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ThemaEinsatzkleidung72 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • Bahn frei für die UVV Feuerwehren
  • Sicher im Einsatz (UK NRW)
  • FwDV 1 (ab Seite 8 geht es um PSA)
  •  
    AutorKlau8s F8., Malchow / Mecklenburg774171
    Datum05.10.2013 18:2427748 x gelesen
    Soviel zum Thema UVV. Hier ist ja niemand richtig gekleidet

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    AutorKlau8s F8., Malchow / Mecklenburg774172
    Datum05.10.2013 18:2423287 x gelesen

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    AutorKlau8s F8., Malchow / Mecklenburg774173
    Datum05.10.2013 18:2523134 x gelesen
    Einsatzkleidung bei VKU

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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg774175
    Datum05.10.2013 19:1122191 x gelesen
    Hallo Klaus,
    wenns mal wieder schnell gehen soll.
    Gruß
    Jürgen

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774177
    Datum05.10.2013 19:5822104 x gelesen
    Okay, Jeanshose und braune Stoffhose mit normalen Schuhen geht gar nicht, zumindest nicht an vorderster Front und wen man mit dem Feuerwehrauto mit anrückt.
    Bei der orangen Warnschutzhose könnte man ein Auge zudrücken.

    Obwohl ich selber schonmal in einer ähnlichen Situation war, ein VKU mit auslaufenden Betriebsstoffen, ich kam zufällig vorbei und der einsatzleitende Gruppenführer (KBM)(kannte mich aus gemeinsamen Ausbildungen) bat mich mit zu helfen, da nur 4 Kameraden vor Ort waren.
    Ich zog mir eine auf dem LF befindliche Feuerwehrjacke an und Handschuh und fegte das Ölbindemittel ein.
    Ich hatte nur normale Schuhe an und Jeans. Die Jacke zog ich mir über, da es schon blöd aussah mit Sakko und Warnweste zu fegen.

    Könnte man sich jetzt streiten, einerseits kann der EL vor Ort jeden über 18 Jährigen tauglichen Bürger zur mithilfe verpflichten, dann hat dieser ohne Einsatzkleidung trotzdem vollen Versicherungsschutz.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774183
    Datum05.10.2013 22:1421230 x gelesen
    Ist mit Sicherheit nicht so ganz Optimal. Gibt es Infos über die näheren Gründe? Wie schlechte Tagesverfügbarkeit, keine Mittel für Bekleidung o.ä. ?
    Seit ich in unserer Tageszeitung den AT-Trupp mit Jeans, Lederblouson und Tangotretern gesehen habe, tut meinen Augen in der Beziehung sowieso nichts mehr weh.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774184
    Datum05.10.2013 22:1521472 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W. fegte das Ölbindemittel
    Die einzig richtige Bekleidung für Ölspuren ist Gelb/Orange, so wie es die Straßenmeistereien halt tragen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774185
    Datum05.10.2013 22:2321579 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Die einzig richtige Bekleidung für Ölspuren ist Gelb/Orange, so wie es die Straßenmeistereien halt tragen.

    in dem Fall war die Gefährdung durch den fliessenden Strassenverkehr ausgeschlossen, die Strasse war voll gesperrt.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774187
    Datum05.10.2013 22:3321477 x gelesen
    Umso besser. Dann hat Straßenmeisterei ja auch genug Platz.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW774206
    Datum06.10.2013 12:0421253 x gelesen
    Hallo,

    ich vermute hier einen schludrigen und somit unqualifizierten Gruppenführer, dessen Sorglosigkeit sich auf die Gruppe übertragen hat.

    Gruß,
    F.-G.

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774227
    Datum06.10.2013 15:1921806 x gelesen
    ...innerhalb der Ortslage sind zumindest im Lkr. Nordhausen die Gemeinden für die Strassenreinigung nach VKU verantwortlich, ausserhalb die Strassenmeisterei.
    Ausserdem hat es sich damals um ein VKU gehandelt mit auslaufenden Betriebsstoffen und nicht um eine Ölspur.

    Als leitendes Mitglied in einer Wehr habe ich eine zweite Einsatzgarnitur komplett im meinen privaten Fahrzeug, da ich auch manchmal vom Arbeitsort oder aus der Umgebung aus her anrücke.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen774246
    Datum06.10.2013 17:55   20746 x gelesen
    Tach!

    Ja, wieder mal voll daneben!
    Kann mir mal einer erklären warum ich beim Absperren und Abstreuen einen Helm benötige? Oder Handschuhe? (muss ich meiner Gefährtin jetzt auch welche kaufen wenn sie den Hof fegt? - vlt. könnten mir da die Kameraden aus den Regionen mit "Kehrwoche" rechts- und versicherungsgemäße Beratung gewähren-) Und was ist so gefährlich etwas ÖlEx zu verstauben und mit einer roten Kelle in der Hand in der Botanik rumzustehen in Halbschuhen und Jeans?
    Wenn man was beningeln will, dann bitte das keine Warnwesten getragen werden, die sind nämlich um Welten sichtbarer als die Reflexestreifung (die m.E. auch nur aus Sicht der Unfallversicherer ausreichend ist).

    *Dicker Hals aus - Ironie an*

    Und den Unfallzeugen, die den Mann aus dem Fahrzeug gerettet haben (schlimmstenfalls hatten die Turnschuhe und Jogginganzug an!) sollte gerichtlich verboten werden jemals in diesem Leben wieder jemand ohne Splitterschutzweste, Taucherbrille, Schnittschutzstiefel und Hitzeschutzhandschuhe aus einem Fahrzeug zu befreien!

    *Ironie aus*

    Gruß Jan
    (der natürlich auch Leute kennt, die sich ein Feuerwehrmann-Kostüm anziehen müssen, damit sie wenigstens was von einem FA(SB) haben!)

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


    ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774254
    Datum06.10.2013 18:1420603 x gelesen
    ...na weil, wenn du nicht deine komplette Einsatzkleidung im Einsatz trägst du nicht als Feuerwehrmann erkannt wirst ;)
    und das einheitliche Erscheinungsbild getrübt wird und das Ansehen deiner Feuerwehr in der Öffentlichkeit Schaden nimmt ;)

    Wenn demnächst von oben her bestmmt wird zur THL rote Feuerwehrhosen und Rote Feuerwehrjacken mit Hupf, und THL Helme zu tragen und nur zum Brandeinsatz dunkel Hupf Bekleidung und Feuerwehrhelme zu Brandbekämpfung dann müssen wir das wohl. Sonst bekommt man statt einen Dankeschön und Lob des Ehrentamtes eine Strafanzeige.

    Sicherlich sollte jede Einsatzkraft genug Zeit haben vorm ausrücken seine Einsatzkleidung anzuziehen, aber im besagten Einsatzfall, wer sagt uns ob sie überhaut mit dem Feuerwehrfahrzeug mitgefahren sind. Vieleicht lag der Einsatzort zwischen Wohnort und Gerätehaus und sie kamen gar nicht zum GH.
    Dann hat er halt seine Feuerwehrjacke aus seinem PKw genommen und angezogen um Erstmassnahmen durchzuführen und letztendlich mit seinen Kameraden dann weiterzuarbeiten. Sein Pech war, dass die Presse Bilder veröffentlicht hat.

    Mit den Normen und Vorschriften machen wir Ehrenamtlichen unserer Tätigkeit immer schwerer, jedes Jahr kommt was neues dazu was da oben erfunden wird, z.T. entscheiden das Leute die noch nie Feuerwehrtätigkeiten ausgeführt haben.

    Ich finde optisch sieht es blöd aus so mit halber Einsatzuniform, Schutztechnisch bezweifle ich warum die Jeanshose nicht auch eine gewisse Schutzwirkung haben soll. Und wenn sich der Herr sich mit seinen Strassenschuh vorsieht das er nichts auf die Füsse bekommt, dann ist das okay.

    Als Ersthelfer habe ich auch keine Schutzkleidung, höchstens eine Warnweste und Erste Hilfe Handschuh.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorKlau8s F8., Malchow / Mecklenburg774257
    Datum06.10.2013 18:3820242 x gelesen
    Ganz ehrlich, sowas geht garnicht. Auch wenn es "nur" eine Ölspur Beseitigung ist. Was ist wenn der Folgeeinsatz Brand kommt? Geht es dann so weiter?
    Egal ob TH oder Brand, Einsatzkleidung ist ein muss...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg774266
    Datum06.10.2013 19:2220439 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Dominic W.Mit den Normen und Vorschriften machen wir Ehrenamtlichen unserer Tätigkeit immer schwerer, jedes Jahr kommt was neues dazu was da oben erfunden wird, z.T. entscheiden das Leute die noch nie Feuerwehrtätigkeiten ausgeführt haben.
    das trifft aber auf keinen Fall auf die Unfallverhütungsvorschriften zu. Und dazu gehört die Pflicht vollständige persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

    Und da gehören Halbschuhe und Jeans nicht dazu ...

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen774268
    Datum06.10.2013 19:2620324 x gelesen
    Ich kann mirs nicht verkneifen:
    Wo steht das?

    Gruß Jan

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774270
    Datum06.10.2013 19:2820247 x gelesen
    PDF

    ich glaub hier ;)

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen774273
    Datum06.10.2013 19:4120322 x gelesen
    ... da steht das der Unternehmer PSA zu stellen hat!
    In Parg. 30 GUV-V A1 steht das der Angestellte die gestellte Ausrüstung BESTIMMUNGSGEMÄß zu nutzen hat. Also z.B. Helm wenn die Wahrscheinlichkeit hoch genug und das daraus resultierende Verletzungsrisiko groß genug ist das dir Was auf den Kopf fällt. ;-)
    Das Tragen von PSA hat immer angepasst an die Gefährdungen zu geschehen, bzw. wenn PSA sogar kontraproduktiv sein könnte eben zu unterbleiben.

    Also da stehts schon mal nicht ...! ;-)

    Gruß Jan

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


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    ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY774277
    Datum06.10.2013 20:1619982 x gelesen
    Servus,

    aber wenn ich als Unternehmer (Feuerwehrkommandant) in die Gefährdungsbeurteilung reinschreibe, dass der FM(SB) die gesamte von mir (Gemeinde) gestellte PSA tragen muss, was ist dann?
    Da kann dann das Forum hier "rumtoben" wie es will, aber mich stört´s und die FM(SB) machen nur, was sie tun müssen. ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774278
    Datum06.10.2013 20:2020070 x gelesen
    ...und schon wieder einer mit vorbildlicher PSA

    ...warum ignorieren die alle die Gesetze und Vorschriften, dass gibt noch mal eine Katastrophe

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774279
    Datum06.10.2013 20:2419987 x gelesen
    und wenn wir schonmal dabei sind ein top ausgerüsteter AGT Träger

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774281
    Datum06.10.2013 20:3319907 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.aber wenn ich als Unternehmer (Feuerwehrkommandant) in die Gefährdungsbeurteilung reinschreibe, dass der FM(SB) die gesamte von mir (Gemeinde) gestellte PSA tragen muss, was ist dann?

    Fragt sich ob das dann über dem "Risikoangepassten" der GUV V-C 53 steht...
    Und ob der Kommandant dann seiner Fürsorgepflicht in jedem Fall nachkommt.

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY774284
    Datum06.10.2013 20:4619888 x gelesen
    Servus,

    uns ist es im Laufe meiner aktiven Dienstzeit auf zahlreichen Dienstveranstaltungen von der Kreisbrandinspektion fast schon eingebläut worden, bei der Absucherung von Einsatzstellen oder generell bei Arbeiten auf der Straße die komplette PSA zu tragen, und das schließt den Helm mit ein. Mir ist auch bewußt, dass die Polizei auch keinen Helm trägt, aber wenn ich alles und jedes hinterfrage, dann haben wir irgendwann ein Problem. Und zwar müssen wir dann vor jedem Einsatz "auskarteln", was wir jetzt machen. Und bevor ich einen Stuhlkreis veranstalte, ziehe ich halt ein Trumm mehr an. Und wenn´s eine Feuerwehr in einem anderen Bundesland anders handhabt, habe ich aber kein Problem damit. ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774285
    Datum06.10.2013 20:5319734 x gelesen
    Solange es alle FA demütigst dulden solls mir egal sein...;-)

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774287
    Datum06.10.2013 21:0919941 x gelesen
    Ich glaub, das mit Kandern war ein Spezial gelagerter Sonderfall.
    Dem Kameraden hat die eigene Hütte gebrannt inkl. der Schutzkleidung.
    Selbst wenn er gewollt hätte, er hätte wohl gar nicht gekonnt.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774288
    Datum06.10.2013 21:1419939 x gelesen
    der Geschrieben von Volker C.Spezial gelagerter Sonderfall hätte den Kameraden aber bei einer Verpuffung oder bei heissem Wasserdampf, schon gar nicht gegen offene Flammen geschützt.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774290
    Datum06.10.2013 21:32   19798 x gelesen
    Richtig.
    Aber: zeig mir den Kameraden, dessen eigenes Gerätehaus brennt und der Tatenlos mit den Händen in den Taschen daneben steht und Lapaloma pfeift und er es brennen lässt.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP774319
    Datum07.10.2013 00:1019867 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W.hätte den Kameraden aber bei einer Verpuffung oder bei heissem Wasserdampf, schon gar nicht gegen offene Flammen geschützt.Ach, echt?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen774321
    Datum07.10.2013 06:3519767 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W.hätte den Kameraden aber bei einer Verpuffung oder bei heissem Wasserdampf, schon gar nicht gegen offene Flammen geschützt.

    Er hätte natürlich auch UVV konform die Luft anhalten können, durch die Flammen schreiten können. Rennen soll er ja nicht, sich im Gerätehaus bei der dort herrschenden Kaminzimmerromantik ankleiden können , weil draußen könnte er ja umgefahren werden, wenn er die Warnkleidung erst dort anlegt. Dann wieder langsam hinausgehen und das Atemschutzgerät anlegen können. Aber wenn er eh schon mal drin ist hätte er ja auch noch mit einem der brennenden Fahrzeuge raus fahren können.

    *Vorsicht könnte Spuren von Ironie enthalten*

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen774330
    Datum07.10.2013 09:2719636 x gelesen
    Geht ja vielleicht auch gar nicht abschließend darum ne körperliche Verletzung zu verhindern. PSA schützt auch z.B. unsere private Kleidung. Erlebe ich hier oft genug, wie dann gesagt wird, meine neue Jeans ist bei Einsatz xy mit Öl verschmiert worden. Muss nicht sein wenn im Feuerwehrhaus ne einlagige Überhose für 30 zur Verfügung steht, oder?
    Darüber sollten wir auch nachdenken.

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen774331
    Datum07.10.2013 09:3519759 x gelesen
    Mit Ironie kann jeder gut leben! Nur wo ist die zuvor gezeigt Ironie, wenn dann doch was passiert ist? Dann gibt slange Gesichter und alle, glaub mir, alle schreien nach der PSA.

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen774334
    Datum07.10.2013 10:4819579 x gelesen
    Geschrieben von Dirk G.Mit Ironie kann jeder gut leben! Nur wo ist die zuvor gezeigt Ironie, wenn dann doch was passiert ist? Dann gibt slange Gesichter und alle, glaub mir, alle schreien nach der PSA.

    Nur zur Info derjenige löscht da sein eigenes Gerätehaus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774335
    Datum07.10.2013 11:0919518 x gelesen
    ...das spielt im Schadensfall für die UVV keine Rolle, außerdem waren genug umliegende Feuerwehren alarmiert und vor Ort.

    Jeden Hausbesitzer der in sein brennendes Haus will um noch was rauszuholen würde man mit Gewalt davon abhalten.

    Sicherlich würde ich auch ein C Rohr halten um von außen auf das Feuer meines Geräthauses zu spritzen, aber ich würde mir über meine Freizeitkleidung kein Atemschutzgerät aufsetzen. Schon gar nicht mit kurzer Hose.

    Bei ein VKU regen wir uns auf wenn da wer mit Jeanshose ölbindemittel ausbringt und fegt, wo ich finde die Jeanshose aber ausreichende Schutzfunktion hat aber bei Feuer wollen wir es dulden das er mit Freizeitklamotten unter ATG ein Feuer bekämpft. Nur weil sein eigenes Gerätehaus brennt.

    Ich find die Schutzfunktion der PSA bei einem Brand ist wichtiger als bei einer einfachen Tätigkeit bei der Abarbeitung des VKU's.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen774336
    Datum07.10.2013 11:3919448 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W.Jeden Hausbesitzer der in sein brennendes Haus will um noch was rauszuholen würde man mit Gewalt davon abhalten.

    Und eben das ist der Punkt. Wir dürfen für uns nicht in Anspruch nehmen, was wir jedem Betroffenen nicht zugestehen würden. Emotionale Bindung zum Einsatz sehe ich hier auch, aber dennoch hätte es anders sein müssen.

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    AutorDomi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen774338
    Datum07.10.2013 11:4319453 x gelesen
    Geschrieben von Dirk G.Und eben das ist der Punkt. Wir dürfen für uns nicht in Anspruch nehmen, was wir jedem Betroffenen nicht zugestehen würden. Emotionale Bindung zum Einsatz sehe ich hier auch, aber dennoch hätte es anders sein müssen.

    stimme ich dir voll zu, wen wir beim VKU keine Ausnahme von der PSA dulden, dürfen wir es beim Brandeinsatz auch nicht, selbst wenn es das eigene Feuerwehrhaus ist.

    Mit kameradschaftlichen Gruß

    Dominic Wenkel

    FFw Nohra VG Hainleite

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg774344
    Datum07.10.2013 13:50   19732 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit L.Nur zur Info derjenige löscht da sein eigenes Gerätehaus

    Ich habe kein eigenes Gerätehaus. Das ist das Gerätehaus der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Wenn es abbrennt, dann muss die Gemeinde eben ein neues bauen...
    Das ist also nicht mal vergleichbar mit dem Privatmann, der gerade Haus und Hof verliert.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP774345
    Datum07.10.2013 14:02   19610 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Ich habe kein eigenes Gerätehaus. Das ist das Gerätehaus der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Wenn es abbrennt, dann muss die Gemeinde eben ein neues bauen...
    Das ist also nicht mal vergleichbar mit dem Privatmann, der gerade Haus und Hof verliert.
    Da du allerdings (nicht wertend gemeint) auch wiederum nicht vergleichbar mit einem (größeren?) Anteil der Feuerwehrangehörigen Deutschlands bist, ist das einfach Quatsch. Die emotionale Bindung ist bei vielen Einsatzkräften da, in dieses Gebäude sind Motivation und Anstrengung geflossen, vielleicht Eigenleistung, damit sind Erinnerungen und Erwartungen verknüpft. Das sind nicht die Roboter die denken "baut die Gemeinde eben ein neues", das sind Menschen, die im Übrigen auch eine Daseinsberechtigung im System Feuerwehr haben.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP774347
    Datum07.10.2013 14:2419273 x gelesen
    Geschrieben von Dominic W.Jeden Hausbesitzer der in sein brennendes Haus will um noch was rauszuholen würde man mit Gewalt davon abhalten.Wenn er in einen entsprechend gefährdeten Bereich will, ja. Wenn er in einen sicheren Raum will (z.B. Jacke holen, irgendwelche Papiere, Telefonnummern), wieso sollte ich ihn aufhalten (begleiten/kontrollieren/betreuen ja, aufhalten nein)?

    Und der Kamerad auf dem einen Bild dieser seltsammen "Einen hab ich noch!"-Sammlung hier steht draußen, Verpuffung/Wasserdampf/offene Flammen sind da nicht zu sehen, oder?. Das er einen Schutz gegen Atemgifte trägt, die in gewissem Rahmen auch für bzw. über die Haut negativ sind, ist ein Fehler, sofern diese Gifte in entsprechender Konzentration vorliegen. Andererseits ist das reine Tragen des PA der "Fehler", da überzogen, denn er macht nichts anderes wie du es selbst machen würdest:
    Geschrieben von Dominic W.Sicherlich würde ich auch ein C Rohr halten um von außen auf das Feuer meines Geräthauses zu spritzen,

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen774349
    Datum07.10.2013 14:3219392 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Ich habe kein eigenes Gerätehaus. Das ist das Gerätehaus der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Wenn es abbrennt, dann muss die Gemeinde eben ein neues bauen...

    Wenn das Gerätehaus der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr abbrennt, dann kann die Gemeinde ein neues Gerätehaus bauen. Sie kann ein gleich großes oder ein kleineres Gerätehaus bauen. Und sie kann auch kein neues Gerätehaus bauen.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW774350
    Datum07.10.2013 14:4619546 x gelesen
    Moin,

    kann mir jemand die negative Bewertung erklären?

    Gruß

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg774351
    Datum07.10.2013 14:4819375 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Martin D.kann mir jemand die negative Bewertung erklären?
    die ergibt sich aus den unterschiedlichen Sichtweisen.

    Der Eine sieht den Feuerwehrdienst so an der Andere sieht das anders.

    Daraus ergibt sich das es User gibt die der Aussage von CFi nicht zustimmen.

    Das bedeutet aber nicht das er da alleine steht. Die Beführworter haben halt bis jetzt seinem Beitrag (noch) nicht zugestimmt.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg774352
    Datum07.10.2013 14:51   19512 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Und sie kann auch kein neues Gerätehaus bauen.

    Und das ist dann auch nicht mein Problem als FM (SB) sondern Problem der Gemeinde, des Gemeinderates, der Stadtverwaltung, des Bürgermeisters oder wem auch immer. Ich "arbeite" da nur ehrenamtlich. Dann habe ich ggf. mehr Freizeit, da die Aufgabe ja offensichtlich von anderen Wehren wahr genommen werden kann. Ich denke, wir sollten unser Tun nicht immer so verbissen sehen. Es müssen nicht unbedingt "wir" als Person tun, es muss nur getan werden. Wenn "wir" als Person dafür erforderlich sind, dann stehen wir dazu bereit, wenn dem nicht mehr so ist, dann sollten wir deshalb nicht in Agonie ausbrechen. Ich weiß, dass es Menschen gibt, deren Leben überwiegend aus Feuerwehr besteht und die sich da jede Menge Selbstbestätigung holen (ganz zufällig findet man die auch gerne in Psychogrammen von Brandstiftern aus den eigenen Reihen wieder). Aber unterm Strich kann man diese Thematik mein (Feuerwehr)Haus, mein (Feuerwehr)Auto, mein (Feuerwehr)Boot doch deutlich entspannt sehen. Es wird doch sonst immer so gerne gesagt "wir machen das immer noch freiwillig", wenn es z.B. um zeitliche Belastungen für den Ausbildungsdienst oder die rechtliche Verantwortung einzelner Personen geht. Da kann man dieses doch auch mal auf die Grundsatzfragen anwenden...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW774353
    Datum07.10.2013 14:5319485 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    die Frage war eher ironisch gemeint.

    Ich gehe mal davon aus, dass in dem überwiegenden Teil der Feuerwehren die GH gedanklich schon als "MEins" in den Reihen der aktiven gesehen werden. Das ist sicherlich auch Seitens der Kommunen auch nicht ungewollt.

    Dennoch sollte man sich letztlich überlegen, was man wie in diesen Räumen veranstaltet, umbaut usw.

    Siehe den Einwurf vom Kameraden Wolf im Zusammenhang mit den Umbauten an den Fahrzeugen.

    Im Rahmen des Abriss "unseres" alten Gerätehauses wurde mir teilweise schon an der ein oder anderen Stelle.... anders.

    Nicht jeder der ein Kabel verlegt, weiß, was er da tut.

    Gruß

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen774356
    Datum07.10.2013 15:4719369 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Nicht jeder der ein Kabel verlegt, weiß, was er da tut.


    Trotzdem gibt es auch in den Reihen der Feuerwehr Handwerker, die wissen was sie tun und fachmännisch arbeiten...

    Es hört sich in den letzten Tagen immer so an, als wären bei Feuerwehrs immer nur Pfuscher am Werk, die irgendwie irgendwas ein-/umbauen ohne auch nur den geringsten Schimmer zu haben, was sie da tun.

    Die Antwort an Christian S. in einem anderen Thread (nämlich schlichtweg keine), spricht auch Bände.
    Schaut euch doch um. Ausführung durch Fachfirma heißt nicht automatisch Ausführung mit Fachkompetenz! Und dass man die Firma nach einem Schaden belangen kann ist auch nicht unbedingt gesagt....
    Da hat die öffentliche Hand wohl auch schon mehr als genug Erfahrung damit....

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY774359
    Datum07.10.2013 16:2019195 x gelesen
    Servus Christian,

    jetzt muss ich aber auch mal eine Lanze für die Fachfirmen brechen.
    Wenn du einen Auftrag an eine Fachfirma vergibst, dann hast du nach BGB oder VOB Anspruch auf Gewährleistung. Diese kann bei versteckten oder vorsätzlichen Mängeln bis zu 30 Jahren dauern.
    Wenn du aber in Eigenleistung was machst, dann machst du nichts anderes als ein "Schwarzarbeiter". Einzig den Fiskus stört eine solche Tätigkeit nicht. Das ist aber auch den Kommunen oft nicht bewußt oder sie ignorieren es aus Kurzsichtigkeit.
    Sollte eine Firma irgendwas falsch montiert haben und daraus ein Schaden entstehen, dann kann ich die Firma in Regress nehmen. Wen nehme ich (die Gemeinde) in Regress, wenn der "gepfuscht" hat? Nach aktueller Rechtssprechung des BGH gibt´s bei Schwarzarbeit keinen Anspruch auf Schadenersatz. ;-)

    P.S.: Ich bin Handwerksmeister und muss da etwas aufs Handwerk und die entsprechenden Fachfirmen schauen, egal welches Gewerk.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen774363
    Datum07.10.2013 16:4519076 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Sollte eine Firma irgendwas falsch montiert haben und daraus ein Schaden entstehen, dann kann ich die Firma in Regress nehmen.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe - und ich lasse mich da gerne belehren - ist aber die Haftungssumme begrenzt. Wird nicht gerade grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, so begrenzt sich die Haftungssumme auf das Auftragsvolumen. Nun die Frage: Wenn nun wirklich ein größerer Schaden entsteht (ins Forum schaffen es ja eigentlich nur Mio-Schäden), was bringt es dann, wenn eine verursachende Firma in Höhe ihres Auftragswertes haftet?

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen774365
    Datum07.10.2013 16:4819224 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.aber wenn ich als Unternehmer (Feuerwehrkommandant) in die Gefährdungsbeurteilung reinschreibe, dass der FM(SB) die gesamte von mir (Gemeinde) gestellte PSA tragen muss, was ist dann?
    Dann kommts drauf an wie deine Indianer drauf sind, ich könnt mir vorstellen das du es nicht lustig finden würdest die 8 Regenjacken zu entsorgen, die deine Indianer über ihre dicke Hupf gezogen haben, unter denen sie noch die leichten THL-Jacken tragen, ... auch Schnittschutzhosen sind nicht billig ;-)
    Mal davon ab das ein FM(SB) zumindest hier bewegungsunfähig ist wenn er seine GESAMTE dienstl gelieferte pers. Schutzausrüstung anlegt :-)

    Wahrscheinlich kanns aber auch sein das du (wenns gut läuft) gesagt bekommst :"Meld dich wenn deine Krankheit vorbei ist, vlt. spielen wir dann wieder mit ..."

    Ich bin sicher nicht der Meinung das vorher ein Stuhlkreis gebildet wird, aber wenn ein GF bissel was im Kopf hat, sollte es kein Problem sein, eine der Situation angepasste PSA zu befehlen. Das Problem ist doch vielmehr, das sich das viele GF aufgrund "keine Ahnung/Entscheidungsfaulheit", "du bist nicht Versichert wenn ...", "das machen wir schon immer so", "mich stört das Gerödel als GF nicht ..", "sonst sieht keiner das wir FW sind..", "die Stützpunktwehr hat (wegen einem genau so fähigen GF/ZF/UF) auch ... an/auf .." oder auch mangelndem Problembewustsein genau das veranstalten was dem AS eigentlich entgegenläuft ....


    Gruß Jan

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


    ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP774366
    Datum07.10.2013 16:5319059 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Wenn du einen Auftrag an eine Fachfirma vergibst, dann hast du nach BGB oder VOB Anspruch auf Gewährleistung. Wenn es die Firma (oder einen greifbaren Rechtsnachfolger) noch gibt.
    Der solide, jahrzehntelang und ordentlich geführte örtliche Handwerksbetrieb ist leider nicht unbedingt der Regelfall bei öffentlichen Aufträgen, zumindest nicht bei denen, wo es größere Probleme gibt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen774367
    Datum07.10.2013 17:07   19576 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Dirk G. PSA schützt auch z.B. unsere private Kleidung.Ein Aspekt, m.E. aber zumindest in meinem Dunstkreis kein Problem.

    Geschrieben von Dirk G.... meine neue Jeans ist bei Einsatz xy mit Öl verschmiert worden.Muss nicht sein wenn im Feuerwehrhaus ne einlagige Überhose für 30 zur Verfügung steht, oder? Du, das ist Ansichtssache .. ;-)
    Wenn der Kamerad ne neue Jeans rausschinden will, ist es beim nächsten Mal kein Ölfleck, sondern ein Riss in der Jeans, der dann ja wohl auch in deiner 30Euronen-Überhose drinn ist und den du noch extra trägst ...

    Weil, wenn ich so einen Spieß umdrehen will, würdest du nach 12h z.B. Hochwassereinsatz ganz allein da stehen:
    Stand nach 4h -> Die dienstl. gelieferten Stiefel sind nass, die dienstl. gelieferte Hose nass, die dienstl. gelieferte Jacke ist nass ...
    Stand nach weiteren 4h --> die dienstl. gelieferten dicken Klamotten und Gummistiefel sind nass ...
    Stand nach noch mal weiteren 4h --> die Kostüme, die die Kleiderkammer noch so zusammengezaubert hat ... sind nass!

    "...CHEEEEF! Ich geh nach Hause, hab keine Klamotten mehr!"
    "Und was ist mit den Bergstiefeln und den Arbeitsklamotten mit denen du ins GH gekommen bist ..?"
    "Neeeee, stell dir mal vor da kommt ein Ölfleck dran ... uuund Tschüß!"

    ;-)

    Gruß Jan

    ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


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    AutorJuli8an 8P., Oberschöllenbach / Bayern774369
    Datum07.10.2013 17:3019394 x gelesen
    Naja das einzig einheitliche ist bei diesem Einsatz das keiner seine Originale FW-Hose angezogen hat :-(

    Leider ist aber auch in vielen Feuerwehren nicht bekannt dass für ein Teil der Hupf-Jacken keine Warnwestenbefreiung hat. Auch unsere FW ist davon betroffen und deswegen gibts beim Einsatz im Verkehrsraum jetzt immer eine Warnweste zum (mit)-anziehen. Und natürlich die Überhose;-)

    Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP774372
    Datum07.10.2013 22:0119391 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.
    Ich habe kein eigenes Gerätehaus. Das ist das Gerätehaus der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr.

    Ich auch nicht. Da wir aber unserer Gerätehaus selber ausgebaut haben( heute, 13 Jahre Später würde ich dem Stadtrat auch fragen ob es ihm gutgeht) .
    Aber aufgrund der Eigenleistung (Die Stunden auf meinem AZ-Konto wär toll) hänge ich an dem Kasten. Und ich verwende auch die begriffe mein und unserer .

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen774375
    Datum07.10.2013 23:1219131 x gelesen
    Hallo Anton,

    Geschrieben von Anton K.jetzt muss ich aber auch mal eine Lanze für die Fachfirmen brechen.
    Wenn du einen Auftrag an eine Fachfirma vergibst, dann hast du nach BGB oder VOB Anspruch auf Gewährleistung. Diese kann bei versteckten oder vorsätzlichen Mängeln bis zu 30 Jahren dauern.


    Wenn es die Firma bis dahin auch noch gibt...

    Aber davon ab, klar, es gibt mehr als genügend (die Mehrzahl!? Ich weiß es nicht...) kompetente Fachfirmen.
    Genauso muss man aber auch durchaus Feuerwehren zugesethen, dass diese genauso kompetente Fachleute in den eigenen Reihen haben, die entsprechend tätig werden (können).

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen774395
    Datum08.10.2013 11:4418984 x gelesen
    Geschrieben von Jan K.Wenn der Kamerad ne neue Jeans rausschinden will, ist es beim nächsten Mal kein Ölfleck, sondern ein Riss in der Jeans, der dann ja wohl auch in deiner 30Euronen-Überhose drinn ist und den du noch extra trägst ...


    Von nem Voratz rede ich da ja gar nicht ;-)
    Das geht ganz schnell das da ein Fleck drin ist und das kann man schlichtweg verhindern.

    Geschrieben von Jan K.Weil, wenn ich so einen Spieß umdrehen will, würdest du nach 12h z.B. Hochwassereinsatz ganz allein da stehen:
    Stand nach 4h -> Die dienstl. gelieferten Stiefel sind nass, die dienstl. gelieferte Hose nass, die dienstl. gelieferte Jacke ist nass ...
    Stand nach weiteren 4h --> die dienstl. gelieferten dicken Klamotten und Gummistiefel sind nass ...
    Stand nach noch mal weiteren 4h --> die Kostüme, die die Kleiderkammer noch so zusammengezaubert hat ... sind nass!

    "...CHEEEEF! Ich geh nach Hause, hab keine Klamotten mehr!"
    "Und was ist mit den Bergstiefeln und den Arbeitsklamotten mit denen du ins GH gekommen bist ..?"
    "Neeeee, stell dir mal vor da kommt ein Ölfleck dran ... uuund Tschüß!"


    Das zieht nicht. Denn dann weitere vier Stunden später wäre auch die private oder Berufskleidung nass und ich steh eben nach 16h alleine da. Bei einem Hochwassereinsatz muss ich mir dann schon was überlegen wegen PSA, ist ja auch ne Sonderlage und nicht alltäglich.

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW774403
    Datum08.10.2013 14:3318843 x gelesen
    Hallo Christian,

    das bestreite ich doch auch nicht, dass es sehr gute HAndwerker innerhalb der Wehren gibt. Nichts desto trotz ist die Haftungsfrage durchaus eine legitime Frage.

    Folgendes Beispiel:

    Der Kamerad Müller ist selbstständiger Elektrotechnikermeister und in der Feuerwehr sehr engagiert. Nun wird er von seinem Zugführer gebeten, im Schulungsraum doch die Beleuchtung zu wechseln. Das Geld für die Montage hat man nach dem Kauf der neuen, schönen LED - Strahlern nicht mehr. Kamerad Müller liegt viel an seiner Wehr und schwubbel die Wupp baut er mit der Kameraden Meier die als Gesellin in seinem Betrieb arbeitet mal flux beim Dienst die Leuchten in die Decke.

    Warum auch immer kommt es sechs Wochen später zum Brand weil eine der Leuchten nicht richtig angeschlossen ist.

    Was meinst du, wen die Gemeinde aber mal so richtig durch die Mangel ziehen wird?

    In so fern: Ich helfe in meinem Berufszweig gerne und mache das, was ich für vertretbar halte. Sollten die Herrschaften mehr wollen, dann ist denen meine Firmenanschrift durchaus bekannt. Und das schlimme bei Handwerkern ist ja, dass sie für Geld käuflich sind.....

    Gruß

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen774407
    Datum08.10.2013 15:2918912 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Martin D.Der Kamerad Müller ist selbstständiger Elektrotechnikermeister und in der Feuerwehr sehr engagiert. Nun wird er von seinem Zugführer gebeten, im Schulungsraum doch die Beleuchtung zu wechseln. Das Geld für die Montage hat man nach dem Kauf der neuen, schönen LED - Strahlern nicht mehr. Kamerad Müller liegt viel an seiner Wehr und schwubbel die Wupp baut er mit der Kameraden Meier die als Gesellin in seinem Betrieb arbeitet mal flux beim Dienst die Leuchten in die Decke.

    Warum auch immer kommt es sechs Wochen später zum Brand weil eine der Leuchten nicht richtig angeschlossen ist.Was meinst du, wen die Gemeinde aber mal so richtig durch die Mangel ziehen wird?


    ... ich vermag haftungsrechtlich keinen Unterschied zum angestellten oder beamteten Gerätewart/Hausmeister/Gemeindehandwerker (mit entsprechender Fachausbildung) zu erkennen. Zumal zumindest in Hessen das HBKG hinsichtlich Haftung der Feuerwehrangehörigen auf das Beamtenrecht verweist (d.h. Haftung i.d.R. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit).

    Gruß
    Gerhard

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW774409
    Datum08.10.2013 15:3519020 x gelesen
    Hallo Gerhard,

    in vielen öffentlichen Gebäuden bei uns, dürfen Hausmeister (Auch wenn sie ausgebildete Fachkräfte sind!) zwar z.B. Leuchtmittel wechseln, aber keine Leuchte oder Verstopfungen mit den üblichen Haushaltsmitteln versuchen zu lösen, die Rohrreinigung mit mechanischem Geräte nicht.

    Ich vermute schon, dass da u.a. Haftungsfragen eine Grundlage der Entscheidung sind. Wenn die Feuerwehr X einen Schirrmeister als solchen beschäftigt, wird das Haftungsmässig geklärt sein. Wenn der normale Beamte Müller die Bremsbeläge am HLF falsch gewechselt hat, kann (Und ich bin mir ziemlich sicher) das ein nicht kleines Problem werden.

    Gruß

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen774416
    Datum08.10.2013 16:5119059 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Martin D.Wenn der normale Beamte Müller die Bremsbeläge am HLF falsch gewechselt hat, kann (Und ich bin mir ziemlich sicher) das ein nicht kleines Problem werden.

    ... wenn der "normale Beamte Müller" das von seiner Ausbildung her gelernt hat sollte das grundsätzlich nicht schief laufen - und wenn doch hat das haftungsrechtlich nur Konsequenzen wenn eben mindestens grobe Fahrlässigkeit vorlag.

    Ich gehe auch davon aus, dass meine (hauptamtlichen und ehrenamtlichen) Gerätewarte die Instandsetzungsmaßnahmen, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung (oder bei Lehrgängen) gelernt haben eigenständig und - sofern zeitlich/fachlich/werkzeugmäßig machbar - selbsttätig beheben. Sonst könnte man sich ja die Leute sparen ...

    Geschrieben von Martin D.in vielen öffentlichen Gebäuden bei uns, dürfen Hausmeister (Auch wenn sie ausgebildete Fachkräfte sind!) zwar z.B. Leuchtmittel wechseln, aber keine Leuchte oder Verstopfungen mit den üblichen Haushaltsmitteln versuchen zu lösen, die Rohrreinigung mit mechanischem Geräte nicht.

    ...das liegt aber vielfach daran, dass die Gebäude nur angemietet sind oder verwaltungsmäßig bzw. rechtlich ausgelagert sind und somit für Besagtes einfach Andere (ggf. auch der Behörde Zugehörige) zuständig sind.

    Gruß
    Gerhard

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW774418
    Datum08.10.2013 17:0018701 x gelesen
    Hallo Gerhard,

    Geschrieben von Gerhard B.
    Ich gehe auch davon aus, dass meine (hauptamtlichen und ehrenamtlichen) Gerätewarte die Instandsetzungsmaßnahmen, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung (oder bei Lehrgängen) gelernt haben eigenständig und - sofern zeitlich/fachlich/werkzeugmäßig machbar - selbsttätig beheben. Sonst könnte man sich ja die Leute sparen ...


    Eher die Lehrgänge sind hier entscheidend.... wobei ein abgeschlossener Lehrgang sicherlich nicht die Garantie ist, dass jemand etwas kann und das die, die keinen Lehrgang besucht haben, das nicht können. Aber das ist ein anderes Thema.

    Wäre ich Gerätewart mit entsprechendem Lehrgang würde ich mir grundsätzlich vieles zutrauen. Sicherlich auch ein größerer Umbau an einem Fahrzeug. Letztendlich würde ich diesen als Ehrenamtlicher nicht durchführen.

    Gruß

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen774423
    Datum08.10.2013 19:3818663 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Wäre ich Gerätewart mit entsprechendem Lehrgang würde ich mir grundsätzlich vieles zutrauen. Sicherlich auch ein größerer Umbau an einem Fahrzeug. Letztendlich würde ich diesen als Ehrenamtlicher nicht durchführen.


    Und damit das Ende vieler Dinge...

    Beispiel Atemschutzwerkstatt: Hier komplett ehrenamtlich besetzt. Verantwortung: verdammt hoch. Würdest du als ehrenamtlich nicht machen!?

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen774425
    Datum08.10.2013 19:4018600 x gelesen
    Geschrieben von Martin D.Ich helfe in meinem Berufszweig gerne und mache das, was ich für vertretbar halte.

    Sorry, wenn ich das jetzt so deutlich sage, ist auch nicht persönlich gemeint:

    Wenn sich ein Elektriker nicht zutraut bzw. es nicht für vertretbar hält eine Lampe anzuklemmen, sollte er sich einen anderen Beruf suchen...

    Meine ganz persönliche Meinung nur zum von dir genannten Beispiel....

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW774428
    Datum08.10.2013 20:4318555 x gelesen
    Sorry, wenn ich es noch mal deutlicher schreibe:

    Es geht nicht darum, dass sie es nicht wollen oder können.

    Sie dürfen es seitens Ihres Arbeitgebers einfach nicht. Und das hat teilw. auch durchaus gute Gründe.

    Gruß

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW774429
    Datum08.10.2013 20:4818783 x gelesen
    Christian,

    natürlich kann der Ehrenamtler alles das in der ASW tun, für das er ausgebildet wurde. Aber auch da gibt es Tätigkeiten an den Geräten die nur nach entsprechenden Schulungen BEIM! Hersteller durchgeführt werden dürfen oder ins Werk müssen.

    Um auf das Fahrzeug zurück zu kommen:

    Ich habe kein Problem damit, eine Ladehalterung eienr Leuchte zu wechseln, wenn diese ähnliche Leistungsdaten wie der Vorgänger hat.

    Ich sehe es aber schon als Problematisch an, an der elektrischen Anlage des Fahrzeuges rumzuschrauben und zusätzliche Ladehalterungen, Beleuchtungen usw. einzubauen.

    Aber jedem das Seine...

    Gruß

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    AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen774646
    Datum11.10.2013 08:4718726 x gelesen
    Ich hab mich in den letzten Tagen mal damit beschäftigt, was denn richtige und falsche Schutzkleidung sind. Und hab da ein paar interessante Quellen gefunden. Wenn ich mich recht erinnere gilt bei der UVV, dass man sich an die FwDVen zu halten hat. Demnach besteht immer Helmpflicht:

    Geschrieben von FwDV 1, Seite 82.1 Mindestschutzausrüstung
    1. Feuerwehrschutzanzug
    2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
    3. Feuerwehrschutzhandschuhe
    4. Feuerwehrschutzschuhwerk
    Hervorhebungen durch mich

    Als besonders hilfreiche Quelle kann ich jedem nur diese Broschüre der UK NRW empfehlen. Hier ist sehr gut erklärte, was man in welcher Situation tragen sollte. Es gibt auch ab Seite 24 ein Kapitel zum Thema "Warnkleidung".

    Wenn man sich nicht sicher ist, kann man auch jederzeit bei seiner (F)UK nachfragen, wie man es dort sieht. Ich hab bisher immer schnell sehr hilfreiche Antworten erhalten :-)

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY774649
    Datum11.10.2013 09:2918559 x gelesen
    Servus,

    wenn du dir hier aber die verschiedenen Antworten durchliest, wird jeder, der bei bestimmten Einsätzen einen Helm anzieht, als "Depp" angeschaut. Und wenn man sich gegen die Vorgaben der FwDV verhält, dann ist man der "geborene" Feuerwehrler.

    Was für Wertigkeit in der Feuerwehr hat noch ml eine FwDV?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg774653
    Datum11.10.2013 09:5318802 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Wenn man sich nicht sicher ist, kann man auch jederzeit bei seiner (F)UK nachfragen, wie man es dort sieht. Ich hab bisher immer schnell sehr hilfreiche Antworten erhalten :-)


    Die einzige Kompetente Antwort lautet: Machen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und entscheiden Sie dann danach.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8W., Pentenried / Bayern774654
    Datum11.10.2013 09:5718446 x gelesen
    Das mag in ~90% der Fälle ja richtig sein. Trotzdem sollte man ab und zu den von Helm geschützen Bereich nicht nur als Helmständer benutzen.
    Es gibt zum Bespiel ergänzende PSA bei denen der Feuerwehrhelm kontraproduktiv ist. (Automatische Rettungswesten bei arbeiten auf oder am Wasser, Sägehelm,..)
    Auch sehe ich es nicht wirklich ein, beim Übungsdienst Orts- und Objektkunde díe knitterfreie Kopfbedeckung nur aufzusetzen, weil man ja sonst nicht versichert ist.

    Christian

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    AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen774655
    Datum11.10.2013 09:5818701 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.wenn du dir hier aber die verschiedenen Antworten durchliest, wird jeder, der bei bestimmten Einsätzen einen Helm anzieht, als "Depp" angeschaut. Und wenn man sich gegen die Vorgaben der FwDV verhält, dann ist man der "geborene" Feuerwehrler.Genau deshalb habe ich das so hervorgehoben ;-) Ich war, bis ich das in der FwDV gelesen habe, auch der Meinung, dass man den Helm nur tragen muss, wenn man ihn auch wahrscheinlich braucht.

    Aber mir ist eben aufgefallen, dass in der UK NRW-Broschüre auch ein interessanter Satz steht:Feuerwehr-Schutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehr-Schutzhandschuhe und Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk gehören zur Mindestausrüstung, die jedem/jeder Feuerwehrangehörigen zur Verfügung gestellt werden mussDa steht nur, dass ich alles das haben muss, aber nichts von tragen.

    Aber ist grade wieder § 7 SGB VII (2) eingefallen:Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.Was wiederum heißt, selbst wenn ich nur in Boxershorts die Ölspur wegkehre und mir den Fuß umknicke bin ich über die (F)UK versichert.

    Geschrieben von Anton K.Was für Wertigkeit in der Feuerwehr hat noch ml eine FwDV?Weiß ich grade nicht, kannst du mir das erläutern?

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen774656
    Datum11.10.2013 09:5918472 x gelesen
    Geschrieben von Christian W.Auch sehe ich es nicht wirklich ein, beim Übungsdienst Orts- und Objektkunde díe knitterfreie Kopfbedeckung nur aufzusetzen, weil man ja sonst nicht versichert ist.Ja, stimmt. Mir ist grade klar geworden, dass ich diese Mindestausrüstung besitzen, aber nicht tragen muss.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY774658
    Datum11.10.2013 10:1118613 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Christian R.Was wiederum heißt, selbst wenn ich nur in Boxershorts die Ölspur wegkehre und mir den Fuß umknicke bin ich über die (F)UK versichert.

    das wurde ja schon öfter hier im Forum diskutiert. Versichert bist du immer. Da kannst du auch barfuß durch zerbrochene Glasscheiben marschieren. Probleme kann´s dann mal geben, wenn du grob fahrlässig oder gar vorsätzlich das gemacht hast. Dann kann dich die Verischerung in Regress nehmen.

    Geschrieben von Christian R.Weiß ich grade nicht, kannst du mir das erläutern?

    Mit der Wertigkeit meine ich die Wichtigkeit. Wurde hier auch schon öfter diskutiert und bezieht sich auf die "Rangfolge" der Vorschriften, die ein FM(SB) einhalten muss. Und hier steht die FwDV mindestens so hoch da wie der oft zitierte "GMV". ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen774663
    Datum11.10.2013 11:2518675 x gelesen
    Geschrieben von Klaus F.Was ist wenn der Folgeeinsatz Brand kommt? Geht es dann so weiter?

    Wenn dieser Fall eintritt (bei unserer Einsatzstatistik mit 80 pro Jahr habe ich da mal eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1x in ca. 50 Jahren ausgerechnet), dann mache ich das, was ich (als AGT) bei Brandeinsätzen immer mache:
    Zum Gerätehaus fahren, Feuerschutzkleidung anziehen, Fahrzeug besetzen, ausrücken...

    Gruß
    Alex

    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern774672
    Datum11.10.2013 13:1618626 x gelesen
    Hallo Klaus

    Geschrieben von Klaus F.Egal ob TH oder Brand, Einsatzkleidung ist ein muss...

    Es gehört zur Aufgabe eines Gruppenführers, zu verannlassen, dass die Schutzausrüstung der Einsatzkräfte an die vorhandenen Gefahren angepasst wird und den Erfolg der Maßnahme natürlich auch zu überprüfen.
    Ergibt sich aus den UVV und der Fürsorgepflicht eines Führungsdienstgrades.
    Und das, meiner Meinung nach, sowohl in positiver (also Erhöhung der Schutzstufe) als auch negative (also Herabsetzung der Schutzstufe) Richtung, wenn es die äusseren Umstände (z.B. Witterung) so vorgeben oder als vertretbar erscheinen lassen ode es vielleicht sogar gebieten.

    Feuerwehreinsätze in nur teilweiser Schutzkleidung abzuarbeiten unterliegt also aus meiner Sicht einer Einzelfallentscheidung des zuständigen Führungsdienstgrades.


    Geschrieben von Klaus F.Was ist wenn der Folgeeinsatz Brand kommt?

    Wahrscheinlichkeit?
    Egal. Bei uns wird auch im Sommer, wenn wir nur einen Kleineinsatz haben, der im leichten Saufanzug abgearbeitet werden kann, die persönliche Schutzausrüstung auf dem Fahrzeug mitgenommen, und damit kann man sich im Falle eines Falles noch "nachrüsten" sobald dies erforderlich werden würde.
    einfache Geschichte und funktioniert deshalb, weil jeder die Notwendigkeit einsieht ohne dass man diese ewige Schwarz-Weiß-Malerei durchziehen müsste.

    mkg

    WErner

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 774674
    Datum11.10.2013 13:1818443 x gelesen
    Geschrieben von Klaus F.Was ist wenn der Folgeeinsatz Brand kommt? Geht es dann so weiter?

    Und wenn die Einsatzhose im Fahrzeug lag?

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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