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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zum Förderverein | 28 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Nettetal / NRW | 506162 | ||
Datum | 27.08.2008 19:29 MSG-Nr: [ 506162 ] | 7611 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner dass man diese in der Vorstandschaft oder der Generalversammlung ändern kann und diese Änderung dann nicht beurkunden lassen muss. Das ist sehr sinnvoll. Mal sehen ob sie auch solange hält. Ihr habt Jugendarbeit in dem Sinne aber nicht drinstehen, oder? Geschrieben von Anton Kastner Was du allerdings beurkunden lassen must, sind personelle Änderungen. Sehr richtig und v.a. wichtig! Viele Grüsse Thomas Dieser Beitrag stellt selbstredend meine persönliche Meinung dar. Bei Unstimmigkeiten kläre ich diese gern! | ||||
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