News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 799121 | ||
Datum | 21.11.2014 17:25 MSG-Nr: [ 799121 ] | 34366 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Thomas E. Wenn ich das Hamburger Urteil richtig interpretiere, könnte eine Gemeinde in BW für die Veranstaltung eines Tages der offenen Tür ihrer Feuerwehr steuerpflichtig werden. Und was ist jetzt das außergewöhnliche daran, das sind andere doch auch?! Wenn ich (Hessen, hier gibts kein Sondervermögen, aber viele Vereine) mit meinem Feuerwehr-VEREIN einen solchen Tag ausrichte, bin ich auch prinzipiell erst einmal steuerpflichtig (von Freigrenzen einmal abgesehen). Gruß Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|