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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kaum noch Kraftfahrer für Einsätze | 29 Beiträge | ||
Autor | Henr8ik 8L., Möderitz / Mecklenburg-Vorpommern | 440758 | ||
Datum | 18.11.2007 00:05 MSG-Nr: [ 440758 ] | 9704 x gelesen | ||
Seit unsere Gesetzgeber, die 7,5 Tonnen-Regelung in den Führerscheinen abgeschaft haben (gild nicht für die bereits bestandenen Führerscheine), zeichnen sich in vielen Feuerwehren, gerade in ländlichen Bereichen dramatische Umstände ab. Arbeitsmangel und schlechte Zahlungsmoral, gehen auch an unsere Kammeraden nicht vorbei, was letztentlich mehr und mehr zur Verlagerung der Arbeitsstätten führt. So arbeiten allein in unserer Wehr, 3 Kammeraden im Europäischen Ausland und 2 liegen allein im Deutschen Raum aus. Damit fallen schon 4 Kammeraden aus, die noch im besitz des alten Führerscheins sind, zurück bleiben nicht mehr viele Kammeraden, die das Fahrzeug bedienen können. Frage: Kann man in solch einem Fall eine Sonderregellung bewirken, um auch eine ordendliche Einsatzbereitschaft zu gewährleisten? | ||||
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