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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wiedereintritt in eine FF nach einem freiwilligen Austritt | 32 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 482122 | ||
Datum | 09.05.2008 07:28 MSG-Nr: [ 482122 ] | 15219 x gelesen | ||
Geschrieben von Schindler Mike (...)die mal mehr, mal weniger machen... Naja, das ist halt das Problem mit solchen Sitzfleischorden, die über die tatsächliche Leistung nichts aussagen... Dass du die Arbeit in der JF so wenig schätzt finde ich schade. Für Bayern gilt laut Art. 7 Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten. Grüße Magnus | ||||
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