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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abwesend bei der Jahreshauptversammlung - trotzdem wählbar ? | 10 Beiträge | ||
Autor | Torb8en 8S., Reinfeld (Holstein) / Schleswig-Holstein | 462469 | ||
Datum | 10.02.2008 18:58 MSG-Nr: [ 462469 ] | 5602 x gelesen | ||
In der Satzung steht nichts, im Brandschutzgesetz kann ich nichts finden. Ich denke auch das es keinen Sinn macht, wenn man so einen Passus einbauen würde. So schwierig sollte die Wahl auch nicht werden, er ist wahrscheinlich einziger Kandidat und es wurden schon "Vorgespräche" geführt :-) Gruppenführer werden in S-H als Vorstandsmitglieder gewählt, wie der Kollege schon berichtet hat. Danke !! | ||||
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