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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen799121
Datum21.11.2014 17:25      MSG-Nr: [ 799121 ]34361 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Thomas E.Wenn ich das Hamburger Urteil richtig interpretiere, könnte eine Gemeinde in BW für die Veranstaltung eines Tages der offenen Tür ihrer Feuerwehr steuerpflichtig werden.

    Und was ist jetzt das außergewöhnliche daran, das sind andere doch auch?! Wenn ich (Hessen, hier gibts kein Sondervermögen, aber viele Vereine) mit meinem Feuerwehr-VEREIN einen solchen Tag ausrichte, bin ich auch prinzipiell erst einmal steuerpflichtig (von Freigrenzen einmal abgesehen).


    Gruß
    Alex

    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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