hallo,
interessant, einfach mal durchlesen:
Empfehlung für die Durchführung von Leistungsnachweisen in der Sprechfunkausbildung
Teil I - Bewertung der Leistung und Gestaltung
Grundlage der Bewertung
Im Sinne der Verwaltungsvorschrift über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Würt-
temberg (VwV Feuerwehrausbildung) vom 22.12.2010 können für den Lehrgang Sprechfunker (Lehrgangs-
nummer 16) bei erfolgreicher Teilnahme entweder Teilnahmebescheinigungen oder bei benoteten Leistungsnach-
weisen Lehrgangszeugnisse ausgegeben werden. Teilnehmer, die den Lehrgang nicht erfolgreich abgeschlossen
haben erhalten eine schriftliche Bescheinigung über die Art und die Dauer des Lehrgangs mit dem Zusatz,
dass der Teilnehmer in der angestrebten Funktion (also hier als Sprechfunker) nicht eingesetzt werden darf.1
Unabhängig von der Art der Bewertung (Benotung oder Teilnahmebescheinigung) ist die erbrachte Leistung
von den Ausbildern zu bewerten2 und sollte nachvollziehbar dokumentiert sein. [...]
Quelle: Empfehlung für die Durchführung von Leistungsnachweisen in der Sprechfunkausbildung Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Ausgabe: Mai 2012
MkG Jürgen Mayer
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