Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Einsatz trotz Krankenschein | 24 Beiträge |
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 517597 |
Datum | 29.10.2008 22:27 MSG-Nr: [ 517597 ] | 13604 x gelesen |
Infos: | 29.10.08 Diskussion 01/2008
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Geschrieben von Ralf JesterHauterkrankung an den Händen). Ich habe meinen behandelnden Arzt gefragt, ob ich an Besprechungen (Arbeitssicherheitssitzungen) gehen kann, auch wenn ich krankgeschrieben bin, die Antwort lautete: "Nein" - obwohl ich dort nicht mit den Arbeitsstoffen in Berührung komme würde.
Generell stimme ich zu, dass derjenige, der krank geschrieben wurde nichts im Einsatz- oder Übungsidienst zu suchen hat.
Das sollte schon der gesunde Menschenverstand sagen.
Nur: Wenn ich (z.B.) einen gebrochenen Arm habe, dann kann und darf ich das Haus verlassen.
(Siehe gesunder Menschenverstand).
Warum sollte ich da nicht an einer Diskussionsrunde, dienstlich oder privat teilnehmen dürfen?
Das Thema ist doch "Gesundung" zum Wohle des Arbeitsverhältnisses.
Alles, was das verhindert/verzögert ist rechstswidrig, aber ansonsten? Ich gehe doch mit einem (um bei dem Beispiel zu bleiben) auch mit einem Gipsarm in das Kino, oder liege ich hier falsch?
Gruß
Klaus
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