Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Haushaltsvorbehalt im Katastrophenschutz für Bund-LF10/6 und LF 20/16 | 51 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 458649 |
Datum | 29.01.2008 12:21 MSG-Nr: [ 458649 ] | 24031 x gelesen |
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Moin,
Geschrieben von Michael TiedemannOk, daher Deine Infos. Dachte schon Du hättest da was lesbares an/in der Hand.
nö, das nicht. Würde mich aber auch net weiter bringen - ich glaube ich bekomme in dem Katalog keine Kundennummer und ob man mich in den Kreis der Sammelbesteller aufnimmt weiß ich auch nicht.
Ich weiß nur dass das uns geschilderte Konzept wie es mit den neuen Mitteln und mit den MTF in Hessen weiter gehen soll mich durchaus überzeugen konnte auch wenn ich davon nur Eckpunkte zusammen bekomme. Ich glaube daher eben auch, dass gerade dieser "Haushaltsvorbehalt" sich insbesondere auf die Task-Forces (egal welcher Art) beziehen muss, um Sinn zu machen. Und dann eben mit deren Disposition und ggf. Führung im Einsatz zu tun hat. Was ich deutlich nicht glaube ist, dass der Budn beabsichtigt einem "Bundesbrandmeister" eingriffsmöglichkeiten in die "Katastrophen" einzelner Länder zu übertragen. Wer wollte sich denn sowas antun?
Fakt ist ja, dass der Bund zumindest damit liebäugelt seine TFes innerhalb von einer dfinierten Zeit für einen Einsatz im gesamten Bundesgebiet antreten zu lassen. Und genau dass geht eben nicht, wenn man sich nebenher nicht auch um die ganze Verwaltung und den kram kümmern will - denn das machen ja derzeit die Länder in Auftragsverwaltung. Und in den enstprechenden Landesgesetzen steht zwar was über helferrecht und Führung, nicht aber von Eingriffen einer übergeordneten Behörde. Der Bund gibt derzeit den Ländern Autos und Geld und das wars dann.
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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