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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufsichtspflicht für Aktive unter 18? | 9 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 365538 | ||
Datum | 15.10.2006 13:59 MSG-Nr: [ 365538 ] | 8349 x gelesen | ||
Hallo, wie sieht es eigentlich aus mit der Aufsichtspflicht, wenn man Jugendliche in die Einsatzabteilung aufnimmt? Ich frage deshalb, weil bei uns jetzt eingeführt worden ist, das die Eltern ihre Kinder, wenn sie nicht am Dienst in der Jugendfeuerwehr teilnehmen, abmelden müssen. Wie wird des mit dem Jugendschutz geregelt, wenn Jugendliche Nachts oder am Wochenende an Einsätzen teilnehmen? Denn als Arbeitgeber darf ich sie dann nicht beschäftigen, oder gilt das für das Ehrenamt nicht? Das gleiche ist allgemein mit Einsätzen, ich darf Jugentliche nicht mit gefährlichen Aufgaben beschäftigen, was ist bei einem Einsat ungefährlich? Gruß Heinrich | ||||
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