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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | CFK-Flaschen | 7 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 368750 | ||
Datum | 02.11.2006 17:23 MSG-Nr: [ 368750 ] | 5402 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke habe heute gehört, dass CFK-Flaschen eines großen Herstellers mit dem I keine Aussonderungsfrist mehr haben, sprich solange sie TÜV bekommt, kann ich sie verwenden und muss nicht nach X Jahren aussondern. Auf der Schule wurde sowas auch gemunkelt, leider nix zum nachlesen. Geschrieben von Christian Rieke Desweiteren sollen die Prüffristen TÜV CFK = TÜV Stahl gelten!? Korrekt? Korrekt! ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! Meine Homepage ICQ-Nummer: 320-028-330 | ||||
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