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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr - ein interessantes Urteil | 23 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 706037 | ||
Datum | 10.12.2011 17:30 MSG-Nr: [ 706037 ] | 11275 x gelesen | ||
hallo, gerade bin ich über ein interessantes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gestolpert: 1. Bei einer betriebsbedingten Kündigung braucht der Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmer nicht mit in die Sozialauswahl einzubeziehen, wenn berechtigte betriebliche Interessen dem entgegenstehen. ![]() könnte da die Gemeinde jetzt nicht im "umgekehrten" Fall, also bei Neueinstellungen auch mit dieserm Argument Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bevorzugen? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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