alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Thema'Polizei ruft zum abschließen der Haustüren auf' Fluchtweg?51 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorJens8 L.8, Darmstadt / NW773591
Datum25.09.2013 10:2428266 x gelesen
"Daher ermahnte Vorholt alle Münsteraner ausdrücklich, vor allem abends die Haustüren zu verschließen."

Gelten die Haustüren in Mehrfamilienhäusern nicht als Flucht- und Rettungsweg und dürfen daher nicht verschlossen werden?


Münsteraner zeitung 23.9.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773593
Datum25.09.2013 10:5724291 x gelesen
hallo,

gibt es eigentlich Fälle bei denen Menschen wegen verschlossener Haustüren zu Schaden gekommen sind?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW773594
Datum25.09.2013 11:1923989 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Jürgen M.gibt es eigentlich Fälle bei denen Menschen wegen verschlossener Haustüren zu Schaden gekommen sind?

Keine Ahnung. Was ich aber schon öfter erlebt habe war, dass im Rettungsdienst der Erkrankte zwar um Hilfe rufen konnte, nur beim drücken des Türöffners leider dann der gewünschte Erfolg ausgeblieben ist da abgeschlossen war. Na ja dafür war dann nach betätigen des Klingeklaviers das ganze Haus wach, wenn den ein Nachbar zu Hause oder überhaupt vorhanden war.

Gruß

Dirk

Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen773595
Datum25.09.2013 11:2723881 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.gibt es eigentlich Fälle bei denen Menschen wegen verschlossener Haustüren zu Schaden gekommen sind?

Wenn Du "hilflose Person in Wohnung" mit abgeschlossener und teilweise Hochsicherheitstrakt-gesicherte Wohnungstüren (und Fenster) mit in die Fragestellung einbeziehst, dann auf jeden Fall.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 D.8, Bottrop / NRW773596
Datum25.09.2013 11:3325056 x gelesen
Hallo zusammen,

es gibt ein Urteil des Landgerichts Berlin von 1987:

Geschrieben von ---Landgericht Berlin---

Der Treppenraum ist für die Nutzer des Gebäudes der erste Rettungsweg und im Brandfall der Weg ins Freie, sofern er bestimmungsgemäß genutzt wird (z.B. keine Gegenstände abgestellt werden).
Die durch das Aufschließen der Tür entstehende Verzögerung beim Verlassen des Gebäudes (auch im Notfall) kann zugemutet werden, da jeder Wohnungsmieter / -eigentümer einen Hausschlüssel besitzt und über ausreichende Ortskenntnis verfügt.
Das Verschließen der Hauseingangstür während der Nachtstunden (22:00 06:00 Uhr) ist also zulässig. Im Übrigen vermindert eine nachts verschlossene Hauseingangstür das Risiko einer Brandstiftung und erhöht somit Ihre Sicherheit.
Aus rechtlicher Sicht ist der Vermieter / Hauseigentümer verpflichtet, seine Mieter darauf hinzuweisen, dass die Hauseingangstür in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abzuschließen ist, wenn sich Störungen durch Dritte anderweitig nicht vermeiden lassen.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.02.1987, Az. 64 S 422 / 86


Das Amtsgericht Hannover hat 2007 festgestellt, dass eine nachts abgeschlossene Haustüre kein Mietmangel ist. Der Vermieter muss aber eine Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Sicherheit und des Brandschutzes eine Abwägung durchzuführen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773597
Datum25.09.2013 11:4023930 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Daniel H.Wenn Du "hilflose Person in Wohnung" mit abgeschlossener und teilweise Hochsicherheitstrakt-gesicherte Wohnungstüren (und Fenster) mit in die Fragestellung einbeziehst, dann auf jeden Fall.

Möchte ich da jetzt nicht mit einbeziehen. Die Argumentation zu den nicht abgeschlossenen Haustüren zielt ja auf die Nachtzeit ab. Da wird ja mit dem offenen Fluchtweg argumentiert.

Also gerade nicht mit dem Argument für den freien Zugang für Rettungsdienste usw.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg773607
Datum25.09.2013 13:4124586 x gelesen
Bitte bei diesen Urteilen bedenken, dass das im Einzelfall oft noch Haustüren sind, die entweder offen oder abgeschlossen sind.

d.h. eben außen mit Klinke. Wenn diese nicht explizit abgeschlossen werden, dann sind sie nicht verschlossen, sondern bauartbedingt offen (kenne ich so aus Altbaubeständen). Dann ist ein Zugang für jedermann, der die Klinke betätigt, möglich. Da würde ich dann auch abschließen wollen, damit nicht Hinz und Kunz im haus rumlaufen. Ein Austausch der Bedienelemente und des Schlosses kann da aber schon Wunder wirken.

Bei "modernen" Haustüren spielt abgeschlossen oder nicht i.d.R. keine Rolle für den Zugang mehr, da diese, wenn die Türen geschlossen zu auch (über die Falle und die fehlende Türklinke außen) verschlossen i.S. des Urteils sind, ohne zusätzlich abgeschlossen sein zu müssen. Denn die Störung durch Dritte ist dadurch vermieden, dass die Tür zu und in der Falle ist.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773608
Datum25.09.2013 14:1323545 x gelesen
hallo,

etwas anders gefragt:

hat man schon Tote die durch Brandeinwirkung gestorben sind direkt hinter der verschlossenen Haustüre gefunden?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern773612
Datum25.09.2013 14:5523719 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Christian F.Bei "modernen" Haustüren spielt abgeschlossen oder nicht i.d.R. keine Rolle für den Zugang mehr, da diese, wenn die Türen geschlossen zu auch (über die Falle und die fehlende Türklinke außen) verschlossen i.S. des Urteils sind, ohne zusätzlich abgeschlossen sein zu müssen. Denn die Störung durch Dritte ist dadurch vermieden, dass die Tür zu und in der Falle ist.

Eine Türe, die nicht abgeschlossen ist, ist eigentlich auch nicht wirklich verschlossen.
Den zufällig vorbeilaufenden Passanten hält sie zwar ab, mehr aber auch nicht.



Am elegantesten wird das mit einem selbstveriegelnden Schloß gelöst. Fällt die Türe zu, wird der Riegel ausgelöst und die Türe versperrt. Von innen mit dem Drücker weiterhin zu öffnen, von außen mit dem Schlüssel zu öffnen.

Die teurere Variante sind dann Zugangssysteme mit Motrschloß usw.
Für die Standartanwendungen aber eigentlich bischen übers Ziel hinausgeschossen.

Bei vorhandener Haustüre würde ich den Schließzylinder durch einen Knaufzylinder tauschen.
Es kann immer abgeschlossen werden, im Notfall kann aber von innen geöffnet werden, auch wenn der Schlüssel vergessen wurde...

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773613
Datum25.09.2013 15:0423485 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thorsten S.Am elegantesten wird das mit einem selbstveriegelnden Schloß gelöst. Fällt die Türe zu, wird der Riegel ausgelöst und die Türe versperrt. Von innen mit dem Drücker weiterhin zu öffnen, von außen mit dem Schlüssel zu öffnen.

Die teurere Variante sind dann Zugangssysteme mit Motrschloß usw.
Für die Standartanwendungen aber eigentlich bischen übers Ziel hinausgeschossen.

Bei vorhandener Haustüre würde ich den Schließzylinder durch einen Knaufzylinder tauschen.
Es kann immer abgeschlossen werden, im Notfall kann aber von innen geöffnet werden, auch wenn der Schlüssel vergessen wurde...


Inzwischen würde ich diese und andere ähnliche Lösungen als Stand der Technik ansehen.

In einem Mehrfamilienhaus dürfte eine entsprechende Nachrüstung auf die Parteien aufgeteilt keine allzugroße finanzielle Belastung sein.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt773614
Datum25.09.2013 15:0523373 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.hat man schon Tote die durch Brandeinwirkung gestorben sind direkt hinter der verschlossenen Haustüre gefunden?
Was macht man denn, wenn man feststellt, dass die Tür zu ist und man nicht raus kommt? Richtig. Man sucht einen anderen Weg. Das funktioniert dann, oder eben nicht. Aber dann liegt man eher nicht an der Tür. Deswegen dürften solche Fälle mit genau der Symptomatik wohl verdammt selten sein.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg773617
Datum25.09.2013 16:1623353 x gelesen
Geschrieben von Thorsten S.Den zufällig vorbeilaufenden Passanten hält sie zwar ab, mehr aber auch nicht.

Mehr soll es auch nicht.

Der geneigte Einbrecher kann, wenn er später die Wohnungstür öffnen kann, erst recht auch die Eingangstür öffnen...



Geschrieben von Thorsten S.Fällt die Türe zu, wird der Riegel ausgelöst und die Türe versperrt. Von innen mit dem Drücker weiterhin zu öffnen, von außen mit dem Schlüssel zu öffnen.

Muss dann aber auch auf die Türsprechanlage/ den Türöffner abgestimmt sein.

Geschrieben von Thorsten S.Bei vorhandener Haustüre würde ich den Schließzylinder durch einen Knaufzylinder tauschen.

s.o. Mehrfamilienhaus mit Türöffner/ Sprechanlage.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern773618
Datum25.09.2013 16:2823201 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Mehr soll es auch nicht.

Der geneigte Einbrecher kann, wenn er später die Wohnungstür öffnen kann, erst recht auch die Eingangstür öffnen...


Das sehe ich anders. Ziel muss es sein, den Einbrecher gar nicht erst ins Haus zu lassen.
Eine Wohnungseingangstüre hat i.d.R. nichtmal ansatzweise die Widerstandskraft wie eine Haustüre.


Geschrieben von Christian F. Muss dann aber auch auf die Türsprechanlage/ den Türöffner abgestimmt sein.

Ja, da fällt dann das abschließen mit dem Knaufzylinder schonmal komplett raus.

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern773619
Datum25.09.2013 16:4023155 x gelesen
Geschrieben von Thorsten S.Ja, da fällt dann das abschließen mit dem Knaufzylinder schonmal komplett raus.
Das fällt aber auch aus, wenn man mit einem Schlüssel absperrt. Häuser, die eine tagsüber offene Haustüre haben, werden wohl kaum eine Gegensprechnanlage/Türoffner haben, da die Tür ja immer offen ist.
Wenn man absperren will und der Türöffner immer funktionieren soll, bleiben nur teure Lösungen.

Audiatur et altera pars.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 L.8, Darmstadt / NW773620
Datum25.09.2013 17:0923142 x gelesen
klassisches Beispiel:

Kellerbrand, Treppenraum verraucht, die Bewohner der oberen Stockwerke wollen sich vor eintreffen der Feuerwehr durch den verrauchten Treppenraum ins Freie bringen, vergessen in der Eile den Schlüssel...
Nachbarn im EG sind schon raus oder nicht zu Hause ect.
Jetzt müßte man durch den ganzen Rauch wieder zurück, da wirds mit luftanhalten schonmal knapp...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773622
Datum25.09.2013 18:1223179 x gelesen
hallo,

etwas anders gefragt:

hat man schon Tote die durch Brandeinwirkung gestorben sind direkt hinter der verschlossenen Haustüre gefunden?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü773624
Datum25.09.2013 19:3423012 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.gibt es eigentlich Fälle bei denen Menschen wegen verschlossener Haustüren zu Schaden gekommen sind?

In mindestens einem Falle ja, wenn auch nicht durch ein Brandereignis. Vor etwa 20,25 Jahren war ein Mann bei einem "Freund" zu Besuch in dessen Wohnung im beschaulichen Stuttgarter Vorort Botnang. Die beiden nahmen einiges an Alkohol zu sich und gerieten in einen heftigen Streit. Daruafhin verließ der Besucher die Wohnung und wollte gehen. Dummerweise war die Haustüre abgeschlossen woraufhin er zu der Wohnung zurückkehrte. Der Mieter öffnete die Wohnung nicht da der andere ja im Streit gegangen war. Daraufhin begann der Besucher vor der Tür zu randalieren und drohte diese einzuschlagen. Der Mieter öffnete daraufhin die Türe, allerdings mit einem Messer in der Hand. Der Besucher flüchtete vor dem Mieter...,...bis vor die Haustüre.....
So geschehen in dem Haus in dem mein Onkel zu diesem Zeitpunkt wohnte, seither habe ich eine "doppelte" Aversion gegen abgeschlossen Haustüren.


Gruß Andi

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen773626
Datum25.09.2013 20:1623058 x gelesen
...das Thema ist leider in der Suche nicht zu finden.

Üblicherweise steht in den Muster /LandesBauordnungen, daß eben ein Rettungsweg frei und benutzbar sein muß.
Üblicherweise wird dabei davon ausgegangen, dass auch jemand nach aussen fliehen kann, der keinen Schlüssel hat.
Wie das technisch gelöst wird, ist zweitrangig.


Was die Polizei nun genau meint und welche Begriffe sie verwendet...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg773629
Datum25.09.2013 21:4122782 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.hallo,

gibt es eigentlich Fälle bei denen Menschen wegen verschlossener Haustüren zu Schaden gekommen sind?


Gab es in Karlsruhe-Innenstadt schon vor einigen Jahren. Die BF hat dann drei Personen hinter der Haustüre eines Mehrfamilienhauses gefunden.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg773630
Datum25.09.2013 21:4422827 x gelesen
Geschrieben von Thorsten S.Bei vorhandener Haustüre würde ich den Schließzylinder durch einen Knaufzylinder tauschen.

Oder eine Tür mit einem sogenannten Freilaufzylinder, der schließt eine Tür durch Druck auf den inneren Türdrücker (oder wie das Teil heisst) auf, auch wenn sie vorher mit Schlüssel verschlossen wurde.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern773632
Datum26.09.2013 09:0322700 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
hat man schon Tote die durch Brandeinwirkung gestorben sind direkt hinter der verschlossenen Haustüre gefunden?


Vermutlich werden Betroffene nicht hinter (bzw. vor) der verschlossenen Tür "abwarten" sondern nach einer Alternative suchen...

Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773637
Datum26.09.2013 11:0922592 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Magnus H.Vermutlich werden Betroffene nicht hinter (bzw. vor) der verschlossenen Tür "abwarten" sondern nach einer Alternative suchen...
stimmt

dann sollte man in den Hinweisen zum Abschliessen der Haustüren darauf hinweisen das es technische Möglichkeiten gibt die zwei an sich widersprechende Forderungen abschliessen bzw. offenlassen doch zu vereinbaren.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY773638
Datum26.09.2013 11:2022511 x gelesen
Servus,

ist zwar etwas teurer, aber für jede Tür gibt es sog. Panikverschlüße. Wenn die Tür damit ausgerüstet ist ist, dann kann man diese auch öffnen, wenn sie verschlossen ist. Zwei Nachteile gibt´s:
Zum einen der Preis und zum anderen die Tatsache, dass die Türen dann nach außen öffnen müssen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern773642
Datum26.09.2013 12:1422610 x gelesen
Haustüre (Mehrfamilienhaus) abschließen um keine ungebetenen Besucher freien Zutritt zu gewähren und gleichzeitig Fluchtmöglichkeit aus dem Haus heraus ist doch eine Standard-Option bei Türen mit "Fluchttürenmechanismus"

Insofern bin ich etwas über das diskutierte Problem verwundert, weil es doch Lösungen gibt, die beide Anforderungen erfüllen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773644
Datum26.09.2013 12:1722615 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Volker L.Insofern bin ich etwas über das diskutierte Problem verwundert, weil es doch Lösungen gibt, die beide Anforderungen erfüllen.
ich nicht. Denk an die vielen alten Haustüren die diese sinnvolle Option nicht bieten

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 773645
Datum26.09.2013 12:2522521 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Denk an die vielen alten Haustüren die diese sinnvolle Option nicht bieten

Selbstschliesser sollten an alle Türen passen. Die "Universalschlüssel" die fest mit dem Schloss montiert sind auch. Und im Zweifelsfall kommt der Reserveschlüssel neben die Tür hinter Glas

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen773649
Datum26.09.2013 13:3922421 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Und im Zweifelsfall kommt der Reserveschlüssel neben die Tür hinter Glas

Stellt sich nur die Frage, wie lange er da bleibt. Sobald nämlich mehr als zwei oder drei Wohnungen vorhanden sind gehe ich davon aus, dass dieser Schlüssel dann recht schnell "Beine bekommt".

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW773650
Datum26.09.2013 13:4822305 x gelesen
Hallo Jürgen,
direkt zu Schaden gekommen nicht, aber, bei einem Wohnungsbrand im 1.OG mit Verrauchung des Treppenraumes sind die Bewohner des EG aus den Fenstern gesprungen.
Sie sind "ordnungsgemäß" geflüchtet - bis vor die verschlossene Haustür. In Panik dran gerüttelt, geht nicht auf --> Ab zurück in die Wohnung und durchs Fenster raus. Was allerdings passiert wäre, wenn sie ihre Wohnungstür hinter sich zugezogen hätten, möchte ich nicht wissen, einen Schlüssel hatten sie nämlich nicht dabei........!

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen773651
Datum26.09.2013 14:0022454 x gelesen
Geschrieben von Florian B.kommt der Reserveschlüssel neben die Tür hinter Glas

Diese Variante wird schon seit Jahren von den Aufsichtsbehörden nicht mehr akzeptiert.

Warum auch, es gibt genug schlauere Lösungen.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773653
Datum26.09.2013 14:3022468 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Lüder P.Diese Variante wird schon seit Jahren von den Aufsichtsbehörden nicht mehr akzeptiert.
wann können welche Aufsichtsbehörden die Ausführung der Haustüre vorgeben?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)773654
Datum26.09.2013 14:36   22814 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Lüder P.Üblicherweise steht in den Muster /LandesBauordnungen, daß eben ein Rettungsweg frei und benutzbar sein muß.
Prima! Die Stelle suchen wir schon lange! Liegt aber vielleicht auch daran, dass der geneigte Brandschützer im Gegensatz zum Feuerwehrler die Landesbauordnung nicht liest.
Zeig mir die Stelle bitte mal in einer der 16 LBOs oder in der MBO, dann machst Du mich und tausende andere Brandschützer glücklich und die Frage nach dem Verschließen der MFH-Türen würde hier nicht zum n+1. Mal gestellt werden.

Ansonsten gehe ich üblicherweise davon aus, dass im Feuerwehr-(Fach)Forum neben der einen oder anderen Politisierung und Gefühlsduselei NUR gut recherchierte, belegbare und fachlich korrekte Beiträge gepostet werden. Wie das gelöst wird, ist zweitrangig.

SCNR!

FP

(Hinweis! Der Beitrag könnte ein Quentchen Ironie enthalten!)

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern773657
Datum26.09.2013 14:5922341 x gelesen
Ein low-Budget Vorschlag

Haustür mit Schloß so ausrüsten, dass die Türe von Außen nur geöffnet werden kann (Falle zurückziehen). Also kein bewegliche Türklinke , sondern falle Zurückziehen nur über Schlüssel. Von innen kein Abschließen möglich (z.B.Halbzylinder).
Abschließen von Innen nur über Zusatzschloß (nicht abschließbar). So kann im Notfall (Flucht) immer die Türe von innen ohne schlüssel geöffnet werden

Produktbeispiel: http://www.abus.com/Objektsicherheit/Tuersicherheit/Tuer-Zusatzschloesser/7010

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen773658
Datum26.09.2013 15:0122450 x gelesen
Sagt denn diese Stelle nicht genau das aus? Oder verstehe ich das falsch?

Geschrieben von LBO Sachsen 11 Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Personen
11.1 Die Rettungswege müssen frei von Hindernissen sein. Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht
versperrt werden und müssen von innen leicht zu öffnen sein.


Edit: Das steht aber nur bei Beherbergungsstätten, zählen dazu auch Wohnhäuser?

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)773660
Datum26.09.2013 15:1022566 x gelesen
Hallo,
streiche: Geschrieben von LBO Sachsen
setze: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Sächsische Beherbergungsstättenbaurichtlinie SächsBeBauR)

Ich warte immer noch auf den Hinweis in einer LBO / MBO

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen773661
Datum26.09.2013 15:1722355 x gelesen
Ah ok, dann hab ich die falsche Verordnung erwischt:)

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern773662
Datum26.09.2013 15:2322574 x gelesen
§ 15 der Landesbauordnung Bayern gibt hierzu leider nichts her.
Die Bechaffenheit für Rettungswege ist im Bauordnungsrecht geregelt (siehe Handbuch für den BSB) jedoch nur durch GeschäftshausV, HochhausV sowie Hochhaus-Richtl.
Die Arbeitsstätten Verordnung (§4) führt formell nur aus, dass Fluchtwege und Notausgänge sowie die dorthin führenden Durchgänge und Türen nicht durch GEGENSTÄNDE versperrt werden dürfen.
Anforderungen an die Türen ergeben sich der BGI 605 (Verschlüsse für Türen in Notausgängen" und aus der ASR 10.1
Dann gibt es das Urteil, dass Schlüsselkästen für Notausgänge verboten sind. Daraus wäre Abzuleiten, dass wenn die Haustüre als Notausgang definiert ist das Abschließen verboten ist. Da es zwei Rettungswege geben muß ist der normale Zugangsweg über die Haustüre notfalls formell als Notausgang zu definieren.
Elektrische Türverriegelungssyszem sind nur zulässig wenn der EltVTR (ab 1.Mai 1999) entsprechen und diese Türen 1mal jährlich durch einen Sachverständigen überprüft wurden.

Eine schöne klare gesetzliche Bestimmung für Mehrfamilienhäuser dass das Abschließen der Haustüre verboten ist habe ich nicht gefunden...

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773663
Datum26.09.2013 15:4522434 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Volker L.Eine schöne klare gesetzliche Bestimmung für Mehrfamilienhäuser dass das Abschließen der Haustüre verboten ist habe ich nicht gefunden...
Da gibt es einfach nichts.

Die Frage ist da ob es Sinn macht wenn der Staat alles bis ins kleinste Detail regelt.

Da ist dann halt die Eigenverantwortung gefragt.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern773666
Datum26.09.2013 16:1822286 x gelesen
Franz-Peter, alter Heizer :-) Das weisst du doch das du da lange warten kannst und Aufgrund deiner Beschreibung im vorhergehenden Beitrages,verzichte ich auf die Philosphie wie das in einer anerkannten Brandschutzdienststelle gehandhabt wird :-)
Grüssle Klaus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern773667
Datum26.09.2013 16:2022411 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Da ist dann halt die Eigenverantwortung gefragt.

Nein, man geht schlicht und ergreifend davon aus das ein Bewohner seine Wohnung mit Schlüssel verlässt, sogar in Ausnahmesituationen.
Gruß

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW773669
Datum26.09.2013 16:4222252 x gelesen
Hallo Jürgen,

in unserer Kundschaft wird dies häufig in MFH mit Hausordnungen geregelt. Bei zwei WBG`s werden die Treppenhäuser auch regelmässig durch die Hausmeister begangen und evtl. Hindernisse beseitigt.

Zum Abschließen:

Sehr häufig ist in Häusern mit überwiegend älteren Bewohnern dieser tolle Hinweis zu finden, dass die Türen ab 22 Uhr abzuschließen sind. So in meiner ersten Wohnung auch... nach dem 50 % der neuen Bewohner (2 von 4) sich einfach nicht dran gehalten haben und die beiden Mieterinnen keine Lust mehr hatten, abends abzuschließen, war auch das schnell Geschichte. Oft wird über den Notfall gar nicht nach gedacht....

Gruß

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen773671
Datum26.09.2013 17:2322177 x gelesen
Erstmal geht es um den Schluessel im Glaskasten. Der wurde ja fuer Türen, Schranken, Poller, Hausanschlussraeume, Aufzugsraeume etc verwendet. D.h. es sind auch verschiedene Behoerden oder Gutachter damit beschaeftigt. Dieses konzept gibt es bei uns schon seit jahren nicht mehr bzw ist ersetzt worden. Gerade bei fluchttueren wurde immer daraufhingewiesen, dass ein suchen des Schluesselkasten in fluchtfalle nicht akzeptiert wird.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern773672
Datum26.09.2013 17:2622375 x gelesen
Schlüsselkästen bei Notausgängen werden grundsätzlich für unzulässig gehalten (laut OVG.NW Urteil vom 3.12.91 4a 1766/90; BVerwG Beschluss vom 17.6.92 B5592 OVG Münster).




..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen773722
Datum27.09.2013 23:1622068 x gelesen
...interessanterweise führt googlen genau zu dem Ergebnis, was hier früher greifbar war.

In dieser Argumentation geht man davon aus, dass Flucht möglich sein muß. Dementsprechend leitet man weiter ab, daß die letzte Tür auch irgendwie zu öffnen sein muß.

Wenn ich die Hessische Bauordnung so lese
HBO

verlangt man zB bei Rauchabschnitten in 32.3.1 Notwendige Flure sind durch nichtabschließbare Rauchabschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen.

In den Erläuterungen der Ingenieurkammer HEHBO
HE HBO

heisst es :
Nichtabschließbar bedeutet: von den sie nutzenden Personen jederzeit
ohne Hilfsmittel von innen zu öffnen.

Genau das ist ja durchaus sinnvoll. Ein Fremder, Besucher, Handwerker, Paketbote etc. sollte doch die Chance haben auch ohne Schlüssel fliehen zu können

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen773723
Datum27.09.2013 23:5122176 x gelesen
Hallo

Daraus:

Geschrieben von Lüder P.Wenn ich die Hessische Bauordnung so leseHBOverlangt man zB bei Rauchabschnitten in 32.3.1 Notwendige Flure sind durch nichtabschließbare Rauchabschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen.

folgere ich aber zumindest m.M.n. nicht unbedingt einen Rauchabschluss eines Rauchabschnitts durch eine Hauseingangstüre zur Umwelt hin.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen773749
Datum28.09.2013 14:4722002 x gelesen
Interessant wie man sich gerne am falschen Argument aufhängt...

Offensichtlich möchte man an einem Rauchabschluss niemand jämmerlich verrecken lassen. Man fordert sinnvollerweise, daß es möglich sein muß auch ohne Schlüssel durch zu kommen.

Bei einer Tür am Ende eines Fluchtwegs/Treppenraum kann man plötzlich akzeptieren, daß ein Nichtschlüsselbesitzer stirbt?

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen773751
Datum28.09.2013 15:0621956 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Interessant wie man sich gerne am falschen Argument aufhängt...

Ich wollte mich da nicht dran "aufhängen".

Geschrieben von Lüder P.Offensichtlich möchte man an einem Rauchabschluss niemand jämmerlich verrecken lassen. Man fordert sinnvollerweise, daß es möglich sein muß auch ohne Schlüssel durch zu kommen.

Das stimmt schon. Nur lässt sich damit aber leider die Haustüre nicht herausinterpretieren. Das zereisst dir jeder der Kosten sparen will.

Ganz salopp:
Es kann so interpretiert werden, dass du zwar an den Rauchabschlüssen nicht verrecken darfst aber an der Haustüre schon. Weil, gegen was soll die Haustüre als Rauchabschluss dienen?

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen773779
Datum29.09.2013 08:5822135 x gelesen
Geschrieben von Klaus S.
Nein, man geht schlicht und ergreifend davon aus das ein Bewohner seine Wohnung mit Schlüssel verlässt, sogar in Ausnahmesituationen.
Gruß


Um dem noch eins drauf zu setzen kann man ja auch einfach mal ganz provokativ in den Raum werfen, dass jede der 16 LBO's und die MBO im Paragraphen "Erster und zweiter Rettungsweg" davon ausgeht, dass für Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein müssen.

Diese Forderung ist sozusagen eine Redundanz und basiert auf der Annahme, dass bei Versagen des einen Flucht- und Rettungswegs (hier eben der erste Bauliche über die notwendige Treppe durch verschlossene Haustür) ein zweiter Flucht- und/oder Rettungsweg (direkter Ausgang ins Freie / weitere notw. Treppe / anleiterbare Stelle) vorhanden ist.

Das ganze könnte man jetzt ganz nüchtern so lesen (interpretieren), dass ausreichend Sicherheit da ist, da es ja eben zwei gesicherte Flucht- und Rettungswege gibt - sollte jmd. vor der verschlossenen Haustür ohne Schlüssel stehen, ist das dann sozusagen "persönliches Pech" (vielleicht auch politisch akzeptiertes Restrisiko) ... es gäbe ja theoretisch noch einen weiteren Rettungsweg.

Beste Grüße
Thomas

P.S. Nicht falsch verstehen, bin selbst kein Freund von verschlossenen Ausgangstüren und habe mir jahrelang einen möglichen Passus in einem Gesetz gewünscht, da immer die erste Frage bei so einer Auflage "Tür ist RW -> nicht abschließen" war, wo das denn steht und wenn es nirgends steht, zählt der GMV nicht und es kommen so Argumentationen wie oben angeführt, wo man dann zum Gegenüber noch freundlich bleiben muss ...

Alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

ach ja, nochwas ... "Wer Ironie findet, darf sie behalten" :)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern773780
Datum29.09.2013 09:3721933 x gelesen
Geschrieben von Thomas W.P.S. Nicht falsch verstehen, bin selbst kein Freund von verschlossenen Ausgangstüren und habe mir jahrelang einen möglichen Passus in einem Gesetz gewünscht, da immer die erste Frage bei so einer Auflage "Tür ist RW -> nicht abschließen" war, wo das denn steht und wenn es nirgends steht, zählt der GMV nicht und es kommen so Argumentationen wie oben angeführt, wo man dann zum Gegenüber noch freundlich bleiben muss ...



Keine Sorge,das ist eine Situation,in der bei uns der allgemeine Feuerbeschauer fast täglich kommt,da sind noch Schilder aus den 30ern angebracht,die so oder so verfahren. :-)
Gruß

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt