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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürgermeister verbietet Einsatz der Drehleiter | 180 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 395230 | ||
Datum | 04.04.2007 16:00 MSG-Nr: [ 395230 ] | 185298 x gelesen | ||
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Geschrieben von Philipp Simon "Der Bürgermeister als oberste Instanz" ist eine Vorstellung, die mit dem Konzept des Rechtsstaates nicht in Einklang zu bringen ist. Stimmt. Deshalb spricht in NRW ja auch der Leiter der Feuerwehr einen solchen Ausschluss aus. Nachzulesen in § 19 LVO FF Was "tat- und schuldangemessen" ist, kann dann gerne 5 Jahre später das Verwaltungsgericht überprüfen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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