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RubrikEinsatz zurück
ThemaBundeswehrfeuerwehr - Auslandseinsatz7 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW500575
Datum04.08.2008 14:01      MSG-Nr: [ 500575 ]2145 x gelesen

Geschrieben von Michael LinkenbachIch werde mal meinen Bekannten kontaktieren, kann aber dauern, der ist noch unten. Evtl. löst du ihn sogar ab
Danke - glaube ich aber kaum. Es wird ggf. ein Ersteinsatz. Also völlig neues Aufgabengebiet, unbekanntes Gelände, fehlende Infrastruktur usw.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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