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ThemaKein TÜV wg. neongelbe Signalfarbe haben oder durchbrochene Reflexstreifen?32 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg885958
Datum01.12.2023 20:517500 x gelesen
hallo,

Rettungsfahrzeuge kriegen aktuell keinen TÜV mehr, weil sie neongelbe Signalfarbe haben oder durchbrochene Reflexstreifen

Soll so wohl gerade in Konstanz passiert sein?

Quelle: https://twitter.com/winkelsdorf/status/1730657283200184644

GASHj-WWYAAFXM8?format=jpg&name=large

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg885960
Datum02.12.2023 10:173840 x gelesen
Um tatsächlich eine Aussage treffen zu können, müsste man die derzeit geltenden Erlasse aus dem VM und die Begründung für den "erheblichen Mangel", der zur Verweigerung der HU-Plakette führte, mit Detailbildern der betroffenen Fahrzeuge vergleichen.

Grüße
Udo

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885961
Datum02.12.2023 11:533633 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Udo B.

Um tatsächlich eine Aussage treffen zu können, müsste man die derzeit geltenden Erlasse aus dem VM und die Begründung für den "erheblichen Mangel", der zur Verweigerung der HU-Plakette führte, mit Detailbildern der betroffenen Fahrzeuge vergleichen.

Genau, der Briefkopf, der Betreff und der Verweis auf Erlaße und §§ ist zur Beurteilung etwas dürftig.

Passt irgendwie auch zu dieser Diskussion.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW885962
Datum02.12.2023 13:073373 x gelesen
Aufgrund der vagen Informationen aus dem verlinkten Beitrag kann man doch kaum was sagen.

Da ist ja noch nichtmals konkretisiert was mit "kein TÜV mehr" gemeint war:
Bekommt ein schon länger im Verkehr befindliches Fahrzeug nun bei der x-ten HU plötzlich keine Plakette mehr?
Oder ist bei einem Neufahrzeug die Begutachtung zur Erlangung der Betriebserlaubnis mit niO abgeschlossen worden?

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg885963
Datum02.12.2023 13:123255 x gelesen
Deshalb sind mehr Infos sicherlich von Vorteil.
Wobei, eine bestandene HU ist ja bekanntermaßen keine Garantie für die Zulässigkeit von z.B. Beklebungen.
Es kann also alles möglich sein.
(sonst würden ja nicht so viele Fahrzeuge aus Handwerk, Transportgewerbe und selbst Fahrschulen mit nachweislich unzulässigen Beklebungen oder Beleuchtungseinrichtungen herumfahren.)

Grüße
Udo

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW885964
Datum02.12.2023 13:503219 x gelesen
Geschrieben von Udo B.(sonst würden ja nicht so viele Fahrzeuge aus Handwerk, Transportgewerbe und selbst Fahrschulen mit nachweislich unzulässigen Beklebungen oder Beleuchtungseinrichtungen herumfahren.)

Die Aufzählung kann man ja gerne ergänzen um diverse Fahrzeug der öffentlichen Verwaltung und ihrer privatisierten Töchter.

Wobei hier jetzt die erste Mängelkarte für gelbe Frontblitzer aufgetaucht ist, das könnte also noch spannend werden ;-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP885966
Datum02.12.2023 16:003242 x gelesen
Geschrieben von Henning K. Wobei hier jetzt die erste Mängelkarte für gelbe Frontblitzer aufgetaucht ist, das könnte also noch spannend werden ;-)Amateurhaft. Geht auf die Autobahnen, da fahren/kriechen sie, aus Gründen, gerade wieder massenweise rum und verlieren ihre Ladung: Fahrzeuge mit gelben Rundumkennleuchten und blauen Frontblitzern.
Das hat doch irgendwie mehr Stil ;-)

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW885969
Datum02.12.2023 22:363096 x gelesen
Die bekommen aber keine Mängelkarte, weil sie (hoffentlich) die entsprechenden Genehmigungen haben ;-)

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885981
Datum04.12.2023 08:112853 x gelesen
Es gibt einen Erlass vom 17.02.2023 der den Umgang mit Sondergenehmigungen für die Leuchtfarben an Einsatzfahrzeugen regelt.

Toll. Gut.

Was steht da drin?

Volltext

Nach 5.2. dürfen an BOS Fahrzeuge auch mehr Leuchtfarben ran, als nur an die Konturen wenn die besagte Ausnahmegenehmigung vorliegt. Jetzt wäre es interessant zu wissen, was die Sache in Konstanz mit dem Erlass zu tun hat.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP885983
Datum04.12.2023 09:002663 x gelesen
Geschrieben von Matthias K.Jetzt wäre es interessant zu wissen, was die Sache in Konstanz mit dem Erlass zu tun hat.Und so nebenbei wäre auch interessant, was "die Sache in Konstanz" überhaupt ist.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg885993
Datum04.12.2023 16:482520 x gelesen
Geschrieben von Matthias K.Was steht da drin?

Volltext

Nach 5.2. dürfen an BOS Fahrzeuge auch mehr Leuchtfarben ran, als nur an die Konturen wenn die besagte Ausnahmegenehmigung vorliegt. Jetzt wäre es interessant zu wissen, was die Sache in Konstanz mit dem Erlass zu tun hat.


Dieser Absatz:"Sämtliche optischen und akustischen Signaleinrichtungen oder Reflexmarkierungen sind bauartgenehmigungspflichtig gemäß § 22a StVZO oder EU-bzw. ECE-Vorschriften oder müssen den Vorgaben aus anderen Rechtsgebieten entsprechen."

Damit steht nämlich fest, dass nur Reflexfolien mit Zulassung gemäß ECE R104 verwendet werden dürfen.

Siehe auch hier Infoblatt des TÜV Nord.

Und Limegelb,Yelpgelb etc. haben diese Zulassung nicht. Und da ist es auch egal ob als Vollinie oder Gaps aufgebracht.
Die Landespolizei BaWÜ hat wohl eine Sondergenehmigung (siehe deren Beklebung am Heck, Seite und Motorhaube mit Limegelber Reflexfolien) sonst dürfte da auch kein einzige Fahrzeug mehr zugelassen werden. Warum diese Siondergenehmigung nicht für die anderen BOS erteilt wird?

Grüße aus der Nordhardt
Martin Streeb

"Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885997
Datum04.12.2023 18:352545 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Martin S.

Die Landespolizei BaWÜ hat wohl eine Sondergenehmigung (siehe deren Beklebung am Heck, Seite und Motorhaube mit Limegelber Reflexfolien) sonst dürfte da auch kein einzige Fahrzeug mehr zugelassen werden.


Genau, wie " Hier " unter Punkt 5.2.2 hat die BaWü-Polizei dafür eine "Anordnung des IM zur Farbgebung von Funkstreifenwagen der Polizei Baden-Württemberg" von 2013.
Ähnliche Neongelbbeklebungen sieht beispielsweise auch bei der Polizei in RLP oder auch in Hessen.
Wie es sich aber bei Ordnungsamtfahrzeugen verhält ?


Warum diese Siondergenehmigung nicht für die anderen BOS erteilt wird?

Warum nicht ? Will die Polizei sich von den anderen BOS unterscheiden ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg885998
Datum04.12.2023 18:432470 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Wie es sich aber bei Ordnungsamtfahrzeugen verhält ?
Es ist wie immer, solange sich keiner beschwert ... ansonsten steht das Auto auch mal länger in der Garage.

Grüße
Udo

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern886043
Datum08.12.2023 17:29   2563 x gelesen
Servus,

wir haben unsere Beklebung der neuen DLK auch erst vom TÜV im Vorfeld abnehmen lassen, bevor auch nur ein Reflexstreifen verpappt worden ist.
Ich pers. finde es ao lächerlich und frag mich immer mehr, ob diese Helden so gar keine Arbeit mehr in ihren Amtstuben haben?
Und wenn nicht, warum sie dann in anderen Sachgebieten nicht aushelfen, bevor sie bei der dritten Stelle hinterm Komma rumonanieren. Hauptsache es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Aber mei.....


Der Amtsschimmel muß wiehern.....


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg886048
Datum09.12.2023 09:051983 x gelesen
Geschrieben von Martin S.Die Landespolizei BaWÜ hat wohl eine Sondergenehmigung (siehe deren Beklebung am Heck, Seite und Motorhaube mit Limegelber Reflexfolien) sonst dürfte da auch kein einzige Fahrzeug mehr zugelassen werden. Warum diese Siondergenehmigung nicht für die anderen BOS erteilt wird?

Die Frage ist relativ einfach.

Die Landespolizei BW ist eine Organisationseinheit und direkt dem IM unterstellt. Die beantragt einmal eine Sondergenehmigung bei ihrer vorgesetzten Behörde und dann gilt die für alle Beschaffungen im ganzen Land.

Jede Stadt oder Gemeinde müsste so eine Genehmigung extra beantragen.

Bevor wir aber nicht wissen, was in Konstanz eigentlich los war, ist es nur Stochern im Dunkeln.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg886049
Datum09.12.2023 09:051959 x gelesen
Geschrieben von Martin S.Die Landespolizei BaWÜ hat wohl eine Sondergenehmigung (siehe deren Beklebung am Heck, Seite und Motorhaube mit Limegelber Reflexfolien) sonst dürfte da auch kein einzige Fahrzeug mehr zugelassen werden. Warum diese Siondergenehmigung nicht für die anderen BOS erteilt wird?

Die Frage ist relativ einfach.

Die Landespolizei BW ist eine Organisationseinheit und direkt dem IM unterstellt. Die beantragt einmal eine Sondergenehmigung bei ihrer vorgesetzten Behörde und dann gilt die für alle Beschaffungen im ganzen Land.

Jede Stadt oder Gemeinde müsste so eine Genehmigung extra beantragen.

Bevor wir aber nicht wissen, was in Konstanz eigentlich los war, ist es nur Stochern im Dunkeln.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg886050
Datum09.12.2023 09:052001 x gelesen
Geschrieben von Martin S.Die Landespolizei BaWÜ hat wohl eine Sondergenehmigung (siehe deren Beklebung am Heck, Seite und Motorhaube mit Limegelber Reflexfolien) sonst dürfte da auch kein einzige Fahrzeug mehr zugelassen werden. Warum diese Siondergenehmigung nicht für die anderen BOS erteilt wird?

Die Frage ist relativ einfach.

Die Landespolizei BW ist eine Organisationseinheit und direkt dem IM unterstellt. Die beantragt einmal eine Sondergenehmigung bei ihrer vorgesetzten Behörde und dann gilt die für alle Beschaffungen im ganzen Land.

Jede Stadt oder Gemeinde müsste so eine Genehmigung extra beantragen.

Bevor wir aber nicht wissen, was in Konstanz eigentlich los war, ist es nur Stochern im Dunkeln.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz886051
Datum09.12.2023 09:581809 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias K.Jede Stadt oder Gemeinde müsste so eine Genehmigung extra beantragen.

Nein, man könnte diese genausogut als landesweite Ausnahmegenehmigung zentral auf den Weg bringen. Machen andere Bundesländer auch so.

Gruß,
Michael

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg886052
Datum09.12.2023 10:351835 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Michael W.

man könnte diese genausogut als landesweite Ausnahmegenehmigung zentral auf den Weg bringen. Machen andere Bundesländer auch so.

Zum Thema auch eine Landtags-Drucksache in BaWü Landtag über den:

Erlass des Verkehrsministeriums vom 17. Februar 2023 über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO zum Einsatz von Leuchtfarben oder rückstrahlenden Mitteln zur Gestaltung eines Signalbilds dienstlicher Einsatzfahrzeuge solcher Institutionen, die gemäß § 52 Absatz 3 StVZO zum Führen von Sondersignal an ihren Fahrzeugen berechtigt sind und Auswirkungen auf Bürokratie sowie die praktische Anwendbarkeit.


Viel Spass beim lesen ;-))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW886055
Datum09.12.2023 13:321939 x gelesen
Geschrieben von Matthias K.Die Landespolizei BW ist eine Organisationseinheit und direkt dem IM unterstellt. Die beantragt einmal eine Sondergenehmigung bei ihrer vorgesetzten Behörde und dann gilt die für alle Beschaffungen im ganzen Land.

Das ist auch deswegen einfach, weil bei durch die zentrale Beschaffung bei der Polizei alle Fahrzeuge nach dem gleichen Schema beklebt werden. Das ist bei Feuerwehrs ja bekanntlich etwas anders...

Geschrieben von Matthias K.
Jede Stadt oder Gemeinde müsste so eine Genehmigung extra beantragen.

Tatsächlich ist das in BW so. In NRW dagegen hat das Land ebenfalls die Rahmenbedingungen vorgegeben, auf deren Grundlage z.B. die Bezirksregierung Arnsberg eine pauschale Ausnahme genehmigt hat (wie das in den anderen Regierungsbezirken gehandhabt wird ist mir nicht bekannt).

Das Thema ist in BW aber auch nicht so neu wie es klingt, lediglich wurden am 17.02.2023 die Rahmenbedingungen neu gefasst. Es gab aber einen Vorgängerlass vom 02.06.2015, für den es auch eine großzügige Übergangsregelung gibt.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW886057
Datum10.12.2023 09:371877 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Tatsächlich ist das in BW so. In NRW dagegen hat das Land ebenfalls die Rahmenbedingungen vorgegeben, auf deren Grundlage z.B. die Bezirksregierung Arnsberg eine pauschale Ausnahme genehmigt hat (wie das in den anderen Regierungsbezirken gehandhabt wird ist mir nicht bekannt).

anders... - und das führt zu einigen Missstimmungen...

Es ist auch Gegenstand vieler Gespräche in mehreren Gremien in Land und Bund...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern886058
Datum10.12.2023 12:221581 x gelesen
Moin,

ich bin ja immer schon der Pragmat gewesen.....
Lasst doch die Leute draufpappen was sie wollen.
Macht eine qm-Zahl, die beklebt werden darf und gut ist.
Dieses der Streifen darf dort nicht und der Streifen darf erst recht und überhaupt nicht, ist doch alles albern.
Was da an Zeit verbrannt wird, ist mMn. komplett lächerlich und die Sache nicht Wert.
Auch mit dem ganzen Blaulichttrallala ist doch nur etwas für Menschen, die sonst nix zu tun haben.
Ich bin ein Freund von Sichtbarkeit. je mehr, desto besser.
Die Argumente, der gemeine Autofahrer/Verkehrsteilnehmer würde geblendet oder irritiert, ist doch an den Haaren herbeigezogen.
Derjenige, der sich irritiert fühlt, sollte lieber einen Eignungstest machen, anstatt anderen mit seinem Leiden auf den Zeiger zu gehen.
Wenn sich einer nicht auskennt, wiel Autos blitzen und blinken, dann fährt er hoffentlich langsamer.
Somit ist unser Ziel zur Erhöhung der Sicherheit erreicht und alles ist gut.
Als ich mir die Drehleiter aus Paderborn bei Rosnbauer angesehen habe, war ich begeistert.
Modern beklebt und absolut Chic.
Bei uns ins keinster Weise durch den TÜV zu bekommen, weil zu viel Schnickschnack und Farbe und überhaupt.
(Wenn ich den Ausführungen der angeblich wissenden Menschen glauben schenken darf...)
So stelle ich mir das vor. Jeder soll doch machen was er möchte.
Aber gut, ich beginne wieder mich aufzuregen..... ;-)


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW886062
Datum10.12.2023 13:181535 x gelesen
Klares nein!
Geschrieben von Markus G.Ich bin ein Freund von Sichtbarkeit. je mehr, desto besser.
Sichtbarkeit hat rein garnix mit Erkennen zu tun.
Wir stehen an der Est oder sitzen im Einsatzfahrzeug, wissen also was hier Sache ist. Der unbedarfte Verkehrsteilnehmer hingegen muss nicht nur sehen das da was ist, sondern er muss erkennen können was da ist um so sein Verhalten entsprechend anzupassen und dafür hat er ggf. nur den berühmten Augenblick an Zeit.
Sorry, schmeiße ich jedes mal den Anker weil da "irgendwas ist" steht der Verkehr.
In einigen Ländern wurde die Erkenntnis auch schon in Handlungsanweisungen umgesetzt, zB das unnötiges "Blaulicht" im Stand abgeschaltet wird, einige zusätzlich von Blau auf Gelb umschalten und das soweit bekannt mit Erfolg.

Ich meine keine Ahnung, welche Funktion hat hier das Blaulicht, geschweige denn der Frontblitzer, das der Wassertrupp da nicht gegen rennt?!
https://www.verlagshaus-jaumann.de/media.media.b028844d-30fb-4a11-a55e-52db63d5f65f.original1024.jpg

Unsere Warneinrichtungen und Farbgebung sollten wir als Befehl an andere Verkehrsteilnehmer verstehen und dieser hat in eindeutiger und klar verständlicher Form zu erfolgen. Kein wischi-waschie gelaber ala Eddie Murphy.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern886065
Datum10.12.2023 14:181571 x gelesen
Hallo Thomas,

Geschrieben von Thomas M.Sichtbarkeit hat rein garnix mit Erkennen zu tun
Aha....
Für mich ist es dach gleiche....
Geschrieben von Thomas M.Der unbedarfte Verkehrsteilnehmer hingegen muss nicht nur sehen das da was ist, sondern er muss erkennen können was da ist um so sein Verhalten entsprechend anzupassen und dafür hat er ggf. nur den berühmten Augenblick an Zeit
Naja, mit sehen das da was ist sind wir uns ja einig.
Was soll er den erkennen?? Wir schotten die Einsatzstelle ab, damit die ganzen Gaffer abgehalten werden.
Jetzt würden wir theo. erlauben, daß sie noch besser sehen???
Und wenn einer den berühmten Augenblick hat/braucht, hat er uns nicht gesehen und war wohl mit anderen Dingen beschäftigt.
Es oll ja keiner eine ANker werfen. Mich würde es schon freuen, wenn man einfach mal etwas vom Gas geht.
Mehr isses doch nicht.
Geschrieben von Thomas M.das unnötiges "Blaulicht" im Stand abgeschaltet wird, einige zusätzlich von Blau auf Gelb umschalten und das soweit bekannt mit Erfolg.
Aha, wer legt den Erfolg fest und an was lässt sich das messen??
Wer legt "unnötiges" Blaulicht fest??
Warum lehrt man nicht, wie man verantwortungsvoll mit Blaulicht umgehen könnte.
Sind denn alle Feuerwehrler komplett deppert und nicht lernfähig, wenn es hierzu etwas zu lernen gäbe??
In meiner Lebenswirklichkeit machen Kameraden in Wohngebieten in der Nacht ihre Blaulichter aus.
Ausleuchtungen werden nicht in die Pampas geleuchtet und alles andere wird ausgemacht. USwusw.
Ergo verstehe ich das Problem nicht. Vielleicht liegt das aber auch am Land und der Bevölkerung.
Wir im ländlich geprägten Raum sehen in vielen Dingen kein Problem, wo die Stadtmenschen schon lange auf den Barrikaden stehen würden. ;-))

Gruß vom See

Markus

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW886072
Datum10.12.2023 20:421508 x gelesen
Hier zB ein Beispiel;
https://www.youtube.com/watch?v=PG4OabAv7b4

Der Fahrer sieht das helle Lichtgezappel auf der linken Fahrspur, kann das den auf seine Fahrbahn ragende Front auf Grund des davor stattfindenden Blitzlichtgewitter schlicht nicht erkennen.
Aber klar, bereits seine Absicht so nah an einer Einsatzstelle vorbei zu kacheln ...also...ich hoffe den Kameraden ist nix passiert.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW886074
Datum10.12.2023 22:061403 x gelesen
ich vermute, die heckseitigen Scheinwerfer des zweiten Fahrzeugs haben ihren Teil zum Unfall beigetragen....

Welchen Sinn es haben soll den herannahenden Verkehr zu blenden werde ich nie verstehen.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW886076
Datum10.12.2023 23:251426 x gelesen
Täusche ich mich oder wurde der Tipp den Lichtmast zu nutzen auch hier im Forum gegeben, auch mit der Begründung das mehr Licht = mehr Sicherheit bedeutet?

Jepp, Forum funktioniert
http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=786648#786648

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern886080
Datum11.12.2023 08:201400 x gelesen
Guten Morgen Thomas,

danke für dein Video, dass mir zeigt was???
Das ein unfähiger Mensch mit zu hoher Geschwindigkeit und miserablen Sichverhältnissen irgendwo aufbummst.....
Dem kann ich absolut keinerlei Allgemeingültigkeit zuerkennen.
Warum muß ich den bitte für jeden noch so unfähigen Menschen eine Allgemeinhaftung übernehmen....??
Ich kann dir als Beispiel ein eigenes Unfallszenario geben.
Ich linke Spur, in der früh um 0200 am Katschbergtunnel (Österreich Richtung Kroatien)
Vor mir rechts, Gespann mit Wohnwagen. Fahrer vermutlich eingepennt, zieht nach links auf meine Seite.
Der dahinter befindliche VW-Bus Haut den Stachel rein und zieht schneller wie der Gespannfahrer nach links,
setzt sich vor mich. Mein Bremsweg unmöglich kurz, es kracht. (der Gespannkönner fuhr natürlich weiter...)
Wir alle raus, mit Taschenlampen und Warnwesten winkend auf den Standstreifen und dem Verkehr entgegenlaufend.
Alle beiden Warnblinker an. Ergo kein Lichtgezappel
Ergebnis war, daß noch einmal 5! Autos in uns reingekracht sind, weil sie uns nicht gesehen oder geschlafen oderoderoder haben.
So viel zu weniger ist mehr.....

Wir müssten viel mehr darauf drängen, daß wir unnütze Dinge beim Autofahren unterlassen.
Handyspielen, RauchenundnachdemFeuerzeugsuchen, Whapp´s schreiben, mit MusikundKopfhörern zudröhnen.....
undundund.
Weiterbildungsmaßnahmen zur Pflicht für Autofahrer machen.
Da wird mMn. ein Schuh draus ;-)


Gruß vom See

Markus

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern886081
Datum11.12.2023 08:221428 x gelesen
Sorry, dachte es hätte geregnet, streiche deswegen miserable Sichtverhältnisse...
War ein anderes Video....

Markus

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW886096
Datum11.12.2023 21:561377 x gelesen
ja, und auch damals hatte ich das schon kritisch gesehen:

Geschrieben von ---mir selbst vor fast zehn Jahren--- Bei hellem Tageslicht sehe ich für einen ausgefahrenen Lichtmast kein Blendpotential, selbst wenn er gerade nach hinten strahlt. Da vermute ich tatsächlich einen Sicherheitsgewinn.

Bei Dunkelheit gibt es aber nichts schlimmeres, als den Verkehr zu blenden (egal ob mit Lichtmasten, mobilen Scheinwerfern oder dem Fernlicht des Fahrzeugs): Wer geblendet ist, hat keine Chance etwas oder jemanden auf der Fahrbahn zu erkennen!

Das ist BTW ein Punkt, der IMHO viel zu selten bei der Ausbildung zum Thema Absicherung angesprochen wird.

Da es zwischen den beiden (leicht zu merkenden) Extremen "helles Tageslicht, Lichtmast gegen den Verkehr ist gut" und "dunkle Nacht, Lichtmast gegen den Verkehr ist das Böse in Person" unzählig viele Zwischenstufen gibt bei denen man ggf. gefähliche Fehler machen kann, tendiere ich eher zur einfachen Regel "Lichtmast im Straßenverkehr nur von möglichst weit oben möglichst steil nach unten", um Fehlenschätzungen und daraus resultierende zusätzliche Gefahren zu vermeiden.

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AutorMart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg887850
Datum26.05.2024 14:431638 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Matthias K.Bevor wir aber nicht wissen, was in Konstanz eigentlich los war, ist es nur Stochern im Dunkeln.

Weiß man denn inzwischen was da war und wie es jetzt ausgegangen ist?
Wäre schon mal schön zu hören um weitere Dilemas zu vermeiden.

Grüße aus der Eggenstein

Martin

"Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg887851
Datum26.05.2024 16:251699 x gelesen
Hallo Forum, hallo Martin,
soweit ich aus Konstanz gehört habe, ist das Fahrzeug jetzt im Dienst. Teile der Beklebung wurden entfernt.
(Kam aber über mehrere Ecken zu mir.)

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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 01.12.2023 20:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.12.2023 10:17 Udo 7B., Schiltach
 02.12.2023 11:53 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 02.12.2023 13:07 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 02.12.2023 13:12 Udo 7B., Schiltach
 02.12.2023 13:50 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 02.12.2023 16:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 02.12.2023 22:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.12.2023 08:11 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 04.12.2023 09:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.12.2023 16:48 Mart7in 7S., Eggenstein
 04.12.2023 18:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 04.12.2023 18:43 Udo 7B., Schiltach
 09.12.2023 09:05 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 09.12.2023 09:58 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 09.12.2023 10:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 09.12.2023 13:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 10.12.2023 09:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.12.2023 12:22 Mark7us 7G., Kochel am See
 10.12.2023 13:18 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.12.2023 14:18 Mark7us 7G., Kochel am See
 10.12.2023 20:42 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.12.2023 22:06 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 10.12.2023 23:25 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.12.2023 21:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.12.2023 08:20 Mark7us 7G., Kochel am See
 11.12.2023 08:22 Mark7us 7G., Kochel am See
 09.12.2023 09:05 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 09.12.2023 09:05 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 26.05.2024 14:43 Mart7in 7S., Eggenstein
 26.05.2024 16:25 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 08.12.2023 17:29 Mark7us 7G., Kochel am See
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