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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 724566 | ||
Datum | 14.05.2012 10:01 MSG-Nr: [ 724566 ] | 20563 x gelesen | ||
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hallo, im vorhergehenden Thread ( 'Grenzen der Schweigepflicht' ) wird ja auf die Schweigepflicht der das Rettungsdienstpersonal unterliegt Bezug genommen. Ich möchte jetzt den Focus auf den "normalen" Feuerwehrangehörigen lenken. Dazu mal ein konstruierter Fall: Während eines Einsatzes bemerkt ein Feuerwehrangehöriger was Ungewöhnliches. Das könnte z.B. Folgendes sein: - ein Passant fährt mit dem Fahrrad an einer Einsatzstelle (mit Brandstiftung) vorbei und transportiert einen Benzinkanister auf dem Gepäckträger - die Einsatzkraft bemerkt beim Unfallfahrer die Alkoholfahne - der Angriffstruppmann sieht beim Nachlöschen auf dem Heuboden einen Kerzenstummel - Beim Spreizen am Unfallauto fällt dem Feuerwehrangehörigen auf das die Bremsleitung angefeilt ist. - der innere Retter bemerkt das der Sicherheitsgurt nicht angelegt war - zufällig hört der Feuerwehrangehörige ein Gespräch zwischen der Polizei und einem Zeuge mit und bemerkt das das was der Zeuge erzählt nicht stimmen kann und der Klassiker: - Bei der Vornahme des ersten Rohrs steht man plötzlich mitten in der Hanfplantage ;-) Wie verhält der Feuerwehrangehörige sich nun richtig? - er gibt die Info direkt an die Polizei weiter - er informiert seine direkte Führungskraft - er hält sein Mund (wg. Schweigepflicht) Mir ist klar das bei den meisten der oben aufgeführten Fallbeispiele der gesunde Menschenverstand das Verhalten des Feuerwehrangehörigen vorgibt und in der Realität die Sache doch recht locker gesehen wird. Oft kann man solche Themen auch recht dezent auf dem kleinen Dienstweg unter vier Augen klären und den Ermittlungsbehörden damit einen wichtigen Hinweis zukommen lassen. Auch wenn man damit gegen geltendes Recht verstoßen würde dürfte da dann wo kein Kläger da kein Richter zutreffen. Mit interessiert es jetzt aber wo da nun für uns Feuerwehrangehörigen die rechtliche Grenze liegt ab der es für uns persönlich kritisch wird. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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