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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten | 32 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 406097 | ||
Datum | 30.05.2007 20:55 MSG-Nr: [ 406097 ] | 12346 x gelesen | ||
Moin, habe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen. In der STVO habe ich dazu nichts gefunden, auch hier im Forum nicht. Nach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen. Die Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben. Kann mir jemand hier weiterhelfen und wie wird es bei euch gehandhabt? Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | ||||
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