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ThemaSchutzzeichen - Bedeutung und Wirkung im militärischen Bereich27 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern774776
Datum13.10.2013 13:447418 x gelesen
Die weitern Bilder zeigen u.a. diverse, merkwürdige rote Symbole auf weißem Hintergrund die kein Schutzzeichen sind und Fahrzeuge mit dem rotem Davidstern aber aufgebautem MG - ist das denn zulässig??

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen774779
Datum13.10.2013 14:316061 x gelesen
Geschrieben von Volker L.ahrzeuge mit dem rotem Davidstern aber aufgebautem MG - ist das denn zulässig??

definitv ja du kannst auch alle Sanitäter und Ärzte bewaffnen, der Schutz durch das genfer Abkommen bleibt davon unberührt und umfasst auch z.B: begleitende Feldjäger.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern774790
Datum13.10.2013 18:405953 x gelesen
Ich dachte, dass dies sich auf Pistolen, Karabiner beschränkt. MG ist eine andere "Klasse" - Da wir jetzt aber sehr weit vom Ursprungsthema weg sind sollten wir per pn eventuelle Punkte diskutieren

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg774791
Datum13.10.2013 19:345788 x gelesen
Da wir schon soweit sind ... ;)

Das internationale Völkerrecht lässt bei der militärischen Verwundetenversorgung Waffen zur Selbstverteidigung zu. Dies ist aber nicht auf bestimmte Waffentypen beschränkt!
Aus diesem Grund werden Sanitätssoldaten der Bundeswehr auch an "fremden" Waffentypen anderer Nationen ausgebildet.

Da Sanitätsgruppen innerhalb der Kampfgruppen auf Befehl auch (Schuzzeichen getarnt/abgedeckt!) Kampfhandlungen vornehmen, sind MG auf derartigen Fahrzeugen (speziell bei nicht-deutschen Truppen) nicht wirklich ungewöhnlich.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen774794
Datum13.10.2013 21:335606 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Das internationale Völkerrecht lässt bei der militärischen Verwundetenversorgung Waffen zur Selbstverteidigung zu. Dies ist aber nicht auf bestimmte Waffentypen beschränkt!
Aus diesem Grund werden Sanitätssoldaten der Bundeswehr auch an "fremden" Waffentypen anderer Nationen ausgebildet.


Im übrigen eine wichtige Frage früher im mündlichen Berufungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer aber das führt dann schon wieder zu weit weg

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW774796
Datum13.10.2013 21:465618 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Da Sanitätsgruppen innerhalb der Kampfgruppen auf Befehl auch (Schuzzeichen getarnt/abgedeckt!) Kampfhandlungen vornehmen, sind MG auf derartigen Fahrzeugen (speziell bei nicht-deutschen Truppen) nicht wirklich ungewöhnlich.

Aus den Gedächtnis:
Bei der KSK-Ausbildung 1988 wurde uns durch USA/GB und F-Ausbilder beigebracht das gegnerische Kampf/Aufklärungsfahrzeuge(zB BMP) oder schwer bewaffnete Truppen (wozu ein schweres MG gehört aber auch ein montierter leerer Waffenträger) mit temp. San- Kennzeichnung (* bsp. Bild) als feindlich anzusehen sind.
Der Wirkungseinsatz von Waffen sollte jedoch das letzte Mittel sein, gewünscht war die Gefangennahme auch unter erhöhtem Risiko.
* http://i446.photobucket.com/albums/qq184/abflug_r34/IDF%20Projects/M113A1%20IDF/RF%20Photos/M113A1ambulance-l11.jpg


Hintergrund war das der "gr. böse Bär" angeblich reguläre Kampfeinheiten nachträglich
mit dem RK kennzeichnet um so beschützt ein Kampfgebiet verlassen zu können.
Die "Krönung" war ein Foto von einem T-72 mit RK-Fahne an der Funk Antenne....ob das echt war ?



San-Truppen mit permanenter Kennzeichnung ohne Angriffswaffen sollten ignoriert aber gemeldet werden.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern774802
Datum13.10.2013 22:595647 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Bei der KSK-Ausbildung 1988 wurde uns durch USA/GB und F-Ausbilder beigebracht

Respekt, das 1996 gegründete KSK wurde schon 1988 ausgebildet .......


Gruß
CS




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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern774803
Datum13.10.2013 23:005625 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Da wir jetzt aber sehr weit vom Ursprungsthema weg sind sollten wir per pn eventuelle Punkte diskutieren

Ich glaube das interessiert mehrere, mich jedenfalls auch, also im Zweifel einfach OT den Thread abspalten.


Gruß
CS




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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW774804
Datum13.10.2013 23:125739 x gelesen
sorry, KRK,
Wir vom 3. PiBtl 7 gehörten zu den ersten, noch ohne Zusatzbezeichnung aber die Auftragslage kl. luftverlegbare Kampfeinheiten für länderübergreifende Zusammenarbeit und Ausbildung war schon gegebenen aber zu meiner Zeit noch nicht einsatzbereit.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern774809
Datum14.10.2013 09:345497 x gelesen
O.k. ich dachte als ewiger Zivilist (ich war nie bei der BW) wäre der Einzige , der hier erstaunt ist und von Wissenden diesbezüglich Nachhilfe bekommt.

Mein "Wissensszand" war, das leichte Hand und Faustfeuerwaffen als pot. Verteidigungsmöglichkeit legitim seien. Ein schweres MG sprengt diesen Rahmen aber völlig. das ist ein ganz anderes Kaliber (in beiden möglichen Bedeutungen des Wortes).
Ich kenne Auflistungen von deutschen San-Einheiten im zweiten Weltkrieg. Da war als Ausrüstung auch eine gewisse Anzahl von Pistolen aufgelistet, das wäre ja im Einklang mit meinen alten "Wissensstand"

Was mich ehrlicherweise schockiert hat, war die Bemerkung, dass es teilweise üblich sei das Schutzzeichen abzudecken und auf Befehl an Kampfhandlungen teilzunehmen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern774812
Datum14.10.2013 09:495545 x gelesen
Frage: Wie spaltet man die Fragen/Antworten zur abschweifenden Fragestellung aus dem militätrischem Bereich und Schutzzeichen ab?

Durch Google bin ich auf folgenden Beitrag zur Frage der Bewaffnung von Sanitätseinheiten gestoßen:

Hallo!

Ich bin Sanitätsstabsoffizier und war länger und häufiger einsatzbedingt in Afghanistan, dort in unterschiedlichen Verwendungen von der Schlammzone bis hin zur medizinischen Leitung von Sanitätseinrichtungen , die Aussagen sind daher erfahrungsbasiert und nicht dümmlich dahergelogen.....

Sanitätssoldaten sind bewaffnet, allerdings NICHT um als Kombattant mit diesen Waffen auf Befehl eines infanteristischen Zugführers gegnerische Stellungen zu werfen etc., sondern zur Selbstverteidigung, zur Verteidigung von Sanitätseinrichtungen, Sanitätsmaterial und der ihnen anvertrauten Patienten. Die Waffen umfassen Pistolen wie die P8 / früher die P1, Maschinenpistolen wie die MP7 / früher die MP2 und Langwaffen wie das G36 / früher das G3. Mittlerweile werden auch Maschinengewehre wie das MG3 und MG4, insbesondere wenn laffetiert auf den Einsatzfahrzeugen montiert als zur Verteidigung geeignet betrachtet, allerdings gibt es hierzu noch Kontroversen und keine abschliessende Beurteilung. Schwerere Waffen wie Mörser, Panzerfäuste, Granatpistolen, überschwere MG oder Scharfschützenwaffen etc. spielen bei der Bewaffnung keine reale Rolle. Handgranaten zuweilen schon, sie sind aber höchst umstritten.

Es ist zwingend zu unterscheiden zwischen Soldaten, die "ausschließlich" im Sanitätsdienst eingesetzt werden (also Zentraler Sanitätsdienst mit rettungsdienstlichem Fachpersonal, Pflegepersonal, Ärzte etc. in ortsfesten oder beweglichen Sanitätseinheiten) und Soldaten, die als primäre Kombattanten nebenbei sanitätsdienstlichen Aufgaben wahrnehmen - diese sind in erster Linie eben Kombattant und nur in zweiter Linie Sanitäter, diese dürfen alles an Waffen nutzen und mitführen, was ihnen aufgetragen wird und werden in der Regel nur im Ausnahmefall sanitätsdienstlich tätig, hier als "Einsatzersthelfer" "Alpha" / "Bravo", "CLS", "Combat Medic", TCCC" etc. ) auf medizinisch mehr oder minder niederem Niveau bei der Erstversorgung von Verwundeten tätig)...).

Wird z.B. eine Patrouille angegriffen, in die Sanitätskräfte eingegliedert sind, so können zumindest abstrakt die Sanitätskräfte selbst entscheiden ob / wie sie sich ihrer Haut erwehren, ein Patrouillenführer ist NICHT berechtigt ihnen Feuerbefehle etc. zu geben. Dies entspricht zumindest der Aussage eines der Generalärzte des ZSan im Frühjahr 2012.

In Bezug auf Afghanistan wird die Situation kontrovers betrachtet, da man dort nicht als Besatzungsarmee und Kriegsteilnehmer an einem Konflikt gegen die Afghanen ist. Man ist dort aufgrund der Bitte der als legitim betrachteten afghanischen Regierung an die internationale Gemeinschaft um das Stellen von Truppen zur Stabilisierung und zur Herstellung der Handlungsfähigkeit der afghanischen Zentralregierung vor Ort - so zumindest sehr stark vereinfacht die schöne Theorie. Da man dort nicht in einem Krieg wäre, seien die Regeln des internationalen Völkerrechts / die Genfer Vereinbarungen und deren Zusatzprotokolle dort nicht von Relevanz - so der Rechtsberater RCN noch 2008 / 09 im unmittelbaren Gespräch und 2011 fernmündlich gegenüber mir . Ich hatte mich dort mit dem Rechtsberater RC North "gestritten' / kontrovers unterhalten insbesondere zur Situation des Sanitäsdienstes der Bundeswehr vor Ort, es gibt bisher hier nach meinem Kenntnisstand keine rechtlich belastbaren Dokumente zur Einstufung des Sachverhaltes im Sinne des Dienstherren. Ich bin jedoch kein Volljurist und daher im Zweifelsfall weniger in derLage die Sachverhalte korrekt zu beurteilen in strittigen Fragestellungen..... Die Rechtslage ist IMHO immer noch als kontrovers zu betrachten, der Sachverhalt kompliziert. Man kann daher nur die Praxis beschreiben (Sanitätssoldaten aller Dienstgrade - vom, Mannschaftssoldaten bis zum Stabsoffizier- FÜHREN und NUTZEN im Zweifelsfall Waffen wie die P8, MP7, G36, MG3 / MG4, Handgranaten.....) und die juristisch nicht eindeutige / abschliessende Beurteilung dieses Sachverhaltes erwähnen, bei der es auch innerhalb höherer Ebenen der Bundeswehr keinen eindeutigen Konsens gibt. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu so weit ich weiß noch nichts entschieden.

Das Schutzzeichen spielt bei Soldaten des Sanitätsdienstes die ausschließlich in sanitätsdienstlicher Verwendung eingesetzt werden nur eine untergeordnete Rolle, da auch das Ablegen des Schutzzeichens die Sanitätssoldaten nicht von ihren Rechten und Pflichten in diesem Sinne entbindet, sie KÖNNEN nicht auf ihre besonderen Schutzrechte verzichten, sie können diese allerdings verwirken, wenn sie gegen die die Bestimmungen verstoßen, z.B. sich als Infanterist eingliedern in einen Infanteriezug der eine gegnerische Stellung wirft und dort ALS INFANTERIST jenseits ihres sanitätsdienstlichen Auftrages aktiv an Kampfhandlungen teilnehmen.

Hierzu die Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/013/1701338.pdf

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg774814
Datum14.10.2013 10:27   5792 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Mein "Wissensszand" war, das leichte Hand und Faustfeuerwaffen als pot. Verteidigungsmöglichkeit legitim seien. Ein schweres MG sprengt diesen Rahmen aber völlig. das ist ein ganz anderes Kaliber (in beiden möglichen Bedeutungen des Wortes).

Wenn Du völkerrechtswidrig angegriffen wirst, dann stehen Dir alle Möglichkeiten zu, Dich (und Deine Verwundeten) zu verteidigen. Das ist wie Notwehr. Es findet ja zuerst ein rechtswidrigen Angriff der anderen Seite statt. Die darf sich dann nicht darüber beklagen, wenn Du Dich dagegen verteidigst.


Geschrieben von Volker L.Ich kenne Auflistungen von deutschen San-Einheiten im zweiten Weltkrieg. Da war als Ausrüstung auch eine gewisse Anzahl von Pistolen aufgelistet, das wäre ja im Einklang mit meinen alten "Wissensstand"

Nein. Selbst zu Zeiten des kalten Krieges hatten die Mannschaften im Sanitätsdienst die STAN Waffe G3 und je nach Verwendung auch MP (Uzi). P1 sowieso als Schmerzmittel 9mm.

Aber auch in meinem Schießbuch als Sani stehen Schießübungen mit MG, Handgranatenwurf, Handflammpatrone, Panzerfaust,... Denn bei jedem Schießvorhaben sind immer Sanis zur Sicherung dabei und wenn man schon mal da ist schießt man natürlich auch mit.


Geschrieben von Volker L.Was mich ehrlicherweise schockiert hat, war die Bemerkung, dass es teilweise üblich sei das Schutzzeichen abzudecken und auf Befehl an Kampfhandlungen teilzunehmen.

Stell Dir einfach vor, Du hast ein Panzerbataillon das voll getarnt in seinem Verfügungsraum steht. Die Panzer und LKW alle irgend wo versteckt im Wald untergezogen, Tarnnetze ausgebreitet,... Und mittendrin leuchten dann eine Hand voll Fahrzeuge mit rotem Kreuz auf weißem Grund raus und verraten die ganze Aufstellung... Deshalb konnte das Tarnen der Schutzzeichen (IIRC auf Ebene Division nach Rücksprache mit dem Leitenden Sanitätsoffizier und dem Rechtsberater; da gab es für uns Sanis ein kleines Kärtchen mit den Rechtsgrundlagen dafür in der Sprache deutsch, englisch und französisch, aber komischerweise nicht auch russisch ;-) ) befohlen werden.


Und jetzt kommen wir mal in die Realität. Diese ganzen Genfer Abkommen wurden noch zu Zeiten der traditionellen Feldheere und der quasi offenen Feldschlacht regulärer Truppen entwickelt. Bereits im 2. Weltkrieg hat man gesehen, dass das alles so nicht 1:1 umsetzbar ist. Bei einem Flächenbombardement ist es schlicht nicht leistbar, die Sanitätskomponenten zu schonen. Schutzzeichen hin oder her. Wenn ein Bomber heute seine zweistellige Tonnage an Bombenlast ausklinkt, dann ist unten alles platt was da ist. Egal ob völkerrechtlich geschützt oder nicht. Und übrigens auch, ob da unten ein geschütztes Kulturgut, ein ziviles Krankenhaus,... ist.


Und in allen Kriegen und bewaffneten Auseinandersetzungen seitdem wurde deutlich, dass das eine die Papierlage am grünen Tisch und das andere die Realität ist. Und mit zunehmender Asymetrie der Konflikte ist das Kriegsvölkerrecht immer weniger umsetzbar. Denn der Gegner hält sich nicht an die Spielregeln, da er sonst überhaupt keine Chance gegen die regulären Truppen des Feindes hätte. Wenn man aber wiederum gegen irreguläre Truppen einigermaßen erfolgreich vorgehen will, dann muss man Dinge tun, die den zivilisierten Menschen eher abschrecken und für die manche Juristen (die noch in der perfekten Welt des alten Kriegsvölkerrechts leben) ganz hässliche Bezeichnungen haben. So übel es klingen mag. Aber Assad zeigt uns gerade, was der (erfolgreiche) Kampf gegen irreguläre Truppen an Maßnahmen bedeutet. Und am Ende, wenn eine Partei an die Wand gedrängt wird, dann wird sie alles tun, um ihre Niederlage zu verhindern, bzw. beim Sieger den Preis so hoch wie möglich zu treiben.

Wir sollten uns von dem "beruhigenden" Gedanken verabschieden, dass Krieg auch nur im entferntesten "sauber" und chirurgisch geführt werden kann. Das war spätestens in dem Augenblick vorbei, als Hiriam Maxim das moderne Maschinengewehr erfunden hat und damit auch noch der letzte "faire" Kampf Mann gegen Mann technisiert und industrialisiert wurde. Mit Desert Storm hat uns CNN mit den Livebildern aus lasergelenkten Bomben die Illusion gegeben, dass Krieg sauber und chirurgisch geführt werden kann. Das ist aber ein Irrtum. Krieg bedeutet schlicht, einen anderen Menschen auf i.d.R. ziemlich grausame Weise vom Leben zum Tode zu befördern. Das ist weder sauber noch chirurgisch. So wenig wie Du ein Schnitzel essen kannst, ohne vorher ein Schwein zu schlachten kannst Du Krieg führen, ohne alle diese Handlungen vor denen sich der Zivilist in zivilisiertem Umfeld abgestoßen fühlt vorzunehmen. Willst Du den Krieg aber gewinnen, dann darfst Du nach diesem moralischen Empfinden der Zivilisten daheim (und insbesondere der Reporter und der Politiker die nur an ihre nächste Wahl denken) nicht gehen. Nimmst Du darauf zuviel Rücksicht, dann wirst Du nicht gewinnen. Das sieht man gerade recht drastisch in den Einsätzen der westlichen Streitkräfte, während Putin mit Maßnahmen die jenseits des Kriegsvölkerrechts stehen in Tschtschenien vergleichsweise Ruhe geschaffen hat (und Assad wenn der Westen sich raushält das ebenfalls tun wird).

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg774815
Datum14.10.2013 10:385446 x gelesen
Als Ergänzung möchte ich dazu eine Ausarbeitung von Dr. iur. Norbert B. Wagner verlinken, der sich (u.a.) mit dieser Thematik ausfühlich auseinandergesetzt hat.

http://www.humanitaeres-voelkerrecht.de/Sanitaetssoldaten.141008.pdf

Grüße
Udo Burkhard
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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern774817
Datum14.10.2013 10:455551 x gelesen
Deine Aussagen sind drastisch, ehrlich und gleichzeitig für mich auch traurig.

Du hast völlig recht, Theorie und Praxis sind bisweilen zwei verschiedene Sachen. Und Theorie und Praxis können nur funktionieren, wenn beide Seiten die Spielregeln auch respektieren. Das ist bei asymetrsichen Konflikten und dazu bei den kulturellen Unterscheiden aktueller Fällen mehrheitlich nicht der Fall.
Das gezielt San-Einheiten angefriffen wurden in Afgahnistan ist mit bekannt gewesen - ebenso der daher kommende Verzicht auf das Rote Kreuz an den Fahrzeugen und wohl auch an den Uniformen.

Das Kreig grausam ist, nie human sein kann und das das Gerede von chirurgischer Präzision ebstenfalls ein seltener Glückstreffen in der Realität ist und sonst primär nur beschönigendes "Schönsprech" ist, ist mir auch klar.

Klar ist die Möglichkeit zur Notwehr erforderlich - klar, dass das Werfen von Wattebäuschchen nicht erfolgreich ist. Klar, ich verstehe Dein o.g. Beispiel mit der Tarnung . Ja, ich sehe auch das von Dir beschriebene beispiel mit Putin und das Prinzip des "leiber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohen Ende".

Aber glücklich bin ich nicht. Und ich bin sehr froh in einer Situation leben zu dürfen, wo ich und meine Familie nicht mit diesen Situationen konfrontiert bin.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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ThemaIn Bünde gibt es jetzt einen roten Halbmond
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg774822
Datum14.10.2013 11:415436 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Theorie und Praxis können nur funktionieren, wenn beide Seiten die Spielregeln auch respektieren.
Genau das ist der Punkt.
Dies setzt auch voraus, das nicht nur Kombattanten und geschützte Personenkreise, sondern auch die Zivilbevölkerung ausreichende Kenntnisse des humanitären Völkerrechts besitzen
(Verbreitungspflicht(!), GA I Art. 47, GA II Art. 48, GA III Art. 127, GA IV Art. 144, ZP I Art. 83, ZP II Art. 19).
Gerade bei asymetrischen Konflikten ist aber oftmals eine genauere Kenntnis des humaitären Völkerrechts unerwünscht oder wird schlicht für unnötig gehalten ...

Ja ich weiss, auch unsere Bundesregierung kommt der Verbreitungspflicht im zivilen Bereich gerade soweit nach, das die Verpflichtung so gerade eben erfüllt wird ... und wie man am Einstiegsbeitrag zu diesem Thread sieht, sind die "Hüter der Schutzzeichen" auch nicht unbedingt besser aufgestellt.

Das "humanitäres Völkerrecht" aber auch in der Praxis funktioniert, habe ich bei Auslandseinsätzen erleben dürfen.
Grüße
Udo Burkhard
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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW774825
Datum14.10.2013 12:095452 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Das gezielt San-Einheiten angefriffen wurden in Afgahnistan ist mit bekannt gewesen - ebenso der daher kommende Verzicht auf das Rote Kreuz an den Fahrzeugen und wohl auch an den Uniformen.


Vorsicht!

Da unten befinden wir uns in einem Glaubenskrieg, unser Feind bekämpft in 1. Linie Andersgläubige und keine Soldaten.
Die Uniform könnte auch Rosa und das Truppenabzeichen ein lila Schleifchen sein....oder eine FW Uniform.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY774829
Datum14.10.2013 12:345449 x gelesen
Hallo Leute,

das ist ein Fachforum für die Feuerwehr. So interessant die Diskussion auch wäre, aber sie hat leider mit der Feuerwehr nichts zu tun. Schaut mal zu, dass ihr den Bogen wieder zur Feuerwehr kriegt oder diskutiert dann bitte anderswo weiter.

Danke!

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüssen
Anton Kastner

Moderator
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW774831
Datum14.10.2013 13:285197 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Vorsicht!

aufpassen müssen wir ja immer.
Zum Glück gibt es bei unseren BOS keine kämpfenden Einheiten.
Allerdings sehe ich in der Raxis dann doch eher darin das diese Recht nicht einforderbar sind ;)

Aber eine ähnliche Blauäugigkeit zeigen wir ja auch beim Thema Dirty Bomb.
Da ist in fast allen Ausbildungsunterlagen zum Thema die Kennzeichnung nach den Regeln des Gefahrgutrechts ect. ein Thema. Wer glaubt den ernsthaft daran das ein solche Rechtswidrige Aktion sich daran halten würde ?

Krieg und Terror ist immer ein blutige Angelegenheit.
Beides möchte ich so nicht erleben müssen, auch wen zumindest letzteres nicht ganz unwahrscheinlich ist.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg774834
Datum14.10.2013 13:375400 x gelesen
Geschrieben von Anton K.So interessant die Diskussion auch wäre, aber sie hat leider mit der Feuerwehr nichts zu tun.
Stellen wir doch den Zusammenhang her ... :)

Im Rahmen der Zivilschutzaufgaben von Feuerwehren hat das Thema "humanitätes Völkerrecht" auch dort seine Bedeutung und seine Berechtigung.

Brandschutz als Teil des Zivilschutzes: ZP I Art. 61
Auch Feuerwehrleute gehören zu dem "geschützten Personenkreis": ZP I Art. 62
Kennzeichnung mit Zivilschutzzeichen: ZP I Art. 66, ZP I Anhang Art. 16

Übrigens, auch Zivilschutzeinheiten können bewaffnet sein: (ZP I Art. 65):
Es gilt auch nicht als eine den Feind schädigende Handlung, wenn das zivile Zivilschutzpersonal leichte Handfeuerwaffen trägt, um die Ordnung aufrechtzuerhalten oder sich selbst zu verteidigen.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg774835
Datum14.10.2013 13:415198 x gelesen
hallo,

Anton hat mit seinem Mod-Beitrag recht.

Du hast aber elegant und vor allem auch wissenswert für Feuerwehrs usw. den Bogen rumbekommen ;-)

Schaut aber das dieser Thread doch möglichst "nahe" der Feuerwehr bleibt.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern774836
Datum14.10.2013 13:465169 x gelesen
Ja, das ist mir bewußt.
Akademisch gefagt: würden diese Kreise ebenfalls San-Einheiten gezielt angreifen, wenn sie unter dem Roten Halbmond agieren würde? Persönlich glaube ich, auch dann würden sie das Schutzzeichen wohl ignorieren.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern774837
Datum14.10.2013 13:555284 x gelesen
Ja, da ist ein großes Problem vergraben.

Gefahrguttransporte sind nach den Regeln von ADR etc. entsprechend gekennzeichnet. Das macht sie leider auch leicht identifizierbar als lohnende Anschlagszeile bei terroristischen Absichten.
Würde man aus Tarnungsgründen Gefahrgutransporte nur wie normale Ladung transportieren (also nicht als Gefahrgut ersichtlich), so haben wir als Feuerwehr beim LKW-Unfall auf der Autobahn manchmal erst spät das böse Erwachen.
Und das ganze Thema Heikat ist bei Feuerwehrs sehr wenig verinnerlicht. Im Zweifelsfall stürzen wir uns im Drang zu Helfen auf die Einsatzstelle und sind dort gefährdete Personen mit Blick auf Heckenschützen oder verzögert expoldierende Zweitbomben.
Und nicht nur der feige Mord am Sanitäterkollegen in Österreich hat gezeigt, dass wir im Zweifelsfall nicht geschützt sind bzw. dass die Kenntlichmachung als Feuerwehr oder Rettunsgdienst uns keine Garantie gibt nicht gezielt angegriffen zu werden.
Und da sind wir auch wieder beim problematischen Thema, wenn Feuerwehr-PSA von anderen Diensten "ausgeliehen" wird.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW774839
Datum14.10.2013 14:025178 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Gefahrguttransporte sind nach den Regeln von ADR etc. entsprechend gekennzeichnet. Das macht sie leider auch leicht identifizierbar als lohnende Anschlagszeile bei terroristischen Absichten.

Warum in hömopathischen Dosen denken. es gibt genügend Chemiebetriebe da findet sich von Blausäure über Phosgen so ziemlich alles was das Terrorherz begeht. Der Schutz gegen EVA (Einwirkung von Außen) beschränkt sich i.d.R. auf einen 2m hohen Zaun.

Geschrieben von Volker L.Würde man aus Tarnungsgründen Gefahrgutransporte nur wie normale Ladung transportieren (also nicht als Gefahrgut ersichtlich), so haben wir als Feuerwehr beim LKW-Unfall auf der Autobahn manchmal erst spät das böse Erwachen.

Und selbst wenn gehts manchmal schief wie uns dieser Tage vor Augen geführt wurde :(

Geschrieben von Volker L.Und nicht nur der feige Mord am Sanitäterkollegen in Österreich hat gezeigt, dass wir im Zweifelsfall nicht geschützt sind bzw. dass die Kenntlichmachung als Feuerwehr oder Rettunsgdienst uns keine Garantie gibt nicht gezielt angegriffen zu werden.
Und da sind wir auch wieder beim problematischen Thema, wenn Feuerwehr-PSA von anderen Diensten "ausgeliehen" wird.


Das hat weniger mit dem "ausleihen" oder tw. recht ähnlichen Aussehen zu tun, sondern mit der Einstellung bestimmter Personengruppen. Die alte Einstellung das "uns" unsere Uniform bzw. ein Zeichen darauf schützen kann funktioniert in unserer Welt einfach nicht mehr. Die Verrohung in der Gesellschaft und auch die fehlende Achtung vor dem Leben sind da IMO die Faktoren die das verhindern.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW774840
Datum14.10.2013 14:045079 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Akademisch gefagt: würden diese Kreise ebenfalls San-Einheiten gezielt angreifen, wenn sie unter dem Roten Halbmond agieren würde?

Spekulatius Modus ein: Ich denke ja.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern774844
Datum14.10.2013 14:295171 x gelesen
Es gibt da wesentlich besere Varianten als den 2m hohen Maschendrahtzaun- teilweise auch sehr unscheinbare Ausführungen. Oder wenn man will - auch sehr martialische Ausführungen um zu signalisieren, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist.

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AutorMarc8 B.8, Gehrden / Niedersachsen774857
Datum14.10.2013 20:414916 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Es gibt da wesentlich besere Varianten als den 2m hohen Maschendrahtzaun- teilweise auch sehr unscheinbare Ausführungen. Oder wenn man will - auch sehr martialische Ausführungen um zu signalisieren, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist.

Jo... Und ich hätte da auch echt viiiiieeeele Ideen. Ob die aber in unserer Gesellschaft wirklich so gut ankämen?

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern774863
Datum14.10.2013 22:004920 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.sorry, KRK,

Auch da war 1988 noch nicht die Rede davon ....... :-)


Gruß
CS




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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW774864
Datum14.10.2013 22:304917 x gelesen
Geschrieben von Christian S.
Auch da war 1988 noch nicht die Rede davon ....... :-)


Wie gesagt, die Bezeichnung gab es noch nicht, Technik und Taktik wurden seit 1988 in der Truppe erprobt und Umgesetzt aber noch nicht im realen Einsatz, u.a. halt in mit uns Kampfpionieren, denn das wäre rechtlich nicht möglich gewesen.

der Rest kommt via PM

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frei n.Bmark

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