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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Türöffnung durch die Feuerwehr ./. Schlüsseldienste -> Probleme? | 22 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 713181 | ||
Datum | 05.02.2012 13:49 MSG-Nr: [ 713181 ] | 13320 x gelesen | ||
hallo, Das bei Gefahr in Verzug die Feuerwehr im Notfall Türen öffnen muss ist ja klar. Aber es gibt da sicherlich einen Graubereich wo das nicht so offensichtlich ist oder man eine Tür trotz keiner unmittelbaren Gefahr weil man ja eh schon da ist auch öffnet. Das Gewerbe der Schlüsseldienste ist ja recht rührig. Gibt es da schon Beispiele wo sich Feuerwehrs und die Schlüsseldienste (juristisch) ins Gehege gekommen sind? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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