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Thema | 'Polizei ruft zum abschließen der Haustüren auf' Fluchtweg? | 51 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Jens8 L.8, Darmstadt / NW | 773591 | |||
Datum | 25.09.2013 10:24 | 28266 x gelesen | |||
"Daher ermahnte Vorholt alle Münsteraner ausdrücklich, vor allem abends die Haustüren zu verschließen." Gelten die Haustüren in Mehrfamilienhäusern nicht als Flucht- und Rettungsweg und dürfen daher nicht verschlossen werden? Münsteraner zeitung 23.9. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773593 | |||
Datum | 25.09.2013 10:57 | 24291 x gelesen | |||
hallo, gibt es eigentlich Fälle bei denen Menschen wegen verschlossener Haustüren zu Schaden gekommen sind? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 773594 | |||
Datum | 25.09.2013 11:19 | 23989 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jürgen M. gibt es eigentlich Fälle bei denen Menschen wegen verschlossener Haustüren zu Schaden gekommen sind? Keine Ahnung. Was ich aber schon öfter erlebt habe war, dass im Rettungsdienst der Erkrankte zwar um Hilfe rufen konnte, nur beim drücken des Türöffners leider dann der gewünschte Erfolg ausgeblieben ist da abgeschlossen war. Na ja dafür war dann nach betätigen des Klingeklaviers das ganze Haus wach, wenn den ein Nachbar zu Hause oder überhaupt vorhanden war. Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 773595 | |||
Datum | 25.09.2013 11:27 | 23881 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.gibt es eigentlich Fälle bei denen Menschen wegen verschlossener Haustüren zu Schaden gekommen sind? Wenn Du "hilflose Person in Wohnung" mit abgeschlossener und teilweise Hochsicherheitstrakt-gesicherte Wohnungstüren (und Fenster) mit in die Fragestellung einbeziehst, dann auf jeden Fall. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 D.8, Bottrop / NRW | 773596 | |||
Datum | 25.09.2013 11:33 | 25056 x gelesen | |||
Hallo zusammen, es gibt ein Urteil des Landgerichts Berlin von 1987: Geschrieben von ---Landgericht Berlin--- Der Treppenraum ist für die Nutzer des Gebäudes der erste Rettungsweg und im Brandfall der Weg ins Freie, sofern er bestimmungsgemäß genutzt wird (z.B. keine Gegenstände abgestellt werden). Das Amtsgericht Hannover hat 2007 festgestellt, dass eine nachts abgeschlossene Haustüre kein Mietmangel ist. Der Vermieter muss aber eine Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Sicherheit und des Brandschutzes eine Abwägung durchzuführen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773597 | |||
Datum | 25.09.2013 11:40 | 23930 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Daniel H. Wenn Du "hilflose Person in Wohnung" mit abgeschlossener und teilweise Hochsicherheitstrakt-gesicherte Wohnungstüren (und Fenster) mit in die Fragestellung einbeziehst, dann auf jeden Fall. Möchte ich da jetzt nicht mit einbeziehen. Die Argumentation zu den nicht abgeschlossenen Haustüren zielt ja auf die Nachtzeit ab. Da wird ja mit dem offenen Fluchtweg argumentiert. Also gerade nicht mit dem Argument für den freien Zugang für Rettungsdienste usw. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 773607 | |||
Datum | 25.09.2013 13:41 | 24586 x gelesen | |||
Bitte bei diesen Urteilen bedenken, dass das im Einzelfall oft noch Haustüren sind, die entweder offen oder abgeschlossen sind. d.h. eben außen mit Klinke. Wenn diese nicht explizit abgeschlossen werden, dann sind sie nicht verschlossen, sondern bauartbedingt offen (kenne ich so aus Altbaubeständen). Dann ist ein Zugang für jedermann, der die Klinke betätigt, möglich. Da würde ich dann auch abschließen wollen, damit nicht Hinz und Kunz im haus rumlaufen. Ein Austausch der Bedienelemente und des Schlosses kann da aber schon Wunder wirken. Bei "modernen" Haustüren spielt abgeschlossen oder nicht i.d.R. keine Rolle für den Zugang mehr, da diese, wenn die Türen geschlossen zu auch (über die Falle und die fehlende Türklinke außen) verschlossen i.S. des Urteils sind, ohne zusätzlich abgeschlossen sein zu müssen. Denn die Störung durch Dritte ist dadurch vermieden, dass die Tür zu und in der Falle ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773608 | |||
Datum | 25.09.2013 14:13 | 23545 x gelesen | |||
hallo, etwas anders gefragt: hat man schon Tote die durch Brandeinwirkung gestorben sind direkt hinter der verschlossenen Haustüre gefunden? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 773612 | |||
Datum | 25.09.2013 14:55 | 23719 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Christian F. Bei "modernen" Haustüren spielt abgeschlossen oder nicht i.d.R. keine Rolle für den Zugang mehr, da diese, wenn die Türen geschlossen zu auch (über die Falle und die fehlende Türklinke außen) verschlossen i.S. des Urteils sind, ohne zusätzlich abgeschlossen sein zu müssen. Denn die Störung durch Dritte ist dadurch vermieden, dass die Tür zu und in der Falle ist. Eine Türe, die nicht abgeschlossen ist, ist eigentlich auch nicht wirklich verschlossen. Den zufällig vorbeilaufenden Passanten hält sie zwar ab, mehr aber auch nicht. Am elegantesten wird das mit einem selbstveriegelnden Schloß gelöst. Fällt die Türe zu, wird der Riegel ausgelöst und die Türe versperrt. Von innen mit dem Drücker weiterhin zu öffnen, von außen mit dem Schlüssel zu öffnen. Die teurere Variante sind dann Zugangssysteme mit Motrschloß usw. Für die Standartanwendungen aber eigentlich bischen übers Ziel hinausgeschossen. Bei vorhandener Haustüre würde ich den Schließzylinder durch einen Knaufzylinder tauschen. Es kann immer abgeschlossen werden, im Notfall kann aber von innen geöffnet werden, auch wenn der Schlüssel vergessen wurde... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773613 | |||
Datum | 25.09.2013 15:04 | 23485 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thorsten S. Am elegantesten wird das mit einem selbstveriegelnden Schloß gelöst. Fällt die Türe zu, wird der Riegel ausgelöst und die Türe versperrt. Von innen mit dem Drücker weiterhin zu öffnen, von außen mit dem Schlüssel zu öffnen. Inzwischen würde ich diese und andere ähnliche Lösungen als Stand der Technik ansehen. In einem Mehrfamilienhaus dürfte eine entsprechende Nachrüstung auf die Parteien aufgeteilt keine allzugroße finanzielle Belastung sein. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 773614 | |||
Datum | 25.09.2013 15:05 | 23373 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.hat man schon Tote die durch Brandeinwirkung gestorben sind direkt hinter der verschlossenen Haustüre gefunden? Was macht man denn, wenn man feststellt, dass die Tür zu ist und man nicht raus kommt? Richtig. Man sucht einen anderen Weg. Das funktioniert dann, oder eben nicht. Aber dann liegt man eher nicht an der Tür. Deswegen dürften solche Fälle mit genau der Symptomatik wohl verdammt selten sein. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 773617 | |||
Datum | 25.09.2013 16:16 | 23353 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten S.Den zufällig vorbeilaufenden Passanten hält sie zwar ab, mehr aber auch nicht. Mehr soll es auch nicht. Der geneigte Einbrecher kann, wenn er später die Wohnungstür öffnen kann, erst recht auch die Eingangstür öffnen... Geschrieben von Thorsten S. Fällt die Türe zu, wird der Riegel ausgelöst und die Türe versperrt. Von innen mit dem Drücker weiterhin zu öffnen, von außen mit dem Schlüssel zu öffnen. Muss dann aber auch auf die Türsprechanlage/ den Türöffner abgestimmt sein. Geschrieben von Thorsten S. Bei vorhandener Haustüre würde ich den Schließzylinder durch einen Knaufzylinder tauschen. s.o. Mehrfamilienhaus mit Türöffner/ Sprechanlage. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 773618 | |||
Datum | 25.09.2013 16:28 | 23201 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Mehr soll es auch nicht. Das sehe ich anders. Ziel muss es sein, den Einbrecher gar nicht erst ins Haus zu lassen. Eine Wohnungseingangstüre hat i.d.R. nichtmal ansatzweise die Widerstandskraft wie eine Haustüre. Geschrieben von Christian F. Muss dann aber auch auf die Türsprechanlage/ den Türöffner abgestimmt sein. Ja, da fällt dann das abschließen mit dem Knaufzylinder schonmal komplett raus. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 773619 | |||
Datum | 25.09.2013 16:40 | 23155 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten S.Ja, da fällt dann das abschließen mit dem Knaufzylinder schonmal komplett raus. Das fällt aber auch aus, wenn man mit einem Schlüssel absperrt. Häuser, die eine tagsüber offene Haustüre haben, werden wohl kaum eine Gegensprechnanlage/Türoffner haben, da die Tür ja immer offen ist. Wenn man absperren will und der Türöffner immer funktionieren soll, bleiben nur teure Lösungen. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Jens8 L.8, Darmstadt / NW | 773620 | |||
Datum | 25.09.2013 17:09 | 23142 x gelesen | |||
klassisches Beispiel: Kellerbrand, Treppenraum verraucht, die Bewohner der oberen Stockwerke wollen sich vor eintreffen der Feuerwehr durch den verrauchten Treppenraum ins Freie bringen, vergessen in der Eile den Schlüssel... Nachbarn im EG sind schon raus oder nicht zu Hause ect. Jetzt müßte man durch den ganzen Rauch wieder zurück, da wirds mit luftanhalten schonmal knapp... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773622 | |||
Datum | 25.09.2013 18:12 | 23179 x gelesen | |||
hallo, etwas anders gefragt: hat man schon Tote die durch Brandeinwirkung gestorben sind direkt hinter der verschlossenen Haustüre gefunden? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 773624 | |||
Datum | 25.09.2013 19:34 | 23012 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. gibt es eigentlich Fälle bei denen Menschen wegen verschlossener Haustüren zu Schaden gekommen sind? In mindestens einem Falle ja, wenn auch nicht durch ein Brandereignis. Vor etwa 20,25 Jahren war ein Mann bei einem "Freund" zu Besuch in dessen Wohnung im beschaulichen Stuttgarter Vorort Botnang. Die beiden nahmen einiges an Alkohol zu sich und gerieten in einen heftigen Streit. Daruafhin verließ der Besucher die Wohnung und wollte gehen. Dummerweise war die Haustüre abgeschlossen woraufhin er zu der Wohnung zurückkehrte. Der Mieter öffnete die Wohnung nicht da der andere ja im Streit gegangen war. Daraufhin begann der Besucher vor der Tür zu randalieren und drohte diese einzuschlagen. Der Mieter öffnete daraufhin die Türe, allerdings mit einem Messer in der Hand. Der Besucher flüchtete vor dem Mieter...,...bis vor die Haustüre..... So geschehen in dem Haus in dem mein Onkel zu diesem Zeitpunkt wohnte, seither habe ich eine "doppelte" Aversion gegen abgeschlossen Haustüren. Gruß Andi | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 773626 | |||
Datum | 25.09.2013 20:16 | 23058 x gelesen | |||
...das Thema ist leider in der Suche nicht zu finden. Üblicherweise steht in den Muster /LandesBauordnungen, daß eben ein Rettungsweg frei und benutzbar sein muß. Üblicherweise wird dabei davon ausgegangen, dass auch jemand nach aussen fliehen kann, der keinen Schlüssel hat. Wie das technisch gelöst wird, ist zweitrangig. Was die Polizei nun genau meint und welche Begriffe sie verwendet... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 773629 | |||
Datum | 25.09.2013 21:41 | 22782 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.hallo, Gab es in Karlsruhe-Innenstadt schon vor einigen Jahren. Die BF hat dann drei Personen hinter der Haustüre eines Mehrfamilienhauses gefunden. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 773630 | |||
Datum | 25.09.2013 21:44 | 22827 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten S.Bei vorhandener Haustüre würde ich den Schließzylinder durch einen Knaufzylinder tauschen. Oder eine Tür mit einem sogenannten Freilaufzylinder, der schließt eine Tür durch Druck auf den inneren Türdrücker (oder wie das Teil heisst) auf, auch wenn sie vorher mit Schlüssel verschlossen wurde. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 773632 | |||
Datum | 26.09.2013 09:03 | 22700 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.
Vermutlich werden Betroffene nicht hinter (bzw. vor) der verschlossenen Tür "abwarten" sondern nach einer Alternative suchen... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773637 | |||
Datum | 26.09.2013 11:09 | 22592 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Magnus H. Vermutlich werden Betroffene nicht hinter (bzw. vor) der verschlossenen Tür "abwarten" sondern nach einer Alternative suchen... stimmt dann sollte man in den Hinweisen zum Abschliessen der Haustüren darauf hinweisen das es technische Möglichkeiten gibt die zwei an sich widersprechende Forderungen abschliessen bzw. offenlassen doch zu vereinbaren. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 773638 | |||
Datum | 26.09.2013 11:20 | 22511 x gelesen | |||
Servus, ist zwar etwas teurer, aber für jede Tür gibt es sog. Panikverschlüße. Wenn die Tür damit ausgerüstet ist ist, dann kann man diese auch öffnen, wenn sie verschlossen ist. Zwei Nachteile gibt´s: Zum einen der Preis und zum anderen die Tatsache, dass die Türen dann nach außen öffnen müssen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 773642 | |||
Datum | 26.09.2013 12:14 | 22610 x gelesen | |||
Haustüre (Mehrfamilienhaus) abschließen um keine ungebetenen Besucher freien Zutritt zu gewähren und gleichzeitig Fluchtmöglichkeit aus dem Haus heraus ist doch eine Standard-Option bei Türen mit "Fluchttürenmechanismus" Insofern bin ich etwas über das diskutierte Problem verwundert, weil es doch Lösungen gibt, die beide Anforderungen erfüllen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773644 | |||
Datum | 26.09.2013 12:17 | 22615 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker L. Insofern bin ich etwas über das diskutierte Problem verwundert, weil es doch Lösungen gibt, die beide Anforderungen erfüllen. ich nicht. Denk an die vielen alten Haustüren die diese sinnvolle Option nicht bieten MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 773645 | |||
Datum | 26.09.2013 12:25 | 22521 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Denk an die vielen alten Haustüren die diese sinnvolle Option nicht bieten Selbstschliesser sollten an alle Türen passen. Die "Universalschlüssel" die fest mit dem Schloss montiert sind auch. Und im Zweifelsfall kommt der Reserveschlüssel neben die Tür hinter Glas Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 773649 | |||
Datum | 26.09.2013 13:39 | 22421 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Und im Zweifelsfall kommt der Reserveschlüssel neben die Tür hinter Glas Stellt sich nur die Frage, wie lange er da bleibt. Sobald nämlich mehr als zwei oder drei Wohnungen vorhanden sind gehe ich davon aus, dass dieser Schlüssel dann recht schnell "Beine bekommt". [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 773650 | |||
Datum | 26.09.2013 13:48 | 22305 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, direkt zu Schaden gekommen nicht, aber, bei einem Wohnungsbrand im 1.OG mit Verrauchung des Treppenraumes sind die Bewohner des EG aus den Fenstern gesprungen. Sie sind "ordnungsgemäß" geflüchtet - bis vor die verschlossene Haustür. In Panik dran gerüttelt, geht nicht auf --> Ab zurück in die Wohnung und durchs Fenster raus. Was allerdings passiert wäre, wenn sie ihre Wohnungstür hinter sich zugezogen hätten, möchte ich nicht wissen, einen Schlüssel hatten sie nämlich nicht dabei........! Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 773651 | |||
Datum | 26.09.2013 14:00 | 22454 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.kommt der Reserveschlüssel neben die Tür hinter Glas Diese Variante wird schon seit Jahren von den Aufsichtsbehörden nicht mehr akzeptiert. Warum auch, es gibt genug schlauere Lösungen. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773653 | |||
Datum | 26.09.2013 14:30 | 22468 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Lüder P. Diese Variante wird schon seit Jahren von den Aufsichtsbehörden nicht mehr akzeptiert. wann können welche Aufsichtsbehörden die Ausführung der Haustüre vorgeben? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 773654 | |||
Datum | 26.09.2013 14:36 | 22814 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lüder P. Üblicherweise steht in den Muster /LandesBauordnungen, daß eben ein Rettungsweg frei und benutzbar sein muß. Prima! Die Stelle suchen wir schon lange! Liegt aber vielleicht auch daran, dass der geneigte Brandschützer im Gegensatz zum Feuerwehrler die Landesbauordnung nicht liest. Zeig mir die Stelle bitte mal in einer der 16 LBOs oder in der MBO, dann machst Du mich und tausende andere Brandschützer glücklich und die Frage nach dem Verschließen der MFH-Türen würde hier nicht zum n+1. Mal gestellt werden. Ansonsten gehe ich üblicherweise davon aus, dass im Feuerwehr-(Fach)Forum neben der einen oder anderen Politisierung und Gefühlsduselei NUR gut recherchierte, belegbare und fachlich korrekte Beiträge gepostet werden. Wie das gelöst wird, ist zweitrangig. SCNR! FP (Hinweis! Der Beitrag könnte ein Quentchen Ironie enthalten!) Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 773657 | |||
Datum | 26.09.2013 14:59 | 22341 x gelesen | |||
Ein low-Budget Vorschlag Haustür mit Schloß so ausrüsten, dass die Türe von Außen nur geöffnet werden kann (Falle zurückziehen). Also kein bewegliche Türklinke , sondern falle Zurückziehen nur über Schlüssel. Von innen kein Abschließen möglich (z.B.Halbzylinder). Abschließen von Innen nur über Zusatzschloß (nicht abschließbar). So kann im Notfall (Flucht) immer die Türe von innen ohne schlüssel geöffnet werden Produktbeispiel: http://www.abus.com/Objektsicherheit/Tuersicherheit/Tuer-Zusatzschloesser/7010 ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 773658 | |||
Datum | 26.09.2013 15:01 | 22450 x gelesen | |||
Sagt denn diese Stelle nicht genau das aus? Oder verstehe ich das falsch? Geschrieben von LBO Sachsen 11 Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Personen Edit: Das steht aber nur bei Beherbergungsstätten, zählen dazu auch Wohnhäuser? MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 773660 | |||
Datum | 26.09.2013 15:10 | 22566 x gelesen | |||
Hallo, streiche: setze: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Sächsische Beherbergungsstättenbaurichtlinie SächsBeBauR) Ich warte immer noch auf den Hinweis in einer LBO / MBO Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 773661 | |||
Datum | 26.09.2013 15:17 | 22355 x gelesen | |||
Ah ok, dann hab ich die falsche Verordnung erwischt:) MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 773662 | |||
Datum | 26.09.2013 15:23 | 22574 x gelesen | |||
§ 15 der Landesbauordnung Bayern gibt hierzu leider nichts her. Die Bechaffenheit für Rettungswege ist im Bauordnungsrecht geregelt (siehe Handbuch für den BSB) jedoch nur durch GeschäftshausV, HochhausV sowie Hochhaus-Richtl. Die Arbeitsstätten Verordnung (§4) führt formell nur aus, dass Fluchtwege und Notausgänge sowie die dorthin führenden Durchgänge und Türen nicht durch GEGENSTÄNDE versperrt werden dürfen. Anforderungen an die Türen ergeben sich der BGI 605 (Verschlüsse für Türen in Notausgängen" und aus der ASR 10.1 Dann gibt es das Urteil, dass Schlüsselkästen für Notausgänge verboten sind. Daraus wäre Abzuleiten, dass wenn die Haustüre als Notausgang definiert ist das Abschließen verboten ist. Da es zwei Rettungswege geben muß ist der normale Zugangsweg über die Haustüre notfalls formell als Notausgang zu definieren. Elektrische Türverriegelungssyszem sind nur zulässig wenn der EltVTR (ab 1.Mai 1999) entsprechen und diese Türen 1mal jährlich durch einen Sachverständigen überprüft wurden. Eine schöne klare gesetzliche Bestimmung für Mehrfamilienhäuser dass das Abschließen der Haustüre verboten ist habe ich nicht gefunden... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773663 | |||
Datum | 26.09.2013 15:45 | 22434 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker L. Eine schöne klare gesetzliche Bestimmung für Mehrfamilienhäuser dass das Abschließen der Haustüre verboten ist habe ich nicht gefunden... Da gibt es einfach nichts. Die Frage ist da ob es Sinn macht wenn der Staat alles bis ins kleinste Detail regelt. Da ist dann halt die Eigenverantwortung gefragt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 773666 | |||
Datum | 26.09.2013 16:18 | 22286 x gelesen | |||
Franz-Peter, alter Heizer :-) Das weisst du doch das du da lange warten kannst und Aufgrund deiner Beschreibung im vorhergehenden Beitrages,verzichte ich auf die Philosphie wie das in einer anerkannten Brandschutzdienststelle gehandhabt wird :-) Grüssle Klaus | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 773667 | |||
Datum | 26.09.2013 16:20 | 22411 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Da ist dann halt die Eigenverantwortung gefragt. Nein, man geht schlicht und ergreifend davon aus das ein Bewohner seine Wohnung mit Schlüssel verlässt, sogar in Ausnahmesituationen. Gruß | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 773669 | |||
Datum | 26.09.2013 16:42 | 22252 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, in unserer Kundschaft wird dies häufig in MFH mit Hausordnungen geregelt. Bei zwei WBG`s werden die Treppenhäuser auch regelmässig durch die Hausmeister begangen und evtl. Hindernisse beseitigt. Zum Abschließen: Sehr häufig ist in Häusern mit überwiegend älteren Bewohnern dieser tolle Hinweis zu finden, dass die Türen ab 22 Uhr abzuschließen sind. So in meiner ersten Wohnung auch... nach dem 50 % der neuen Bewohner (2 von 4) sich einfach nicht dran gehalten haben und die beiden Mieterinnen keine Lust mehr hatten, abends abzuschließen, war auch das schnell Geschichte. Oft wird über den Notfall gar nicht nach gedacht.... Gruß | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 773671 | |||
Datum | 26.09.2013 17:23 | 22177 x gelesen | |||
Erstmal geht es um den Schluessel im Glaskasten. Der wurde ja fuer Türen, Schranken, Poller, Hausanschlussraeume, Aufzugsraeume etc verwendet. D.h. es sind auch verschiedene Behoerden oder Gutachter damit beschaeftigt. Dieses konzept gibt es bei uns schon seit jahren nicht mehr bzw ist ersetzt worden. Gerade bei fluchttueren wurde immer daraufhingewiesen, dass ein suchen des Schluesselkasten in fluchtfalle nicht akzeptiert wird. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 773672 | |||
Datum | 26.09.2013 17:26 | 22375 x gelesen | |||
Schlüsselkästen bei Notausgängen werden grundsätzlich für unzulässig gehalten (laut OVG.NW Urteil vom 3.12.91 4a 1766/90; BVerwG Beschluss vom 17.6.92 B5592 OVG Münster). ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 773722 | |||
Datum | 27.09.2013 23:16 | 22068 x gelesen | |||
...interessanterweise führt googlen genau zu dem Ergebnis, was hier früher greifbar war. In dieser Argumentation geht man davon aus, dass Flucht möglich sein muß. Dementsprechend leitet man weiter ab, daß die letzte Tür auch irgendwie zu öffnen sein muß. Wenn ich die Hessische Bauordnung so lese HBO verlangt man zB bei Rauchabschnitten in 32.3.1 Notwendige Flure sind durch nichtabschließbare Rauchabschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen. In den Erläuterungen der Ingenieurkammer HEHBO HE HBO heisst es : Nichtabschließbar bedeutet: von den sie nutzenden Personen jederzeit ohne Hilfsmittel von innen zu öffnen. Genau das ist ja durchaus sinnvoll. Ein Fremder, Besucher, Handwerker, Paketbote etc. sollte doch die Chance haben auch ohne Schlüssel fliehen zu können Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 773723 | |||
Datum | 27.09.2013 23:51 | 22176 x gelesen | |||
Hallo Daraus: Geschrieben von Lüder P. Wenn ich die Hessische Bauordnung so leseHBOverlangt man zB bei Rauchabschnitten in 32.3.1 Notwendige Flure sind durch nichtabschließbare Rauchabschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen. folgere ich aber zumindest m.M.n. nicht unbedingt einen Rauchabschluss eines Rauchabschnitts durch eine Hauseingangstüre zur Umwelt hin. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 773749 | |||
Datum | 28.09.2013 14:47 | 22002 x gelesen | |||
Interessant wie man sich gerne am falschen Argument aufhängt... Offensichtlich möchte man an einem Rauchabschluss niemand jämmerlich verrecken lassen. Man fordert sinnvollerweise, daß es möglich sein muß auch ohne Schlüssel durch zu kommen. Bei einer Tür am Ende eines Fluchtwegs/Treppenraum kann man plötzlich akzeptieren, daß ein Nichtschlüsselbesitzer stirbt? Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 773751 | |||
Datum | 28.09.2013 15:06 | 21956 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.Interessant wie man sich gerne am falschen Argument aufhängt... Ich wollte mich da nicht dran "aufhängen". Geschrieben von Lüder P. Offensichtlich möchte man an einem Rauchabschluss niemand jämmerlich verrecken lassen. Man fordert sinnvollerweise, daß es möglich sein muß auch ohne Schlüssel durch zu kommen. Das stimmt schon. Nur lässt sich damit aber leider die Haustüre nicht herausinterpretieren. Das zereisst dir jeder der Kosten sparen will. Ganz salopp: Es kann so interpretiert werden, dass du zwar an den Rauchabschlüssen nicht verrecken darfst aber an der Haustüre schon. Weil, gegen was soll die Haustüre als Rauchabschluss dienen? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 773779 | |||
Datum | 29.09.2013 08:58 | 22135 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus S.Nein, man geht schlicht und ergreifend davon aus das ein Bewohner seine Wohnung mit Schlüssel verlässt, sogar in Ausnahmesituationen. Um dem noch eins drauf zu setzen kann man ja auch einfach mal ganz provokativ in den Raum werfen, dass jede der 16 LBO's und die MBO im Paragraphen "Erster und zweiter Rettungsweg" davon ausgeht, dass für Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein müssen. Diese Forderung ist sozusagen eine Redundanz und basiert auf der Annahme, dass bei Versagen des einen Flucht- und Rettungswegs (hier eben der erste Bauliche über die notwendige Treppe durch verschlossene Haustür) ein zweiter Flucht- und/oder Rettungsweg (direkter Ausgang ins Freie / weitere notw. Treppe / anleiterbare Stelle) vorhanden ist. Das ganze könnte man jetzt ganz nüchtern so lesen (interpretieren), dass ausreichend Sicherheit da ist, da es ja eben zwei gesicherte Flucht- und Rettungswege gibt - sollte jmd. vor der verschlossenen Haustür ohne Schlüssel stehen, ist das dann sozusagen "persönliches Pech" (vielleicht auch politisch akzeptiertes Restrisiko) ... es gäbe ja theoretisch noch einen weiteren Rettungsweg. Beste Grüße Thomas P.S. Nicht falsch verstehen, bin selbst kein Freund von verschlossenen Ausgangstüren und habe mir jahrelang einen möglichen Passus in einem Gesetz gewünscht, da immer die erste Frage bei so einer Auflage "Tür ist RW -> nicht abschließen" war, wo das denn steht und wenn es nirgends steht, zählt der GMV nicht und es kommen so Argumentationen wie oben angeführt, wo man dann zum Gegenüber noch freundlich bleiben muss ... Alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... ach ja, nochwas ... "Wer Ironie findet, darf sie behalten" :) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 773780 | |||
Datum | 29.09.2013 09:37 | 21933 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.P.S. Nicht falsch verstehen, bin selbst kein Freund von verschlossenen Ausgangstüren und habe mir jahrelang einen möglichen Passus in einem Gesetz gewünscht, da immer die erste Frage bei so einer Auflage "Tür ist RW -> nicht abschließen" war, wo das denn steht und wenn es nirgends steht, zählt der GMV nicht und es kommen so Argumentationen wie oben angeführt, wo man dann zum Gegenüber noch freundlich bleiben muss ... Keine Sorge,das ist eine Situation,in der bei uns der allgemeine Feuerbeschauer fast täglich kommt,da sind noch Schilder aus den 30ern angebracht,die so oder so verfahren. :-) Gruß | |||||
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