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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr Wülfrath: Amtszeit von Stadtbrandmeister wird nicht verlänge | 4 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 755417 | ||
Datum | 04.03.2013 11:27 MSG-Nr: [ 755417 ] | 3542 x gelesen | ||
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hallo, In Wülfrath wird die Amtszeit vom Stadtbrandmeister nicht verlängert. So wie sich die Sache von Außen darstellt gehen dort die Wellen schon sehr hoch. siehe z.B. hier: Feuerwehr: Amtszeit von Stadtbrandmeister wird nicht verlängert bzw. hier Ich bin da nun über folgenden Satz gestolpert: ... Auch habe Rahner ärztliche Untersuchungen und Tests, zu denen der Feuerwehrchef verpflichtet ist, nicht wahrgenommen. ... Welche Untersuchungen bzw. Tests sind für einen Stadtbrandmeister verpflichtend? Mir fällt da eigentlich nur G26 ein. Wobei sich da dann gleich die Frage stellt ob ein Stadtbrandmeister atemschutztauglich sein muss. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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