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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 798871 | ||
Datum | 17.11.2014 17:35 MSG-Nr: [ 798871 ] | 38134 x gelesen | ||
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In diesem Zusammenhang wurden ja im Forum schon einige Diskussionen geführt. Christian F. aus Wernau hat sich wohl über längere Zeit intensiv damit befasst und es in dem Thread über die Feuerwehrkasse in Heide (SH) verständlich auf den Punkt gebracht: Link Die Regelung in BW schützt alle Beteiligten. Den "Kassenwart", die Gemeinde, die Gläubiger entweder der Feuerwehr oder des Vereins und die Mitglieder des letzteren. | ||||
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