Hallo Martin,
also es gibt eine Rechtsgrundlage, welche die regulären Arbeits-/Pausenzeiten regelt. Es ist das Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf).
Für NRW weiß ich, dass auch das FSHG (Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW) im § 11 (Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr) die Ruhezeiten regelt. Oder besser ausgedrückt: Der Wehrleiter muss dafür Sorge tragen, dass die eingesetzen Kameraden eine entsprechende Ruhe-/Erholungszeit nach einem Einsatz erhalten.
Beschrieben ist dies im Kommentar von Dr. h. c. Klaus Schneider zum FSHG. Erschienen im Kohlhammer-Verlag.
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