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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Anrecht auf GF-Funktion | 11 Beiträge | ||
Autor | Domi8nik8 B.8, Düsseldorf / NRW | 466582 | ||
Datum | 27.02.2008 19:21 MSG-Nr: [ 466582 ] | 7503 x gelesen | ||
Hallo Kollegen, ich würde gern von euch wissen, ob ein geprüfter (B III) Hauptbrandmeister einen "rechtlichen" Anspruch hat bei der Dienstplangestaltung einem ebenfalls geprüftem (B III) Oberbrandmeister vorgezogen zu werden? Genauer gesagt, wenn beide Kollegen im Dienst sind, wäre der A 9er immer als Gruppenführer (o.ä. Funktion) einzusetzen? Bitte die Sache rein theoretisch betrachten und den Aspekt des täglichen Dienstbetriebs an dieser Stelle mal außer Acht lassen. Ich habe auch schon das Beamtenrecht durchforstet, bin aber dort nicht wirklich fündig geworden. Vielleicht könnt ihr ja helfen. Danke euch. Gruß Dominik | ||||
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