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ThemaBildzeitung: SIRENEN WECKTEN IHN - FDP-Politiker beleidigt Feuerwehr als Arschkrampen56 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • um den Einsatz geht es hier: Hier fackelt eine Lagerhalle für Kohle und Heizöl ab!
  • Chemnitzer FDP: Wir bitten um Entschuldigung.
  • FW HD: Sondersignal auch nachts und bei leeren Straßen Pflicht
  • FW-Forum: Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht
  • FW-Forum: Anwohner kritisieren Feuerwehr: Zu laut bei Einsätzen
  • FW-Forum: Kritik an Blaulicht und Martinshorn
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827274
    Datum04.02.2017 12:5224123 x gelesen
    hallo,

    hier wird mal wieder eine "Sau" durchs Dorf getrieben:

    ... Der Lärm weckt viele Anwohner, doch nur einer äußert sich öffentlich FDP-Politiker Christoph Gaitzsch (51).
    Der niedergelassene Gynäkologe, der sogar in den Bundestag einziehen wollte, ätzt bei Facebook: Ja, und die Arschkrampen von der Feuerwehr mussten kilometerlang mit Martinshorn durch die menschenleeren Straßen fahren, damit auch ja alle geweckt werden. Unverschämtheit. ...


    FDP-Politiker beleidigt Feuerwehrleute

    dazu ein Facebook-Post:




    Nachtrag (da das Posting auf FB wieder entfernt wurde):

    Geschrieben von Christoph G. auf Facebook: Ich wurde heute in der Blödzeitung erwähnt, wie nicht anders zu erwarten, aus Halbwahrheiten zusammengesetzt, das Bild benutzt, ohne zu fragen, ob ich das erlaube und so weiter.

    Es haben mich nun schon Einige gefragt, weshalb ich hier für Alle schreibe, was mich geärgert hat.

    Um kurz nach 4 kam die Berufsfeuerwehr mit 4 Fahrzeugen, darunter 3 schwere LKWs eischließlich Drehleiter. Mit Blaulicht und Martinshorn. Soweit so gut.
    Aber, und das war das eigentliche Problem, kamen ungefähr eine ganze Stunde lang alle acht Minuten noch die Freiwilligen nach, sogar der Wehrführer-VW-Bulli aus Kleinolbersdorf (also der, der in Chemnitz nicht der Wehrführer ist und außer einem Feuerlöscher auch nichts Sachdienliches beizutragen hat) kam noch an, ca 45 Minuten nach der BF Chemnitz. Und ALLE machten Lärm, obwohl sie an der nachts ausgeschalteten Ampel sowieso Vorfahrt haben.
    Ich wohne an einer Stelle, an der jede Nacht ca 6-8x der Rettugsdienst entlangfährt, der die gleichen "Sonderrechte" hat, wie die FW. DIE fahren nachts ohne Lärm durch die menschenleeren Straßen.

    Was übrigen die Behauptung widerlegt, man MÜSSE während Einsätzen mit Martinshorn unterwegs sein.
    Sowohl der Rettungsdienst wie auch ich mache ähnliche Dinge, wie die FW:
    Wir versuchen, Menschen am Leben zu erhalten. Und wenn ich nachts im Krankenhaus eine Kreißende "rette", rufe ich nur die, die ich dazu brauche aus dem Schlaf, also weder das ganze Krankenhaus, noch die halbe Stadt.

    Und als letztes: Sie möchten sicher von ausgeschlafenen Ärzten behandelt werden, zumindest von solchen, die nicht unnötig gestört wurden.
    Zusammengefasst: Meine Kritik richtet sich nicht an Feuerwehr im allgemeinen, sondern ausdrücklich an diejenigen unter Ihnen, die gedanken-und rücksichtslos unnötig schlafende Bürger wecken.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827277
    Datum04.02.2017 14:3510524 x gelesen
    hui - deftige Worte:



    damit hat es wohl angefangen ...
    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein827279
    Datum04.02.2017 15:4510082 x gelesen
    Die (örtliche) FDP hat dazu eine Entschuldigung auf Facebook gepostet: Link zu Facebook

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827282
    Datum04.02.2017 16:039782 x gelesen
    hallo,

    bei den kurzen Halbwertszeiten von Facebook-Posts hier der Text der Chemnitzer FDP:

    Sehr geehrte Mitglieder der Freiwilligen Wehren,
    Sehr geehrte Mitglieder der Berufsfeuerwehren,

    wir, die Chemnitzer Liberalen, distanzieren uns ausdrücklich von den Äußerungen eines Einzelnen. Es handelt sich nach unserem Werteverständnis nicht um eine Meinungsäußerung, wenn diese beleidigende und diffamierende Elemente enthält. Ebenso erscheint es mehr als fraglich sich seines Unmutes in dieser Art und Weise, über soziale Medien, zu entledigen.

    Wir bitten ausdrücklich alle beruflich und freiwillig sich für die Rettung von Menschen und deren Gesundheit täglich im Einsatz befindlichen Retter um Entschuldigung.

    Wir haben das betreffende Mitglied aufgefordert sich in einer geeigneten Form zu entschuldigen und zu prüfen, ob seine Wertevorstellungen mit den unsrigen angesichts einer derartigen Haltung überhaupt noch vereinbar sind aus unserer Sicht nicht.

    Die Stellungnahme rührt vermutlich daher das die Bild-Zeitung die Mitgliedschaft des Chemitzers bei der FDP in dem Artikel aufgeführt hat.

    Was diese Parteimitgliedschaft mit der Beleidigung auf FB zu tun hat ist mir nicht klar. Scheint wohl typisch für die Bildzeitung zu sein.

    Hier wird eine Partei ohne Grund mit reingezogen :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen827284
    Datum04.02.2017 16:279192 x gelesen
    Das Bundesverkehrsministerium hat prompt reagiert:

    Neuer Ton für Martinhörner

    SCNR

    PS: Achtung! Satire!

    Grüße aus Nordhessen

    Ralf


    PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!
    "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
    froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
    (Ernst Ferstl)

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen827286
    Datum04.02.2017 16:588797 x gelesen
    Moin,

    erstaunlich, dass es ganze neun Jahre gedauert hat, bis der Stuttgarter Feldversuch mit den Porsche Cayenne nun offenbar ausgewertet wurde und die - scheinbar positiven - Ergebnisse in eine bundesweite Regelung übernommen werden ;o)

    Für die Nicht-Querdenker: Hier ein Link

    Gruß,
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP827287
    Datum04.02.2017 17:478639 x gelesen
    Geschrieben von Christoph G.diejenigen unter Ihnen, die gedanken-und rücksichtslos unnötig schlafende Bürger wecken.Diejenigen wurden in diesem Forum auch öfters schon angesprochen. Ist es jetzt der Begriff Arschkrampen, oder die Parteimitgliedschaft, die diese Form von Kritik von der unzählige Male schon geäußerten unterscheidet?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP827289
    Datum04.02.2017 18:248482 x gelesen
    Ich denke mal, die Zeitung legt sehr viel Wert auf die Parteimitgliedschaft. Hans Esser wäre stolz auf solch einen Bericht ;-)

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 827292
    Datum04.02.2017 21:04   8447 x gelesen
    Hallo!

    Da kann man nur Froh sein, das kein AFD-Politiker eine solche Äußerung von sich gegeben hat.
    Wochenlange Sondersendungen und Titelseitenberichte können nämlich ganz schön nerven. ;-)

    Nee, ich verstehe auch nicht warum die Parteizugehörigkeit hier so hervorgehoben wird.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW827295
    Datum05.02.2017 08:017794 x gelesen
    Geschrieben von Jakob T.Nee, ich verstehe auch nicht warum die Parteizugehörigkeit hier so hervorgehoben wird.

    Warum die Zeitung die politische Gesinnung so hoch hängt verstehe ich auch nicht, allerdings ist er nicht der erste Politiker der im Thema FW mit Unkenntnis glänzt und so zu politischen Entscheidungen beitragen könnte die uns dann wiederum ernsthafte Probleme bereiten.
    Entsprechende Beiträge in denen Politiker die FW mit jedem beliebigen Verein gleichstellen gibt es genug im Forum.

    Jetzt, da die Zeitung dieses veröffentlicht hat, kann zB die lokale FW entsprechende Informationen zum Thema "Pflichtaufgaben der Stadt und ihrer FW" entsprechend an den/ihre Lokalpolitiker herantragen, womit der Zeitungsbericht doch wieder seine Berechtigung hat ;)

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern827318
    Datum05.02.2017 19:156972 x gelesen
    Hier stellt sich die Frage ob diese Person als "Privatmann" oder in seiner Eigenschaft als Kommunalpolitiker sich so geäußert hat.

    Als Privatmann hat er nicht die geringste Ahnung von Zusammenhängen und hat sich zudem verbal daneben benommen. Diese Wortwahl ist durchaus justiziabel.

    Ist es als Äußerung eines Kommunalpolitikers zu sehen, so halte ich ihn als für einen Kommunalpolitiker völlig untragbar. Egal welches Parteibuch er haben mag. Hier wäre ein Parteiausschlußverfahren m.E. angemessen. Denn wer sich so unqualifiziert, beleidigend über die eigenen Kräfte der Gefahrenabwehr äußert hat eindrucksvoll bewiesen, dass er die Arbeit der Feuerwehr verhöhnt. Wer möchte so eine Person schon mit der Wahrnehmung der Interessen des Bürgers beauftragen? Ich jedenfalls nicht.

    P.S. war selber viele Jahre CSU-Ortsverbandsvorsitzender....

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorOliv8er 8B., Köln / NRW827324
    Datum05.02.2017 20:546858 x gelesen
    ... ok, man kann sich Fragen ob nach 45 Minuten noch "höchste Eile" für das erwähnte Einsatzmittel und Funktion geboten ist. ;-)

    Gleiche Spitzfindigkeit wie in der Frage "in welcher Organisation hat wer / was Anspruch auf §38 StVO" wenn NEF und RTW mit Pat. zum KH fahren. ;-)

    Grüße
    Olli

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827329
    Datum06.02.2017 07:266671 x gelesen
    Moin Oliver,
    ich finde die Frage gar nicht so unberechtigt.
    Und ich bin mir ziemlich sicher, dass dir ein Richter, die ja ab und an auch sehr viel Zeit haben um für komische Fragen noch komischere Antworten zu finden, die Einsatzfahrt des MTF`s, das 15 bis 20 Minuten nach der Alarmierung mit Sosi zum Wohnungsbrand hämmert, zerlegt.

    Gruß

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    AutorMich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern827343
    Datum06.02.2017 12:306230 x gelesen
    Mahlzeit,

    welches Parteibuch der Herr von und zu hatte, spielt meiner Meinung nach auch keine Rolle. Das mit den Arschkrampen hätte er sich verkneifen können.

    Ich denke mir mitlerweile bei so Menschen, "arme Seele, wenn du sonst keine Probleme hast". Mal "ärgert" es mich mehr mal weniger, die meiste Zeit weckt es nur noch ein müdes Lächeln.

    Geschrieben von ---Jakob Theobald--- Da kann man nur Froh sein, das kein AFD-Politiker eine solche Äußerung von sich gegeben hat.
    Wochenlange Sondersendungen und Titelseitenberichte können nämlich ganz schön nerven. ;-)

    Ich bin grade vom Stuhl gerutscht vor Lachen :-D.

    Geschrieben von ---Martin Drechsler--- Und ich bin mir ziemlich sicher, dass dir ein Richter, die ja ab und an auch sehr viel Zeit haben um für komische Fragen noch komischere Antworten zu finden, die Einsatzfahrt des MTF`s, das 15 bis 20 Minuten nach der Alarmierung mit Sosi zum Wohnungsbrand hämmert, zerlegt.

    Jou, kannst da schon recht haben.

    Gruß

    Michael

    Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!

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    AutorMatt8hia8s K8., Püttlingen / 827406
    Datum07.02.2017 13:475821 x gelesen
    Mal abgesehen davon, von der Art wie er seine Meinnung äußert, muss ich ihm Recht geben.

    Ob nach 45min noch höchste Eile geboten ist, sei mal dahin gestellt. Aber dies bezieht sich auch nur auf §35. Und auch wenn ich Sonderrechte nach §35 in Anspruch nehme, muss ich kein Martinshorn einschalten.

    Alle die meinen man müsste nachts durchegehend mit Horn fahren, sollten sich mal §38 StVO durchlesen.

    Wenn die Straßen leer sind, wen soll ich dann mit Blaulicht unf Einsatzhorn auffordern freie Bahn zu schaffen?
    Bei unübersichtlichen Stellen und Kreuzungen ist das natürlich etwas anderes.

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    AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg827410
    Datum07.02.2017 15:155628 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Matthias K.Ob nach 45min noch höchste Eile geboten ist, sei mal dahin gestellt
    Fahren bei Euch nachalarmierte Kräfte z.B. bei Alarmstufenerhöhung die ESt in "normaler" Fahrt an?

    Beste Grüße

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    AutorDani8el 8W., Immenstedt / S-H827416
    Datum07.02.2017 16:12   5976 x gelesen
    Hallo,
    ich möchte hier mal kurz einen Blick über den Tellerrand einwerfen..
    FDNY Modified Response

    Das FDNY erprobte 2011 die "Modifizierte Anfahrt" Schwerpunkt war die Reduzierung von Alarmfahrtunfällen. Nach meinem Kenntnisstand ist die Erprobung vorbei und die Modified Response wird in allen Stadtteilen eingesetzt.

    So werden nicht-Feuer und nicht-Menschen in Gefahr Einsätze ohne Eile angefahren. Interessant auch bei den Löschzugalarmierungen (3+2), Nachts wird der Brandgeruch, Gasgeruch oder Sprinkleralarm auch gesplittet. Das erste Löschfahrzeug und die erste Leiter fahren mit Alarm an, die nächsten zwei Löschfahrzeuge und die zweite Leiter fahren ohne Eile. Sollten die ersten Fahrzeuge eine Lage feststellen, zieht der rest mit Alarm weiter, wenn nicht, ist das Unfallrisiko (und damit auch die Lärmemission) abgesenkt. Das ganze ist innerhalb des FDNY sehr umstritten. Aber wäre vielleicht auch ein Denkansatz für die Deutsche Feuerwehr. Brauche ich wirklich jedes Auto immer mit Alarm? Oder reicht es, wenn manche Fahrzeuge einfach nachkommen ohne dabei §38 in Anspruch zu nehmen? Was bringt mir z.B. nach 20min noch ein MTW mit 3 Mann mit Alarm beim "Schutzziel-Feuer AGBF" ?

    Gruß
    Daniel

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen827420
    Datum07.02.2017 19:59   5965 x gelesen
    Moin,

    warst Du dabei? Weisst Du, ob mit dem MTW nicht vielleicht dringend benötigter Materialnachschub oder frische AGT-Träger, Fachberater oder was auch immer herangeführt wurde?
    Das kannst Du und der Kollege Beschwerdeführer garnicht wissen, ergo auch nicht beurteilen.

    Gruß
    Mathias

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    AutorMatt8hia8s K8., Püttlingen / 827434
    Datum08.02.2017 07:165535 x gelesen
    Das kann so pauschaul natürlich nicht beantwortet werden. Natürlich kann es sein, dass dringend benötigte Einsatzmittel oder Kräfte nachrücken. Aber man hat doch schon oft genug erlebt, dass der MTW der Verpflegung liefert mit Alarm nachrückt. Oder bei Flächenlagen, wie z.b. Hochwasser, zu jedem auszupumpenden Keller mit Alarm gefahren wird. Und diese Fälle sind einfach unnötig.

    Aber darauf wollte ich nicht hinaus. Auch bei Einsatzfahrten, bei denen höchste Eile geboten ist und Sonderrechte nach §35 in Anspruch genommen werden, ist es nicht nötig dauerhaft mit Einsatzhorn zu fahren, besonders nachts wenn eh niemand auf den Straßen ist. Und dann zu behaupten die FW oder der RD wären gesetzlich dazu verpflichtet dies zu tun und das auch noch in der Presse zu melden ist einfach falsch.

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH827440
    Datum08.02.2017 10:08   5674 x gelesen
    Geschrieben von Matthias K.Auch bei Einsatzfahrten, bei denen höchste Eile geboten ist und Sonderrechte nach §35 in Anspruch genommen werden, ist es nicht nötig dauerhaft mit Einsatzhorn zu fahren, besonders nachts wenn eh niemand auf den Straßen ist.

    Aber das entscheide ganz alleine ich als Maschinist und nicht irgendein Anwohner oder WWW-Diskutant.

    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW827449
    Datum08.02.2017 14:305206 x gelesen
    Geschrieben von Mitja S.Aber das entscheide ganz alleine ich als Maschinist und nicht irgendein Anwohner oder WWW-Diskutant.

    In diesem Fall; Nur bedingt
    Deine/unsere Entscheidungsgewalt bewegt sich nur in dem gesetzlichen Rahmen den uns die Politik zugesteht
    und da dieser Anwohner politisch aktiv ist bekommt seine Beschwerde ein Gewicht das man nicht mit einem Schulterzucken abtun sollte.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827450
    Datum08.02.2017 15:195070 x gelesen
    Hallo Thomas,

    naja, man kann aber auch deutlich mehr draus machen, wie es ihm zusteht. Einer sachlichen und fairen Kritik stelle ich mich gerne und bin auch bereit dann mein Handeln zu reflektieren. Jemand der sich verhält wie die Bewohner großer Zoogehege und erst einmal seinen Gegenüber verbal in die Fresse spukt, nehme ich aus Prinzip erst einmal nicht mehr ernst.

    Und ja, dann bekommt er ein Schulterzucken.....

    Gruß

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    AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern827451
    Datum08.02.2017 15:43   5310 x gelesen
    Der §§ 35 und 38 StVO lassen tatsächlich den Schluss zu, dass ich, vereinfacht gesagt:


    zur Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 StVO nicht mit Blaulicht und Horn fahren muss

    und ich nur zur Inanspruchnahme des Wegerechts nach § 38 StVO Blinklicht und Einsatzhorn brauche.


    Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es eine Rechtsvorschrift gibt, die ganz klar sagt, dass...

    wenn bei Einsatzfahrten nicht alle Verkehrsvorschriften eingehalten werden können, soweit rechtlich möglich, Blinklicht und Einsatzhorn benutzt werden sollen, um die anderen Verkehrsteilnehmer zu warnen.

    Das heißt auf gut Deutsch: Wenn die Voraussetzungen nach § 38 StVO erfüllt sind, ich das Wegerecht aber nicht brauche, weil wenig los ist, dann SOLL ich aber trotzdem mit Blaulicht UND Horn fahren, wenn ich z.B. schneller fahre als erlaubt.

    Siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), erlassen im Oktober 1998, vom Bundesminister für Verkehr, zuletzt geändert am 22.09.2015, unter "zu § 35".

    Es ist nur eine soll-Vorschrift, aber wer kanns dem ängstlichen Maschinisten verübeln... Wenn es zum Unfall kommt und es heißt: "Warum hast Du nicht gewarnt?" Schwierige Diskussion. Ich persönlich verzichte durchaus auf das Einsatzhorn, aber pauschale Aussagen lassen sich schwer treffen.

    Schönen Gruß

    Stefan

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP827455
    Datum08.02.2017 16:534961 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M. und da dieser Anwohner politisch aktiv ist bekommt seine Beschwerde ein Gewicht das man nicht mit einem Schulterzucken abtun sollte.Politisches Gewicht? Geht es hier noch um den Herrn aus Chemnitz?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW827456
    Datum08.02.2017 17:285005 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Politisches Gewicht? Geht es hier noch um den Herrn aus Chemnitz?
    Er vertritt eine Meinung mit dem Ziel unsere Rahmenbedingungen mit zu bestimmen.
    Wenn seine Partei demnächst gegen zB "die Ersatzbeschaffung der 25J. alten Drehleiter" stimmt braucht man sich nicht wundern.
    Davon ab ist mir egal ob der Typ Bürgermeister oder nur ein Mitglied im Ortsverband West ist der sich gerne 2x im Jahr auf ein kostenloses Bier freut., denn jeder mächtiger Baum fing mal ganz unten als kleiner Sämling an.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
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    frei n.Bmark

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    AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 827460
    Datum09.02.2017 03:044964 x gelesen
    Geschrieben von Mitja Suchorski Aber das entscheide ganz alleine ich als Maschinist und nicht irgendein Anwohner oder WWW-Diskutant.

    100% Zustimmung. Ich als Maschinist bin für mich, meine Mannschaft, das Fahrzeug UND auch für das Wohl anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich. Das bedeutet aber für mich als Maschinist auch, dass ich Augenmass halten muss. Mit Tempo 80 an der Bushaltestelle voller Kinder vorbei wegen eines vollgelaufenen Kellers geht nicht, auch nicht mit Blaulicht und Martinshorn.

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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg827461
    Datum09.02.2017 08:534666 x gelesen
    Wegen Wasser im Keller muss als erstes mal überlegt werden ob es überhaupt notwendig ist hier eine beschleunigte Anfahrt notwendig ist!
    Der Schaden wird sich meistens nicht stark erhöhen wenn es eine Minute länger dauert!
    Und mit Achzig durch die Stadt mit dem LKW ist sehr sehr sportlich!

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827462
    Datum09.02.2017 09:154622 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Sebastian A.
    Wegen Wasser im Keller muss als erstes mal überlegt werden ob es überhaupt notwendig ist hier eine beschleunigte Anfahrt notwendig ist!

    Eine Entscheidung, die in der Regel nicht der Maschinist treffen sollte.

    Geschrieben von Sebastian A.Der Schaden wird sich meistens nicht stark erhöhen wenn es eine Minute länger dauert!

    Wenn in dem Keller das Rechenzentrum der Kommune, einer Firma etc. steht ist die Betrachtungslage eine deutlich andere. In so fern: Siehe oben.

    Geschrieben von Sebastian A.
    Und mit Achzig durch die Stadt mit dem LKW ist sehr sehr sportlich!

    Aber heute auch keine große Kunst bei den Leistungen, Getrieben usw. Geschrieben von Sebastian A.Der Schaden wird sich meistens nicht stark erhöhen wenn es eine Minute länger dauert!

    Gruß

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg827464
    Datum09.02.2017 09:584562 x gelesen
    Wenn so viel Wasser in einem Rechenzentrum steht, dass ich die Feuerwehr brauche, dann ist das Thema eh durch. Dann steht da im Normalfall nur noch teurer Elektroschrott. Teham Kurzschlüsse und direkte Feuchtigkeitsschäden. Da kommtes nicht mehr auf ein paar Minuten an.

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW827466
    Datum09.02.2017 10:42   5149 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Mathias W.warst Du dabei? Weisst Du, ob mit dem MTW nicht vielleicht dringend benötigter Materialnachschub oder frische AGT-Träger, Fachberater oder was auch immer herangeführt wurde?
    Das kannst Du und der Kollege Beschwerdeführer garnicht wissen, ergo auch nicht beurteilen.


    Richtig, genau das ist der springende Punkt. Jura und damit auch die StVO ist keine Mathematik, wo 1+1 eben immer 2 ist, sondern Einzelfallentscheidungen, die ein Bürger von außen gar nicht beurteilen kann. Denn wie immer gilt auch hier in der Juristerei "es kommt darauf an..."

    Zudem hat der Mensch sich ja offenbar in seinem Schlaf gestört gefühlt, also vermutlich in seinem Bett gelegen und nicht am Fenster gestanden und die konkrete Verkehrssituation beobachtet, inwieweit sich dort ggf. ein anderes Fahrzeug etc. befand, das die Inanspruchnahme von Wegerechten und damit Einschalten aller Signale notwendig machte.

    Dass die Wortwahl völlig daneben war, steht ja noch auf einem ganz anderen Blatt, aber mit dem allgemeinen Anstand ist es ja in sozialen Netzwerken leider nicht weit her.

    Fakt ist aber sicher auch, dass die jährliche Fahrerbelehrunge in vermutlich vielen Feuerwehren sicherlich verbessert werden kann. Wenn man es darauf beruhen lässt, 1x im Jahr die §§ 35 und 38 StVO vorzulesen und meint, dann wissen alle Bescheid, dann muss man sich nicht wundern, wenn GF/MA nicht in der Lage sind, differenzierte Entscheidungen zu dem Thema zu treffen und das Fahrverhalten immer wieder neu anzupassen.

    Wenn es das aber dazu führt, alles von der Wache bis zum Einsatzort einzuschalten ist das m.E. für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der eigenen Kameraden immer noch besser als aus falsch verstandener Höflichkeit und Rücksicht auf die Nachruhe nachher knallt und jemand zu Schaden kommt.

    Gruß
    Katja

    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW827468
    Datum09.02.2017 12:434589 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian A. "Wegen Wasser im Keller muss als erstes mal überlegt werden ob es überhaupt notwendig ist hier eine beschleunigte Anfahrt notwendig ist!"
    Geschrieben von Martin D.Eine Entscheidung, die in der Regel nicht der Maschinist treffen sollte.

    Schön das wir uns zumindest einig sind das es keinen Grundsatz geben darf!?
    Denn Wasser im Keller kann sowohl "noch warten" als auch nach mehreren Stunden Hochwassereinsatz im gesamten Stadtgebiet plötzlich §38 erfordern wenn, wie wir das hatten, eine Firma meldet das im Keller mehrere Paletten mit der Kennzeichnen X423 stehen und der eigene Hochwasserschutz überflutet wird.

    Ja, der ahnungslose Bürger kann dann durch aus die Frage stellen warum nach X Stunden Einsatzdauer noch mit Blauhorn durch die Stadt gefahren wird
    und warum man plötzlich die Pumpen von den Privathäusern abzieht um an einer (1) Firma massiv tätig zu werden.
    Wie o.g. hilft hier Kommunikation mit den Betroffenen und zumindest bei uns hat das Missstimmungen schnell beseitigt.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827472
    Datum09.02.2017 15:254356 x gelesen
    Aha,
    Diese Entscheidung soll ich als Maschinist bzw. Gruppenführer treffen? Never... wenn der Einsatzbefehl lautet mit SoSi zur Musterstraße, dort droht Wasser ins RZ zu laufen.... dann fahre ich da mit SoSi hin.

    Gruß

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827473
    Datum09.02.2017 15:274316 x gelesen
    Moin,
    Natürlich kann Kommunikation helfen. Aber auch da gilt wie so oft im Leben: Der Ton macht die Musik. Und die hier gespielte Musik des Herren mag ich nicht.

    Gruß

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    AutorBern8har8d B8., Neudorf / Bayern827479
    Datum09.02.2017 16:284436 x gelesen
    Geschrieben von ---Stefan Dirnberger--- Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es eine Rechtsvorschrift gibt, die ganz klar sagt, dass...

    wenn bei Einsatzfahrten nicht alle Verkehrsvorschriften eingehalten werden können, soweit rechtlich möglich, Blinklicht und Einsatzhorn benutzt werden sollen, um die anderen Verkehrsteilnehmer zu warnen.


    Servus,


    Zu § 35 Sonderrechte
    Zu den Absätzen 1 und 5 Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden.
    null

    Ich lese hier nichts von Einsatzfahrten, sondern "die Inanspruchnahme von Sonderrechten".
    Keine Sonderrechte kein Horn.

    MFG
    Bernhard

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg827485
    Datum10.02.2017 09:464043 x gelesen
    Dann ist schon der Einsatzbefehl falsch

    SoSi darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Ein RZ ist weder ein bedeutender Sachwert noch ein eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ( wenn es nicht gerade das RZ der Leitstelle ist).

    Dazu kommt das die paar Minuten die du schneller bist bei einem Pumpeinsatz nur sehr wenig bringen.

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg827486
    Datum10.02.2017 09:524051 x gelesen
    Ich nehme mal ein klassisches Beispiel.

    Vollbrand einer großen Lagerhalle. Muss da die Feuerwehr, die nach einer Stunde alamiert wird und mehr als 30km Anfahrt hat noch mit vollen SoSi anfahren? Da machen ein paar Minuten mehr auch nichts mehr aus und alle kommen sicherer und entspannter an. Genau das gleiche mit Ablösekraften in einem langen Einsatz.

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern827487
    Datum10.02.2017 09:583942 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Ein RZ ist weder ein bedeutender Sachwert noch ein eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
    Was ist dann für dich ein bedeutender Sachwert? Welchen Wert stellst du dir denn für ein RZ vor? Meiner Erfahrung nach sind das Sachwerte im höheren sechsstelligen Bereich.
    Im Verkehrsrecht spricht man übrigens von bedeutenden Sachwerten ab 750.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg827488
    Datum10.02.2017 10:024077 x gelesen
    Und wie oft kommen noch "irgendwelche" PKWs mit Sondersignal angefahren, in der Regel Kommandanten oder Kreisbrandmeister etc?

    Bei diesen Personen sehe ich gar keine Grundlage für eine SoSi Fahrt.

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg827489
    Datum10.02.2017 10:194007 x gelesen
    Für mich sind bedeutende Sachwerte, Dinge die unwiederbringlich verloren gehen oder in die Millionen gehen.

    Ich gehe hier vom Durchschnitts RZ aus, nicht vom Netzknoten der Telekom oder so.

    Wenn das Wasser noch nicht eingedrungen ist hab ich noch ne Chance. Bei 20 bis 30 cm Wasser im Raum ist es ind en meisten RZ vorbei, dann stehen die ersten Komponenten oder die Stromversorgung im Wasser.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW827493
    Datum10.02.2017 10:523920 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Für mich sind bedeutende Sachwerte, Dinge die unwiederbringlich verloren gehen oder in die Millionen gehen.

    Ich gehe hier vom Durchschnitts RZ aus, nicht vom Netzknoten der Telekom oder so.

    Wenn das Wasser noch nicht eingedrungen ist hab ich noch ne Chance. Bei 20 bis 30 cm Wasser im Raum ist es ind en meisten RZ vorbei, dann stehen die ersten Komponenten oder die Stromversorgung im Wasser.


    Rechenzentrum ist nicht gleich Rechenzentrum. Da gibt es Netzknoten für die ganzen Mobilfunknetze oder unseren schönen Digitalfunk. Es reicht ja auch, das im Keller nicht die Server sondern deren Infrastruktur stehen. Und du willst garantiert nicht, das ein Netzknoten für die Telekomunikation oder Internet ausfällt. Selbst das Rechenzentrum von Edeka oder Aldi würde ich unter große Sachwerte einschätzen.

    Du bist da sehr pauschal.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827494
    Datum10.02.2017 10:553904 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Tobias H.Ein RZ ist weder ein bedeutender Sachwert ...
    sehe ich anders

    gerade in einem Rechenzentrum hab ich sehr oft auf kleinstem Raum bedeutende Sachwerte geballt.

    Zu dem "Sachwert" zählen neben den eigentlichen Werten der Server und der Infrastruktur auch die Kosten die anfallen die Server nach einem Schadensfall wieder online zu bekommen und die Daten zu restaurieren. Auch wenn Backups da sind ist der Aufwand sehr gross.

    Ich sehe "Rechenzentren" als sehr gutes Beispiel für "hohe Sachwerte".

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg827495
    Datum10.02.2017 10:553885 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas E.

    Selbst das Rechenzentrum von Edeka oder Aldi würde ich unter große Sachwerte einschätzen.


    Oder auch beispielsweise Rechenzentren von Krankenhäusern und Kliniken.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827497
    Datum10.02.2017 10:564100 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H.Und wie oft kommen noch "irgendwelche" PKWs mit Sondersignal angefahren, in der Regel Kommandanten oder Kreisbrandmeister etc?

    hm - die Einen sagen so - die Anderen sagen so ...

    siehe 'Hessen: Kreisbrandmeister künftig mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatz' von Jürgen M.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW827498
    Datum10.02.2017 11:02   4118 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Tobias H.Für mich sind bedeutende Sachwerte, Dinge die unwiederbringlich verloren gehen oder in die Millionen gehen.

    Bei dieser Definition dürfte wahrscheinlich die Mehrzahl der FW-Einsätze nicht mit Sonderrecht angefahren werden:
    - PKW-Brand < 1 Mio
    - LKW-Brand ohne Gefahrgut/wertvolles Ladegut < 1 Mio
    - Brand Einfamilienhaus ohne MIG < 1 Mio

    Autos oder Häuser kann man ja ersetzen, es ist also nicht unwiederbringlich verloren. Aus meiner Sicht wäre ein unbedeutender Sachwert eine Mülltonne, Topfblumen, Gerümpel im Keller, bei Unwetterlagen vielleicht noch eine Bushaltestelle oder Gartenlaube.

    Beste Grüße
    Stephan

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH827506
    Datum10.02.2017 13:293901 x gelesen
    Geschrieben von Stephan B.- Brand Einfamilienhaus ohne MIG < 1 Mio

    Wer hat auch schon 'nen russischen Kampfjet zuhause? Gut, bei uns in Schleswig-Holstein gab es mal einen, der hatte einen echten Panzer im Keller ... ;-)

    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW827508
    Datum10.02.2017 13:353890 x gelesen
    Hallo,

    regionale Abkürzung: MIG steht in unserem Landkreis für Menschenleben in Gefahr

    Beste Grüße
    Stephan

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg833758
    Datum17.09.2017 08:134848 x gelesen
    hallo,

    die Sache hatte nun ein juristisches Nachspiel:

    ... Die frühmorgendliche Geräuschkulisse passte einem Bewohner des Yorckgebiets seinerzeit gar nicht. Der zu dem Zeitpunkt 51-Jährige setzte sich an den Rechner und schrieb im Internet Worte, derentwegen er gestern vor dem Amtsgericht stand. Der Wortlaut: "Die Arschkrampen von der Feuerwehr mussten kilometerlang mit Martinshorn durch menschenleere Straßen fahren, damit auch ja alle geweckt werden." Angezeigt wurde der Mann vom Stadtfeuerwehrverband. Die pauschale Beleidigung eines ganzen Berufsstandes sowie vieler Ehrenamtler habe man nicht auf sich sitzen lassen können, betonte Verbandssprecher Thomas Lange gestern.

    Der Beschuldigte, der sich in der betreffenden Nacht auch noch bei der Feuerwehr-Leitstelle lautstark beschwert hatte, räumte vor Gericht die Beleidigung ein und entschuldigte sich bei den Feuerwehrleuten, von denen mehrere den Prozess verfolgten. Inhaltlich blieb er allerdings bei seiner Kritik. "Das Martinshorn soll anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen, dass sie Vorrang gewähren müssen. Aber um diese Uhrzeit waren die Straßen menschenleer", sagte er....

    auch gut:

    ... Am Ende einigten sich alle Parteien darauf, das Verfahren gegen den Angeklagten einzustellen - sofern dieser binnen vier Wochen einen Betrag von 2700Euro zahlt. Das Geld, so die Auflage des Gerichts, soll dem Stadtfeuerwehrverband zugutekommen. ...

    vollständiger Artikel: Feuerwehr beleidigt: Mann muss zahlen

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW833759
    Datum17.09.2017 10:134448 x gelesen
    Ein sehr deutliches Signal

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg833769
    Datum18.09.2017 12:263495 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas M.Ein sehr deutliches Signal
    Das hoffentlich ein Ansporn für andere Feuerwehren, Gemeinden und Feuerwehrleute. Man muss bei so was dagegenhalten und nicht mit der Achsel zucken.

    Das gilt auch bei den Klassikern wie z.B. Absperrung ignorieren und dabei die Feuerwehrleute beleidigen usw.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen833770
    Datum18.09.2017 12:333303 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Thomas M. Ein sehr deutliches Signal

    Reichlich überzogen...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg833772
    Datum18.09.2017 12:583376 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thorben G.Reichlich überzogen...
    auf was beziehst du dich?

    - auf die Strafanzeige an sich

    oder

    - die Höhe der Strafe?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen833780
    Datum18.09.2017 19:283032 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jürgen M.auf was beziehst du dich?

    - auf die Strafanzeige an sich

    oder

    - die Höhe der Strafe?


    Letzteres. Bzw so wie ich es verstanden hab, ist das Auflage zur Einstellung? Führt aber zu gleicher Bewertung.


    Gruß,
    Thorben

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW833781
    Datum18.09.2017 19:333079 x gelesen
    Geschrieben von Thorben G. Führt aber zu gleicher Bewertung.
    Hm...wenn man nicht Vorbestraft ist kann durch aus von Vorteil sein.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg833800
    Datum20.09.2017 08:312837 x gelesen
    Hyallo zusammen,

    Geschrieben von Thorben G.Letzteres. Bzw so wie ich es verstanden hab, ist das Auflage zur Einstellung? Führt aber zu gleicher Bewertung.


    mit welcher Beründung ist das überzogen?
    Eine solche Strafe (oder Auflage) soll dem Betroffenen schon "weh" tun, und wird sich an dessen finanziellen Möglichkeiten orientieren.
    Ich finde in unserer Gesellschaft nimmt die Rohheit immer weiter zu. Polizisten, "Staatsdiener", Feuerwehrleute,... werden immer häufiger als Feindbild wahrgenommen und beleidigt und angegriffen. Ich finde es richtig, hier deutliche Zeichen zu setzen, und deutlich ist das nur, wenn es eben finanziell "schmerzt".

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorMich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern833807
    Datum20.09.2017 12:202519 x gelesen
    Ich glaube, bei so einem Urteil, kommt es auch auf den Richter an und für sich an.

    Geschrieben von ---Jürgen M@yer---
    Das hoffentlich ein Ansporn für andere Feuerwehren, Gemeinden und Feuerwehrleute. Man muss bei so was dagegenhalten und nicht mit der Achsel zucken.

    Das gilt auch bei den Klassikern wie z.B. Absperrung ignorieren und dabei die Feuerwehrleute beleidigen usw.>
    Bin ich bei Dir.

    Geschrieben von ---Thorsten Hermes---
    Ich finde in unserer Gesellschaft nimmt die Rohheit immer weiter zu. Polizisten, "Staatsdiener", Feuerwehrleute,... werden immer häufiger als Feindbild wahrgenommen und beleidigt und angegriffen. Ich finde es richtig, hier deutliche Zeichen zu setzen, und deutlich ist das nur, wenn es eben finanziell "schmerzt". Jou bin ich ebenfalls bei Dir. Es wird ja keiner gezwungen, den Polizisten/Feuerwehrmann/Rettungsdienstler zu beleidigen, dass machen die Personen die soetwas machen ja "Kraft eigener Arroganz" :-D.

    Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP833809
    Datum20.09.2017 17:522668 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Eine solche Strafe (oder Auflage) soll dem Betroffenen schon "weh" tun, und wird sich an dessen finanziellen Möglichkeiten orientieren
    So ist es.
    Der Mann ist Zahnarzt. Und die leben ja von der Hand in den Mund ;-)

    Dies ist meine Meinung.

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     04.02.2017 12:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.02.2017 14:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.02.2017 15:45 Kevi7n M7., Kronshagen
     04.02.2017 16:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.02.2017 16:27 ., Frielendorf
     04.02.2017 16:58 Seba7sti7an 7W., Linden
     04.02.2017 17:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     04.02.2017 18:24 Volk7er 7C., Trier
     04.02.2017 21:04 Jako7b T7., Bischheim
     05.02.2017 08:01 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     05.02.2017 19:15 Volk7er 7L., Erlangen
     05.02.2017 20:54 Oliv7er 7B., Köln
     06.02.2017 07:26 Mart7in 7D., Dinslaken
     06.02.2017 12:30 ., Erlenbach
     07.02.2017 13:47 Matt7hia7s K7., Püttlingen
     07.02.2017 15:15 Flor7ian7 O.7, Hamburg
     07.02.2017 16:12 Dani7el 7W., Immenstedt
     08.02.2017 07:16 Matt7hia7s K7., Püttlingen
     08.02.2017 10:08 Mitj7a S7., Pinneberg
     08.02.2017 14:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     08.02.2017 15:19 Mart7in 7D., Dinslaken
     08.02.2017 16:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     08.02.2017 17:28 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     09.02.2017 03:04 Manf7red7 B.7, Tittmoning
     09.02.2017 08:53 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     09.02.2017 09:15 Mart7in 7D., Dinslaken
     09.02.2017 09:58 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     09.02.2017 15:25 Mart7in 7D., Dinslaken
     10.02.2017 09:46 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     10.02.2017 09:58 Adol7f H7., Rosenheim
     10.02.2017 10:19 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     10.02.2017 10:52 Thom7as 7E., Nettetal
     10.02.2017 10:55 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.02.2017 11:02 Step7han7 B.7, Wesseling
     10.02.2017 13:29 Mitj7a S7., Pinneberg
     10.02.2017 13:35 Step7han7 B.7, Wesseling
     10.02.2017 10:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.02.2017 12:43 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     09.02.2017 15:27 Mart7in 7D., Dinslaken
     08.02.2017 15:43 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
     09.02.2017 16:28 Bern7har7d B7., Neudorf
     10.02.2017 09:52 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     07.02.2017 19:59 Math7ias7 W.7, Garlstorf
     09.02.2017 10:42 Katj7a R7., Köln
     10.02.2017 10:02 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     10.02.2017 10:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.09.2017 08:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.09.2017 10:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     18.09.2017 12:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.09.2017 12:20 ., Erlenbach
     18.09.2017 12:33 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     18.09.2017 12:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.09.2017 19:28 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     18.09.2017 19:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     20.09.2017 08:31 Thor7ste7n B7., Bammental
     20.09.2017 17:52 Volk7er 7C., Trier
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