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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAltersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten32 Beiträge
AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen406097
Datum30.05.2007 20:55      MSG-Nr: [ 406097 ]12342 x gelesen

Moin,

habe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen.

In der STVO habe ich dazu nichts gefunden, auch hier im Forum nicht.

Nach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen. Die Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben.

Kann mir jemand hier weiterhelfen und wie wird es bei euch gehandhabt?


Gruß,
Volker

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