PKW im Freien: HLF/LF auf BAB zusätzlich: GTLF, Lima+VWA zur Absicherung PKW in/an Gebäude: Löschzug analog zu F2 | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 772839 | |||
Datum | 14.09.2013 17:08 | 8795 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Wird da zwischen einem PKW-Brand auf der Strasse und einem PKW-Brand in einer Tiefgarage unterschieden? In Stuttgart zumindest nicht, zum PKW "im Freien" fährt ein HLF(-A) der BF und je nach Örtlichkeit ein LF(SB) der FF. PKW in TG werden mit Brand3/4 beschickt, also Zugalarm BF (bei B4 weiteres HLF Nachbarwache) und analog oben Zugalarm FF. Wenn das Meldebild sich dementsprechend anhört wird u.U. auch gleich auf 2.Alarm erhöht, ggf. dann auch gleich mit dem AB-Lüftung ->LUF. Gruß Andi | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 772841 | |||
Datum | 14.09.2013 17:14 | 8463 x gelesen | |||
PKW-Brand auf Strasse: HLF (1/3) -> 4 PKW-Brand BAB: ZFW (1/1), HLF (1/3), PTLF (1/2) -> 9 PKW-Brand in Tiefgarage: ELW (1/1), ZFW (1/1), HTLF (1/5), DLK (1/2), HLF (1/3) -> 17 Wenn das Meldebild spezifischer ist, z.B. Standort des brennenden PKW direkt am Gebäude, dann wird natürlich der LZ (ohne ELW) alarmiert, evtl. noch bei Bedarf (je nach Meldung, z.B. Menschenleben in Gefahr) durch FF erweitert. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 772842 | |||
Datum | 14.09.2013 17:32 | 8333 x gelesen | |||
Normaler Brand PKW ist ein B2: örtlich zuständige FW, 1000l Wasser, 4 PA, 1 TSA-HLF, KBM, KBI. Mehrere PKW ist ein B3: örtlich zuständige FW, 7400l Wasser, 8 PA, 1 WBK, 2 TSA-HLF, 1 TLF 20/40 (o.ä.), KBM, KBI. Brand in Tiefgarage oder Parkhaus ist ein B4: örtlich zuständige FW, 7600l Wasser, 16 PA, 1 WBK, 2 Lüfter, 1 MZF/KdoW, 1 TLF 20/40 (o.ä.), 1 DLK, 4 TSA-HLF, KBM, KBI, KBR. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 772845 | |||
Datum | 14.09.2013 18:46 | 7959 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Was sehen "Eure" Alarm- und Aussrückeordnungen bei PKW-Bränden vor? PKW-Brand generell: HLF + HLF der BF auf der Bundesstraße (Autobahnmäßig ausgebaut) zusätzlich: ELW-ELD und GW-G Land als Absicherungsfahrzeug. Geschrieben von Jürgen M. Wird da zwischen einem PKW-Brand auf der Strasse und einem PKW-Brand in einer Tiefgarage unterschieden? "PKW-Brand in einer Tiefgarage" gibt es nicht als gesondertes Einsatzstichwort, aber unterschieden wird schon. Wäre dann ein Brand 1: HLF, DLK, LF + HLF der BF und ELW-ELD Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 772847 | |||
Datum | 14.09.2013 18:55 | 7759 x gelesen | |||
"brennt PKW in (Tief-)Garage" ist wohl eher als Brand in Gebäude zu sehen (also mind. Zugalarm); weil "brennt Sofa in Wohnzimmer" wird wohl auch als Brand in Gebäude alarmiert. Spannend wird es wenn nur ein HLF mit 1/3 zum PKWbrand in Tiefgarage fährt und es dann zum Innenangriff kommt, was wohl in 99,9% der Fälle gemacht werden muss....... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wuppertal / NRW | 772850 | |||
Datum | 14.09.2013 19:33 | 7762 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian N.GW-G Land Landkreis? Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 772852 | |||
Datum | 14.09.2013 19:39 | 7711 x gelesen | |||
Ein PKW-Brand auf der Straße ist ein B2, d.h. Ortsfeuerwehr, 1200l Wasser, 40l Schaummittel und 4 PA. Ein PKW-Brand in der Tiefgarage wird vermutlich zum Brand Tiefgarage und damit ein B4. Hier rollen dann DLK, ELW, UG-ÖEL, 6000l Wasser, 120l Schaum, 16 PA, Lüfter, WBK, etc. Also schon ein deutlicher Unterschied. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 772853 | |||
Datum | 14.09.2013 19:42 | 7829 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan H.
Nein, Festland...;-) Gruß Andi | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 772856 | |||
Datum | 14.09.2013 22:41 | 7630 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Linus D. Normaler Brand PKW ist ein B2: örtlich zuständige FW, 1000l Wasser, 4 PA, 1 TSA-HLF, KBM, KBI. KBM/KBI zum Pkw-Brand? Die haben dann sicher nix mehr anderes zu tun, wenn sie bei jedem Popelfeuer rumstehen...? Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wieder. Er hat nichts mit der offiziellen Meinung der FreiwilligenFeuerwehr Neckargemünd oder einer anderen Einrichtung zu tun! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 772857 | |||
Datum | 14.09.2013 22:53 | 7560 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel H. KBM/KBI zum Pkw-Brand? Die haben dann sicher nix mehr anderes zu tun, wenn sie bei jedem Popelfeuer rumstehen...?Bayern! In Ba- Wü gibt es auch Kdt. die jede Alarmierung Ihrer FW mitbekommen müssen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 772858 | |||
Datum | 14.09.2013 23:18 | 7510 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas R.Nein, Festland...;-) Richtig. So heisst bei uns der GW-G, da dieses Fahrzeug als "GWG-Wasser" läuft. Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 772864 | |||
Datum | 15.09.2013 00:42 | 7292 x gelesen | |||
Hallo Jürgen. Geschrieben von Jürgen M. Was sehen "Eure" Alarm- und Aussrückeordnungen bei PKW-Bränden vor? Innerhalb geschlossener Ortschaft ELW1, HLF. Außerhalb ELW1, HLF, LF. Geschrieben von Jürgen M. Wird da zwischen einem PKW-Brand auf der Strasse und einem PKW-Brand in einer Tiefgarage unterschieden? Das Alarmstichwort haben wir so explizit nicht in der AAO aufgeführt. Hierzu würde ich nach Gebäudebrand ausrücken lassen. Geschrieben von Jürgen M. Oder werden beide Einsatzszenarien gleich behandelt? Wenn der PKW in der Tiefgarage parkt haben wir ja ganz andere Rahmenbedingungen als wenn er auf der BAB brennt. Von daher rollt dann auch ans Szenario angepasst mehr. MfG Daniel | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 772865 | |||
Datum | 15.09.2013 01:48 | 7320 x gelesen | |||
Die rücken in der Regel nicht mit aus. Das dient lediglich zur Information. Allerdings ist das auch regional sehr unterschiedlich. Bei uns(ebenso Bayern) werden KBM/KBI/KBR erst ab B3 (also Brand Wohnhaus) bzw. B2 Person alarmiert, worunter aber auch die BMA fallen. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 772867 | |||
Datum | 15.09.2013 03:22 | 7335 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.KBM/KBI zum Pkw-Brand? Die haben dann sicher nix mehr anderes zu tun, wenn sie bei jedem Popelfeuer rumstehen...? Wie schon mehrfach im Forum erklärt, tun sie das auch nicht. Zum normalen PKW-Brand wird keiner weiter von denen anrücken, wenn nicht die eigene Wehr unterwegs ist. Sie werden aber informiert, weil sie in gewissem Sinne eine Dienstaufsicht sind. Zudem sind die KBM-Bereiche mancherors sehr klein, so dass auch insgesamt kaum nennenswerte Einsatzzahlen zustande kommen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Essen / NRW | 772873 | |||
Datum | 15.09.2013 11:08 | 7115 x gelesen | |||
Hallo, zu meiner Zeit (schon ein bisschen her) gab es KFZ = LF + DL + TLF + RTW + FF (falls vorhanden) Später wurde das geändert KFZ = HLF + TLF + LRF + FF (falls vorhanden) Pkw in Tiefgarage gab es so als Stichwort nicht. Vielleicht dann als GARAGE = ELW + LF + DL + TLF + LRF + LF + RTW + GW-Atemschutz + FF (falls vorhanden) Gruß Thomas | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 772874 | |||
Datum | 15.09.2013 11:24 | 7236 x gelesen | |||
hallo, dies ist mein erster Beitrag...... Bei uns fährt zum PKW Brand in der Stadt, dass HLF 1/3 mit dem Brandschutz RTW. Bei einem Brand auf der BAB fährt zusätzlich noch das TLF 24/50 mit. Kommt es zu einem Brand in einer Tiefgarage,fahren die Züge von beiden Wachen 2xHLF+2xDLK+2xTLF+2xRTW+NEF+ELW Z und ELW E. Gruss ALex | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Tuttlingen / Baden Württemberg | 772876 | |||
Datum | 15.09.2013 18:12 | 6694 x gelesen | |||
Hallo, bei uns ist es ein B-02 (Brand PKW, LKW, BUS), egal ob innerorts oder außerorts, mit folgender AAO: KdoW, HLF, TLF 24/50 Der PKW-Brand in der Tiefgarage läuft als B-04 mit folgender AAO: KdoW, HLF, DLA(K) 23-12, LF 16/12, TLF 24/50 | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 772880 | |||
Datum | 15.09.2013 18:45 | 6761 x gelesen | |||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael B. In Ba- Wü gibt es auch Kdt. die jede Alarmierung Ihrer FW mitbekommen müssen. Du kennst aber den Unterschied zwischen einem Kommandanten in BaWü und den diversen KBX in Bayern? Gruß Manfred | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 772889 | |||
Datum | 15.09.2013 19:05 | 6741 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Bayern! Da hat aber das eine nichts mit dem anderen zu tun. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 772898 | |||
Datum | 15.09.2013 19:59 | 6719 x gelesen | |||
Warum fahren immer alle ohne RTW?Eigenschutz und Personen die im Fahrzeug sein könnten? | |||||
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Autor | Jan 8P., Darmstadt / (Süd-)Hessen | 772900 | |||
Datum | 15.09.2013 20:04 | 6662 x gelesen | |||
Bei Gebäudebränden sicher, aber muss man bei einem Fahrzeugbrand wirklich ein Rettungsmittel binden? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 772901 | |||
Datum | 15.09.2013 20:07 | 6657 x gelesen | |||
Gehört bei uns in der AAO dazu. Bei uns in Herne fährt zu jedem Löschzugeinsatz mindestens ein RTW mit. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 772902 | |||
Datum | 15.09.2013 20:09 | 6795 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander C.Warum fahren immer alle ohne RTW? Auto brennt. Wasser drauf, fertig. Für was da einen RTW binden? Ein schweres Fahrzeug auf der BAB zur Absicherung lasse ich mir ja noch gefallen. Geschrieben von Alexander C. Eigenschutz und Personen die im Fahrzeug sein könnten? Eigenschutz bei einem PKW-Brand? Wie sagte mal der Leiter einer HAW zu diesem Thema sinngemäß: Ich erwarte von meinem Feuerwehrbeamten, dass sie einen PKW-Brand auch 1/1 mit dem TLF 24/50 ausmachen können. Und wenn sie ihn mit dem Werfer ersäufen... Und PKW-Brand = PKW-Brand. Wenn Personen drin sind, dann ist das ein anderes Stichwort. Es wird immer das alrmiert, was regelmäßig zu Meldebild passt. Sonst müßte zu jeder Ölspur ein ABC-Zug ausrücken. eil könnte ja auch was anderes sein (nicht wahr, Michael B. aus Münsingen auf der Alb). Als Kostenträger würde ich übrigens das RTW-Eigenschutz-mitführen dezent kritisch sehen. Denn schließlich zahle ich dafür, dass das Fahrzeug im Fall der Fälle für meine Versicherten zur Verfügung steht, die einen konkreten (akuten) Notfall haben und nicht nur ein "nehmen wir mal sicherheitshalber mit"". Ach ja. Hier in der Ecke von D in dem nicht die Feuerwehr den RTW stellt wirst Du eher probleme haben, dauerhaft einen RTW an der Einsatzstelle (auch einem Brandeinsatz) stehen zu lassen, wenn drum herum das Tagesgeschäft weiter läuft und da Fahrzeuge fehlen. dann kann es ruck zuck sein, dass da der OV der HiOrg mit 2-3 Mann mit einem MTW und Notfallrucksack als Sicherung da steht und nicht ein RTW... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 772903 | |||
Datum | 15.09.2013 20:11 | 6648 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander C.Bei uns in Herne fährt zu jedem Löschzugeinsatz mindestens ein RTW mit. Na ja. Nur 1/3 auf dem HLF sitzen haben aber dann einen RTW für einen popeligen PKW-Brand binden. passt für mich nicht wirklich zusammen. Zumal ein PKW-Brand mit einem (H)LF für mich alles andere als ein Lösch"zug"einsatz ist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 772904 | |||
Datum | 15.09.2013 20:17 | 6675 x gelesen | |||
Also der RTW ist mit in der AAO,er fährt immer mit,was an der E-Stelle dann entschieden wird zwischen Führer des HLFs und der Leitstelle sobald die erkundung erfolgt ist,steht auf einem anderen Blatt. Du weisst auch sicher,dass man sich nicht immer darauf verlassen kann,was der Bürger am Telefon schildert,daher lieber ein Rettungsmittel sofort mehr als eins zu wenig. Natürlich sieht das auf dem Land anders aus..... Lg Alex | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 772905 | |||
Datum | 15.09.2013 20:20 | 6575 x gelesen | |||
Ja 1/3 passt schon,der RTW ist der Löschzug RTW.....die Jungs können zur not auch anpacken,da mit kompletter PSA und mindestens Brandmeister. Ist so mit dem RTW beim PKW Brand geregelt......alles ander fährt er sowieso mit(Löschzug mässig). | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 772906 | |||
Datum | 15.09.2013 20:23 | 6685 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander C.Warum fahren immer alle ohne RTW? Nun, mancherorts hat die Feuerwehr nicht ganz so viel mit dem Rettungsdienst zu tun wie anderswo. Z.B. in Bayern. Deswegen steht in der Einsatzmittelkette für die Feuerwehren auch nur die Feuerwehr drin und für den RD ist das jeweilige RD-Stichwort mit angegeben. Das muss man sich dann extra raussuchen. Ein RTW ist in jedem Fall dabei. Detailliert nachzulesen in unseren Einsatzmittelketten, gibt es auf der Homepage der ILS Hochfranken frei zum Download. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 772907 | |||
Datum | 15.09.2013 20:34 | 6603 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander C.Du weisst auch sicher,dass man sich nicht immer darauf verlassen kann,was der Bürger am Telefon schildert,daher lieber ein Rettungsmittel sofort mehr als eins zu wenig. Nein. Das ist Ressourcenverschwendung. Entweder, der Disponent hat einen vernünftigen Grund dafür, dass vor Ort ein RTW benötigt werden wird. Dann wird der gezielt hinzu disponiert. Aber zu einem stink normalen PKW-Brand standartmäßig einen RTW-Brand in der AAO vorzusehen ist für mich ein "overkill". Geschrieben von Alexander C. Natürlich sieht das auf dem Land anders aus..... Nur weil das Ding "da" ist alarmieren? Super Sache. s.o. Ressourcenverschwendung... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 772908 | |||
Datum | 15.09.2013 20:36 | 6614 x gelesen | |||
Ja gut wir sind eine BF, da kann schon mal einiges anders gereglt werden. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 772909 | |||
Datum | 15.09.2013 20:38 | 6554 x gelesen | |||
Wenn der RTW in der AAO vorgesehen ist und verügbar,dann soll er fahren!Ist ja ab E-stelle an und Erkundung abkömmlich. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 772910 | |||
Datum | 15.09.2013 20:43 | 6583 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander C.Wenn der RTW in der AAO vorgesehen ist und verügbar,dann soll er fahren!I 1. Wenn die AAO einen RTW vor sieht, dann hat der immer zu fahren. nicht nur wenn er verfügbar ist. d.h. ggf. muss einer von einer Nachbarwache/ Nachbarkommune dazu alarmiert werden. Denn offensichtlich war der Ersteller der AAO der Meinung, dass da unbedingt ein RTW dazu muss... 2. Das letzte, das in Stein gemeißelt ist waren die 10 gebote, die ein gewisser Herr Moses vom Berg Sinai mit gebracht hat. Sprich: man kann die auch wieder ändern wenn man (beim Blick über den Tellerrand) erkennt, dass das fachlich Unsinn ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 772911 | |||
Datum | 15.09.2013 20:44 | 6514 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander C.Natürlich sieht das auf dem Land anders aus.....Richtig. Würden auf dem Land ganze 4 Feuerwehrmännchen zu einem brennenden Haufen in Metall gefasstem Plastik fahren, wäre das Geschrei wahrscheinlich groß. Das Verständnis, dazu direkt einen RTW zu bestellen, möglicherweise aber auch ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 772912 | |||
Datum | 15.09.2013 20:46 | 6530 x gelesen | |||
Ganz klar,dann fährt nen RTW aus der Nachbarstadt. Ob sich das ändert oder nicht muss der Amtsleiter entscheiden. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 772913 | |||
Datum | 15.09.2013 20:50 | 6527 x gelesen | |||
Ich versteh dich,aber 4 Mann reichen aus um ein brennenden Haufen in Metall gefasstem Plastik zu löschen. Aber nen RTW ist dabei nie verkehrt! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 772914 | |||
Datum | 15.09.2013 21:07 | 6452 x gelesen | |||
Dann mal was vom Lande. :-) PKW-Brand ist hier ein B1 --> TSF-W und im Tagesalarm kommt noch das TSF der Nachbarwehr. Tiefgaragen haben wir hier natürlich keine... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 772915 | |||
Datum | 15.09.2013 21:10 | 6526 x gelesen | |||
Ja gut das der Unterschied zwischen Land und Stadt..... | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 772941 | |||
Datum | 16.09.2013 09:25 | 6345 x gelesen | |||
Der RTW wurde wohl einfach nur von denjenigen genannt, die selbst einen im Stall stehen haben. Bei uns fährt beim B2 auch ein RTW mit. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 772956 | |||
Datum | 16.09.2013 13:55 | 6237 x gelesen | |||
Bei uns ist ein PKW-Brand F(euer) 1 = 1 Staffel/Gruppe (HLF). Da "Kleinbrände" in der Regel von der BF erledigt werden, hat dieses HLF im Regelfall sechs RA´s und einen Notfallrucksack. Das sollte als Eigenschutz und bei Falschmeldungen erstmal reichen, bis ein nachalarmierter RTW da ist. Es kann da bei uns eher vorkommen, das bei der BF eine DL mit raus fährt, um die Gruppe zusammenzuhalten, oder bei der FF ein TLF 3000, wenn das LF nur 600l im Tank hat. Ein PKW in einer Tiefgarage wäre F2 bis F4, also Zug, oder mehr. Je nachdem, was für ein Gebäude es ist, denn wir gehen dann nicht von F-PKW, sondern von F-Gebäude aus. Ein weiteres differenziertes Einsatzstichwort bei uns wäre noch der LKW-Brand (meistens auf der Autobahn): F2 (also Zug) und zusätzlich zwei TLF3000. Gruß aus einer Stadt, die auch in NRW liegt und auch eine BF hat, Jens | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wuppertal / NRW | 772994 | |||
Datum | 16.09.2013 21:36 | 6282 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander C.wir sind eine BF, da kann schon mal einiges anders gereglt werden. Ah, Profis! Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 772998 | |||
Datum | 16.09.2013 22:33 | 6121 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian F. Sonst müßte zu jeder Ölspur ein ABC-Zug ausrücken. eil könnte ja auch was anderes sein (nicht wahr, Michael B. aus Münsingen auf der Alb).Damals war ein Gefahrgutaustritt und keine Ölspur gemeldet. Es waren aber auch deutlich mehr Einsatzkräfte als ein Gefahrgutzug gekommen. Ein Kreisfeuerwehrtag war ein Waisenknabe. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 773000 | |||
Datum | 16.09.2013 22:42 | 6099 x gelesen | |||
Hallo Manfred, Hallo Schorle, Geschrieben von Manfred K. Du kennst aber den Unterschied zwischen einem Kommandanten in BaWü und den diversen KBX in Bayern?Ja Manfred, den kenne ich. @Schorle: Zwischen 5 + 15 FW- Abteilungen, entspricht in Bayern eigenständigen Feuerwehren. Viel größer dürften in Bayern die meisten KBM - Bereiche auch nicht sein. Und ja ich weis das ein Kdt. in Ba- Wü andere Befugnisse und Aufgaben hat. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Alex8and8er 8C., Herne / NRW | 773012 | |||
Datum | 17.09.2013 10:26 | 6059 x gelesen | |||
So war das sicher nicht gemeint!Ich meinte,damit das wenn man eine BF ist und auch den Rettungsdienst macht,es einfacher ist ein RTW in die AAO mit aufzunehmen,als wenn man auf andere Organisationen angewiesen ist. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 773019 | |||
Datum | 17.09.2013 11:43 | 6096 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Jürgen M. Wird da zwischen einem PKW-Brand auf der Strasse und einem PKW-Brand in einer Tiefgarage unterschieden?Ich schätze, die wenigsten Stichwortkataloge sehen "Brennt PKW in Tiefgarage" vor, ebenso wenig wie "...in Parkhaus", "...unter Carport" oder auch "brennt braunes Stoffsofa auf Dachboden". Das ist die vom Disponenten geforderte Leistung, das passende Stichwort auszuwählen. Beim PKW in der Tiefgarage also mal mindestens einen Gebäudebrand, ggf. sowas wie "Feuer Sondergebäude" - eventuell ist die besagte Tiefgarage ohnehin als Sonderobjekt erfasst (BMA?) und kann damit eine völlig eigenständige AAO haben. In unserem Landkreis kann unterschieden werden zwischen PKW innerhalb und außerhalb des Ortsbereiches. So kannst du innerorts nur ein TSF(-W) oder LF 8 vorsehen und außerorts gleich was mit ausreichend Wasser dazuschreiben. Innerorts fahren wir nur mit einem LF 16/12, außerorts dürfte noch das TLF mit drin stehen. Die Autobahn ist als Sonderobjekt mit eigener AAO versorgt, da fahren LF, TLF, RW, ELW: Eins zum Löschen, eins zum Wasserbringen, eins zum Absichern, und eins um den ganzen Auflauf zu führen. Ein PKW in Tiefgarage sollte bitte als Gebäudebrand auflaufen, wären zwei LFs und der ELW (und dann auch ein RTW zur Eigensicherung! ;o)). Falls man das schon als "Feuer Sondergebäude" anlegen würde, zöge dies einen größeren Auftrieb mit 2-3 LZ, ELW 2 und diversen Aufsichtsdiensten nach sich. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 773022 | |||
Datum | 17.09.2013 12:58 | 5980 x gelesen | |||
Für Berlin im Freien: Brand 1 KfZ (1x LHF 1/5, 1x RTW 1/1) Innerhalb eines Gebäudes wäre es min. Brand 2 (2x LHF 1/5, 1x DLK 1/1, 1x RTW 1/1, 1x ELW 1 C 1/1), ggf. höher. Ein RTW ist hier Standard bei zu erwartenden Atemschutzeinsätzen. Der Einsatzleiter vor Ort entscheidet dann ob und wie lange der RTW benötigt wird. Mein Beitrag, meine Meinung. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 773094 | |||
Datum | 18.09.2013 00:36 | 5888 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander C.es einfacher ist ein RTW in die AAO mit aufzunehmen Nur weil es einfacher ist, ist es nicht gleichzeitig auch sinnvoller. Schliesslich habe ich: höhere Kosten des RTW, die ich u.U. nicht abrechnen kann höhere Belastung für die Kollegen des RTW den RTW ggf vermeidbar gebunden für richtige Einsätze. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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