Ich habe kürzlich an der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger teilgenommen und diese auch erfolgreich abgeschlossen. Wenige Wochen später erhielt ich von der zuständigen Stelle des Landkreises meine Teilnahmeurkunde mit dem Hinweis, das ich erst als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden darf, wenn ich die Ausbildung zum Sprechfunker absolviert habe. Ich habe mich jetzt mit meinem Ortsbrandmeister kundig gemacht und wir sind auf keine Vorschrift gestosen, die den Sprechfunker unbedingt vorschreibt. Die Kreisausbilder haben mir selber gesagt das es sich dabei um ein "ungeschriebenes Gesetz" handelt.
Hat jemad das selbe Problem und was kann man dagegen machen bzw. gibt es eine Vorschrift die genaueres dazu sagt ???
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