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ThemaDachkennzeichnung war: satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins?30 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • FW-Forum: Luftkennung
  • FW-Forum: Dachbeschriftung
  •  
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 774452
    Datum09.10.2013 06:0611651 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. Ob da dann die Finanzierung von Kfz-Kennzeichen darunterfallen?

    In dem Zusammenhang:

    Wurden eigentlich auch die Dachbeschriftungen geändert? Wer hat das bezahlt?

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg774518
    Datum09.10.2013 22:028409 x gelesen
    Mir stellen sich gerade 2 Fragen:

    - Wo steht, dass FW-Fahrzeuge ne Dachbeschriftung haben müssen?
    - Wenn Dachbeschriftung, warum das KFZ-Kennzeichen und nicht der Funkrufname?

    Gruß Patrick

    Das war meine Meinung

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern774521
    Datum09.10.2013 22:368487 x gelesen
    Geschrieben von Patrick W.Wenn Dachbeschriftung, warum das KFZ-Kennzeichen und nicht der Funkrufname?

    Weil dafür meistens die Dachfläche nicht ausreichen dürfte.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorHinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen774522
    Datum09.10.2013 23:248107 x gelesen
    Geschrieben von Patrick W.- Wenn Dachbeschriftung, warum das KFZ-Kennzeichen und nicht der Funkrufname?

    Weil man sonst mancherorts das Dach regelmäßig umbeschriften müsste, wenn die Karre innerhalb der Gemeinde den Standort (und damit den Funkrufnamen) wechselt. Das Kennzeichen ändert sich normalerweise nur beim Verkauf des Fahrzeugs.

    MfG Hinnerk

    MEINE Meinung, nicht die anderer Leute.

    Viele Leute kaufen mit dem Geld, das sie nicht haben,
    Dinge, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren,
    die sie nicht ausstehen können.
    (Passt auch zur Feuerwehr)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt774523
    Datum09.10.2013 23:417971 x gelesen
    Geschrieben von Patrick W.Wo steht, dass FW-Fahrzeuge ne Dachbeschriftung haben müssen?
    In den Fahrzeugnormen. Wo nach Norm beschafft wird, haben das die Fahrzeuge ich glaube seit 2007 oder so.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen774525
    Datum10.10.2013 00:227802 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Patrick W.- Wo steht, dass FW-Fahrzeuge ne Dachbeschriftung haben müssen?Das "dass" müsste DIN EN 1846 (Teil 3?) sein, das "wie" wäre dann DIN 14035. Alternativ die Lehren aus jahrzehntelanger schlechter Erfahrung, wenn sie fehlten. Ich meine, schon in einem Bericht über die Waldbrände 1975 in Niedersachsen gelesen zu haben, dass Hubschrauber die Fahrzeuge im Wald nicht lotsen konnten, weil sie sie nicht ansprechen/unterscheiden konnten. Okay, Funk hatten manche damals auch noch nicht...



    Geschrieben von Patrick W.- Wenn Dachbeschriftung, warum das KFZ-Kennzeichen und nicht der Funkrufname?Weil das (durch eine andere Stelle konsequent überwacht) definitiv eineindeutig ist und dennoch kurz genug, dass es aufs Dach passt. Abkürzungen sind da Murks, weil höchstens in der eigenen Gegend noch interpretierbar. "Albstadt" is noch nicht arg lang, aber je nach Auto fängst du da schon mit "Albst" oder sowas an, es muss ja noch was dahinter.
    Kürzer als Kfz-Kennzeichen dürfte nicht machbar sein.

    Gruß
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg774526
    Datum10.10.2013 01:337819 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian W.Das "dass" müsste DIN EN 1846 (Teil 3?) sein,DIN ist aber nach meinem Verständnis immer noch einen Empfehlung und kein Gesetz.

    Geschrieben von Sebastian W.Alternativ die Lehren aus jahrzehntelanger schlechter Erfahrung, wenn sie fehlten. Ich meine, schon in einem Bericht über die Waldbrände 1975 in Niedersachsen gelesen zu haben, dass Hubschrauber die Fahrzeuge im Wald nicht lotsen konnten
    Wir hatten das auch mal, auf unserem Kat-Schutz LF steht noch das CB-Kennzeichen obwohl er schon seit Jahren in SPN registriert ist. Da wir aber schon seit >10 Jahren im Einsatz keinen Flieger mehr gesehen habe, bei reichlich Waldbränden, ist es nicht so einfach zu vermitteln das wir so was brauchen. Aber wie auch Andreas H. sagt, wenn eine weile nichts passiert wird man nachlässig, und jetzt haben wir die CH 53 auch in der Nähe.

    Geschrieben von Sebastian W.Weil das (durch eine andere Stelle konsequent überwacht) definitiv eineindeutig ist und dennoch kurz genug, dass es aufs Dach passt.Also bei uns solte das kein Problem sein, weil ob SPN-FF xxxx oder SPN 7/23/1 macht nicht wirklich einen Unterschied ist aber von den örtlichen Regelungen abhängig.

    Gruß Ralf

    Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

    Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

    Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 774527
    Datum10.10.2013 06:097704 x gelesen
    Geschrieben von Ralf H.DIN ist aber nach meinem Verständnis immer noch einen Empfehlung und kein Gesetz.

    Norm = Stand der Technik. Und die Verwaltungsbehörde könnte die Idee haben nur Feuerwehrfahrzeuge zuzulassen die den Stand der Technik haben.

    Geschrieben von Ralf H.Da wir aber schon seit >10 Jahren im Einsatz keinen Flieger mehr gesehen habe, bei reichlich Waldbränden, ist es nicht so einfach zu vermitteln das wir so was brauchen.

    Lustige Geschichte, wirklich passiert. Pass auf:

    Dieses Jahr hatte die saarländische Feuerwehr ihren ersten KatS Einsatz seit Jahrzehnten. So schnell kanns gehen.

    Oder aus dem Alltag: Du hast einen 08/15 Waldbrand, einer deiner Kameraden bricht sich das Bein und der RTH will das richtige aus 20 Fahrzeugen ansprechen..

    Geschrieben von Ralf H.weil ob SPN-FF xxxx oder SPN 7/23/1

    Auch hier folgende, tatsächlich passierte Anekdote:

    Das Saarland bekam LF KatS. Zunächst wurden denen 42er Rufnamen zugewiesen weil da irgendwas mit LF 10 war. Nach einem halben Jahr kam von ganz oben die Order das der 44er Rufname zuverwenden ist...

    Und spätestens wenn irgendwer im Ministerium ein ähnliches Leiden bekommt wie sein Kollege in NRW und Ihr OPTA als Rufnamen habt ist es rum :-)

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg774530
    Datum10.10.2013 08:147627 x gelesen
    Ich antworte jetzt einfach mal auf meinen eigenen Beitrag.

    Wenn das gerade im Kat-Schutz so ein Thema ist in Sachen Führbarkeit aus der Luft, warum wird dass dann nicht zumindest bei den Kat-Schutz-Fahrzeugen auch vom Bund entsprechend eingeordert?
    Ich habe bis jetzt auf dem Dach unseres LF-KatS noch keine Zahlen und Buchstaben entdecken können.

    Gruß Patrick

    Das war meine Meinung

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 774533
    Datum10.10.2013 08:317529 x gelesen
    Link

    mh.. Um 0:53 sieht man dass das THW auch keine Dachkennzeichnung hat.

    Dubios.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz774535
    Datum10.10.2013 08:467778 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Linus D.In den Fahrzeugnormen. Wo nach Norm beschafft wird, haben das die Fahrzeuge ich glaube seit 2007 oder so.

    Ich kenn jetzt keine Norm, wo das drinsteht. Bei uns wurde auch nach Norm beschafft, allerdings ohne Dachbeschriftung. Wenn das in der Norm gefordert würde, gäbe das Fehlen selbiger Mecker bei der doch sehr exakten Abnahme durch die dafür zuständige Stelle bei uns (LFKS RLP), sofern das durch die Norm gefordert würde. Auch in der zusätzlichen Landesrichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge in RLP kann ich nichts finden, weder Forderung der Dachbeschriftung noch eine Ausnahme für den Entfall selbiger (die dann drinstehen müßte, wenn sie nach Norm gefordert, in RLP aber nicht für nötig erachtet würde).

    Gruß,
    Michael

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 774536
    Datum10.10.2013 08:597726 x gelesen
    Habe jetzt lange gesucht:

    Niedersachsen

    NRW

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz774545
    Datum10.10.2013 09:597641 x gelesen
    Hallo,

    selbst nochmal nachgeschaut:
    Festgelegt ist das in DIN 14502 Teil 3 (2009-02), Kapitel 3.1.7. Die Ausführung ist dann in der DIN 14035 beschrieben. Wundert mich, dass anscheinend auf das vorhandensein der Dachkennzeichnung doch recht wenig Wert gelegt wird, auch bei Fahrzeugabnahmen. Denn eigentlich müßte sie demnach überall vorhanden sein.

    Gruß,
    Michael

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg774550
    Datum10.10.2013 10:437584 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael W.Festgelegt ist das in DIN 14502 Teil 3 (2009-02), Kapitel 3.1.7. Die Ausführung ist dann in der DIN 14035 beschrieben.

    Wenn man dann ein Fahrzeug nach DIN bestellt und bezahlt hat müsste der Lieferung die Dachkennzeichnung dann kostenfrei nachliefern?

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorStef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen774551
    Datum10.10.2013 10:598172 x gelesen
    Erst einmal guten Morgen allerseits...

    Geschrieben von Florian B.
    Niedersachsen


    OK, da findet man mit Tante Google noch ganz andere Hin- und Nachweise. Teilweise wird zur Zeit wohl von der (weitgehend?) einheitlichen Urfassung der 70er Jahre auf aktuellere Fassungen umgestellt. Knackpunkt der "Vorschrift" dürfte die Formulierung "ist vorzusehen" sein - vermutlich ein rechtliches Minus im Vergleich mit einem "Soll" (= Muss wenn kann).

    Ich sehe aber mit Schrecken in dem oben zitierten Link ein großes Problem des Feuerwehrwesens in Deutschland aufscheinen: Kleinstaaterei mit örtlichen und regionalen Führungen, die nicht immer und in allen Belangen auf einem einheitlichen Stand des Wissens und Wollens sind. Denn im Beispiel wird bemerkt, dass die örtlich übliche Praxis nicht den Vorgaben entspricht. Man beschließt richtigerweise eine Änderung dieser Praxis, aber nicht etwa durch Umsetzung der Vorgaben, sondern durch kreative Schaffung einer nochmals abweichenden "Zwischenlösung" (und die erweist sich alsbald als undurchführbar ...).

    Mit besten Grüßen

    Stefan

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    AutorMaxi8mil8ian8 M.8, Saarlouis / Saarland774553
    Datum10.10.2013 11:167389 x gelesen
    Geschrieben von Patrick W. Wenn Dachbeschriftung, warum das KFZ-Kennzeichen und nicht der Funkrufname?

    Hallo

    Zu dieser Frage habe ich neulich ein schönes Foto in unserer Chronik entdeckt. Funkrufnamen ändern sich evtl, das Kennzeichen normalerweise nicht.

    Rufname auf Dach vs. seitliche Beschriftung

    Gruß
    Max

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP774556
    Datum10.10.2013 11:287445 x gelesen
    Wenn es bei der Abnahme nicht reklamiert wird?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP774557
    Datum10.10.2013 11:307467 x gelesen
    Steht dort was zur Mindestgröße und Farbe/Kontrast der Schrift?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz774558
    Datum10.10.2013 11:437373 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Steht dort was zur Mindestgröße und Farbe/Kontrast der Schrift?

    Schwarze Schrift auf weißem Grund, sonst weiße Schrift. Mindestgröße 400mm, die Schriftart ist auch festgelegt.

    Gruß,
    Michael

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY774560
    Datum10.10.2013 12:017399 x gelesen
    Servus Stefan,

    dem könnte man aber wunderbar abhelfen, wenn das Innenministerium das einen Erlass dazu schreibt. Kann ja nur sein, dass ab 01.01.2014 alle Fahrzeuge der Feuerwehren eine Dachkennzeichnung führen müssen. Da sollte es keinerlei Probleme damit geben.
    Und fürs THW muss halt das dann das BMI das machen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen774561
    Datum10.10.2013 12:087312 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.dem könnte man aber wunderbar abhelfen, wenn das Innenministerium das einen Erlass dazu schreibt.

    Was es aber gewiss nicht tun wird, da dann sofort die Rückfrage kommt, wer das denn bezahlen soll. Möglich wäre es ggf. festzulegen, dass das ein Kriterium für Fördermittel wird. Nur bis das dan wiederum in der Fläche wirksam ist vergehen 20 Jahre.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen774563
    Datum10.10.2013 12:167313 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Ralf H.DIN ist aber nach meinem Verständnis immer noch einen Empfehlung und kein Gesetz.DIN kann vieles sein, Empfehlung, Richtlinie, Vertragsgrundlage, Regel der Technik... ganz grundlegend ist es nur ein Papier, das irgendso ein Verein zusammengeschrieben hat ;o)
    Bei Feuerwehrs werden sie dann zwingend, wenn generell per Gesetz/Erlass oder auch im Einzelfall "von oben" ihre Einhaltung angeordnet wird. Beispielsweise im Förderbescheid unseres TLF stand, dass wir die Norm zum TLF 4000 einzuhalten haben (ach...) und in der wird auf die DIN EN 1846 verwiesen.

    Gruß
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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    AutorStef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen774565
    Datum10.10.2013 13:027264 x gelesen
    Hallo Anton!

    Geschrieben von Anton K.dem könnte man aber wunderbar abhelfen, wenn das Innenministerium das einen Erlass dazu schreibt.

    Da glaube ich halt erst daran, wenn so ein Erlass auch "Zähne" hätte. Denn dies hier wird von den Gifhornern ja durchaus zitiert. Das Ergebnis? "Was wir bisher machen ist falsch? Dann machen wir es zukünftig lieber anders falsch!"

    Zum Thema des Thread zurück: Ich habe noch ein Negativ-Beispiel gefunden. In Brandenburg (S. 6, unter IV.4.10) scheint die Empfehlung zur Dachkennzeichnung aufgehoben worden zu sein. Und ein inhaltlich ähnlicher Text aus RLP ist zu unspezifisch, um als Laie zu wissen, welche Art Dachkennzeichnung gemeint ist.

    Stefan

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    AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW774581
    Datum10.10.2013 16:477226 x gelesen
    Oder aber, bei einem RTW bleibt der Koffer erhalten, das Fahrgestell wird repariert und bekommt aus mir nicht bekannten Gründen ein neues Kennzeichen. Dieser RTW ist heute kein Fahrzeug des Regel-RD, sondern der Ausbildung. Das kennzeichen auf dem Dach wurde nicht geändert.
    In Dortmund gab es mehrere Umkennzeichnungen in den letzten Jahren. Kennzeichenverlust, längere Abmeldung nach Eigenunfall, etc. . Glaube nicht, das jedes Mal die Dachbeschriftung geändert wurde.

    Meine HP: OT112.de Jede Menge Fotos von Einsätzen, Einsatzfotos und Luftrettung.

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    AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen774588
    Datum10.10.2013 18:417148 x gelesen
    Wird bei uns auch gemacht. Weiß allerdings gar nicht ob aus Vorschrift oder leidiger Erfahrungen bei den Waldbränden '75

    Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg824348
    Datum25.10.2016 15:014665 x gelesen
    Guten Tag

    was hat es bei der Polizei damit auf sich:

    -< SWR " Alte Streifenwagen werden ersetzt - Neue Flotte für rheinland-pfälzische Polizei "

    [...] Aus der Luft ermöglicht ein LED-Infrarotlicht-Modul die Erkennung der Fahrzeuge. [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt824349
    Datum25.10.2016 15:124343 x gelesen
    In den LED-Blaulichbalken werden IR-emittierende LED verbaut, die es den "fliegenden Polizisten" in ihren Hubschraubern so mit den Nachtsichtgeräten viel einfacher machen, "Freund" von "Feind" zu unterscheiden......zumindest erkennen Sie im Nachtsichtmodus dann ihr Streifenwagen viel eher/besser.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Werner

    "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg824350
    Datum25.10.2016 15:204578 x gelesen
    Flugsichtmarkierung für die Erkennung des Einsatzfahrzeuges aus dem Hubschrauber mittels FLIR/DLIR Nachtsichtgeräten, wird laut Anbieter mit der Blinkfequenz der Balken-Kennleuchten syncronisiert.
    Grundlage für die Ergänzung unbekannt, ggf. mal beim PTI anfragen?

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW824360
    Datum25.10.2016 17:324461 x gelesen
    Sie nutzen das auch um den mom. Ansprechpartner kenntlich zu machen.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern824374
    Datum26.10.2016 11:273997 x gelesen
    Geschrieben von ---Hellakatalog--- Hubschrauber Nachtsichtgeräte nehmen nicht nur das Restlicht, sondern auch Wärmequellen auf. Durch die sukzessive Umstellung moderner Einsatzfahrzeuge von Halogen-Kennleuchten auf die energiesparende LED-Technologie, entfällt die Möglichkeit diese aus der Luft eindeutig zu identifizieren. Aus diesem Grund wurden die KL-LM 5 / 6 Infrarotlicht-Module für die RTK 7 Spezialausstattungen entwickelt.
    Optimale Sichtbarkeit aus der Luft mittels FLIR / DLIR Nachtsichtgeräten

    TECHNISCHE DATEN
    Die hocheffizienten Infrarot-LEDs erzielen große Reichweiten 360° blitzendes Signal KL-LM5 mit intensiven Reflektionen
    Eindeutige Erkennung der eigenen Einsatzkräfte durch für den Menschen unsichtbares Licht
    Sehr hohe Strahldichte
    Hohe Energieeffizienz durch geringe Stromaufnahme
    Keine Verschleißteile und sehr lange Lebensdauer
    Die Hauptkennleuchten mit Tag- und Nachtumschaltung

    bestehen aus 16 LEDs pro Seite. Das Infrarotlicht-Signal wird durch zusätzliche 8 LEDs pro Seite erzielt.

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