Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kennzeichung von RD-Funktionen im FW-Dienst | 7 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8M., Velpke / Niedersachsen | 505112 |
Datum | 23.08.2008 11:41 MSG-Nr: [ 505112 ] | 5566 x gelesen |
Rettungsdienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Organisatorischer Leiter
Rettungsdienst
Landesfeuerwehrverband
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Dienstvorschrift
Tagchen...
Ich war ja lange nicht mehr aktiv am Forumgeschehen beteiligt, jetzt muss ich aber mal eine Frage stellen und hoffe Antworten zu bekommen. Das Thema Helmkennzeichnungen sind ja nun zur Genüge beschrieben wurden, aber meines ist ähnlich. Und zwar gehts um Funktionskennzeichnungen RD am FW-Helm (FFW)...
Bsp. ist ja schon eine Kennzeichung mit RS od. RA als Buchstaben am FW-Helm die man aufgrund der Qualifikation vornimmt (sicher machen es andere Bundesländer anders). Wie verhält sich das, wenn ich die Quali OrgL (Organisatorischer Leiter Rettungsdienst) habe, bin aber im RD nicht in die Funktion eingesetzt. Darf ich mir dann den 10mm blauen umlaufenden Streifen an den Helm kleben oder nicht? LFV Niedersachsen hat da auch noch keine Antwort drauf gefunden, mir aber mitgeteilt das schon eine Beklebung mit FwSan, RS od. RA lt. DV nicht legal wären.
Wie seht ihr das so?
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