News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Unfallkasse NRW will Feuerwehrunfall nicht übernehmen | 15 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 815128 | |||
Datum | 22.12.2015 15:44 | 9561 x gelesen | |||
Mal wieder: "Unfallkasse NRW will Feuerwehrunfall nicht übernehmen "Diesmal eine Knieverletzung eines 19-jährigen Kameraden mit der Begründung, "der Feuerwehrmann sei ja noch im Wachstum und da kämen solche Verletzungen häufiger vor". Vor wenigen Jahren hatten wir in unserer Feuerwehr den Fall, dass einem damals ca. 40-jährigem Kameraden die Leistungen nach einer Rückenverletzung versagt blieben, weil "altersbedingte Abnutzungen" (so ähnlich lautete die Begründung) vorhanden seien. Ein ähnlicher Fall ist mr aus einer Feuerwehr unseres Landkreises bekannt. In welchem Alter darf man denn verunglücken, ohne dass die Unfallkasse NRW altersbedingte Gründe für eine Leistungsverweigerung anführt? Sind das nur Einzelfälle oder verbirgt sich dahinter eine subtile Kosteneinspartaktik der Unfallkasse(n)? Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre | |||||
| |||||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 815131 | |||
Datum | 22.12.2015 17:18 | 5676 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Manfred R. Sind das nur Einzelfälle oder verbirgt sich dahinter eine subtile Kosteneinspartaktik der Unfallkasse(n)? Das sind soweit ich es mitbekommen habe, keine Einzelfälle. In einem Fall, der mir bekannt ist, sollte nach einem Kreuzbandriss (oder so was) nicht gezahlt werden, da eine Vorschädigung nicht auszuschliessen war. Es wurde ein Anwalt eingeschaltet. Nachdem die Unfallkasse in der ersten Instanz verloren hat, hat die brav gezahlt. Deshalb kann ich da nur empfehlen, sich einen Anwalt nehmen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 815134 | |||
Datum | 22.12.2015 18:19 | 5318 x gelesen | |||
Nabend. Ich denke der LdF wird sich umgehend an den VdF wenden, denn dort gibt es Rechtsbeistand - dafür ist man ja Mitglied bzw. der Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband. Grüße Olli | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 815139 | |||
Datum | 22.12.2015 20:16 | 5059 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred R.Mal wieder: "Unfallkasse NRW will Feuerwehrunfall nicht übernehmen " genauer: Die Unfallkasse betrachtet das Ereignis nicht als Unfall im Sinne des SGB (und darf deswegen nicht zahlen). Zu diesem Thema wurde hier auf eine von der Gemeinde abgeschlossene zusätzliche Versicherung verwiesen. Welche Versicherungen bieten eigentlich solche Verträge an, und gibt es da vom Umfang her Unterschiede? | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 815140 | |||
Datum | 22.12.2015 20:20 | 5153 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver B.Ich denke der LdF wird sich umgehend an den VdF wenden, denn dort gibt es Rechtsbeistand - dafür ist man ja Mitglied bzw. der Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband. Wenn man als Ehrenamtlicher nach einem Schadenfall möglicherweise für sein Recht kämpfen muss und offensichtlich niemand ein Interesse hat das zu ändern und auch das unsere derzeitige Versicherung keine Vollkasko beinhaltet sollte das klar und deutlich für jedermann kommuniziert werden. http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=710676 http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/luecken-im-versicherungsschutz-der-freiwilligen-feuerwehrleute-id7266933.html http://www.waz-online.de/Gifhorn/Wesendorf/Ortsbrandmeister-tritt-zurueck http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-Finsterwalder-Feuerwehrmann-klagt-gegen-Versicherung;art1065,4177211 Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 815143 | |||
Datum | 23.12.2015 01:00 | 4386 x gelesen | |||
Nabend, wie schon geschrieben würde ich hier mit allen Mitteln (und das ist man dem Geschädigten schon schuldig) den Rechtsweg zu beschreiten. Dritter Abschnitt SGB VII: § 8 Arbeitsunfall: (1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. "Daher hätte die Knieverletzung auch in seiner Freizeit geschehen können.", genau wie die anderen Punkte der Top 10 der Arbeitsunfälle. VdF einschalten, Widerspruch einlegen. Jeder FA-Angehörige in NRW kann das nutzen: VdF: Versicherungsschutz für die Feuerwehren und ihre Mitglieder Grüße Olli | |||||
| |||||
Autor | Paul8 M.8, Bayreuth / Bayern | 815144 | |||
Datum | 23.12.2015 01:06 | 4408 x gelesen | |||
So mancher ehrenamtliche Feuerwehrmann würde vielleicht nicht mehr seinen Kopf für andere hinhalten, wenn er wirklich wüßte, wie er im Falle eines Unfalles beim Einsatz abgesichert ist. Vielleicht sollte jeder Feuerwehrmann mal das Buch "Feuerwehrmann was nun?" von Josef O. Schedel, einem Feuerwehrmann, der aufgrund eines Dienstunfalls an den Rand des Ruins seiner Existenz getrieben wurde, lesen. | |||||
| |||||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 815146 | |||
Datum | 23.12.2015 08:56 | 3796 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Paul M. So mancher ehrenamtliche Feuerwehrmann würde vielleicht nicht mehr seinen Kopf für andere hinhalten, wenn er wirklich wüßte, wie er im Falle eines Unfalles beim Einsatz abgesichert ist. Wir sollten eines nicht vergessen. Die Unfallversicherer sind Versicherungsunternehmen wie jedes andere auch. Die versuchen es einfach mal, wenn ein Fall nicht 100% eindeutig ist, nicht zu zahlen. Da die damit in sicherlich mindestens 50% der Fälle ohne jede weitere Nachfrage durchkommen, ist das zwar moralisch fragwürdig, aber Wirtschaftlich leider richtig. Das nächste ist, wie geht die Stadt/ Gemeinde mit den Feuerwehrangehörigen um? Gibt es Zusatzversicherungen? Wird bei einer Klage gegen die UV unterstützt? Gibt es Gelder, für eine direkte kurzfristige Hilfe, so notwendig? Das liegt also dann nicht an den Versicherern, die sich gegenüber jedem Menschen gleich "schlecht" verhalten, egal wodurch ein Schaden entsteht. Geschrieben von Paul M. Vielleicht sollte jeder Feuerwehrmann mal das Buch "Feuerwehrmann was nun?" von Josef O. Schedel, einem Feuerwehrmann, der aufgrund eines Dienstunfalls an den Rand des Ruins seiner Existenz getrieben wurde, lesen. Warum? muss sich jeder Autofahrer erstmal Filme von schrecklichen Unfällen und zerfetzten Leichen anschauen? Oder jeder der ne Bahn-Card kauft bekommt Originalbilder von Eschede gezeigt? Nein. Wenn wir jeden Menschen für alle Situationen mit Extrembeispielen bombardieren, schliessen wir uns irgendwann vor lauter Angst nur noch im Keller ein! Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 815155 | |||
Datum | 23.12.2015 11:15 | 3715 x gelesen | |||
Moin... Geschrieben von ---Thorsten H.--- Die Unfallversicherer sind Versicherungsunternehmen wie jedes andere auch. Die versuchen es einfach mal, wenn ein Fall nicht 100% eindeutig ist, nicht zu zahlen. Stimmt nicht ganz so. ;-) Grundsätzlich sollen die BG/UK (allgem. die Träger der DGUV) gem. SGB VII den Schaden regulieren etc. ABER: das Gesetz schreibt vor jeden Fall zu prüfen um festzustellen ob reguliert werden kann oder nicht. Theoretisch objektiver als die PRIVATE Versicherung die immer wirtschaftliche Ziele verfolgt. Die BG/UK haben theoretisch kein Interesse daran eine Leistung vorzuenthalten - sie dürfen dann nicht. Mich ärgert: Die Entscheidung ob der Tatbestand des Unfalls erfüllt ist und zur versicherten Tätigkeit gehört bzw. rechtmäßig. M.M. nach sollte man endlich dazu kommen richtig präventiv tätig zu werden siehe hierzu: Erfassungssystem für Beinahe-Unfälle der FUK *KRITIK AN* Vergleicht man die Aktionen andere Unfallkassen/Berufsgenossenschaften muss ich vermuten: - Entweder personell total unterbesetzt - Aktionen extrem schlecht kommuniziert / Adressaten werden nicht erreicht - Kein Anreizsystem Sicherheit aktiv nach vorne zu bringen - Es gibt keine Aktionen / Kampagnen - Die MA der UK benötigen ein Methoden-/Motivationstraining - oder die Kombination aus allen Punkten Vergleicht man die Denkweisen einiger Feuerwehren in Bezug auf Sicherheit mit solchen z.B. auf Bohrinseln, Ölfeldern, der chemischen Industrie, Hospital etc., lebt die Feuerwehr noch in den 80ern des letzten Jahrtausend. Die Phrase "bei Menschenrettung kann abgewichen werden" ist so schlimm, die prägt sich irgendwie bei jedem ein und wird gerne als Rechtfertigungsgrund für jegliche Abweichung herangezogen. Nicht vergessen: der Feuerwehrmann ist IMMER Menschenleben... und zwar war der Gesund als die Sache angefangen hat. Bei jeder Aussage "Da haben wir richtig Glück gehabt" gibt es Zustimmung, 10Minuten Gespräch wie man es ändern/verhindern/ggf. mildern könnte wären wünschenswert. Hier sollte die UK ansetzen. *KRITIK AUS* So, genug gemeckert ;-) Das Fest der (Nächsten)liebe steht vor der Tür, für alle eine möglichst Einsatzfreie Zeit bis in neue Jahr, ich bin erstmal off. Viele Grüße Olli | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 815168 | |||
Datum | 23.12.2015 15:02 | 3298 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver B.*KRITIK AN* Nun hier in NRW gab es anscheinend einige Reibungsverluste nachdem die FUK in die Unfallkasse NRW integriert wurde. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Olaf8 S.8, Zeven / Niedersachsen | 836645 | |||
Datum | 17.01.2018 09:31 | 2757 x gelesen | |||
Moin! Der Beitrag lief am 16.01.2018 bei Frontal 21 im ZDF. Ohne Worte! https://www.zdf.de/politik/frontal-21/feuerwehrleute-im-stich-gelassen-100.html Wie zerstörrt man ein Wasserstoffatom? Man gibt es einem Feuerwehrmann und sagt ihm, er soll es nicht kaputt machen! | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 836646 | |||
Datum | 17.01.2018 09:52 | 2352 x gelesen | |||
Das ist kein spezielles Feuerwehrproblem. Das ist bei "normalen" Arbeitsunfällen auch so. Da verhindern Vorschäden auch die Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Hier ist, aus meiner Sicht, generell Handlungsbedarf. Ich meine, einige Bundesländer haben oder arbeiten an Fonds, die solche Fälle im Feuerwehrbereich abfangen. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 836647 | |||
Datum | 17.01.2018 10:13 | 2636 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Ich meine, einige Bundesländer haben oder arbeiten an Fonds, die solche Fälle im Feuerwehrbereich abfangen.RLP z.B. Die Intention dahinter ist gut, konkrete Fallbeispiele sind mir noch nicht bekannt, allerdings finde ich eine Sache daran nicht gut gelungen. Die Feuerwehrangehörigen sind grundsätzlich über die UK versichert, in manchen Fällen aber auch aus gesetzlichen Gründen nicht. Dann sind die Kommunen per LBKG verpflichtet, die Feuerwehrangehörigen über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich gegen Dienstunfälle zu versichern (§ 13 Abs. 9). Das können Bausteine sein, die über die Versicherungsleistung der UK hinausgehen, aber auch solche, die über den Versicherungsumfang hinausgehen, z.B. auch diese Vorschadenthematik abfedern. Und dann gibt es obendrauf noch den Landesfond. Das zusammen kann dazu führen, dass ein Feuerwehrangehöriger in RLP nahezu perfekt abgesichert ist (je nach Umfang der Zusatzversicherung seiner Kommune, ehrlicherweise pennen da auch manche noch total), im Fall der Fälle aber dann erstmal die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner losgeht. Und man aufpassen muss, ob nicht irgendwelche Dinge mehrfach versichert sind, und Leistungen gegeneinander aufgerechnet werden. Und ich behaupte mal, je undurchsichtiger das für den Versicherten wird, desto eher verhalten sich die Versicherungsunternehmen so, wie sich Versicherungsunternehmen bei der Leistungsgewährung nunmal gerne verhalten. Und desto eher passieren auch Fehler bei Anträgen etc. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 836650 | |||
Datum | 17.01.2018 12:52 | 2272 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf S.Moin! Latscht euren Komunen und Wehrführern auf die Hühneraugen, das Problem ist längst bekannt und der VDF hat dazu seit Jahren ein Zusatzversicherungsangebot: GVV Ergänzende Unfallversicherung. hier einfachmal den Text reinkopiert: Geschrieben von VDF-NRW Unfallversicherung An der Formulierng des Sozialgesetzbuchs 7 zum Thema Arbeistunfall §8 Satz 1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Durch die Formulierung kommt es immer bei verdrehten Gelenken zu Problemen, genauso der Klassiker mit dem Herzinfarkt. Das kommt nun mal meistens nicht von außen. Stein ans Schienenbein oder in einen Nagel fassen sind die Sachen die die UK regulieren darf und muss, daher gibts die Zusatzodule der GVV die die Problembereiche abdecken Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 836651 | |||
Datum | 17.01.2018 15:49 | 1980 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Das zusammen kann dazu führen, dass ein Feuerwehrangehöriger in RLP nahezu perfekt abgesichert ist (je nach Umfang der Zusatzversicherung seiner Kommune, Ich kenne das von Trier so, das es da Zusatzversicherungen über den LFV gibt und welche über die Provenzial. Z.b. sichern die Unfälle ab auch von Alterskameraden oder Partnern bzw. personen die die Feuerwehr unterstützen. Z.b. wenn der Alteskamerad beim ToT Dienst schiebt und sich verletzt. Wir hatten da das Komplett-Sorglos-Paket. Organisiert vom SFV (der Obmann ist Versicherungsmensch), bezahlt von der Stadt. Es ist beruhigent zu wissen, das es da was gibt. Dazu kommt noch ein kleiner Notfallfond innerhalb des SFV. Dies ist meine Meinung. | |||||
| |||||
|