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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probejahr (was: Ausbildung freiwillige Feuerwehr) | 26 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 441764 | ||
Datum | 21.11.2007 20:06 MSG-Nr: [ 441764 ] | 11966 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Falk Schlüsener--- Bei uns hat ein Feuerwehrneuling ein "Probejahr" zu überstehen, d. h. er kann sich entscheiden ob er bleiben will oder nicht. Aber umgekehrt haben wir auch die Möglichkeit zu sagen, ob er gewünscht wird oder nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das? Dass der FM(SB) jederzeit ohne Angabe von Gründen seinen Austritt erklären kann, ist soweit klar. Aber wie soll der Ausschluss nach dem Probejahr rechtlich begründet werden, wenn kein besonders schweres Dienstvergehen vorliegt? Mit einem "seine Kameraden haben gesagt, dass er nicht gewünscht wird" kommt der LdF sicherlich nicht weit, wenn der Geschädigte es darauf anlegt... verwunderte Grüße, Henning | ||||
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